DE20114825U1 - Absorbierendes Sanitärerzeugnis - Google Patents
Absorbierendes SanitärerzeugnisInfo
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Description
Johnson & Johnson Industria E Commercio Ltda.
Absorbierendes Sanitärerzeugnis
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Die vorliegende Erfindung betrifft absorbierende Wegwerf-Erzeugnisse, wie beispielsweise Damenbinden mit Seitenlaschen und zwei Vorzugs-Biegeachsen, die sich jeweils in bezug auf eine jeweilige Längs-Seitenkante innen und in der Nähe derselben sowie schräg in bezug auf die Längs-Mittellinie etstrecken und die Achsen am ersten distalen Ende (93) des zentralen absorbierenden Polsters zur Längs-Mittellinie hin konvergieren.
Hintergrund der Erfindung
Damenbinden mit Seitenlaschen sind in der Literatur beschrieben und sind auf dem Markt allgemein erhältlich. Allgemein erstrecken sich die Laschen seitlich von den Seitenkanten der zentralen absorbierenden Anordnung und sind dazu gedacht, im Zwischenbeinbereich der Trägerin über die Ränder des Schlüpfers der Trägerin herumgefaltet zu werden. Daher sind die Laschen zwischen den Rändern des Schlüpfers der Trägerin im Zwischenbeinbereich und deren Oberschenkeln angeordnet. Gewöhnlich werden die Laschen mit einer Befestigungseinrichtung versehen, um sie an der Unterseite des Schlüpfers der Trägerin zu befestigen.
Die Laschen haben mindestens zwei Funktionen. Zum einen verhindern sie, daß der Ausfluß die Ränder des Schlüpfers beschmutzt und zum anderen tragen sie zur Stabilisierung der Damenbinde an der Unterwäsche bei und verhindern deren Verschiebung, wenn die Laschen an der Unterseite des Schlüpfers befestigt werden.
Damenbinden mit Laschen sind beschrieben im US-Patent Nr. 4.687.478 mit dem Titel ,.Geformte Damenbinde mit Laschen", das am 18. August 1987 an Van Tilburg erteilt wurde, im US-Patent Nr. 4.608.047 mit dem Titel „Damenbinden-Befestigungseinrichtung", das am 26. August 1986 an Maitingly erteilt wurde, im US-Patent Nr. 4.589 876 mit dem Titel ..Damenbinde", das am 20, Mai 1986 an Van Tilburg erteilt wurde, im US-Patent Nr.
4.285.343 mit dem Titel ,,Damenbinde", das am 25. August 1981 an McNair erteilt wurde, im US-Patent Nr. 3.397.697 mit dem Titel „Wegwerf-Sanitärabdeckung für Unterwäsche",
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das am 20. August 1968 an Rickard erteilt wurde, im US-Patent Nr. 2.787.271 mit dem Titel ,,Damenbinde", das am 2. April 1957 an Clark erteilt wurde und im US-Patent Nr. 4.900.320 mit dem Titel ,,Damenbinde mit Laschen, welche die Unterwäsche umfassen", das am 13. Februar 1990 an McCoy erteilt wurde. Auf alle diese Veröffentlichungen wird hier in ihrer Gesamtheit ausdrücklich Bezug genommen.
Während von Damenbinden mit Laschen allgemein angenommen wird, daß sie im Vergleich zu Damenbinden ohne Laschen besser gegen Verschmutzung schützen, hat man von diesen Damenbinden allgemein Probleme erfahren müssen, welche eine optimale Wirksamkeit verhindern.
Zusammenfassung der Erfindung
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Damenbinde mit Laschen zu schaffen, welche für verschiedene Arten von Damen-Unterwäsche, einschließlich kurzen Unterhosen. Bikinis, Tangas und dergleichen verwendbar ist.
Entsprechend der vorliegenden Erfindung ist eine Damenbinde vorgesehen, welche in der Unterwäsche der Trägerin getragen werden kann. Die Damenbinde umfaßt ein zentrales absorbierendes Polster, wobei dieses zentrale absorbierende Polster eine flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht, eine flüssigkeitsundurchlässige Barriereschicht sowie zwischen der Deckschicht und der Barriereschicht einen absorbierenden Kern aufweist. Sie umfaßt weiterhin eine Längs-Mittellinie, eine Quer-Mittellinie, ein Paar einander gegenüberliegender Längs-Seitenkanten, ein erstes distales Ende und ein gegenüberliegendes zweites distales
™ Ende und eine Lasche, die sich von jeder Längs-Seitenkante entlang einer Verbindungslinie
seitlich nach außen erstreckt, wobei jede Lasche im wesentlichen in der Nähe der Quer-Mittellinie liegt und beim Gebrauch um ein Zwischenbeinteil eines Unterwäschestückes gefaltet werden kann und wobei das zentrale absorbierende Polster weiterhin zwei Vorzugs-Biegeachsen aufweist, die sich jeweils in bezug auf eine jeweilige Längs-Seitenkante innen und in der Nähe derselben sowie schräg in bezug auf die Längs-Mittellinie erstrecken und am ersten distalen Ende des zentralen absorbierenden Polsters zur Längs-Mittellinie hin konvergieren.
Diese und andere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden deutlicher hervortreten, wenn sie im Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung und in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet werden. Es versteht sich jedoch von selbst, daß die
Zeichnungen allein zur Illustration vorgesehen sind und nicht zur Definition der Grenzen der Erfindung, zu denen auf die beigefügten Ansprüche Bezug zu nehmen ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Figur 1 ist eine Draufsicht auf eine Damenbinde nach der vorliegenden Erfindung.
Figur 2 ist eine Seitenansicht im Schnitt entlang der Linie 2-2 von Figur 1.
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Figur 3 ist eine Ansicht einer Damenbinde nach der vorliegenden Erfindung von unten.
Die vorliegende Erfindung betrifft Damenbinden, welche derart ausgebildet sind, daß sie in einem Zwischenbeinteil der Unterwäsche der Trägerin getragen werden können. Die Binde umfaßt ein zentrales absorbierendes Polster mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht, einer flüssigkeitsundurchlässigen Barriereschicht sowie einen zwischen der Deckschicht und der Barriereschicht angeordneten absorbierenden Kern. Das zentrale absorbierende Polster 12 hat ganz allgemein eine Absorptionskapazität, welche ausreicht, die Gesamtmenge der zu erwartenden Menstruationsflüssigkeit aufzunehmen. Das zentrale absorbierende Polster 12 ist vorzugsweise dünn, d.h. es hat eine Dicke von weniger als 5 mm. Es wurde gefunden, daß eine Damenbinde mit einem schmalen, dünnen absorbierenden Kern für die Benutzerin besonders komfortabel ist.
Das zentrale absorbierende Polster hat eine Längs-Mittellinie, eine Quer-Mittel linie, ein Paar einander gegenüberliegender Längs-Seitenkanten, ein erstes distales Ende und ein gegenüberliegendes zweites distales Ende und einen Zentralbereich zwischen dem ersten und dem zweiten distalen Ende. Die Binde ist mit Seitenlaschen versehen, welche derart ausgebildet sind, daß sie beim Gebrauch über die Ränder eines Zwischenbeinteiles der Unterwäsche der Trägerin gefaltet werden können. Jede Lasche erstreckt sich von jeder Längs-Seitenkante entlang einer Verbindungslinie seitlich nach außen. Das zentrale absorbierende Polster weist weiterhin zwei Vorzugs-Biegeachsen auf, die sich jeweils in bezug auf eine jeweilige Längs-Seitenkante innen zumindest vom Zentral bereich des zentralen absorbierenden Polsters bis zum ersten distalen Ende erstrecken. Die Vorzugs-Biegeachsen erstrek-
ken sich schräg in bezug auf die Längs-Mittellinie und konvergieren vom Zentralbereich zum ersten distalen Ende des zentralen absorbierenden Polsters zur Längs-Mittellinie hin.
Der Ausdruck ,,Damenbinde", wie er hier verwendet wird, bezeichnet ein Erzeugnis welches von Frauen in der Unterwäsche in der Nähe des Schambereiches getragen wird, um verschiedene Körperausscheidungen (wie beispielsweise Monatsblutungen und Urin) zu absorbieren und zu halten und welches nach einmaligem Gebrauch zum Wegwerfen vorgesehen ist (d.h. das Erzeugnis ist nicht zum Waschen bzw. anderweitigem Aufarbeiten zum nochmaligen Gebrauch gedacht).
Ein spezielles Beispiel der Realisierung einer Damenbinde nach der vorliegenden Erfindung ist in Figur 1 dargestellt. Die mit der Bezugszahl 10 bezeichnete Damenbinde umfaßt grundsätzlich einen von einem zentralen absorbierenden Polster 12 gebildeten Grundkörper. Das zentrale absorbierende Polster 12 hat eine gedachte Längs-Mittellinie 80, eine gedachte Quer-Mittellinie 85, ein Paar einander gegenüberliegender Längs-Seitenkanten 90 und 90", ein erstes distales Ende 93 und ein gegenüberliegendes zweites distales Ende 85 sowie zwischen den distalen Enden einen Zentralbereich 94. Eine Oberlage 14 und eine Rückseitenlage 18 sind an einem Saum 39 (auch allgemein als Flankendichtung bezeichnet) rund um den ganzen Außenumfang der Damenbinde 10 miteinander verbunden. Der Zweck dieses Saumes ist es, die verschiedenen Elemente der Damenbinde zu einer einheitlichen Struktur zu verbinden. Der Saum 39 kann durch jegliche von der Fachwelt gewöhnlich für diesen Zweck angewandte Verfahren, wie Kleben, Falzen oder Verbinden mittels Wärme, ausgeführt werden. Der Saum 39 ist dargestellt, wie er sich vollständig rund um den Außenrand der Damenbinde 20 erstreckt, was eine geeignete Ausführungsform für eine einfache Herstellung ist. Es können jedoch auch andere Verfahren zur Vereinigung der ver-
w schiedenen Elemente angewandt werden. Wie in Figur 2 dargestellt ist, umfaßt das zentrale
absorbierende Polster 12 einen absorbierenden Kern 16, eine Oberlage 14 und eine Rückseitenlage 18, wobei die Rückseitenlage auf einer Seite des absorbierenden Kernes 16 angeordnet ist, die derjenigen der Überlage 14 gegenüberliegt.
Die Oberlage 14 ist flüssigkeitsdurchlässig und liegt beim Gebrauch der Damenbinde 10 eng an der Haut der Trägerin an. Die Oberlage 14 ist nachgiebig, fühlt sich weich an und reizt die Haut der Trägerin nicht. Sie kann aus allen Materialien hergestellt sein, die für diese Anwendung üblich sind. Nicht einschränkende Beispiele geeigneter Materialien, die für die Decklage verwendet werden können, sind gewebte oder ungewebte Textilerzeugnisse aus Polyester-, Polypropylen-, Nylon- und/oder Rayon-Fasern, oder die Oberlage kann auch eine gelochte thermoplastische Folie sein. Gelochte Folien werden für die Oberlage
14 bevorzugt, weil sie flüssigkeitsdurchlässig aber noch nicht absorbierend sind. Daher bleibt die Oberfläche der geformten Folie, die sich im Kontakt mit dem Körper befindet, trocken, und dies ist für die Trägerin komfortabler.
Die Rückseitenlage 18 ist für Flüssigkeiten undurchlässig und verhindert daher, daß die Menstruationsflüssigkeit die Kleidung der Trägerin verunreinigt. Hier können alle der Fachwelt für solche Zwecke bekannten Materialien verwendet werden. Geeignete Materialien sind geprägte oder ungeprägte Polyethylenfolien oder laminierte Gewebe.
Der absorbierende Kern 16 ist eine Einrichtung zur Absorption der Menstruationsflüssigkeit. Der absorbierende Kern 16 ist allgemein zusammendrückbar, bequem und reizt nicht die Haut der Trägerin. Er kann aus jedem Material bestehen, das der Fachwelt für diesen Zweck bekannt ist. Die Beispiele können zerkleinerten Holzschliff, allgemein bezeichnet als luftverfilztes Material, Krepp-Zellulosewatte, absorbierende Schäume, absorbierende Schwämme, absorbierende Hydiogelmaterialien, Polymerfasern oder jegliche gleichwertige Materialien oder Kombinationen derselben umfassen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform, wie sie in den Figuren 1 und 3 dargestellt ist, ist der absorbierende Kern 16 am zweiten distalen Ende 95 breiter und zum ersten distalen Einde 93 hin stetig abgeschrägt. Durch das Abschrägen des absorbierenden Kernes 16 wird jedoch die Breite der anderen Bestandteile im zentralen absorbierenden Polster 12 im wesentlichen konstant gehalten, wobei ein Paar bevorzugter Biegeachsen 30 und 30' entlang der Kanten des absorbierenden Kernes 16 im Bereich zumindest vom Zentralbereich 94 bis zum ersten distalen Ende 93 ausgebildet ist.
Bei einer alternativen Ausführungsform (nicht dargestellt) erstrecken sich die Seitenkanten
™ des absorbierenden Kernes in Längsrichtung im wesentlichen parallel zu den Längs-Seiten-
kanten des zentralen absorbierenden Polsters. Entsprechend dieser Ausführungsform können die bevorzugten Biegeachsen auch durch Prägen des absorbierenden Kernes geformt werden, indem in Längsrichtung verlaufende Kanäle geformt werden, die als ein Scharnier wirken können.
Nunmehr auf die Figuren 2 und 3 Bezug nehmend, ist derjenige Teil der Außenfläche der Rückseitenlage 18, der in senkrechter Richtung allgemein mit dem absorbierenden Kern 16 zusammenfällt, mit einer Klebfläche 20 des zentralen absorbierenden Polsters versehen. Diese Klebfläche 20 des zentralen absorbierenden Polsters 20 schafft eine .Klebeverbindung für das zentrale absorbierende Polster 12 zum Zwischenbeinbereich eines Unterwäschestückes. Es kann jeder der Fachwelt für diesen Zweck bekannte Klebstoff oder Kleber
verwendet werden, wobei druckempfindlicher Klebstoff bevorzugt wird. Geeignete Klebstoffe sind Century A-305IV, hergestellt von der Century Adhesives Corporation und Instant LOK 34-2823. hergestellt von der National Starch Company. Die Klebfläche des zentralen absorbierenden Polsters kann die gleiche Breite haben wie der absorbierende Kern oder, wie in Figur 3 dargestellt, kann sie auch aus einer Vielzahl relativ schmaler Streifen bestehen. Die Breite ist jedoch unkritisch, und geeignete Breiten sowie Längen können vom Fachmann leicht gewählt werden. Die druckempfindliche Klebfläche des zentralen absorbierenden Polsters 20 sollte mit einer Abdeckung 22 des zentralen absorbierenden Polsters abgedeckt sein, um die Klebfläche vor dem Austrocknen zu bewahren und das Ankleben an äußeren Fläche vor dem Gebrauch zu verhindern. Jegliche handelsübliche lösbare Abdeckmaterialien, die üblicherweise für solche Zwecke verwendet werden, können auch hier verwendet werden. Nicht einschränkende Beispiele geeigneter Abdeckungen sind BL 30 MG-A SlLOXE 1/10 und BL 30 MG-A SILOX 4/P/O, beide hergestellt von der Akrosil Corporation.
Wie aus dem zuvor Gesagten erkennbar ist, umfaßt das zentrale absorbierende Polster 12 einen absorbierenden Kern, dessen Oberseite mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Oberfläche mit Körperkontakt abgedeckt ist (in Figur 2 durch eine Oberlage 14 dargestellt) und mit einer gegenüberliegenden flüssigkeitsundurchlässigen Oberfläche (in Figur 2 durch eine Rückseitenlage 18 dargestellt). Es versteht sich, daß die dargestellte Ausführungsform nur eine der möglichen Ausführungsformen ist. Andere mögliche Ausführungsformen weisen einen absorbierenden Kern auf, der im wesentlichen vollständig von der Oberlage umhüllt wird, bevor er auf der Rückseitenlage plaziert wird. Der absorbierende Kern kann auch eine absorbierende Schicht aufweisen, die allein ausreichende Standfestigkeit hat und die flüssigkeitsdurchlässig ist, während die andere Oberfläche so behandelt wurde, daß sie
^^ flüssigkeitsundurchlässig ist.
Es muß angemerkt werden, daß ein relativ schmales zentrales absorbierendes Polster 12 sehr wirkungsvoll ist, weil seine Gesamtanordnung bei der Verwendung als Damenbinde 10 in enger Nachbarschaft zum Körper gehalten wird. Diese Nachbarschaft des zentralen absorbierenden Polsters 12 ermöglicht eine genaue Plazierung sehr nahe am Körper an der Vaginalöffnung. Das zentrale absorbierende Polster 12 kann dann die große Mehrheit der Menstruationsflüssigkeit absorbieren bevor diese Gelegenheit findet, am zentralen absorbierenden Polster 12 entlangzufließen. Wie in Figur 1 dargestellt, ist der absorbierende Kern 16 von einem relativ breiten distalen Endbereich zu einem relativ schmalen, gegenüberliegenden distalen Endbereich hin allgemein abgeschrägt, so daß er allgemein mit dem Oberschenkelbereich der Trägerin übereinstimmt und in einfacher Weise an eine Vielzahl
von Unterwäsche-Ausführungen angepaßt werden kann. Die Breite des breiteren zweiten distalen Endes ist vorzugsweise kleiner als 75 mm und liegt insbesondere im Bereich von etwa 60 mm bis 70 mm. Allgemein beträgt die Breite eines zentralen Teiles des Zwischenbeinteiles von Unterwäsche etwa 45 mm bis etwa 75 mm. Vorzugsweise ist die Breite des Zentralbereiches 94 des zentralen absorbierenden Polsters 12 gleich oder kleiner als die Breite des Unterwäschestückes in diesem Bereich. Die Breite des absorbierenden Kernes nimmt vorzugsweise vom zweiten distalen Ende zum ersten distalen Ende hin stetig ab, wobei das erste distale Ende eine Breite von weniger als 30 mm, vorzugsweise von etwa 15 mm bis 20 mm hat. Während die Abschrägung als im wesentlichen gerade Linie dargestellt ist und somit eine bevorzugte Ausfuhrungsform bildet, können auch andere Varianten als im Schutzbereich der vorliegenden Erfindung liegend angesehen werden, wie beispielsweise gekrümmte oder bogenförmige Linien. Wenn die Trägerin beim Gebrauch einen bestimmten Typ von Unterwäsche:, wie beispielsweise einen kurzen Typ, wählt, dann liegen beide distale Endbereiche der Damenbinde im wesentlichen eben an der Unterwäsche an und bleiben damit im Kontakt mit dem Körper der Trägerin. Wenn die Unterwäsche jedoch vom Streifen- oder Tanga-Typ ist, dann ist die Damenbinde nach der vorliegenden Erfindung derart eingerichtet, daß sie entlang der Vorzugs-Biegelinien 30 gebogen werden kann und einen relativ schmalen distalen Endbereich des absorbierenden Kernes ermöglicht, der auf der Körperkontakt-Seite der Unterwäsche der Trägerin bleibt, während die Seitenteile 33 und 33' des ersten distalen Endbereiches des zentralen absorbierenden Polsters in komfortabler Weise um die Ränder der Unterwäsche gefaltet werden. Die Seitenränder sollten Querabmessungen aufweisen, die ausreichen, um sie um die Ränder der Unterwäsche herum zu falten. Dementsprechend haben die Seitenteile Querabmessungen, gemessen von der Vorzugs-Biegelinie 30 zur Längs-Seitenkante 90 am ersten distalen Ende, welche ausreichen, es zu ermöglichen, daß das Seitenteil beim Gebrauch um die Ränder eines Unterwä-
^^ schestückes vom Riemen-Typ gefaltet werden kann. Es wurde gefunden, daß im allgemeinen eine Querabmessung von mindestens 7 mm ausreicht, und die bevorzugte Seitenabmessung liegt zwischen etwa 10 mm und 20 mm. Wie in Figur 3 dargestellt, wird es bevorzugt, wenn die Seitenteile 33 und 33; auf der dem Bekleidungsstück zugewandten Seite der Rückseitenlage eine Klebefläche 20 aufweisen, die der Trägerin beim Gebrauch die Klebebefestigung der Seitenteile an ihrer Unterwäsche ermöglichen.
Das zentrale absorbierende Polster 12 hat zwei Laschen 24 und 24', die sich in einem zentralen Teil in der Nähe der Quer-Mittellinie von den Seitenkanten des zentralen absorbierenden Polsters 12 aus in seitlicher Richtung erstrecken. Die Begriffe „Zentralbereich" und „Quer-Mittellinie'\ wie sie hier verwendet werden, bezeichnen allgemein einen Bereich des zentralen absorbierenden Polsters 12, der dazu gedacht ist, im Zwischenbeinteil eines Un-
terwäschestückes der Trägerin plaziert zu werden. Daher ist das erfindungsgemäße Er-Zeugnis, bei welchem die Damenbinde unsymmetrisch ist, für den Gebrauch über Nacht bestimmt, wobei der Zentralbereich und die Quer-Mitellinie nicht in der exakten geometrischen Mitte des zentralen absorbierenden Polsters positioniert werden müssen. Während es nicht notwendig ist, daß die Laschen streng symmetrisch sind, ist dies doch vorzugsweise der Fall. Die Oberlage 14 bildet eine Oberfläche der Laschen 24 und 24', während die Rückseitenlage 18 die andere Oberfläche bildet. Im allgemeinen ist die Oberlage für die Funktion der Laschen nicht erforderlich, aber deren Einbeziehung wird bevorzugt. Die Oberlage der Lasche kann, wie dargestellt, ein integraler Bestandteil der Oberlage oder auch ein unabhängiges Element sein. Ersteres wird bevorzugt. Alle speziellen, zuvor beschriebenen physikalischen Eigenschaften der Oberlage 14 gelten auch für die Oberlage jeder Lasche. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit, daß die Oberlage der Lasche aus dem gleichen Material besteht, wie die mit dem zentralen absorbierenden Polsters verbundene Oberlage. Bei einer möglichen Ausführungsform kann die Oberlage der Lasche aus einem
] 5 nichtgewebten Textilmaterial bestehen, während die Oberlage des zentralen absorbierenden
Polsters aus einer gelochten Polymerfolie besteht. Bei der in Figur 2 dargestellten Ausführungsform dient die Rückseitenlage 18 auch als Rückeitenlage für die Laschen 24 und 24'. Für die Laschen ist eine Rückseitenlage (oder allgemeiner ein flüssigkeitsundurchlässiges Material) erforderlich, damit sie ihre Funktion ordnungsgemäß erfüllen können. Die Laschen-Rückseitenlage kann integraler Bestandteil der flüssigkeitsundurchlässigen Fläche des absorbierenden Kernes sein, oder es kann sich auch um unabhängige Elemente handeln. Alle oben beschriebenen speziellen physikalischen Eigenschaften der Rückseitenlage 18 gelten auch für die Laschen-Rückseitenlage.
Zumindest ein Teil der äußeren, der Bekleidung zugewandten Oberfläche der Lasche 24 ist in einem Bereich in der Nähe des distalen Randes 28 mit einer Laschen-Klebefläche 36 beschichtet. Die Laschen-Klebefläche 36 soll das Halten der Lasche 24 an Ort und Stelle unterstützen, nachdem sie, wie oben beschrieben, um den Rand des Zwischenbeinteiles eines Unterwäschestückes gebogen wurde. Jeder Klebstoff der für die zentrale Klebefläche 20 verwendet wird, kann auch für die Laschen-Klebefläche 36 verwendet werden. Die Laschen-Klebefläche 36 ist auch mit einer abziehbaren Laschen-Abdeckung 38 versehen. Jegliches für die Abdeckung 22 des zentralen absorbierenden Polsters verwendete abziehbare Abdeckmaterial kann auch für die abziehbare Laschen-Abdeckung 38 verwendet werden. Jede Lasche 24 und 24' ist mit dem zentralen absorbierenden Polster 12 entlang einer Verbindungslinie 26 verbunden. Der Begriff „Verbindungslinie", wie er hier verwendet wird, bezeichnet jede Art gekrümmter oder gerader Linien. Jede Lasche 24 und 24' weist
einen distalen Rand 28 auf, der von dem proximalen Rand, der durch die Verbindungslinie 26 definiert ist, entfernt liegt.
Es ist zu beachten, daß die Verbindungslinien 26 und 26' Linien entlang der Laschen 24 und 24' sind, die mit dem absorbierenden Kern verbunden sind (dargestellt durch das zentrale absorbierende Polster 12). Als solche sind sie auch Grenzlinien zwischen dem absorbierenden Kern und den Laschen. Bei den in den Figuren 1 und 3 dargestellten Ausführungsformen sind die Verbindungslinien 26 und 26' im Zentralbereich 94 des zentralen absorbierenden Polsters 12 identisch mit den Vorzugs-Biegeliriien 30 und 30'.
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Damenbinde hat eine im wesentlichen lineare Verbindungslinie 26. Die genaue Form der Lasche 24 wie auch die Gesamtforni der Damenbinde 19 können von der Fachwelt ohne unnötige Versuche ausgewählt werden. Bei der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform sind die Laschen sj^mmetrisch zur Längsachse der Damenbinde angeordnet.
Die Damenbinde nach der vorliegenden Erfindung, wie sie in den Figuren 1 bis 3 dargestellt ist, wird benutzt, indem die Abdeckungen 22 sowie 38 und 38' entfernt werden und die Damenbinde dann in der Unterwäsche plaziert wird. Der Zentralbereich des zentralen absorbierenden Polsters 12 wird im Zwischenbeinteil (nicht dargestellt) des Ünterwäschestückes plaziert, wobei sich ein Ende des zentralen absorbierenden Polsters 12 zum Vorderteil des Unterwäschestückes und das andere Ende sich zum Hinterteil desselben erstreckt und wobei die Rückseitenlage 18 Kontakt zur Innenfläche des Zwischenbeinteiles des Unterwäschestückes hat. Die Klebefläche 20 hält das zentrale absorbierende Polster 12 in
^5 seiner Position. Die distalen Teile der Laschen 24 und 24' werden jeweils um die Seiten-
ränder des Zwischenbeinteiles des Unterwäschestückes gefaltet. Die Laschen-Klebflächen 36 und 36' halten die Laschen 24 und 24' in solchen Positionen, daß sie zusammen mit einem Teil des Unterwäschestückes übereinander liegen.
Claims (9)
1. Damenbinde umfassend ein zentrales absorbierendes Polster (12), wobei dieses zentrale absorbierende Polster (12) eine flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht (14), eine flüssigkeitsundurchlässige Barriereschicht (18) sowie zwischen der Deckschicht (14) und der Barriereschicht (18) einen absorbierenden Kern (16) aufweist, eine Längs-Mittellinie (85), eine Quer-Mittellinie (185), ein Paar einander gegenüberliegender Längs-Seitenkänten (90, 90'), ein erstes distales Ende (93) und ein gegenüberliegendes zweites distales Ende (95), eine Lasche (24, 24'), die sich von jeder Längs-Seitenkante (90, 90') entlang einer Verbindungslinie (26, 26') seitlich nach außen erstreckt, wobei jede Lasche (24, 24') im wesentlichen in der Nähe der Quer-Mittellinie (85) liegt und beim Gebrauch um ein Zwischenbeinteil eines Unterwäschestückes gefaltet werden kann und wobei das zentrale absorbierende Polster (12) weiterhin zwei Vorzugs-Biegeachsen (30, 30') aufweist, die sich jeweils in bezug auf eine jeweilige Längs-Seitenkante (90, 90') innen und in der Nähe derselben sowie schräg in bezug auf die Längs-Mittellinie (80) erstrecken und am ersten distalen Ende (93) des zentralen absorbierenden Polsters (12) zur Längs-Mittellinie hin konvergieren.
2. Absorbierendes Sanitärerzeugnis nach Anspruch 1, bei welchem sich die Vorzugs-Biegeachsen (30, 30') von der Quer-Mittellinie (85) zum ersten distalen Ende (93) erstrecken.
3. Absorbierendes Sanitärerzeugnis nach Anspruch 1, bei welchem sich die Vorzugs-Biegeachsen (30, 30') vom zweiten distalen Ende (95) zum ersten distalen Ende (93) erstrecken.
4. Absorbierendes Sanitärerzeugnis nach Anspruch 1, bei welchem das erste distale Ende (93) eine Breite von weniger als 30 mm hat.
5. Absorbierendes Sanitärerzeugnis nach Anspruch 1, bei welchem das erste distale Ende (93) eine Breite von etwa 15 mm bis 20 mm hat.
6. Absorbierendes Sanitärerzeugnis nach Anspruch 1, bei welchem das zentrale absorbierende Polster (12) ein Paar einander gegenüberliegender Seitenteile aufweist, wobei jeweils ein Seitenteil einer jeweiligen Vorzugs-Biegelinie benachbart ist und beim Gebrauch um eine Kante der Unterwäsche der Trägerin gefaltet werden kann.
7. Absorbierendes Sanitärerzeugenis nach Anspruch 6, bei welchem jedes der Seitenteile auf einer der Bekleidung zuwendbaren Seite eine Klebefläche aufweist, die es der Trägerin ermöglicht, die Seitenteile beim Gebrauch durch Kleben an der Unterwäsche zu befestigen.
8. Absorbierendes Sanitärerzeugnis nach Anspruch 1, bei welchem die Seitenteile eine Abmessung in Querrichtung, gemessen von der Vorzugs-Biegelinie bis zur Längs-Seitenkante (90, 90'), von mindestens 7 mm haben.
9. Absorbierendes Sanitärerzeugnis nach Anspruch 1, bei welchem die Seitenteile eine Abmessung in Querrichtung, gemessen von der Vorzugs-Biegelinie bis zur Längs-Seitenkante (90, 90'), von vorzugsweise etwa 10 mm bis 20 mm haben.
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| DE20114825U DE20114825U1 (de) | 2001-09-07 | 2001-09-07 | Absorbierendes Sanitärerzeugnis |
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Country Status (1)
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2001
- 2001-09-07 DE DE20114825U patent/DE20114825U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020307 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20041117 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070927 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090918 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |