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DE19500128B4 - Zwinge für das Bauwesen - Google Patents

Zwinge für das Bauwesen Download PDF

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DE19500128B4 DE1995100128 DE19500128A DE19500128B4 DE 19500128 B4 DE19500128 B4 DE 19500128B4 DE 1995100128 DE1995100128 DE 1995100128 DE 19500128 A DE19500128 A DE 19500128A DE 19500128 B4 DE19500128 B4 DE 19500128B4
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Abstract

Zwinge für das Bauwesen, insbesondere zum Haltern von Schalungen, mit zwei seitlich von einem Zwingenschaft abstehenden Zwingenarmen, von denen ein Zwingenarm dem Zwingenschaft entlang geführt und mittels eines längs des Zwingenschaftes angeordneten Gewindes in Richtung auf den anderen Zwingenarm hin bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (10) von einem sich längs des Zwingenschaftes (2) erstreckenden und an diesem bei gleichbleibender Längslage verdrehbar gelagerten Gewindestab (7) mit einer Handhabe (8) zum Verdrehen gebildet wird und dass an dem Zwingenarm (3) an einer dem Gewindestab (7) seitlich benachbarten Stelle ein Gewindegegenstück (11) mit Gewindeeingriffsmitteln (12) angeordnet ist, das relativ zum Gewindestab (7) eine wirksame und eine unwirksame Stellung einnehmen kann und dabei in seiner wirksamen Stellung mit dem Gewindestab (7) in Gewindeeingriff steht und in seiner unwirksamen Stellung vom Gewindestab (7) abgehoben ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zwinge für das Bauwesen, insbesondere zum Haltern von Schalungen, mit zwei seitlich von einem Zwingenschaft abstehenden Zwingenarmen, von denen ein Zwingenarm dem Zwingenschaft entlang geführt und mittels eines längs des Zwingenschaftes angeordneten Gewindes in Richtung auf den anderen Zwingenarm hin bewegbar ist.
  • Bei einer aus dem DE-GM 91 05 302 bekannten Zwinge dieser Art weist der im Querschnitt rechteckige Schaft an seinen Kanten Segmente eines Gewindes auf. Auf das so gebildete Gewinde ist eine Gewindemutter geschraubt, gegen die sich der längs des Schaftes verschiebbare Zwingenarm abstützt.
  • In der Praxis müssen die Zwingenarme häufig in verhältnismäßig großem Ausmaß verstellt werden. Hierzu muss bei der bekannten Zwinge die Gewindemutter über den ganzen Verstellweg des betreffenden Zwingenarms verschraubt werden, was umständlich und vor allem langwierig ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Zwinge der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der sich der bewegliche Zwingenarm auch über große Strecken hinweg schnell am Zwingenschaft verstellen läßt, wobei trotzdem der eigentliche Spannvorgang mittels eines Gewindes erfolgen soll. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sollen möglichst einfach im Aufbau und in der Handhabung sein.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gewinde von einem sich längs des Zwingenschaftes erstreckenden und an diesem bei gleichbleibender Längslage verdrehbar gelagerten Gewindestab mit einer Handhabe zum Verdrehen gebildet wird und daß an dem Zwingenarm an einer dem Gewindestab seitlich benachbarten Stelle ein Gewindegegenstück mit Gewindeeingriffsmitteln angeordnet ist, das relativ zum Gewindestab eine wirksame und eine unwirksame Stellung einnehmen kann und dabei in seiner wirksamen Stellung mit dem Gewindestab in Gewindeeingriff steht und in seiner unwirksamen Stellung vom Gewindestab abgehoben ist.
  • Befindet sich das Gewindegegenstück in seiner unwirksamen Stellung, besteht zwischen dem Zwingenschaft und dem Zwingenarm keine Gewindeverbindung, so daß sich der Zwingenarm ungehindert vom Gewindestab dem Zwingenschaft entlang verschieben läßt. Man kann also einen beispielsweise im Bereich des freien Schaftendes angeordneten Zwingenarm weit nach innen in Richtung auf den anderen Zwingenarm hin bis in die Nähe des einzuspannenden Gegenstandes verschieben, wonach man das Gewindegegenstück in seine wirksame Stellung bringt, sodass der Zwingenarm anschließend nur noch mittels des Gewindestabes bewegt werden kann.
  • Aus der GB 144 975 A ist eine Zwinge zum Haltern von Schalbrettern bekannt, die zwei Zwingenarme aufweist, die über ein Distanzelement gelenkig miteinander verbunden und über das Distanzelement hinaus verlängert sind, sodass sie zweiarmige Hebel bilden. Die in Gebrauchslage den Schalbrettern entgegengesetzten Enden der Zwingenarme sind über einen Gewindestab miteinander verbunden, der an einem der Zwingenarme angelenkt ist und den anderen Zwingenarm durchgreift. Auf dem Gewindestab sitzt eine Gewindemutter, die den Abstand der Zwingenarmenden bestimmt.
  • Über das Vorhandensein von zwei Zwingenarmen und einem Gewindestab hinausgehende Gemeinsamkeiten mit dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung bestehen nicht.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Gewindegegenstück ein sich in Richtung zum anderen Zwingenarm hin verjüngendes Keilstück mit einer den Gewindeeingriffsmitteln abgewandten, mit Bezug auf den Gewindestab spitzwinkelig verlaufenden Keilfläche bildet und am Zwingenarm eine der Keilfläche zugeordnete Abstützfläche und eine dem Gewindegegenstück zugeordnete Anschlagfläche angeordnet sind, derart, dass das Gewindegegenstück relativ zum Zwingenarm zwischen einer dem anderen Zwingenarm näheren Stellung, die wirksame Stellung, und einer dem anderen Zwingenarm entfernteren Stellung, die unwirksame Stellung, verstellbar ist und zum Über führen aus der unwirksamen Stellung in die wirksame Stellung das Gewindegegenstück dem Gewindestab und der Abstützfläche entlang in Richtung zum anderen Zwingenarm hin bewegt wird, bis das Gewinde des Gewindestabes die Gewindeeingriffsmittel des Gewindegegenstückes packt, wonach das Gewindegegenstück durch Verdrehen des Gewindestabes in seine durch die Anschlagfläche begrenzte wirk same Stellung gezogen wird.
  • Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Zwinge in schematischer Seitenansicht gemäß Pfeil I in 2,
  • 2 die Zwinge nach 1 im Schnitt gemäß der Schnittlinie II-II in 1, so daß der Zwingenschaft in von der Seite der Zwingenarme her gesehener Vorderansicht erscheint,
  • 3 den in 1 durch den Pfeil A angegebenen Bereich der Zwinge, wo der bewegbare Zwingenarm mit dem Zwingenschaft verbunden ist, in vergrößerter Teildarstellung im zur Zeichenebene der 1 parallelen Längsschnitt gemäß der Schnittlinie III-III in 2, wobei sich das Gewindegegenstück in seiner wirksamen Stellung befindet,
  • 4 die Anordnung nach 3, wobei sich das Gewindegegenstück jedoch in seiner unwirksamen Stellung befindet, und
  • 5 die Anordnung nach 3 im Schnitt gemäß der Schnittlinie V-V.
  • Die aus der Zeichnung hervorgehende Zwinge 1 weist einen Zwingenschaft 2 auf, der von einem Rechteck-Hohlprofil aus Baustahl gebildet wird. Von dem Zwingenschaft 2 stehen zur gleichen Seite hin zwei Zwingenarme 3, 4 ab, zwischen denen ein in 1 strichpunktiert angedeuteter Gegenstand 5, beispielsweise Teile einer Schalung, verspannt werden kann.
  • Der Zwingenarm 3 weist an seinem schaftseitigen Ende eine Durchtrittsöffnung 6 auf, durch die der Schaft 2 gesteckt ist, so daß der Zwingenarm 3 dem Zwingenschaft 2 entlang geführt ist. Der andere Zwingenarm 4, der sich parallel zum bewegbaren Zwingenarm 3 erstreckt, ist dagegen fest mit dem Zwingenschaft 2 verbunden.
  • Die verschiedenen Zwingenteile bestehen aus Baustahl. Soweit es sich um feste Verbindungen handelt, sind die betreffenden Zwingenteile miteinander verschweißt.
  • Am Zwingenschaft 2 ist ein sich dem Zwingenschaft entlang erstreckender Gewindestab 7 angeordnet. Dabei ist der Gewindestab 7 bei gleichbleibender Längslage verdrehbar gelagert, d. h. der Gewindestab 7 ist in seiner Längsrichtung feststehend gelagert und kann dabei verdreht werden. Dabei erstreckt sich der Gewindestab 7 über die ganze Länge des Schaftes 2, d. h. er verläuft vom feststehenden Zwingenarm 4 bis zum freien Ende des Schaftes 2. Der Gewindestab 7 ist ferner mit einer Handhabe 8, insbesondere ein Handgriff, versehen, mit deren Hilfe er vom Benutzer verdreht werden kann. Dabei befindet sich die Handhabe am dem feststehenden Zwingenarm 4 zugewandten Schaftende und ist diesem und somit auch dem feststehenden Zwingenarm 4 vorgelagert, so daß sie ohne Schwierigkeiten ergriffen werden kann. Die in Längsrichtung unverschiebliche Lagerung des Gewindestabes 7 wird dadurch erreicht, daß er am die Handhabe 8 tragenden Ende beiderseits eines zwingenfesten Lagerteils 9, beim Ausführungsbeispiel eine auf die betreffende Seite des Zwingenarms 4 aufgeschweißte Lasche, die einen Durchtritt für den Gewindestab 7 aufweist, jeweils ein mit Bezug auf den Durchtritt größeren Durchmesser aufweisendes Lagerstück trägt, von denen das äußere Lagerstück von der Handhabe 8 gebildet werden kann.
  • Der Gewindestab 7 trägt über seine gesamte Länge ein Außengewinde 10, mit dessen Hilfe der am Zwingenschaft 2 geführte Zwingenarm 3 auf den anderen Zwingenarm 4 hin bewegt werden kann, so daß die zum Halten des Gegenstandes 5 erforderliche Spannkraft erzeugt werden kann.
  • Hierzu ist an dem Zwingenarm 3 ein dem Gewindestab 7 zugeordnetes Gewindegegenstück 11 angeordnet. Dabei befindet sich das Gewindegegenstück 11 an einer dem Gewindestab 7 seitlich benachbarten Stelle. Das Gewindegegenstück 11 kann ferner relativ zum Gewindestab 7 eine wirksame (3) und eine unwirksame (4) Stellung einnehmen, wobei es in seiner wirksamen Stellung über an ihm vorgesehene Gewindeeingriffsmittel 12 mit dem Gewinde 10 des Gewindestabes 7 in Eingriff steht und in seiner unwirksamen Stellung vom Gewindestab 7 abgehoben ist.
  • Befindet sich das Gewindegegenstück 11 also in seiner unwirksamen Stellung (4), ist der Zwingenarm 3 wegen des fehlenden Eingriffs zwischen Gewindestab 7 und Gewindegegenstück 11 auf dem Zwingenschaft 2 in dessen Längsrichtung hin und her verschiebbar, so daß der Zwingenarm 3 auch über große Strecken dem Zwingenschaft 2 entlang entsprechend schnell verlagert werden kann. Befindet sich das Gewindegegenstück 11 dagegen in seiner wirksamen Stellung (3), besteht über den Gewindestab 7 und das Gewindegegenstück 11 eine Gewindeverbindung zwischen dem Schaft 2 und dem Arm 3, so daß sozusagen ein Gewindetrieb vorhanden ist und sich der Zwingenarm 3 nicht mehr frei verschieben läßt, sondern nur noch durch Verdrehen des Gewindestabes 7 bewegt werden kann.
  • Befindet sich der Zwingenarm 3 also vor der in 1 angedeuteten Spannsituation weiter rechts mit Abstand zum zu spannenden Gegenstand 5, kann er zunächst bei unwirksamem Gewindegegenstück 11 bis an den Gegenstand 5 herangeschoben werden, wonach er bei wirksamem Gewindegegenstück 11 durch Verdrehen des Gewindestabes 7 festgespannt wird. Zum Lösen der Verspannung wird der Gewindestab 7 in entgegengesetzter Richtung gedreht, wonach man, falls ein weiteres Wegbewegen des Zwingenarms 3 vom feststehenden Zwingenarm 4 erforderlich ist, das Gewindegegenstück 11 in seine unwirksame Stellung bringen kann, so daß der Zwingenarm 3 zum freien Schaftende hin geschoben werden kann.
  • Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, daß das Gewindegegenstück 11 an seiner dem Gewindestab 7 zugewandten Seite eine sich parallel zum Gewindestab 7 erstreckende rinnenartige Vertiefung 13 mit einem dem Gewinde 10 des Gewindestabes 7 entsprechenden Gegengewinde 14 als Gewindeeingriffsmittel 12 aufweist. Dabei ist der Radius der rinnenartigen Vertiefung 13 an den Radius des Gewindestabes 7 angepaßt, so daß sie sozusagen eine sich gegen den Umfang des Gewindestabes 7 legende Gewindeschale bildet. Es versteht sich, daß sich die rinnenartige Vertiefung 13 mit dem Gegengewinde 14 höchstens über einen Umfangswinkel von 180° erstreckt.
  • Beim zweckmäßigen Ausführungsbeispiel verläuft der Gewindestab 7 im Bereich der den Zwingenarmen 3, 4 zugewandten Schaft-Vorderseite 15, wobei das Gewindegegenstück 11 dem Gewindestab 7 in Richtung des betreffenden Zwingenarms 3 seitlich vorgelagert ist. Der Gewindestab 7 liegt zumindest zum Gewindegegenstück 11 hin frei, wobei er jedoch am Zwingenschaft 2 vertieft angeordnet sein kann. Hierzu weist beim Ausführungsbeispiel die Schaft-Vorderseite 15, der entlang der Gewindestab 7 verläuft, eine rinnenartig eingebauchte Gestalt auf, wie insbesondere aus 5 ersichtlich ist.
  • Beim Festspannen des Zwingenarms 3 wird auf diesen vom jeweils eingespannten Gegenstand 5 ein Schwenkmoment in Richtung gemäß Pfeil 16 vom feststehenden Zwingenarm 4 weg ausgeübt. Damit dieses Schwenkmoment nicht dazu führt, daß das Gewindegegenstück 11 gegen den Gewindestab 7 gepreßt wird, trägt der Zwingenarm 3 an seiner dem Gewindegegenstück 11 mit Bezug auf den Zwingenschaft 2 entgegengesetzten Seite, also an der Schaft-Rückseite 17, ein zum anderen Zwingenarm 4 hin abstehendes und sich auf der Schaft-Rückseite 17 abstützendes Widerlagerelement 18, beim Ausführungsbeispiel in Gestalt eines Recheck-Hohlprofil stücks, das das genannte Schwenkmoment auf den Zwingenschaft 2 überträgt.
  • Beim Ausführungsbeispiel weist der Zwingenarm 3 zwei beiderseits des Zwingenschaftes 2 verlaufende Armschenkel auf, die somit in einem der Schaftdicke entsprechenden Abstand zueinander angeordnet sind. Die beiden Armschenkel 19, 20 weisen, wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist, jeweils einen L-förmigen Querschnitt auf. Der Raum zwischen den beiden Armschenkeln 19, 20 dient zur Aufnahme des Gewindegegenstücks 11, so daß dieses platzsparend untergebracht ist. Es versteht sich, daß in diesem Zusammenhang der Zwingenarm 3 nur im Bereich des Schaftes 2 und des Gewindegegenstückes 11 und somit nicht über seine gesamte Länge zweischenkelig sein muß.
  • Der Gewindestab 7 durchgreift den Zwingenarm 3, an dem hierzu ein den Gewindestab lagerndes Lagerteil 21 angeordnet ist, das eine vom Gewindestab 7 durchgriffene Lagerausnehmung 22 enthält.
  • Beim Ausführungsbeispiel ist der feststehende Zwingenarm 4 entsprechend zweischenkelig ausgebildet, so daß auch hier der Gewindestab 7 zwischen den beiden Armschenkeln hindurchgeführt ist.
  • Die Anordnung des Gewindegegenstücks am Zwingenarm 3 kann in verschiedener Weise erfolgen. Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß das Gewindegegenstück 11 ein sich in Richtung zum anderen Zwingenarm 4 hin verjüngendes Keilstück mit einer den Gewindeeingriffsmitteln 12 abgewandten, mit Bezug auf den Gewindestab 7 spitzwinkelig verlaufenden Keilfläche 23 bildet und daß am Zwingenarm 3 eine der Keilfläche 23 zugeordnete Abstützfläche 24 sowie eine dem Gewindegegenstück 11 zugeordnete Anschlagfläche 25 angeordnet sind. Auf diese Weise ist das Gewindegegenstück 11 relativ zum Zwingenarm 3 zwischen einer dem anderen Zwingenarm 4 näheren Stellung, die wirksame Stellung (3), und einer dem anderen Zwingenarm 4 entfernteren Stellung, die unwirksame Stellung (4), verstellbar, wobei zum Überführen des Gewindegegenstücks 11 aus der unwirksamen Stellung in die wirksame Stellung das Gewindegegenstück 11 dem Gewindestab 7 und der Abstützfläche 24 entlang in Richtung zum anderen Zwingenarm 4 hin bewegt wird, bis das Gewinde 10 des Gewindestabes 7 die Gewindeeingriffsmittel 12 des Gewindegegenstücks 11 packt, wonach das Gewindegegenstück 11 durch Verdrehen des Gewindestabes 7 in der entsprechenden Richtung in seine durch die Anschlagfläche 25 begrenzte wirksame Stellung gezogen wird.
  • Das Verschieben des Gewindegegenstücks 11 aus der unwirk samen Stellung gemäß 4 in die Stellung, in der das Gewinde 10 des Gewindestabes 7 die Gewindeeingriffsmittel 12 des Gewindegegenstücks 11 packt, kann durch ein kurzes Drücken mit der Hand erfolgen. Steht der Gewindestab 7 dann in Gewindeeingriff mit dem Gewindegegenstück 11, schraubt sich das Gewindegegenstück 11 beim Verdrehen des Gewindestabes 7, wie bereits erwähnt, dem Gewindestab 7 entlang in seine wirksame Stellung, in der es mit seiner dem anderen Zwingenarm 4 zugewandten Stirnseite an der Anschlagfläche 25 anschlägt. Wäre diese oder eine entsprechende Anschlagfläche nicht vorhanden, würde die Gefahr bestehen, daß das Gewindegegenstück 11 so weit in den zwischen dem Gewindestab 7 und der Abstützfläche 24 gebildeten Keilraum gezogen wird, daß ein Verklemmen stattfindet.
  • Verdreht man den Gewindestab 7 in entgegengesetzter Richtung, schraubt sich das Gewindegegenstück 11 aus seiner wirksamen Stellung dem Gewindestab entlang in Richtung vom anderen Zwingenarm 4 weg, bis der Gewindeeingriff aufgelöst wird und der Zwingenarm 3 dann dem Zwingenschaft 2 entlang verschoben werden kann.
  • Die Abstützfläche 24 und/oder die Anschlagfläche 25, beim Ausführungsbeispiel beide, werden von einem die beiden Armschenkel 19, 20 verbindenden Materialstück 26, beim Ausführungsbeispiel ein Flacheisenstück, gebildet. Das entsprechend abgewinkelt oder abgebogen verlaufende Materialstück 26 ist mit den beiden Armschenkeln 19, 20 verschweißt.
  • Das die Anschlagfläche 25 bildende Materialdstück bildet beim Ausführungsbeispiel gleichzeitig das die Lagerausnehmung 22 für den Gewindestab 7 enthaltende Lagerteil 21.
  • Das Gewindegegenstück 11 ist zweckmäßigerweise unverlierbar am Zwingenarm 3 gehalten. Hierzu kann die Abstützfläche 24 einen Längsschlitz 27 enthalten, in dem ein vom Gewindegegenstück 11 abstehender Bolzen 28 läuft. Der Bolzen 28 ist mit einem den Rand des Längsschlitzes 27 hintergreifenden Kopf 29 versehen.

Claims (10)

  1. Zwinge für das Bauwesen, insbesondere zum Haltern von Schalungen, mit zwei seitlich von einem Zwingenschaft abstehenden Zwingenarmen, von denen ein Zwingenarm dem Zwingenschaft entlang geführt und mittels eines längs des Zwingenschaftes angeordneten Gewindes in Richtung auf den anderen Zwingenarm hin bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (10) von einem sich längs des Zwingenschaftes (2) erstreckenden und an diesem bei gleichbleibender Längslage verdrehbar gelagerten Gewindestab (7) mit einer Handhabe (8) zum Verdrehen gebildet wird und dass an dem Zwingenarm (3) an einer dem Gewindestab (7) seitlich benachbarten Stelle ein Gewindegegenstück (11) mit Gewindeeingriffsmitteln (12) angeordnet ist, das relativ zum Gewindestab (7) eine wirksame und eine unwirksame Stellung einnehmen kann und dabei in seiner wirksamen Stellung mit dem Gewindestab (7) in Gewindeeingriff steht und in seiner unwirksamen Stellung vom Gewindestab (7) abgehoben ist.
  2. Zwinge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindegegenstück (11) an seiner dem Gewindestab (7) zugewandten Seite eine sich parallel zum Gewindestab (7) erstreckende, rinnenartige Vertiefung (13) mit einem dem Gewinde (10) des Gewindestabes (7) entsprechenden Gegengewinde (14) als Gewindeeingriffsmittel (12) aufweist.
  3. Zwinge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindegegenstück ein sich in Richtung zum anderen Zwingenarm (4) hin verjüngendes Keilstück mit einer den Gewindeeingriffsmitteln (12) abgewandten, mit Bezug auf den Gewindestab (7) spitzwinkelig verlaufenden Keilfläche (23) bildet und am Zwingenarm (3) eine der Keilfläche (23) zugeordnete Abstützfläche (24) und eine dem Gewindegegenstück (11) zugeordnete Anschlagfläche (25) angeordnet sind, derart, daß das Gewindegegenstück (11) relativ zum Zwingenarm (3) zwischen einer dem anderen Zwingenarm (4) näheren Stellung, die wirksame Stellung, und einer dem anderen Zwingenarm (4) entfernteren Stellung, die unwirksame Stellung, verstellbar ist und zum Überführen aus der unwirksamen Stellung in die wirksame Stellung das Gewindegegenstück (11) dem Gewindestab (7) und der Abstützfläche (24) entlang in Richtung zum anderen Zwingenarm (4) hin bewegt wird, bis das Gewinde (10) des Gewindestabes (7) die Gewindeeingriffsmittel (12) des Gewindegegenstückes (11) packt, wonach das Gewindegegen stück (11) durch Verdrehen des Gewindestabes (7) in seine durch die Anschlagfläche (25) begrenzte wirksame Stellung gezogen wird.
  4. Zwinge nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindegegenstück (11) unverlierbar am Zwingenarm (3) gehalten ist.
  5. Zwinge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützfläche (24) einen Längsschlitz (27) enthält, in dem ein vom Gewindegegenstück (11) abstehender Bolzen (28) od.dgl. läuft.
  6. Zwinge nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindestab (7) im Bereich der den Zwingenarmen (3, 4) zugewandten Schaft-Vorderseite (15) verläuft, wobei das Gewindegegenstück (11) dem Gewindestab (7) in Richtung des betreffenden Zwingenarms (3) vorgelagert ist.
  7. Zwinge nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaft-Vorderseite (15), der entlang der Gewindestab (7) verläuft, zur Aufnahme des Gewindestabes (7) eine rinnenartig eingebauchte Gestalt aufweist.
  8. Zwinge nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeich net, daß der Zwingenarm (3) zwei beiderseits des Zwingenschaftes (2) verlaufende Armschenkel (19, 20) aufweist und das Gewindegegenstück (11) zwischen den beiden Armschenkeln (19, 20) angeordnet ist.
  9. Zwinge nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützfläche (24) und/oder die Anschlagfläche (25) von einem die beiden Armschenkel (19, 20) verbindenden Materialstück (26), insbesondere ein Flacheisenstück, gebildet werden.
  10. Zwinge nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwingenarm (3) an der Schaft-Rückseite (17) ein in Schaft-Längsrichtung zum anderen Zwingenarm (4) hin abstehendes und sich auf der Schaft-Rückseite (17) abstützendes Widerlagerelement (18) trägt.
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