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DE20319463U1 - Vorprodukt für eine Verpackungskiste - Google Patents

Vorprodukt für eine Verpackungskiste Download PDF

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DE20319463U1
DE20319463U1 DE20319463U DE20319463U DE20319463U1 DE 20319463 U1 DE20319463 U1 DE 20319463U1 DE 20319463 U DE20319463 U DE 20319463U DE 20319463 U DE20319463 U DE 20319463U DE 20319463 U1 DE20319463 U1 DE 20319463U1
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DE20319463U
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Ott & Sohn Haus Der Verpa GmbH
Ott and Sohn Haus Der Verpackung GmbH
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Ott & Sohn Haus Der Verpa GmbH
Ott and Sohn Haus Der Verpackung GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/0227Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by inward folding of flaps and securing them by heat-sealing, by applying adhesive to the flaps or by staples

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Abstract

Vorprodukt für eine Verpackungskiste in Form eines Zuschnitts mit vier Seitenwänden, einem Boden und vier Deckelklappen (4), wobei die Seitenwände eine Bahn, durch Faltungslinien voneinander getrennt, bilden, und die beiden freien Kanten der Bahn miteinander verbunden sind, wobei an einer Seite der Bahn, an jeder Seitenwand, durch eine Faltungslinie getrennt, jeweils eine Deckelklappe angeordnet ist, und wobei das Vorprodukt in einem flach liegenden Zustand bereit gelegt ist, wobei in diesem Zustand zwei der Seitenwände auf den anderen zwei Seitenwänden aufliegen, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelklappen (4) außen auf die Seitenwände (2), denen sie zugeordnet sind, aufgelegt sind und dass Mittel vorgesehen sind, die die Deckelklappen (4) zumindest in dem aufgestellten Zustand der Verpackungskiste an den Außenseiten der Seitenwände halten.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Vorprodukt für eine Verpackungskiste in Form eines Zuschnitts, mit vier Seitenwänden, einem Boden und vier Deckelklappen, wobei die Seitenwände eine Bahn, durch Faltungslinien voneinander getrennt, bilden, und die beiden freien Kanten der Bahn miteinander verbunden sind, wobei an einer Seite der Bahn an jeder Seitenwand, durch eine Faltungslinie getrennt, jeweils eine Deckelklappe angeordnet ist, und wobei das Vorprodukt in einem flach liegenden Zustand bereit gelegt ist, wobei in diesem Zustand zwei der Seitenwände auf den anderen zwei Seitenwänden aufliegen.
  • Verpackungsmaterialien werden heute in großem Umfang eingesetzt, um die unterschiedlichsten Produkte zu verpacken und zu versenden. Eine Art von Verpackungskisten sind solche, die aus einem Zuschnitt aus Vollpappe, Wellpappe oder Kunststoff hergestellt werden. Ein solcher Zuschnitt weist neben den vier Seitenwänden auch jeweils an den Seitenkanten dieser Seitenwände die entsprechenden Boden- und Deckelklappen auf. Dieser Zuschnitt wird an den freien Längskanten über ein entsprechendes Laschenteil verklebt und üblicherweise in einem flach liegenden Zustand, und mit mehreren solchen Vorprodukten übereinandergestapelt, gelagert und an den Kunden für diese Verpackungskisten geliefert. Um Produkte in diesen Verpackungskisten zu verpacken, wird ein einzelnes solches Vorprodukt diesem Stapel entnommen, die Seitenwände werden aufgestellt, die Bodenteile werden paarweise nach innen gelegt und anschließend werden die äußeren Bodenklappen entlang ihrer Längskante miteinander und an den Seitenwänden verklebt. Dann wird die Kiste mit dem so geschlossenen Boden aufgestellt, so dass die obere Öffnung zugänglich ist.
  • Damit die Deckelklappen beim Befüllen der Verpackungskiste nicht störend nach oben stehen, was die Verpackung behindert, werden diese üblicherweise nach außen so umgeklappt, dass sie auf den Seitenwänden aufliegen. Dieser Arbeitsvorgang des Umlegens der Deckelklappen nach außen auf die Seitenwände ist ein Arbeitsschritt, der die Verpackungszeit verlängert.
  • Die vorstehende Problematik gilt auch dann, wenn der Boden einer solchen Verpackungskiste als gesonderte Einheit bereitgestellt wird oder aber die Verpackungskiste mit einem sogenannten Automatikboden ausgestattet ist, der sich beim Aufstellen des Zuschnitts automatisch entfaltet.
  • Ausgehend von der vorstehend geschriebenen Problematik liegt der vorliegenden Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, ein Vorprodukt der eingangs genannten Art zu schaffen, das die vorstehend angegebenen Probleme löst.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Vorprodukt für eine Verpackungskiste in Form eines Zuschnitts mit vier Seitenwänden, einem Boden und vier Deckelklappen, wobei die Seitenwände eine Bahn, durch Faltungslinien voneinander getrennt, bilden, und die beiden freien Kanten der Bahn miteinander verbunden sind, wobei an einer Seite der Bahn, an jeder Seitenwand, durch eine Faltungslinie getrennt, jeweils eine Deckelklappe angeordnet ist, und wobei das Vorprodukt in einem flach liegenden Zustand bereit gelegt ist, wobei in diesem Zustand zwei der Seitenwände auf den anderen zwei Seitenwänden aufliegen, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die Deckelklappen außen auf die Seitenwände, denen sie zugeordnet sind, aufgelegt sind und dass Mittel vorgesehen sind, die die Deckelklappen zumindest in dem aufgestellten Zustand der Verpackungskiste an den Außenseiten der Seitenwände halten.
  • Mit dieser Maßnahme ist gewährleistet, dass die vier Deckelklappen dann, wenn die Verpackungskiste aufgestellt wird, außen an den Seitenwänden anliegend gehalten werden.
  • Ein solches Halten kann in einer Ausführungsform dadurch erfolgen, dass die jeweiligen Deckelklappen an den Außenseiten der Seitenwände über eine Klebestelle gehalten sind. Gemäß einer anderen Maßnahme werden die Deckelklappen an den Außenseiten der Seitenwände dadurch gehalten, dass die Deckelklappen paarweise jeweils über ein Verbindungselement miteinander verbunden sind.
  • Die erstgenannte Maßnahme, die Deckelklappen in dem Vorprodukt an den Seitenwänder im nach außen umgelegten Zustand zu verkleben, dass die Deckelklappen beim Verpacken nicht stören. Bei dieser Maßnahme muss aber akzeptiert werden, dass dann, nachdem die Verpackungskiste gefüllt ist und die Oberseite verschlossen werden soll, die Deckelklappen von ihrer Verklebung an den Seitenwänden gelöst werden müssen, was zur Folge hat, dass an der Klebestelle Beschädigungen der Seitenwände und/oder der Deckelklappen entstehen können; zumindest verbleibt ein Kleberest an der Klebestelle.
  • Falls Verbindungselemente, die die Seitenkanten der Deckelklappen paarweise verbinden, eingesetzt werden, werden, nachdem die Kiste bepackt ist, diese Verbindungselemente getrennt bzw. aufgebrochen, so dass sich dann die jeweiligen Deckelklappen aufstellen lassen, um die Verpackungskiste zu verschließen. Aufgrund dieser Verbindungselemente, die nur zwischen jeweils zwei nebeneinander liegenden Deckelseitenkanten ausgebildet sind, sind keine weiteren Befestigungsmittel oder Klebestellen erforderlich, die nach Aufstellen der Deckelklappen Spuren an den Außenseiten der Deckelklappen oder an den Außenseiten der Seitenwände der Verpackungskiste verbleiben könnten. Diese Verbindungselementen sind darüber hinaus gut handhabbar, zum einen dann, wenn die einzelnen Verpackungskisten in Form der Vorprodukte übereinander zur Anlieferung zum Bereitstellen beim Kunden gestapelt sind, zum anderen auch dann, wenn die Deckelklappen aufgestellt werden müssen, da zum Aufbrechen der Verbindungselemente im Wesentlichen keine Werkzeuge erforderlich sind.
  • Es ist ersichtlich, dass die vorstehend angegebenen Maßnahmen auch dann anwendbar sind, wenn die Verpackungskiste Bodenklappen aufweist, um daraus einen Boden zu bilden, aber auch dann, wenn die Verpackungskisten mit einem gesonderten Boden versehen wird oder die Verpackungskiste mit einem sogenannten Automatikboden ausgestattet ist. Solche Automatikböden sind allgemein bekannt und sind so ausgelegt, dass sich dann, wenn die Verpackungskiste von ihrem zusammengelegten, flachen Zustand aus entfaltet und aufgestellt wird, der Automatikboden ausklappt.
  • Bevorzugt werden die jeweiligen Verbindungselemente zwischen zwei benachbarten Seitenwänden angeordnet. Vorzugsweise werden sie dann zu den freien Seitenkanten der Seitenwände hin liegend angeordnet. An dieser Stelle können die Verbindungselemente auch relativ schmal ausgebildet werden, da an diesen Stellen bereits sehr schmale Verbindungselemente ausreichend sind, um die beiden Deckelklappen zu verbinden und in der außen an die Seitenwand angelegten Stellung zu halten.
  • Die jeweiligen Verbindungselemente, die jeweils die beiden Deckelklappen miteinander verbinden, können durch ein Klebeband gebildet werden. Falls das Klebeband aus einem Material besteht, das relativ reißfest ist, sollte ein solches Klebeband perforiert sein oder in anderer Weise mit einer Sollbruchstelle versehen sein, um dann, wenn die Verpackungskiste verschlossen werden soll, diese Verbindungselemente zu trennen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden aber die Verbindungselemente durch einen Steg gebildet, der einen Teil des Zuschnitts bildet. Für diese Maßnahmen sind keine zusätzlichen Verfahrensschritte erforderlich, um eine solche Verpackungskiste mit einem derartigen Verbindungselement herzustellen, da die Verbindungsstege unmittelbar aus dem Grundmaterial der Verpackungskiste im Zuschnitt erstellt werden können.
  • Dieser mindestens eine Zuschnitt kann durch einen Materialsteg zwischen den zwei Deckelklappen gebildet werden. Falls es erforderlich ist, können auch mehrere dieser Stege vorgesehen werden, um die jeweiligen Seitenkanten der zwei nebeneinander liegenden Deckelklappen miteinander zu verbinden. Mehrere dieser Stege (oder auch ein durchgehender Steg) können dann erforderlich sein, wenn das Material eine geringere Grundfestigkeit besitzt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung können die Verbindungselemente durch ein Laschenteil gebildet werden, das dann an der einen Seitenkante der einen Seitenwand angeformt ist und, in dem Vorprodukt, an der anderen Seitenkante verklebt wird.
  • Schließlich sind auch Einsätze der Verpackungskiste denkbar, bei denen sich das Verbindungselement zwischen den beiden Deckelklappen über deren gesamte Kanten erstreckt.
  • Um das Umlegen der Deckelklappen im zusammengefalteten Zustand der Verpackungskiste, d.h. in Form des Vorprodukts, zu erleichtern, sollte bevorzugt zwischen den Seitenwänden und den zugeordneten Deckelklappen auf der Innenseite, entlang der Faltungslinien, eine jeweils doppelte, das Falten erleichternde Rille, ausgebildet sein.
  • Alternative Rillenausbildungen sind sogenannten Kopfrillung, Dreipunkt- und Fünfpunkt-Rillung, um das Falten zu erleichtern; es sind aber auch Perforationen möglich, die entlang der Faltungslinien ausgeführt werden.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt einer Verpackungskiste mit Bodenklappen und Deckelklappen,
  • 2 eine aufgestellte Verpackungskiste 2, die aus dem Zuschnitt der 1 gebildet ist, bereit, um mit Produkten befüllt zu werden,
  • 3 vier Stufen, gekennzeichnet mit „A", „B", „C" und „D", die das Aufstellen und Verschließen der Verpackungskiste darstellen, wie sie in 2 in der Zwischenstufe dargestellt ist,
  • 4 eine Draufsicht eines Zuschnitts, der demjenigen der 1 in seinem Grundaufbau entspricht, bei dem allerdings die Lage von Verbindungsteilen geändert ist, und
  • 5 zwei Stufen beim Aufstellen einer Verpackungskiste, die aus der Figur gebildet ist, jeweils mit „A" und „B" bezeichnet.
  • Das Vorprodukt wird, wie in der Beschreibungseinleitung beschrieben ist, in einer Ausführungsform durch einen Zuschnitt gebildet, wie er in 1 dargestellt ist. Dieser Zuschnitt weist eine mittlere Bahn 1 auf, die aus vier aneinandergereihten, rechteckigen Flächen, die die späteren Seitenwände einer Verpackungskiste bilden; aus diesem Grund sind diese rechteckigen Flächenteile mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnet, d.h. mit dem Bezugszeichen, das auch in den 2 und 3 den jeweiligen Seitenwänden 2 der Verpac kungskisten zugeordnet ist. Diese einzelnen Seitenwände 2 sind in der Bahn 1 durch jeweilige Faltungslinien 3 voneinander getrennt; vorzugsweise ist entlang dieser Faltungslinie eine Sicke oder Rille eingebracht, um das spätere Falten zu erleichtern.
  • An den seitlichen Kanten der Seitenwände 2 sind, auf der einen Seite der Bahn 1, jeweils Deckelklappen 4, über eine Faltungslinie 5 von den Seitenwänden 2 getrennt, vorhanden. Entlang den den Deckelklappen 4 gegenüberliegenden Seiten der Bahn 1 ist jeweils einer Seitenwand 2 ein Bodendeckelteil 6, ebenfalls über eine Faltungslinie 7 von der Seitenwand 2 getrennt, angeordnet. Wie anhand der 1 zu erkennen ist, sind die jeweiligen Bodenklappen 6 an ihren quer zur Bahn 1 verlaufenden Querkanten 19 durch einen Schlitz 8 voneinander getrennt.
  • Wie in der 1 gezeigt ist, sind die Deckelklappen 4 entlang ihrer Querkanten 16 paarweise durch einen Schlitz 9 voneinander getrennt, das bedeutet, dass in dem Zuschnitt, wie er in 1 gezeigt ist, die beiden linken Deckelklappen 4 durch einen Schlitz 9 getrennt sind und die beiden rechten Deckelklappen 4 durch einen weiteren Schlitz 9 getrennt sind. Im Gegensatz zu den Bodenklappen 6 ist allerdings der Schlitz zwischen den beiden mittleren Deckelklappen 4 des Zuschnitts der 1 nicht bis zu der freien Kante 10 hin ausgebildet, sondern es ist ein Verbindungssteg 11 belassen, der ein Verbindungselement zwischen den beiden mittleren Deckelklappen 4 darstellt.
  • Um aus dem Zuschnitt der 1 ein Vorprodukt für eine Verpackungskiste herzustellen, werden die vier Deckelklappen 4 entlang der Faltungslinie 5 zu den Seitenwänden 2 hin umgeklappt und auf die Seitenwände 2-flächig aufgelegt. Anschließend wird der gesamte Zuschnitt entlang der mittleren Faltungslinie 3 zwischen den beiden mittleren Seitenwänden 2 zusammengeklappt, so dass die Deckelklappen 4 auf der Außenfläche der Seitenwände 2 verbleiben. In diesem zusammengeklappten Zustand wird dann die Lasche, die der linken Seitenwand 2 in dem Zuschnitt der 1 zugeordnet ist und mit dem Bezugszeichen 12 bezeichnet ist, an der dem Zuschnitt in 1 gegenüberliegenden freien Kante 13 der rechten Seitenwand 2 verklebt. Gleichzeitig wird die Lasche 14, die an der linken Seitenkante der Deckelklappe 4 in 1 zu sehen ist, an der freien Seitenkante 15 verklebt wird. Durch diese Lasche 14, an der freien Kante 15 verklebt, wird demzufolge ein Verbindungselement bzw. ein Verbindungssteg 11 gebildet, wie er auch zwischen den zwei mittleren Deckelklappen 4 gebildet ist (Bezugszeichen 11). Anschließend wird das so vorbereitete Produkt derart umgeklappt, dass die beiden mittleren Seitenwände 2 der 1 auf den beiden äußeren Seitenwänden 2 aufliegen. Der Verbindungssteg 11 befindet sich dann auf der Oberseite in der Mitte des flach zusammengefalteten Produkts, während sich der Verbindungssteg 11, gebildet durch die Lasche 14, auf der gegenüberliegenden Seite, aber auch in der Mitte, befindet.
  • Das Vorprodukt, wie es vorstehend anhand der 1 beschrieben ist, wird in der flach zusammengefalteten Form an den Kunden ausgeliefert. Beim Kunden werden die jeweiligen Vorprodukte, um darin Teile und Gegenstände zu verpacken, aufgestellt, indem zunächst die beiden paarweise aufeinanderliegenden Seitenwände 2 voneinander weg bewegt werden. Hierbei liegen nach wie vor die jeweiligen Deckelklappen 4 außen auf den Seitenwänden 2 auf, wie dies in der Stellung „A" in 3 gezeigt ist. Anschließend werden die jeweiligen Bodenklappen 6 paarweise nach innen gefaltet und die beiden außenliegenden Bodenklappen 6 werden beispielsweise mittels Klebeband verklebt. Die so entfaltete Verpackungskiste, gezeigt in der Stellung „B" in 3, ist nun bereit, um bepackt zu werden. Wesentlich hierbei ist, dass die Deckelklappen 4 nach wie vor an der Außenseite der Seitenwände 2 anliegen. Dies kommt daher, dass die Seitenwände in dieser Phase noch paarweise zum einen durch den Verbindungssteg 11, der in der Stellung „B" an der vorderen Kante zu sehen ist, und zum anderen durch den Verbindungssteg, der durch die Lasche 14 (siehe 1) gebildet ist, gehalten werden. Nachdem die Kiste bepackt ist, werden die jeweiligen Seitenwände 2 aufgestellt, nachdem die beiden Verbindungsstege 11 getrennt sind (siehe Stellung „C" in 3). Dann werden die Deckelklappen 4 paarweise nach innen umgelegt, und zwar entlang der Faltungslinien 5, und die beiden äußeren Deckelklappen 4 können dann in der Stellung der Verpackungskiste, die in 3 mit „D" gekennzeichnet ist, verschlossen oder verklebt werden.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass die Darstellung der Verpackungskiste der 2 der Stellung „D" der 3 entspricht, um unmittelbar den Zusammenhang zwischen dem Zuschnitt der 1 und der aufgestellten Verpackungskiste zu verdeutlichen.
  • In 4 ist ein Zuschnitt für eine Verpackungskiste gezeigt, der in seinem Grundaufbau dem Zuschnitt der 1 entspricht. Insofern wurden auch für die entsprechenden Teile dieselben Bezugszeichen wie in 1 verwendet.
  • Im Gegensatz zu dem Zuschnitt der 1 ist bei dem Zuschnitt der 4 die Lasche 14 weggelassen. Außerdem fehlt der Verbindungssteg 11, der zwischen den zwei mittleren Deckelklappen 4 bei der Ausführungsform der 1 vorhanden ist. Im Gegensatz dazu sind bei dem Zuschnitt der 2 zwei Verbindungsstege 11, vergleichbar in der Ausführungsform mit dem Verbindungssteg 11 des Zuschnitts der 1, zwischen dem jeweils linken und rechten Deckelklappen-Paar 4 angeordnet, so dass wiederum die Deckelklappen 4 paarweise über diesen Steg 11 verbunden sind.
  • Wie bereits vorstehend erwähnt, kann anstelle des Verbindungsstegs 11, der durch einen Materialsteg gebildet ist, ein Klebeband vorgesehen werden, dass die jeweiligen zwei Deckelklappen 4 miteinander verbindet.
  • Um die Verpackungskiste zu erstellen, werden wiederum die Deckelklappen 4 auf die Außenseite der Seitenwände 2 gelegt, dann wird der Zuschnitt entlang der mittleren Faltungslinie 3 zusammengelegt, so dass auf zwei unteren Seitenwänden 2 zwei obere Seitenwände 2 aufliegen. Anschließend wird die Lasche 12 an der freien Seitenkante der rechten Seitenwand 2 verklebt. Es ist zu erkennen, dass die beiden Verbindungsstege 11 dann, wenn die Verpackungskiste aufgestellt wird, wie dies mit der Stellung „A" in 4 gezeigt ist, an den zwei gegenüberliegenden Ecken vorhanden sind. Dadurch, dass jeweils 2 Deckelklappen 4 mit dem Verbindungssteg 11 verbunden sind, können sich die Deckelklappen nicht aufstellen.
  • In 5 „B" ist die Verpackungskiste, wie sie in der Stellung „A" gezeigt ist, um 90°C gedreht, so dass unmittelbar die beiden miteinander verbundenen Deckelklappen 4 zu sehen sind.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass in 5 mit den unterbrochenen Linien, Klebebänder angedeutet sind, mit denen die beiden nebeneinander liegenden Deckelklappen 4 verbunden werden können, als Alternative zu dem Verbindungssteg 11, wie er vorstehend beschrieben ist.

Claims (13)

  1. Vorprodukt für eine Verpackungskiste in Form eines Zuschnitts mit vier Seitenwänden, einem Boden und vier Deckelklappen (4), wobei die Seitenwände eine Bahn, durch Faltungslinien voneinander getrennt, bilden, und die beiden freien Kanten der Bahn miteinander verbunden sind, wobei an einer Seite der Bahn, an jeder Seitenwand, durch eine Faltungslinie getrennt, jeweils eine Deckelklappe angeordnet ist, und wobei das Vorprodukt in einem flach liegenden Zustand bereit gelegt ist, wobei in diesem Zustand zwei der Seitenwände auf den anderen zwei Seitenwänden aufliegen, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelklappen (4) außen auf die Seitenwände (2), denen sie zugeordnet sind, aufgelegt sind und dass Mittel vorgesehen sind, die die Deckelklappen (4) zumindest in dem aufgestellten Zustand der Verpackungskiste an den Außenseiten der Seitenwände halten.
  2. Vorprodukt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel durch jeweils mindestens zwei Verbindungselemente (11; 14) gebildet sind, wobei dieses Verbindungselemente (11; 14) die Deckelklappen (4), paarweise an zwei nebeneinanderliegenden Querkanten (19) verbinden.
  3. Vorprodukt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Verbindungselement (11; 14) zwischen den zwei Deckelklappen (4) der oberen zwei Sei tenwände (2) und den zwei Deckelklappen (4) der unteren zwei Seitenwände (2) gebildet ist.
  4. Vorprodukt nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Verbindungselement (11; 14) an einem zu den freien Seitenkanten (10) hin liegenden Bereich angeordnet ist.
  5. Vorprodukt nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement durch ein Klebeband gebildet ist.
  6. Vorprodukt nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement durch mindestens einen Steg (11) gebildet ist, der einen Teil des Zuschnitts bildet.
  7. Vorprodukt nach dem Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Steg durch einen Materialsteg (11) zwischen zwei Deckelklappen (4) gebildet ist.
  8. Vorprodukt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (11; 14) perforiert ist.
  9. Vorprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (6) durch einen Automatikboden gebildet ist, der sich beim Aufstellen der Verpackungskiste selbsttätig entfaltet.
  10. Vorprodukt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verbindungselement durch ein Laschenteil (14) gebildet ist, das an der einen Seitenkante der einen Seitenwand angeformt ist, über die das Vorprodukt, im Zuschnitt betrachtet, mit der anderen freien Seitenkante (13) des anderen Seitenteils (4) verbunden wird.
  11. Vorprodukt nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Laschenteil (14) über die gesamte Kante der entsprechenden Seitenwand (2) erstreckt.
  12. Vorprodukt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelklappen (4) an den Außenseiten der Seitenwände (2) über eine Klebestelle gehalten sind.
  13. Vorprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Seitenwänden (2) und den zugeordneten Deckelklappen (4) auf der Innenseite, entlang der Faltungslinien, jeweils doppelte, das Falten erleichternde Rillen gebildet sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2018040987A1 (zh) * 2016-08-29 2018-03-08 邓慈怡 一种塑胶地板包装结构

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