DE20112282U1 - Halter mit Gefahrzetteln oder auch Warntafeln zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten - Google Patents
Halter mit Gefahrzetteln oder auch Warntafeln zur Kennzeichnung von GefahrguttransportenInfo
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Description
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Beschreibung :
Halter mit Gefahrzetteln oder auch Warntafeln zur Kennzeichung von Gefahrguttransporten
Vorbemerkung:
Die folgenden Ausführungen beinhalten im wesentlichen die Halter mit Gefahrzetteln gelten aber auch entsprechend für Halter mit Warntafeln. Der Unterschied zwischen Gefahrzettel und Warntafel besteht lediglich in der Grosse der Kennzeichnung sowie der jeweiligen Bild-, Text-, Ziffern- und Farbdarstellung auf den Gefahrzetteln bzw. den Warntafeln ( siehe „ Zeichnung, Figur 1 und 2 „).
Zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten schreibt der Gesetzgeber in der Gefahrgutverordnung Strasse ( GGVS ) und in der Gefahrgutverordnung Eisenbahn ( GGVE ) ausser der Ausrüstung mit bestimmten Warntafeln auch eine Kennzeichnung der Fahrzeuge mit sogennanten „ Gefahrzetteln „ vor. Diese Gefahrzettel tragen unterschiedliche farbige Symbole, Texte und Ziffern. So gibt es z.B. zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten auf der Strasse derzeit 21 verschiedene Gefahrzettel.
Bei der Kennzeichnung von Gefahrguttransporten verlangt der Gesetzgber ausserdem, dass die Gefahrzettel entfernt werden müssen oder verdeckt sein müssen, wenn das Fahrzeug kein Gefahrgut transportiert.
In der Praxis wird diese Aufgabenstellung vorwiegend dadurch gelöst, dass diese Gefahrzettel aus vorderseitig bedruckter Selbstklebefolie oder Magnetfolie ausgeführt sind. Da die Selbstklebefolie nur schwer vom Untergrund wieder entfernbar ist, hat sich darüberhinaus eine oft gebrauchte technische Anwendung dergestalt herausgebildet, dass die Selbstklebefolie auf eine Blechplatte einseitg oder beiderseitig aufgeklebt ist, wobei dann eine oder mehrere solcher Blechplatten in einer entsprechenden Halterung am Fahrzeug mitgeführt werden, damit die Gefahrzettel leichter gewechselt werden können.
Die technische Ausführung dieser Halterung ist zumeist ein Rahmen aus Stahlblech, in welchen die mit den Gefahrzetteln beklebten Blechplatten eingeschoben werden.
Weiterhin verwendet wird die Ausführung, dass auf einem am Fahrzeug befestigten Blechstreifen zwei Gewindebolzen sitzen, aufweiche die mit der Selbstklebefolie beklebten Blechplatten aufge-
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schoben werden und dann mit z.B. Flügelmuttern arretierbar sind.
Eine weitere, in der Praxis seltener anzutreffender Anwendung, sieht vor, dass anstelle der Gewindebolzen zwei Schnellverschlüsse angeordnet sind.
Folgende Herstellfirmen für diese Art von Gefahrzetteln und Halterungen sind u.a. zu benennen:
— Signum Werbetechnik GmbH, DE - 57648 Unnau
— Bender Schilder GmbH, DE - 57258 Freudenberg
— Mazon, NL - Heerlen
— BICMA, I - 47836 Mondaino
Verschiedene Firmen stellen diese Art der Halterungen mit Gefahrzettel bereits seit mehr als zwanzig Jahren her.
In den letzten Jahren wurden hierzu eine Reihe von Gebrauchsmustern sowie ein europäisches Patent angemeldet:
G 93 09 672.0 G 94 06 157.2 DE 297 01 988Ul DE 297 17 642 Ul DE 200 03 336 U EP 0 881 1125 A
Eine etwas andere Ausführung aus den USA ist schon länger bekannt über das Patent: US 4,058,918
Allen derzeitigen Ausführungen haftet der Mangel an, dass die Gefahrzettelinformationen aussen am Fahrzeug und/oder an den betreffenden Beförderungseinheiten ( z.B. einem Container), der Witterung, dem Sonnenlicht, den Strassenbedingungen und anderen Beanspruchungen, wie etwa Waschstrassen, Fehlern beim Betanken ( als Beispiel : Säureangriff) usw. ungeschützt ausgesetzt sind und hierdurch schnell Schaden nehmen können.
Darüberhinaus haben die meisten derzeit in Europa im Einsatz befindlichen Gefahrzettelhalter spitze Ecken, welche ein erhebliches Gefährdungspotential darstellen, insbesondere an Tankfahrzeugen, wo diese Gefahrzettelhalter sehr oft freistehend montiert werden müssen. Dies hat in vielen Fällen erhebliche Mehrkosten zur Folge, da die Gefahrzettelmontage dann, insbesondere bei Strassentransportfahrzeugen, zusätzliche Grundplatten oder Schutzleisten erforderlich macht. Weiterhin sind die Gefahrzettel, welche aus Blechplatten mit aufgeklebter Selbstklebefolie bestehen, sehr teuer.
Zudem ergeben sich aus der Funktion und der Mechanik der derzeitigen Gefahrzettelhalter erhebliche Handlingprobleme, welche zu verletzten Fingern (durch die verwendeten Gitter und Klammern) und/oder im Winter zu fast erfrorenen Händen führen können, da viele der derzeitigen Gefahrzettelhalter nicht mit den gebräuchlichen Schutzhandschuhen zu bedienen sind.
Weiterhin bieten fast alle derzeit eingesetzten Gefahrzettelhalter die Möglichkeit, dass die Gefahrzettel während der Fahrt auswandern oder bei Stillstand des Fahrzeuges entwendet werden können, was angesichts der strengen Kontrollen und der enormen Strafgelder für alle an einem Gefahrguttransport Beteilgten enormen Ärger nach sich ziehen kann.
Ein weiteres, leidiges Problem besteht darin, dass beim Mitführen mehrerer Gefahrzettel aussen am Fahrzeug, diese Gefahrzettel, bedingt durch die Feuchtigkeit, richtiggehend aneinander kleben und im Winter sogar manchmal zusammengefroren sind, was dem Fahrer beim Wechseln der Gefahrzettel nicht unerhebliche zusätzliche Bemühungen beschert, Ärger bereitet und nicht zuletzt Kosten verursachen kann. Hierzu muss angemerkt werden, dass der Fahrer eines Mehrkammergefahrguttransportes evtl. 30 - 40 Gefahrzettel nur für einen Transport wechseln muss!
Diese Probleme werden mit der erfindungsgemässen Neuerung gelöst.
So befinden sich die Gefahrzettel in einem geschlossenen, kastenförmigen Behältnis, welches aussen am Gefahrguttransportfahrzeug angebracht ist.
Dieses Behältnis besteht entweder teilweise oder vollständig aus einem durchsichtigen Kunstoff oder hat ansonsten ein Sichtfenster hinter welchem der jeweils benötigte Gefahrzettel ersichtlich ist. Das Behältnis ist in seiner Sichtfläche so bemessen, dass den gesetzlich vorgeschriebenen Abmessungen in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Für die Kennzeichnung von Strassentransporten
mit Gefahrzetteln bedeutet dies z.B., dass der durchsichtige Teil der Sichtfläche mindestens 250 &khgr; 250 mm gross sein muss und hierbei ein auf der Spitze stehendes Quadrat darstellt. Das kastenförmige Behältnis ist in seiner Tiefe so bemessen, dass zum Einen eine ausreichende Anzahl von verschiedenen Gefahrzetteln zum Wechseln mitgeführt werden kann und zum Anderen eine entsprechende Steifigkeit, Witterungsbeständigkeit und Beständigkeit gegen leichte Schläge, z.B. verursacht durch Baumzweige bei Überlandfahrten oder Bürsten von Waschanlagen, gegeben ist.
Die eingesetzten Materialen zur Herstellung dieses Behältnis orientieren sich an den Einsatzbedingungen der Fahrzeuge. So ist z.B. bei Transporten von Säuren ein Behältnis aus glasfaserverstärktem Polyester gut geeignet, da dieses Material gegen viele Säuren resistent ist. Für Abfalltransporte ist hingegen ein Behältnis aus Metall vorzuziehen.
Der durchsichtige Teil des Behältnisses hat hierbei vorzugsweise eine schmutz- und wasserabweisende Oberfläche, damit die Erkennbarkeit der Gefahrzettel auch bei schlechtem Wetter gegeben ist.
Abgerundete bzw. abgeschrägte Ecken, mit welchen dass kastenförmige Behältnis vorzugsweise ausgerüstet ist, tragen erheblich zur Verkehrssicherheit bei, da diese Behältnisse, insbesondere bei Tanktransporten, oftmals freistehend montiert werden müssen. Diese Behältnisse können in einteiliger oder zweiteiliger Ausfuhrung hergestellt sein. Die einteilige Ausführung hat hierbei eine verschliessbare Öffnung zum Beschicken und Entnehmen der Gefahrzettel.
Die zweiteilige Ausführung besteht hierbei aus einem Boden und einem Deckel, welcher gegenüber dem Boden abgeklappt, abgehoben, abgeschoben oder aufgeklappt werden kann und am bzw. im Boden in geschlossenem Zustand über Schnellverschlüsse, Ferderdorne oder Schrauben arretierbar ist.
Die Gefahrzettelsymbole, -texte und -ziffern sind ein- oder beidseitig auf dünne, durchgefärbte Kunststoffplatten aufgedruckt. Diese Kunstoffplatten bestehen vorzugsweise aus Hart-PVC, welches eine lange Haltbarkeit des Druckes garantiert und auch den in der Praxis vorzufindenden Temperaturen standhält sowie hierbei auch die nötige Steifigkeit behält.
Damit diese Platten bei mehr als 2 mitgeführten Gefahrzetteln feuchtigkeitsbedingt oder durch statische Aufladung nicht aneinander „ kleben „ und somit immer leicht wechselbar sind, ist jede Kunststoffplatte beidseitig mit leichten Ausprägungen in der Fläche versehen, welche so angeordnet
sind, dass die jeweiligen Erhebungen in der Platte beim Mitfuhren mehrerer Platten die einzelnen Platten auf Distanz halten.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, mehrere solcher Kunststoffplatten durch Ringe aus Metall als Set / Satz zusammenzufassen. Hierbei ist jeweils eine Seite einer Kunststoffplatte mit mindestens zwei Löchern versehen durch welche die Ringe geführt werden. Es entsteht somit eine Art „ Gefahrzettelhalter - Ringbuch „ mit dem Vorteil, dass das Wechseln der Gefahrzettel geordnet abläuft.
Darüberhinaus ist konstruktiv die Möglichkeit vorgesehen, ein solches „ Gefahrzettel - Ringbuch „ fest und weitgehend diebstahlsicher mit dem kastenförmigen Behältnis zu verbinden, in welchem sich das Gefahrzettel-Set befindet. Hierzu wird dann oben im Behältnis eine Ringöse drehbar befestigt, in welcher eine Metallstange oder ein Metalldraht dauerhaft beweglich verankert sind, die von dort durch die beiden Ringe der Kunststoffplatten und wieder zurück in die Ringöse geführt werden. Zum Wechseln der Gefahrzettel wird nunmehr das Gefahrzettel-Set aus dem geöffneten kastenförmigen Behältnis nach vorne geklappt, der gewünschte Gefahrzettel in die Sichtfläche „ geblättert „ und das Gefahrzettel-Set anschliessend wieder in den Kasten verbracht. Hierbei befinden sich dann die Metallstange bzw. der Metalldraht entweder links oben oder rechts oben im Behältnis.
Als Materialien werden hier vorzugsweise verchromter Messing oder Edelstahl eingesetzt.
Zum Leistungsumfang des erfindungsgemässen Gefahrzettelhalters gehören selbstverständlich auch unterschiedliche Befestigungselemente für die Anbringung des neuen kastenförmigen Gefahrzettelhalters am Fahrzeug. Je nach der Geometrie des Fahrzeuges und dem gewünschten oder notwendigen Montageort sind dies Winkel, Laschen oder auch U-Profile.
Neben diesen Vorteilen ergibt sich durch die erfmdungsgemässe Neuerung auch ein erheblicher Kostenvorteil gegenüber den bisherigen Ausführungen massgeblich im Hinblick auf die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten auf der Strasse.
So ist das kastenförmige Behältnis insbesondere in der Kunststoffausführung nicht teurer als die bisherigen offenen Halterungen, welche meistens aus Edelstahl hergestellt sind. Wesentlich preisgünstiger aber sind die Gefahrzettel, da nur eine dünne direkt bedruckte Kunststoffplatte verwendet wird anstelle von bedruckten Selbstklebefolien, welche ihrerseits auf eine Aluminiumplatte aufgeklebt sind.
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Verbunden hiermit ist auch eine Gewichtsersparnis, welche bei Mehrkammerzügen durchaus ins Gewicht fällt.
Auch die Handhabung der erfindungsgemässen Neuerung mit Schutzhandschuhen ist problemlos möglich.
Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, kann die erfindungsgemässe Neuerung in der Abmessung 400 &khgr; 300 mm (bezogen auf die durchsichtige Sichtfläche ) auch mit Warntafeln anstelle der Gefahrzettel verwendet werden ( wie sie z.B. in der GGVE unter der Randnummer 1800 vorgeschrieben sind ) in ansonsten gleicher Ausführung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Figur 1 bis Figur 4 erläutert. Es zeigen :
Fig. 1 : Beispiel für einen Gefahrzettel
Fig. 2 : Beispiel für eine Warntafel
Fig. 3 : Vorderansicht der Erfindung
Fig. 4 : Vertikalschnitt durch die Erfindung
In Figur 1 sind ein Gefahrzettel (1) und in Figur 2 eine Warntafel (2) dargestellt, wie der Gesetzgeber sie in GGVS oder GGVE fordert.
Figur 3 zeigt die Vorderansicht der Erfindung. Zu erkennen ist das geschlossene, kastenförmige Behältnis (3) mit dem Sichtfenster aus durchsichtigem Kunststoff (4) und dem dahinter sichtbaren Gefahrzettel (1). Man erkennt weiterhin die abgeschrägten Ecken (15) und dass die Verriegelung dieser zweiteiligen Ausführung mit Boden (7) und Deckel (8) im geschlossenen Zustand über einen Federdorn (5) erfolgt. Zum Aufklappen des Behältnisses (3) ist ein innenliegendes Scharnier (6) vorgesehen.
Figur 4 zeigt den vertikalen Schnitt durch die Erfindung. Man erkennt den Boden (7) und den Deckel (8) des geschlossenen, kastenförmigen Behältnisses (3) sowie insgesamt 3 Kunstoffplatten (9), welche mit Gefahrzettel symbol en, - texten, und -ziffern (10) bedruckt sind. Der Abstand
— 7 —
zwischen den Platten (9) wird durch die Ausprägungen (11) hervorgerufen, welche jeweils in der Vorderseite und der Rückseite dieser Platten (9) vorhanden sind.
Diese Kunstofiplatten (9) sind über die Ringe (12) zu einem Set zusammengefasst und über eine Metallstange ( 13), welche in der Ringöse (14) verankert ist, dauerhaft mit dem Boden (7) des geschlossenen, kastenförmigen Behältnisses (3) verbunden.
Claims (10)
1. Halter mit Gefahrzetteln/Warntafeln, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter aus einem kastenförmigen, geschlossenen Behältnis (3) mit abgerundeten oder abgeschrägten Ecken (15) besteht, in welchem sich einer oder mehrere Gefahrzettel (1) befinden, wobei dieses Behältnis (3) in der Sichtfläche eine wasser- und schmutzabweisend ausgebildete durchsichtige Scheibe (4) besitzt oder ganz bzw. teilweise aus durchsichtigem Material gearbeitet ist, dergestalt, dass ein(e) hinter der durchsichtigen Scheibe (4) befindliche(r) Gefahrzettel (1 )/Warntafel (2) deutlich erkennbar ist.
2. Halter mit Gefahrzetteln/Warntafeln nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das kastenförmige Behältnis (3) aus einem durchsichtigen Kunststoff (4) besteht, vorzugsweise aus einem wetterfesten, hochschlagzähen, kratzfesten Polycarbonat mit silikonvergüteter Oberfläche.
3. Halter mit Gefahrzetteln/Warntafeln nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das kastenförmige Behältnis (3) aus Metall besteht, vorzugsweise Aluminium oder Edelstahl, und in der Sichtfläche, d. h. der dem Gefahrguttransportfahrzeug abgewandten Seite, ein Sichtfenster (4) hat, welches vorzugsweise aus einem wetterfesten, hochschlagzähen, kratzfesten, durchsichtigen Polycarbonat mit silikonvergüteter Oberfläche besteht.
4. Halter mit Gefahrzetteln/Warntafeln nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das kastenförmige Behältnis (3) aus einem undurchsichtigen Kunststoff besteht, vorzugsweise aus einem glasfaserverstärkten Polyester, und in der Sichtfläche ein Sichtfenster (4) hat, welches vorzugsweise aus einem wetterfesten, hochschlagzähen, kratzfesten, durchsichtigen Polycarbonat mit silikonvergüteter Oberfläche besteht.
5. Halter mit Gefahrzetteln/Warntafeln nach einem der Schutzansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass das geschlossene, kastenförmige Behältnis (3) einteilig gearbeitet ist und an einer Seite eine verschliessbare Öffnung hat zum Beschicken mit bzw. Entnehmen der Gefahrzettel (1 )/Warntafeln (2).
6. Halter mit Gefahrzetteln/Warntafeln nach einem der Schutzansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass das geschlossene, kastenförmige Behältnis (3) zweiteilig gearbeitet ist, wobei ein Teil des Behältnisses (3) zum Beschicken mit bzw. Entnehmen der Gefahrzettel (1)/Warntafeln (2) abgehoben, abgeklappt, abgeschoben oder aufgeklappt (6) werden kann und dass die beiden Teile (7, 8) des Behältnisses im geschlossenen Zustand über Schnellverschlüsse, Federdorne (5) oder Schrauben miteinander verriegelt werden können.
7. Halter mit Gefahrzetteln/Warntafeln nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gefahrzettel (1)/Warntafeln (2) aus einer dünnen, leichten Kunststoffplatte (9) bestehen, vorzugsweise Hart-PVC, welche ein- oder beidseitig mit jeweils unterschiedlichen Symbolen, Texten und Ziffern (10) nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften bedruckt ist und in der Fläche auf beiden Seiten leichte Ausprägungen (11) hat, vorzugsweise in Sickenform, welche so angeordnet sind, dass zwei aufeinanderliegende Platten (9) hierdurch Abstand voneinander erhalten.
8. Halter mit Gefahrzetteln/Warntafeln nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Kunststoffplatten (9) mit den aufgedruckten Gefahrsymbolen, -texten und -ziffern (10) an jeweils einer Seite über Ringe oder Klammern (12) als Set/Satz zusammengefasst sind.
9. Halter mit Gefahrzetteln/Warntafeln nach Anspruch 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne bedruckte Kunststoffplatten (9) als auch die über Ringe oder Klammern (12) als Gefahrzettelset/-satz zusammengefassten Kunststoffplatten (9) dauerhaft und diebstahlsicher in dem kastenförmigen Behältnis (3) über eine Metallstange oder über einen Metalldraht (13) ausklappbar und drehbar in einer Ringöse (14) verankert werden können, wobei hier als Material vorzugsweise Edelstahl eingesetzt wird.
10. Halter mit Gefahrzetteln/Warntafeln nach Anspruch 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass das kastenförmige Behältnis (3) mit den innenliegenden Gefahrzetteln (1)/Warntafeln (2) am Gefahrguttransportfahrzeug mit Hilfe von Winkeln, U-Profilhaltern oder Laschen dauerhaft befestigt werden kann.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20112282U DE20112282U1 (de) | 2001-07-25 | 2001-07-25 | Halter mit Gefahrzetteln oder auch Warntafeln zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20112282U DE20112282U1 (de) | 2001-07-25 | 2001-07-25 | Halter mit Gefahrzetteln oder auch Warntafeln zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20112282U1 true DE20112282U1 (de) | 2002-12-05 |
Family
ID=7959698
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20112282U Expired - Lifetime DE20112282U1 (de) | 2001-07-25 | 2001-07-25 | Halter mit Gefahrzetteln oder auch Warntafeln zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20112282U1 (de) |
-
2001
- 2001-07-25 DE DE20112282U patent/DE20112282U1/de not_active Expired - Lifetime
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