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DE20111957U1 - Verkaufseinheit aus Grundelement und Dekorationselement - Google Patents

Verkaufseinheit aus Grundelement und Dekorationselement

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DE20111957U1
DE20111957U1 DE20111957U DE20111957U DE20111957U1 DE 20111957 U1 DE20111957 U1 DE 20111957U1 DE 20111957 U DE20111957 U DE 20111957U DE 20111957 U DE20111957 U DE 20111957U DE 20111957 U1 DE20111957 U1 DE 20111957U1
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Germany
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decorative element
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decorative
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Henkel AG and Co KGaA
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Description

Verkaufseinheit aus Grundelement und Dekorationselement
Die Erfindung betrifft eine Verkaufseinheit aus einem Verkaufs-Grundelement und einem am Grundelement lösbar angebrachten, vorzugsweise spielzeugähnlichen Dekorationselement, wobei das Grundelement ein Nicht-Lebensmittel-Haushaltsartikel ist.
Im Bereich der Lebensmittel ist es bekannt, insbesondere Genußmittel wie Schokolade mit einer Saisonverpackung zu versehen. Das Verkaufs-Grundelement, in
&iacgr;&ogr; diesem Fall eine Schokoladentafel, wird beispielsweise mit einer Umverpackung in Form eines Osterhasen versehen. Bekannt ist es auch, Kunststoff-Spielzeuge mit einer Schokoladenfüllung zu verkaufen. Bei den sogenannten "Überraschungseiern" ist es bekannt, diese mit einer der Saison entsprechenden Teil-Verpackung zu versehen, beispielsweise mit einem aufgeklebten Dekorationselement in Form eines Hasenkopfes mit langen Hasenohren.
Im Bereich der Nicht-Lebensmittel-Haushaltsartikel sind allenfalls Dekorationselemente in Form von Papier-Banderolen o. dgl. bekannt. Allerdings ist es im Bereich der Schreibwaren bekannt, Bleistifte am oberen Ende mit einem aufgesteckten spielzeugähnlichen Dekorationselement, beispielsweise einer Spielfigur, zu versehen. Die Spielfigur kann für sich vom Grundelement abgenommen und als Spielzeug benutzt werden.
Der Lehre liegt das Problem zugrunde, eine Verkaufseinheit der in Rede stehenden Art für einen Nicht-Lebensmittel-Haushaltsartikel als Grundelement anzugeben, die eine besondere Verkaufsattraktivität herstellt.
Das zuvor aufgezeigte Problem ist bei der eingangs erläuterten Verkaufs einheit dadurch gelöst, daß die Verkaufseinheit, die aus dem Grundelement und dem damit verbundenen Dekorationselement besteht, insgesamt einen als solchen handhabbaren und brauchbaren Gesamtgegenstand, insbesondere insgesamt ein Spielzeug bildet. Wesentlich ist, daß die Verkaufseinheit als solche als Gesamtgegenstand, insbesondere also als Spielzeug gehandhabt werden kann. Die beiden Teile der Verkaufseinheit, also das Grundelement und das Dekorationselement, haben somit dann, wenn sie zusammengefügt sind, einen Zweitnutzen, nämlich den des Gesamtgegenstandes, insbesondere den Nutzen als Spielzeug.
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Interessant ist bei der erfindungsgemäßen Lösung überdies, daß auch ein Grundelement, dessen Inhalt verbraucht worden ist, wieder mit dem Dekorationselement zusammengefügt werden kann. Man kann so das verbrauchte Grundelement in Verbindung mit dem Dekorationselement weiter als Gesamtgegenstand in seiner Zweitfunktion, insbesondere als Spielzeug nutzen.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der zuvor erläuterten Lehre sind Gegenstand der Unteransprüche.
Besondere Bedeutung kommt einer Ausfuhrung der erfindungsgemäßen Verkaufseinheit zu, bei der das Grundelement ein stabartiger Klebestift ist, das Dekorationselement aus Kunststoffmaterial besteht und die Form eines Weltraumgleiters aufweist und von der Seite auf die Mantelfläche des Klebestifts aufgesteckt bzw. aufgeclipst ist.
Besondere Bedeutung kommt auch einer weiteren Variante der Verkaufseinheit zu, bei der das Grundelement ein stabartiger Klebestift ist, das Dekorationselement aus Kunststoffmaterial besteht und die Form eines Astronautenhelms, vorzugsweise mit Raketenrucksack aufweist und bei der das Dekorationselement zweiteilig ausgeführt ist, wobei die Teile den stabartigen Klebestift von oben her zwischen sich aufnehmend zusammengefügt, insbesondere zusammengesteckt oder zusammengeclipst sind.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen werden im übrigen anhand der Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung näher bestimmt. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 ein Verkaufs-Grundelement einer erfindungsgemäßen Verkaufsein-
heit in einer Seitenansicht am Beispielfall eines stabartigen Klebe
stifts,
Fig. 2 ein spielzeugähnliches Dekorationselement für eine Verkaufseinheit
in einer Frontansicht,
Fig. 3 das Grundelement aus Fig. 1 mit dem Dekorationselement aus Fig.
2 aufgesteckt in einer Frontansicht,
Fig. 4 den Gegenstand aus Fig. 3 in einer Ansicht,
Fig. 5 den Gegenstand aus Fig. 3 in einer Ansicht von oben,
Fig. 6 den Gegenstand aus Fig. 3 aus einer Ansicht von unten,
&iacgr;&ogr; Fig. 7 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Ver
kaufseinheit mit dem Grundelement aus Fig. 1 und einem anderen Dekorationselement,
Fig. 8 den Gegenstand aus Fig. 7 in einer Seitenansicht.
Gegenstand der Erfindung ist eine Verkaufseinheit aus einem Verkaufs-Grundelement 1 und einem am Grundelement 1 lösbar angebrachten, vorzugsweise spielzeugähnlichen Dekorationselement 2, wobei das Grundelement 1 ein NichtLebensmittel-Haushaltsartikel ist.
Fig. 1 zeigt ein solches Grundelement 1 am Beispiel eines stabartigen Klebestifts für das Kleben von Papier. Solche Stifte sind millionenfach verbreitet. Andere Grundelemente 1 können eingesetzt werden, Beispiele werden im weiteren Verlauf der Beschreibung erläutert werden.
Fig. 2 zeigt ein spielzeugähnliches Dekorationselement 2 und Fig. 3 macht deutlich, wie nun die Verkaufseinheit aus dem Grundelement 1 und dem damit verbundenen Dekorationselement 2 insgesamt einen als solchen handhabbaren und brauchbaren Gesamtgegenstand 3 bildet. Die Handhabbarkeit des Gesamtgegen-Standes 3 ergibt sich ohne weiteres aus der Darstellung. Die Brauchbarkeit des Gesamtgegenstandes 3 liegt im vorliegenden Ausführungsbeispiel darin, daß dieser ein Spielzeug, im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Weltraumfahrzeug bildet. Ein Kind kann mit einem solchen Spielzeug insgesamt spielen.
Zum Stand der Technik ist im allgemeinen Teil der Beschreibung bereits erläutert worden, daß dort Verkaufseinheiten aus Grundelement 1 und Dekorations-
-A-
element 2 bekannt sind, bei denen das Dekorationselement 2 praktisch die komplette Verpackung für das Grundelement 1 bildet, wobei das Grundelement 1 beispielsweise eine Schokoladenfüllung darstellt.
Interessant für die dargestellte Verkaufseinheit ist hierbei, daß das Dekorationselement 2 das Grundelement 1 nur zum Teil umschließt, so daß das Grundelement 1 einen optisch wesentlichen Bestandteil des Gesamtgegenstandes 3 bildet. Das Grundelement 1, also der Nicht-Lebensmittel-Haushaltsartikel, ist also Gestaltungs- und Konstruktionselement des Gesamtgegenstandes 3, hier in der
&iacgr;&ogr; Form des Spielzeugs.
Wie das dargestellte und besonders bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt, realisiert sich die erfindungsgemäße Verkaufseinheit besonders vorteilhaft mit einem stabartigen Grundelement 1, das vorzugsweise eine kreiszylindrische Grundform hat. Der hier dargestellte Klebestift stellt ein solches, besonders passendes Grundelement 1 dar. Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt das Grundelement 1 in der besonders bevorzugten Ausführung als Klebestift mit Mantelfläche 4, Schraubabschnitt 5 am unteren Ende und Verschlußkappe 6 am oberen Ende.
Im Stand der Technik sind auch im Nicht-Lebensmittel-Bereich Dekorationselemente 2 als Papier-Hülsen oder Papier-Schleifen etc. bekannt. Die Brauchbarkeit des Gesamtgegenstandes 3, insbesondere die Brauchbarkeit als Spielzeug wird stark dadurch gefördert, daß bei dem erfindungsgemäßen Gegenstand das Dekorationselement 2 aus Kunststoffmaterial besteht. Das schafft eine hohe Attraktivität und einen hohen Spielwert für den Gesamtgegenstand 3.
Das in den Figuren 1 bis 6 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt, daß das Dekorationselement 2 auf das Grundelement 1, vorzugsweise auf dessen Mantelfläehe, aufgesteckt oder aufgeclipst ist. Fig. 6 läßt dabei besonders gut erkennen, daß das Dekorationselement 2 das kreiszylindrische Grundelement 1 quer zur Aufsteckrichtung um mehr als 180° umfaßt. Die seitlichen Flügel 7 des Dekorationselementes 2 umfassen also das kreiszylindrische Grundelement 1 beidseits federelastisch unter Nutzung der Eigenelastizität des Kunststoffmaterials.
Fig. 7 und 8 zeigen eine Modifikation des Dekorationselementes 2 in Verbindung mit demselben Grundelement 1, das in Fig. 1 bereits dargestellt worden ist. Hier ist vorgesehen, daß das Dekorationselement 2 zweiteilig ausgeführt ist und die Teile zu 2 a, 2b das Grundelement 1 zwischen sich aufnehmend zusammengefügt, insbesondere zusammengesteckt oder zusammengeclipst sind. Angedeutet ist, daß die beiden Teile 2a, 2b des Dekorationselementes 2 über ein Kunststoff-Filmscharnier 8 unverlierbar miteinander verbunden sind.
Während beim ersten Ausfiihrungsbeispiel der Fig. 1 bis 6 das Dekorationselement 2 seitlich auf das stabartige Grundelement 1 aufgeclipst wird, wird beim Ausfiihrungsbeispiel der Fig. 7 und 8 das zunächst geöffnete Dekorationselement 2 über den Kopf des Grundelementes 1 gesteckt, dann werden die Teile 2a und 2b des Dekorationselementes 2 aneinander herangeführt und, das Grundelement 2 zwischen sich aufnehmend, zusammengefügt, im dargestellten Ausfiihrungsbeispiel zusammengeclipst.
Das in den Fig. 7 und 8 dargestellte Ausfiihrungsbeispiel zeichnet sich ferner dadurch aus, daß das Dekorationselement 2 auf der Innenseite Rippen 9 aufweist, die mit Rippen 10 am Grundelement 1 bei angebrachten Dekorationselement 2 in Eingriff stehen. Innerhalb der Teile 2 a und 2b des Dekorationselementes 2 sind also die erörterten Rippen 9 angelegt, die das Dekorationselement 2 in der dargestellten Position auf der Verschlußkappe 6 des Klebestifts halten, nämlich mit dort vorhandenen Rippen 10 in Eingriff stehen. Auf diese Weise kann das einmal über der Verschlußkappe 6 des Klebestifts zusammengeklappte Dekorationselement 2 nicht ohne weiteres nach oben vom Grundelement 1 abgezogen werden. Vielmehr muß das Dekorationselement 2 wieder "geöffnet" werden, um dann das Grundelement 1 benutzen zu können.
Natürlich ist das Grundelement 1 nicht auf die Form eines Klebestifts beschränkt, auch wenn ein Klebestift ein besonders interessantes Grundelement 1 für die erfindungsgemäße Verkaufseinheit ist. Eine Vielzahl von Alternativen zum Grundelement 1 in Form eines Klebestiftes stehen jedoch zur Verfugung. Beispielsweise kann man vorsehen, daß das Grundelement 1 ein Schreibhilfsmittel, beispielsweise eine Kunststoffflasche für ein Schriftabdeckungsmittel ist. Auch eine Klebstofftube, insbesondere eine Klebstoffstandtube kommt als Grundelement 1 in Frage. In einem ganz anderen Anwendungsbereich ist ein
Grundelement 1 beispielsweise eine Zahnpasta-Standtube. Man kann sich vorstellen, daß gerade das in den Fig. 1 bis 6 dargestellte Dekorationselement 2 sehr interessant auch mit einer Zahnpasta-Standtube korrespondiert.
Das in den Fig. 1 bis 6 dargestellte Ausfuhrungsbeispiel einer Verkaufseinheit zeigt nun, daß das Dekorationselement 2 die Form eines Weltraumgleiters (Shuttle) aufweist. Der Korpus des hier bevorzugten Grundelements 1, nämlich eines Klebestifts, korrespondiert besonders schön mit der äußeren Gestaltung des Dekorationselementes 2 als Außenhaut eines Weltraumgleiters. Hier kommt noch besonders attraktiv hinzu, daß im dargestellten Ausführungsbeispiel, so in Fig. 3 besonders gut zu erkennen, das Dekorationselement 2 knapp oberhalb des Schraubabschnittes 5 des das Grundelement 1 bildenden Klebestifts endet. Dieser Schraubabschnitt 5 hat, wie das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt, eine Verrippung in Längsrichtung. Der Gesamteindruck in der Darstellung in Fig. 3 ist dabei der, daß der Schraubabschnitt 5 gewissermaßen das "Triebwerk" des Weltraumgleiters, dargestellt durch das Dekorationselement 2, bildet.
Fig. 3 in Verbindung mit Fig. 4 zeigt eine weitere Besonderheit, die darin besteht, daß das als Klebestift ausgeführte Grundelement 1 am oberen Ende eine Verschlußkappe 6 aufweist, wobei das Dekorationselement 2 in Höhe der Verschlußkappe 6 des Grundelementes 1 eine fensterartige Öffnung 12 aufweist. Man erkennt dies in Fig. 4 an den in der Öffnung 12 seitlich sichtbaren Rippen 10.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 7 und 8 befindet sich die fensterartige Öffnung 12 rechts in Fig. 8. Bei dieser Ausgestaltung gilt, daß das Dekorationselement 2 die Form eines Astronautenhelms mit Raketenrucksack 11 hat. Die fensterartige Öffnung 12 ist dabei das Sichtfenster für den Astronauten.
Interessante Varianten für das Dekorationselement 2 sind beispielsweise auch ein Ritterhelm oder andere Kopfbekleidungen. Auch andere Luft-, Land- und Wasserfahrzeuge können als Dekorationselement herangezogen werden. Besonders interessant ist eine Variante, bei der das Dekorationselement 2 ein Rennboot ist. Gerade in diesem Fall kann man auch den leeren Klebestift - Grundelement 1 weiter nutzbringend verwenden. Man schraubt nämlich mittels des Schraubabschnittes 5 das innenliegende Transportteil zurück und verschließt mittels der
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Verschlußkappe 6 den Klebestift fest. Dann stellt er praktisch einen Schwimmkörper des Rennbootes dar, dessen Außenhaut durch das Dekorationselement gebildet ist.

Claims (22)

1. Verkaufseinheit aus einem Verkaufs-Grundelement (1) und einem am Grundelement (1) lösbar angebrachten, vorzugsweise spielzeugähnlichen Dekorationselement (2), wobei das Grundelement (1) ein Nicht-Lebensmittel-Haushaltsartikel ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkaufseinheit aus dem Grundelement (1) und dem damit verbundenen Dekorationselement (2) insgesamt einen als solchen handhabbaren und brauchbaren Gesamtgegenstand (3), insbesondere ein Spielzeug, bildet.
2. Verkaufseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) das Grundelement (1) nur zum Teil umschließt, so daß das Grundelement (1) einen optisch wesentlichen Bestandteil des Gesamtgegenstandes (3) bildet.
3. Verkaufseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement (1) eine stabartige, vorzugsweise kreiszylindrische Grundform aufweist.
4. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) aus Kunststoffmaterial besteht.
5. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, insbesondere nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) auf das Grundelement (1), vorzugsweise auf dessen Mantelfläche, aufgesteckt oder aufgeclipst ist.
6. Verkaufseinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) das kreiszylindrische Grundelement (1) quer zur Aufsteckrichtung um mehr als 180° umfaßt.
7. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, insbesondere nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) zweiteilig ausgeführt ist und die Teile (2a, 2b) das Grundelement (1) zwischen sich aufnehmend zusammengefügt, insbesondere zusammengesteckt oder zusammengeclipst sind.
8. Verkaufseinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (2a, 2b) des Dekorationselementes (2) über ein Kunststoff-Filmscharnier (8) unverlierbar miteinander verbunden sind.
9. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) auf der Innenseite Rippen (9) aufweist, die mit Rippen (10) am Grundelement (1) bei angebrachten Dekorationselement (2) in Eingriff stehen.
10. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das stabartige Grundelement (1) ein Klebestift ist.
11. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement (1) ein Schreibhilfsmittel ist.
12. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement (1) eine Klebstoff-Standtube ist.
13. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement (1) eine Zahnpasta-Standverpackung ist.
14. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) die Form eines Weltraumgleiters (Shuttle) aufweist.
15. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) die Form eines Astronautenhelms, vorzugsweise mit Raketenrucksack (11) aufweist.
16. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) die Form eines Ritterhelms aufweist.
17. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) die Form eines Rennbootes aufweist.
18. Verkaufseinheit nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Kombination der Merkmale der Ansprüche 2, 3, 4, 5, 10 und 14.
19. Verkaufseinheit nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Kombination der Merkmale der Ansprüche 2, 3, 4, 7, 10, 15.
20. Verkaufseinheit nach Anspruch 14, wobei das als Klebestift ausgeführte Grundelement (1) am unteren Ende einen vorzugsweise in Längsrichtung verrippten Schraubabschnitt (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) knapp oberhalb des Schraubabschnitts (5) endet.
21. Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei das als Klebestift ausgeführte Grundelement (1) am oberen Ende eine Verschlußkappe (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorationselement (2) in Höhe der Verschlußkappe (6) des Grundelementes (1) eine fensterartige Öffnung (12) aufweist.
22. Aus Kunststoffmaterial bestehendes Dekorationselement für eine Verkaufseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils eines oder mehrerer der Ansprüche 6, 7, 8, 9, 14, 15, 16, 17.
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