DE20114285U1 - Verpackung aus flachliegenden Zuschnitten - Google Patents
Verpackung aus flachliegenden ZuschnittenInfo
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Description
A-Ol 013DE/U
Die Erfindung betrifft eine Verpackung im wesentlichen gefertigt aus flachliegenden Zuschnitten, bestehend aus einem Deckel, einem Bodenteil mit Aussparungen und einem aufgefalteten Einsatz zur Unterteilung des Bodenteils in Aufnahmezellen zur Aufnahme von rundem oder eiförmigem Verpackungsgut.
Herkömmliche Verpackungen für Eier bestehen meist aus Gießpappe oder Kunststoff, welche mit definierter Form hergestellt werden und als gestapelte Einheiten, bestehend aus einer Vielzahl in sich gleicher Verpackungen, ausgeliefert werden.
Diese Art der Verpackungen hat den Nachteil, dass sie auch im gestapelten Zustand verhältnismäßig sperrig ist und daher, bedingt durch die schlechte Volumenausfüllung, erhebliche Transportkosten verursacht.
Weiterhin weisen die Verpackungen Oberflächen auf, die sich entweder nicht oder wegen ihrer porigen rauhen Oberfläche nur mit schlechter und wenig ansprechender Qualität unmittelbar bedrucken lassen. Daher ist das Aufbringen von bedruckten Etiketten zur Verbraucherinformation üblich geworden. Das Aufbringen dieser Etiketten ist, bedingt durch den Preis des Etiketts und den zusätzlich erforderlichen Klebeschritt, aber aus Kostengründen wenig vorteilhaft.
Ein weiterer Nachteil von Verpackungen aus Gießpappe ist der - verglichen mit Wellpappe - ungünstige Materialpreis und die hohe Empfindlichkeit der Gießpappe gegenüber Feuchtigkeit. Luftfeuchtigkeit beeinflußt beispielsweise stärker die Flächenausdehnung des Materials als dies für Wellpappe der Fall ist. Konstante Abmessungen der Verpackungseinheiten sind wichtig für die Maschinengängigkeit. Wenn auch die meisten Eierverpackmaschinen verhältnismäßig hohe Toleranzen zulassen, führen doch zu große Schwankungen zu Fehlern im Betriebsablauf.
In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich weit mehr als 100 Millionen Eierverpackungen hergestellt und verkauft. Selbst geringe Unterschiede im Herstellungspreis pro Verpackung einschließlich Bedruckung bzw. Etikettieren gewährleisten somit angesichts der Stückzahlen einen nicht zu unterschätzenden Verkaufsvorteil.
Da sich in der Bundesrepublik Deutschland Sechser- bzw. Zehner- Verpackungen aus Gießpappe zum „Quasi-Standard" für Eierverpackungen entwickelt haben, ist es für eine neu zu entwickelnde Verpackung wichtig, daß diese ohne Modifikation der herkömmlichen Eierverpackmaschinen für diese Maschinen einsetzbar ist. Insbesondere ist es von Vorteil, wenn die neu zu entwickelnde Verpackung und die herkömmlichen Gießpappe-Verpackungen nacheinander ohne Umrüstung oder Umstellung der Maschinen einsetzbar sind.
Aus der WO 98/43897 und der US 4,934,533 sind Verpackungen bekannt, die aus flacher Wellpappe durch Falten und Kleben herstellbar sind. Diese sind jedoch in
geöffnetem Zustand nicht stapelbar und daher in den herkömmlichen Verpackungsmaschinen nicht einsetzbar. Insbesondere die Verpackungen nach der US 4,934,533 weisen in geschlossenem Zustand zudem eine unzureichende Standfestigkeit auf, die ein sicheres Hochstapeln gefüllter Packungen verhindert. 15
Aus der US 4,462,537 ist ein Eierkarton bekannt, dessen Ober- und Unterteil aus Flachpappe hergestellt sind und einen Kunststoff- oder Gießpappen- Einsatz zur Aufnahme des Verpackungsgutes aufweist, wobei das Unterteil Aussparungen aufweist, die zur Aufnahme der hochstehenden Elemente des Kunststoff- oder Gießpap-0 pen- Einsatzes, der unter eine obere Schachtel gestapelten unteren Schachtel dienen.
Nach einer weiteren Ausgestaltungen der US 4,462,537 weisen die Seitenwände Ausnehmungen auf und die Stege, die das Bodenteil der Verpackung in Aufnahmezellen unterteilen, werden entweder durch mehrere einzelne auf der Bodenfläche angebrachte pyramidenförmige Elemente oder durch zu der Langseite der Verpackung parallel ausgerichtete Faltungen gebildet. Eine solche Verpackung weist den Nachteil auf, im geöffneten Zustand nicht oder weniger gut stapelbar und kostenintensiver der Herstellung zu sein.
Aus der WO 00/76882-Al ist eine aus flachliegenden Zuschnitten gefertigte Verpackung bestehend aus Deckel, Bodenteil und nach oben ragenden Stegen zur Unterteilung des Bodenteils in Aufnahmezellen bekannt. Die Stege weisen parallel zur schmalen Seitenwand der Verpackung ausgerichtete obere und untere Faltkanten auf. Das Bodenteil ist durch Aussparungen zur Aufnahme der Stege einer unter die geöffnete Verpackung gestapelten gleichartigen zweiten geöffneten Verpackung gekennzeichnet. Die Aussparungen des Bodenteils werden aber durch die Stege nicht abgedeckt, so dass die.y.erpaßkurAg nach unten offöa.ist'UiKHm Falle, der Verwendung als • · ··· ·: &igr; &igr; t i.i· · · · · &idiagr;&idiagr;&iacgr; :: I:: : :'' ''
Eierverpackung bei gelegentlich auftretenden Brucheiern Eiflüßigkeit aus der Verpackung austreten kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, die oben geschilderten Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und eine kostengünstige und maschinengängige Verpackung bereitzustellen. Für maschinengängige Verpackungen ist es notwendig, dass sich diese zu Stapeln, die den Verpackungsmaschinen als Vorrat auf der Eingangsseite dienen, aufschichten lassen und sodann maschinell vereinzeln lassen.
Die Erfindung ist gekennzeichnet, durch eine Verpackung umfassend einen Deckel, einen oder mehrere Einsätze und ein Bodenteil, wobei
Deckel und Bodenteil aus einem oder mehreren flachliegenden Zuschnitten, gefertigt sind,
der Einsatz das Bodenteil in Aufnahmezellen unterteilt,
- der Einsatz aus einem flachliegendem Zuschnitt entlang einer oberen Faltlinie, die zumindest eine Durchbrechung aufweist, aufrichtbar ist, wobei sich von jeder der Durchbrechungen zumindest 2, vorzugsweise zumindest 3, Faltlinien zu jeder der beiden zur oberen Faltlinie im flachliegenden Zustand im wesentlichen parallel ausgerichteten Seitenkanten hin erstrecken, um Seitenstege und Mittelstege zur Bildung von Aufnahmezellen beim Aufrichten herauszufalten, und
das Bodenteil ein oder mehrere Aussparungen zur Aufnahme des Einsatzes einer unter die geöffnete Verpackung gestapelten gleichartigen zweiten geöffneten Verpackung aufweist.
Die flachliegenden Zuschnitten bestehen vorzugsweise aus Karton und/oder Wellpappe. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
In der Regel weist die erfindungsgemäße Verpackung einen oder mehrere Einsätze mit 2, 3, 4 oder 5 Durchbrechungen auf, wobei ein Einsatz zwei Reihen, zwei Einsätze drei Reihen (usw.) von Aufnahmezellen mit pro Reihe 3, 4, 5 oder 6 Aufnahmezellen ausbildet.
Im Fall von 2 Durchbrechungen werden durch Auffalten 2 Seitenstege aufgespannt, wobei innerhalb einer Reihe 1 Aufnahmezelle durch 2 Seitenstege des Einsatzes, Mittelsteg de& .Einsatzes .und eine V©rp£ckupgs. seitenwand bfegifenzt wird, während
die beiden äußeren Aufnahmezellen jeweils durch 2 im wesentlich rechtwinkelig zueinander stehende Verpackungsseitenwände, den Mittelsteg des Einsatzes und 1 Seitenwand des Einsatzes begrenzt werden.
Die Aufnahmezellen sind zur Aufnahme kugel- oder eiförmiger Gegenstände so ausgebildet.
Vorzugsweise ist der Einsatz so ausgebildet, die Mittelstege auf Höhe der Seitenkanten des Einsatzes an Ihren unteren Enden jeweils zumindest eine abgewinkelte Lasehe aufweisen, die mit der Bodenfläche des Bodenteils in Form einer Auflagefläche durch Kleben oder Einklemmen verbindbar sind. Auch die Seitestege können zumindest eine abgewinkelte Lasche aufweisen, die mit der Bodenfläche des Bodenteils in Form einer Auflagefläche durch Kleben oder Einklemmen verbindbar sind.
Der Einsatz ist vorzugsweise aus einem Stück flachen Zuschnitts aufrichtbar.
Der Einsatz kann von der Bodenfläche bis an die Unterseite der Deckeloberfläche reichen, wobei die obere Faltkante und/oder die Schnittkanten der oberen Durchbrechungen des Einsatzes die Unterseite der Deckeloberfläche berühren. Hierdurch wird für das Stapeln der gefüllten Verpackungen zusätzlich Stabilität geschaffen.
Die Bodenfläche weist eine oder mehrere Aussparungen zur Aufnahme des/der Einsätze einer unter die geöffnete Verpackung gestapelten gleichartigen zweiten Verpackung auf. Die Aussparung ist jeweils unter dem auf die Bodenfläche aufgesetzten Einsatz angeordnet.
Vorzugsweise weisen die Auspaarungen zumindest die Form und Größe der horizontalen, d.h. parallelen zur Bodenfläche ausgerichteten, Schnittfläche durch den aufgerichteten Einsatz auf Höhe von weniger als 1/4 der Gesamthöhe des Einsatzes vorzugsweise knapp über der Bodenfläche auf.
Die Aussparung weist vorzugsweise in Längsrichtung eine im wesentlichen Rechteckige Form auf und im Bereich der Längsseitenwände des Einsatzes dreieckige oder vieleckige Ausnehmungen auf, die sich in Richtung auf die Längsseitenwand der Verpackung hin spitz erstrecken. Die verbleibende innere Bodenfläche bietet der Unterseite des Einsatzes Halt. Der Einsatz wird auf der Bodenfläche, vorzugsweise
• ·
durch Aufkleben von vorzugsweise an den Mittelstegen des Einsatzes unten abstehenden umgefalteten Laschen befestigt.
Die Durchbrechungen auf der oberen Faltlinie des Einsatz haben im flachliegenden Zustand im einfachsten Fall die Form einer Schnittlinie, können aber auch die Form einer Route haben. Die Schnittpunkte der den kleineren Winkel der Route bildenden Schenkel liegen hierbei auf der oberen Faltlinie.
Die den Seitensteg durch Herausfalten bildenden Faltlinien spannen vorzugsweise jeweils begrenzt durch die Schnittkante der Durchbrechung, zwei benachbarte Faltlinien und die Querseitenkante des Einsatzes eine trapezförmige Fläche auf, wobei der untere Schenkel des Trapezes länger ist als der gegenüberliegende obere. Der Seitensteg kann auch nicht eckig, z.B. halbkreisförmig, herausgefaltet werden, und weist dann nur zwei von der oberen Durchbrechung ausgehende äußere Faltlinien auf.
Es ist auch möglich, dass die Verpackungsgegenstände durch ein oder mehrere in die Aufnahmezellen, gelegte oder ggf. zusätzlich verklebte, weiche nachgebende Verpackungsmaterialien, wie etwa Kreppapier oder geschäumte Kunststoffolie, geschützt werden.
Die Seitenwände sind vorzugsweise zwei- oder mehrteilig ausgebildet, wobei die Seitenteile durch Schnittkanten und/oder Faltkanten voneinander getrennt sind. Vorzugsweise weist die Verpackung - bezogen auf eine Seitenwand - ein unteres und ein oberes Seitenteil auf. Nach einer weiteren Ausgestaltung ist die Trennline zwischen oberem und unterem Seitenteil, vorzugsweise jedes Seitenteils, länger als die Kante, die Seitenteil und Bodenfläche bzw. Seitenteil und Deckelfläche bildet. Weiterhin weisen oberes und unteres Seitenteil einer Seitenwand vorteilhafterweise im wesentlichen gleiche Höhen auf. Die unteren Seitenteile weisen vorzugsweise keine Ausnehmungen auf.
Von den winkelig aneinander stoßenden Seitenteilen weist vorzugsweise zumindest jeweils eines eine Lasche auf, die im aufgerichteten Zustand das Seitenteil mit dem winkelig an dieses stoßende Seitenteil der anderen Seitenwand, vorzugsweise durch Kleben, verbindet. Die Laschen sind vorzugsweise dreieckig ausgebildet und weisen mit dem Seitenteil, mit dem sie im flachliegenden Zustand gelenkig verbunden sind, eine Faltkante auf. Der Deckel kann eine oder mehrere Aussparungen als Sichtöff-
"T
nung aufweisen. Die Deckelaussparungen können mit einer durchsichtigen Kunststofffolie verschlossen sein.
Deckel und Bodenteil sind, vorzugsweise durch eine Faltkante in einer der Seitenwände, miteinander gelenkig verbunden. Die Faltkante kann durch Aufbringen von Klebstoff verstärkt sein, wobei sich beim Schließen des Deckelteils eine rückfedernde Kraft einstellt.
Weiterhin weist das gegenüberliegende andere Seitenteil eine oder mehrere Vorrichtungen zum Schließen des Deckels auf. Die Vorrichtungen zum Schließen des Deckels sind vorzugsweise so ausgebildet, dass diese einerseits Ausbuchtungen und anderseits Durchbrechungen aufweisen, die zur Aufnahme der Ausbuchtungen dienen. Eines der beiden Teile dieser Haltevorrichtung ist jeweils an einer oder mehreren, im geschlossenen Zustand der Verpackung unter das Seitenteil des Bodenteils oder des Deckels greifenden Verschlusslaschen angebracht.
Die Ausbuchtungen sind vorteilhafterweise durch Einschnitte und Nach-Außen-Falten der eingeschnittenen Kanten geschaffen. An der Innenseite der Ausfaltung kann zur Stabilisierung ein Klebstoffpunkt angebracht sein.
Geeignete Materialien zur Herstellung der flachen Zuschnitte können sein: Kartonzuschnitte, wie ein- oder mehrlagige Kartonmaterialien, wie Homogenkarton, Duplexkarton oder Triplexkarton, Karton mit Synthesefaser- oder Kunststoff anteil. Geeignet sind aber auch Zuschnitte aus Verbundmaterialien oder andere biege- und faltfähige Kunststoffmaterialien, wobei diese chemisch modifizierte natürliche Rohstoffe wie Zellulose umfassen können. Besonders geeignet ist Wellpappe oder eines der oben genannten Materialien enthaltend Wellpappe oder gewellte Schichten. Wichtig ist, daß das Material biege- und faltfähig ist. Alle vorgenannten Materialien können ggf. beschichtet - zum Beispiel mit Polyethylen - sein und sollten sich zum Bedrucken eignen. Das Bedrucken kann z.B. mittels Buchdruck, Offsetdruck oder Tiefdruck erfolgen. Der Einsatz ist vorzugsweise aus Karton gefaltet.
Geeignetes Verpackungsgut sind zerbrechliche Massenwaren wie z.B. Eier, stoßempfindliche Schokoladenwaren oder Früchte.
Die erfindungsgemäßen Verpackungen können im geöffneten Zustand in die Vorratsbehälter von Eierverpackungsmaschinen gestapelt werden. Diese nehmen in der Regel den jeweils untersten Karton aus dem Stapel, wobei das Greifen in der Regel durch Einstichnadeln erfolgt, drehen diesen und führen den geöffneten Karton in eine Position zur Aufnahme der Eier. Sodann wird der Karton maschinell geschlossen, wobei es wichtig ist, daß die Schließlasche unter den sich schließenden Deckel greift, um ein Arretieren der Ausbuchtungen in den Schließlöchern zu ermöglichen. Hierfür wird die Schließlasche während des Schließen des Deckels leicht angehoben.
&iacgr;&ogr; Gleichzeitig weisen die erfindungsgemäßen Verpackungen den Vorteil auf, dass diese in Form flacher Zuschnitte transportiert werden können und erst vor Verwendung durch eine Faltmaschine, ggf. unter Einsatz von Klebstoff, wie Heißleim, aufgerichtet werden.
Die erfindungsgemäßen Verpackungen weisen weiterhin den Vorteil auf, dass diese allseitig bedruckt werden können. So sind z.B. Barcodes zum Lesen durch Registrierkassenscanner vorteilhaft auf der Bodenunterseite der Verpackung aufbringbar. Weiterhin erlaubt die Erfindung die Verpackung aus wenigen, vorteilhafterweise zwei, Zuschnitten herzustellen, einem Zuschnitt für Ober- und Unterteil der Verpackungseinheit und einen Zuschnitt für den Einsatz.
Weiterhin weist die erfindungsgemäße Verpackung den Vorteil auf, auf engstem Raum stapelbar zu sein. Vorteilhalterweise werden dabei zumindest 2/3, vorzugsweise zumindest 70%, der Höhe einer geöffneten Verpackung von der darunter gestapelten Verpackungseinheit aufgenommen. Auf 1 m Stapelhöhe können mindestens 70, bevorzugt mindestens 90 oder besonders bevorzugt mindestens 110 geöffnete Verpackungen übereinander gestapelt werden. Bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Verpackung zur Verpackung von Eiern lassen sich etwa 125 Schachteln im geöffneten Zustand auf einen Meter stapeln. Hierbei weisen Bodenteil und Deckel je eine Höhe von etwa 3,5 cm auf.
Die Schnittkanten können zur Vermeidung einer Verletzungsgefahr aufgerauht oder zackig, d.h. mit kleinen Zähnen versehen, ausgeführt sein.
Die erfindungsgemäßen Verpackungen haben in Praxistests aufgezeigt, dass diese hervorragend geeignet sind, zerbrechliches Gut vor Stoß- und Druckeinwirkungen zu schützen . · : .··..··.:··· ♦ ? -
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung können 2 oder mehr Verpackungseinheiten eine Einheit bilden, in dem diese z.B. über Stege an den Seitenwänden, die ggf. zur leichteren Abtrennung perforiert sein können, verbunden sind. Es ist hierbei auch möglich den Grundkörper einer solchen aus zwei oder mehr Verpackungseinheiten gebildeten Einheit aus einem Zuschnitt aufzurichten. Solche Einheiten sind für Eierverpackungen unter dem Begriff „Doppelte Sechser" oder ,,Doppelte Zehner" bekannt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind durch die Zeichnungen erläutert.
Figur 1 zeigt einen Zuschnitt für Deckel und Bodenteil einer erfindungsgemäßen Verpackung. Faltlinien sind gestrichelt, Schnittlinien durchgezogen dargestellt.
Figur 2 zeigt den Einsatz, welche nach Aufrichten und Arretieren in der Verpackung gemäß Figur 3 in dem Bodenteil Aufnahmezellen ausbildet.
Figur 3 zeigt eine Gesamtansicht der Verpackung, wie sie zum Verpacken von 10 Eiern eingesetzt wird, unter Einsatz eines der Figur 1 ähnlichen flachliegenden Zuschnitts (in Figur 3 ist die Schließlasche Teil des Deckels und nicht wie in Figur 2 Teil des Bodenteils).
Im folgenden wird eine Ausführungsform gemäß den Figuren 1 bis 3 beispielhaft beschrieben.
Deckel (&iacgr;), Bodenteil (3) und Seitenwände (6) bilden die Außenflächen der Verpackung. Das Bodenteil (3) weist eine Bodenfläche (4) mit einer vieleckigen Aussparung und unteren Seitenteilen (8) auf. Die Aussparung (5) im Bodenteil (3) dient der Aufnahme des Einsatzes (15) einer unter die geöffnete Verpackung gestapelten gleichartigen zweiten geöffneten Verpackung (nicht dargestellt).
Die Aussparung (5) verläuft in Längsrichtung in einer in etwa rechteckigen Form, wobei der längere Schenkel der Aussparung parallel zur längeren Seitenwand (Längsseitenwand (9)) ausgerichtet ist und der kürzere Schenkel bis an oder kurz vor die kürzere Seitenwand (Querseitenwand (H)) herangeführt ist, und von dem längeren Schenkel der Seitenwand (8) weitere ausgesparte Flächen in Dreiecksform ausgehen, wobei sich die Spitzen der Dreiecke zur längeren Seitenwand (Längsseiten-
Il * **4· *· ·· i. f
wand, (9)) hin erstrecken. Die verbleibende innere Bodenfläche (4) bietet als Klebefläche dem Einsatz (15) Halt.
Laschen (21) verbinden im Winkel im aufgerichteten Zustand die Seitenteile (7 bzw. 8) der Querseitenwand (11) mit denen der Längsseitenwand (9) winkelig. Die Laschen sind dreieckig ausgebildet und weisen mit dem Seitenteil der Längsseitenwand (9), mit dem sie gelenkig verbunden sind, eine Faltkante auf.
Die Seitenwände (9,11) werden von jeweils einem oberen und unteren Seitenteil &iacgr;&ogr; (7,8) gebildet, wobei nur das hintere obere und untere Seitenteil (7,8) der Längsseitenwand (9) durch eine Faltkante miteinander verbunden ist und so Deckel (1) und Bodenteil (3) miteinander gelenkig verbindet.
Die Trennline zwischen oberem und unterem Seitenteil (7,8) ist jeweils länger als die Kante, die Seitenteil (8) und Bodenfläche (4) bzw. Seitenteil (7) und Deckelfläche (2) bilden. Im aufgerichteten Zustand weisen oberes und unteres Seitenteil (7,8) einer Seitenwand (6) im wesentlichen die gleiche Höhe auf.
Das fordere untere Seitenteil (8) der Längsseitenwand (9) ist gelenkig durch eine FaIt-0 kante mit einer Verschlußlasche mit nach außen gefalteten durch Schnitt- und Faltkanten
gebildeten Ausbuchtungen (18) verbunden (siehe z.B. Figur 1, in Figur 3 ist die Verschlusslasche (13) Teil des Deckels (I)). Die Verschlußlasche wird beim Schließen unter das vordere obere Seitenteil (8) der Längsseitenwand (9) des Deckels geschoben, wobei die Ausbuchtungen (18) hierbei in Durchbrechungen (17) des vorderen oberen Seitenteils (7) der Längsseitenwand (9) des Deckels (1) greifen und Bodenteil (3) und Deckel
(1) arretieren.
Figur 2 zeigt den flachliegenden Zuschnitt aus dem durch Aufrichten nach oben ragende Mittelstege (25) zur Unterteilung des Bodenteils (3) in zwei Reihen von Aufnahmezellen (14) gebildet wird. Entlang der Mittelstege (25) werden jeweils in Höhe der Durchbrechungen durch Herausfalten beidseits eines Mittelsteges (25) Seitenstege (26) ausgebildet.
Der Einsatz weist eine obere Faltkante (22) und auf Höhe der Durchbrechungen (23) 3 Faltlinien / Faltkanten (26) auf, die sich mittig und jeweils von den Enden der Durchbrechungen (23) zur Längsseite (16) des flachliegenden Einsatzes hin erstre-
cken, wobei sich die von den Enden der Durchbrechungen erstreckenden Faltkanten (26) von der oberen (mittleren) Faltkante (22) entfernen, um dazwischenliegende Trapezflächen aufzuspannen. Die Durchbrechungen (23) haben Routenform. Zwischen den Seitenwänden des Einsatzes werden durch die Mittelstege (25) mittige Begrenzungsflächen der Aufnahmezellen aufgespannt. Am Fuß der mittigen Begrenzungsflächen befinden sich abgewinkelte Laschen (27), die mit der Bodenfläche (4) des Bodenteils (3) eine Klebverbindung bilden.
Die Laschen (27) können auch so lang sein, dass sie an die unteren Längsseitenwände (9) auf Höhe der Bodenfläche (4) stoßen und so beim Einsetzen helfen den Einsatz (15) millimetergenau zu positionieren.
Der Einsatz (15) ist so ausgebildet, dass dieser sich von der Bodenfläche (4) nach oben erstreckt bis die obere Faltkante (22) die Unterseite der Deckelfläche (2) im geschlossenen Zustand berührt (Figur 3).
| 1 | Deckel | 15 | Einsatz |
| 2 | Deckelfläche | 16 | Seitenkante des Einsatzes |
| 3 | Bodenteil | 17 | Durchbrechungen |
| 4 | Bodenfläche (bzw. Verbin | 18 | Nocken / Ausbuchtungen |
| dung zur Bodenfläche) | 19 | Faltlinie / Faltkante (ggf. perfo | |
| 5 | Ausnehmung im Boden (Aus | riert) | |
| sparungen) | 20 | Schnittlinie | |
| 6 | Seitenwand | 21 | Lasche |
| 7 | Oberes Seitenteil | 22 | obere Faltlinie des Einsatzes |
| 8 | Unteres Seitenteil | 23 | Durchbrechungen des Einsatzes |
| 9 | Längsseitenwand | 24 | Seitensteg |
| 10 | Längskante(n) | 25 | Mittelsteg |
| 11 | Querseitenwand | 26 | Faltlinien des Seitensteges |
| 12 | Querkante | 27 | Lasche des Einsatzes |
| 13 | Verschlußlasche | 28 | Schnittkanten der oberen Durch |
| 14 | Aufnahmezelle | brechungen |
Claims (13)
1. Verpackung umfassend einen Deckel (1), ein Bodenteil (3) und zumindest einen Einsatz (15), wobei
- Deckel (1) und Bodenteil (3) im wesentlichen aus einem oder mehreren flachliegenden Zuschnitten, gefertigt sind
- der Einsätze (15) das Bodenteil (3) in Aufnahmezellen (14) unterteilt;
- der Einsatz aus flachliegendem Zuschnitt entlang einer oberen Faltlinie (22), die zumindest eine Durchbrechung (23) aufweist, aufrichtbar ist; wobei sich von jeder der Durchbrechungen (23) zumindest 2 Faltlinien (26) zu jeder der beiden zur oberen Faltlinie (22) im wesentlichen parallel ausgerichteten Seitenkanten (16) hin erstrecken, um Seitenstege (24) und Mittelstege (25) zur Bildung der Aufnahmezellen (14) beim Aufrichten herauszufalten, und das Bodenteil ein oder mehrere Aussparungen (5) zur Aufnahme des Einsatzes (15) einer unter die geöffnete Verpackung gestapelten gleichartigen zweiten geöffneten Verpackung aufweist.
2. Verpackung gemäß Anspruch 1, wobei sich von jeder der Durchbrechungen (23) zumindest 3 Faltlinien (26) zu den Seitenkanten (16) hin erstrecken, um Seitenstege (24) beim Aufrichten herauszufalten.
3. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (15) mit der Bodenfläche (4) eine im wesentlichen feste Verbindung bildet und der Einsatz (15) sich von der Bodenplatte nach oben bis an die Innenseite der Deckelfläche (2) erstreckt.
4. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Deckel (1), Bodenteil (3) und ein oder mehrere, vorzugsweise alle, Seitenteile (7, 8, 9, 11) aus einem Stück flachen Zuschnitt aufrichtbar sind.
5. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (15) aus einem Stück flachen Zuschnitt aufrichtbar ist.
6. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die von den Enden der Durchbrechungen (23) erstreckenden Faltlinien (26) von der mittleren/oberen Faltkante (22) entfernen, um dazwischenliegende die Seitenstege bildendende Trapezflächen aufzuspannen.
7. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelstege (25) die mittige Begrenzungsflächen der Aufnahmezellen aufspannen.
8. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich am Fuß der Seitenstege (24) und/oder am Fuß der Mittelstege (25) abgewinkelte Laschen (27) befinden, die mit der Bodenfläche (4) des Bodenteils (3) eine Klebverbindung bilden.
9. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich am Fuß der Mittelstege (25) abgewinkelte Laschen (27) befinden, die so lang ausgeführt sind, dass sie an die unteren Längsseitenwände (9) stoßen.
10. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung mittlere, untere und obere Seitenkanten (10, 12, 19) aufweist, wobei die mittleren Seitenkanten länger sind als die oberen (19) und unteren Seitenkanten (10,12).
11. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung untere und obere Seitenteile (8, 7) aufweist, wobei das untere und obere Seitenteil (8, 7) einer Seitenwand im wesentlichen gleiche Flächenausdehnungen aufweisen.
12. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung an bzw. in einer oberen bzw. unteren Seitenwand zumindest eine Öffnung (17) und an bzw. in der mit dieser korrespondierenden unteren bzw. oberen Seitenwand eine Ausbuchtung (18) aufweist, wobei Öffnung (17) und Ausbuchtung (18) in geschlossenem Zustand ineinander greifen und den Deckel (1) geschlossen halten und die Ausbuchtung (18) vorzugsweise durch Schnittlinien und Herausfalten gebildet ist.
13. Verpackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auspaarung (5) in etwa die Form und Größe einer horizontal, d. h. parallel zur Bodenfläche (4) ausgerichteten, Schnittfläche durch den aufgerichteten Einsatz (15) knapp über der Bodenfläche (4) aufweist.
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