DE20114443U1 - Vorrichtung zum Entleeren von tubenartigen Verpackungen - Google Patents
Vorrichtung zum Entleeren von tubenartigen VerpackungenInfo
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Description
BRA 103
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entleeren von tubenartigen Verpackungen, insbesondere von Tuben.
Seit langem sind Tuben oder tubenartige Verpackungen bekannt, die durch Lösen eines Schraubverschlusses und unter Einwirkung eines äußeren Druckes auf den Verpackungskörper geleert werden.
Als Verpackungskörper werden Metalle oder Kunststoffe verwendet, die am Ende durch ein Falz verschlossen sind. Verpackungskörper aus Metall lassen sich vom Ende der Tube her, bleibend aufrollen. Verpackungskörper aus Kunststoff sind zumeist so elastisch, dass ein bleibendes Aufrollen unmöglich ist, da sich der aufgerollte Kunststoff wieder entspannt.
Bei beiden Arten von Tuben besteht das Problem darin, dass sich Tuben in der Regel ohne Hilfsmittel nicht vollständig leeren lassen. Das wiederum hat zur Folge, dass wertvolle Restinhalte der Tuben bereits vor dem endgültigen Verbrauch entsorgt werden.
Die bekannten technischen Lösungen sind entweder zu einfach und damit unvollständig, oder zu aufwendig und unhandlich gestaltet. Hierzu werden nachfolgend zwei typische Beispiele demonstriert.
J ·
"Die Tubenklemme" von E. Wunderlich aus dem Jahre 1987, (GM 87 10 743), ist für Kunststofftuben kaum geeignet und für Metalltuben überflüssig.
Die "Vorrichtung zum mechanischen Entleeren von Tuben" von R. Schlegel (DE 299 23 631 U 1) ist für den Hausgebrauch zu aufwendig gestaltet.
In dem DE 297 17 321 U1 wird eine Vorrichtung zum Entleeren und Aufwickeln von Kunststofftuben beschrieben, die einen Grundkörper mit einem Schlitz und einem Rad aufweist durch den der Tubenfalz hindurchsteckbar ist. Diese Vorrichtung hat vor allem den Nachteil, dass der Tubenkörper in dem Schlitz nicht positionierbar ist und Kunststoffe nicht dauerhaft aufgerollt bleiben.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine einfach handhabbare Vorrichtung zum Entleeren von tubenartigen Verpackungen vorzuschlagen, mit der sowohl unterschiedliche Materialien (Kunststoff oder Metall) als auch verschiedene Größen und Formen tubenartiger Verpackungen - möglichst vollständig - geleert werden können.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 4.
Mit der Erfindung verbindet sich der Vorzug, dass eine Vorrichtung bereitgestellt wird, die dauerhaft damit wiederholbar auf einfache Art und Weise nutzbar ist und ein nahezu vollständiges Entleeren tubenartiger aus unterschiedlichen Materialien bestehender Verpackungen ermöglicht. Hinzu kommt, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung in unterschiedlichen Größen und kostengünstig herstellbar ist.
Im folgenden soll die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
Figur 1 die Vorderansicht einer typischen Tubenform
Figur 2 die Seitenansicht einer nahezu geleerten Tube ohne Verschlusskappe
Figur 3 eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Schnitt
Figur 4 die Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 3
Figur 5 eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Schnitt
Figur 6 die Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 5
Figur 7 eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Schnitt
Figur 8 die Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 7
Figur 9 die Draufsicht einer ringförmigen Scheibe mit Schlitz
Figur 10 die Seitenansicht einer Tube gemäß Fig. 2 mit Scheibe gemäß Fig. 9
Figur 11 Aufwickelteil mit Schlitz
In den Figuren 1 und 2 ist ein typischer Verpackungs- bzw. Tubenkörper 1 dargestellt mit einem Verschluss 2, der häufig als Verschlusskappe ausgestaltet ist. Der Anfang 3 der Tube 1 ist meist mit einem Gewinde versehen, auf dem die Verschlusskappe 2 aufgeschraubt werden kann. Das Ende 4 der Tube 1 ist meist als Falz 4 ausgebildet. Die Figur 1 stellt eine volle Tube dar, Figur 2 dagegen eine fast geleerte Tube 1 ohne Verschlusskappe in Seitenansicht.
In den Figuren 3 bis 8 sind drei Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Vorrichtungen dargestellt, mit deren Hilfe die Entleerung der Tuben oder tubenartigen Verpackungen erfolgen kann. Die Figuren 4, 6 und 8 stellen Seitenansichten der drei Ausführungsbeispiele 3, 5 und 7 dar.
Die Figur 3, mit den Ziffern 5 bis 9, stellt eine solche erfindungsgemäße Vorrichtung zum Entleeren von Tuben dar. Die Vorrichtung oder der Vorrichtungskörper 5 besteht aus einem Zylinderrohr mit dem Durchmesser di. Beide Enden sind mit einem Gewinde 9 versehen, das unterschiedliche Längen aufweist. Auf dem kurzen Gewindestück ist eine Gewindemutter 7 bis zum festen Anschlag aufgeschraubt, so dass das Rohr an diesem Ende den Durchmesser d2 hat, der größer als d^ ist. Die Gewindemutter 8 dagegen, kann auf dem Gewinde je nach Bedarf verstellt werden. Die Ziffer 6 kennzeichnet einen Schlitz, der den Körper in zwei symmetrische Hälften zerlegen würde, wenn dieser Schlitz nicht an der inneren Randfläche von 7 enden würde.
Im folgenden wird der Entleerungsvorgang näher erläutert. Der Falz 4 der Tube wird zunächst in den Schlitz 6 der Vorrichtung 5 geführt. Hierzu muss vorher die Begrenzungsschraube 8 entfernt werden. Nun führt man den Falz bis zur festen Begrenzung 7 und schraubt die Begrenzung 8 auf das Gewinde 9. Auf diese Weise ist der Tubenkörper in der Halterung (mit dem Schlitz und den Begrenzungen 7 und 8) fixiert. Durch mehrmaligen Druck auf den Tubenkörper 1 leert sich die Tube am Anfang etwas und man kann dadurch den Tubenkörper weiter in die Vorrichtung hinein schieben, wenn man die Mutter 8 etwas lockert und anschließend wieder bis zum Tubenkörper feststellt. Durch mehrmaliges Wiederholen tritt schließlich der Falz aus der Vorrichtung heraus. Die Tube
wird nach jeder Teilentleerung wieder durch die Begrenzungen 7 und 8 und durch den Schlitz 6 fest fixiert. Durch Druck auf die Vorrichtung und Neueinstellung der Begrenzung 8 wird erreicht, dass sich davor das Medium in der Tube staut und sich dahinter der Teil der geleerten Tube befindet. Auf diese Weise wird die Vorrichtung allmählich, d.h. mit wachsender Entnahmemenge, in Richtung der Verschlusskappe geschoben.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann bei Bedarf am Ende das Teil 10 oder 11 auf den Tubenkörper 1 aufgesetzt werden. Auf diese Weise oder mit Hilfe dieser Teile, lassen sich weitere Restmengen aus der Tube drücken.
Das Teil 11 ermöglicht sogar ein Aufwickeln des Tubenkörpers, um die Restmenge aus dem Inneren der Tube zu drücken.
Das Teil 11 ermöglicht sogar ein Aufwickeln des Tubenkörpers, um die Restmenge aus dem Inneren der Tube zu drücken.
Wenn die Tube geleert ist, kann die Vorrichtung erneut, d.h. zum Entleeren einer weiteren Tube genutzt werden.
Im folgenden wird die Erfindung an zwei weiteren Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 wird erneut ein Rohrzylinder, aber mit Rundmuttern verwendet, die glatt oder gerändelt sind. In der Fig. 5 deuten Bezugszeichen 14 eine gerändelte und Bezugszeichen 8 eine glatte Ringmutter an.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist ein zylindrischer Vollkörper dargestellt, dessen eine Begrenzungsseite durch den Absatz mit dem Durchmesser d2 realisiert ist. Die andere Begrenzung wird mit Hilfe einer Ringmutter 8 gestaltet. Zeckmäßigerweise sollten die Begrenzungen 7 und 8 wieder mit einem Profil versehen werden, um das Abrutschen der Hand zu verhindern. Bezugszeichen 6 kennzeichnet in diesem Ausführungsbeispiel wieder einen Schlitz, der in diesem Vollkörper als Schacht ausgebildet ist.
Zum Leeren der Tuben mit Hilfe der Ausführungsbeispiele nach den Figuren 5 und 7, bedient man sich der gleichen Methode, wie zum Leeren nach dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3.
Nach dem Leeren des Verpackungskörpers und Entfernen bzw. Lösen der Vorrichtung, lässt sich diese erneut verwenden, um eine weitere Tube zu leeren.
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Durch unterschiedliche Größen dieser Vorrichtung, lassen sich sowohl sehr kleine Tuben (z.B. von Augensalbe) oder typische Zahncreme-Tuben als auch oder sehr große Tuben von Pflegemitteln usw. anwenden. Diese Vorrichtung ist zum Beispiel auch für das Entleeren von Schuhcreme-Tuben geeignet.
Von besonderem Vorteil ist, dass die Anwendung der erfindungsgemäßen Vomchtung für den Nutzer vor allem dann mit nicht geringen Kosteneinsparungen verbunden ist, wenn es sich um Tuben mit besonders wertvollen und damit in der Regel kostenintensiven Inhaltsstoffen handelt.
BRA 103
Bezugszeichenaufstellung
Bezugszeichenaufstellung
1 Tube, tubenartige Verpackung
2 Verschlusskappe
3 Tubenanfang mit Gewinde
4 Falz
5 erfindungsgemäßer Grundkörper
6 Schlitz im Grundkörper mit dem Durchmesser di
7 Begrenzung mit dem Durchmesser d2
8 Begrenzung als Schraubenmutter
9 Gewinde
10 ringförmige Scheibe mit Schlitz
11 Endstück mit Schlitz und Griffen
12 Schlitz
13 Griff
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Entleeren von Tuben- oder tubenartigen Verpackungen (1) bestehend aus einem Grundkörper (5) mit einem Schlitz (6), dadurch gekennzeichnet, dass am Grundkörper (5) mit dem Schlitz (6) zwei seitliche Begrenzungen (7; 8) zum Einspannen bzw. zur Aufnahme eines Falzes (4) des Tubenkörpers (1) oder des Tubenkörpers (1) in dem Schlitz (6) angeordnet sind, wobei der Tubenkörper (1) in dem Schlitz (6) je nach der Verbrauchsmenge des Tubeninhaltes in Richtung einer Verschlusskappe (2) oder des Tubenanfangs (3) verschiebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Begrenzung 7 fest angeordnet oder feststellbar ist und die seitliche Begrenzung 8 nach der Aufnahme oder der wiederholten Aufnahme der Tube (1) feststellbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung aus Metall, Kunststoff, Keramik, Holz oder einer Materialkombination aus dieses Stoffen gefertigt und mehrfach einsetzbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mit einem zusätzlichen Endstück (10) oder (11) ergänzbar ist, indem das Endstück (10) auf den Tubenkörper (1) aufgesetzt und das Endstück (10) oder (11) mit oder ohne Vorrichtung bis zur Verschlusskappe (2) oder dem Tubenanfang (3) verschiebbar ist.
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