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DE20113729U1 - Steckdosenabdeckung - Google Patents

Steckdosenabdeckung

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DE20113729U1
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socket
socket cover
housing
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Description

Steckdosenabdeckung
Die Erfindung betrifft eine Steckdosenabdeckung mit einem aus einem der Steckdose zugewandten Unterteil und einem mit dem Unterteil gelenkig zusammenklappbar verbundenen Oberteil bestehenden Gehäuse.
Steckdosenabdeckungen sind aus dem Stand der Technik in vielerlei verschiedener Ausgestaltung bekannt. So ist beispielsweise aus der DE 199 26 240 A1 eine Schutzvorrichtung für eine elektrische Einrichtung, z. B. eine Steckdose bekannt. Die Schutzvorrichtung besteht im Wesentlichen aus einer Halterung, die ein Isoliergehäuse der elektrischen Einrichtung respektive der Steckdose hintergreift und einer an der Halterung angeordneten beweglichen Abdeckung. Durch die bewegliche Abdeckung ist es gemäß der zitierten Schrift auf einfache Weise möglich, einen Zugang zu der Steckdose zu schaffen bzw. zu sperren.
Eine dem Schutzgegenstand der oben zitierten Schrift ähnliche Steckdosenabdeckung ist darüber hinaus der US 366 453 zu entnehmen. In dieser Schrift ist eine aus einem rechteckigen Gehäuse mit einer beweglichen Klappe bestehende Abdeckung offenbart, welche an ihrer beweglichen Klappe mit Verzierungen versehen werden kann. Das eigentliche Gehäuse der Abdeckung besitzt angeformte Aufnah-
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men zur Einführung in die steckdosenseitig vorhandenen Steckeraufnahmen. Den in den zitierten Schriften offenbarten Gegenständen wie auch anderen Steckdosenabdeckungen ist gemeinsam, dass sie eine Kaschierung der elektrischen Bauelemente für den Fall der Nichtbenutzung der Steckdosen vorsehen. Soll ein elektrisches Gerät mittels eines Steckers an eine derartige mit einer Steckdosenabdeckung versehene Steckdose angeschlossen werden, so ist üblicherweise eine Klappe zu öffnen, welche während des Zeitraumes, in dem der Stecker in der Steckdose verbleibt, geöffnet bleiben muss, was unter räumlichen und ästhetischen Gesichtspunkten als nachteilig anzusehen ist. Darüber hinaus besitzen die angesprochenen Steckdosenabdeckungen den Nachteil, dass sie unmittelbar mit den serienmäßigen Gehäusen der Steckdosen verbunden werden und somit Einschränkungen im Hinblick auf die Verwendungsfähigkeit bei heutzutage in vielfältiger Ausgestaltung bekannten Steckdosenbauarten in Kauf genommen werden müssen.
Ausgehend von dem dargelegten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, die angesprochenen Nachteile zu beseitigen und eine Steckdosenabdeckung bereitzustellen, welche eine vollkommene Kaschierung einer oder mehrerer Steckdosen in dem Falle gestattet, indem an diese Steckdosen noch elektrische Geräte mittels eines oder mehrerer Stecker angeschlossen sind. Gleichzeitig soll mit der Erfindung die Aufgabe gelöst werden, für in Betrieb befindliche Steckdosen erhöhte Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten.
Diese Aufgabe wird in Zusammenschau mit den im Gattungsbegriff des Anspruches 1 genannten Merkmalen durch die im kennzeichnenden Teil dargelegte technische Lehre gelöst.
Wesentlich für die erfindungsgemäße Steckdosenabdeckung ist hierbei, dass Unterteil und Oberteil in zusammengeklapptem Zustand des Gehäuses als Aufnahmeraum für ein in der abzudeckenden Steckdose aufgenommenen Stecker geeignet sind, dass am Unterteil des Gehäuses eine von der abzudeckenden Steckdose unabhängige Befestigungsvorrichtung zur Wandmontage der Steckdosenabdeckung angeordnet ist, und dass das Gehäuse eine abdichtende Kabeldurchführung für ein an der betreffenden Steckdose mittels eines Steckers angeschlossenes Verbindungskabel zu einem elektrischen Verbraucher aufweist. Das Zusammenwirken der
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aufgeführten Merkmale gewährleistet eine vollkommene Überdeckung der Steckdose zusammen mit einem darin aufgenommenen Stecker und führt zu einer definierten Kabelführung des Steckers innerhalb der Steckdosenabdeckung und aus dieser hinaus, was einer Zugentlastung des an die Steckdose angeschlossenen Steckers bzw. Kabels gleichkommt und führt darüber hinaus gleichzeitig zu einem Spritzschutz der Steckdose in Folge des Anbringens der erfindungsgemäßen Steckdosenabdeckung. Darüber hinaus besitzt die Steckdosenabdeckung mit den aufgeführten erfindungsgemäßen Merkmalen den Vorteil, dass mit ihrer Hilfe Steckdosen unterschiedlicher Größe und Gestaltung (d.h. beispielsweise Steckdosen mit rundem oder rechteckförmigem Gehäuse) mittels der erfindungsgemäßen Steckdosenabdeckung kaschiert werden können.
Weitere besondere Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich in Zusammenschau mit der technischen Lehre des Anspruches 1 auch aus den Merkmalen der Unteransprüche.
Es hat sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, die steckdosenunabhängige Befestigungsvorrichtung als Schraubverbindung mit der Wand zu gestalten. Hierbei sind die für die Schraubbefestigung vorgesehenen Befestigungslöcher an der rechten und linken Seite der erfindungsgemäßen Steckdosenabdeckung angeordnet, was insbesondere im Hinblick auf Stromzuführungen zur Steckdose, welche üblicherweise von oben oder unten erfolgen, vorteilhaft ist.
Natürlich ist' es denkbar, alternativ zu einer Schraubverbindung die Befestigung unabhängig von den zu kaschierenden Steckdosen durch eine Klebebefestigung an der Wand vorzunehmen.
Als Kinderschutzsicherung lässt sich das Ober- und Unterteil des Gehäuses mit einer kodierbaren Verschlussvorrichtung versehen, so dass noch einmal ergänzend zu den bereits aufgeführten Sicherheitsmerkmalen ergänzende Sicherheitsaspekte bei der erfindungsgemäßen Steckdosenabdeckung verwirklicht werden.
Um neben den geschilderten technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Steckdosenabdeckung auch ästhetische Besonderheit zukommen zu lassen, kann es
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entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Steckdosenabdeckung geboten sein, insbesondere das Oberteil als Kunststoffformteil zu gestalten, welches in seiner Formgebung unterschiedliche Gegenstände darstellen kann. Beispielsweise ist es denkbar, das Oberteil in seiner Formgebung einer Tiergestalt, wie beispielsweise einem Fisch oder einer Maus anzupassen. Darüber hinaus sind natürlich auch andere Gegenstände, wie beispielsweise Teekannen, Drachen, Flaschen oder dergleichen als phantasievolle Gestaltungen für das Gehäuseoberteil denkbar. Vorteilhafte Gegenstände für eine derartige Gestaltung sind insbesondere solche, die Teilbereiche ihrer Gestaltung aufweisen, durch die eine Kabeldurchführung ästhetisch ansprechend gestaltet werden kann. Bei den angesprochenen Beigestaltungsvarianten sind dies beispielsweise beim Fisch eine oder mehrere Flossen, bei der Teekanne die Ausgießtülle, bei der Maus der Schwanzbereich sowie bei der Flasche beispielsweise der Austrittsbereich am Flaschenhals.
Als weiteres Ausgestaltungsmerkmal hat es sich als vorteilhaft erwiesen, Ober- und Unterteil des Gehäuses über ein Kunststofffilmscharnier zu verbinden. Da in Folge einfacher technischer Fertigung Ober- und Unterteil vorteilhafterweise aus Kunststoff hergestellt werden, ist die Anformung eines Filmscharniers zur gelenkigen Verbindung der beiden Teile ergänzend problemlos und in einem Arbeitsgang mit der Herstellung der Ober- und Unterteile möglich.
Zur weiteren Verbesserung des Spritzschutzes kann die erfindungsgemäße Steckdosenabdeckung darüber hinaus mindestens im Bereich der Kabe-durchführung mit einem Dichtungselement versehen werden. Weiterhin ist es selbstverständlich denkbar, den gesamten Verbindungsbereich zwischen Ober- und Unterteil des Gehäuses mit einer umlaufenden Dichtung zu versehen.
Für spezielle Anwendungsfälle, bei denen Steckdosen zu kaschieren sind, welche sich in unmittelbarem Bodenbereich eines Raumes direkt über Fußleisten befinden, kann es darüber hinaus zweckmäßig sein, das Unterteil des Gehäuses mit einer Ausnehmung zu versehen, so dass die erfindungsgemäße Steckdosenabdeckung gleichzeitig eine Steckdose und die darunter befindliche Fußleiste überdeckt, wodurch in Bezug auf den ästhetischen Gesamteindruck der Steckdosenkaschierung eine besonders vorteilhafte Gestaltung möglich ist.
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Im Folgenden werden einige unterschiedliche Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
die Figuren 1A, 1B ein erstes Ausgestaltungsbeispiel der erfindungsgemäßen Steckdosenabdeckung in geschlossenem und geöffnetem
Zustand,
die Figuren 2A, 2B ein weiteres Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung in geschlossenem und geöffnetem Zustand und
die Figuren 3A, 3B eine dritte Ausgestaltungsvariante der erfindungsgemäßen Steckdosenvorrichtung.
In der Figur 1A ist in einer Draufsicht eine erfindungsgemäße Steckdosenabdeckung, die in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnet ist, dargestellt, die als äußeres Erscheinungsbild einen Luftballon darstellt. Die Steckdosenabdeckung besteht im Wesentlichem aus einem Gehäuse 2, welches ein an einer Wand befestigtes Unterteil 3 und ein daran mittels eines Scharniers 4 klappbar befestigtes Oberteil 5 aufweist. Die Befestigung des Unterteils 3 erfolgt mittels einer Befestigungsvorrichtung, die im dargestellten Ausführungsbeispiel als Schraubverbindung zur Wandmontage ausgeführt ist, bestehend aus zwei Bohrlöchern 6, durch die Schrauben 7 geführt und in der Wand gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Dübeln verschraubt sind.
Der Figur 1B ist zu entnehmen, dass das Unterteil 3 im Wesentlichen eine rahmenförmige Gestalt mit einer wandseitigen Öffnung 8 aufweist. Innerhalb der Öffnung ist eine Steckdose 9 angeordnet, in der ein Stecker 10 mit angeschlossenem Kabel 11 zur Verbindung mit einem nicht näher dargestellten elektrischen Verbraucher befestigt ist.
Der Figur 1B ist darüber hinaus zu entnehmen, dass das Unterteil 3 sowie das Oberteil 5 an ihren der Befestigungsvorrichtung und dem Scharnier 4 abgewandten Unterseite eine Kabeldurchführung 12 aufweist. In geschlossenem Zustand der
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Steckdosenabdeckung bildet somit das Kabel in Verbindung mit dem Gehäuse 2 das Gesamtbild eines Luftballons mit am Luftballon angeschlossener Halteleine. Unterteil 3 und Oberteil 5 werden in geschlossenem Zustand durch eine Verschlussvorrichtung 13 geschlossen gehalten, wobei die Verschlussvorrichtung im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Haken 14 am Oberteil 5 des Gehäuses besteht, welcher durch Verdrehen mit einem korrespondierenden Widerlager 15 verrastet wird. Der Haken 14 kann entsprechend einer besonderen Ausgestaltung von außen durch einen Drehknopf betätigt werden, der an seiner Außenseite einen Schlitz zum Einsetzen einer Münze aufweist. Durch diese Gestaltung ist die erfindungsgemäße Steckdosenabdeckung insbesondere durch unbefugtes Öffnen von Kinderhand abgesichert.
Der Figur 1B ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die Schraubverbindungen zur Befestigung des Unterteils 3 in Bezug auf die zu kaschierende Steckdose 9 seitlich der Mittelsenkrechten dieser Steckdose angeordnet sind. Da üblicherweise die Unterputzkabelzuführungen zu Steckdosen von oben oder von unten geführt sind, ist durch die spezielle Anordnung der Schraubverbindungen gewährleistet, dass beim Befestigungsvorgang für die Steckdosenabdeckung 1 Komplikationen durch Beschädigungen der Kabelzuführung ausgeschlossen werden.
Der Figur 1B ist darüber hinaus zu entnehmen, dass das Oberteil 5 eine umlaufende Dichtung 16 aufweist., weiterhin befindet sich im Bereich der Kabeldurchführung 12 ein Dichtungselement 17. Dieses Dichtungselement 17 ist aus einem elastischen Material vorzugsweise Gummi hergestellt und weist eine halbröhrenförmige zweiteilige Gestalt auf, so dass sich beim Zusammenklappen des Gehäuses insbesondere im Bereich der Kabeldurchführung 12 eine gute Abdichtung ergibt. Darüber hinaus stellt das Dichtungselement 17 Reibungskräfte in Verbindung mit dem innenliegenden Kabel 11 bereit, die bei Zugbeanspruchungen am Kabel 11 einer Zugentlastung entsprechend Widerstandskräfte aufbauen.
In den Figuren 2A und 2B ist im Rahmen eines weiteren Ausführungsbeispiels eine Steckdosenabdeckung dargestellt, welche in ihrer Außenansicht als Fisch ausgebildet ist. Die bauchige Gestalt des Gehäuses 2, bestehend aus dem Unterteil 3 und dem Oberteil 5, die wiederum analog dem ersten Ausführungsbeispiel mittels eines
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Scharniers 4 miteinander verbunden sind, ermöglicht es, wie dies insbesondere die Figur 2B zeigt, eine Zweierkombination von zwei nebeneinander liegenden Steckdosen 9 gleichzeitig abzudecken. Sofern beide Steckdosen 9 mit einem darin befindlichen Stecker 10 versehen sind, ergibt sich die Notwendigkeit einer doppelten Kabeldurchführung 12, die auf Grund der fischartigen Gestaltung der Steckdosenabdeckung im unteren, dem Scharnier 4 abgewandten Bereich des Gehäuses in Form von flossenartigen Ansätzen ausgebildet ist. Die Befestigung des Unterteiles 3 erfolgt analog dem ersten Ausführungsbeispiel mittels Schrauben 7 in seitlich der Steckdose 9 liegenden Bereichen des rahmenartigen Unterteiles 3. Verschlossen werden Unterteil 3 und Oberteil 5 mittels der bereits in der Beschreibung des ersten Ausführungsbeispieles aufgeführten Verschlussvorrichtung 13. Neben den bislang beschriebenen Ausführungsbeispielen besteht bei der erfindungsgemäßen Steckdosenabdeckung die Möglichkeit, diese auch für die Kaschierung von Steckdosen zu nutzen, welche im Wand-/Bodenbereich in oder unmittelbar oberhalb von Fußleisten angeordnet sind.
Ein derartiges Ausführungsbeispiel ist den Figuren 3A und 3B zu entnehmen. Die Steckdosenabdeckung weist hierbei die Gestalt einer Teekanne auf, wobei der Ausgießer der Teekanne gleichzeitig die Kabeldurchführung für ein an einen Stecker 10 angeschlossenes Kabel 11 darstellt. Der prinzipielle Aufbau dieses Ausführungsbeispieles entspricht im Wesentlichen den bereits beschriebenen Beispielen der Figuren 1A, 1B und 2A, 2B. Die in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnete Steckdosenabdeckung besteht somit aus einem Gehäuse 2, welches aus einem der Wand zugewandten Unterteil 3 und einem Oberteil 5 besteht, die miteinander über ein Scharnier 4 verbunden sind. Die Besonderheit des Unterteils 3 besteht darin, dass dieses eine Aussparung 19 aufweist, die im dem Boden zugewandten Bereich des Unterteiles 3 als Ausklinkung gestaltet ist, so dass die Steckdosenabdeckung 1 zum einen direkt auf der zurückliegenden Wand als auch gleichzeitig auf der Fußleiste 18 aufliegt und über Schrauben 7 gegebenenfalls mit beiden verschraubt werden kann. Bei entsprechender Ausgestaltung der Steckdosenabdeckung ist es allerdings auch möglich, gerade im Fußbereich einer Wand das Gehäuse 2 so zu gestalten, dass dieses vor die zu kaschierende Steckdose 9 auf dem Fußboden aufgestellt wird, so dass eine Wandbefestigung entfallen kann.
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Insbesondere der Figur 3B ist zu entnehmen, dass analog den anderen Ausführungsbeispielen innerhalb der Kabelführung 12 ein zweiteiliges Dichtungselement 17 angeordnet ist, welches zum einen als Spritzschutz dient und darüber hinaus neben der speziellen Kabelführung innerhalb des Gehäuses 2 der Steckdosenabdeckung 1 zusätzlich als Zugentlastung dienen kann.
Auf Grund der Bodenanordnung der Steckdosenabdeckung befindet sich die Verschlussvorrichtung zum Verbinden von Oberteil 5 und Unterteil 3 im dargestellten Ausführungsbeispiel in einem seitlichen Bereich unterhalb des Ausgießers der „Teekanne".
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Bezugszeichenliste:
1. Steckdosenabdeckung
2. Gehäuse
3. Unterteil
4. Scharnier
5. Oberteil
6. Bohrloch
7. Schraube
8. Öffnung 9. Steckdose
10. Stecker
11. Kabel
12. Kabeldurchführung
13. Verschlussvorrichtung 14. Haken
15. Widerlager
16. Dichtung
17. Dichtungselement
18. Fußleiste
19. Ausnehmung
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Claims (9)

1. Steckdosenabdeckung mit einem aus einem der Steckdose zugewandten Unterteil und einem mit dem Unterteil gelenkig zusammenklappbar bestehenden Gehäuse, dadurch gekennzeichnet, dass am Unterteil des Gehäuses eine von der abzudeckenden Steckdose unabhängige Befestigungsvorrichtung zur Wandmontage der Steckdosen der Steckdosenabdeckung angeordnet ist, dass das Gehäuse eine abdichtende Kabeldurchführung für ein an der Steckdose mittels eines Steckers angeschlossenes Verbindungskabel zu einem elektrischen Verbraucher aufweist, und dass das Unterteil und Oberteil in zusammen geklapptem Zustand des Gehäuses als Aufnahmeraum für ein in der abzudeckenden Steckdose aufgenommen Stecker geeignet ist.
2. Steckdosenabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung als Schraubverbindung mit der Wand gestaltet ist.
3. Steckdosenabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung mindestens eine Klebestelle zur Wandmontage aufweist.
4. Steckdosenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass Ober- und Unterteil des Gehäuses mit einer kodierbaren Verschlussvorrichtung versehen sind.
5. Steckdosenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere das Oberteil des Gehäuses als Kunststoffformteil gestaltet ist, welches in seiner Formgebung einer Tiergestalt angepasst ist.
6. Steckdosenabdeckung nach einem Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere das Oberteil als Kunststoffformteil gestaltet ist, dessen Formgebung einem Volumenbehältnis wie beispielsweise einer Teekanne oder einer Flasche angepasst ist.
7. Steckdosenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil und Unterteil des Gehäuses über ein Filmscharnier miteinander verbunden sind.
8. Steckdosenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens im Bereich der Kabeldurchführung ein Dichtungselement angeordnet ist.
9. Steckdosenabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil des Gehäuses eine Ausnehmung zur Aufnahme einer Fußleiste aufweist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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GB2454757A (en) * 2008-04-12 2009-05-20 Carol Rampling Decorative covers for electrical plug and cable

Cited By (2)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GB2454757A (en) * 2008-04-12 2009-05-20 Carol Rampling Decorative covers for electrical plug and cable
GB2454757B (en) * 2008-04-12 2009-11-11 Carol Rampling Electrical cover

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