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DE20113824U1 - Stapelbarer Speisentransportbehälter - Google Patents

Stapelbarer Speisentransportbehälter

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Publication number
DE20113824U1
DE20113824U1 DE20113824U DE20113824U DE20113824U1 DE 20113824 U1 DE20113824 U1 DE 20113824U1 DE 20113824 U DE20113824 U DE 20113824U DE 20113824 U DE20113824 U DE 20113824U DE 20113824 U1 DE20113824 U1 DE 20113824U1
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DE
Germany
Prior art keywords
transport container
food transport
housing
container according
plate
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20113824U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rieber GmbH and Co KG
Original Assignee
Rieber GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Rieber GmbH and Co KG filed Critical Rieber GmbH and Co KG
Priority to DE20113824U priority Critical patent/DE20113824U1/de
Publication of DE20113824U1 publication Critical patent/DE20113824U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J47/00Kitchen containers, stands or the like, not provided for in other groups of this subclass; Cutting-boards, e.g. for bread
    • A47J47/14Carriers for prepared human food
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D21/00Nestable, stackable or joinable containers; Containers of variable capacity
    • B65D21/02Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together
    • B65D21/0209Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together stackable or joined together one-upon-the-other in the upright or upside-down position
    • B65D21/0228Containers joined together by screw-, bayonet-, snap-fit or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D21/00Nestable, stackable or joinable containers; Containers of variable capacity
    • B65D21/02Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together
    • B65D21/0209Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together stackable or joined together one-upon-the-other in the upright or upside-down position
    • B65D21/023Closed containers provided with local cooperating elements in the top and bottom surfaces, e.g. projection and recess

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)

Description

Stapelbarer Speisentransportbehälter
Die Erfindung betrifft einen stapelbaren Speisentransportbehäiter mit einem Gehäuse mit einer Ober- und einer Unterseite, wobei die Unterseite erste Positionierungsmittel und die Oberseite dazu passende zweite Positionierungsmittel aufweist, so dass die ersten Positionierungsmittel beim Stapeln an zweite Positionierungsmittel eines weiteren Speisentransportbehälter angreifen können.
Bekannt sind Speisentransportbehälter, die an der Unterseite ihres Gehäuses mit zwei parallel zueinander angeordneten auswechselbaren Standschienen versehen sind. Diese Standschienen sind so angeordnet, dass sie beim Aufsetzen auf die Oberseite eines zweiten Speisentransportbehälters einen rechteckigen Vorsprung in der Oberseite des zweiten Speisentransportbehälters zwischen sich aufnehmen. Dadurch sind die Speisentransportbehälter in Querrichtung der Schienen gegen Verrutschen gesichert. In Längsrichtung der Schienen weisen die Oberseiten bekannter Speisentransportbehälter vier Vorsprünge auf, die so an-. geordnet sind, dass die Standschienen an der Unterseite eines ersten Speisentransportbehälters zwischen zwei gegenüberliegende Vorsprün-
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ge an der Oberseite des zweiten Speisentransportbehälters passen. Dadurch sind die gestapelten Speisentransportbehälter gegen Verrutschen in Längsrichtung zueinander gesichert. Die Vorsprünge sind unmittelbar an dem Gehäuse des Speisentransportbehälters angeformt. Bei längerem Gebrauch führt dies zu einer Beschädigung des Gehäuses des Speisentransportbehälters selbst. Ein Verschleiß des Gehäuses des Speisentransportbehälters kann dadurch vermieden werden, dass die Standschienen aus gegenüber dem Gehäuse weicherem Material gefertigt werden. Bei verschmutzten Standschienen führt dies nicht zu der gewünschten Verbesserung und darüber hinaus müssen die Standschienen unverhältnismäßig oft ausgewechselt werden.
Werden mehr als zwei Speisentransportbehälter gestapelt oder in einem Fahrzeug auf unwegsamen Strecken transportiert, müssen die gestapelten Speisentransportbehälter zusätzlich mit Gurten oder ähnlichem gesichert werden, um ein Umstürzen des Stapels zu vermeiden. Da Speisentransportbehälter im allgemeinen zum Transport auch flüssiger, vorgekochter Speisen vorgesehen sind, die in Wannen aufbewahrt werden, die wiederum in den Speisentransportbehälter eingeschoben werden, sind solche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen unumgänglich.
Mit der Erfindung soll ein verschleißfester Speisentransportbehälter geschaffen werden, der sicher gestapelt werden kann.
Erfindungsgemäß ist hierzu ein stapelbarer Speisentransportbehälter mit einem Gehäuse mit einer Ober- und einer Unterseite vorgesehen, wobei die Unterseite erste Positionierungsmittel und die Oberseite dazu passende zweite Positionierungsmittel aufweist, so dass die ersten Positionierungsmittel beim Stapeln an zweite Positionierungsmittel eines weiteren Speisentransportbehälter angreifen können, bei dem die ersten Positionierungsmittel und die zweiten Positionierungsmittel austauschbar an dem Gehäuse angeordnet sind.
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Indem die ersten und die zweiten Positionierungsmittel austauschbar an dem Gehäuse angeordnet sind, kann das Gehäuse des Speisentransportbehälters selbst vor übermäßigem Verschleiß bewahrt werden. Nach längerer Gebrauchsdauer müssen lediglich die Positionierungsmittel ausgetauscht werden. Indem die unmittelbar vom Verschleiß betroffenen Positionierungsmittel austauschbar angeordnet sind, kann das Gehäuse des Speisentransportbehälters selbst leichter und kostengünstiger ausgeführt werden. Insbesondere kann die Materialstärke der Außenhaut verringert werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die zweiten Positionierungsmittel wenigstens zwei im Bereich gegenüberliegender Kanten des Gehäuses angeordnete plattenförmige Elemente aufweisen, die jeweils mit einem Vorsprung versehen sind.
Indem die zweiten Positionierungsmittel mit Vorsprüngen versehen sind, können beispielsweise Standleisten an der Unterseite eines weiteren Speisentransportbehälter gegen Verrutschen gesichert werden. Vorsprünge sind gegenüber Vertiefungen dabei leicht zu reinigen. Dies ist insbesondere bei spülmaschinengeeigneten Speisentransportbehältern von Bedeutung.
In Weiterbildung der Erfindung sind die plattenförmigen Elemente jeweils an einer Ecke eines in der Oberseite liegenden Rechtecks angeordnet und weisen an ihren gegenüberliegenden Kanten der Oberseite zugewandten Enden jeweils eine leistenförmige Erhebung auf.
Durch Anordnung an den Ecken eines Rechtecks wird durch die plattenförmigen Elemente, die zweckmäßigerweise aus der Oberseite vorragen, eine stabile Auflage gebildet. Mittels der leistenförmigen Erhebungen kann ein auf die Oberseite aufgesetzter weiterer Speisentransport-
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behälter in Längsrichtung positioniert werden. Zusätzliche Mittel zur Positionierung in Querrichtung, beispielsweise die Gestaltung der Oberoder Unterseite, können vorgesehen sein. Zweckmäßigerweise sind an der Unterseite des weiteren Speisentransportbehälters Standleisten vorgesehen, die über das Gehäuse vorragen und mit den plattenförmigen Elementen und den leistenförmigen Erhebungen zusammenwirken.
Vorteilhafterweise weist bei einem stapelbaren Speisentransportbehälter gemäß der Erfindung die Unterseite des Gehäuses des Speisentransportbehälters erste Verriegelungsmittel und die Oberseite dazu passende zweite Verriegelungsmittel auf.
Durch Vorsehen von Verriegelungsmitteln an der Unterseite und der Oberseite des Speisentransportbehälters können gestapelte Speisentransportbehälter beim Transport aneinander gesichert werden. Dadurch wird die Gefahr, dass gestapelte Speisentransportbehälter beim Transport umkippen, vermindert. Insbesondere müssen aufgrund der Verriegelung k€iine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen, wie Gurte oder ähnliches, vorgesehen werden.
In Weiterbildung der Erfindung sind die ersten Verriegelungsmittel an den erstein Positionierungsmitteln und die zweiten Verriegelungsmittel an den zweiten Positionierungsmitteln vorgesehen.
Auf diese Weise können Positionierungsmittel und Verriegelungsmittel austauschbar angeordnet werden und insbesondere aus einem gegenüber dem übrigen Gehäusematerial verschleißfesten Material gefertigt werden. Dadurch kann verschleißfestes und entsprechend kostenintensives Material sparsam eingesetzt werden. Die Materialauswahl des Gehäuses selbst wird dadurch nicht beeinflusst.
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In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die ersten und/oder die zweiten Verriegelungsmittel wenigstens einen schwenkbaren Hebel aufweisen. Vorteilhafterweise ist ein für den Eingriff mit den ersten oder zweiten Verriegelungsmitteln vorgesehenes Ende des schwenkbaren Hebels in einer Ebene, in der der Hebel verschwenkt wird, asymmetrisch ausgebildet.
Eine Verriegelung mittels schwenkbarer Hebel ist leicht zu bedienen und zuverlässig. Die asymmetrische Ausbildung ermöglicht eine Anpassung des Schwenkbereichs des Hebels zwischen der verriegelten und der nicht verriegelten Endstellung an räumliche und ergonomische Erfordernisse.
In Weiterbildung der Erfindung weisen die ersten und/oder die zweiten Verriegelungsmittel wenigstens eine Hinterschneidung auf.
Eine solche Hinterschneidung ist zum Eingriff eines schwenkbaren Hebels oder eines Riegels vorgesehen und führt zu einer stabilen, konstruktiv einfachen und dabei leicht zu reinigenden Ausbildung.
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In Weiterbildung der Erfindung weisen die zweiten Positionierungsmittel wenigstens ein plattenförmiges Element auf und der schwenkbare Hebel ist in dem plattenförmigen Element um eine senkrecht zur Ober- oder Unterseite verlaufende Achse gelagert.
In einfacher Weise können dadurch Verriegelungsmittel und Positionierungsmittel an dem austauschbaren plattenförmigen Element vorgesehen werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das plattenförmige Element eine Bohrung zur Lagerung eines schwenkbaren Hebels aufweist, wobei die Bohrung vor Einsetzen des Hebels mit einem Deckel
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verschlossen ist und der Deckel über eine Sollbruchstelle mit dem plattenförmigen Element verbunden ist.
Auf diese Weise kann das plattenförmige Element auch ohne einen Verriegelungshebel verwendet werden. Dadurch können für Speisentransportbehälter mit und ohne Verriegelungsmitteln die gleichen plattenförmigen Elemente vorgesehen werden. Die Bohrung für den schwenkbaren Hebel wird nur dann geöffnet, wenn der Hebel tatsächlich eingesetzt wird. Dadurch ist das plattenförmige Element vor Einsetzen des Hebels leicht zu reinigen und der Speisentransportbehälter kann mit einer Verriegelung nachgerüstet werden. Vorteilhafterweise weisen die plattenförmigen Elemente jeweils zwei Bohrungen zur Lagerung eines schwenkbaren Hebels auf, die jeweils mit einem Deckel verschlossen sind. Je nach Anordnung des plattenförmigen Elementes auf der Oberseite des Speisentransportbehälter wird dann eine andere Bohrung zum Einsetzen des Hebels verwendet. Dadurch können baugleiche plattenförmige Elemente an allen vier Ecken der Ober- bzw. Unterseite des stapelbaren Speisentransportbehälters verwendet werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist der schwenkbare Hebel an seinem dem plattenförmigen Element abgewandten Ende mit einem Anschlag versehen.
Auf diese Weise wird die Bedienung der Verriegelungsmittel erleichtert, da mittels des Anschlags Endstellungen definierbar sind.
Zweckmäßigerweise ist der Hebel zwischen zwei Endstellungen bewegbar und in jeder der Endstellungen liegt der Anschlag im Bereich einer Kante zwischen Ober- oder Unterseite und einer Seitenfläche des Gehäuses an diesem an.
Die Endstellungen des schwenkbaren Hebels sind dadurch mittels des Gehäuses selbst festgelegt. Dies führt zu einer einfachen Bedienung der Verriegelungsmittel. An dem Gehäuse können Markierungen vorgesehen sein, um eine verriegelte Endstellung und eine nicht verriegelte Endstellung zu kennzeichnen.
In Weiterbildung der Erfindung weist die Kante zwischen Ober- oder Unterseite und einer Seitenfläche einen Radius auf und der Anschlag ist mit wenigstens zwei an die Kante angepassten gekrümmten Flächen versehen, so dass in jeder der Endstellungen des Hebels eine der Flächen an der Kante anliegt.
Auf diese Weise werden klar definierte Endstellungen geschaffen und der Anschlag liegt in jeder seiner Endstellungen zuverlässig an dem Gehäuse an.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Anschlag in jeder der Endstellungen des Hebels nicht über die Seitenfläche des Gehäuses hinausragt.
Diese Maßnahme erleichtert die Anordnung mehrerer Stapel von Speisentransportbehältern nebeneinander. Insbesondere wird dadurch auch die Gefahr verringert, dass die gestapelten Speisentransportbehälter beim Transport versehentlich entriegelt werden.
Schließlich ist vorgesehen, dass die wenigstens eine Hinterschneidung in einer Standschiene an der Unterseite des Gehäuses vorgesehen ist.
Dadurch wird ein konstruktiv einfacher und leicht zu reinigender Aufbau des Speisentransportbehälter erreicht.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsfornn der Erfindung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigen:
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Fig. 1 zwei gestapelte erfindungsgemäße Speisentransportbehäl
ter,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Oberseite eines erfindungsgemäßen
Speisentransportbehälters,
Fig. 3 eine abschnittsweise Ansicht der Oberseite des Speisentransportbehälters der Fig. 2 mit aufgesetzter Standschiene eines weiteren Speisentransportbehälters in einer ersten, nicht verriegelten Stellung und
Fig. 4 eine abschnittsweise Ansicht der Oberseite des Speisentransportbehälters der Fig. 2 mit aufgesetzter Standschiene eines weiteren Speisentransportbehälters in einer zweiten verriegelten Stellung.
In der Darstellung der Fig. 1 sind perspektivisch zwei aufeinander gestapelte Speisentransportbehälter dargestellt. Die Speisentransportbehälter weisen jeweils ein Gehäuse 10 bzw. 12 sowie eine Türe 14 bzw.
16 auf. Auf der Oberseite des zweiten Speisentransportbehälters 12 sind vier platteinförmige Elemente 18 zu erkennen, die jeweils an einer Ecke eines in der Oberseite des Gehäuses 12 liegenden Rechtecks angeordnet sind. Jedes plattenförmige Element 18 ist mit einem schwenkbaren Hebel 20 versehen. Die Oberseite des Gehäuses 12 weist darüber hinaus einen rechteckförmigen Vorsprung 22 auf, der innerhalb des durch die plattenförmigen Elemente 18 aufgespannten Rechtecks angeordnet ist. Der rechteckförmige Vorsprung 22 dient zur Positionierung eines auf
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das Gehäuse 12 aufgesetzten weiteren Speisentransportbehälters in Querrichtung.
Der in der Fig. 1 untenliegende Speisentransportbehälter mit dem Gehäuse 10 ist gleich zu dem obenliegenden Speisentransportbehälter aufgebaut und in der Darstellung der Fig. 1 sind zwei an dem Gehäuse 10 angeordnete Verriegelungshebel 20 des unteren Speisentransportbehälters zu erkennen. Diese Verriegelungshebel 20 befinden sich in einer Endstellung, in der das Gehäuse 10 des unteren Speisentransportbehälters mit dem Gehäuse 12 des oberen Speisentransportbehälters verriegelt ist. Die Verriegelungshebel 20 des oberen Speisentransportbehälters befinden sich dahingegen in einer anderen Endstellung, in der ein weiterer Speisentransportbehälter auf das Gehäuse 12 des oberen Speisentransportbehälters aufgesetzt werden könnte. Es ist dabei festzustellen, dass die Verriegelungshebel 20 weder in der ersten, verriegelten Endstellung noch in der zweiten, nicht verriegelten Endstellung über die Seitenflächen der Gehäuse 10 bzw. 12 hinausstehen.
In der Draufsicht der Fig. 2 ist das Gehäuse 12 des oberen Speisentransportbehälter zu erkennen. Die Oberseite des Gehäuses 12 trägt mittig angeordnet den rechteckförmigen Vorsprung 22. Die vier plattenförmigen Elemente 18 sind den rechteckförmigen Vorsprung 22 umgebend im Bereich der Ecken des rechteckförmigen Vorsprungs 22 angeordnet. Jedes plattenförmige Element 18 ist mit einer leistenförmigen Erhebung 24 versehen, die jeweils parallel zu einer Querrichtung des Gehäuses 12 verläuft. In der Darstellung der Fig. 2 verlaufen die leistenförmigen Erhebungen 24 parallel zu der geschlossenen Türe 16.
Eine in der Fig. 2 nicht sichtbare Unterseite des Gehäuses 12 ist mit zwei austauschbaren Standleisten versehen, die parallel zur Längsrichtung des Gehäuses 12 verlaufen. Die Standleisten sind dabei so bemessen, dass dann, wenn das Gehäuse 12 auf einen weiteren, bauglei-
chen Speisentransportbehälter aufgesetzt wird, die Standleisten in Längsrichtung durch die leistenförmigen Erhebungen 24 der plattenförmigen Elemente 18 und in Querrichtung durch die Kanten des rechteckförmigen Vorsprungs 22 positioniert sind.
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In der Fig. 2 sind weiter die an jedem plattenförmigen Element 18 angeordneten Verriegelungshebel 20 zu erkennen. Die Verriegelungshebel 20 sind jeweils in einer Bohrung des plattenförmigen Elements 18 angeordnet. Jedes plattenförmige Element ist mit insgesamt drei Bohrungen versehen. Eine jeweilige mittlere Bohrung 26 ist für die Anordnung einer Schraube vorgesehen, mit der das plattenförmige Element 18 auswechselbar mit dem Gehäuse 12 verbunden wird. Eine jeweilige weitere Bohrung 28 ist durch einen Deckel verschlossen, wobei der Deckel über eine Sollbruchstelle mit dem plattenförmigen Element 18 verbunden ist.
Jedes plattenförmige Element weist zwei symmetrisch zueinander angeordnete Bohrungen 28 auf, wobei in der Darstellung der Fig. 1 lediglich jeweils eine Bohrung 28 zu erkennen ist und in der jeweiligen anderen Bohrung 28 der Verriegelungshebel 20 gelagert ist.
Der Verriegelungshebel 20 weist einen Lagerzapfen auf und kann in das plattenförmige Element 18 dadurch eingesetzt werden, dass er mit seinem Lagerzapfen auf den Deckel einer Bohrung 28 aufgesetzt und in die Bohrung 28 eingedrückt wird. Dabei löst sich die Sollbruchstelle zwischen dem Deckel der Bohrung 28 und dem plattenförmigen Element 18 und der Lagerzapfen des Hebels 20 kann mittels eines geeigneten Vorsprungs am Lagerzapfen und einer passenden Hinterschneidung in der Bohrung 28 unverlierbar in dem plattenförmigen Element 18 angeordnet werden.
In der Darstellung der Fig. 2 ist dabei zu erkennen, dass alle dargestellten plattenförmigen Elemente 18 baugleich sind und je nach Anordnung eines plattenförmigen Elements 18 auf der Oberseite des Gehäuses 12
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eine andere der beiden Bohrungen 28 für das Einsetzen eines Verriegelungshebels 20 verwendet wird.
Ein jeweiliges, einem plattenförmigen Element 18 zugewandtes Ende der Hebel 20 ist asymmetrisch ausgebildet. Dadurch ragt dieses Ende je nach der vom Hebel 20 eingenommenen Stellung unterschiedlich weit von der Mittellinie des Lagerzapfens aus in Richtung auf eine Mittellinie des Gehäuses 12 vor.
Die perspektivische Darstellung der Fig. 3 zeigt ein plattenförmiges Element 18 detaillierter, wobei zur Verdeutlichung der Verriegelungsfunktion eine Standschiene 30 auf das plattenförmige Element 18 aufgesetzt ist. In der der Darstellung der Fig. 3 befindet sich der Verriegelungshebel 20 in einer Endstellung, in der die Standschiene 30 nicht an dem plattenförmigen Element 18 verriegelt ist. Die Standschiene 30 und somit ein Speisentiransportbehälter, an dessen Unterseite die Standschiene 30 befestigbar ist, kann somit vom Gehäuse 12 des in der Fig. 3 dargestellten unteren Speisentransportbehälters abgehoben werden. Die Standschiene 30 ist an ihrem, auf dem plattenförmigen Element 18 aufliegenden Ende mit einer Ausnehmung 32 versehen, durch die eine Hinterschneidung gebildet wird. In die Ausnehmung 32 kann ein Vorsprung 34 des Verriegelungshebels 20 eingreifen, wenn dieser aus der in der Fig. 3 dargestellten Endstellung in die verriegelte Endstellung geschwenkt wird. Durch Verschwenken des Hebels 20 wird der Vorsprung 34 in den Bereich der Ausnehmung 32 gebracht und sichert dadurch die Standleiste 30 an dem Gehäuse 12. Die verriegelte Endstellung ist in der Fig. 4 dargestellt.
Ein dem plattenförmigen Element 18 abgewandtes Ende des Hebels 20 ist mit einem Anschlag 36 versehen, mittels dem die Endstellungen des Hebels 20 definierbar sind. Jeder Anschlag 36 weist an seiner Oberseite zwei gekrümmte Flächen 38 und 40 auf. Der Anschlag 36 ist in Bezug
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auf eine zur Oberseite des Gehäuses 12 parallel verlaufende Ebene symmetrisch aufgebaut, so dass die in der Fig. 3 nicht sichtbare Unterseite des Anschlags 36 ebenfalls mit zwei gekrümmten Flächen versehen ist. Die der gekrümmten Fläche 40 gegenüberliegende gekrümmte Fläche liegt in der in der Fig. 3 gezeigten, nicht verriegelten Endstellung an einer mit einem Radius versehenen Kante des Gehäuses 12 zwischen dessen Seitenfläche und dessen Oberseite an und definiert dadurch die in der Fig. 3 dargestellte Endstellung des Hebels 20. Der Hebel 20 kann soweit verschwenkt werden, bis die der gekrümmten Fläche 38 gegenüberliegende gekrümmte Fläche an der Kante zwischen Seitenfläche und Oberseite des Gehäuses 12 anliegt.
In der Dcirstellung der Fig. 4 ist ein plattenförmiges Element 18 dargestellt, dessen Verriegelungshebel 20 sich in der verriegelten Endstellung befindet. In dieser verriegelten Endstellung befindet sich der Vorsprung 34 des Hebels 20 in der Ausnehmung 32 der Standschiene 30 und verhindert dadurch, dass die Standschiene 30 vom Gehäuse 12 abgehoben werden kann. Dadurch sind zwei aufeinander gestapelte Speisentransportbehälter aneinander gesichert. In der Fig. 4 ist gut zu erkennen, wie sich eine gekrümmte Fläche 42 des Anschlags 36 des Hebels 20 in der verriegelten Endstellung an eine gekrümmte Kante zwischen Seitenfläche und Oberseite des Gehäuses 12 anschmiegt und dadurch die Endstellung des Hebels 20 definiert.
Obwohl der Anschlag 36 in jeder seiner Endstellungen nicht oder nur unwesentlich über eine jeweilige Seitenfläche des Gehäuses 12 hinausragt, kann er sicher von einem Bediener gegriffen werden, da sich der Anschlag 36 des Hebels 20 in den Zwischenraum einfügt, der zwischen der gekrümmten Kante des unteren Speisentransportbehälters und der gekrümmten Kante des oberen Speisentransportbehälters gebildet ist.

Claims (15)

1. Stapelbarer Speisentransportbehälter mit einem Gehäuse (10, 12) mit einer Ober- und einer Unterseite, wobei die Unterseite erste Positionierungsmittel (30) und die Oberseite dazu passende zweite Positionierungsmittel (18) aufweist, so dass die ersten Positionierungsmittel (30) beim Stapeln an zweite Positionierungsmittel (18) eines weiteren Speisentransportbehälters angreifen können, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Positionierungsmittel (30) und die zweiten Positionierungsmittel (18) austauschbar an dem Gehäuse (10, 12) angeordnet sind.
2. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Positionierungsmittel wenigstens zwei im Bereich gegenüberliegender Kanten des Gehäuses (10, 12) angeordnete plattenförmige Elemente (18) aufweisen, die jeweils mit einem Vorsprung (24) versehen sind.
3. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die plattenförmigen Elemente (18) jeweils an einer Ecke eines in der Oberseite liegenden Rechtecks angeordnet sind jeweils eine leistenförmige Erhebung (24) aufweisen.
4. Stapelbarer Speisentransportbehälter, insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite des Gehäuses (10, 12) erste Verriegelungsmittel (32) und die Oberseite dazu passende zweite Verriegelungsmittel (20) aufweist.
5. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Verriegelungsmittel (32) an den ersten Positionierungsmitteln (30) und die zweiten Verriegelungsmittel (20) an den zweiten Positionierungsmitteln (18) vorgesehen sind.
6. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder die zweiten Verriegelungsmittel wenigstens einen schwenkbaren Hebel (20) aufweisen.
7. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein für den Eingriff mit der ersten oder zweiten Verriegelungsmitteln vorgesehenes Ende des schwenkbaren Hebels (20) in einer Ebene, in der der Hebel (20) verschwenkt wird, asymmetrisch ausgebildet ist.
8. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder die zweiten Verriegelungsmittel wenigstens eine Hinterschneidung (32) aufweisen.
9. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Hinterschneidung (32) in einer Standschiene (30) an der Unterseite des Gehäuses (10, 12) vorgesehen ist.
10. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und 7 bis 9 sowie Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Positionierungsmittel wenigstens ein plattenförmiges Element (18) aufweisen und der schwenkbare Hebel (20) in dem plattenförmigen Element (18) um eine senkrecht zur Ober- oder Unterseite verlaufende Achse gelagert ist.
11. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das plattenförmige Element eine Bohrung (28) zur Lagerung eines schwenkbaren Hebels (20) aufweist, wobei die Bohrung (28) vor Einsetzen des Hebels (20) mit einem Deckel verschlossen ist und der Deckel über eine Sollbruchstelle mit dem plattenförmigen Element (18) verbunden ist.
12. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach einem der Ansprüche 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der schwenkbare Hebel an seinem dem plattenförmigen Element (18) abgewandten Ende mit einem Anschlag (36) versehen ist.
13. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der schwenkbare Hebel (20) zwischen zwei Endstellungen bewegbar ist und in jeder der Endstellungen der Anschlag (36) im Bereich einer Kante zwischen Ober- oder Unterseite und einer Seitenfläche des Gehäuses (10,12) an diesem anliegt.
14. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kante zwischen Ober- oder Unterseite und einer Seitenfläche einen Radius aufweist und der Anschlag (36) mit wenigstens zwei an die Kante angepassten gekrümmten Flächen (38, 40, 42) versehen ist, so dass in jeder der Endstellungen des schwenkbaren Hebels (20) eine der gekrümmten Flächen (38, 40, 42) an der Kante anliegt.
15. Stapelbarer Speisentransportbehälter nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (36) in jeder der Endstellungen des schwenkbaren Hebels (20) nicht über die Seitenfläche des Gehäuses (10, 12) hinausragt.
DE20113824U 2001-08-10 2001-08-10 Stapelbarer Speisentransportbehälter Expired - Lifetime DE20113824U1 (de)

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