DE20113390U1 - Treibstangenbeschlag - Google Patents
TreibstangenbeschlagInfo
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- E05B3/00—Fastening knobs or handles to lock or latch parts
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- E05B2047/0014—Constructional features of actuators or power transmissions therefor
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Description
01/17-DE-GM
Beschreibung
Treibstangenbeschlag
Die Neuerung betrifft einen Treibstangenbeschlag für eine Tür oder dergleichen zur Verriegelung eines Flügels in einem Rahmen mit einer beweglichen, in dem Flügel oder dem Rahmen anzuordnenden, ein Schließmittel betätigenden Treibstange, mit einer in dem jeweils anderen Bauteil anzuordnenden, dem Schließmittel gegenüberstehenden Ausnehmung und mit einem elektrischen Antrieb zur wahlweisen Bewegung der Treibstange in eine Schließstellung, in der das Schließmittel in die Ausnehmung formschlüssig eingreift, oder in eine Offenstellung, in der der Formschluss zwischen dem Schließmittel und der Ausnehmung gelöst ist.
Solche Treibstangenbeschläge werden häufig eingesetzt, um Türen automatisch zu verriegeln und zu entriegeln. Der elektrische Antrieb lässt sich zur Entriegelung des Treibstangenbeschlages beispielsweise über eine Fernsteuereinrichtung mit einer Zutrittskontrolle ansteuern. Die Zutrittskontrolle kann dabei einen Schlüsselschalter, ein Magnetkartensystem, einen Zahlencode, einen Transponder, eine Funk- oder Infrarotsteuerung, eine biometrische Erkennungseinrichtung oder dergleichen aufweisen. Zur Verriegelung des Treibstangenbeschlages wird der elektrische Antrieb beispielsweise von einer elektronischen Steuereinrichtung nach einer vorgesehenen Zeitspanne in Abhängigkeit von einem Tag- oder Nachtprogramm angesteuert. Bei dem Schließmittel kann es sich beispielsweise um Schließzapfen oder um einen ausfahrbaren Riegel handeln.
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Zur Entriegelung des Treibstangenbeschlages bei einem Ausfall des elektrischen Antriebs beispielsweise bei Stromausfall oder bei einem Defekt hat man bereits daran gedacht, einen mechanischen Antrieb mit einem Schließzylinder vorzusehen. Hierdurch lässt sich bei einem Ausfall des elektrischen Antriebs der Treibstangenbeschlag mit einem Schlüssel mechanisch entriegeln.
Häufig genügt es jedoch, eine Zutrittskontrolle nur an einer Außenseite der Tür durchzuführen, so dass die Tür von der Innenseite her ohne Zutrittskontrolle entriegelt werden kann.
Der Neuerung liegt das Problem zugrunde, einen Treibstangenbeschlag der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass eine für einen Ausfall des elektrischen Antriebs vorgesehene mechanische Entriegelung möglichst einfach aufgebaut ist.
Dieses Problem wird neuerungsgemäß dadurch gelöst, dass eine Notöffnungseinrichtung einen zur Anordnung auf einer Seite der Tür vorgesehenen Entriegelungshebel zur Bewegung der Treibstange von der Schließstellung in die Offenstellung hat.
Durch diese Gestaltung lässt sich der neuerungsgemäße Treibstangenbeschlag von einer Seite der Tür manuell entriegeln. Der neuerungsgemäße Treibstangenbeschlag erfordert daher kein aufwändig aufgebautes Schloss mit einem Schließzylinder für seine Notöffnungseinrichtung. Der neuerungsgemäße Treibstangenbeschlag ist daher besonders einfach aufgebaut und lässt sich deshalb sehr kostengünstig fertigen. Vorzugsweise werden die Treibstange und der elektrische Antrieb in dem Rahmen angeordnet.
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Die Verbindung des Entriegelungshebels mit der Treibstange könnte nahezu beliebig aufgebaut sein. Zur weiteren Vereinfachung des neuerungsgemäßen Treibstangenbeschlages trägt es jedoch bei, wenn der Entriegelungshebel in Schließstellung gegen einen Zapfen der Treibstange bewegbar ist.
Eine Bewegung des Entriegelungshebels bei einem Antrieb der Treibstange mittels des elektrischen Antriebs lässt sich gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Neuerung einfach vermeiden, wenn der Entriegelungshebel einen Handhebel und einen Antriebshebel aufweist und wenn ein Zapfen der Treibstange in Schließstellung nahe an dem Antriebshebel angeordnet und bei von dem elektrischen Antrieb in Offenstellung bewegter Treibstange von dem Antriebshebel entfernt ist. Durch diese Gestaltung verbleibt der Entriegelungshebel ständig in einer Stellung und kann beispielsweise in einer Schale angeordnet sein.
Der Entriegelungshebel könnte beispielsweise an dem Flügel angeordnet sein. Die Montage des neuerungsgemäßen Treibstangenbeschlages gestaltet sich jedoch besonders einfach, wenn der Entriegelungshebel an dem Rahmen angeordnet ist. Diese Gestaltung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der elektrische Antrieb und die Treibstange ohnehin im Rahmen angeordnet sind.
Die Neuerung lässt zahlreiche Ausführungsformen zu. Zur weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzips ist eine davon in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Diese zeigt in
Fig.l schematisch eine Tür mit einem neuerungsgemäßen
Treibstangenbeschlag,
Treibstangenbeschlag,
- 4 - 01/17-DE-GM
Fig.2 eine stark vergrößerte Schnittdarstellung
durch eine Notöffnungseinrichtung des
Treibstangenbeschlages aus Figur 1 entlang
der Linie II - II.
durch eine Notöffnungseinrichtung des
Treibstangenbeschlages aus Figur 1 entlang
der Linie II - II.
Figur 1 zeigt eine Tür mit einem an einem Rahmen 1 schwenkbar gelagerten Flügel 2. Zur Vereinfachung der Zeichnung ist ein den Rand des Rahmens 1 überdeckender Flügelüberschlag des Flügels 2 nicht dargestellt. Die Tür hat einen Treibstangenbeschlag 3 mit einem elektrischen Antrieb 4 und zwei Schlössern 5, 6. Der elektrische Antrieb 4 hat einen Elektromotor 7 und ist über eine Treibstange 8 mit den Schlössern 5, 6 verbunden. In der eingezeichneten Stellung sind Riegel 9, 10 der Schlösser 5, 6 in Ausnehmungen des Flügels 2 hineinbewegt. Dies kennzeichnet die verriegelte Stellung der Tür. Weiterhin ist in dem Rahmen 1 ein Schnäpper 11 angeordnet, welcher in eine Ausnehmung des Flügels 2 eingreift und den Flügel 2 beim Schwenken gegen den Rahmen 1 fängt. Zum Öffnen der Tür wird der elektrische Antrieb 4 angesteuert und damit die Treibstange 8 verschoben. Die Riegel 9, 10 der Schlösser 5, 6 werden dabei aus dem Bewegungsbereich des Flügels 2 herausbewegt. Der Flügel 2 kann anschließend von dem Rahmen 1 weggeschwenkt werden. Der elektrische Antrieb 4 kann über allgemein bekannte Fernsteuerungen beispielsweise mit einer Zutrittskontrollanlage angesteuert werden.
Der Treibstangenbeschlag 3 hat zudem eine mit der Treibstange 8 verbundene Notöffnungseinrichtung 12, mit der sich die Tür bei einem Ausfall des elektrischen Antriebs 4 entriegeln lässt. Die Notöffnungseinrichtung 12 weist einen nur von einer Seite der Tür her zugänglichen Entriegelungshebel 13 auf.
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Figur 2 zeigt stark vergrößert die Notöffnungseinrichtung 12 aus Figur 1 in einer Schnittdarstellung entlang der Linie II - II. Hierbei ist zu erkennen, dass der Entriegelungshebel 13 einen Handhebel 14 und einen Antriebshebel 15 hat. Der Antriebshebel 15 liegt in der dargestellten Schließstellung an einem auf der Treibstange 8 befestigten Zapfen 16 an. Der Zapfen 16 ist in einem Langloch 17 einer die Treibstange 8 überdeckenden Stulpschiene 18 geführt. Der Handhebel 14 ist in einer auf dem in Figur 1 dargestellten Rahmen 1 befestigten Schale 19 angeordnet.
Bei der Bewegung der Treibstange 8 durch den in Figur 1 dargestellten elektrischen Antrieb 4 in die Offenstellung wird der Zapfen 16 nach unten und damit von dem Antriebshebel 15 wegbewegt. Hierdurch verbleibt beim Betrieb des in Figur 1 dargestellten Treibstangenbeschlages 3 der Entriegelungshebel 13 ständig in seiner eingezeichneten Stellung. Beim Ausfall des elektrischen Antriebs 4 lässt sich die Treibstange 8 durch manuelles Verschwenken des Entriegelungshebels 13 in die Offenstellung bewegen.
Diese Stellung ist in Figur 2 strichpunktiert dargestellt. Durch ein Herausziehen des Handhebels 14 aus der Schale 19 wird der Antriebshebel 15 nach unten verschwenkt und bewegt den Zapfen 16 und damit die Treibstange 8. Hierfür ist es erforderlich, dass der elektrische Antrieb 4 nicht selbsthemmend gestaltet ist oder dass die Treibstange 8 um einen zum Zurückziehen der Riegel erforderlichen Bereich gegenüber dem elektrischen Antrieb 4 bewegbar ist. Alternativ dazu kann ein selbsthemmender elektrischer Antrieb 4 auch vor dem Verschwenken des Entriegelungshebels 13 von der Treibstange 8 entkoppelt werden.
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Der Entriegelungshebel 13 kann in einer alternativen Ausführungsform im Bereich des Antriebshebels 15 eine Gabel aufweisen, mit der er mit der Treibstange 8 verbunden ist. Soll von beiden Seiten der Tür eine Notentriegelung möglich sein, lässt sich eine zweite Notöffnungseinrichtung 12 auf der anderen Seite der Tür anordnen und beispielsweise mit einem mechanischen Schloss sichern.
Claims (4)
1. Treibstangenbeschlag für eine Tür oder dergleichen zur Verriegelung eines Flügels in einem Rahmen mit einer beweglichen, in dem Flügel oder dem Rahmen anzuordnenden, ein Schließmittel betätigenden Treibstange, mit einer in dem jeweils anderen Bauteil anzuordnenden, dem Schließmittel gegenüberstehenden Ausnehmung und mit einem elektrischen Antrieb zur wahlweisen Bewegung der Treibstange in eine Schließstellung, in der das Schließmittel in die Ausnehmung formschlüssig eingreift, oder in eine Offenstellung, in der der Formschluss zwischen dem Schließmittel und der Ausnehmung gelöst ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Notöffnungseinrichtung (12) einen zur Anordnung auf einer Seite der Tür vorgesehenen Entriegelungshebel (13) zur Bewegung der Treibstange (8) von der Schließstellung in die Offenstellung hat.
2. Treibstangenbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Entriegelungshebel (13) in Schließstellung gegen einen Zapfen (16) der Treibstange (8) bewegbar ist.
3. Treibstangenbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Entriegelungshebel (13) einen Handhebel (14) und einen Antriebshebel (15) aufweist und dass der Zapfen (16) der Treibstange (8) in Schließstellung nahe an dem Antriebshebel (15) angeordnet und bei von dem elektrischen Antrieb (4) in Offenstellung bewegter Treibstange (8) von dem Antriebshebel (15) entfernt ist.
4. Treibstangenbeschlag nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Entriegelungshebel (13) an dem Rahmen (1) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20113390U DE20113390U1 (de) | 2001-08-11 | 2001-08-11 | Treibstangenbeschlag |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20113390U DE20113390U1 (de) | 2001-08-11 | 2001-08-11 | Treibstangenbeschlag |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20113390U1 true DE20113390U1 (de) | 2001-10-18 |
Family
ID=7960473
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20113390U Expired - Lifetime DE20113390U1 (de) | 2001-08-11 | 2001-08-11 | Treibstangenbeschlag |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20113390U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20307119U1 (de) | 2003-04-30 | 2003-07-17 | Gretsch-Unitas GmbH Baubeschläge, 71254 Ditzingen | Schloss |
| EP2045419A1 (de) * | 2007-10-04 | 2009-04-08 | van Parys, Remi Emiel | Mechanismus zum Verschließen eines Fensters oder einer Tür in einer Verschlussstellung |
| WO2014108263A1 (de) * | 2013-01-14 | 2014-07-17 | Kfv Karl Fliether Gmbh & Co. Kg | Verschluss |
-
2001
- 2001-08-11 DE DE20113390U patent/DE20113390U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20307119U1 (de) | 2003-04-30 | 2003-07-17 | Gretsch-Unitas GmbH Baubeschläge, 71254 Ditzingen | Schloss |
| EP2045419A1 (de) * | 2007-10-04 | 2009-04-08 | van Parys, Remi Emiel | Mechanismus zum Verschließen eines Fensters oder einer Tür in einer Verschlussstellung |
| BE1017775A3 (nl) * | 2007-10-04 | 2009-06-02 | Parys Remi E Van | Mechanisme voor het vergrendelen van een raam of deur in een gesloten stand. |
| WO2014108263A1 (de) * | 2013-01-14 | 2014-07-17 | Kfv Karl Fliether Gmbh & Co. Kg | Verschluss |
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|---|---|---|---|
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Effective date: 20011122 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20041116 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070830 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20100302 |