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DE20112280U1 - Anordnung für Boxenlaufstall mit Rillenflur und zugehöriger Betonfertigteilplatte - Google Patents

Anordnung für Boxenlaufstall mit Rillenflur und zugehöriger Betonfertigteilplatte

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DE20112280U1
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K1/00Housing animals; Equipment therefor
    • A01K1/015Floor coverings, e.g. bedding-down sheets ; Stable floors
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Description

Anordnung für Boxenlaufstall mit Rillenflur und zugehöriger Betonfertigteilplatte
Die Erfindung betrifft eine Anordnung für Boxenlaufstall oder dergleichen zur Viehhaltung, insbesondere für Rindvieh, mit einem als Betonplatte ausgebildeten Rillenflur, wobei die Fluroberfläche zwischen benachbarten Rillen mit einem elastischen und rutschhemmenden Belag versehen ist sowie eine Betonfertigteilplatte für diese Anordnung.
Für die intensive Viehhaltung, insbesondere von Rindvieh, sind Boxenlaufstalle ein guter Kompromiß für eine ökonomische, intensive Viehhaltung mit ausreichender Bewegungsfreiheit für das Vieh. Dabei wird dem Vieh neben dem jeweilig zugeordneten Boxen-Stallplatz ein Lauf- oder Freigang angeboten, auf dem sich das Vieh frei bewegen kann.
Im Stand der Technik wurde bei diesem Laufgang zur einfachen Entsorgung von Urin und Fäkalien der Tiere auf das Einstreuen von Stroh verzichtet und ein Spaltenboden mit darunter angeordneter Güllegrube vorgesehen. Derartige Spaltenböden sind beispielsweise in der EP 0 609 581 A1 und der DE 299 07 118 U1 beschrieben. Ferner wird in diesen beiden Druckschriften vorgeschlagen, als Auftrittsfläche für das Vieh eine Asphalt- oder Bitumenschicht vorzusehen. Dabei sind die Spaltenbodenelemente beispielsweise einstückig so geformt, daß sich vorstehende Kanten zur Kantenverstärkung an den Spaltenrändern für die Bitumenauflage bilden.
Nachteilig ist jedoch, daß das Vieh ständig den Ausgasungen der unter dem Spaltenboden gesammelten Gülle ausgesetzt ist. Daher ist es bekannt,
Anmelder . · ·*· · J *,,*··· Patentanwalt Hansen
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Boxenlaufställe mit als Rillen- oder Schlitzflur ausgebildeten Laufgängen auszustatten.
Der Rillenflur ist als Betondecke oder Betonfertigteil mit als Nuten ausgebildeten Rillen hergestellt und schließt die darunter liegende Güllegrube im wesentlichen ab. Die Gülle gelangt über in den Rillen angeordneten Durchgangsbohrungen in die darunter befindliche Grube. Die Gasbelästigung ist entsprechend verringert.
Aus der Preisliste 2000/2001 der Firma Brouwers Stalinrichtingen B.V., 8901 BA Leeuwarden, Holland, Seite 74 ist ein Rillenflur bekannt, der einen hin- und herlaufenden Schieber mit Hartgummiblock zur Reinigung der Fluroberflächen und Rillen aufweist.
Beim vorgenannten derzeitigen Stand der Technik ist nachteilig, daß Fäkalien und Urin der Tiere miteinander gemischt und ungebunden als sog. Gülle anfällt. Die Handhabungsvorteile der jetzt meist angewendeten Gülletechnik gegenüber der früheren manuellen Stroheinstreuung und Ausmistung werden mit den erheblich aggressiveren Eigenschaften der Gülle erkauft. Aufgrund der Gasentwicklung in Güllegruben besteht ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier und ein erhebliches Unfallrisiko für das Personal bei Wartung oder Reparatur an Güllegruben. Beim Durchmischen der Gülle in der Güllegrube vor dem Abziehen der Gülle werden die schädlichen Gase besonders stark herausgelöst und vergrößern die Gesundheitsrisiken. Bei der Düngung mit Gülle wirkt das in der Gülle entstehende sog. „Blausäuregas" toxisch für das Bodenleben, so daß das Bodenleben inaktiviert und/oder verringert wird und damit die Bodenqualität verschlechtert wird, was zu einer Ertragsschwächung führt. Ferner entsteht durch die Ausspülung von kaum gebundenen Nitraten eine erhebliche Grundwasserbelastung.
Anmelder .J·····* ·· · Patentanwalt Hansen
24. Juli 2001 0726.20a.doc
Ferner ist nachteilig, daß der Komfort für das Vieh im Vergleich zu stroheingestreuten Ställen geringer ist. Der Betonboden ist für die Tiere sehr hart und kalt. Ferner besteht Verletzungsgefahr für das Vieh durch Ausrutschen auf der relativ glatten Betonfläche.
Daher wurde vom Anmelder in der noch nicht veröffentlichten Patentanmeldung DE 100 50 853.7 eine Anordnung für einen Boxenlaufstall mit Rillenflur und dazugehörigem Tierhaltungsverfahren vorgeschlagen, bei dem ein als Betonplatte ausgebildeter Rillenflur ausgebildet ist, daß die Rillen durch stabile U-Profile aufgespannt sind und die Fluroberfläche zwischen den benachbarten U-Profilen mit einem elastischen und rutschhemmenden Belag versehen sind.
Obwohl bei dieser Anordnung die Rillenflanken durch die stabilen U-Profilschenkel, bevorzugt Stahlprofile, dauerhaft aufgespannt sind, und durch Vermeidung von ausgetretenen Flanken eine Verletzungsgefahr für das Vieh vermieden wird, ist jedoch ein erheblicher Herstellungsaufwand für den Rillenflurboden zu kalkulieren.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine in der Herstellung kostengünstigere Anordnung anzugeben, die im wesentlichen die Vorteile des letztgenannten Standes der Technik beeinhaltet.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Dadurch, daß die Rillen vollständig vom Beton der Betonplatte aufgespannt sind, ist das zeitaufwendige Herstellungsverfahren mit gesondert eingelegten Stahl-U-Profilen nicht erforderlich. Die Betonplatte kann „in einem Guß" hergestellt werden. Um jedoch gleichwohl die erhebliche Komfortverbesserung für das Vieh durch Bereitstellung eines elastischen und rutschhemmenden Belages sicherzustellen, wird der Flurbereich zwischen anein-
Anmelder · J * 1 · » '..*.!· Patentanwalt Hansen
24. Juli 2001 ·&idigr; ** * * 0726.20a.doc
andergrenzenden Rillen zur Aufnahme eines elastischen und rutschhemmenden Belags abgesenkt ausgeführt. Die unmittelbar an den Rillen vorgesehenen Stege aus Beton bilden dabei quasi die Gußform für den aufzufüllenden elastischen Belag.
Dadurch, daß die Aufnahmevertiefung der Betonplatte zwischen benachbarten Rillen in Querschnittsrichtung zu den Rillen rechteckigen oder halbelliptischen Querschnitt aufweist, wird eine für den elastischen Belag geeignete Materialstärke hinsichtlich Komfortverbesserung und Abriebfestigkeit sichergestellt, wobei die die Rillen umgebenden Rillenrandbereich aus Beton ausreichend stabil ausgebildet sind.
Wenn der elastische und rutschhemmende Belag aus einer bitumenartigen Masse, bevorzugt Asphalt, oder einem Elastomer gebildet ist, ist ein leicht zu verarbeitender elastischer und rutschhemmender Oberflächenbelag angegeben, der insbesondere auch widerstandsfähig gegen die Beanspruchung durch Urin und Fäkalien ist. Darüber hinaus ist Asphalt ein kostengünstiges und leicht zu verarbeitendes Material. Bei Verwendung eines säurefesten Elastomers kann bei einem höheren Kostenaufwand für den Belag eine weitere Komfortverbesserung erreicht werden.
Dadurch, daß der aus Beton gebildete Randbereich zu den Rillen an der Oberfläche beidseits der etwa 3 cm breiten Rille eine Breite von jeweils 2 cm und die Absenkung der Betonoberfläche durchschnittlich etwa 2 cm beträgt, wird ein ausreichend stabiler Rillenrandbereich aus Beton bereitgestellt, wobei die für die Komfortverbesserung vorgesehene Asphaltschicht einen sehr großen Teil der Oberfläche bildet.
Dadurch, daß der aus Beton bestehende Rillenrandbereich mit einem Verstärkungselement, bevorzugt einem Armierungsstahl, verstärkt ist, wird die Festigkeit des Betonrandbereichs neben den Rillen erhöht, ein mögliches
Anmelder 24. Juli 2001
Patentanwalt Hansen 0726.20a.doc
Abbrechen der Betonkante wird damit weitestgehend vermieden. Das Verstärkungselement kann beispielsweise aus einem im Beton im Randbereich eingegossenen Armierungsstahl oder aus einem bis zur Oberfläche reichenden Stahl-Verstärkungsprofil bestehen.
Wenn der Rillenflur aus Betonfertigteilplatten gebildet ist, kann der Rillenflur durch aneinanderzufügende Betonfertigteile vor Ort schnell aufgebaut werden, ohne daß lange Trocknungszeiten für den Beton zu berücksichtigen sind. Betonfertigteile können industriell in hoher Maßhaltigkeit kostengünstig produziert werden.
Die Betonfertigteilplatte zum Aufbau einer erfindungsgemäßen Anordnung entspricht bevorzugt der Flurbreite und weist in Längsrichtung zur paßgenauen Ausrichtung der aneinanderzufügenden Platten Passungselemente auf. Durch die Passungselemente sind die Rillen der aneinanderzufügenden Fertigteilplatten in Längsrichtung ausgerichtet, so daß ein mit in die Rillen eingreifenden Zinken versehener Ausmistschieber an den Plattenübergängen nicht verhakt.
Bevorzugt bestehen die Passungselemente aus an einer Stirnseite der Platte angeordneten Vorsprüngen und an der anderen Stirnseite der Platte angeordneten zugeordneten Aufnahmen.
Dadurch, daß in Flurbreite im wesentlichen gleich beabstandete Rillen vorgesehen sind, wobei in der Mitte ein breiteres Betonmittelteil und am Rand jeweils ein Seitenstreifen ohne Aufnahmevertiefungen für einen elastischen Belag vorgesehen sind, wird eine bevorzugte Flurgestaltung angegeben, bei der in der Mitte eine etwas breitere Betonoberfläche und an den Seiten eine schmalere Betonoberfläche für die Auflage eines hin- und herbewegbaren Ausmistschiebers vorgesehen ist.
Anmelder 24. Juli 2001
Patentanwalt Hansen 0726.20a.doc
Nachfolgend werden zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen detailliert erläutert.
Darin zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt entlang der Stirnfläche einer erfindungs-
gemäßen Betonfertigplatte im Ausschnitt,
Fig. 2 drei aneinanderzufügende bzw. aneinandergefügte Betonfertigteilplatten in Ausführungsform gemäß Fig. 1 in Draufsicht und
Fig. 3 eine alternative Ausführungsform der Rillenflurbetonplatte im Querschnitt.
Fig. 1 zeigt in Stirnansicht im Ausschnitt eine Betonfertigteilplatte 11 in der mehrere parallel angeordnete Rillen 15 ausgebildet sind. Zwischen benachbarten Rillen 1 5 weist die Betonplatte eine fast bis zu den Rillen reichende Aufnahmevertiefung 12 auf. Die Aufnahmevertiefung 12 hat in der in Fig. dargestellten Stirnansicht flachen haibelliptischen Querschnitt.
An den Rillen 15 sind bis an die Lauffluroberfläche 10 reichende schmale Betonrandbereiche 13 ausgebildet. Durch den halbelliptischen Querschnitt der Aufnahmevertiefung 12 ist der Betonrandbereich im Gefüge der Betonplatte 11 in einer stetigen, sich zur Oberfläche 10 verjüngenden Gestalt ausgebildet. Entsprechend belastungsstabil sind die Betonrandbereiche 13.
In Fig. 2 sind drei aneinanderzufügende bzw. aneinandergefügte Betonfertigteilplatten 11, 11' und 11" in Draufsicht dargestellt. Die Betonfertigteilplatten 11, 11', 11" entsprechen dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel. Die Betonfertigteilplatten weisen die Breite des zu erstellenden
Anmelder 24. Juli 2001
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Rillenflures auf und haben eine standardisierte Länge, so daß die einzelne Rillenflurbetonplatte als Fertigteil noch gut handhabbar und transportfähig ist. Durch Aneinanderfügen einer entsprechenden Anzahl von Betonfertigteilplatten in Längsrichtung wird die für den auszustattenden Stall benötigte Flurlänge gebildet.
Um eine paßgenaue Ausrichtung der aneinanderzufügenden Platten sicherzustellen, sind an den Stirnseiten 16 der Betonfertigplatten 11, 11', 11" wechselseitig Passungselemente 17, 18 ausgebildet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel bestehen die Passungselemente aus an einer Stirnseite der Platte angeordneten Vorsprüngen 17 und an der anderen Stirnseite dazu ausgerichteten Aufnahmen 18.
In Fig. 2 sind die Betonfertigteilplatten 1 V und 11" im bereits zusammengefügten Zustand dargestellt. Die an der Oberfläche nicht mehr sichtbaren Passungselemente sind an der Fügekante gestrichelt dargestellt. Weiter ist die Betonfertigteiiplatte 11 vor dem Anfügen an Betonfertigteilplatte 11' dargestellt. Entsprechend sind die Vorsprünge 17 an Stirnseite 16 der Betonfertigteiiplatte 11 erkennbar. In der zugeordneten Stirnseite 16 der Betonfertigteiiplatte 11' sind die für die Vorsprünge 17 vorgesehenen Aufnahmen 18 gestrichelt wiedergegeben.
Ferner ist in Fig. 2 eine bevorzugte Rillenaufteilung in der Draufsicht erkennbar. Der Rillenflur weist insgesamt zwölf Rillen 15 auf, die jeweils zu sechs gleichbeabstandeten Rillen beidseits eines Betonmittelteils 19 angeordnet sind. Das Mittelteil 19 dient als stabile Auflage für den durch eine Schubstange hin- und herbewegbaren Ausmistschieber. Ferner ist außen jeweils ein Seitenstreifen 20 ausgebildet, der ebenfalls lediglich eine Betonoberfläche aufweist, also keine Aufnahmevertiefung für Asphalt hat.
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In Fig. 3 ist eine alternative Ausführungsform einer Rillenflurbetonplatte 21 im Querschnitt in einem Ausschnitt dargestellt. Die Betonfertigteilplatte 21 weist zwischen benachbarten Rillen 25 ebenso wie das erste Ausführungsbeispiel eine Aufnahmevertiefung 22 auf. Die Aufnahmevertiefung 22 weist jedoch einen rechteckigen Querschnitt auf. Diese Aufnahmevertiefung 22 ist ebenfalls mit einem Asphaltbelag 24 aufgefüllt.
Aufgrund der rechteckig ausgebildeten Aufnahmevertiefung 22 weist der Betonrandbereich 23 beidseits senkrechte Flanken auf. Zur Verstärkung des Randbereichs 23 ist hier ein Armierungsstahl 26 im Beton eingegossen.
Anmelder 24. Juli 2001
Patentanwalt Hansen 0726.20a.doc
Bezugszeichenliste
10 Lauffluroberfläche
11 Betonfertigteiiplatte
12 Aufnahmevertiefung
13 Betonrandbereich
14 (Asphalt-)Belag
15 Rille
16 Stirnseite
17 Vorsprung, Passungselement
18 Aufnahme, Passungselement
19 Betonmittelteil
20 Seitenstreifen
21 Betonfertigteiiplatte
22 Aufnahmevertiefung
23 Betonrandbereich
24 Asphaltbelag
25 Rille
26 Armierungsstahl

Claims (9)

1. Anordnung für Boxenlaufstall oder dergleichen zur Viehhaltung, insbesondere für Rindvieh, mit einem als Betonplatte ausgebildeten Rillenflur, wobei die Fluroberfläche (10) zwischen benachbarten Rillen (15) mit einem elastischen und rutschhemmenden Belag (14) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Rillen (15) vollständig vom Beton der Betonplatte (11) aufgespannt sind, wobei die Betonplatte (11) zwischen benachbarten Rillen (15) eine fast bis zu den Rillen (15) reichende Aufnahmevertiefung (12) aufweist, die mit dem elastischen und rutschhemmenden Belag (14) planeben aufgefüllt ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevertiefung (12) der Betonplatte (11) zwischen benachbarten Rillen (15) in Querschnittsrichtung zu den Rillen (15) rechteckigen oder halbelliptischen Querschnitt aufweist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der elastische und rutschhemmende Belag (14) aus einer bitumenartigen Masse, bevorzugt Asphalt, oder einem Elastomer gebildet ist.
4. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der aus Beton gebildete Randbereich (13) zu den Rillen (15) an der Oberfläche (10) beidseits der etwa 3 cm breiten Rille (15) eine Breite von jeweils 2 cm und die Absenkung der Betonoberfläche (Aufnahmevertiefung (12)) durchschnittlich etwa 2 cm beträgt.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der aus Beton bestehende Rillenrandbereich mit einem Verstärkungselement, bevorzugt einem Armierungsstahl (26), verstärkt ist.
6. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rillenflur aus Betonfertigteilplatten (11) gebildet ist.
7. Betonfertigteilplatte zum Aufbau einer Anordnung gemäß Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Betonfertigteilplatte (11) der Flurbreite entspricht und in Längsrichtung zur paßgenauen Ausrichtung der aneinanderzufügenden Platten Passungselemente (17, 18) aufweist.
8. Betonfertigteilplatte gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Passungselemente (17, 18) aus an einer Stirnseite der Platte angeordneten Vorsprüngen (17) und an der anderen Stirnseite der Platte angeordneten zugeordneten Aufnahmen (18) bestehen.
9. Betonfertigteilplatte nach einem der Ansprüche 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in Flurbreite im wesentlichen gleich beabstandete Rillen (25) vorgesehen sind, wobei in der Mitte ein breiteres Betonmittelteil (19) und am Rand jeweils ein Seitenstreifen (20) ohne Aufnahmevertiefungen für einen elastischen Belag (24) vorgesehen sind.
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