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DE20111208U1 - Anordnung für Boxenlaufstall mit Rillenflur - Google Patents

Anordnung für Boxenlaufstall mit Rillenflur

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DE20111208U1
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grooves
grooved
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K1/00Housing animals; Equipment therefor
    • A01K1/015Floor coverings, e.g. bedding-down sheets ; Stable floors

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Moulds, Cores, Or Mandrels (AREA)
  • Housing For Livestock And Birds (AREA)

Description

Hermannus S. F. Reuver \,· · ' ." &iacgr; ,' · · &iacgr; J Patentanwalt Hansen
4. Juli 2001 *" *· · *..· .· 0653.20a.doc
BESCHREIBUNG Anordnung für Boxenlaufstall mit Rillenflur
Die Erfindung betrifft eine Anordnung für Boxenlaufstall oder dergleichen zur Viehhaltung, insbesondere für Rindvieh, mit einem als Betonplatte ausgebildeten Rillenflur.
Für die intensive Viehhaltung, insbesondere von Rindvieh, sind Boxenlaufställe ein guter Kompromiß für eine ökonomische, intensive Viehhaltung mit ausreichender Bewegungsfreiheit für das Vieh. Dabei wird dem Vieh neben dem jeweilig zugeordneten Boxen-Stallplatz ein Lauf- oder Freigang angeboten, auf dem sich das Vieh frei bewegen kann.
Im Stand der Technik wurde bei diesem Laufgang zur einfachen Entsorgung von Urin und Fäkalien der Tiere auf das Einstreuen von Stroh verzichtet und ein Spaltenboden mit darunter angeordneter Güllegrube vorgesehen. Derartige Spaltenböden sind beispielsweise in der EP 0 609 581 A1 und der DE 299 07 118 U1 beschrieben. Ferner wird in diesen beiden Druckschriften vorgeschlagen, als Auftrittsfläche für das Vieh eine Asphalt- oder Bitumenschicht vorzusehen. Dabei sind die Spaltenbodenelemente beispielsweise einstückig so geformt, daß sich vorstehende Kanten zur Kantenverstärkung an den Spaltenrändern für die Bitumenauflage bilden.
Nachteilig ist jedoch, daß das Vieh ständig den Ausgasungen der unter dem Spaltenboden gesammelten Gülle ausgesetzt ist. Daher ist es bekannt, Boxenlaufställe mit als Rillen- oder Schlitzflur ausgebildeten Laufgängen auszustatten.
Hermannus S. F. Reuver ····. .. · . . , Patentanwalt Hansen
4. Juli 2001 0653.20a.doc
Der Rillenflur ist als Betondecke oder Betonfertigteil mit als Nuten ausgebildeten Rillen hergestellt und schließt die darunter liegende Güllegrube im wesentlichen ab. Die Gülle gelangt über in den Rillen angeordneten Durchgangsbohrungen in die darunter befindliche Grube. Die Gasbelästigung ist entsprechend verringert.
Aus der Preisliste 2000/2001 der Firma Brouwers Stalinrichtingen B.V., 8901 BA Leeuwarden, Holland, Seite 74 ist ein gattungsgemäßer Rillenflur bekannt. Der Rillenflur weist einen hin- und herlaufenden Schieber mit Hartgummiblock zur Reinigung der Fluroberflächen und Rillen auf.
Ferner sind auf dem Untergrund auflegbare Matten, beispielsweise aus dem Prospekt „UBO" der Firma M. Glöggler, Neu-Ulm/Schwaighofen, seit dem 25. Juni 1981 beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie aus DE 26 10 954 A1 bekannt. Diese Matten bestehen aus im wesentlichen homogenem Gummi-Material, mit dem insbesondere der Liegekomfort für das Vieh aufgrund der elastischen und wärmedämmenden Eigenschaften erhöht werden soll.
Beim vorgenannten derzeitigen Stand der Technik ist nachteilig, daß Fäkalien und Urin der Tiere miteinander gemischt und ungebunden als sog. Gülle anfällt. Die Handhabungsvorteile der jetzt meist angewendeten Gülletechnik gegenüber der früheren manuellen Stroheinstreuung und Ausmistung werden mit den erheblich aggressiveren Eigenschaften der Gülle erkauft. Aufgrund der Gasentwicklung in Güllegruben besteht ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier und ein erhebliches Unfallrisiko für das Personal bei Wartung oder Reparatur an Güllegruben. Beim Durchmischen der Gülle in der Güllegrube vor dem Abziehen der Gülle werden die schädlichen Gase besonders stark herausgelöst und vergrößern die Gesundheitsrisiken. Bei der Düngung mit Gülle wirkt das in der Gülle entstehende sog. „Blausäuregas" toxisch für das Bodenleben, so daß das Bodenleben inaktiviert und/oder verringert wird und
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damit die Bodenqualität verschlechtert wird, was zu einer Ertragsschwächung führt. Ferner entsteht durch die Ausspülung von kaum gebundenen Nitraten eine erhebliche Grundwasserbelastung.
Ferner ist nachteilig, daß der Komfort für das Vieh im Vergleich zu stroheingestreuten Ställen geringer ist. Der Betonboden ist für die Tiere sehr hart und kalt. Bei einem Rillenboden gemäß letztgenanntem Stand der Technik besteht an möglicherweise ausgetretenen Rillen im Betonboden Verletzungsgefahr. Ferner besteht Verletzungsgefahr für das Vieh durch Ausrutschen auf der relativ glatten Betonfläche.
Aufgabe der Erfindung ist es, ausgehend vom gattungsgemäßen Rillenflur eine verbesserte Anordnung für einen Boxenlaufstall dafür anzugeben, bei dem bei einfacher Handhabung eine Komfortverbesserung für das Vieh erreicht und der Anfall von Gülle vermieden wird.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Dadurch, daß die Rillen im Flur durch stabile U-Profile aufgespannt sind, werden im wesentlichen verschleißfreie Rillenflanken gebildet. Die Rillenbreite kann somit optimal an das den Rillenflur benutzende Vieh angepaßt werden, da ein Ausbrechen der Rillenflanken und folglich Verletzungen im Fußbereich der Tiere durch das U-Profil verhindert werden. Durch den zwischen benachbarten U-Profilen aufgebrachten elastischen Belag wird der Komfort der Oberfläche für die Tiere verbessert. Der elastische und rutschhemmende Belag verhindert auch ein Ausrutschen der Tiere auf der Fläche.
Bevorzugt ist der elastische Belag aus einer bitumenartigen Masse, bevorzugt Asphalt, oder einem Elastomer gebildet. Asphalt ist ein ausreichend elastischer und rutschhemmender Oberflächenbelag, der insbesondere auch widerstandsfähig gegen die Beanspruchung durch Urin und Fäkalien ist.
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Darüber hinaus ist Asphalt ein kostengünstiges und leicht zu verarbeitendes Material. Alternativ kann die Oberfläche auch aus einem säurefesten Elastomer gebildet werden, der bei höherem Kostenaufwand noch eine weitere Komfortverbesserung ergeben kann.
Bevorzugt sind die U-Profile aus bruchfestem Hartkunststoff oder Metall, insbesondere Stahl, hergestellt. Kunststoffprofile sind zwar im wesentlichen verrottungsfest, neigen jedoch an ihrer oberen Kante zu etwas höherem Verschleiß, wohingegen Stahl-U-Profile in der sauren Umgebung zwar schnell Rost ansetzen, jedoch erheblich geringeren Verschleiß an der oberen Trittkante haben.
Bei der Herstellung des Rillenflurs wird das U-Profil zu 1/3 bis 5/6 der Schenkelhöhe in die Betondecke einbetoniert, wohingegen der Rest der Höhenerstreckung zwischen benachbarten U-Profilen mit dem Belag ausgefüllt wird. Das U-Profil ist somit fest in der Betonplatte verankert. Bei Neuaufbau der Rillenfluroberfläche nach Erreichen der Nutzungsgrenzwerte wird der Restbelag an der Oberfläche entfernt und die U-Profile durch Heraushebeln und/oder Ausbrennen aus der Betondecke entfernt. Neue U-Profile werden dann in die bestehenden Beton-Nuten mit geeigneten Befestigungsmitteln verankert und ein neuer Oberflächenbelag zwischen benachbarten U-Profilen aufgebracht.
Das U-Profil weist eine Schenkelhöhe von 2 bis 20 cm, bevorzugt ca. 10 cm auf und bildet eine Rillenweite von 3 bis 4 cm, bevorzugt, 3,5 cm. In der bevorzugten Ausführung taucht das U-Profil ca. 7 cm in die Betondecke ein, so daß der Oberflächenbelag etwa 3 cm stark ist.
Die U-Profile sind parallel in Längsrichtung des Rillenflurs angeordnet und weisen einen Mittenabstand zueinander von 16-50 cm, bevorzugt 25 cm,
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auf. Damit wird eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahmekapazität der Rillen bei gleichzeitig möglichst breiten Standflächen für das Vieh bereit gestellt.
Um einen gleichbeabstandeten, maßhaltigen Aufbau der durch die U-Profile aufgespannten Rillen zu erleichtern, sind die parallel angeordneten U-Profile an ihrer Basis im gewünschten Abstand mit einem Verbindungselement verbunden, bevorzugt mittels untergeschweißtem Flacheisen. Neben der teilweisen Einbetonierung der U-Profile gemäß Anspruch 5, können diese vorgefertigten U-Profil-Gitter insbesondere bei geringer Schenkelhöhe der U-Profile von nur wenigen Zentimetern direkt auf einer ebenen Betondecke, bespielsweise mittels Dübellöchern und Schrauben, befestigt werden und die Zwischenräume ausschließlich mit dem Belag aufgefüllt werden.
Dadurch, daß an wenigstens einem Kopfende des Rillenflurs eine Jauchegrube mit Spaltenboden zur Aufnahme der in den Rillen gesammelten Flüssigkeiten angeordnet ist, wird die vom Stroh und ggf. Sand nicht aufgenommene Flüssigkeit effektiv aufgefangen. Die an wenigstens einem Kopfende des Rillenflurs angeordnete Jauchegrube kann zu Reinigungszwecken durch Abnahme der Spaltenbodenbalken ohne gravierenden Einfluß auf die Viehhaltung gereinigt werden, beispielsweise zum Ausbaggern mitgeschwemmter Festteile. Im normalen Betrieb dient der Spaltenboden als Verbindungsgang zwischen parallel angeordneten Rillenfluren.
Dadurch, daß die Fluroberfläche zwischen zwei mittleren benachbarten U-Profilrillen aus Beton besteht, wird eine vorteilhafte Betonoberfläche nur für den Laufweg des Mistschiebers vorgesehen, um einen übermäßigen Verschleiß am Asphaltboden der übrigen Rillenzwischenräume zu vermeiden.
Wenn auf dem Rillenflur ein Ausmistsystem mit in Längsrichtung der Rillen bewegbaren Schieber angeordnet ist, wird ein automatisches Ausmisten des Rillenflurs ermöglicht. Bevorzugt in Verbindung mit der an einem Kopfende
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des Rillenflurs angeordneten Jauchegrube mit Spaltenboden werden die festen Bestandteile, nämlich der Mist, über in Längsrichtung anschließende Tore aus dem Boxenlaufstall auf einem Mistzwischenlager hinausbefördert. Die Jauche gelangt über die Spalten in die Jauchegrube.
Um eine besonders effektive Reinigung des Rillenflurs mit dem Ausmistsystem zu erreichen, weist der Schieber zinkenförmige, der Rillenanordnung entsprechende Ansätze auf, die beim Betrieb in die Rillen eingreifen.
Dadurch, daß der Rillenflur aus Betonfertigteilplatten gebildet ist, kann der Rillenflur durch aneinanderzufügende Betonfertigteile vor Ort schnell aufgebaut werden, ohne daß lange Trockenzeiten für den Beton zu berücksichtigen sind.
Beim Nachrüsten herkömmlicher Boxenlaufställe, die mit einem Güllebecken unterhalb des als Spaltenboden ausgebildeten Laufganges versehen sind, können die Betonfertigteilplatten als Austauschelemente für die Spaltenbodenbalken auf den Rand der Güllegrube aufgelegt werden. In den Rillen angeordnete Durchgangsbohrungen erlauben den Flüssigkeitsdurchtritt vom Rillenflur in die ehemalige Güllegrube.
Eine erhebliche Komfortverbesserung für das Vieh wird durch das Einstreuen von Stroh im Boxenlaufstall erreicht. Die Stroheinsteuung bindet wie nach uralter Tradition die Fäkalien zu Mist. Die flüssigen Bestandteile werden in den Rillen gesammelt und zur Jauchegrube geführt. Mit einem bekannten automatischen Ausmistsystem, insbesondere nach Anspruch 11 und 12, wird der im Rillenflur aufliegende Mist aus dem Stall zu einem Sammelplatz gefördert.
Da Mist ein wertvollerer Dünger mit besserer Nitratbindung ist als Gülle, ist diese Trennung aus ökologischen Gründen ebenfalls vorteilhaft. Darüber
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hinaus ist die in der Grube gesammelte Jauche weniger aggressiv als die Gülle. Die eingangs geschilderten Risiken für das Bedienpersonal sind an Jauchegruben deutlich geringer.
Um die Störanfälligkeit beim automatischen Ausmisten zu verringern und die sofortige Einsetzbarkeit des gesammelten Mistes als Dünger zu ermöglichen, ist das Stroh bevorzugt feingeschnitten im Boxenlaufstall zu verteilen.
Eine weitere Verbesserung der Flüssigkeits- und Fäkalienbindung kann durch ergänzendes Einstreuen von Holzspänen (Streu) und/oder Sand im Boxenlaufstall erreicht werden. Durch die Zugabe dieser organischen bzw. mineralischen Bestandteile wird die Qualität des Mistes weiter erhöht.
Nachfolgend werden zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen detailliert erläutert.
Darin zeigt:
Fig. 1 im Grundriß einen Boxenlaufstall mit Rillenflur,
Fig. 2 im Querschnitt einen Ausschnitt des Rillenflurs entlang der in Fig.
1 gestrichelt dargestellten Linie H-Il, Fig. 3 eine Rillenflurbetonplatte als Fertigteil in 3-dimensionaler Ansicht
und
Fig. 4 einen Querschnitt durch die Betonplatte der Fig. 3 entlang der gestrichelt dargestellten Linie IV - IV.
In Fig. 1 ist der Grundriß eines Boxenlaufstalls 100 schematisch dargestellt. Der rechteckige Stall 100 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine mittig im Stall 100 angeordnete Doppelreihe von Boxen 101 auf. Jede Box 101 bietet Platz für eine Kuh. An beiden Seiten der Boxenreihen ist in Längserstreckung des Stalls 100 je ein Laufflur 1 vorgesehen, der als
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Rillenflur mit Rillen 15 ausgebildet ist, wobei in Fig. 1 der Übersichtlichkeit halber nur eine ausgeschnittene Fläche mit Rillen dargestellt ist.
Am in der Zeichnung oberen Ende des Stalls sind die beiden Rillenflure 1, 1 durch einen Laufgang 102 verbunden. Auf dem in der Zeichnung unten dargestellten Ende der Boxenreihen schließt sich am Kopfende 16 der beiden Rillenflure 1, 1 eine mit einem in Fig. 1 der Übersichtlichkeit halber nur in einer angeschnittenen Fläche dargestellten Spaltenboden 31 belegte Jauchegrube 3 an. In Verlängerung der Rillenflure 1, 1 sind Tore 103, 103 in der der Jauchegrube 3 zugeordneten Stallstirnwand 104 vorgesehen.
Auf jedem Rillenflur 1 ist ein Ausmistsystem 2 installiert, das einen die Breite des Rillenflures überdeckenden Schieber 22 mit zur Rillenflurgeometrie zugeordneten Zinken 221 (siehe Fig. 2) aufweist. Der Schieber 22 wird durch Zug- oder Schubelemente 21 in Längsrichtung des Rillenflures 1 von einer nicht dargestellten Antriebseinheit je nach Bedarf hin- und herbewegt.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel wirkt der Schieber 22 nur bei Bewegung in Pfeilrichtung 222. Dabei wird der mit dem Schieber 22 aufgenommene Mist entlang des Riilenflures 1 über den Spaltenboden 31 und durch das geöffnete Tor 103 auf ein außerhalb des Boxenlaufstalls 100 angeordnetes Mistzwischenlager 4 geschoben. Die in den Rillen 15 angesammelte Flüssigkeit wird beim Ausmisten mit dem Schieber 22 durch die Zinken 221 ebenfalls in Richtung Spaltenboden 31 transportiert. Dabei fließt die Jauche im wesentlichen durch den Spaltenboden 31 in die darunter befindliche Jauchegrube 3. Um einen ungehinderten Einsatz des Schiebers 22 mit den in den Rillen laufenden Zinken 221 bis über den Spaltenboden 31 zu ermöglichen, sind die Spalten in Verlängerung der Rillen 15 angeordnet. Die Spaltenbodenbalken sind beispielsweise mit um die Rillentiefe abgesenkten Abstandsstegen ausgebildet, um die freie Durchgangsbewegung des mit Zinken 221 versehenen Schiebers 22 sicherzustellen.
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Fig. 2 zeigt in einem Ausschnitt einen Rillenflur 1 im Querschnitt mit einem darüber gleitenden Schieber 22 ebenfalls im Ausschnitt. Der Rillenflur 1 besteht aus einer Tragkonstruktion 11 aus Beton, die zunächst planeben bis zur strichpunktierten Linie 111 geschüttet wird. Die Rillen 15 des Rillenflures 1 werden durch U-Profile 13, beispielweise Stahlprofile, gebildet. Die U-Profile 13 liegen mit ihrer Basis 131 auf dem Schüttabsatz 111 auf. Die Schenkel 132 der U-Profile 13 ragen nach oben und bilden die freizuhaltende Rille 15. Der Zwischenraum ist dann teilweise mit Beton verfüllt, wobei ein oberer Abschnitt mit einem rutschhemmenden und elastischen Belag 14 verfüllt ist. Dieser Belag 14 bildet zusammen mit den oberen Kanten 133 der Schenkel 132 der U-Profile 13 die Lauffläche des Rillenflurs 1. Zur leichteren Monatge werden die U-Profile 13 parallel und gleich beabstandet mittels Verbindungselemente 134, beispielsweise aus Flacheisen, gehalten.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel haben die Stahl-U-Profile 13 die Dimension 100 &khgr; 40 &khgr; 3, und sind auf Flacheisen 134 der Dimension 60 &khgr; 8 aufgeschweißt, womit die durch die U-Profile 13 aufgespannten Rillen 15 eine lichte Weite von 34 mm haben.
Diese vorgefertigen U-Profil-Gitter werden auf der geschütteten Tragkonstruktion (Schüttabsatz 111) aufgelegt, ausgerichtet sowie in Längsrichtung miteinander verschweißt und anschließend bis zu einer Höhe von 7 cm einbetoniert. Die restliche Höhenerstreckung zwischen benachbarten U-Profilen von 3 cm wird mit Straßenasphalt als Oberflächenbelag 14 gefüllt.
Die Fig. 3 und 4 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel für den Rillenflur 1, bei dem die Tragkonstruktion 11 als Betonfertigteil in standardisierten Abmessungen vorgefertigt ist. Dabei zeigt Fig. 3 in räumlicher Ansicht ein Betonfertigteil für die Auflage auf herkömmlichen Güllegruben als Austauschelement für die herkömmlichen Spaltenbodenbalken.
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Wie in Fig. 4 im Querschnitt dargestellt, haben die U-Profile 13 in diesem Ausführungsbeispiel lediglich eine Schenkelhöhe von 40 mm um bei einer Gesamtstärke der Flurplatte von 20 cm eine ausreichende Tragfähigkeit der durch die Aufnahmenuten für die U-Profile geschwächten Platte zu gewährleisten. In diesem Fall sind die U-Profile 13 nur ca. 1 cm im Beton vergossen, so daß weiterhin für den Asphaltbelag 14 eine Stärke von ca. 3 cm verbleibt.
Im Unterschied zum vorgenannten Ausführungsbeispiel sind hier Ablaufbohrungen 135 in der Basis 131 der U-Profile 13 und in Verlängerung durch die Betonplatte vorgesehen, um die in den Rillen gesammelte Jauche in die darunter befindliche Grube abzuführen.
Mit diesem Auführungsbeispiel kann ein herkömmlicher Boxenlaufstall mit Güllesammelbecken unter einem Spaltenboden ohne großen Aufwand in eine erfindungsgemäße Anordnung umgewandelt werden. Die Spaltenbodenbalken werden abgehoben und durch die Fertigbetonteilplatten mit eingearbeiteten Rillenprofilen ersetzt.
Besonders wichtig ist, daß die erfindungsgemäße Boxenlaufstallanordnung mit einer Einstreu von Stroh verwendet wird und beim Ausmisten eine Trennung von Strohmist und Jauche erfolgt.
Wie aus uralter traditioneller Tierhaltung bekannt, wirkt Stroh bindend für die Fäkalien der Tiere und erhöht das Wohlbefinden der Tiere. Mit der erfindungsgemäßen Anordnung wird auf einfache Weise erreicht, daß Jauche und Mist durch übliche Schiebersysteme automatisiert ausgetragen werden können, wobei aufgrund der Anordnung eine weitestgehende Trennung der flüssigen und festen Bestandteile möglich ist. Der Strohmist ist ein idealer Bodendünger insbesondere für landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen. Durch die organisch wertvolle und nichttoxische Düngung mit dem produzierten
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Strohmist wird das Bodenleben des gedüngten Weide- und/oder Ackerlandes aktiviert. Der Boden wird fruchtbarer.
Ergänzend zum Stroh als Einstreu können auch Holzspäne und/oder Sand verwendet werden, die als organische bzw. mineralische Bestandteile die Qualität des Mistes weiter erhöhen und eine zusätzliche Feuchtigkeitspufferung ermöglichen.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung wird neben verbesserter Tiergesundheit organisch wertvoller Bodendünger erzeugt, der zu dauerhaft ertragsreicheren Böden führt. Der Ertrag, der von der Fläche abgeerntet wird, ist mit dem Düngeeintrag viel leichter auszubalancieren. Es besteht sowohl ein ökologischer wie auch ökonomischer Vorteil bei Anwendung der Erfindung in der Landwirtschaft. Die Erfindung kann auch von extensiven, ökologischen oder sogenannten &ldquor;Bio"-Betrieben vorteilhaft genutzt werden.
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Bezugszeichenliste
1 Rillenflur, Laufflur
100 Boxenlaufstall
101 Box
5 102 Laufgang
103 Tor
104 Stallstirnwand
111 Schüttabsatz
11 Tragkonstruktion, Betonplatte
10 12 Nut
13 U-Profil
131 Basis
132 Schenkel
133 Obere Kante
15 134 Verbindungselement, Flacheisen
135 Ablaufbohrung
14 (Asphalt-)Belag
15 Rille
20 16 Kopfende
2 Ausmistsystem
21 Zug- oder Schubelement
22 Schieber
221 Zinke, Ansatz
222 Bewegungsrichtung
3 Jauchegrube 31 Spaltenboden
4 Mistzwischenlager

Claims (14)

1. Anordnung für Boxenlaufstall oder dergleichen zur Viehhaltung, insbesondere für Rindvieh, mit einem als Betonplatte ausgebildeten Rillenflur, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen (15) im Flur (1) durch stabile U-Profile (13) aufgespannt sind und die Flur-Oberfläche zwischen benachbarten U-Profilen (13) mit einem elastischen und rutschhemmenden Belag (14) versehen sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der elastische Belag (14) aus einer bitumenartigen Masse, bevorzugt Asphalt, oder einem Elastomer gebildet ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die U-Profile (13) aus bruchfestem Hartkunststoff oder Metall, bevorzugt Stahl, gebildet sind.
4. Anordnung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Betonplatte (11) auf ihrer Oberseite Aufnahmenuten (12) für die U-Profile (13) aufweist.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das U- Profil (13) zu 1/3 bis 5/6 der Schenkelhöhe in die Tragkonstruktion (11) eintaucht und der Rest der Höhenerstreckung zwischen benachbarten U-Profilen (13) mit dem Belag (14) ausgefüllt ist.
6. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das U-Profil (13) Schenkel (132) mit einer Höhe von 2-20 cm, bevorzugt ca. 10 cm, hat und mit der Basis (131) eine Rillenweite von 3-4 cm, bevorzugt 3,5 cm, aufspannt.
7. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die U-Profile (13) parallel in Längsrichtung des Rillenflurs (1) angeordnet sind und einen Mittenabstand zueinander von 16-50 cm, bevorzugt 25 cm, aufweisen.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die parallel angeordneten U-Profile (13) an ihrer Basis (131) im gewünschten Abstand mit einem Verbindungselement (134) verbunden sind, bevorzugt mittels untergeschweißtem Flacheisen.
9. Anordnung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einem Kopfende (16) des Rillenflurs (1) eine Jauchegrube (3) mit Spaltenboden (31) zur Aufnahme der in den Rillen (15) gesammelten Flüssigkeiten angeordnet ist.
10. Anordnung nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fluroberfläche zwischen zwei mittleren benachbarten U- Profilrillen aus Beton besteht.
11. Anordnung nach Anspruch 7, 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Rillenflur (1) ein Ausmistsystem (2) mit in Längsrichtung der Rillen (15) bewegbaren Schieber (22) angeordnet ist.
12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (22) zinkenförmige, der Rillenanordnung entsprechende Ansätze (221) aufweist, die beim Betrieb in die Rillen (15) eingreifen.
13. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rillenflur (1) aus Betonfertigteilplatten (11) gebildet ist.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Betonfertigteilplatten (11) als Austauschauflage für herkömmliche Güllegruben mit Spaltenboden ausgebildet sind, wobei Durchgangslöcher (135) in den Rillen (15) zur Plattenunterseite als Ablauf für die Jauche vorgesehen sind.
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