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Die
Erfindung betrifft eine Zwinge für
das Bauwesen, insbesondere zum Haltern von Schalungen, mit zwei
seitlich von einem Zwingenschaft abstehenden Zwingenarmen, von denen
ein Zwingenarm dem Zwingenschaft entlang geführt und mittels eines längs des
Zwingenschaftes angeordneten Gewindes in Richtung auf den anderen
Zwingenarm hin bewegbar ist.
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Bei
einer aus dem DE-GM 91 05 302 bekannten Zwinge dieser Art weist
der im Querschnitt rechteckige Schaft an seinen Kanten Segmente
eines Gewindes auf. Auf das so gebildete Gewinde ist eine Gewindemutter
geschraubt, gegen die sich der längs
des Schaftes verschiebbare Zwingenarm abstützt.
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In
der Praxis müssen
die Zwingenarme häufig
in verhältnismäßig großem Ausmaß verstellt
werden. Hierzu muss bei der bekannten Zwinge die Gewindemutter über den
ganzen Verstellweg des betreffenden Zwingenarms verschraubt werden,
was umständlich
und vor allem langwierig ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine
Zwinge der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der sich der
bewegliche Zwingenarm auch über
große
Strecken hinweg schnell am Zwingenschaft verstellen läßt, wobei trotzdem
der eigentliche Spannvorgang mittels eines Gewindes erfolgen soll.
Die dazu erforderlichen Maßnahmen
sollen möglichst
einfach im Aufbau und in der Handhabung sein.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß das
Gewinde von einem sich längs des
Zwingenschaftes erstreckenden und an diesem bei gleichbleibender
Längslage
verdrehbar gelagerten Gewindestab mit einer Handhabe zum Verdrehen gebildet
wird und daß an
dem Zwingenarm an einer dem Gewindestab seitlich benachbarten Stelle
ein Gewindegegenstück
mit Gewindeeingriffsmitteln angeordnet ist, das relativ zum Gewindestab
eine wirksame und eine unwirksame Stellung einnehmen kann und dabei
in seiner wirksamen Stellung mit dem Gewindestab in Gewindeeingriff
steht und in seiner unwirksamen Stellung vom Gewindestab abgehoben ist.
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Befindet
sich das Gewindegegenstück
in seiner unwirksamen Stellung, besteht zwischen dem Zwingenschaft
und dem Zwingenarm keine Gewindeverbindung, so daß sich der
Zwingenarm ungehindert vom Gewindestab dem Zwingenschaft entlang verschieben
läßt. Man
kann also einen beispielsweise im Bereich des freien Schaftendes
angeordneten Zwingenarm weit nach innen in Richtung auf den anderen
Zwingenarm hin bis in die Nähe
des einzuspannenden Gegenstandes verschieben, wonach man das Gewindegegenstück in seine
wirksame Stellung bringt, sodass der Zwingenarm anschließend nur
noch mittels des Gewindestabes bewegt werden kann.
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Aus
der
GB 144 975 A ist
eine Zwinge zum Haltern von Schalbrettern bekannt, die zwei Zwingenarme
aufweist, die über
ein Distanzelement gelenkig miteinander verbunden und über das
Distanzelement hinaus verlängert
sind, sodass sie zweiarmige Hebel bilden. Die in Gebrauchslage den
Schalbrettern entgegengesetzten Enden der Zwingenarme sind über einen
Gewindestab miteinander verbunden, der an einem der Zwingenarme
angelenkt ist und den anderen Zwingenarm durchgreift. Auf dem Gewindestab
sitzt eine Gewindemutter, die den Abstand der Zwingenarmenden bestimmt.
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Über das
Vorhandensein von zwei Zwingenarmen und einem Gewindestab hinausgehende
Gemeinsamkeiten mit dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung bestehen
nicht.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Gewindegegenstück ein sich in Richtung zum
anderen Zwingenarm hin verjüngendes
Keilstück
mit einer den Gewindeeingriffsmitteln abgewandten, mit Bezug auf
den Gewindestab spitzwinkelig verlaufenden Keilfläche bildet
und am Zwingenarm eine der Keilfläche zugeordnete Abstützfläche und
eine dem Gewindegegenstück
zugeordnete Anschlagfläche
angeordnet sind, derart, dass das Gewindegegenstück relativ zum Zwingenarm zwischen
einer dem anderen Zwingenarm näheren
Stellung, die wirksame Stellung, und einer dem anderen Zwingenarm
entfernteren Stellung, die unwirksame Stellung, verstellbar ist
und zum Über führen aus
der unwirksamen Stellung in die wirksame Stellung das Gewindegegenstück dem Gewindestab
und der Abstützfläche entlang
in Richtung zum anderen Zwingenarm hin bewegt wird, bis das Gewinde
des Gewindestabes die Gewindeeingriffsmittel des Gewindegegenstückes packt,
wonach das Gewindegegenstück
durch Verdrehen des Gewindestabes in seine durch die Anschlagfläche begrenzte
wirk same Stellung gezogen wird.
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Weitere
zweckmäßige Ausgestaltungen
sind in den übrigen
Unteransprüchen
angegeben.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Zwinge
in schematischer Seitenansicht gemäß Pfeil I in 2,
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2 die Zwinge nach 1 im Schnitt gemäß der Schnittlinie
II-II in 1, so daß der Zwingenschaft
in von der Seite der Zwingenarme her gesehener Vorderansicht erscheint,
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3 den in 1 durch den Pfeil A angegebenen Bereich
der Zwinge, wo der bewegbare Zwingenarm mit dem Zwingenschaft verbunden
ist, in vergrößerter Teildarstellung
im zur Zeichenebene der 1 parallelen
Längsschnitt
gemäß der Schnittlinie
III-III in 2, wobei
sich das Gewindegegenstück
in seiner wirksamen Stellung befindet,
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4 die Anordnung nach 3, wobei sich das Gewindegegenstück jedoch
in seiner unwirksamen Stellung befindet, und
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5 die Anordnung nach 3 im Schnitt gemäß der Schnittlinie
V-V.
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Die
aus der Zeichnung hervorgehende Zwinge 1 weist einen Zwingenschaft 2 auf,
der von einem Rechteck-Hohlprofil aus Baustahl gebildet wird. Von dem
Zwingenschaft 2 stehen zur gleichen Seite hin zwei Zwingenarme 3, 4 ab,
zwischen denen ein in 1 strichpunktiert
angedeuteter Gegenstand 5, beispielsweise Teile einer Schalung,
verspannt werden kann.
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Der
Zwingenarm 3 weist an seinem schaftseitigen Ende eine Durchtrittsöffnung 6 auf,
durch die der Schaft 2 gesteckt ist, so daß der Zwingenarm 3 dem
Zwingenschaft 2 entlang geführt ist. Der andere Zwingenarm 4,
der sich parallel zum bewegbaren Zwingenarm 3 erstreckt,
ist dagegen fest mit dem Zwingenschaft 2 verbunden.
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Die
verschiedenen Zwingenteile bestehen aus Baustahl. Soweit es sich
um feste Verbindungen handelt, sind die betreffenden Zwingenteile
miteinander verschweißt.
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Am
Zwingenschaft 2 ist ein sich dem Zwingenschaft entlang erstreckender
Gewindestab 7 angeordnet. Dabei ist der Gewindestab 7 bei
gleichbleibender Längslage
verdrehbar gelagert, d. h. der Gewindestab 7 ist in seiner
Längsrichtung
feststehend gelagert und kann dabei verdreht werden. Dabei erstreckt
sich der Gewindestab 7 über
die ganze Länge des
Schaftes 2, d. h. er verläuft vom feststehenden Zwingenarm 4 bis
zum freien Ende des Schaftes 2. Der Gewindestab 7 ist
ferner mit einer Handhabe 8, insbesondere ein Handgriff,
versehen, mit deren Hilfe er vom Benutzer verdreht werden kann.
Dabei befindet sich die Handhabe am dem feststehenden Zwingenarm 4 zugewandten
Schaftende und ist diesem und somit auch dem feststehenden Zwingenarm 4 vorgelagert,
so daß sie
ohne Schwierigkeiten ergriffen werden kann. Die in Längsrichtung
unverschiebliche Lagerung des Gewindestabes 7 wird dadurch erreicht,
daß er
am die Handhabe 8 tragenden Ende beiderseits eines zwingenfesten
Lagerteils 9, beim Ausführungsbeispiel
eine auf die betreffende Seite des Zwingenarms 4 aufgeschweißte Lasche,
die einen Durchtritt für
den Gewindestab 7 aufweist, jeweils ein mit Bezug auf den
Durchtritt größeren Durchmesser
aufweisendes Lagerstück
trägt,
von denen das äußere Lagerstück von der
Handhabe 8 gebildet werden kann.
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Der
Gewindestab 7 trägt über seine
gesamte Länge
ein Außengewinde 10,
mit dessen Hilfe der am Zwingenschaft 2 geführte Zwingenarm 3 auf
den anderen Zwingenarm 4 hin bewegt werden kann, so daß die zum
Halten des Gegenstandes 5 erforderliche Spannkraft erzeugt
werden kann.
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Hierzu
ist an dem Zwingenarm 3 ein dem Gewindestab 7 zugeordnetes
Gewindegegenstück 11 angeordnet.
Dabei befindet sich das Gewindegegenstück 11 an einer dem
Gewindestab 7 seitlich benachbarten Stelle. Das Gewindegegenstück 11 kann ferner
relativ zum Gewindestab 7 eine wirksame (3) und eine unwirksame (4) Stellung einnehmen, wobei es in seiner
wirksamen Stellung über an
ihm vorgesehene Gewindeeingriffsmittel 12 mit dem Gewinde 10 des
Gewindestabes 7 in Eingriff steht und in seiner unwirksamen
Stellung vom Gewindestab 7 abgehoben ist.
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Befindet
sich das Gewindegegenstück 11 also
in seiner unwirksamen Stellung (4),
ist der Zwingenarm 3 wegen des fehlenden Eingriffs zwischen
Gewindestab 7 und Gewindegegenstück 11 auf dem Zwingenschaft 2 in
dessen Längsrichtung hin
und her verschiebbar, so daß der
Zwingenarm 3 auch über
große
Strecken dem Zwingenschaft 2 entlang entsprechend schnell
verlagert werden kann. Befindet sich das Gewindegegenstück 11 dagegen
in seiner wirksamen Stellung (3),
besteht über
den Gewindestab 7 und das Gewindegegenstück 11 eine Gewindeverbindung
zwischen dem Schaft 2 und dem Arm 3, so daß sozusagen
ein Gewindetrieb vorhanden ist und sich der Zwingenarm 3 nicht mehr
frei verschieben läßt, sondern
nur noch durch Verdrehen des Gewindestabes 7 bewegt werden
kann.
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Befindet
sich der Zwingenarm 3 also vor der in 1 angedeuteten Spannsituation weiter
rechts mit Abstand zum zu spannenden Gegenstand 5, kann
er zunächst
bei unwirksamem Gewindegegenstück 11 bis
an den Gegenstand 5 herangeschoben werden, wonach er bei
wirksamem Gewindegegenstück 11 durch
Verdrehen des Gewindestabes 7 festgespannt wird. Zum Lösen der
Verspannung wird der Gewindestab 7 in entgegengesetzter
Richtung gedreht, wonach man, falls ein weiteres Wegbewegen des
Zwingenarms 3 vom feststehenden Zwingenarm 4 erforderlich
ist, das Gewindegegenstück 11 in
seine unwirksame Stellung bringen kann, so daß der Zwingenarm 3 zum
freien Schaftende hin geschoben werden kann.
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Zweckmäßigerweise
ist vorgesehen, daß das
Gewindegegenstück 11 an
seiner dem Gewindestab 7 zugewandten Seite eine sich parallel
zum Gewindestab 7 erstreckende rinnenartige Vertiefung 13 mit
einem dem Gewinde 10 des Gewindestabes 7 entsprechenden
Gegengewinde 14 als Gewindeeingriffsmittel 12 aufweist.
Dabei ist der Radius der rinnenartigen Vertiefung 13 an
den Radius des Gewindestabes 7 angepaßt, so daß sie sozusagen eine sich gegen
den Umfang des Gewindestabes 7 legende Gewindeschale bildet.
Es versteht sich, daß sich die
rinnenartige Vertiefung 13 mit dem Gegengewinde 14 höchstens über einen
Umfangswinkel von 180° erstreckt.
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Beim
zweckmäßigen Ausführungsbeispiel verläuft der
Gewindestab 7 im Bereich der den Zwingenarmen 3, 4 zugewandten
Schaft-Vorderseite 15, wobei das Gewindegegenstück 11 dem
Gewindestab 7 in Richtung des betreffenden Zwingenarms 3 seitlich
vorgelagert ist. Der Gewindestab 7 liegt zumindest zum
Gewindegegenstück 11 hin
frei, wobei er jedoch am Zwingenschaft 2 vertieft angeordnet
sein kann. Hierzu weist beim Ausführungsbeispiel die Schaft-Vorderseite 15,
der entlang der Gewindestab 7 verläuft, eine rinnenartig eingebauchte
Gestalt auf, wie insbesondere aus 5 ersichtlich
ist.
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Beim
Festspannen des Zwingenarms 3 wird auf diesen vom jeweils
eingespannten Gegenstand 5 ein Schwenkmoment in Richtung
gemäß Pfeil 16 vom feststehenden
Zwingenarm 4 weg ausgeübt.
Damit dieses Schwenkmoment nicht dazu führt, daß das Gewindegegenstück 11 gegen
den Gewindestab 7 gepreßt wird, trägt der Zwingenarm 3 an
seiner dem Gewindegegenstück 11 mit
Bezug auf den Zwingenschaft 2 entgegengesetzten Seite,
also an der Schaft-Rückseite 17,
ein zum anderen Zwingenarm 4 hin abstehendes und sich auf
der Schaft-Rückseite 17 abstützendes
Widerlagerelement 18, beim Ausführungsbeispiel in Gestalt eines
Recheck-Hohlprofil stücks,
das das genannte Schwenkmoment auf den Zwingenschaft 2 überträgt.
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Beim
Ausführungsbeispiel
weist der Zwingenarm 3 zwei beiderseits des Zwingenschaftes 2 verlaufende
Armschenkel auf, die somit in einem der Schaftdicke entsprechenden
Abstand zueinander angeordnet sind. Die beiden Armschenkel 19, 20 weisen,
wie insbesondere aus 2 ersichtlich
ist, jeweils einen L-förmigen
Querschnitt auf. Der Raum zwischen den beiden Armschenkeln 19, 20 dient
zur Aufnahme des Gewindegegenstücks 11,
so daß dieses
platzsparend untergebracht ist. Es versteht sich, daß in diesem
Zusammenhang der Zwingenarm 3 nur im Bereich des Schaftes 2 und
des Gewindegegenstückes 11 und
somit nicht über
seine gesamte Länge
zweischenkelig sein muß.
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Der
Gewindestab 7 durchgreift den Zwingenarm 3, an
dem hierzu ein den Gewindestab lagerndes Lagerteil 21 angeordnet
ist, das eine vom Gewindestab 7 durchgriffene Lagerausnehmung 22 enthält.
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Beim
Ausführungsbeispiel
ist der feststehende Zwingenarm 4 entsprechend zweischenkelig
ausgebildet, so daß auch
hier der Gewindestab 7 zwischen den beiden Armschenkeln
hindurchgeführt
ist.
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Die
Anordnung des Gewindegegenstücks am
Zwingenarm 3 kann in verschiedener Weise erfolgen. Beim
bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist vorgesehen, daß das
Gewindegegenstück 11 ein
sich in Richtung zum anderen Zwingenarm 4 hin verjüngendes
Keilstück
mit einer den Gewindeeingriffsmitteln 12 abgewandten, mit
Bezug auf den Gewindestab 7 spitzwinkelig verlaufenden
Keilfläche 23 bildet
und daß am
Zwingenarm 3 eine der Keilfläche 23 zugeordnete
Abstützfläche 24 sowie
eine dem Gewindegegenstück 11 zugeordnete
Anschlagfläche 25 angeordnet
sind. Auf diese Weise ist das Gewindegegenstück 11 relativ zum
Zwingenarm 3 zwischen einer dem anderen Zwingenarm 4 näheren Stellung,
die wirksame Stellung (3),
und einer dem anderen Zwingenarm 4 entfernteren Stellung,
die unwirksame Stellung (4),
verstellbar, wobei zum Überführen des
Gewindegegenstücks 11 aus
der unwirksamen Stellung in die wirksame Stellung das Gewindegegenstück 11 dem
Gewindestab 7 und der Abstützfläche 24 entlang in
Richtung zum anderen Zwingenarm 4 hin bewegt wird, bis
das Gewinde 10 des Gewindestabes 7 die Gewindeeingriffsmittel 12 des
Gewindegegenstücks 11 packt,
wonach das Gewindegegenstück 11 durch
Verdrehen des Gewindestabes 7 in der entsprechenden Richtung
in seine durch die Anschlagfläche 25 begrenzte
wirksame Stellung gezogen wird.
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Das
Verschieben des Gewindegegenstücks 11 aus
der unwirk samen Stellung gemäß 4 in die Stellung, in der
das Gewinde 10 des Gewindestabes 7 die Gewindeeingriffsmittel 12 des
Gewindegegenstücks 11 packt,
kann durch ein kurzes Drücken
mit der Hand erfolgen. Steht der Gewindestab 7 dann in Gewindeeingriff
mit dem Gewindegegenstück 11, schraubt
sich das Gewindegegenstück 11 beim
Verdrehen des Gewindestabes 7, wie bereits erwähnt, dem
Gewindestab 7 entlang in seine wirksame Stellung, in der
es mit seiner dem anderen Zwingenarm 4 zugewandten Stirnseite
an der Anschlagfläche 25 anschlägt. Wäre diese
oder eine entsprechende Anschlagfläche nicht vorhanden, würde die
Gefahr bestehen, daß das
Gewindegegenstück 11 so
weit in den zwischen dem Gewindestab 7 und der Abstützfläche 24 gebildeten
Keilraum gezogen wird, daß ein Verklemmen
stattfindet.
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Verdreht
man den Gewindestab 7 in entgegengesetzter Richtung, schraubt
sich das Gewindegegenstück 11 aus
seiner wirksamen Stellung dem Gewindestab entlang in Richtung vom
anderen Zwingenarm 4 weg, bis der Gewindeeingriff aufgelöst wird und
der Zwingenarm 3 dann dem Zwingenschaft 2 entlang
verschoben werden kann.
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Die
Abstützfläche 24 und/oder
die Anschlagfläche 25,
beim Ausführungsbeispiel
beide, werden von einem die beiden Armschenkel 19, 20 verbindenden
Materialstück 26,
beim Ausführungsbeispiel
ein Flacheisenstück,
gebildet. Das entsprechend abgewinkelt oder abgebogen verlaufende
Materialstück 26 ist
mit den beiden Armschenkeln 19, 20 verschweißt.
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Das
die Anschlagfläche 25 bildende
Materialdstück
bildet beim Ausführungsbeispiel
gleichzeitig das die Lagerausnehmung 22 für den Gewindestab 7 enthaltende
Lagerteil 21.
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Das
Gewindegegenstück 11 ist
zweckmäßigerweise
unverlierbar am Zwingenarm 3 gehalten. Hierzu kann die
Abstützfläche 24 einen
Längsschlitz 27 enthalten,
in dem ein vom Gewindegegenstück 11 abstehender
Bolzen 28 läuft.
Der Bolzen 28 ist mit einem den Rand des Längsschlitzes 27 hintergreifenden
Kopf 29 versehen.