DE20110702U1 - Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel - Google Patents
Einteiliger Zuschnitt für eine FaltschachtelInfo
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Description
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Patentanwälte Rechtsanwälte
Dr. jur. Alf-Olav Gleiss, Dipl.-Ing. PA Rainer Große, Dipl.-Ing. PA Dr. Andreas Schrell, Dipl.-Biol. PA Torsten Armin Krüger, RA Nils Heide, RA
Armin Eugen Stockinger, RA Georg Brisch, Dipl.-Ing. PA Erik Graf v. Baudissin, RA
Armin Eugen Stockinger, RA Georg Brisch, Dipl.-Ing. PA Erik Graf v. Baudissin, RA
PA: Patentanwalt European Patent Attorney European Trademark Attorney
RA: Rechtsanwalt, Attorney-at-law D-70469 STUTTGART MAYBACHSTRASSE 6A Telefon: +49(0)711 8145 55 Telefax: +49(0)711 81 30 32 E-Mail: office@gleiss-grosse.com Homepage: www.gleiss-grosse.com
In cooperation with
Joachim Schropp Rosenstraße 14
74831 GUNDELSHEIM
17067t.doc Bl-ho
26.Juni 2001
26.Juni 2001
Patentanwälte Rechtsanwälte
Die Erfindung betrifft einen einteiligen, insbesondere rechteckförmigen Zuschnitt für eine Faltschachtel, insbesondere aus Karton, mit zwei Hauptwandabschnitten, die an einer Seite, insbesondere durch eine Hauptfaltlinie miteinander verbunden sind und die an der entgegengesetzten Seite, zum Beispiel durch eine Lasche, miteinander verbindbar sind, um einen im Wesentlichen schlauchförmigen Körper zu bilden, dessen Enden verschließbar sind.
Die Erfindung betrifft auch eine Faltschachtel aus einem einteiligen Zuschnitt.
Bei herkömmlichen Kissenpackungen sind Verschlussabschnitte ausgebildet, die aufeinandergefaltet werden können, um die Kissenpackung zu verschließen. Die Verschlussabschnitte dienen bei Kissenpackungen gleichzeitig dazu, den im Wesentlichen schlauchförmigen Körper in Form zu bringen und zu halten. Die Verschlussabschnitte von Kissenpackungen sind beispielsweise ellipsenförmig ausgebildet.
Durch die nicht rechteckförmige Kontur der Verschlussabschnitte kann für Kissenpackungen kein recheckiger Zuschnitt verwendet werden. Das bedingt bei der Herstellung einen Zwischenschnitt zwischen zwei Zuschnitten. Außerdem führt die nicht rechteckförmige Kontur der Verschlussabschnitte bei Kissenpackungen zu einem erhöhten Materialverbrauch, da das Material zwischen den Verschlussabschnitten
17067b.doc Bl-ho
26. Juni 2001
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zweier unterschiedlicher Zuschnitte entfernt werden muss. Außerdem ist ein Verschließen der Kissenpackungen mit der Hand relativ aufwendig, da die Verschlussabschnitte nacheinander gegeneinander gefaltet werden müssen. Außerdem können Kissenpackungen nicht durch Verschweißen oder Versiegeln fluiddicht verschlossen werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen einfachen und kostengünstig herstellbaren Zuschnitt für eine Faltschachtel zu schaffen, die mit der Hand verschließbar ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Faltschachtel aus einem einteiligen Zuschnitt zu schaffen, die einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar ist. Außerdem soll die erfindungsgemäße Faltschachtel besonders leicht mit der Hand und auch maschinell verschließbar sein.
Die Aufgabe ist bei einem einteiligen, insbesondere rechteckförmigen Zuschnitt für eine Faltschachtel, insbesondere aus Karton, mit zwei Hauptwandabschnitten, die an einer Seite, insbesondere durch eine Hauptfaltlinie miteinander verbunden sind und die an der entgegengesetzten Seite, zum Beispiel durch eine Lasche, miteinander verbindbar sind, um einen im Wesentlichen schlauchförmigen Körper zu bilden, dessen Enden verschließbar sind, dadurch gelöst, dass in mindestens einem der beiden Hauptwandabschnitte ein Seitenwandabschnitt mit spitz zulaufenden Enden ausgebildet ist. Der Seitenwandabschnitt verleiht dem schlauchförmigen Körper eine stabile räumliche Gestalt.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenwandabschnitt durch zwei Faltlinien gebildet ist, die in der Mitte voneinander beabstandet sind und an den Enden ineinander übergehen. Die Faltlinien verleihen dem schlauchförmigen Körper einen polygonförmigen Querschnitt. Normalerweise sind zwei Seitenwandabschnitte gegenüberliegend angeordnet, um dem schlauchförmigen Körper in der Mitte einen rechteckförmigen Querschnitt zu geben.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass die zwei den Seitenwandabschnitt bildenden Faltlinien im mittleren Bereich parallel zueinander angeordnet sind. Dadurch bekommt der schlauchförmige Körper im mittleren Bereich die Gestalt eines Quaders.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenwandabschnitt an seinen Enden dreieckig ausgebildet ist. Dadurch wird dem Querschnitt des schlauchförmigen Körpers besondere Stabilität verliehen .
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenwandabschnitt die Form einer Ellipse aufweist. Das führt zu einer optisch ansprechenden Gestalt einer aus dem Zuschnitt gebildeten Faltschachtel. Der Querschnitt des schlauchförmigen Körpers nimmt von der Mitte nach außen ab.
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Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptwandabschnitte an den spitz zulaufenden Enden des Seitenwandabschnitts in Verschlussabschnitte übergehen. Die Verschlussabschnitte kommen im zusammengebauten Zustand der Faltschachtel aneinander zur Anlage. Dadurch wird ein besonders einfaches Verschließen der Faltschachtel von Hand und maschinell ermöglicht.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Hauptabschnitten und den Verschlussabschnitten Verschlussfaltlinien ausgebildet sind. Die Verschlussfaltlinien ermöglichen eine flächige Anlage der Verschlussabschnitte aneinander. Dadurch wird ein fluiddichtes Verschließen der Faltschachtel ermöglicht.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussfaltlinien im Wesentlichen quer zu dem mindestens einen Seitenwandabschnitt angeordnet sind, und, dass der Abstand zwischen den Verschlussfaltlinien und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts nicht konstant ist beziehungsweise variiert. Dadurch wird ein sicheres Verschließen einer aus dem Zuschnitt hergestellten Verpackung gewährleistet.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass in beiden Hauptwandabschnitten ein Seitenwandabschnitt mit spitz zulaufenden Enden ausgebildet ist, und
dass zwischen den beiden Seitenwandabschnitten eine durchgehende Faltlinie im Wesentlichen parallel zu den Seitenwandabschnitten angeordnet ist. Durch die durchgehende Faltlinie wird ein Zusammenfalten des schlauchförmigen Körpers zur Aufbewahrung oder zum Transport gewährleistet. Außerdem vereinfacht die durchgehende Faltlinie die maschinelle Fertigung auf herkömmlichen Klebemaschinen und erleichtert das Einlegen von Produkten.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Verschlussfaltlinien und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts ausgehend von den Seitenwandabschnitten nach innen und nach außen hin zunimmt. Dadurch wird erreicht, dass die im aufgerichteten Zustand der Faltschachtel aneinander anliegenden Verschlussabschnitte zusammengehalten werden. Durch den Verlauf der Verschlussfaltlinien wird in der aufgerichteten FaItschachtel eine Spannung erzeugt, welche die Faltschachtel verschlossen hält.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Verschlussfaltlinien und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts ausgehend von den Seitenwandabschnitten nach innen und nach außen hin linear zunimmt. Die daraus resultierenden geraden Verschlussfaltlinien haben den Vorteil, dass sie einfach herzustellen sind.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass die
Verschlussfaltlinien kreisbogenförmig, bezogen auf den Zuschnitt, nach innen gekrümmt ausgebildet sind· Bei im Rahmen der vorliegenden Erfindung durchgeführten Versuchen hat sich eine leicht gekrümmte Ausbildung der Verschlussfaltlinien als besonders vorteilhaft erwiesen. Durch die Krümmung der Verschlussfaltlinien wird ein Einschnappen der Verschlussabschnitte beim Verschließen einer aus dem Zuschnitt hergestellten Faltschachtel gewährleistet.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Verschlussfaltlinien und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts in dem Bereich innerhalb der beiden Seitenwandabschnitte konstant ist und in den Bereichen außerhalb der beiden Seitenwandabschnitte nach außen hin zunimmt. Dadurch werden die Verschlussabschnitte im zusammengebauten Zustand der Faltschachtel in Schließrichtung vorgespannt. Durch die Vorspannung wird ein Einschnappen beziehungsweise Zusammengehen der Verschlussabschnitte beim Verschließen der Faltschachtel gewährleistet.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass auf der der durchgehenden Faltlinie entgegengesetzten Seite eines der Seitenwandabschnitte eine Lasche an dem zugehörigen Hauptwandabschnitt durch eine weitere Faltlinie gebildet ist, die parallel zu der durchgehenden Faltlinie angeordnet ist. Die Lasche dient dazu, die beiden Wandabschnitte miteinander zu verbinden .
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass die durchgehende Faltlinie und die weitere Faltlinie im zusammengebauten Zustand der Faltschachtel im Wesentlichen deckungsgleich angeordnet sind. Dadurch wird ein Zusammenfalten des Zuschnitts auch dann gewährleistet, wenn die beiden Wandabschnitte an zwei Seiten miteinander verbunden sind, um den schlauchförmigen Körper zu bilden.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass an einem der spitz zulaufenden Enden des Seitenwandabschnitts ein Ausgießtrichter ausgebildet ist. Der Ausgießtrichter dient zum Ausgießen eines in der verschlossenen Faltschachtel befindlichen Fluids. Selbstverständlich kann der Ausgießtrichter je nach Größe und Form auch zum Einfüllen eines Fluids verwendet werden.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgießtrichter mit Hilfe von fünf Ausgießtrichterfaltlinien gebildet wird, die in den an dem spitz zulaufenden Ende des Seitenwandabschnitts angeordneten Verschlussabschnitten ausgebildet sind. Durch die fünf Faltlinien wird ein wiederholtes Öffnen und Verschließen des Ausgießtrichters im aufgerichteten Zustand der Faltschachtel gewährleistet.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Ausgießtrichterfaltlinien voneinander zu dem zugehörigen spitz zulaufenden Ende des Seiten-
wandabschnitts hin abnimmt. Dadurch wird eine trichterförmige Erweiterung des Ausgießtrichters nach außen gewährleistet.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Ausgießtrichters an den beiden zugehörigen Verschlussabschnitten ein dreieckförmiger Ansatz mit der Spitze nach außen angeordnet ist. Der dreieckförmige Ansatz dient in Verbindung mit einer zentral angeordneten Ausgießtrichterfaltlinie dazu, ein zielgerichtetes Ausgießen zu gewährleisten.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel· des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass außen an dem Ausgießtrichter eine Verschlusslasche vorgesehen ist, die durch mindestens eine Perforationslinie von den beiden angrenzenden Verschlussabschnitten abtrennbar ist. Die Verschlusslasche dient dazu, den Ausgießtrichter geschlossenen zu halten. Nach dem Entfernen der Verschlusslasche kann der Ausgießtrichter geöffnet werden.
Die oben angegebene Aufgabe ist bei einer Faltschachtel aus einem einteiligen Zuschnitt dadurch gelöst, dass die Faltschachtel im zusammengebauten Zustand einen Körper aufweist, der an zwei Enden nach außen hin spitz zuläuft und der in der Mitte einen im Wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt aufweist. Dadurch ähnelt die Gestalt der Faltschachtel einem an den Enden verschweißten Folienbeutel. Bei einem Folienbeutel ergibt sich die Gestalt durch den festen Inhalt. Bei der erfindungsgemäßen Faltschachtel wird die Gestalt durch die
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Faltlinien erzeugt. Die erfindungsgemäße Faltschachtel hat den Vorteil, dass sie flach liegend lieferbar ist. Außerdem hat sie einen eigenen, in Größe und Form ohne Produkt festgelegten Körper und eine funktionierende Verschlusseinheit. Sie ist sowohl von Hand als auch maschinell aufrichtbar. Der erfindungsgemäße Zuschnitt kann auf herkömmlichen Produktionsmaschinen ohne Zusatzeinrichtungen verarbeitet werden. Die Faltschachteln können in vielen Varianten hergestellt, zum Beispiel als Tragepackung, oder mit Besonderheiten, wie Verschlüssen und Aufreißtechniken, versehen werden.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Faltschachtel ist dadurch gekennzeichnet, dass der Körper zwei nach außen spitz zulaufende Seitenwandabschnitte aufweist. Die Seitenwandabschnitte verleihen der aufgerichteten Faltschachtel Stabilität. Durch die Ausbildung der Seitenwandabschnitte erhält die aufgerichtete Faltschachtel zum Beispiel die Gestalt eines Quaders mit zwei gegenüberliegenden, spitz zulaufenden Enden.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Faltschachtel ist dadurch gekennzeichnet, dass an den nach außen hin spitz zulaufenden Enden des Körpers zwei flache Verschlussbereiche ausgebildet sind. Die flachen Verschlussbereiche ermöglichen ein fluiddichtes Verschließen der Faltschachtel, zum Beispiel durch Verschweißen. Außerdem ermöglichen die Verschlussbereiche ein Verschließen und Wiederöffnen der Faltschachtel mit der Hand. Durch die besondere Anordnung der Verschlussfaltlinien wird ein Einschnappen und Zusammenhalten der Ver-
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schlussbereiche gewährleistet, ohne andere Techniken oder Hilfsmittel einsetzen zu müssen. Die Verschlussbereiche können auch versiegelt oder verklebt werden.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Faltschachtel besteht darin, dass ein einteiliger, viereckiger Zuschnitt verwendet werden kann. Dadurch ist es möglich, die Faltschachteln ohne neue, technische Ausstattung herzustellen. Der durch den Abstand der Verschlussfaltlinien von dem zugehörigen Rand der Verschlussabschnitte einfache und schnelle Verschluss der Faltschachtel stellt sicher, dass die Faltschachtel nach einer Verwendung wieder flachgelegt werden kann.
Im flachgelegten Zustand kann die Faltschachtel entweder einem Recyclingkreislauf zugeführt werden, oder mit der Hand beziehungsweise maschinell wieder aufgerichtet werden. Die Möglichkeit, die Verschlussabschnitte der Faltschachtel miteinander zu verschweißen beziehungsweise zu versiegeln ist insbesondere im Lebensmittelbereich und allgemein bei pulverförmigen und flüssigen Produkten von Bedeutung. Die Verschlussabschnitte können auch als Tragegriffe ausgebildet sein oder mit einem sogenannten Euroloch versehen werden.
Durch die besonders einfache Handhabbarkeit eignet sich die erfindungsgemäße Faltschachtel besonders gut als Geschenkpackung, zum Beispiel für Dessous, Accessoires oder Schmuck. Darüber hinaus eignet sich die Faltschachtel zur Aufnahme von Süßwaren, Haushaltswaren, Büroartikel oder Lebensmittel. Da
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die Faltschachtel dicht abgeschlossen werden kann, eignet sie sich auch zur Aufnahme von Pulver und Flüssigkeiten. Schließlich weist die erfindungsgemäße Faltschachtel im aufgerichteten Zustand ein besonders ansprechendes Design auf. Durch das ansprechende Design und die flach zulaufenden Verschlusslaschen eignet sich die Faltschachteln auch als Display in einer Dekowand.
Bei dem Ausführungsbeispiel mit den leicht gekrümmten Verschlussfaltlinien wird eine Spannung erzeugt, die beim Verschließen der Faltschachtel mit der Hand ein Zuschnappen der Verschlussabschnitte gewährleistet. Der in die Verschlussabschnitte integrierte Ausgießtrichter ist nach dem Öffnen immer wieder verschließbar. Dadurch bietet er dem Inhalt der Faltschachtel auch nach dem Öffnen Schutz vor Schädlingen und Schmutz. Außerdem ist er einfach zu bedienen.
Der erfindungsgemäße Zuschnitt kann mit Vorklebestellen ausgestattet sein oder maschinell gedruckt, gestanzt und auf einer Maschine aufgerichtet werden. Im letztgenannten Fall ist es auch möglich, auf die Faltlinien zu verzichten. Die Packung wird dadurch stabiler und es ergibt sich ein Packungsbild ohne störende Linien. Außerdem kann je nach je nach Optik des Druckbildes der Verschlussbereich versetzt werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Be-Schreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung verschiedene Ausführungsbeispiele im Einzelnen
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beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
Figur 1 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer ersten Ausführungsform in der Draufsicht;
Figur 2 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer zweiten Ausführungsform mit ellipsenförmigen Seitenwandabschnitten in der Draufsicht;
Figur 3 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer dritten Ausführungsform in der Draufsicht;
Figur 4
Figur 5
Figur 6
eine perspektivische Darstellung einer
aufgerichteten Faltschachtel mit einem Tragegriff und einem Fester;
eine perspektivische Darstellung einer
aufgerichteten Faltschachtel mit einer wiederverschließbaren Öffnungslasche;
eine perspektivische Darstellung einer
aufgerichteten Faltschachtel mit einem Lasehenverschluss;
Figur 7 eine perspektivische Darstellung einer aufgerichteten Faltschachtel mit einer
Sollbruchlinie in der Mitte;
Figur 8 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer vierten Ausführungsform mit kreisbogenförmig gekrümmten Verschlussfaltlinien in der Draufsicht;
Figur 9 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer fünften Ausführungsform mit geraden Faltlinien in der Draufsicht;
Figur 10 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel
gemäß einer sechsten Ausführungsform mit
einem Ausgießtrichter in der Draufsicht und
Figur 11 eine perspektivische Darstellung einer aufgerichteten Faltschachtel mit einem Ausgießtrichter, wie er bei dem Zuschnitt in Figur 10 dargestellt ist.
In Figur 1 ist ein rechteckförmiger Zuschnitt 1 in der Draufsicht dargestellt. Auf dem Zuschnitt 1 sind eine Vielzahl Faltlinien angebracht. Bei den Faltlinien kann es sich um Falze, Rillungen, Ritzungen oder Perforationen handeln. Die Faltlinien dienen dazu, dass beim Aufrichten des Zuschnitts 1 zu einer Faltschachtel definierte Abschnitte ausgebildet werden.
Der Zuschnitt 1 umfasst einen Hauptabschnitt 5, der zwei Teilabschnitte 3 und 4 aufweist und einen Hauptabschnitt 9, der zwei Teilabschnitte 7 und 8 aufweist. Die Hauptabschnitte 5 und 9 sind durch eine Hauptfaltlinie 10 voneinander getrennt. Die Hauptabschnitte 5 und 9 haben die Form von Recht-
ecken, die an einer ihrer Längsseiten aneinander anliegen.
Der Seitenwandabschnitt 11 wird von zwei Seitenwandfaltlinien 14 und 15 gebildet, die im mittleren Bereich parallel zueinander verlaufen und an den Enden spitz aufeinander zulaufen. An den spitz zulaufenden Enden gehen die Seitenwandfaltlinien 14 und 15 in Abschlussfaltlinien 22 und 23 über. Der Seitenwandabschnitt 12 wird in gleicher Weise von zwei Seitenwandf altlinien 16 und 17 begrenzt, die in der Mitte parallel zueinander verlaufen und am Ende in Abschlussfaltlinien 24 und 25 übergehen.
Der Seitenwandabschnitt 11 ist zwischen den Teilabschnitten 3 und 4 des Hauptabschnitts 5 angeordnet. Der Seitenwandabschnitt 12 ist zwischen den Teilabschnitten 7 und 8 des Hauptabschnitts 9 angeordnet. Der Teilabschnitt 3 ist an zwei entgegengesetzten Seiten durch zwei Verschlussfaltlinien 26 und 29 begrenzt. Der Teilabschnitt 4 ist auf zwei entgegengesetzten Seiten durch zwei Verschlussfaltlinien 27 und 28 begrenzt. Der Teilabschnitt 7 ist auf zwei entgegengesetzten Seiten durch zwei Verschlussfaltlinien 30 und 33 begrenzt. Der Teilabschnitt 8 ist auf zwei entgegengesetzten Seiten durch zwei Verschlussfaltlinien 31 und 32 begrenzt.
Der Teilabschnitt 8 wird also durch die Seitenwandfaltlinie 17, die Verschlussfaltlinien 31, 32 und eine Abschlusskante 35 des Zuschnitts 1 begrenzt. Der Teilabschnitt 7 wird durch die Hauptfaltlinie 10, die Verschlussfaltlinien 30, 33 und die Seitenwandf altlinie 16 begrenzt. Der Teilabschnitt 4 wird
durch die Hauptfaltlinie 10, die Verschlussfaltlinien 27, 28 und die Seitenwandfaltlinie 15 begrenzt. Der Teilabschnitt 3 wird durch die Seitenwandfaltlinie 14, die Verschlussfaltlinien 26, 29 und eine Abschlussfaltlinie 37 begrenzt.
Die Abschlussfaltlinie 37 begrenzt auf der dem Teilabschnitt 3 abgewandten Seite eine Lasche 39. Die Lasche 39 ist durch senkrechte Einschnitte 71 und 72 in drei Laschenabschnitte 39a, 39b und 39c unterteilt. Die Lasche 39 dient dazu, die Hauptabschnitte 5 und 9 miteinander zu verbinden. Wenn die Hauptabschnitte 5 und 9 durch die Lasche 39 miteinander verbunden sind, liegt die Abschlusskante 35 des Zuschnitts 1 an der Abschlussfaltlinie 37 an. Dadurch bekommt der Zuschnitt 1 eine schlauchförmige Gestalt, wenn er aufgerichtet wird.
An den Längsseiten des Zuschnitts 1 sind acht Verschlussabschnitte 41, 42, 45, 46 und 44, 43, 48, 47 ausgebildet. Die Verschlussabschnitte 41 bis 44 sind an dem Hauptabschnitt 5 und die Verschlussabschnitte 45 bis 47 an dem Hauptabschnitt 9 ausgebildet. Der Verschlussabschnitt 41 wird durch die Längskante des Zuschnitts 1, die Abschlussfaltlinie 37, die Verschlussfaltlinie 29 und die Abschlussfaltlinie 22 begrenzt.
Der Verschlussabschnitt 42 wird durch die Längskante des Zuschnitts 1, die Abschlussfaltlinie 22, die Verschlussfaltlinie 28 und die Hauptfaltlinie 10 begrenzt. Der Verschlussabschnitt 43 wird durch eine Längskante des Zuschnitts 1, die Abschlussfaltlinie 23, die Verschlussfaltlinie 27 und die Haupt-
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faltlinie 10 begrenzt. Der Verschlussabschnitt 44 wird durch die Längskante des Zuschnitts 1, die Abschlussfaltlinie 23, die Verschlussfaltlinie 26 und die Abschlussfaltlinie 37 begrenzt.
Der Verschlussabschnitt 45 wird durch eine Längskante des Zuschnitts 1, die Hauptfaltlinie 10, die Verschlussfaltlinie 33 und die Abschlussfaltlinie 24 begrenzt. Der Verschlussabschnitt 46 wird durch die Längskante des Zuschnitts 1, die Abschlussfaltlinie 24, die Verschlussfaltlinie 32 und die Abschlusskante 35 des Zuschnitts 1 begrenzt. Der Verschlussabschnitt 47 wird durch eine Längskante des Zuschnitts 1, die Abschlussfaltlinie 25, die Verschlussfaltlinie 31 und die Abschlusskante 35 des Zuschnitts 1 begrenzt. Der Verschlussabschnitt 48 wird durch die Längskante des Zuschnitts 1, die Hauptfaltlinie 10, die Verschlussfaltlinie 30 und die Abschlussfaltlinie 25 begrenzt.
Die Verschlussfaltlinien 27, 30 und 28, 33 verlaufen parallel zu den Längskanten des Zuschnitts 1. Die Verschlussfaltlinien 26, 29 und 31, 32 verlaufen nicht parallel zu den Längskanten des Zuschnitts 1. Durch punktierte Linien 51, 52, 53 und 54 ist angedeutet, dass der Abstand der Verschlussfaltlinien 26, 29 und 31, 32 von den zugehörigen Längskanten des Zuschnitts 1 geringfügig zunimmt. Dadurch wird beim Verschließen der Faltschachtel ein Zuschnappen der aneinander in Anlage kommenden Verschlussabschnitte erreicht. Außerdem werden die aneinander anliegenden Verschlussabschnitte im geschlossenen Zustand der Faltschachtel aneinander in Anlage gehalten.
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Beim Zusammenbau der erfindungsgemäßen Faltschachtel wird die an dem Hauptabschnitt 5 ausgebildete Lasche 39 so an dem Hauptabschnitt 9 festgeklebt, dass die Abschlusskante 35 mit der Abschlussfaltlinie 37 zur Deckung kommt. Daraus ergibt sich ein flaches Gebilde, das zu einem schlauchförmigen Körper mit einem rechteckförmigen Querschnitt aufgerichtet werden kann.
Beim Aufrichten der Faltschachtel führen die Seitenwandabschnitte 11 und 12 zu einem rechteckförmigen Querschnitt in der Mitte der Faltschachtel. Beim Aufrichten der Faltschachtel kommen die Verschlussabschnitte 41 und 42, 43 und 44, 45 und 46, 47 und 48 aneinander zur Anlage. Das Verschließen der Faltschachtel kann mit zwei Fingern erfolgen, welche die Verschlussabschnitte im Bereich der Abschlussfaltlinien 22, 24 und 23, 25 zusammendrücken.
Im geschlossenen Zustand können die aneinander anliegenden Verschlussabschnitte miteinander verschweißt, verklebt oder sonst wie aneinander befestigt werden. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Verschlussfaltlinien 26, 29, 31 und 32 ist es jedoch nicht unbedingt erforderlich, die aneinander anliegenden Verschlussabschnitte aneinander zu befestigen, da die aneinander anliegenden Verschlussabschnitte durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Verschlussfaltlinien 26, 29, 31 und 32 zusammengehalten werden. Wenn die aneinander anliegenden Verschlussabschnitte nicht aneinander befestigt sind, kann die aufgerichtete Faltschachtel ganz einfach geöffnet werden, indem die aneinander an-
liegenden Verschlussabschnitte auseinander bewegt werden. Die Faltschachtel kann einfach wieder zusammengelegt werden.
Bei der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform verlaufen die Seitenwandfaltlinien 14, 15 und 16, 17 der Seitenwandabschnitte 11 und 12 zum größten Teil parallel zueinander. Erst an den Enden der Seitenwandabschnitte 11 und 12 laufen die Seitenwandfaltlinien 14 und 15, 16 und 17 zusammen.
Die in den Figuren 2 und 3 dargestellten Ausführungsformen ähneln der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass insofern auf die Beschreibung zu Figur 1 verwiesen wird. Im Folgenden wird nur auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Ausführungsformen eingegangen.
Bei der in Figur 2 dargestellten Ausführungsform des Zuschnitts 1 sind die die Seitenwandabschnitte 11' und 12' bildenden Seitenwandfaltlinien 14', 15' und 16', 17' nicht parallel zueinander, sondern ellipsenförmig angeordnet. Daraus ergibt sich, dass die aufgerichtete Faltschachtel zwischen den aneinander anliegenden Verschlussabschnitten einen ellipsenförmigen Querschnitt aufweist.
Bei der in Figur 3 dargestellten Ausführungsform des Zuschnitts 1 sind die Seitenwandfaltlinien 14'', 15'' und 16", 17" der Seitenwandabschnitte 11" und 12" parallel zueinander angeordnet und bilden mit zwei Faltlinien 20 jeweils ein Rechteck. Von den Schnittpunkten der Faltlinien 20 mit den
Seitenwandfaltlinien 14'', 15" und 16", 17" erstrecken sich zwei Faltlinien 18 und 19 zu den Abschlussfaltlinien 22 bis 25. Die Faltlinien 18, 19 und 20 bilden jeweils ein Dreieck am Ende der Seitenwandabschnitte 11 und 12. Die Spitzen der Dreiecke sind nach außen gerichtet. Von den Spitzen der Dreiecke gehen die Abschlussfaltlinien 22 bis 25 aus.
Bei allen drei in den Figuren 1 bis 3 dargestellten Ausführungsformen schneiden beziehungsweise treffen sich jeweils fünf Faltlinien an den Spitzen der spitz zulaufenden Seitenwandabschnitte 11 und 12. Darin ist ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung zu sehen. Durch dieses Merkmal wird erreicht, dass die erfindungsgemäße Faltschachtel in einfacher Weise aufgerichtet und wieder zusammengefaltet werden kann.
Bei den in den Figuren 1 und 2 dargestellten Ausführungsformen laufen erstens die Faltlinien 14, 15, 28, 22 und 29, zweitens die Faltlinien 14, 15, 26, 23 und 43, drittens die Faltlinien 16, 17, 31, 25 und 30, und viertens die Faltlinien 16, 17, 32, 24 und 33 in einem Punkt zusammen. Bei der in Figur 3 dargestellten Ausführungsform laufen erstens die Faltlinien 18, 19, 28, 22 und 29, zweitens die Faltlinien 18, 19, 27, 23 und 26, drittens die Faltlinien 18, 19, 31, 25 und 30, und viertens die Faltlinien 18, 19, 32, 24 und 33 in einem Punkt zusammen .
In Figur 4 ist eine aufgerichtete Faltschachtel gemäß einer vierten Ausführungsform perspektivisch
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dargestellt. Wie man in Figur 4 sieht, können die Teilabschnitte 4 und 7 bei Maschinenzuschnitten auch einstückig miteinander verbunden sein, ohne dass eine Faltlinie zwischen ihnen ausgebildet ist. Dasselbe gilt für die Verschlussabschnitte 42 und 45. In den Verschlussabschnitten 42 und 45 ist eine gemeinsame Öffnung 55 ausgebildet, die als Tragegriff dient. Die Öffnung 55 kann auch die Form eines Eurolochs aufweisen, das zum Aufhängen der aufgerichteten Faltschachtel dient.
Die in Figur 5 dargestellte Ausführungsform weist eine durch eine Öffnungslasche 58 wiederverschließbare Öffnung auf. Die Öffnung dient dazu, den Inhalt der aufgerichteten Faltschachtel von außen zugänglich zu machen, ohne dass die Verschlussabschnitte 42, 45 beziehungsweise 43, 48 geöffnet werden müssen.
Bei der in Figur 6 dargestellten Ausführungsform werden die Verschlussabschnitte 42 und 45 durch eine Verriegelungslasche 60 in Anlage an den zugehörigen Verschlussabschnitten gehalten. Beim Verschließen wird die Verriegelungslasche 60 aus der in Figur 6 dargestellten Stellung so umgelegt, dass ein am Ende in der Verriegelungslasche 60 ausgebildeter Ansatz 62 in einer Aussparung 63 eingreift. Am Ende der Verschlussabschnitte 43 und 48 ist eine Perforationslinie 61 vorgesehen, die zum Öffnen der Faltschachtel dient. Die Perforationslinie 61 ist zwischen den Verschlussabschnitten 43, 48 und einem Abschnitt 65 ausgebildet, in dem die aneinander anliegenden Verschlussabschnitte miteinander verklebt
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sind. Durch Abreißen oder Abschneiden des Abschnitts 65 kann die Faltschachtel geöffnet werden.
Bei der in Figur 7 dargestellten Ausführungsform ist in der Mitte der aufgerichteten Faltschachtel eine Perforationslinie 64 vorgesehen, die als Sollbruchlinie zum Öffnen der Faltschachtel dient. Die Verschlussabschnitte 43 und 48 werden durch eine Kreisstanzung 66 an ihren zugehörigen Verschlussabschnitten in Anlage gehalten. Die Verschlussabschnitte 42 und 45 werden durch Rillen 68 und 69 an ihren zugehörigen Verschlussabschnitten in Anlage gehalten. Selbstverständlich ist es auch möglich, verschiedene Arten der Verschlüsse miteinander zu kombinieren.
Die in den Figuren 8, 9 und 10 dargestellten Ausführungsformen ähneln der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass insofern auf die Beschreibung zu Figur 1 verwiesen wird. Im Folgenden wird nur auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Ausführungsformen eingegangen.
Bei der in Figur 8 darstellten Ausführungsform sind die Verschlussfaltlinien 26' bis 33' leicht nach innen gekrümmt ausgebildet. Durch die leichte Krümmung ergibt sich, dass der Abstand der Verschlussfaltlinien 26' bis 29' zum zugehörigen äußeren Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts hin nicht konstant ist, sondern zu den Spitzen des Seitenwandabschnitts 11 hin abnimmt. Dasselbe gilt für die Verschlussfaltlinien 30' bis 33'. Durch diesen Verlauf der Verschlussfaltlinien 26' bis 33' wird erreicht,
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dass die Breite der Verschlussabschnitte 41 bis 44 und 45 bis 48 zu den Abschlussfaltlinien 22, 23 beziehungsweise 24, 25 hin abnimmt.
Bei der in Figur 9 dargestellten Ausführungsform sind die Verschlussfaltlinien 26'' bis 33'' nicht leicht gekrümmt, sondern gerade ausgebildet. Der Abstand der Verschlussfaltlinien 29'' bis 33'' zu dem zugehörigen Rand der jeweiligen Verschlussabschnitte nimmt jedoch, wie bei der in Figur 8 dargestellten Ausführungsform, zu den zugehörigen Spitzen der jeweiligen Seitenwandabschnitte 11, 12 hin ab. Dadurch wird erreicht, dass die Breite der Verschlussabschnitte 41 bis 48 zu den jeweiligen Abschlussfaltlinien 22 bis 25 hin abnimmt.
Bei der in Figur 10 dargestellten Ausführungsform ist der Abstand der Verschlussfaltlinien 26a bis 33a zum zugehörigen Rand der jeweiligen Verschlussabschnitte hin konstant. Demzufolge weisen die Verschlussabschnitte eine konstante Breite auf. Zum Verschließen sind an den Verschlussabschnitten 42a, 43, 45 und 48 Klebeflächen 85 und 86 ausgebildet. Die Klebeflächen 85 und 86 dienen dazu, die beim Verschließen der aufgerichteten Faltschachtel aneinander in Anlage kommenden Verschlussabschnitte miteinander zu verkleben. Durch das Verkleben der aneinander in Anlage kommenden Verschlussabschnitte wird ein Garantieverschluss der erfindungsgemäßen Faltschachtel ermöglicht.
Die entsprechenden Verschlussabschnitte können statt der Verklebung auch durch eine Versiegelung miteinander verbunden werden. Beim Versiegeln wird
ein auf die Verschlussabschnitte aufzutragender Lack erhitzt, wobei die Verschlussabschnitte mit Hilfe von Pressbacken aneinander in Anlage gehalten werden. Durch einen anschließenden Abkühlvorgang werden die Verschlussabschnitte dauerhaft miteinander verbunden.
In dem Verschlussabschnitt 41a sind zwei Ausgießtrichterfaltlinien 74 und 75 ausgebildet. Die Ausgießtrichterfaltlinien 74 und 75 schneiden sich in einem Punkt 90, der auf der Seitenwandfaltlinie 14 etwas beabstandet von dem spitz zulaufenden Ende 92 des Seitenwandabschnitts 11 angeordnet ist. Die Ausgießtrichterfaltlinie 75 ist in einem spitzeren Winkel zu der eine weitere Ausgießtrichterfaltlinie bildenden Abschlussfaltlinie 22a angeordnet als die Ausgießtrichterfaltlinie 74.
Die Ausgießtrichterfaltlinien 76 und 77 sind, bezogen auf die Abschlussfaltlinie 22a beziehungsweise Ausgießfaltlinie achsensymmetrisch zu den Ausgießtrichterfaltlinien 75, 74 angeordnet. Die Ausgießtrichterf altlinien 76 und 77 schneiden sich an einem Punkt 91, der auf der gleichen Höhe des Seitenwandabschnitts 11 wie der Schnittpunkt 90 der Ausgießtrichterf altlinien 74 und 75 angeordnet ist.
Die Schnittpunkte 90 und 91 sind durch eine leicht von dem spitz zulaufenden Ende 92 weg gekrümmte Ausgießtrichterfaltlinie 93 miteinander verbunden. Durch die Ausgießtrichterfaltlinie 93 wird der Öffnungsquerschnitt des Ausgießtrichters vergrößert.
An den zwischen den Ausgießtrichterfaltlinien 75 und 76 angeordneten Bereich der Verschlussabschnitte 41a schließt sich ein dreieckförmiger Ansatz 79 an. Dieser dreieckförmige Ansatz 79 bildet im geöffneten Zustand des Ausgießtrichters eine Ausgießrinne .
An die Verschlussabschnitte 41a, 42a und den dreieckf örmigen Ansatz 79 schließt sich eine Verschlusslasche 80 an. Die Verschlusslasche 80 ist über Perforationslinien 81, 82, 83 und 84 mit den Verschlussabschnitten 41a, 42a und dem dreieckförmigen Ansatz 7 9 verbunden. Außerdem ist an der Verschlusslasche 80 eine Klebefläche 87 ausgebildet, die dazu dient, die beiden durch die Abschlussfaltlinie 22a gebildeten Hälften der Verschlusslasche 80 im geschlossenen Zustand des Ausgießtrichters miteinander zu verbinden. Zum Öffnen des Ausgießtrichters muss die Verschlusslasche 80 abgerissen werden. Dann kann der Ausgießtrichter geöffnet werden, indem die Ausgießtrichterfaltlinien 75 und 76 voneinander weg bewegt werden.
In Figur 11 ist eine aufgerichtete Faltschachtel aus einem Zuschnitt perspektivisch dargestellt, der dem in Figur 10 dargestellten Zuschnitt ähnelt. In den Verschlussabschnitten 41a und 46 ist eine Aussparung 88 in Form eines sogenannten Eurolochs vorgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptfaltlinie 10 und/oder die Abschlussfaltlinie 37 je nach Her-Stellungsart bei sämtlichen Ausführungsformen auch entfallen kann beziehungsweise können.
Claims (23)
1. Einteiliger, insbesondere rechteckförmiger Zuschnitt (1) für eine Faltschachtel, insbesondere aus Karton oder Kunststoff, mit zwei Hauptwandabschnitten (5, 9), die an einer Seite, insbesondere durch eine Hauptfaltlinle (10), miteinander verbunden sind und die an der entgegengesetzten Seite, zum Beispiel durch eine Lasche (39), miteinander verbindbar sind, um einen im Wesentlichen schlauchförmigen Körper zu bilden, dessen Enden verschließbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem der beiden Hauptwandabschnitte (5, 9) ein Seitenwandabschnitt (11, 12) mit spitz zulaufenden Enden ausgebildet ist.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenwandabschnitt (11, 12) durch zwei Faltlinien (14, 15; 16, 17) gebildet ist, die in der Mitte voneinander beabstandet sind und an den Enden ineinander übergehen.
3. Zuschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei den Seitenwandabschnitt (11, 12) bildenden Faltlinien (14, 15; 16, 17) im mittleren Bereich parallel zueinander angeordnet sind.
4. Zuschnitt nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenwandabschnitt (11", 12") an seinen Enden dreieckig ausgebildet ist.
5. Zuschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenwandabschnitt (11', 12') die Form einer Ellipse aufweist.
6. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptwandabschnitte (5, 9) an den spitz zulaufenden Enden des Seitenwandabschnitts beziehungsweise der Seitenwandabschnitte (11, 12) in Verschlussabschnitte (41, 42, 43, 44; 45, 46, 47, 48) übergehen.
7. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Hauptwandabschnitten (5, 9) und den Verschlussabschnitten (41 bis 48) Verschlussfaltlinien (26 bis 33) ausgebildet sind.
8. Zuschnitt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussfaltlinien (26 bis 33) im Wesentlichen quer zu dem mindestens einen Seitenwandabschnitt (11, 12) angeordnet sind und, dass der Abstand zwischen den Verschlussfaltlinien (26 bis 33) und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts (41 bis 48) nicht konstant ist beziehungsweise variiert.
9. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in beiden Hauptwandabschnitten (5, 9) ein Seitenwandabschnitt (11, 12) mit spitz zulaufenden Enden ausgebildet ist, und dass zwischen den beiden Seitenwandabschnitten (11, 12) eine durchgehende Faltlinie (10) im Wesentlichen parallel zu den Seitenwandabschnitten (11, 12) angeordnet ist.
10. Zuschnitt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Verschlussfaltlinien (26' bis 33') und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts ausgehend von den Seitenwandabschnitten nach innen und nach außen hin zunimmt.
11. Zuschnitt nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Verschlussfaltlinien (26" bis 33") und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts ausgehend von den Seitenwandabschnitten nach innen und nach außen hin linear zunimmt.
12. Zuschnitt nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussfaltlinien (26' bis 33') kreisbogenförmig, bezogen auf den Zuschnitt, nach innen gekrümmt ausgebildet sind.
13. Zuschnitt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Verschlussfaltlinien und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts in dem Bereich (42, 43; 45, 48) innerhalb der beiden Seitenwandabschnitte (11, 12) konstant ist und in den Bereichen (41, 44; 46, 48) außerhalb der beiden Seitenwandabschnitte (11, 12) nach außen hin zunimmt.
14. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der durchgehenden Faltlinie (10) entgegengesetzten Seite eines der Seitenwandabschnitte (11) eine Lasche (39) an dem zugehörigen Hauptwandabschnitt (5) durch eine weitere Faltlinie (37) gebildet ist, die parallel zu der durchgehenden Faltlinie (10) angeordnet ist.
15. Zuschnitt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die durchgehende Faltlinie (10) und die weitere Faltlinie (37) im zusammengebauten Zustand der Faltschachtel im Wesentlichen deckungsgleich angeordnet sind.
16. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der spitz zulaufenden Enden (92) des Seitenwandabschnitts (11) ein Ausgießtrichter ausgebildet ist.
17. Zuschnitt nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgießtrichter mit Hilfe von mindestens fünf Ausgießtrichterfaltlinien (74, 75, 22a, 76, 77) gebildet wird, die in den an dem spitz zulaufenden Ende (92) des Seitenwandabschnitts (11) angeordneten Verschlussabschnitten (41a, 42a) ausgebildet sind.
18. Zuschnitt nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Ausgießtrichterfaltlinien (74, 75, 22a, 76, 77) voneinander zu dem zugehörigen spitz zulaufenden Ende (92) des Seitenwandabschnitts (11) hin abnimmt.
19. Zuschnitt nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Ausgießtrichters an den zugehörigen Verschlussabschnitten (41a, 42a) ein dreieckförmiger Ansatz (79) mit der Spitze nach außen angeordnet ist.
20. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass außen an dem Ausgießtrichter eine Verschlusslasche (80) vorgesehen ist, die durch mindestens eine Perforationslinie (81 bis 84) von den beiden angrenzenden Verschlussabschnitten (41a, 42a) abtrennbar ist.
21. Faltschachtel aus einem einteiligen Zuschnitt, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltschachtel im zusammengebauten Zustand einen Körper aufweist, der an zwei Enden nach außen hin spitz zuläuft und der in der Mitte einen im Wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt aufweist.
22. Faltschachtel nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper zwei nach außen hin spitz zulaufende Seitenwandabschnitte (11, 12) aufweist.
23. Faltschachtel nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass an den nach außen hin spitz zulaufenden Enden des Körpers zwei flache Verschlussbereiche (41 bis 44; 45 bis 48) ausgebildet sind.
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