-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Vorprodukt für eine Verpackungskiste
in Form eines Zuschnitts, mit vier Seitenwänden, einem Boden und vier
Deckelklappen, wobei die Seitenwände
eine Bahn, durch Faltungslinien voneinander getrennt, bilden, und
die beiden freien Kanten der Bahn miteinander verbunden sind, wobei
an einer Seite der Bahn an jeder Seitenwand, durch eine Faltungslinie
getrennt, jeweils eine Deckelklappe angeordnet ist, und wobei das
Vorprodukt in einem flach liegenden Zustand bereit gelegt ist, wobei
in diesem Zustand zwei der Seitenwände auf den anderen zwei Seitenwänden aufliegen.
-
Verpackungsmaterialien
werden heute in großem
Umfang eingesetzt, um die unterschiedlichsten Produkte zu verpacken
und zu versenden. Eine Art von Verpackungskisten sind solche, die
aus einem Zuschnitt aus Vollpappe, Wellpappe oder Kunststoff hergestellt
werden. Ein solcher Zuschnitt weist neben den vier Seitenwänden auch
jeweils an den Seitenkanten dieser Seitenwände die entsprechenden Boden-
und Deckelklappen auf. Dieser Zuschnitt wird an den freien Längskanten über ein
entsprechendes Laschenteil verklebt und üblicherweise in einem flach
liegenden Zustand, und mit mehreren solchen Vorprodukten übereinandergestapelt,
gelagert und an den Kunden für
diese Verpackungskisten geliefert. Um Produkte in diesen Verpackungskisten
zu verpacken, wird ein einzelnes solches Vorprodukt diesem Stapel
entnommen, die Seitenwände
werden aufgestellt, die Bodenteile werden paarweise nach innen gelegt
und anschließend
werden die äußeren Bodenklappen
entlang ihrer Längskante
miteinander und an den Seitenwänden
verklebt. Dann wird die Kiste mit dem so geschlossenen Boden aufgestellt, so
dass die obere Öffnung
zugänglich
ist.
-
Damit
die Deckelklappen beim Befüllen
der Verpackungskiste nicht störend
nach oben stehen, was die Verpackung behindert, werden diese üblicherweise
nach außen
so umgeklappt, dass sie auf den Seitenwänden aufliegen. Dieser Arbeitsvorgang des
Umlegens der Deckelklappen nach außen auf die Seitenwände ist
ein Arbeitsschritt, der die Verpackungszeit verlängert.
-
Die
vorstehende Problematik gilt auch dann, wenn der Boden einer solchen
Verpackungskiste als gesonderte Einheit bereitgestellt wird oder
aber die Verpackungskiste mit einem sogenannten Automatikboden ausgestattet
ist, der sich beim Aufstellen des Zuschnitts automatisch entfaltet.
-
Ausgehend
von der vorstehend geschriebenen Problematik liegt der vorliegenden
Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, ein Vorprodukt der eingangs genannten
Art zu schaffen, das die vorstehend angegebenen Probleme löst.
-
Gelöst wird
diese Aufgabe durch ein Vorprodukt für eine Verpackungskiste in
Form eines Zuschnitts mit vier Seitenwänden, einem Boden und vier
Deckelklappen, wobei die Seitenwände
eine Bahn, durch Faltungslinien voneinander getrennt, bilden, und
die beiden freien Kanten der Bahn miteinander verbunden sind, wobei
an einer Seite der Bahn, an jeder Seitenwand, durch eine Faltungslinie
getrennt, jeweils eine Deckelklappe angeordnet ist, und wobei das
Vorprodukt in einem flach liegenden Zustand bereit gelegt ist, wobei
in diesem Zustand zwei der Seitenwände auf den anderen zwei Seitenwänden aufliegen,
das dadurch gekennzeichnet ist, dass die Deckelklappen außen auf
die Seitenwände,
denen sie zugeordnet sind, aufgelegt sind und dass Mittel vorgesehen
sind, die die Deckelklappen zumindest in dem aufgestellten Zustand
der Verpackungskiste an den Außenseiten
der Seitenwände
halten.
-
Mit
dieser Maßnahme
ist gewährleistet,
dass die vier Deckelklappen dann, wenn die Verpackungskiste aufgestellt
wird, außen
an den Seitenwänden anliegend
gehalten werden.
-
Ein
solches Halten kann in einer Ausführungsform dadurch erfolgen,
dass die jeweiligen Deckelklappen an den Außenseiten der Seitenwände über eine
Klebestelle gehalten sind. Gemäß einer
anderen Maßnahme
werden die Deckelklappen an den Außenseiten der Seitenwände dadurch
gehalten, dass die Deckelklappen paarweise jeweils über ein Verbindungselement
miteinander verbunden sind.
-
Die
erstgenannte Maßnahme,
die Deckelklappen in dem Vorprodukt an den Seitenwänder im nach
außen
umgelegten Zustand zu verkleben, dass die Deckelklappen beim Verpacken
nicht stören.
Bei dieser Maßnahme
muss aber akzeptiert werden, dass dann, nachdem die Verpackungskiste
gefüllt
ist und die Oberseite verschlossen werden soll, die Deckelklappen
von ihrer Verklebung an den Seitenwänden gelöst werden müssen, was zur Folge hat, dass an
der Klebestelle Beschädigungen
der Seitenwände und/oder
der Deckelklappen entstehen können;
zumindest verbleibt ein Kleberest an der Klebestelle.
-
Falls
Verbindungselemente, die die Seitenkanten der Deckelklappen paarweise
verbinden, eingesetzt werden, werden, nachdem die Kiste bepackt ist,
diese Verbindungselemente getrennt bzw. aufgebrochen, so dass sich
dann die jeweiligen Deckelklappen aufstellen lassen, um die Verpackungskiste zu
verschließen.
Aufgrund dieser Verbindungselemente, die nur zwischen jeweils zwei
nebeneinander liegenden Deckelseitenkanten ausgebildet sind, sind keine
weiteren Befestigungsmittel oder Klebestellen erforderlich, die
nach Aufstellen der Deckelklappen Spuren an den Außenseiten
der Deckelklappen oder an den Außenseiten der Seitenwände der
Verpackungskiste verbleiben könnten.
Diese Verbindungselementen sind darüber hinaus gut handhabbar,
zum einen dann, wenn die einzelnen Verpackungskisten in Form der
Vorprodukte übereinander
zur Anlieferung zum Bereitstellen beim Kunden gestapelt sind, zum
anderen auch dann, wenn die Deckelklappen aufgestellt werden müssen, da
zum Aufbrechen der Verbindungselemente im Wesentlichen keine Werkzeuge
erforderlich sind.
-
Es
ist ersichtlich, dass die vorstehend angegebenen Maßnahmen
auch dann anwendbar sind, wenn die Verpackungskiste Bodenklappen
aufweist, um daraus einen Boden zu bilden, aber auch dann, wenn
die Verpackungskisten mit einem gesonderten Boden versehen wird
oder die Verpackungskiste mit einem sogenannten Automatikboden ausgestattet ist.
Solche Automatikböden
sind allgemein bekannt und sind so ausgelegt, dass sich dann, wenn
die Verpackungskiste von ihrem zusammengelegten, flachen Zustand
aus entfaltet und aufgestellt wird, der Automatikboden ausklappt.
-
Bevorzugt
werden die jeweiligen Verbindungselemente zwischen zwei benachbarten
Seitenwänden
angeordnet. Vorzugsweise werden sie dann zu den freien Seitenkanten
der Seitenwände
hin liegend angeordnet. An dieser Stelle können die Verbindungselemente
auch relativ schmal ausgebildet werden, da an diesen Stellen bereits
sehr schmale Verbindungselemente ausreichend sind, um die beiden Deckelklappen
zu verbinden und in der außen
an die Seitenwand angelegten Stellung zu halten.
-
Die
jeweiligen Verbindungselemente, die jeweils die beiden Deckelklappen
miteinander verbinden, können
durch ein Klebeband gebildet werden. Falls das Klebeband aus einem
Material besteht, das relativ reißfest ist, sollte ein solches
Klebeband perforiert sein oder in anderer Weise mit einer Sollbruchstelle
versehen sein, um dann, wenn die Verpackungskiste verschlossen werden
soll, diese Verbindungselemente zu trennen.
-
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
werden aber die Verbindungselemente durch einen Steg gebildet, der
einen Teil des Zuschnitts bildet. Für diese Maßnahmen sind keine zusätzlichen
Verfahrensschritte erforderlich, um eine solche Verpackungskiste
mit einem derartigen Verbindungselement herzustellen, da die Verbindungsstege
unmittelbar aus dem Grundmaterial der Verpackungskiste im Zuschnitt
erstellt werden können.
-
Dieser
mindestens eine Zuschnitt kann durch einen Materialsteg zwischen
den zwei Deckelklappen gebildet werden. Falls es erforderlich ist, können auch
mehrere dieser Stege vorgesehen werden, um die jeweiligen Seitenkanten
der zwei nebeneinander liegenden Deckelklappen miteinander zu verbinden.
Mehrere dieser Stege (oder auch ein durchgehender Steg) können dann
erforderlich sein, wenn das Material eine geringere Grundfestigkeit
besitzt.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung können
die Verbindungselemente durch ein Laschenteil gebildet werden, das
dann an der einen Seitenkante der einen Seitenwand angeformt ist
und, in dem Vorprodukt, an der anderen Seitenkante verklebt wird.
-
Schließlich sind
auch Einsätze
der Verpackungskiste denkbar, bei denen sich das Verbindungselement
zwischen den beiden Deckelklappen über deren gesamte Kanten erstreckt.
-
Um
das Umlegen der Deckelklappen im zusammengefalteten Zustand der
Verpackungskiste, d.h. in Form des Vorprodukts, zu erleichtern,
sollte bevorzugt zwischen den Seitenwänden und den zugeordneten Deckelklappen
auf der Innenseite, entlang der Faltungslinien, eine jeweils doppelte,
das Falten erleichternde Rille, ausgebildet sein.
-
Alternative
Rillenausbildungen sind sogenannten Kopfrillung, Dreipunkt- und
Fünfpunkt-Rillung, um das Falten
zu erleichtern; es sind aber auch Perforationen möglich, die
entlang der Faltungslinien ausgeführt werden.
-
Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnungen. In der Zeichnung zeigt
-
1 eine
Draufsicht auf einen Zuschnitt einer Verpackungskiste mit Bodenklappen
und Deckelklappen,
-
2 eine
aufgestellte Verpackungskiste 2, die aus dem Zuschnitt
der 1 gebildet ist, bereit, um mit Produkten befüllt zu werden,
-
3 vier
Stufen, gekennzeichnet mit „A", „B", „C" und „D", die das Aufstellen
und Verschließen der
Verpackungskiste darstellen, wie sie in 2 in der
Zwischenstufe dargestellt ist,
-
4 eine
Draufsicht eines Zuschnitts, der demjenigen der 1 in
seinem Grundaufbau entspricht, bei dem allerdings die Lage von Verbindungsteilen
geändert
ist, und
-
5 zwei
Stufen beim Aufstellen einer Verpackungskiste, die aus der Figur
gebildet ist, jeweils mit „A" und „B" bezeichnet.
-
Das
Vorprodukt wird, wie in der Beschreibungseinleitung beschrieben
ist, in einer Ausführungsform
durch einen Zuschnitt gebildet, wie er in 1 dargestellt
ist. Dieser Zuschnitt weist eine mittlere Bahn 1 auf, die
aus vier aneinandergereihten, rechteckigen Flächen, die die späteren Seitenwände einer
Verpackungskiste bilden; aus diesem Grund sind diese rechteckigen
Flächenteile
mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnet, d.h. mit dem Bezugszeichen,
das auch in den 2 und 3 den jeweiligen
Seitenwänden 2 der
Verpac kungskisten zugeordnet ist. Diese einzelnen Seitenwände 2 sind
in der Bahn 1 durch jeweilige Faltungslinien 3 voneinander getrennt;
vorzugsweise ist entlang dieser Faltungslinie eine Sicke oder Rille
eingebracht, um das spätere Falten
zu erleichtern.
-
An
den seitlichen Kanten der Seitenwände 2 sind, auf der
einen Seite der Bahn 1, jeweils Deckelklappen 4, über eine
Faltungslinie 5 von den Seitenwänden 2 getrennt, vorhanden.
Entlang den den Deckelklappen 4 gegenüberliegenden Seiten der Bahn 1 ist
jeweils einer Seitenwand 2 ein Bodendeckelteil 6,
ebenfalls über
eine Faltungslinie 7 von der Seitenwand 2 getrennt,
angeordnet. Wie anhand der 1 zu erkennen
ist, sind die jeweiligen Bodenklappen 6 an ihren quer zur
Bahn 1 verlaufenden Querkanten 19 durch einen
Schlitz 8 voneinander getrennt.
-
Wie
in der 1 gezeigt ist, sind die Deckelklappen 4 entlang
ihrer Querkanten 16 paarweise durch einen Schlitz 9 voneinander
getrennt, das bedeutet, dass in dem Zuschnitt, wie er in 1 gezeigt ist,
die beiden linken Deckelklappen 4 durch einen Schlitz 9 getrennt
sind und die beiden rechten Deckelklappen 4 durch einen
weiteren Schlitz 9 getrennt sind. Im Gegensatz zu den Bodenklappen 6 ist
allerdings der Schlitz zwischen den beiden mittleren Deckelklappen 4 des
Zuschnitts der 1 nicht bis zu der freien Kante 10 hin
ausgebildet, sondern es ist ein Verbindungssteg 11 belassen,
der ein Verbindungselement zwischen den beiden mittleren Deckelklappen 4 darstellt.
-
Um
aus dem Zuschnitt der 1 ein Vorprodukt für eine Verpackungskiste
herzustellen, werden die vier Deckelklappen 4 entlang der
Faltungslinie 5 zu den Seitenwänden 2 hin umgeklappt
und auf die Seitenwände
2-flächig
aufgelegt. Anschließend
wird der gesamte Zuschnitt entlang der mittleren Faltungslinie 3 zwischen
den beiden mittleren Seitenwänden 2 zusammengeklappt,
so dass die Deckelklappen 4 auf der Außenfläche der Seitenwände 2 verbleiben.
In diesem zusammengeklappten Zustand wird dann die Lasche, die der
linken Seitenwand 2 in dem Zuschnitt der 1 zugeordnet
ist und mit dem Bezugszeichen 12 bezeichnet ist, an der
dem Zuschnitt in 1 gegenüberliegenden freien Kante 13 der
rechten Seitenwand 2 verklebt. Gleichzeitig wird die Lasche 14,
die an der linken Seitenkante der Deckelklappe 4 in 1 zu
sehen ist, an der freien Seitenkante 15 verklebt wird.
Durch diese Lasche 14, an der freien Kante 15 verklebt,
wird demzufolge ein Verbindungselement bzw. ein Verbindungssteg 11 gebildet,
wie er auch zwischen den zwei mittleren Deckelklappen 4 gebildet
ist (Bezugszeichen 11). Anschließend wird das so vorbereitete
Produkt derart umgeklappt, dass die beiden mittleren Seitenwände 2 der 1 auf
den beiden äußeren Seitenwänden 2 aufliegen.
Der Verbindungssteg 11 befindet sich dann auf der Oberseite
in der Mitte des flach zusammengefalteten Produkts, während sich
der Verbindungssteg 11, gebildet durch die Lasche 14,
auf der gegenüberliegenden
Seite, aber auch in der Mitte, befindet.
-
Das
Vorprodukt, wie es vorstehend anhand der 1 beschrieben
ist, wird in der flach zusammengefalteten Form an den Kunden ausgeliefert. Beim
Kunden werden die jeweiligen Vorprodukte, um darin Teile und Gegenstände zu verpacken,
aufgestellt, indem zunächst
die beiden paarweise aufeinanderliegenden Seitenwände 2 voneinander
weg bewegt werden. Hierbei liegen nach wie vor die jeweiligen Deckelklappen 4 außen auf
den Seitenwänden 2 auf,
wie dies in der Stellung „A" in 3 gezeigt
ist. Anschließend
werden die jeweiligen Bodenklappen 6 paarweise nach innen
gefaltet und die beiden außenliegenden
Bodenklappen 6 werden beispielsweise mittels Klebeband
verklebt. Die so entfaltete Verpackungskiste, gezeigt in der Stellung „B" in 3,
ist nun bereit, um bepackt zu werden. Wesentlich hierbei ist, dass
die Deckelklappen 4 nach wie vor an der Außenseite
der Seitenwände 2 anliegen.
Dies kommt daher, dass die Seitenwände in dieser Phase noch paarweise
zum einen durch den Verbindungssteg 11, der in der Stellung „B" an der vorderen
Kante zu sehen ist, und zum anderen durch den Verbindungssteg, der
durch die Lasche 14 (siehe 1) gebildet ist,
gehalten werden. Nachdem die Kiste bepackt ist, werden die jeweiligen
Seitenwände 2 aufgestellt, nachdem
die beiden Verbindungsstege 11 getrennt sind (siehe Stellung „C" in 3).
Dann werden die Deckelklappen 4 paarweise nach innen umgelegt, und
zwar entlang der Faltungslinien 5, und die beiden äußeren Deckelklappen 4 können dann
in der Stellung der Verpackungskiste, die in 3 mit „D" gekennzeichnet ist,
verschlossen oder verklebt werden.
-
Es
ist darauf hinzuweisen, dass die Darstellung der Verpackungskiste
der 2 der Stellung „D" der 3 entspricht,
um unmittelbar den Zusammenhang zwischen dem Zuschnitt der 1 und
der aufgestellten Verpackungskiste zu verdeutlichen.
-
In 4 ist
ein Zuschnitt für
eine Verpackungskiste gezeigt, der in seinem Grundaufbau dem Zuschnitt
der 1 entspricht. Insofern wurden auch für die entsprechenden
Teile dieselben Bezugszeichen wie in 1 verwendet.
-
Im
Gegensatz zu dem Zuschnitt der 1 ist bei
dem Zuschnitt der 4 die Lasche 14 weggelassen.
Außerdem
fehlt der Verbindungssteg 11, der zwischen den zwei mittleren
Deckelklappen 4 bei der Ausführungsform der 1 vorhanden
ist. Im Gegensatz dazu sind bei dem Zuschnitt der 2 zwei Verbindungsstege 11,
vergleichbar in der Ausführungsform
mit dem Verbindungssteg 11 des Zuschnitts der 1,
zwischen dem jeweils linken und rechten Deckelklappen-Paar 4 angeordnet,
so dass wiederum die Deckelklappen 4 paarweise über diesen
Steg 11 verbunden sind.
-
Wie
bereits vorstehend erwähnt,
kann anstelle des Verbindungsstegs 11, der durch einen
Materialsteg gebildet ist, ein Klebeband vorgesehen werden, dass
die jeweiligen zwei Deckelklappen 4 miteinander verbindet.
-
Um
die Verpackungskiste zu erstellen, werden wiederum die Deckelklappen 4 auf
die Außenseite
der Seitenwände 2 gelegt,
dann wird der Zuschnitt entlang der mittleren Faltungslinie 3 zusammengelegt,
so dass auf zwei unteren Seitenwänden 2 zwei obere
Seitenwände 2 aufliegen.
Anschließend
wird die Lasche 12 an der freien Seitenkante der rechten Seitenwand 2 verklebt.
Es ist zu erkennen, dass die beiden Verbindungsstege 11 dann,
wenn die Verpackungskiste aufgestellt wird, wie dies mit der Stellung „A" in 4 gezeigt
ist, an den zwei gegenüberliegenden
Ecken vorhanden sind. Dadurch, dass jeweils 2 Deckelklappen 4 mit
dem Verbindungssteg 11 verbunden sind, können sich
die Deckelklappen nicht aufstellen.
-
In 5 „B" ist die Verpackungskiste,
wie sie in der Stellung „A" gezeigt ist, um
90°C gedreht,
so dass unmittelbar die beiden miteinander verbundenen Deckelklappen 4 zu
sehen sind.
-
Es
ist darauf hinzuweisen, dass in 5 mit den
unterbrochenen Linien, Klebebänder
angedeutet sind, mit denen die beiden nebeneinander liegenden Deckelklappen 4 verbunden
werden können,
als Alternative zu dem Verbindungssteg 11, wie er vorstehend
beschrieben ist.