Schraubenkopfabdeckung
Die Erfindung betrifft eine Schraubenkopfabdeckung für Schrauben mit einem vom Schraubenkörper abgesetzten Schraubenkopf.
Es sind Schraubenkopfabdeckungen aus Kunststoff bekannt, insbesondere solche für Radschrauben von Kraftfahrzeugen, die nach der Montage z. B. einer Aluminiumfelge auf die Schraubköpfe aufgedrückt werden. Diese Schraubenkopfabdeckungen sollen einen unmittelbaren Zugang zu der Schraube verhindern und zugleich aber auch eine optische Anpassung an die gewählte Ausführung und Farbe der Radfelge ermöglichen. Derartige einteilig ausgebildete Schraubenkopfabdeckungen müssen, um die Federwirkung der Federelemente, die den Schraubenkopf bei der Befestigung hintergreifen, beizubehalten, z. B. während des Verchromens, ablackiert werden, damit die Federwirkung durch die Chromschicht nicht beeinträchtigt wird. Des weiteren werden zu der Erzielung der Federwirkung relativ dünnwandige Ausführungen notwendig, wodurch Verformungen bei der Montage und Demontage nicht ausgeschlossen werden können, was zu Beschädigungen der Oberfläche führen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Schraubenkopfabdeckung derart auszubilden, dass die aufgezeigten Nachteile nicht gegeben sind.
Die Erfindung löst die Aufgabe durch Ausgestaltung der Schraubenkopfabdeckung gemäß der Lehre des Anspruches 1.
Die Schraubenkopfabdeckung nach der Erfindung besteht aus zwei Einzelteilen, die miteinander verbindbar sind, wobei der Innenteil der Trägerteil für die aufsteckbare Abdeckkappe ist. Diese kann mit dem Innenteil verklebt oder aber auch verrastet werden, wobei es zweckmäßig ist, die Federanordnung zur rastenden Verbindung an dem Innenteil mit vorstehenden Ansätzen zu versehen, die hinter einer Sperrkante einer Ausnehmung in der Mantelwand des Innenteils greift.
Höhenanschlagrippen bzw. Abstandselemente verhindern ein Durchdrücken des Innenteils beim :Aufsetzen auf dem Schraubenkopf. Die Schraubenkopfabdeckung kann grundsätzlich bereits nach dem Zusammenfügen der beiden Teile auf den Schraubkopf aufgerastet werden. Es ist aber auch möglich, zunächst das Innenteil auf den Schraubenkopf aufzurasten und später z. B. erst nach der Endmontage einer Felge zur Meidung von jeglicher Beschädigungen der Oberfläche der Abdeckung, diese als Zierkappe aufzudrücken.
Es ist ersichtlich, dass die Oberfläche der Abdeckkappe vollständig verchromt und gesondert gelagert werden kann und nachträglich erst in der Endmontage mit dem Innenteil, der das Befestigungselement bildet, verbunden werden kann. Beispielsweise kann der Innenteil bei der Montage von Hand axial auf einer Radschraube aufgesteckt werden, wobei sie mittels dreier - mindestens zweier gegenüberliegender - federnder freigeschnittener Mantelabschnitte über den Schraubenbund rastet. Der Schraubenbund greift dabei in eine Ringnut ein, die in den Mantelabschnitten vorgesehen ist. Bei anderer Ausführung kann aber auch ein innenseitiger Vorsprung einen Wulst der Schraube in Aufschubrichtung hintergreifen. In Aufschubrichtung sorgt eine Höhenanschlagsrippe dafür, dass ein Durchdrücken nicht möglich ist und ein notwendiger Raum
für das Abziehen mittels eines Abziehwerkzeuges gegeben ist. In die mittige Öffnung kann ein Abzugshaken eingeführt werden. Die mittige Öffnung bildet ein Demontageloch. Der Haken wird unter die obere Ringwand gedreht und durch Anziehen das Innenteil von dem Schraubenbund abgezogen. Nach Wechsel der Schraube bzw. des Rades und Wiedereinschrauben der Schraube kann die so gebildete Schraubenkopfabdeckung wieder aufgedrückt werden. Durch den zweiteiligen Aufbau entsteht darüber hinaus ein hohes Maß an Flexibilität. Es kann ohne weiteres das Außenteil geändert werden um ein neues Design zu erreichen, während das Innenteil gleich bleibt. Dadurch werden Entwicklungsund Werkzeugkosten minimiert, wobei eine Teilevielfalt erhalten bleibt. Ein weiterer Vorteil durch den zweiteiligen Aufbau liegt darin, dass die federnden Elemente des Innenteils vor dem Verchromungsvorgang nicht ablackiert werden müssen und die federnde Wirkung der Befestigungselemente an dem Innenteil erhalten bleibt, weil dieses als Rohteil verwendet werden kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in einer vereinfachten Schnittzeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.
Die Schnittzeichnung zeigt einen gestrichelt gezeichneten Felgenausschnitt mit einer Lagerungsausnehmung zur Aufnahme einer Radschraube 1. Im Automobilbau sind zwei Arten von Radschrauben üblich: einteilige Radschrauben aus Schraubenkörper, Schraubenkopf und Zentrierkegel; zweiteilige Radschrauben aus einem Schraubenkörper mit Schraubenkopf und einem radial und axial beweglichen Federelement. Die vorliegende Erfindung ist auf alle Arten von Radschrauben und anderen Schrauben anwendbar. Auf den Radschraubenkopf 2 der Radschraube 1 ist, wie aus der Darstellung ersichtlich, eine zweiteilige Schraubenkopfabdeckung aufgedrückt. Diese besteht aus einem Innenteil 3 in Hutform mit einer Öffnung 7 in der Kopfwand. Die Mantelfläche weist am Umfang verteilt drei Segmente als
Klemm-Befestigungselemente 4 auf, die durch Aussparungen voneinander getrennt sind. Die Wandstärke und die Länge der Schenkel der Segmente sind zur Bildung der Befestigungselemente 4 so gewählt, dass sie auf den Schraubenbund 5 rastend aufdrückbar sind. Dabei rastet eine Nut 11 mit untenseitigem Vorsprung 10 auf den Schraubenrand 5. Eine Höhenanschlagsrippe - nicht eingezeichnet - greift auf die Schraubenkopfoberseite 9 auf, so dass ein Überdrücken des Innenteils 3 nicht möglich ist. Auf das Innenteil 3 ist eine Abdeckkappe 6 aufgedrückt und im Ausführungsbeispiel beispielsweise angeklebt. Beide Teile bestehen aus Kunststoff. Die Oberfläche der aufgesetzten und aufgedrückten Abdeckkappe 6 kann beispielsweise verchromt ausgeführt sein.
Bezugszeichenliste
| 1 |
Schraubenkörper |
7 |
Öffnung |
| 2 |
Schraubenkopf |
8 |
Ringwand |
| 3 |
Innenteil |
9 |
Schraubenkopfoberseite |
| 4 |
Befestigungselement |
10 |
Rand |
| 5 |
unterer Rand |
11 |
Nut |
| 6 |
Abdeckkappe |
12 |
Felge |