DE20110554U1 - Mappe mit Innenheftstreifen - Google Patents
Mappe mit InnenheftstreifenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Mappe aus einem Materialbogen aus Pappe, Karton oder Kunststoff mit einem innen vorstehenden Innenheftstreifen zur Verbindung mit Blattgut.
Normale Aktendeckel zum Abheften von Blattgut sind als Mappen mit einem oder zwei innen vorstehenden Innenheftstreifen ausgebildet, an dem das Blattgut über biegsame Heftstreifen abgeheftet werden kann. Hierzu wird das Blattgut mittels eines Lochers mit zwei Löchern versehen, durch die der Heftstreifen paßt. Solche Mappen bestehen in der Regel aus Kartonmaterial, aber auch aus Kunststoff. Sie werden gewöhnlich nicht als Präsentationsmappen verwendet.
Für Präsentationszwecke wird das Blattgut in der Regel an einer Seite eingebunden. Hierfür sind verschiedene Techniken bekannt. Neben dem Thermobinden werden verschiedene mechanische Bindeelemente verwendet. Sie setzten voraus, daß das Blattgut mit einer sich über die gesamte Länge erstreckenden Lochreihe aus einer Vielzahl von gleich großen und gleich beabstandeten Löchern versehen wird. Je nach Formgebung der Löcher werden mit Hilfe von geeigneten Apparaten DrahtSpiralen, Drahtkämme oder Kammbinderücken eingeflochten werden können. Sowohl die Lochung
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der Lochreihe als auch das Einflechten der Einbindemittel geschieht in einem Arbeitsgang mit Hilfe von entsprechenden Bindeapparaten.
Die Drahtspirale kann aus Kunststoff oder Metall bestehen, wobei der Draht wendelförmig geformt ist. Beim Drahtkamm sind aus einem Draht eine Vielzahl von kammartigen und gebogenen Vorsprüngen gebildet, die parallel zueinander verlaufen und in die Löcher der Lochreihe des Blattgutes einfassen. Entsprechendes gilt für den Kammbinderücken, nur daß die Vorsprünge blattartig ausgebildet sind. In der Regel sind diese Einbindeelemente jeweils gleich ausgebildet, um sie in allen Bindeapparten verwenden zu können.
Mappen der vorbeschriebenen Art eignen sich vor allem deshalb für Präsentationszwecke, weil das Blattgut aufgeschlagen werden kann, ohne daß es - wie bei Aktendeckeln - gefaltet werden muß. Es besteht jedoch ein Bedarf, die Außenseiten eines so gebundenen Blattgutes für Präsentationszwecke geeigneter zu gestalten und insbesondere eine größere Freiheit für diese Gestaltung zu erhalten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Mappe mit einem Innenheftstreifen verwendet wird, wobei der Innenheftstreifen eine sich in Längsrichtung erstreckende, aus einer Vielzahl von Löchern bestehende Lochreihe aufweist, die für den Eingriff einer Drahtspirale, eines Drahtkamms oder eines Kammbinderückens als Einbindemittel für das Blattgut geeignet ist. Grundgedan-
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ke der Erfindung ist es also, eine Mappe der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß mit Hilfe von an sich bekannten Einbindemitteln, nämlich Drahtspirale, Drahtkamm oder Kammbinderücken, Blattgut mit dem Innenheftstreifen verbunden werden kann. Dies hat einerseits den Vorteil, daß die Außenseite der Mappe frei gestaltet werden kann, ihr also ein dem jeweiligen Zweck angepaßtes und auch repräsentatives Aussehen gegeben werden kann. Andererseits wird das Blattgut in dieser Mappe so aufgenommen, daß es aufgeschlagen werden kann, ohne daß eine Knickung des Blattguts notwendig ist. Insgesamt ist also die erfindungsgemäße Mappe ideal für Präsentationszwecke geeignet.
In Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Innenheftstreifen durch eine Innenfaltung des Materialbogens geformt ist, wie dies an sich bekannt ist. Wenn die Mappe - wie ebenfalls an sich bekannt - einen vorder- und einen hinterseitigen Bogenabschnitt, also zwei Deckel aufweist, sollte der vorderseitige Bogenabschnitt in einen Innenfaltstreifen der Innenfaltung übergehen, an den sich ein nach außen gehender, ebenfalls zur Innenfaltung gehörender Mittelfaltstreifen anschließt, von dem ein auf den Mittelfaltstreifen umgelegter Rückenfaltstreifen ausgeht, an den sich der hintenseitige Bogenabschnitt anschließt. Es liegt also eine Doppelfaltung mit einer Innenfaltung und einer sich anschließenden Außenfaltung vor, wobei der Mittelfaltstreifen Teil beider Faltungen ist. Dabei sollten der Innenfaltstreifen und der Mittelfcaltstreifen zusammengeheftet sein.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Mappe einen Außenheftstreifen aufweist, der mit einer Lochung versehen ist. Über diese Lochung kann die gesamte Mappe beispielsweise in einen Ordner eingehängt werden. Der Außenheftstreifen ist zweckmäßigerweise von dem nach außen herausgezogenen Mittelfaltstreifen und dem Rückenfaltstreifen gebildet. Alternativ dazu kann der Außenheftstreifen aber auch von einem nach außen in die Innenfaltung eingesetzten und mit diesem verbundenen, besonderen Materialsteg gebildet sein, der dann auch doppelwandig, beispielsweise durch Faltung, ausgebildet sein kann. Eine solche Ausführungsform hält stärkeren Beanstandungen stand.
Die Lochung sollte in an sich bekannter Weise mit Lochringen verstärkt sein und dabei die Außenfaltung miteinander verbinden.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Es zeigen:
Figur 1 eine Stirnansicht der erfindungsgemäßen Mappe ohne Verbindung der Faltungen im Rückenbereich und
Figur 2 eine Draufsicht auf den Zuschnitt für die Mappe gemäß Figur 1.
Die in Figur 1 dargestellte Mappe 1 ist aus einem einzigen Materialbogen aus Karton geformt. Die Mappe 1 weist zwei Bogenabschnitte in Form eines Frontdeckels 2 und eines Rückendeckels 3 auf. An der freien Kante 4 des Rükkendeckels 3 ist ein Taschenstreifen 5 angeformt, der nach innen gefaltet ist und dabei eine Innentasche 6 bildet, in die loses Blattgut eingelegt werden kann.
Die Mappe 1 weist einen Rückenbereich 7 auf, der durch Faltung des Materialbogens gebildet ist, aus dem die Mappe 1 gebildet ist. Der Rückenbereich 7 wird durch einen innenheftstreifen 8 und durch einen Außenheftstreifen 9 gebildet. Der Innenheftstreifen 8 wird von einem sich an den Frontdeckel 2 anschließenden, nach innen gefalteten Innenfaltstreifen 10 und einen von der Innenkante 11 des innenheftstreifens 8 nach außen gehenden Mittelfaltstreifen 12 gebildet. Innenfaltstreifen 10 und Mittelfaltstreifen 12 sind - was hier nicht dargestellt ist - mit einander verheftet, so daß sie bei der fertigen Mappe 1 aneinander anliegen.
Der Außenheftstreifen 9 setzt sich aus dem über dem innenfaltstreifen 10 nach außen überstehenden Bereich des Mittelfaltstreifens 12 und einem an dessen Außenkante 13 anschließenden Rückenfaltstreifen 14 zusammen, der sich in dem Rückendeckel 3 fortsetzt. Mittelfaltstreifen 12 und Rückenfaltstreifen 14 sind - was hier nicht dargestellt ist - über eingestanzte Lochringe miteinander verbunden, die die Löcher einer Lochung einfassen, so daß
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Mittelfaltstreifen 12 und Rückenfaltstreifen 14 bei der fertigen Mappe 1 eng aneinander anliegen.
In Figur 2 ist der auseinander gefaltete Zuschnitt 16 von außen zu sehen, wie er für die Herstellung der Mappe 1 verwendet worden ist. Von rechts nach links schließen aneinander an der Frontdeckel 2, der Innenfaltstreifen 10 mit Innenkante 11, der Mittelfaltstreifen 12 mit Außenkante 13, der Rückenfaltstreifen 14 und der Rückendeckel 3 mit sich dem an dessen freier Kante 4 anschließenden Taschenstreifen 5. An der Unterseite des Rückendeckels 3 ist ein weiterer Taschenstreifen 17 angeformt, der hochgeklappt werden kann und eine hakenförmige Lasche 18 aufweist, die durch einen Schlitz 19 in dem Taschenstreifen 5 gesteckt werden kann, so daß die Taschenstreifen 5, 17 eine nach unten und zur Seite geschlossene Tasche bilden.
Wie in Figur 2 zu sehen ist, weisen der Innenfaltstreifen 10 und der Mittelfaltstreifen 12 je eine Lochreihe 20, 21 aus rechteckigen Löchern - beispielhaft mit 22 bezeichnet - auf, die sich parallel zueinander über die gesamte Höhe des Zuschnitts 16 erstrecken, wobei sich immer zwei Löcher 22 in gleichem Abstand zur Innenkante 11 gegenüberstehen. Nach Faltung von Innenfaltstreifen 10 und Mittelfaltstreifen 12 in der in Figur 1 dargestellten Weise stehen sich die jeweils benachbarten zwei Löcher dekkungsgleich gegenüber, so daß dann eine einzige Lochreihe gebildet wird, deren Löcher durch den Innenheftstreifen 8 gehen. An dieser Lochreihe kann dann Blattgut mittels eines Drahtkamms oder eines Kammbinderückens befestigt wer-
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den, wobei hierfür die an sich bekannten Apparate verwendet werden können.
Symmetrisch zur Außenkante 13 weisen der Mittelfaltstreifen 12 und der Rückenfaltstreifen 14 Lochungen 23, 24 von jeweils vier Löchern - beispielhaft mit 25 bezeichnet auf, wobei sich jeweils zwei Löcher 25 symmetrisch zur Außenkante 13 gegenüberstehen. Durch Zusammenfalten von Mittelfaltstreifen 12 und Rückenfaltstreifen 14 in der in Figur 1 dargestellten Weise kommen die jeweils gegenüberstehenden Löcher zur Deckung, so daß eine einzige Lochung mit vier Löchern entsteht, über die die Mappe 1 beispielsweise in einen Ordner eingehängt werden kann. Die Verbindung der Paare von Löchern 25 und damit die Verbindung von Mittelfaltstreifen 12 und Rückenfaltstreifen 14 geschieht in an sich bekannter Weise mit Hilfe von eingestanzten Lochringen, die hier nicht dargestellt sind.
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Claims (9)
1. Mappe (1) aus einem Materialbogen aus Pappe, Karton oder Kunststoff mit einem innen vorstehenden Innenheftstreifen (8) zur Verbindung mit Blattgut, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenheftstreifen (8) eine sich in Längsrichtung erstreckende, aus einer Vielzahl von Löchern (22) bestehenden Lochreihe (20, 21) aufweist, die für den Eingriff einer Drahtspirale, eines Drahtkamms oder eines Kammbinderückens als Einbindemittel für das Blattgut geeignet ist.
2. Mappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenheftstreifen (8) durch einen Innenfaltung des Materialbogens geformt ist.
3. Mappe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mappe (1) einen vorder- und einen hintenseitigen Bogenabschnitt (2, 3) aufweist und daß der vorderseitige Bogenabschnitt (2) in einen Innenfaltstreifen (10) der Innenfaltung übergeht, an den sich ein nach außen gehender, ebenfalls zur Innenfaltung gehörender Mittelfaltstreifen (12) anschließt, von dem ein auf den Mittelfaltstreifen (12) gelegter Rückenfaltstreifen (14) ausgeht, an den sich der hintenseitige Bogenabschnitt (3) anschließt.
4. Mappe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenfaltstreifen (10) und der Mittelfaltstreifen (12) zusammengeheftet sind.
5. Mappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mappe (1) einen Außenheftstreifen (9) aufweist, der mit einer Lochung (23, 24) versehen ist.
6. Mappe nach zumindest den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenheftstreifen (9) von dem nach außen herausgezogenen Mittelfaltstreifen (12) und dem Rückenfaltstreifen (14) gebildet ist.
7. Mappe nach zumindest den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenheftstreifen (9) von einem nach außen in die Innenfaltung eingesetzten und mit diesem verbundenen Materialsteg gebildet ist.
8. Mappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialsteg doppelwandig ausgebildet ist.
9. Mappe nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochung (23, 24) mit Lochringen verstärkt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20110554U DE20110554U1 (de) | 2001-06-26 | 2001-06-26 | Mappe mit Innenheftstreifen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20110554U DE20110554U1 (de) | 2001-06-26 | 2001-06-26 | Mappe mit Innenheftstreifen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE20110554U1 true DE20110554U1 (de) | 2001-11-29 |
Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE20110554U Expired - Lifetime DE20110554U1 (de) | 2001-06-26 | 2001-06-26 | Mappe mit Innenheftstreifen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20110554U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102013016622B4 (de) | 2013-10-08 | 2022-01-20 | Wladimir Iskin | Einrichtung zum Schutz des Inhaltes eines Aktenordners |
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2001
- 2001-06-26 DE DE20110554U patent/DE20110554U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102013016622B4 (de) | 2013-10-08 | 2022-01-20 | Wladimir Iskin | Einrichtung zum Schutz des Inhaltes eines Aktenordners |
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