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DE10121899A1 - Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel - Google Patents

Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel

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Publication number
DE10121899A1
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DE
Germany
Prior art keywords
side wall
closure
sections
section
fold lines
Prior art date
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Ceased
Application number
DE10121899A
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English (en)
Inventor
Joachim Schropp
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to AU2002316885A priority patent/AU2002316885A1/en
Priority to US10/476,111 priority patent/US7261232B2/en
Priority to DE50201841T priority patent/DE50201841D1/de
Priority to EP02745273A priority patent/EP1385746B1/de
Priority to PCT/EP2002/004732 priority patent/WO2002087979A2/de
Priority to AT02745273T priority patent/ATE285363T1/de
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Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen einteiligen Zuschnitt (1) für eine Faltschachtel mit zwei Hauptwandabschnitten (5, 9), die an einer Seite, miteinander verbunden sind und die an der entgegengesetzten Seite, zum Beispiel durch eine Lasche (39), miteinander verbindbar sind, um einen im Wesentlichen schlauchförmigen Körper zu bilden, dessen Enden verschließbar sind. DOLLAR A Um die Herstellkosten zu minimieren, ist in mindestens einem der beiden der beiden Hauptwandabschnitte (5, 9) ein Seitenwandabschnitt (11, 12) mit spitz zulaufenden Enden ausgebildet.

Description

Die Erfindung betrifft einen einteiligen, insbeson­ dere rechteckförmigen Zuschnitt für eine Falt­ schachtel, insbesondere aus Karton, mit zwei Haupt­ wandabschnitten, die an einer Seite, insbesondere durch eine Hauptfaltlinie miteinander verbunden sind und die an der entgegengesetzten Seite, zum Beispiel durch eine Lasche, miteinander verbindbar sind, um einen im Wesentlichen schlauchförmigen Körper zu bilden, dessen Enden verschließbar sind. Die Erfindung betrifft auch eine Faltschachtel aus einem einteiligen Zuschnitt.
Bei herkömmlichen Kissenpackungen sind Verschluss­ abschnitte ausgebildet, die aufeinandergefaltet werden können, um die Kissenpackung zu verschlie­ ßen. Die Verschlussabschnitte dienen bei Kissenpa­ ckungen gleichzeitig dazu, den im Wesentlichen schlauchförmigen Körper in Form zu bringen und zu halten. Die Verschlussabschnitte von Kissenpackun­ gen sind beispielsweise ellipsenförmig ausgebildet. Durch die nicht rechteckförmige Kontur der Ver­ schlussabschnitte kann für Kissenpackungen kein recheckiger Zuschnitt verwendet werden. Das bedingt bei der Herstellung einen Zwischenschnitt zwischen zwei Zuschnitten. Außerdem führt die nicht recht­ eckförmige Kontur der Verschlussabschnitte bei Kis­ senpackungen zu einem erhöhten Materialverbrauch, da das Material zwischen den Verschlussabschnitten zweier unterschiedlicher Zuschnitte entfernt werden muss. Außerdem ist ein Verschließen der Kissenpa­ ckungen mit der Hand relativ aufwendig, da die Ver­ schlussabschnitte nacheinander gegeneinander gefal­ tet werden müssen. Außerdem können Kissenpackungen nicht durch Verschweißen oder Versiegeln fluiddicht verschlossen werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen einfachen und kostengünstig herstellbaren Zuschnitt für eine Faltschachtel zu schaffen, die mit der Hand ver­ schließbar ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Faltschachtel aus einem eintei­ ligen Zuschnitt zu schaffen, die einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar ist. Außerdem soll die erfindungsgemäße Faltschachtel besonders leicht mit der Hand und auch maschinell verschließbar sein.
Die Aufgabe ist bei einem einteiligen, insbesondere rechteckförmigen Zuschnitt für eine Faltschachtel, insbesondere aus Karton, mit zwei Hauptwandab­ schnitten, die an einer Seite, insbesondere durch eine Hauptfaltlinie miteinander verbunden sind und die an der entgegengesetzten Seite, zum Beispiel durch eine Lasche, miteinander verbindbar sind, um einen im Wesentlichen schlauchförmigen Körper zu bilden, dessen Enden verschließbar sind, dadurch gelöst, dass in mindestens einem der beiden Haupt­ wandabschnitte ein Seitenwandabschnitt mit spitz zulaufenden Enden ausgebildet ist. Der Seitenwand­ abschnitt verleiht dem schlauchförmigen Körper eine stabile räumliche Gestalt.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenwandab­ schnitt durch zwei Faltlinien gebildet ist, die in der Mitte voneinander beabstandet sind und an den Enden ineinander übergehen. Die Faltlinien verlei­ hen dem schlauchförmigen Körper einen polygonförmi­ gen Querschnitt. Normalerweise sind zwei Seiten­ wandabschnitte gegenüberliegend angeordnet, um dem schlauchförmigen Körper in der Mitte einen recht­ eckförmigen Querschnitt zu geben.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass die zwei den Seitenwandabschnitt bildenden Faltlinien im mittleren Bereich parallel zueinander angeordnet sind. Dadurch bekommt der schlauchförmige Körper im mittleren Bereich die Gestalt eines Quaders.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenwandabschnitt an seinen Enden dreieckig aus­ gebildet ist. Dadurch wird dem Querschnitt des schlauchförmigen Körpers besondere Stabilität ver­ liehen.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Seitenwandabschnitt die Form einer Ellipse auf­ weist. Das führt zu einer optisch ansprechenden Gestalt einer aus dem Zuschnitt gebildeten Falt­ schachtel. Der Querschnitt des schlauchförmigen Körpers nimmt von der Mitte nach außen ab.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptwandabschnitte an den spitz zulaufenden Enden des Seitenwandabschnitts in Verschlussabschnitte übergehen. Die Verschlussabschnitte kommen im zu­ sammengebauten Zustand der Faltschachtel aneinander zur Anlage. Dadurch wird ein besonders einfaches Verschließen der Faltschachtel von Hand und maschi­ nell ermöglicht.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass zwi­ schen den Hauptabschnitten und den Verschlussab­ schnitten Verschlussfaltlinien ausgebildet sind. Die Verschlussfaltlinien ermöglichen eine flächige Anlage der Verschlussabschnitte aneinander. Dadurch wird ein fluiddichtes Verschließen der Faltschach­ tel ermöglicht.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussfaltlinien im Wesentlichen quer zu dem mindestens einen Seitenwandabschnitt angeordnet sind, und, dass der Abstand zwischen den Ver­ schlussfaltlinien und dem zugehörigen Rand des je­ weiligen Verschlussabschnitts nicht konstant ist beziehungsweise variiert. Dadurch wird ein sicheres Verschließen einer aus dem Zuschnitt hergestellten Verpackung gewährleistet.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass in bei­ den Hauptwandabschnitten ein Seitenwandabschnitt mit spitz zulaufenden Enden ausgebildet ist, und dass zwischen den beiden Seitenwandabschnitten eine durchgehende Faltlinie im Wesentlichen parallel zu den Seitenwandabschnitten angeordnet ist. Durch die durchgehende Faltlinie wird ein Zusammenfalten des schlauchförmigen Körpers zur Aufbewahrung oder zum Transport gewährleistet. Außerdem vereinfacht die durchgehende Faltlinie die maschinelle Fertigung auf herkömmlichen Klebemaschinen und erleichtert das Einlegen von Produkten.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Ab­ stand zwischen den Verschlussfaltlinien und dem zu­ gehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts ausgehend von den Seitenwandabschnitten nach innen und nach außen hin zunimmt. Dadurch wird erreicht, dass die im aufgerichteten Zustand der Faltschach­ tel aneinander anliegenden Verschlussabschnitte zu­ sammengehalten werden. Durch den Verlauf der Ver­ schlussfaltlinien wird in der aufgerichteten Falt­ schachtel eine Spannung erzeugt, welche die Falt­ schachtel verschlossen hält.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Ab­ stand zwischen den Verschlussfaltlinien und dem zu­ gehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts ausgehend von den Seitenwandabschnitten nach innen und nach außen hin linear zunimmt. Die daraus re­ sultierenden geraden Verschlussfaltlinien haben den Vorteil, dass sie einfach herzustellen sind.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussfaltlinien kreisbogenförmig, bezogen auf den Zuschnitt, nach innen gekrümmt ausgebildet sind. Bei im Rahmen der vorliegenden Erfindung durchgeführten Versuchen hat sich eine leicht ge­ krümmte Ausbildung der Verschlussfaltlinien als be­ sonders vorteilhaft erwiesen. Durch die Krümmung der Verschlussfaltlinien wird ein Einschnappen der Verschlussabschnitte beim Verschließen einer aus dem Zuschnitt hergestellten Faltschachtel gewähr­ leistet.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Ab­ stand zwischen den Verschlussfaltlinien und dem zu­ gehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts in dem Bereich innerhalb der beiden Seitenwandab­ schnitte konstant ist und in den Bereichen außer­ halb der beiden Seitenwandabschnitte nach außen hin zunimmt. Dadurch werden die Verschlussabschnitte im zusammengebauten Zustand der Faltschachtel in Schließrichtung vorgespannt. Durch die Vorspannung wird ein Einschnappen beziehungsweise Zusammengehen der Verschlussabschnitte beim Verschließen der Faltschachtel gewährleistet.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass auf der der durchgehenden Faltlinie entgegengesetzten Seite eines der Seitenwandabschnitte eine Lasche an dem zugehörigen Hauptwandabschnitt durch eine weitere Faltlinie gebildet ist, die parallel zu der durch­ gehenden Faltlinie angeordnet ist. Die Lasche dient dazu, die beiden Wandabschnitte miteinander zu ver­ binden.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass die durchgehende Faltlinie und die weitere Faltlinie im zusammengebauten Zustand der Faltschachtel im We­ sentlichen deckungsgleich angeordnet sind. Dadurch wird ein Zusammenfalten des Zuschnitts auch dann gewährleistet, wenn die beiden Wandabschnitte an zwei Seiten miteinander verbunden sind, um den schlauchförmigen Körper zu bilden.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass an ei­ nem der spitz zulaufenden Enden des Seitenwandab­ schnitts ein Ausgießtrichter ausgebildet ist. Der Ausgießtrichter dient zum Ausgießen eines in der verschlossenen Faltschachtel befindlichen Fluids. Selbstverständlich kann der Ausgießtrichter je nach Größe und Form auch zum Einfüllen eines Fluids ver­ wendet werden.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgießtrichter mit Hilfe von fünf Ausgießtrichter­ faltlinien gebildet wird, die in den an dem spitz zulaufenden Ende des Seitenwandabschnitts angeord­ neten Verschlussabschnitten ausgebildet sind. Durch die fünf Faltlinien wird ein wiederholtes Öffnen und Verschließen des Ausgießtrichters im aufgerich­ teten Zustand der Faltschachtel gewährleistet.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass der Ab­ stand der Ausgießtrichterfaltlinien voneinander zu dem zugehörigen spitz zulaufenden Ende des Seitenwandabschnitts hin abnimmt. Dadurch wird eine trichterförmige Erweiterung des Ausgießtrichters nach außen gewährleistet.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass im Be­ reich des Ausgießtrichters an den beiden zugehöri­ gen Verschlussabschnitten ein dreieckförmiger An­ satz mit der Spitze nach außen angeordnet ist. Der dreieckförmige Ansatz dient in Verbindung mit einer zentral angeordneten Ausgießtrichterfaltlinie dazu, ein zielgerichtetes Ausgießen zu gewährleisten.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Zuschnitts ist dadurch gekennzeichnet, dass außen an dem Ausgießtrichter eine Verschlusslasche vorge­ sehen ist, die durch mindestens eine Perforations­ linie von den beiden angrenzenden Verschlussab­ schnitten abtrennbar ist. Die Verschlusslasche dient dazu, den Ausgießtrichter geschlossenen zu halten. Nach dem Entfernen der Verschlusslasche kann der Ausgießtrichter geöffnet werden.
Die oben angegebene Aufgabe ist bei einer Falt­ schachtel aus einem einteiligen Zuschnitt dadurch gelöst, dass die Faltschachtel im zusammengebauten Zustand einen Körper aufweist, der an zwei Enden nach außen hin spitz zuläuft und der in der Mitte einen im Wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt aufweist. Dadurch ähnelt die Gestalt der Falt­ schachtel einem an den Enden verschweißten Folien­ beutel. Bei einem Folienbeutel ergibt sich die Ges­ talt durch den festen Inhalt. Bei der erfindungsge­ mäßen Faltschachtel wird die Gestalt durch die Faltlinien erzeugt. Die erfindungsgemäße Falt­ schachtel hat den Vorteil, dass sie flach liegend lieferbar ist. Außerdem hat sie einen eigenen, in Größe und Form ohne Produkt festgelegten Körper und eine funktionierende Verschlusseinheit. Sie ist so­ wohl von Hand als auch maschinell aufrichtbar. Der erfindungsgemäße Zuschnitt kann auf herkömmlichen Produktionsmaschinen ohne Zusatzeinrichtungen ver­ arbeitet werden. Die Faltschachteln können in vie­ len Varianten hergestellt, zum Beispiel als Trage­ packung, oder mit Besonderheiten, wie Verschlüssen und Aufreißtechniken, versehen werden.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Faltschach­ tel ist dadurch gekennzeichnet, dass der Körper zwei nach außen spitz zulaufende Seitenwandab­ schnitte aufweist. Die Seitenwandabschnitte verlei­ hen der aufgerichteten Faltschachtel Stabilität. Durch die Ausbildung der Seitenwandabschnitte er­ hält die aufgerichtete Faltschachtel zum Beispiel die Gestalt eines Quaders mit zwei gegenüberliegen­ den, spitz zulaufenden Enden.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Faltschachtel ist dadurch gekennzeichnet, dass an den nach außen hin spitz zulaufenden Enden des Kör­ pers zwei flache Verschlussbereiche ausgebildet sind. Die flachen Verschlussbereiche ermöglichen ein fluiddichtes Verschließen der Faltschachtel, zum Beispiel durch Verschweißen. Außerdem ermögli­ chen die Verschlussbereiche ein Verschließen und Wiederöffnen der Faltschachtel mit der Hand. Durch die besondere Anordnung der Verschlussfaltlinien wird ein Einschnappen und Zusammenhalten der Verschlussbereiche gewährleistet, ohne andere Techni­ ken oder Hilfsmittel einsetzen zu müssen. Die Ver­ schlussbereiche können auch versiegelt oder ver­ klebt werden.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Faltschachtel besteht darin, dass ein einteiliger, viereckiger Zuschnitt verwendet werden kann. Da­ durch ist es möglich, die Faltschachteln ohne neue, technische Ausstattung herzustellen. Der durch den Abstand der Verschlussfaltlinien von dem zugehöri­ gen Rand der Verschlussabschnitte einfache und schnelle Verschluss der Faltschachtel stellt si­ cher, dass die Faltschachtel nach einer Verwendung wieder flachgelegt werden kann.
Im flachgelegten Zustand kann die Faltschachtel entweder einem Recyclingkreislauf zugeführt werden, oder mit der Hand beziehungsweise maschinell wieder aufgerichtet werden. Die Möglichkeit, die Ver­ schlussabschnitte der Faltschachtel miteinander zu verschweißen beziehungsweise zu versiegeln ist ins­ besondere im Lebensmittelbereich und allgemein bei pulverförmigen und flüssigen Produkten von Bedeu­ tung. Die Verschlussabschnitte können auch als Tra­ gegriffe ausgebildet sein oder mit einem sogenann­ ten Euroloch versehen werden.
Durch die besonders einfache Handhabbarkeit eignet sich die erfindungsgemäße Faltschachtel besonders gut als Geschenkpackung, zum Beispiel für Dessous, Accessoires oder Schmuck. Darüber hinaus eignet sich die Faltschachtel zur Aufnahme von Süßwaren, Haushaltswaren, Büroartikel oder Lebensmittel. Da die Faltschachtel dicht abgeschlossen werden kann, eignet sie sich auch zur Aufnahme von Pulver und Flüssigkeiten. Schließlich weist die erfindungsge­ mäße Faltschachtel im aufgerichteten Zustand ein besonders ansprechendes Design auf. Durch das an­ sprechende Design und die flach zulaufenden Ver­ schlusslaschen eignet sich die Faltschachteln auch als Display in einer Dekowand.
Bei dem Ausführungsbeispiel mit den leicht gekrümm­ ten Verschlussfaltlinien wird eine Spannung er­ zeugt, die beim Verschließen der Faltschachtel mit der Hand ein Zuschnappen der Verschlussabschnitte gewährleistet. Der in die Verschlussabschnitte in­ tegrierte Ausgießtrichter ist nach dem Öffnen immer wieder verschließbar. Dadurch bietet er dem Inhalt der Faltschachtel auch nach dem Öffnen Schutz vor Schädlingen und Schmutz. Außerdem ist er einfach zu bedienen.
Der erfindungsgemäße Zuschnitt kann mit Vorklebe­ stellen ausgestattet sein oder maschinell gedruckt, gestanzt und auf einer Maschine aufgerichtet wer­ den. Im letztgenannten Fall ist es auch möglich, auf die Faltlinien zu verzichten. Die Packung wird dadurch stabiler und es ergibt sich ein Packungs­ bild ohne störende Linien. Außerdem kann je nach je nach Optik des Druckbildes der Verschlussbereich versetzt werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Er­ findung ergeben sich aus der nachfolgenden Be­ schreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeich­ nung verschiedene Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprü­ chen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale je­ weils einzeln für sich oder in beliebiger Kombina­ tion erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
Fig. 1 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer ersten Ausführungsform in der Draufsicht;
Fig. 2 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer zweiten Ausführungsform mit ellipsenförmigen Seitenwandabschnitten in der Draufsicht;
Fig. 3 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer dritten Ausführungsform in der Draufsicht;
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung einer aufgerichteten Faltschachtel mit einem Tragegriff und einem Fester;
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einer aufgerichteten Faltschachtel mit einer wiederverschließbaren Öffnungslasche;
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung einer aufgerichteten Faltschachtel mit einem Laschenverschluss;
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung einer aufgerichteten Faltschachtel mit einer Sollbruchlinie in der Mitte;
Fig. 8 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer vierten Ausführungsform mit kreisbogenförmig gekrümmten Verschluss­ faltlinien in der Draufsicht;
Fig. 9 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer fünften Ausführungsform mit geraden Faltlinien in der Draufsicht;
Fig. 10 einen Zuschnitt für eine Faltschachtel gemäß einer sechsten Ausführungsform mit einem Ausgießtrichter in der Draufsicht und
Fig. 11 eine perspektivische Darstellung einer aufgerichteten Faltschachtel mit einem Ausgießtrichter, wie er bei dem Zuschnitt in Fig. 10 dargestellt ist.
In Fig. 1 ist ein rechteckförmiger Zuschnitt 1 in der Draufsicht dargestellt. Auf dem Zuschnitt 1 sind eine Vielzahl Faltlinien angebracht. Bei den Faltlinien kann es sich um Falze, Rillungen, Rit­ zungen oder Perforationen handeln. Die Faltlinien dienen dazu, dass beim Aufrichten des Zuschnitts 1 zu einer Faltschachtel definierte Abschnitte ausge­ bildet werden.
Der Zuschnitt 1 umfasst einen Hauptabschnitt 5, der zwei Teilabschnitte 3 und 4 aufweist und einen Hauptabschnitt 9, der zwei Teilabschnitte 7 und 8 aufweist. Die Hauptabschnitte 5 und 9 sind durch eine Hauptfaltlinie 10 voneinander getrennt. Die Hauptabschnitte 5 und 9 haben die Form von Rechtecken, die an einer ihrer Längsseiten aneinander anliegen.
Der Seitenwandabschnitt 11 wird von zwei Seiten­ wandfaltlinien 14 und 15 gebildet, die im mittleren Bereich parallel zueinander verlaufen und an den Enden spitz aufeinander zulaufen. An den spitz zu­ laufenden Enden gehen die Seitenwandfaltlinien 14 und 15 in Abschlussfaltlinien 22 und 23 über. Der Seitenwandabschnitt 12 wird in gleicher Weise von zwei Seitenwandfaltlinien 16 und 17 begrenzt, die in der Mitte parallel zueinander verlaufen und am Ende in Abschlussfaltlinien 24 und 25 übergehen.
Der Seitenwandabschnitt 11 ist zwischen den Teilab­ schnitten 3 und 4 des Hauptabschnitts 5 angeordnet. Der Seitenwandabschnitt 12 ist zwischen den Teilab­ schnitten 7 und 8 des Hauptabschnitts 9 angeordnet. Der Teilabschnitt 3 ist an zwei entgegengesetzten Seiten durch zwei Verschlussfaltlinien 26 und 29 begrenzt. Der Teilabschnitt 4 ist auf zwei entge­ gengesetzten Seiten durch zwei Verschlussfaltlinien 27 und 28 begrenzt. Der Teilabschnitt 7 ist auf zwei entgegengesetzten Seiten durch zwei Ver­ schlussfaltlinien 30 und 33 begrenzt. Der Teilab­ schnitt 8 ist auf zwei entgegengesetzten Seiten durch zwei Verschlussfaltlinien 31 und 32 begrenzt.
Der Teilabschnitt 8 wird also durch die Seitenwand­ faltlinie 17, die Verschlussfaltlinien 31, 32 und eine Abschlusskante 35 des Zuschnitts 1 begrenzt. Der Teilabschnitt 7 wird durch die Hauptfaltlinie 10, die Verschlussfaltlinien 30, 33 und die Seiten­ wandfaltlinie 16 begrenzt. Der Teilabschnitt 4 wird durch die Hauptfaltlinie 10, die Verschlussfaltli­ nien 27, 28 und die Seitenwandfaltlinie 15 be­ grenzt. Der Teilabschnitt 3 wird durch die Seiten­ wandfaltlinie 14, die Verschlussfaltlinien 26, 29 und eine Abschlussfaltlinie 37 begrenzt.
Die Abschlussfaltlinie 37 begrenzt auf der dem Teilabschnitt 3 abgewandten Seite eine Lasche 39. Die Lasche 39 ist durch senkrechte Einschnitte 71 und 72 in drei Laschenabschnitte 39a, 39b und 39c unterteilt. Die Lasche 39 dient dazu, die Hauptab­ schnitte 5 und 9 miteinander zu verbinden. Wenn die Hauptabschnitte 5 und 9 durch die Lasche 39 mitein­ ander verbunden sind, liegt die Abschlusskante 35 des Zuschnitts 1 an der Abschlussfaltlinie 37 an. Dadurch bekommt der Zuschnitt 1 eine schlauchförmi­ ge Gestalt, wenn er aufgerichtet wird.
An den Längsseiten des Zuschnitts 1 sind acht Ver­ schlussabschnitte 41, 42, 45, 46 und 44, 43, 48, 47 ausgebildet. Die Verschlussabschnitte 41 bis 44 sind an dem Hauptabschnitt 5 und die Verschlussab­ schnitte 45 bis 47 an dem Hauptabschnitt 9 ausge­ bildet. Der Verschlussabschnitt 41 wird durch die Längskante des Zuschnitts 1, die Abschlussfaltlinie 37, die Verschlussfaltlinie 29 und die Abschluss­ faltlinie 22 begrenzt.
Der Verschlussabschnitt 42 wird durch die Längskan­ te des Zuschnitts 1, die Abschlussfaltlinie 22, die Verschlussfaltlinie 28 und die Hauptfaltlinie 10 begrenzt. Der Verschlussabschnitt 43 wird durch ei­ ne Längskante des Zuschnitts 1, die Abschlussfalt­ linie 23, die Verschlussfaltlinie 27 und die Hauptfaltlinie 10 begrenzt. Der Verschlussabschnitt 44 wird durch die Längskante des Zuschnitts 1, die Ab­ schlussfaltlinie 23, die Verschlussfaltlinie 26 und die Abschlussfaltlinie 37 begrenzt.
Der Verschlussabschnitt 45 wird durch eine Längs­ kante des Zuschnitts 1, die Hauptfaltlinie 10, die Verschlussfaltlinie 33 und die Abschlussfaltlinie 24 begrenzt. Der Verschlussabschnitt 46 wird durch die Längskante des Zuschnitts 1, die Abschlussfalt­ linie 24, die Verschlussfaltlinie 32 und die Ab­ schlusskante 35 des Zuschnitts 1 begrenzt. Der Ver­ schlussabschnitt 47 wird durch eine Längskante des Zuschnitts 1, die Abschlussfaltlinie 25, die Ver­ schlussfaltlinie 31 und die Abschlusskante 35 des Zuschnitts 1 begrenzt. Der Verschlussabschnitt 48 wird durch die Längskante des Zuschnitts 1, die Hauptfaltlinie 10, die Verschlussfaltlinie 30 und die Abschlussfaltlinie 25 begrenzt.
Die Verschlussfaltlinien 27, 30 und 28, 33 verlau­ fen parallel zu den Längskanten des Zuschnitts 1. Die Verschlussfaltlinien 26, 29 und 31, 32 verlau­ fen nicht parallel zu den Längskanten des Zu­ schnitts 1. Durch punktierte Linien 51, 52, 53 und 54 ist angedeutet, dass der Abstand der Verschluss­ faltlinien 26, 29 und 31, 32 von den zugehörigen Längskanten des Zuschnitts 1 geringfügig zunimmt. Dadurch wird beim Verschließen der Faltschachtel ein Zuschnappen der aneinander in Anlage kommenden Verschlussabschnitte erreicht. Außerdem werden die aneinander anliegenden Verschlussabschnitte im ge­ schlossenen Zustand der Faltschachtel aneinander in Anlage gehalten.
Beim Zusammenbau der erfindungsgemäßen Faltschach­ tel wird die an dem Hauptabschnitt 5 ausgebildete Lasche 39 so an dem Hauptabschnitt 9 festgeklebt, dass die Abschlusskante 35 mit der Abschlussfaltli­ nie 37 zur Deckung kommt. Daraus ergibt sich ein flaches Gebilde, das zu einem schlauchförmigen Kör­ per mit einem rechteckförmigen Querschnitt aufge­ richtet werden kann.
Beim Aufrichten der Faltschachtel führen die Sei­ tenwandabschnitte 11 und 12 zu einem rechteckförmi­ gen Querschnitt in der Mitte der Faltschachtel. Beim Aufrichten der Faltschachtel kommen die Ver­ schlussabschnitte 41 und 42, 43 und 44, 45 und 46, 47 und 48 aneinander zur Anlage. Das Verschließen der Faltschachtel kann mit zwei Fingern erfolgen, welche die Verschlussabschnitte im Bereich der Ab­ schlussfaltlinien 22, 24 und 23, 25 zusammendrü­ cken.
Im geschlossenen Zustand können die aneinander an­ liegenden Verschlussabschnitte miteinander ver­ schweißt, verklebt oder sonst wie aneinander befes­ tigt werden. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Verschlussfaltlinien 26, 29, 31 und 32 ist es jedoch nicht unbedingt erforderlich, die aneinander anliegenden Verschlussabschnitte aneinander zu be­ festigen, da die aneinander anliegenden Verschluss­ abschnitte durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Verschlussfaltlinien 26, 29, 31 und 32 zusam­ mengehalten werden: Wenn die aneinander anliegenden Verschlussabschnitte nicht aneinander befestigt sind, kann die aufgerichtete Faltschachtel ganz einfach geöffnet werden, indem die aneinander anliegenden Verschlussabschnitte auseinander bewegt werden. Die Faltschachtel kann einfach wieder zu­ sammengelegt werden.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform verlaufen die Seitenwandfaltlinien 14, 15 und 16, 17 der Seitenwandabschnitte 11 und 12 zum größten Teil parallel zueinander. Erst an den Enden der Seitenwandabschnitte 11 und 12 laufen die Seiten­ wandfaltlinien 14 und 15, 16 und 17 zusammen.
Die in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausfüh­ rungsformen ähneln der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass insofern auf die Beschreibung zu Fig. 1 verwiesen wird. Im Folgen­ den wird nur auf die Unterschiede zwischen den ein­ zelnen Ausführungsformen eingegangen.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform des Zuschnitts 1 sind die die Seitenwandabschnitte 11' und 12' bildenden Seitenwandfaltlinien 14', 15' und 16', 17' nicht parallel zueinander, sondern el­ lipsenförmig angeordnet. Daraus ergibt sich, dass die aufgerichtete Faltschachtel zwischen den anein­ ander anliegenden Verschlussabschnitten einen el­ lipsenförmigen Querschnitt aufweist.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform des Zuschnitts 1 sind die Seitenwandfaltlinien 14", 15" und 16", 17" der Seitenwandabschnitte 11" und 12" parallel zueinander angeordnet und bilden mit zwei Faltlinien 20 jeweils ein Rechteck. Von den Schnittpunkten der Faltlinien 20 mit den Seitenwandfaltlinien 14", 15" und 16", 17" erstrecken sich zwei Faltlinien 18 und 19 zu den Abschlussfaltlinien 22 bis 25. Die Faltlinien 18, 19 und 20 bilden jeweils ein Dreieck am Ende der Seitenwandabschnitte 11 und 12. Die Spitzen der Dreiecke sind nach außen gerichtet. Von den Spitzen der Dreiecke gehen die Abschlussfaltlinien 22 bis 25 aus.
Bei allen drei in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsformen schneiden beziehungsweise treffen sich jeweils fünf Faltlinien an den Spitzen der spitz zulaufenden Seitenwandabschnitte 11 und 12. Darin ist ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung zu sehen. Durch dieses Merkmal wird er­ reicht, dass die erfindungsgemäße Faltschachtel in einfacher Weise aufgerichtet und wieder zusammenge­ faltet werden kann.
Bei den in den Fig. 1 und 2 dargestellten Aus­ führungsformen laufen erstens die Faltlinien 14, 15, 28, 22 und 29, zweitens die Faltlinien 14, 15, 26, 23 und 43, drittens die Faltlinien 16, 17, 31, 25 und 30, und viertens die Faltlinien 16, 17, 32, 24 und 33 in einem Punkt zusammen. Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform laufen erstens die Faltlinien 18, 19, 28, 22 und 29, zweitens die Faltlinien 18, 19, 27, 23 und 26, drittens die Faltlinien 18, 19, 31, 25 und 30, und viertens die Faltlinien 18, 19, 32, 24 und 33 in einem Punkt zu­ sammen.
In Fig. 4 ist eine aufgerichtete Faltschachtel ge­ mäß einer vierten Ausführungsform perspektivisch dargestellt. Wie man in Fig. 4 sieht, können die Teilabschnitte 4 und 7 bei Maschinenzuschnitten auch einstückig miteinander verbunden sein, ohne dass eine Faltlinie zwischen ihnen ausgebildet ist. Dasselbe gilt für die Verschlussabschnitte 42 und 45. In den Verschlussabschnitten 42 und 45 ist eine gemeinsame Öffnung 55 ausgebildet, die als Trage­ griff dient. Die Öffnung 55 kann auch die Form ei­ nes Eurolochs aufweisen, das zum Aufhängen der auf­ gerichteten Faltschachtel dient.
Die in Fig. 5 dargestellte Ausführungsform weist eine durch eine Öffnungslasche 58 wiederverschließ­ bare Öffnung auf. Die Öffnung dient dazu, den In­ halt der aufgerichteten Faltschachtel von außen zu­ gänglich zu machen, ohne dass die Verschlussab­ schnitte 42, 45 beziehungsweise 43, 48 geöffnet werden müssen.
Bei der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform werden die Verschlussabschnitte 42 und 45 durch ei­ ne Verriegelungslasche 60 in Anlage an den zugehö­ rigen Verschlussabschnitten gehalten. Beim Ver­ schließen wird die Verriegelungslasche 60 aus der in Fig. 6 dargestellten Stellung so umgelegt, dass ein am Ende in der Verriegelungslasche 60 ausgebil­ deter Ansatz 62 in einer Aussparung 63 eingreift. Am Ende der Verschlussabschnitte 43 und 48 ist eine Perforationslinie 61 vorgesehen, die zum Öffnen der Faltschachtel dient. Die Perforationslinie 61 ist zwischen den Verschlussabschnitten 43, 48 und einem Abschnitt 65 ausgebildet, in dem die aneinander an­ liegenden Verschlussabschnitte miteinander verklebt sind. Durch Abreißen oder Abschneiden des Ab­ schnitts 65 kann die Faltschachtel geöffnet werden.
Bei der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform ist in der Mitte der aufgerichteten Faltschachtel eine Perforationslinie 64 vorgesehen, die als Soll­ bruchlinie zum Öffnen der Faltschachtel dient. Die Verschlussabschnitte 43 und 48 werden durch eine Kreisstanzung 66 an ihren zugehörigen Verschlussab­ schnitten in Anlage gehalten. Die Verschlussab­ schnitte 42 und 45 werden durch Rillen 68 und 69 an ihren zugehörigen Verschlussabschnitten in Anlage gehalten. Selbstverständlich ist es auch möglich, verschiedene Arten der Verschlüsse miteinander zu kombinieren.
Die in den Fig. 8, 9 und 10 dargestellten Aus­ führungsformen ähneln der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass insofern auf die Beschreibung zu Fig. 1 verwiesen wird. Im Folgen­ den wird nur auf die Unterschiede zwischen den ein­ zelnen Ausführungsformen eingegangen.
Bei der in Fig. 8 darstellten Ausführungsform sind die Verschlussfaltlinien 26' bis 33' leicht nach innen gekrümmt ausgebildet. Durch die leichte Krüm­ mung ergibt sich, dass der Abstand der Verschluss­ faltlinien 26' bis 29' zum zugehörigen äußeren Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts hin nicht kon­ stant ist, sondern zu den Spitzen des Seitenwandab­ schnitts 11 hin abnimmt. Dasselbe gilt für die Ver­ schlussfaltlinien 30' bis 33'. Durch diesen Verlauf der Verschlussfaltlinien 26' bis 33' wird erreicht, dass die Breite der Verschlussabschnitte 41 bis 44 und 45 bis 48 zu den Abschlussfaltlinien 22, 23 be­ ziehungsweise 24, 25 hin abnimmt.
Bei der in Fig. 9 dargestellten Ausführungsform sind die Verschlussfaltlinien 26" bis 33" nicht leicht gekrümmt, sondern gerade ausgebildet. Der Abstand der Verschlussfaltlinien 29" bis 33" zu dem zugehörigen Rand der jeweiligen Verschlussab­ schnitte nimmt jedoch, wie bei der in Fig. 8 dar­ gestellten Ausführungsform, zu den zugehörigen Spitzen der jeweiligen Seitenwandabschnitte 11, 12 hin ab. Dadurch wird erreicht, dass die Breite der Verschlussabschnitte 41 bis 48 zu den jeweiligen Abschlussfaltlinien 22 bis 25 hin abnimmt.
Bei der in Fig. 10 dargestellten Ausführungsform ist der Abstand der Verschlussfaltlinien 26a bis 33a zum zugehörigen Rand der jeweiligen Verschluss­ abschnitte hin konstant. Demzufolge weisen die Ver­ schlussabschnitte eine konstante Breite auf. Zum Verschließen sind an den Verschlussabschnitten 42a, 43, 45 und 48 Klebeflächen 85 und 86 ausgebildet. Die Klebeflächen 85 und 86 dienen dazu, die beim Verschließen der aufgerichteten Faltschachtel an­ einander in Anlage kommenden Verschlussabschnitte miteinander zu verkleben. Durch das Verkleben der aneinander in Anlage kommenden Verschlussabschnitte wird ein Garantieverschluss der erfindungsgemäßen Faltschachtel ermöglicht.
Die entsprechenden Verschlussabschnitte können statt der Verklebung auch durch eine Versiegelung miteinander verbunden werden. Beim Versiegeln wird ein auf die Verschlussabschnitte aufzutragender Lack erhitzt, wobei die Verschlussabschnitte mit Hilfe von Pressbacken aneinander in Anlage gehalten werden. Durch einen anschließenden Abkühlvorgang werden die Verschlussabschnitte dauerhaft miteinan­ der verbunden.
In dem Verschlussabschnitt 41a sind zwei Ausgieß­ trichterfaltlinien 74 und 75 ausgebildet. Die Aus­ gießtrichterfaltlinien 74 und 75 schneiden sich in einem Punkt 90, der auf der Seitenwandfaltlinie 14 etwas beabstandet von dem spitz zulaufenden Ende 92 des Seitenwandabschnitts 11 angeordnet ist. Die Ausgießtrichterfaltlinie 75 ist in einem spitzeren Winkel zu der eine weitere Ausgießtrichterfaltlinie bildenden Abschlussfaltlinie 22a angeordnet als die Ausgießtrichterfaltlinie 74.
Die Ausgießtrichterfaltlinien 76 und 77 sind, bezo­ gen auf die Abschlussfaltlinie 22a beziehungsweise Ausgießfaltlinie achsensymmetrisch zu den Ausgieß­ trichterfaltlinien 75, 74 angeordnet. Die Ausgieß­ trichterfaltlinien 76 und 77 schneiden sich an ei­ nem Punkt 91, der auf der gleichen Höhe des Seiten­ wandabschnitts 11 wie der Schnittpunkt 90 der Aus­ gießtrichterfaltlinien 74 und 75 angeordnet ist.
Die Schnittpunkte 90 und 91 sind durch eine leicht von dem spitz zulaufenden Ende 92 weg gekrümmte Ausgießtrichterfaltlinie 93 miteinander verbunden. Durch die Ausgießtrichterfaltlinie 93 wird der Öff­ nungsquerschnitt des Ausgießtrichters vergrößert.
An den zwischen den Ausgießtrichterfaltlinien 75 und 76 angeordneten Bereich der Verschlussabschnit­ te 41a schließt sich ein dreieckförmiger Ansatz 79 an. Dieser dreieckförmige Ansatz 79 bildet im ge­ öffneten Zustand des Ausgießtrichters eine Ausgieß­ rinne.
An die Verschlussabschnitte 41a, 42a und den drei­ eckförmigen Ansatz 79 schließt sich eine Ver­ schlusslasche 80 an. Die Verschlusslasche 80 ist über Perforationslinien 81, 82, 83 und 84 mit den Verschlussabschnitten 41a, 42a und dem dreieckför­ migen Ansatz 79 verbunden. Außerdem ist an der Ver­ schlusslasche 80 eine Klebefläche 87 ausgebildet, die dazu dient, die beiden durch die Abschlussfalt­ linie 22a gebildeten Hälften der Verschlusslasche 80 im geschlossenen Zustand des Ausgießtrichters miteinander zu verbinden. Zum Öffnen des Ausgieß­ trichters muss die Verschlusslasche 80 abgerissen werden. Dann kann der Ausgießtrichter geöffnet wer­ den, indem die Ausgießtrichterfaltlinien 75 und 76 voneinander weg bewegt werden.
In Fig. 11 ist eine aufgerichtete Faltschachtel aus einem Zuschnitt perspektivisch dargestellt, der dem in Fig. 10 dargestellten Zuschnitt ähnelt. In den Verschlussabschnitten 41a und 46 ist eine Aus­ sparung 88 in Form eines sogenannten Eurolochs vor­ gesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptfaltlinie 10 und/oder die Abschlussfaltlinie 37 je nach Her­ stellungsart bei sämtlichen Ausführungsformen auch entfallen kann beziehungsweise können.

Claims (23)

1. Einteiliger, insbesondere rechteckförmiger Zu­ schnitt (1) für eine Faltschachtel, insbesondere aus Karton oder Kunststoff, mit zwei Hauptwandab­ schnitten (5, 9), die an einer Seite, insbesondere durch eine Hauptfaltlinie (10), miteinander verbun­ den sind und die an der entgegengesetzten Seite, zum Beispiel durch eine Lasche (39), miteinander verbindbar sind, um einen im Wesentlichen schlauch­ förmigen Körper zu bilden, dessen Enden verschließ­ bar sind, dadurch gekennzeichnet, dass in mindes­ tens einem der beiden Hauptwandabschnitte (5, 9) ein Seitenwandabschnitt (11, 12) mit spitz zulaufenden Enden ausgebildet ist.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, dass der Seitenwandabschnitt (11, 12) durch zwei Faltlinien (14, 15; 16, 17) gebildet ist, die in der Mitte voneinander beabstandet sind und an den Enden ineinander übergehen.
3. Zuschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, dass die zwei den Seitenwandabschnitt (11, 12) bildenden Faltlinien (14, 15; 16, 17) im mittleren Be­ reich parallel zueinander angeordnet sind.
4. Zuschnitt nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, dass der Seitenwandabschnitt (11", 12") an seinen Enden dreieckig ausgebildet ist.
5. Zuschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, dass der Seitenwandabschnitt (11', 12') die Form einer Ellipse aufweist.
6. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptwandab­ schnitte (5, 9) an den spitz zulaufenden Enden des Seitenwandabschnitts beziehungsweise der Seiten­ wandabschnitte (11, 12) in Verschlussabschnitte (41, 42, 43, 44; 45, 46, 47, 48) übergehen.
7. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Hauptwandabschnitten (5, 9) und den Verschlussab­ schnitten (41 bis 48) Verschlussfaltlinien (26 bis 33) ausgebildet sind.
8. Zuschnitt nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, dass die Verschlussfaltlinien (26 bis 33) im Wesentlichen quer zu dem mindestens einen Seiten­ wandabschnitt (11, 12) angeordnet sind und, dass der Abstand zwischen den Verschlussfaltlinien (26 bis 33) und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Ver­ schlussabschnitts (41 bis 48) nicht konstant ist beziehungsweise variiert.
9. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass in beiden Haupt­ wandabschnitten (5, 9) ein Seitenwandabschnitt (11, 12) mit spitz zulaufenden Enden ausgebildet ist, und dass zwischen den beiden Seitenwandab­ schnitten (11, 12) eine durchgehende Faltlinie (10) im Wesentlichen parallel zu den Seitenwandabschnit­ ten (11, 12) angeordnet ist.
10. Zuschnitt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, dass der Abstand zwischen den Verschlussfalt­ linien (26' bis 33') und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts ausgehend von den Seitenwandabschnitten nach innen und nach außen hin zunimmt.
11. Zuschnitt nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Abstand zwischen den Verschluss­ faltlinien (26" bis 33") und dem zugehörigen Rand des jeweiligen Verschlussabschnitts ausgehend von den Seitenwandabschnitten nach innen und nach außen hin linear zunimmt.
12. Zuschnitt nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Verschlussfaltlinien (26' bis 33') kreisbogenförmig, bezogen auf den Zuschnitt, nach innen gekrümmt ausgebildet sind.
13. Zuschnitt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch ge­ kennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Ver­ schlussfaltlinien und dem zugehörigen Rand des je­ weiligen Verschlussabschnitts in dem Bereich (42, 43; 45, 48) innerhalb der beiden Seitenwandab­ schnitte (11, 12) konstant ist und in den Bereichen (41, 44; 46, 48) außerhalb der beiden Seitenwandab­ schnitte (11, 12) nach außen hin zunimmt.
14. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der durchge­ henden Faltlinie (10) entgegengesetzten Seite eines der Seitenwandabschnitte (11) eine Lasche (39) an dem zugehörigen Hauptwandabschnitt (5) durch eine weitere Faltlinie (37) gebildet ist, die parallel zu der durchgehenden Faltlinie (10) angeordnet ist.
15. Zuschnitt nach Anspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die durchgehende Faltlinie (10) und die weitere Faltlinie (37) im zusammengebauten Zu­ stand der Faltschachtel im Wesentlichen deckungs­ gleich angeordnet sind.
16. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der spitz zulaufenden Enden (92) des Seitenwandab­ schnitts (11) ein Ausgießtrichter ausgebildet ist.
17. Zuschnitt nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Ausgießtrichter mit Hilfe von mindestens fünf Ausgießtrichterfaltlinien (74, 75, 22a,76, 77) gebildet wird, die in den an dem spitz zulaufenden Ende (92) des Seitenwandabschnitts (11) angeordneten Verschlussabschnitten (41a, 42a) ausge­ bildet sind.
18. Zuschnitt nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Abstand der Ausgießtrichterfalt­ linien (74, 75, 22a, 76, 77) voneinander zu dem zugehö­ rigen spitz zulaufenden Ende (92) des Seitenwandab­ schnitts (11) hin abnimmt.
19. Zuschnitt nach Anspruch 17 oder 18, dadurch ge­ kennzeichnet, dass im Bereich des Ausgießtrichters an den zugehörigen Verschlussabschnitten (41a, 42a) ein dreieckförmiger Ansatz (79) mit der Spitze nach außen angeordnet ist.
20. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass außen an dem Ausgieß­ trichter eine Verschlusslasche (80) vorgesehen ist, die durch mindestens eine Perforationslinie (81 bis 84) von den beiden angrenzenden Verschlussabschnit­ ten (41a, 42a) abtrennbar ist.
21. Faltschachtel aus einem einteiligen Zuschnitt, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltschachtel im zusammengebauten Zustand einen Körper aufweist, der an zwei Enden nach außen hin spitz zuläuft und der in der Mitte einen im Wesentlichen rechteckför­ migen Querschnitt aufweist.
22. Faltschachtel nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Körper zwei nach außen hin spitz zulaufende Seitenwandabschnitte (11, 12) aufweist.
23. Faltschachtel nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass an den nach außen hin spitz zulaufenden Enden des Körpers zwei flache Ver­ schlussbereiche (41 bis 44; 45 bis 48) ausgebildet sind.
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