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DE20113961U1 - Antrieb für einen Lattenrost - Google Patents

Antrieb für einen Lattenrost

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Publication number
DE20113961U1
DE20113961U1 DE20113961U DE20113961U DE20113961U1 DE 20113961 U1 DE20113961 U1 DE 20113961U1 DE 20113961 U DE20113961 U DE 20113961U DE 20113961 U DE20113961 U DE 20113961U DE 20113961 U1 DE20113961 U1 DE 20113961U1
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DE
Germany
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drive
pivot
shafts
connecting rod
swivel
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Expired - Lifetime
Application number
DE20113961U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hettich Franke GmbH and Co KG
Original Assignee
Franke & Co KG GmbH
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Publication date
Application filed by Franke & Co KG GmbH filed Critical Franke & Co KG GmbH
Priority to DE20113961U priority Critical patent/DE20113961U1/de
Publication of DE20113961U1 publication Critical patent/DE20113961U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C20/00Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like
    • A47C20/04Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination
    • A47C20/041Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination by electric motors

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Nursing (AREA)
  • Transmission Devices (AREA)

Description

Franke GmbH & Co. KG1 72336 Balingen-Weilstetten 21. August 2001
647/03 S/bi
Antrieb für einen Lattenrost
Beschreibung
10
Die Erfindung betrifft einen Antrieb für einen Lattenrost mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Fs sind Lattenroste für Betten mit einem schwenkbaren Kopfteil und einem schwenkbaren Fußteil bekannt. Zum Verschwenken ist dem Kopfteil und dem Fußteil jeweils eine schwenkbar am Lattenrost gelagerte Schwenkwelle zugeordnet, die über Wirkverbindungen mit dem Kopfteil bzw. dem Fußteil so verbunden sind, dass durch Schwenken der jeweils zugeordneten Schwenkwelle das Kopfteil bzw. das Fußteil verschwenkt werden. Die Wirkverbindung ist üblicherweise als Hebelgetriebe mit einem oder mehreren Hebeln ausgebildet. Es sind allerdings auch andere Wirkverbindungen denkbar. Um das Kopfteil und das Fußteil nicht von Hand verstellen zu müssen ist es bekannt, einen Antrieb am Lattenrost anzubringen, der einen üblicherweise elektromotorischen Schwenkantrieb für das Kopfteil und/oder einen Schwenkantrieb für das Fußteil aufweist. Mit dem Schwenkantrieb ist die jeweils zugeordnete Schwenkwelle schwenkend antreibbar, wobei die Schwenkwelle über die Wirkverbindung das Kopfteil bzw. das Fußteil verschwenkt. Durch eine vom Schwenkantrieb auf die Schwenkwelle ausgeübte Kraft wird die Schwenkwelle durchgebogen. Die
Schwenkwellen müssen deswegen ausreichend biegesteif ausgeführt werden. Auch sind Antriebe bekannt, die in einem Gehäuse untergebracht sind, welches an den beiden Schwenkwellen befestigt wird. Das Gehäuse des Antriebs stützt zwar die Schwenkwellen gegen Durchbiegung ab, jedoch ist die Anbringung des Gehäuses an den Schwenkwellen aufwendig. Zudem ist für unterschiedliche Lattenroste mit verschiedenen Schwenkwellenabständen jeweils ein eigenes Gehäuse mit passendem Schwenkwellenlochabstand erforderlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Antrieb für einen Lattenrost der vorstehend erläuterten Art vorzuschlagen, der einen einfachen konstruktiven Aufbau ermöglicht und eine Abstützung der Schwenkwellen gegen Durchbiegung aufweist.
Der erfindungsgemäße Antrieb weist einen Abstandshalter auf, der um Schwenkachsen der Schwenkwellen schwenkbar an den beiden Schwenkwellen angreift und diese in ihrem Abstand voneinander hält. Über den Abstandshalter wird eine vom Schwenkantrieb auf eine der beiden Schwenkwellen ausgeübte Kraft auf die andere Schwenkwelle übertragen und dadurch die Durchbiegung zumindest verringert. Die Erfindung ermöglicht Schwenkwellen mit geringerer Biegesteifigkeit, die dadurch dünner oder dünnwandiger und in folge dessen auch leichter ausgebildet werden können. Des weiteren ergibt sich eine Material- und Kostenersparnis. Der Abstandshalter greift schwenkbar an den Schwenkwellen an, so dass das Schwenken der Schwenkwellen nicht behindert wird. Der Abstandshalter bildet kein Gehäuse des erfindungsgemäßen Antriebs. An unterschiedliche Lattenroste mit verschiedenen Schwenkwellenabständen lässt sich der erfindungsgemäße Antrieb mit geringem Aufwand durch unterschiedlich lange Abstandshalter, Ablängen des Abstandshalters auf eine passende Länge oder Verwendung eines längenveränderlichen, beispielsweise teleskopier- und feststellbaren Abstandshalter anpassen.
Grundsätzlich ist es möglich, ein Seil, einen Gurt, eine Kette oder dgl. als Abstandshalter zu verwenden, also einen biegeschlaffen und nur auf Zug beanspruchbaren Abstandshalter. In vorzugsweiser Ausgestaltung der Erfindung weist der Abstandshalter allerdings eine Verbindungsstange auf. Eine Verbindungsstange hat den Vorteil, dass sie Querkräfte aufzunehmen in der Lage ist, so dass der Schwenkantrieb an der Verbindungsstange anbringbar ist. Unter Verbindungsstange im Sinne der Erfindung soll beispielsweise auch ein Rohr, ein Flachstab oder eine Profilstange verstanden werden.
Grundsätzlich ist es möglich, den Schwenkantrieb zum Schwenken einer Schwenkwelle an der anderen Schwenkwelle schwenkbar anzubringen und abzustützen. Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, den Schwenkantrieb an der Verbindungsstange anzubringen.
Vorzugsweise ist für jede Schwenkwelle ein Schwenkantrieb, also sowohl für das Kopfteil als auch für das Fußteil je ein Schwenkantrieb vorgesehen. Es lassen sich dadurch sowohl das Kopfteil als auch das Fußteil schwenken und es lassen sich das Kopfteil und das Fußteil unabhängig voneinander schwenken.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Schwenkantrieb als Linearantrieb ausgebildet, eine Ausgestaltung der Erfindung sieht ein Schraubgetriebe für den Schwenkantrieb vor. Der Antrieb erfolgt vorzugsweise mittels eines Elektromotors.
Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, die Verbindungsstange mit Clipselementen an den Schwenkwellen anzubringen. Diese Ausgestaltung der Erfindung hat den Vorteil, dass sich die Verbindungsstange einfach, schnell und ohne Werkzeug durch einfaches Aufclipsen an den Schwenkwellen befestigen lässt.
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Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, den oder die Schwenkantriebe ebenfalls mit Clipselementen an der Verbindungsstange und/oder an einem von der Schwenkwelle abstehenden Schwenkhebel anzubringen. Dadurch lassen sich auch die Schwenkantriebe schnell, einfach und ohne Werkzeug am Lattenrost befestigen.
Vorzugsweise sind die Clipselemente so angeordnet, dass eine Kraftwirkungsrichtung nicht auf eine Öffnung des jeweiligen Clipselements gerichtet ist. Dies bedeutet beispielsweise bei der Verbindungsstange, dass wenn diese konstruktionsbedingt auf Zug beansprucht wird, die Öffnung des Clipselements zur Seite gerichtet oder der Verbindungsstange zugewandt und nicht nach außen gerichtet ist. Bei Linearantrieben als Schwenkantrieben, die konstruktionsbedingt auf Druck beansprucht sind, ist die Öffnung der Clipselemente nach außen oder zur Seite gerichtet. Die beim Schwenken auftretenden Kräfte drücken dadurch die Schwenkwellen oder die Verbindungsstange nicht aus den Clipselementen heraus. Diese Orientierung der Öffnungen der Clipselemente ermöglicht eine werkzeuglose Anbringung des erfindungsgemäßen Antriebs oder von Teilen des Antriebs am Lattenrost ohne dass ein Ausschnappen und Lösen einer der Clipselemente-Verbindungen zu befürchten ist.
Anstelle von Clipselementen kann die Verbindungsstange mit U-förmigen Krallen schwenkbar mit den Schwenkwellen verbunden sein. Die Schwenkwellen liegen schwenkbar in den U-förmigen Krallen ein, die die Schwenkwellen auf ca. 180° umgreifen. Die Verbindungsstange braucht zur Anbringung nur mit ihren Krallen an den Schwenkwellen eingehängt werden. Die Krallen sind vorzugsweise entgegen einer Kraftwirkungsrichtung des Schwenkantriebs offen, so dass die Schwenkwellen beim Verschwenken des Kopf- oder Fußteils in die Krallen hineingedrückt werden. Eine Sicherung der Schwenkwellen in den Krallen der Verbindungsstange ist bei dieser Ausgestaltung der Erfindung nicht erforderlich.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die beiden Figuren zeigen Lattenroste mit zwei Ausgestaltungen erfindungsgemäßer Antriebe in perspektivischer Darstellung schräg von unten.
Der in Figur 1 dargestellte Lattenrost 10 ist für ein Bett vorgesehen. Er weist einen Rahmen mit zwei voneinander beabstandeten und zueinander parallelen Längsholmen 12 auf, die an ihren Enden durch in der Zeichnung nicht sichtbare Querholme verbunden sind. An den Längsholmen sind ein Kopfteil 14 und ein Fußteil 16 schwenkbar angebracht. Das Kopfteil 14 weist zwei Längsholme 18 auf, die mit einer Schwenkverbindung 20 mit den Längsholmen 12 des Rahmens verbunden sind. Das Fußteil 16 ist zweiteilig ausgebildet, es weist ein Zwischenteil 22, das schwenkbar mit dem Rahmen, und ein Endteil 24, das schwenkbar mit dem Zwischenteil 22 verbunden ist, auf. Die beiden Teile 22, 24 des Fußteils 16 sind gleich aufgebaut wie das Kopfteil 14, sie weisen Längsholme 26, 28 auf, wobei die Längsholme 26 des Zwischenteils 22 schwenkbar mit den Längsholmen 12 des Rahmens des Lattenrosts 10 und die Längsholme 28 des Endteils 24 schwenkbar mit den Längsholmen 26 des Zwischenteils 22 verbunden sind. Die Schwenkverbindungen des Zwischenteils 22 mit dem Rahmen sind mit 30 und die Schwenkverbindungen des Endteils 24 mit dem Zwischenteil 22 sind mit 32 bezeichnet. Auf den Längsholmen 18, 26, 28 des Kopfteils 14 und des Fußteils 16 sind in an sich bekannter Weise in der Zeichnung nicht dargestellte Federlatten angebracht, die sich gewölbt über die gesamte Breite des Lattenrosts 10 erstrecken. Der klaren Darstellung wegen sind die Federlatten in der Zeichnung weggelassen. In einem Mittelabschnitt zwischen dem Kopfteil 14 und dem Fußteil 16 sind ebenfalls Federlatten angeordnet, die sich quer über den Lattenrost 10 von dessen einem zu dessen anderen Längsholm 12 erstrecken.
Zum Verschwenken des Kopfteils 14 ist an einer Unterseite des Lattenrosts 12 ein Rohr als Schwenkwelle 36 schwenkbar an den Längsholmen 12 des
Rahmens gelagert. Die Schwenkwelle 36 ist quer zum Lattenrost 10 und nahe der Schwenkverbindungen 20 des Kopfteils 14 mit den Längsholmen 12 des Rahmens angeordnet. Nahe ihrer Enden sind zwei Hebel 38 durch Schweißen starr mit der Schwenkwelle 36 verbunden. Die Hebel 38 verlaufen nahezu parallel unterhalb der Längsholme 18 des Kopfteils 14 und sind an ihren Enden mit in der Zeichnung nicht sichtbaren, kurzen Schwenkhebeln mit den Längsholmen 18 des Kopfteils 14 verbunden. Die kurzen Schwenkhebel sind sowohl mit den Hebeln 38 als auch mit den Längsholmen 18 des Kopfteils 14 schwenkbar verbunden. Durch Schwenken der Schwenkwelle 36 wird über die Hebel 38 das Kopfteil 14 nach oben oder nach unten verschwenkt. Zum Schwenken der Schwenkwelle 36 weist diese ungefähr in ihrer Mitte einen weiteren, kurzen Hebel 40 auf, der starr und in etwa radial von der Schwenkwelle 36 absteht.
Zum Schwenken des Fußteils 16 ist eine weitere Schwenkwelle 42 schwenkbar an einer Unterseite des Lattenrosts 10 gelagert. Auch diese Schwenkwelle 42 ist quer zum Lattenrost 10 angeordnet, sie befindet sich bei abgesenktem Fußteil 16 in etwa unterhalb der Schwenkverbindung 32 des Zwischenteils 22 mit dem Endteil 24. Die beiden Schwenkwellen 36, 42 sind also parallel und mit Abstand voneinander angeordnet.
Von den beiden Enden der Schwenkwelle 42 stehen Hebel 44 radial ab, die durch Schweißen starr mit der Schwenkwelle 42 verbunden sind. Die Hebel 44 sind schwenkbar mit den Längsholmen 28 des Endteils 24 verbunden. Durch Schwenken der Schwenkwelle 42 werden über die Hebel 44 das Endteil 24 des Fußteils 16 angehoben oder auf den Rahmen des Lattenrosts 10 abgesenkt. Über die Schwenkverbindung 32 des Endteils 24 mit dem Zwischenteil 22 wird beim Anheben des Endteils 24 das Zwischenteil 22 nach oben und beim Absenken des Endteils 24 das Zwischenteil 22 nach unten auf den Lattenrost 10 verschwenkt. Zum Schwenken der Schwenkwelle 42 weist diese einen durch Schweißen mit ihr starr verbundenen und in etwa radial von ihr abstehenden
Hebel 46 ungefähr in ihrer Mitte auf. Die beiden Schwenkwellen 36, 42 mit den starr mit ihnen verbundenen Hebeln 38, 40, 44, 46 können identisch ausgebildet sein.
An den beiden Schwenkwellen 36, 42 ist ein insgesamt mit 48 bezeichneter, erfindungsgemäßer Antrieb zum Schwenken des Kopfteils 14 und des Fußteils 16 angebracht. Der Antrieb 48 weist eine Verbindungsstange 50 auf, die einen Abstandshalter für die beiden Schwenkwellen 36, 42 bildet. Die Verbindungsstange 50 besteht aus einem Rohr, an dessen Enden je ein rohrförmiges Clipselement 52 aus Kunststoff angebracht ist. Die Clipselemente 52 weisen in ihrer Längsrichtung durchgehende Schlitze als Öffnungen zum Aufclipsen auf die Schwenkwellen 36, 42 auf. Die Öffnungen der Clipselemente 52 sind zu einer Seite der Verbindungsstange 50 ausgerichtet, so dass insbesondere Zugkräfte zwischen den Schwenkwellen 36, 42 über die Verbindungsstange 50 übertragen werden können ohne dass die Gefahr besteht, dass die Schwenkwellen 36, 42 aus den Clipselementen 52 heraus schnappen. Mit den Clipselementen 52 ist die Verbindungsstange 50 schwenkbar an den beiden Schwenkwellen 36, 42 gelagert, das Schwenken der Schwenkwellen 36, 42 wird durch die Verbindungsstange 50 nicht behindert. Die Clipselemente 52 weisen einen Schlitz in einer radialen Mittelebene der Clipselemente 52 auf, durch die die Hebel 40, 46 der Schwenkwellen 36, 42 hindurch ragen.
In einer Mitte der Verbindungsstange 50 ist eine Lasche 54 durch Schweißen starr angebracht, die zur selben Seite wie die Hebel 40, 46 absteht. An der Lasche 54 ist für das Kopfteil 14 und das Fußteil 16 je ein Schwenkantrieb 56 angebracht. Die beiden Schwenkantriebe 56 sind identisch ausgebildet. Sie weisen einen seitlich abstehenden Elektromotor 58 auf, der an ein nicht separat dargestelltes Untersetzungsgetriebe angeflanscht ist. Die beiden Schwenkantriebe 56 sind als Linearantriebe ausgebildet, sie weisen einen in einem Gehäuse 60 untergebrachten und deswegen nicht sichtbaren Spindeltrieb auf, dessen Spindel mit dem Elektromotor 58 über das Untersetzungsgetriebe
rotierend antreibbar ist. Durch rotierenden Antrieb der Spindel wird in von Spindeltrieben an sich bekannter Weise eine Mutter axial verschoben, die eine mit ihr verbundene Druckstange 62 verschiebt. Die Druckstange 62 steht auf einer Seite aus dem Gehäuse 60 vor, sie verläuft in etwa parallel zur Verbindungsstange 50. Das Gehäuse 60 des Schwenkantriebs 56 ist mit einer Stiftverbindung 64 schwenkbar mit der Lasche 54 der Verbindungsstange 50 verbunden. Das aus dem Gehäuse 60 vorstehende Ende der Druckstange 62 ist mit einer Stiftverbindung 66 schwenkbar mit dem Hebel 40 der dem Kopfteil 14 zugeordneten Schwenkwelle 36 bzw. dem Hebel 46 der dem Fußteil 16 zugeordneten Schwenkwelle 42 verbunden. Durch Verschieben der Druckstangen 62 der Schwenkantriebe 56 lassen sich über die Hebel 40, 46 die Schwenkwellen 36, 42 und über diese in oben beschriebener Weise das Kopfteil 14 und das Fußteil 16 verschwenken. Beim Verschwenken üben die Schwenkantriebe 56 über die Hebel 40, 46 ein Druckkraft auf die jeweils zugeordnete Schwenkwelle 36, 42 aus, die die Schwenkwelle 36, 42 auf Biegung beansprucht. Die Verbindungsstange 50 stützt die Schwenkwellen 36, 42 gegen die von den Schwenkantrieben 56 auf sie ausgeübten Druckkräfte und gegen die dadurch bewirkte Biegebeanspruchung ab.
Figur 2 zeigt eine andere Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Antriebs 48. Der Lattenrost 10 ist in Figur 2 einschließlich der Schwenkwellen 36, 42 zum Schwenken des Kopfteils 14 und des Fußteils 16 prinzipiell gleich wie in Figur 1 aufgebaut und es wird zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit zu obigen Ausführungen zu Figur 1 verwiesen. Für gleiche Bauteile werden in Figuren 1 und 2 gleiche Bezugszahlen verwendet.
Die Verbindungsstange 50 des Antriebs 48 aus Figur 2 ist zweimal in entgegengesetzten Richtungen um 90° umgebogen, so dass die Verbindungsstange 50 eine Art Kröpfung und einen quer zur Hauptrichtung der Verbindungsstange 50 verlaufenden Mittelabschnitt 68 aufweist. Der Mittelabschnitt 68 verläuft parallel zu den Schwenkwellen 36, 42.
Enden der Verbindungsstange 50 sind als U-förmige Krallen 70 ausgebildet, die die Schwenkwellen 36, 42 an einander abgewandten Seiten umgreifen. Die Krallen 70 sind nach innen, d.h. in Richtung des Mittelabschnitts 68 offen. Die Schwenkwellen 36, 42 liegen schwenkbar in den Krallen 70 ein. Durch die Krallen 70 ist eine Übertragung von Zugkräften von den Schwenkwellen 36, 42 auf die Verbindungsstange 50 möglich, so dass die Verbindungsstange 50 die Schwenkwellen 36, 42 gegen von den Schwenkantrieben 56 auf die Schwenkwellen 36, 42 ausgeübte Druckkräfte und Biegebeanspruchungen abstützt.
Die Schwenkantriebe 56 sind in Figur 2 prinzipiell gleich wie in Figur 1 ausgebildet, sie weisen einen Elektromotor 58 auf, über den mittels eines zwischengeschalteten Untersetzungsgetriebes ein in einem Gehäuse 60 untergebrachter und deswegen nicht sichtbarer Spindeltrieb antreibbar ist. Der Spindeltrieb setzt eine Drehbewegung des Elektromotors 58 in eine translatorische Bewegung einer Druckstange 62 um.
Am Gehäuse 60 der Schwenkantriebe 56 ist je ein elastisches, rohrförmiges und an einer Stelle seines Umfangs offenes Clipselement 72 angeordnet, mit dem die Schwenkantriebe 56 schwenkbar am Mittelabschnitt 68 der Verbindungsstange 50 angebracht sind.
An Enden der Druckstangen 62 sind gleichartige Clipselemente 74 angebracht. Diese Clipselemente 74 sind an Bolzen 76 schwenkbar aufgeclipst, die von den Schwenkwellen 36, 42 abstehende Enden von Hebeln 40, 46 miteinander verbinden. In Figur 2 sind in der Mitte der Schwenkwellen 36, 42 jeweils zwei Hebel 40 deckungsgleich nebeneinander mit einem einer Länge des Bolzens 76 entsprechenden Abstand durch Schweißen starr angebracht. Die Clipselemente 72, 74 am Gehäuse 60 und den Druckstangen 62 der Schwenkantriebe 56 weisen ihre Öffnungen zum Aufschnappen auf den Mittelabschnitt 68 der
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Verbindungsstange 50 bzw. den Bolzen 76 an einander abgewandten Seiten auf. Dadurch werden bei Ausübung einer Druckkraft mittels des Schwenkantriebs 56 zum Schwenken des Kopfteils 14 oder des Fußteils 16 der Bolzen 76 und der Mittelabschnitt 78 der Verbindungsstange 50 in die Clipselemente 72, 74 hineingedrückt. Ein Herausschnappen der Clipselemente 72, 74 ist deswegen nicht zu befürchten. Die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Antriebs 48 gemäß Figur 2 hat den Vorteil, dass außer dem Anbringen der Verbindungsstange 50 an den Schwenkwellen 36, 42 durch einfaches Einhängen auch das Anbringen der beiden Schwenkantriebe 56 durch einfaches Aufschnappen der Clipselemente 72, 74 möglich ist. Die Anbringung des Antriebs 48 am Lattenrost 10 erfolgt dadurch werkzeugfrei.
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Claims (12)

1. Antrieb für einen Lattenrost, wobei der Lattenrost ein schwenkbares Kopfteil und eine dem Kopfteil zugeordnete Schwenkwelle aufweist, die eine Wirkverbindung mit dem Kopfteil aufweist und beim Verschwenken der Schwenkwelle das Kopfteil verschwenkt, wobei der Lattenrost ein schwenkbares Fußteil und eine dem Fußteil zugeordnete Schwenkwelle aufweist, die eine Wirkverbindung mit dem Fußteil aufweist und beim Verschwenken der Schwenkwelle das Fußteil verschwenkt, und wobei der Antrieb zumindest einen Schwenkantrieb für eine der beiden Schwenkwellen aufweist, mit dem die Schwenkwelle schwenkend antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (48) einen Abstandshalter (50) aufweist, der um Schwenkachsen der Schwenkwellen (36, 42) schwenkbar an den beiden Schwenkwellen (36, 42) angreift und diese in ihrem Abstand voneinander hält.
2. Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandshalter eine Verbindungsstange (50) aufweist.
3. Antrieb nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkantrieb (56) an der Verbindungsstange (50) angebracht ist.
4. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (48) für jede Schwenkwelle (36, 42) einen Schwenkantrieb (56) aufweist.
5. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkantrieb (56) als Linearantrieb ausgebildet ist.
6. Antrieb nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkantrieb (56) ein Schraubgetriebe aufweist.
7. Antrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkantrieb (56) einen Elektromotor (58) aufweist.
8. Antrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstange (50) mit Clipselementen (52) an den Schwenkwellen (36, 42) angebracht ist.
9. Antrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstange (50) mit U-förmigen Krallen (70) an den Schwenkwellen (36, 42) angebracht ist.
10. Antrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkantrieb (56) mit einem Clipselement (72) an der Verbindungsstange (50) und/oder mit einem Clipselement (74) an einem von der Schwenkwelle (36, 42) abstehenden Hebel (40, 46) angebracht ist.
11. Antrieb nach Anspruch 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Öffnung der Clipselemente (52, 72, 74) nicht in einer Kraftwirkungsrichtung ausgerichtet ist.
12. Antrieb nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Öffnung der U-förmigen Krallen (70) einer Kraftwirkungsrichtung entgegengerichtet ist.
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