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DE20113543U1 - Mappe zum Abheften von Blattgut - Google Patents

Mappe zum Abheften von Blattgut

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Publication number
DE20113543U1
DE20113543U1 DE20113543U DE20113543U DE20113543U1 DE 20113543 U1 DE20113543 U1 DE 20113543U1 DE 20113543 U DE20113543 U DE 20113543U DE 20113543 U DE20113543 U DE 20113543U DE 20113543 U1 DE20113543 U1 DE 20113543U1
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DE20113543U
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English (en)
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SWEDEX BETEILIGUNGS GmbH
Original Assignee
SWEDEX BETEILIGUNGS GmbH
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Publication of DE20113543U1 publication Critical patent/DE20113543U1/de
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Priority to NL1021150A priority patent/NL1021150C1/nl
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/04Covers with retention means

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)

Description

Beschreibung: Svedex Beteiliqunqs GmbH, Sperberweq 8, D-41468 Neuss Mappe zum Abheften von Blattgut
Die Erfindung betrifft eine Mappe mit einem Rückenteil zum Abheften von Blattgut und mit sich daran über Gelenke anschließende Außendeckel aus Pappe, Karton oder Kunststoff.
Normale Aktendeckel zum Abheften von Blattgut sind als Mappen mit einem oder zwei innen vorstehenden Innenheftstreifen ausgebildet, an dem das Blattgut über biegsame Heftstreifen abgeheftet werden kann. Solche Mappen bestehen in der Regel aus Kartonmaterial, können aber auch aus Kunststoff hergestellt sein. Daneben sind auch Mappen bekannt, die am Rückenteil eine Abhefteinrichtung, beispielsweise eine Ringmechanik, aufweisen, die es erlaubt, das daran abgeheftete Blattgut knickfrei umzuschlagen. Solche Mappen eignen sich besser zu Präsentationszwecken als einfache Aktendeckel.
Gleichwohl ist auch mit solchen Mappen eine Präsentation des Mappeninhalts nur im aufgeschlagenen Zustand auf einem Tisch liegend möglich. Die Wahrnehmbarkeit ist dann auf maximal 3 Personen beschränkt. Eine Präsentation für
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eine größere Anzahl von Personen ist nur mit anderen, sehr viel aufwendigeren Mitteln möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Mappe zum Abheften von Blattgut so zu gestalten, daß der Mappeninhalt wesentlich besser und für mehr Personen wahrnehmbar präsentiert werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß von wenigstens einem der Deckel wenigstens ein Abstandhalter ausklappbar ist, der bzw. die mit einem benachbarten Deckel verbindbar ist bzw. sind. Grundgedanke der Erfindung ist es, zwei Deckel so umzuschlagen und dann über wenigstens einen Abstandhalter vorzugsweise im Bereich ihrer freien Seitenkanten miteinander zu verbinden, daß die beiden Deckel und der Abstandhalter ein Dreieck bilden, das es ermöglicht, die Mappe aufrecht zu stellen, wobei das Rückenteil den obenseitigen Abschluß bildet. Dies ermöglicht es, die zu präsentierenden Seiten auf einer der beiden Seiten herunter hängen zu lassen, so daß die betreffenden Seiten eine nahezu senkrechte, leicht schräge Lage einnimmt. Das jeweilige Blatt kann dann von wesentlich mehr Betrachtern wahrgenommen werden als bei liegender Mappe.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die beiden Außendeckel mit ihren Außenseiten gegeneinander umzuschlagen und dann über wenigstens einen Abstandhalter miteinander zu verbinden. Die günstigere Lösung besteht jedoch darin, zwischen den Außendeckeln zusätzlich wenigstens einen In-
nendeckel anzuordnen und dann den Innendeckel mit einem der Außendeckel über wenigstens einen Abstandhalter zu verbinden. Sofern mehr als ein Innendeckel vorhanden ist, können auch zwei benachbarte Innendeckel miteinander verbunden werden. In allen Fällen entsteht ein relativ stabiles Dreieck, so daß die Mappe hochkant ausgebildet werden kann. Der Abstandhalter bildet dann die Basis. Dabei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, den bzw. die Abstandhalter an dem Innendeckel zu befestigen.
Der bzw. die Innendeckel sind vorteilhafterweise an dem Rückenteil angebracht, beispielsweise angeheftet. Damit der Innendeckel einfach umgeschlagen werden kann, sollte auch er über ein Faltgelenk an dem Rückenteil angebracht sein.
Der Abstandhalter kann als besonderes Element ausgebildet sein, das an einem der Deckel angebracht und dann in Richtung auf den anderen Deckel geklappt und dort mit ihm verbunden werden kann. Ein solches Abstandselement kann als Kunststoffflasche oder dergleichen geformt sein. In der Herstellung einfacher ist jedoch eine Ausführungsform, bei der der oder wenigstens einer der Abstandhalter einen mit einem der Deckel über ein Faltgelenk verbundenen ersten Deckelabschnitt aufweist, der zwischen zwei benachbarte Deckel klappbar ist, und daß der erste Dekkelabschnitt mit dem benachbarten Deckel verbindbar ist. Dem liegt der Gedanke zugrunde, den bzw. die Abstandhalter aus dem Material des jeweiligen Deckels derart zu formen, daß sich ein aus dem Deckel herausklappbarer oder
an diesen angeformter Deckelabschnitt ergibt, der in Richtung auf den benachbarten Deckel klappbar ist. Zusätzlich sollte auch der benachbarte Deckel einen dann zweiten Deckelabschnitt aufweisen, der mit diesem Deckel über ein Faltgelenk verbunden ist und auf die Außenseite des ersten Deckelabschnitts klappbar ist, wobei beide Deckelabschnitte miteinander verlaschbar sind. Die beiden Deckelabschnitte können Fortsetzungen der Deckel bilden, also an diese über Falzen angelenkt sein. Die Verlaschung zwischen den beiden Deckelabschnitten kann dadurch bewirkt werden, daß aus einem der beiden Deckelabschnitte eine Lasche ausklappbar und in einen passenden Schlitz in dem anderen Deckelabschnitt einsteckbar ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß von gegenüberliegenden und sich quer zum Faltgelenk des ersten Deckelabschnitts erstreckenden Faltkanten Bogenabschnitte ausgehen, die derart ausklappbar sind, daß sie sich an ihren freien Enden überlappen und dort miteinander verbindbar sind. Die Bogenabschnitte bilden zusätzliche Abstandhalter, die das oben beschriebene Dreieck dadurch stabilisieren, daß es die beiden benachbarten, über den Abstandhalter verbundenen Deckel auch im mittleren und oberen Bereich auf Abstand hält. Dabei sollten die Enden der Bogenabschnitte sich kreuzend miteinander verlaschbar sein.
Die Bogenabschnitte haben an den Faltkanten zweckmäßigerweise die gleiche Breite wie der Deckelabschnitt, wobei sich die Breite der Bogenabschnitte zu den freien Enden
hin verjüngt, und zwar vorzugsweise so, daß die miteinander verbundenen Deckel sich an den Bogenabschnitten abstützen. Dabei sollten die Bogenabschnitte übereinanderliegend auf den ersten Deckelabschnitt klappbar sein. Der zweite Deckelabschnitt ist zweckmäßigerweise zwischen die beiden Deckel klappbar.
Mit der vorliegenden Erfindung läßt sich das Blattgut besonders dann vorteilhaft präsentieren, wenn das Rückenteil eine Abhefteinrichtung aufweist, die ein knickfreies Umschlagen von daran abgeheftetem Blattgut erlaubt. Das kann beispielsweise eine Ringmechanik sein, die erlaubt, daß das Blattgut auf beiden Seiten der aufgestellten Mappe herunterhängt. Alternativ dazu ist vorgesehen, daß das Rückenteil eine sich in Längsrichtung erstreckende, aus einer Vielzahl von Löchern bestehenden Lochreihe aufweist, die für den Eingriff einer Drahtspirale, eines Drahtkamms oder eines Kammbinderückens als Einbindemittel für das Blattgut geeignet ist. Solche Einbindemittel sind an sich bekannt. Das Blattgut weist hierzu eine sich über die gesamte Länge erstreckende Lochreihe aus einer Vielzahl von gleich großen und gleich beabstandeten Löchern auf. Durch die Anbringungsmöglichkeit an dem Rückenteil kann das Blattgut aufgeschlagen werden, ohne daß eine Knickung des Blattguts notwendig ist. Die Anbringung der Einbindemittel kann mit hierfür vorgesehenen üblichen Geräten erfolgen.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Es zeigen:
Figur 1 die erfindungsgemäße Mappe in für Präsentationszwecke aufgestellter Stellung und
Figur 2 die Mappe gemäß Figur 1 vor dem Aufstellen.
Die in den Figuren dargestellte Mappe 1 besteht im wesentlichen aus Karton. Sie weist einen Frontdeckel 2 und einen Rückendeckel 3 auf. Frontdeckel 2 und Rückendeckel 3 sind aus einem einzigen Materialbogen geformt, der auch ein Rückenteil 4 ausbildet, das durch Faltung des Materialbogens entstanden ist.
Das Rückenteil 4 hat einen Innenheftstreifen 5, an dem sich über eine Falz 6 der Frontdeckel 2 anschließt. Der Innenheftstreifen 5 ist doppelwandig durch Faltung an seiner freien Kante 7 ausgebildet, wobei die beiden Wandungen miteinander verheftet sind, was hier nicht näher dargestellt ist. Der Innenheftstreifen 5 weist eine Lochreihe 8 aus einer Vielzahl von rechteckigen Löchern beispielhaft mit 9 bezeichnet - auf, die sich nahezu über die gesamte Länge des Innenheftstrexfens 5 erstrecken. An dieser Lochreihe 8 kann Blattgut mittels eines Drahtkamms oder eines Kammbinderückens befestigt werden, wobei hierfür die an sich bekannten Geräte eingesetzt werden können. Drahtkamm bzw. der Kammbinderücken erlaubt es, das Blattgut knickfrei aufzuschlagen.
Der Innenheftstreifen 5 setzt sich nach außen hin in einem Außenstreifen 10 fort, der an seiner freien Kante 11
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ebenfalls doppelwandig gefaltet ist und an den sich der Rückendeckel 3 über eine Falz 12 anschließt. Die beiden Wandungen des Außenstreifens 10 sind über hier nicht näher dargestellte Lochringe, die eingestanzte Löcher einfassen , miteinander verbunden. An diesen Lochringen kann die Mappe 1 beispielsweise in einen Ringordner eingeheftet werden.
Zwischen die Wandungen des Außenstreifens 10 ist ein Innendeckel 13 eingeheftet. Hierzu weist der Innendeckel 13 einen zwischen die Wandungen des Außenstreifens 10 einfassenden Heftstreifen 14 auf, der mit dem Innendeckel 13 über eine Falz 15 verbunden ist. Der Innendeckel 13 hat etwa die gleiche Größe wie Frontdeckel 2 und Rückendeckel 3.
An der Seitenkante 16 setzt sich der Innendeckel 13 in einem ersten Deckelabschnitt 17 fort. Der erste Deckelabschnitt 17 hat Rechteckform und ist kürzer ausgebildet als die Seitenkante 16 des Innendeckels 13. Er ist mit dem Innendeckel 13 über eine Falz 18 verbunden, und er ist kürzer als die Seitenkante 16.
An den ersten Deckelabschnitt 17 schließen sich über Falze 19, 20 trapezförmige Bogenabschnitte 21, 22 an. Die Falze 19, 20 erstrecken sich quer zur Falz 18. Ihre Länge entspricht der Breite des ersten Deckelabschnitts 17. Die Bogenabschnitte 21, 22 haben im Bereich ihrer freien Enden Schlitze 23, 24. Erster Deckelabschnitt 17 und Bogen-
abschnitte 21, 22 sind Teil des Zuschnitts des Innendekkels 13.
An den Rückendeckel 3 schließt sich über eine Falz 25 ein zweiter Deckelabschnitt 26, der Rechteckform hat, wobei die Falz 25 über die gesamte Höhe des Rückendeckels 3 geht. Die Breite des zweiten Deckelabschnitts 26 entspricht in etwa der Breite des ersten Deckelabschnitts 17. Aus dem zweiten Deckelabschnitt 26 ist eine trapezförmige Lasche 27 ausgestanzt, die über eine Falz 28 ausklappbar ist und in einen Schlitz 29 in den ersten Deckelabschnitt 17 paßt.
In zugeschlagenem Zustand sind Frontdeckel 2 und Rückendeckel 3 so aufeinander geklappt, daß der Innenheftstreifen 5 und das daran gehaltene Blattgut zwischen Frontdekkel 2 und Innendeckel 13 eingeschlossen und der Rückendeckel 3 an dem Innendeckel 13 anliegt. Der Innendeckel 13 ist dann zwischen dem Frontdeckel 2 bzw. eventuell abgeheftetem Blattgut und dem Rückendeckel 3 eingeschlossen. Der zweite Deckelabschnitt 26 liegt an dem Rückendeckel 3 innenseitig an. Die Bogenabschnitte 21, 22 sind auf den ersten Deckelabschnitt 17 und dort übereinander liegend gefaltet, und der erste Deckelabschnitt 17 ist auf den Innendeckel 13 geklappt, so daß der außen liegende Bogenabschnitt 21 an dem Innendeckel 13 auf der dem Rückendeckel 3 zugewandten Seite anliegt.
Zum Aufstellen der Mappe 1 in die in Figur 1 dargestellte Stellung werden Frontdeckel 2 und Rückendeckel 3 so auf-
geschlagen, wie in Figur 2 zu sehen ist, d.h. ihre Außenseiten liegen sich gegenüber. Der Außenstreifen 10 wird dann von Frontdeckel 2 und Rückendeckel 3 eingefaßt, während der Innenheftstreifen 5 frei vorsteht. Der innendekkel 13 steht von dem Rückendeckel 3 ab. Der erste Dekkelabschnitt 17 wird von dem Innendeckel 13 weggeklappt. Dann werden die Bogenabschnitte 21, 22 aufgeklappt, allerdings nur so weit, wie in Figur 2 dargestellt. Sie werden an ihren freien Enden miteinander verlascht, indem ihre Schlitze 23, 24 ineinander gesteckt werden, wie dies aus Figur 1 zu ersehen ist. Der erste Deckelabschnitt 17 und die Bogenabschnitt 21, 22 bilden dann ein Dreieck, das über die Falz 15 mit dem Innendeckel 13 verbunden ist.
Nach Ausklappen des zweiten Deckelabschnitts 26 am Rükkendeckel 3 werden Innendeckel 13 und Rückendeckel 4 aufeinander zu bewegt, so daß der zweite Deckelabschnitt 26 außenseitig mit dem ersten Deckelabschnitt 17 überlappt. Anschließend wird die Lasche 27 in den Schlitz 29 eingesteckt, so daß die beiden Deckelabschnitte 17, 26 miteinander verbunden sind. Innendeckel 13, Rückendeckel 3 sowie die Deckelabschnitte 17, 26 bilden dann ein stabiles Dreieck, wobei die Deckelabschnitte 17, 26 die Basis bilden, auf der die Mappe 1 entsprechend Figur 1 aufgestellt werden kann. Dabei liegen Rückendeckel 3 und Innendeckel 13 an den Kanten der Bogenabschnitte 21, 22 an, so daß sie auch in ihrer Fläche abgestützt werden, also nicht einbeulen können. Der Frontdeckel 2 liegt dann auf dem Rückendeckel 3 auf. Der Innenheftstreifen 5 steht oben-
♦ ·
seitig vor. An ihm abgeheftetes Blattgut kann von der einen Seite, die von dem Innendeckel 13 gebildet wird, auf die andere Seite, d.h. auf den Frontdeckel 2 umgeschlagen werden, so daß das entsprechende Blatt betrachtet werden kann.

Claims (15)

1. Mappe (1) mit einem Rückenteil (4) zum Abheften von Blattgut und mit sich daran über Gelenke (6, 12) anschließende Außendeckel (2, 3) aus Pappe, Karton oder Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß von wenigstens einem der Deckel (3, 13) wenigstens ein Abstandhalter (17, 21, 22, 26) ausklappbar ist, der bzw. die mit einem benachbarten Deckel (3, 13) verbindbar ist bzw. sind.
2. Mappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Außendeckeln (2, 3) wenigstens ein Innendeckel (13) angeordnet ist.
3. Mappe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Abstandhalter (17, 21, 22) an dem Innendeckel (13) befestigt ist.
4. Mappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Innendeckel (13) an dem Rückenteil (4) angebracht ist.
5. Mappe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Innendeckel (13) über ein Faltgelenk (15) an dem Rückenteil (4) angebracht ist.
6. Mappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der oder wenigstens einer der Abstandhalter einen mit einem der Deckel (13) über ein Faltgelenk (18) verbundenen ersten Deckelabschnitt (17) aufweist, der zwischen zwei benachbarte Deckel (3, 13) klappbar ist, und daß der erste Deckelabschnitt (17) mit dem benachbarten Deckel (3) verbindbar ist.
7. Mappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der benachbarte Deckel (3) einen zweiten Deckelabschnitt (26) aufweist, der mit diesem Deckel (3) über ein Faltgelenk (25) verbunden ist und auf die Außenseite des ersten Deckelabschnitts (17) klappbar ist, wobei beide Deckelabschnitte (17, 26) miteinander verlaschbar sind.
8. Mappe nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelabschnitte (17, 26) Fortsetzungen der Deckel (3, 13) bilden.
9. Mappe nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlaschung zwischen den beiden Deckelabschnitten (17, 26) dadurch bewirkbar ist, daß aus einem der beiden Deckelabschnitte (26) eine Lasche (27) ausklappbar und in einen passenden Schlitz (29) in dem anderen Deckelabschnitt (17) einsteckbar ist.
10. Mappe nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß von gegenüberliegenden und sich quer zum Faltgelenk (18) des ersten Deckelabschnitts (17) erstreckenden Faltkanten (19, 20) Bogenabschnitte (21, 22) ausgehen, die derart ausklappbar sind, daß sie sich an ihren freien Enden überlappen und dort miteinander verbindbar sind.
11. Mappe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Bogenabschnitte (21, 22) sich kreuzend miteinander verlaschbar sind.
12. Mappe nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogenabschnitte (21, 22) an den Faltkanten (19, 20) dieselbe Breite wie der erste Deckelabschnitt (17) aufweisen und daß die Breite der Bogenabschnitte (21, 22) sich zu den freien Enden hin verjüngt.
13. Mappe nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bogenabschnitte (21, 22) auf den ersten Deckelabschnitt (17) übereinanderliegend klappbar sind und daß der zweite Deckelabschnitt (26) zwischen die beiden Deckel (3, 13) klappbar ist.
14. Mappe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückenteil eine Abhefteinrichtung aufweist, die knickfreies Umschlagen von daran abgehefteten Blattgut erlaubt.
15. Mappe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückenteil (4) eine sich in Längsrichtung erstreckende, aus einer Vielzahl von Löchern (9) bestehende Lochreihe (8) aufweist, die für den Eingriff einer Drahtspirale, eines Drahtkamms oder eines Kammbinderückens als Einbindemittel für das Blattgut geeignet ist.
DE20113543U 2001-08-16 2001-08-16 Mappe zum Abheften von Blattgut Expired - Lifetime DE20113543U1 (de)

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