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DE20113890U1 - Schachtboden für Abwasserschächte - Google Patents

Schachtboden für Abwasserschächte

Info

Publication number
DE20113890U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
shaft bottom
channels
shaft
bottom according
pipes
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20113890U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ROMOLD GmbH
Original Assignee
ROMOLD GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by ROMOLD GmbH filed Critical ROMOLD GmbH
Priority to DE20113890U priority Critical patent/DE20113890U1/de
Publication of DE20113890U1 publication Critical patent/DE20113890U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03FSEWERS; CESSPOOLS
    • E03F5/00Sewerage structures
    • E03F5/02Manhole shafts or other inspection chambers; Snow-filling openings; accessories

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Sewage (AREA)

Description

Schachtboden für Abwasserschächte
Die Erfindung betrifft einen Schachtboden für Abwasserschächte und Inspektionsund Reinigungsöffhungen für Entwässerungssysteme mit Durchführungen für Schmutzwasser-, Mischwasser- oder Regenwasserleitungen.
Abwasserschächte, die aus einem Schachtboden, mehreren Schachtringen, einem Schachtkonus und einer Schachtabdeckung bestehen, sind bekannt. Sie werden üblicherweise aus Betonfertigteilen hergestellt und weisen je nach Anwendungsfall eine oder mehrere Durchführungen für Schmutzwasser-, Mischwasser- oder Regenwasserleitungen in Form von geschlossenen Rohrleitungen oder offenen Gerinnen auf. In der deutschen Patentschrift DE 43 34 7474 Al ist ein Abwasserschacht beschrieben, der am Boden mit einem offenen Gerinne für die Durchführung einer Schmutzwasser- bzw. Mischwasserleitung sowie mit einer oberhalb des Schachtbodens verlaufenden geschlossenen Durchführung für eine Regenwasserleitung versehen ist, die in einer Konsole eines Schachtringes integriert ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Schachtboden für Abwasserschächte und Inspektions- und Reinigungsöffhungen für die Durchführung von zwei Leitungen gleicher Anwendung zu schaffen. Erfindungsgemäß wird dies
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dadurch erreicht, dass im Schachtboden zwei parallel angeordnete, offene Gerinne eingeformt sind.
Die Erfindung weist eine Reihe von Vorteilen auf. Mit dem neuen Schachtboden ist die räumlich getrennte Durchführung von zwei Leitungen gleicher Anwendung z. B. zwei Schmutzwasser- bzw. Mischwasserleitungen oder zwei Regenwasserleitungen - möglich. Wenn die beiden ohne Richtungsänderung gerade verlaufenden Gerinne den gleichen Querschnitt aufweisen, herrschen die gleichen geometrischen Voraussetzungen und beide Gerinne weisen die gleichen hydraulischen Eigenschaften auf. Die Durchführungen können nach Abheben der Schachtabdeckung visuell kontrolliert werden. Ein Befahren oder Besteigen des Schachtes zum Öffnen einer Reinigungsklappe ist nicht erforderlich. Beide Rohrleitungen werden vom Schachtelement ausgehend gleichermaßen be- und entlüftet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar. Da gemäß Anspruch 8 die Höhe der Gerinne mindestens bis zum Scheitel der abgehenden Rohrleitungen reicht, ist auch bei einer vollständigen Füllung der Rohre ein Überlaufen nicht möglich. Wenn der Schachtboden aus Kunststoff, z. B. Polyethylen, hergestellt wird, ist er mit anderen Systembauteilen, wie Schachtringen oder -konen aus Kunststoff, kombinierbar. Besonders vorteilhaft ist die Herstellung ohne Handkonfektionierung in einem industriellen Fertigungsprozess aus einem einschichtigen, homogenen Werkstoff. Das Bauteil ist einbaufertig, d. h. es sind keine zusätzlichen Hilfsstoffe, wie z. B. Beton, erforderlich.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Ausführungsbeispiele und der Zeichnungen eingehend erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: einen Schachtboden im Schnitt in Richtung des Verlaufs der Gerinne gesehen; Fig. 2: den Schachtboden von oben gesehen;
16.08.01 Bearb.: G oiobw»-«*—. Romold-3.G-DE
Fig. 3: den Schachtboden von der Seite gesehen.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Schachtboden 1 mit zwei offenen Gerinnen 2, 3 dargestellt. Die Gerinne 2,3 verlaufen ohne Richtungsänderung parallel und sind symmetrisch zur Mitte des Schachtbodens 1 angeordnet.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, dass der Schachtboden 1 keinen Sohlsprung aufweist, so dass die Gerinne 2,3 völlig sohlgleich verlaufen. Sie sind in den Schachtboden 1 integral eingeformt. Die Oberkanten 9, 10,11 der offenen Gerinne 2, 3 liegen oberhalb des Scheitels 8, 8' der beiden abgehenden Rohrleitungen (Stutzen 13,14 in Fig. 2 und Fig. 3). Dadurch wird ein Überlaufen der Gerinne 2,3 verhindert.
Abweichend von dem in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, die Gerinne mit einem unterschiedlichen Querschnitt zu versehen und/oder mit einem Sohlsprung in den Schachtboden einzuformen.
Die Fig. 2 zeigt einen Blick von oben in den Schachtboden 1. Die Anbindung der beiden Ein- bzw. Zuläufe 4, 5 erfolgt über die Muffen 12, 12'. Diese sind standardmäßig zum Anschluss von PE-, PP- oder PVC-Rohrenden ausgebildet und werden mit Einlauf-Rohrdichtungen (nicht dargestellt) versehen. Die beiden Abläufe 6, 7 sind standardmäßig als Spitzende bzw. angeformte Stutzen 13,14 zum Anschluss einer PE-, PP- oder PVC-Muffe ausgeführt. Andere Rohrsysteme, wie z. B. Steinzeug- oder Gussrohre, können mit geeigneten Adaptern angeschlossen werden. Beide Gerinne 2, 3 sind nach dem Abheben der Schachtabdeckung visuell kontrollierbar. Dadurch entfällt das Befahren oder Besteigen des Schachtes zum Öffnen einer Reinigungsklappe. Zur Durchführung von Druckprüfungen ist es möglich, eine Absperrblase (nicht dargestellt) in den Schachtboden 1 einzusetzen. Durch die offenen Gerinne 2, 3 können Inspektions- und Reinigungsgeräte in die Rohrleitungen eingebracht werden.
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010816 Obm-Ahhl
Romold-3.G-DE
In Fig. 3 ist der Schachtboden 1 von der Seite gesehen dargestellt. Für die beiden Abläufe ist jeweils ein Stutzen, z. B. 13, am Schachtboden 1 angeformt.
Der gesamte Schachtboden 1 mit seinen beiden integral eingeformten Gerinnen 2, 3 ist als einschichtiges homogenes Kunststoff-Bauteil in einem industriellen Fertigungsprozess einbaufertig hergestellt. Es weist eine hohe Stabilität auf, so dass keine zusätzlichen Hilfsstoffe, wie z. B. Beton, erforderlich sind.
Der beschrieben Schachtboden findet insbesondere dort seine Verwendung, wo zwei Leitungen gleicher Anwendung, z. B. zwei Schmutzwasserleitungen oder zwei Regenwasserleitungen, in einem einzigen Schacht zu Inspektions- oder Reinigungszwecken zusammengefasst werden sollen. Dies kann beispielsweise beim Anschluss von zwei Doppelhaushälften der Fall sein, von denen jeweils eine Schmutzwasserwasserleitung zu einem Schacht und eine Regenwasserleitung zu einem zweiten Schacht führt.
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Claims (9)

1. Schachtboden für Abwasserschächte und Inspektions- und Reinigungsöffnungen für Entwässerungssysteme mit Durchführungen für Schmutzwasser-, Mischwasser- oder Regenwasserleitungen, dadurch gekennzeichnet, dass im Schachtboden (1) zwei gerade verlaufende, parallel angeordnete offene Gerinne (2, 3) eingeformt sind.
2. Schachtboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerinne (2, 3) den gleichen Querschnitt aufweisen.
3. Schachtboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerinne einen unterschiedlichen Querschnitt aufweisen.
4. Schachtboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerinne (2, 3) sohlgleich angeordnet sind.
5. Schachtboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerinne mit unterschiedliche Sohlhöhen, d. h. mit einem Sohlsprung, angeordnet sind.
6. Schachtboden nach Anspruch 1, 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerinne (2, 3) symmetrisch zur Mitte des Schachtbodens (1) angeordnet sind.
7. Schachtboden nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass er zwei voneinander getrennte Zuläufe (4, 5) und zwei voneinander getrennte Abläufe (6, 7) aufweist.
8. Schachtboden nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Gerinne (2, 3) mindestens bis zum Scheitel (8, 8') der abgehenden Rohrleitungen reicht.
9. Schachtboden nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass er aus einem homogenen, einschichtigen Kunststoff, z. B. PE, PP oder PVC-U, in einem industriellen Fertigungsprozess hergestellt ist.
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