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DE20117000U1 - Fenster- oder Türrahmen und daraus gebildete Fassade - Google Patents

Fenster- oder Türrahmen und daraus gebildete Fassade

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Publication number
DE20117000U1
DE20117000U1 DE20117000U DE20117000U DE20117000U1 DE 20117000 U1 DE20117000 U1 DE 20117000U1 DE 20117000 U DE20117000 U DE 20117000U DE 20117000 U DE20117000 U DE 20117000U DE 20117000 U1 DE20117000 U1 DE 20117000U1
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DE
Germany
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pane
facade
frame
glazing bead
window
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DE20117000U
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English (en)
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Raico Bautechnik GmbH
Original Assignee
Raico Bautechnik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Raico Bautechnik GmbH filed Critical Raico Bautechnik GmbH
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Publication of DE20117000U1 publication Critical patent/DE20117000U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

'Fenster- oder Türrahmen und daraus gebildete Fassade"
Die Erfindung betrifft einen Fenster- oder Türrahmen, der aus einem aus mehreren Teilstücken zusammengesetzten Rahmen besteht, der eine den Rahmen mindestens teilweise ausfüllende Scheibe hält, wobei eine oder mehrere Glasleiste/n vorgesehen ist/sind, die mit Befestigungsmittel derart am Rahmen befestigbar ist, daß die Scheibe von der Glasleiste an dem Rahmen gehalten ist.
Vorbeschriebene Fenster- oder Türrahmen sind hinlänglich be-
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!..*!... Efftillijngiort jnd GejichtsstaniJ istjl\|emJnlngin ! I ;
Telefonische Auskünfte sind nur verbindlich bei'schfiftlichEr Bestätigung1 * ·
kannt. Die Rahmen werden aus Kunststoff, Holz oder Metallprofilen gefertigt. Es sind auch Verbundmaterialien bekannt. Der Rahmen nimmt die Scheibe auf, wobei die Scheibe von einer Glasleiste gehalten wird, die zum Beispiel bei einem Holzfenster mit Nägeln oder Schrauben mit dem Rahmen verbunden ist. Dabei werden die Glasleisten auf Maß geschnitten und in den Rahmen eingelegt, wobei dann die als Befestigungsmittel dienenden Schrauben oder Nägel im Wesentlichen parallel zur Scheibenebene durch die Glasleiste hindurch in den Rahmen getrieben werden und so die Scheibe befestigen. Es folgt hieraus, daß neben der Glasleiste regelmäßig auch der Rahmen sichtbar ist. Gleichzeitig ist eine solche Vorgehensweise von der Fertigung her nicht günstig, da eine Vielzahl von einzelnen Glasleisten mit Schrauben oder Nägeln zu verarbeiten sind. Auch ein Ausbau der Glasleiste ist gemäß dem Stand der Technik natürlich möglich, um eine zerbrochene Glasscheibe als Scheibe wieder zu reparieren, in diesem Fall wird aber oftmals die Lackschicht auf der Glasleiste verletzt, wenn die Schraube geöffnet oder ein Nagel herausgezogen werden muß.
Des Weiteren betrifft die Erfindung auch eine Fassade, die aus feststehenden und beweglichen Fassadenteilen besteht, wobei insbesondere Fenster oder Türen als bewegliche Fassadenteile vorgesehen sind. Die beweglichen Fassadenteile weisen auf einer Seite einen von einer ersten Scheibe verdeckten Flügelrahmen auf. Der feststehende Fassadenteil besitzt eine zweite Scheibe, die seitlich von einer auf der Seite sichtbaren Glasleiste an einem Rahmen gehalten ist.
Vorbeschriebenen Fassaden werden insbesondere als Glasfassaden realisiert. Bei Glasfassaden (zum Beispiel im Objektbau oder Wintergartenbau) ist es wünschenswert, die eigentliche Tragkonstruktion optisch in den Hintergrund treten zu lassen, also eine möglichst homogene, von dem Scheibenmaterial beherrschte Ansicht zu realisieren.
Bei den beweglichen Fassadenteilen sind daher sogenannte "rahmenlose" Fenster bekannt, bei welchen die das bewegliche Fassadenteil haltende Rahmenkonstruktion von der Scheibe beziehungsweise einem Teil der Scheibe, zum Beispiel in einer Randabstufung oder dergleichen verdeckt ist und somit optisch nicht dominiert. Bei den feststehenden Fassadenteilen ist es wünschenswert eine ähnliche, zurückhaltende Optik im Bereich der Glasleiste zu wählen, ohne dabei den verhältnismäßig sehr aufwendigen Aufbau eines rahmenlosen Fensters zu begründen.
Bei diesem vorgeschilderten Stand der Technik hat es sich die vorliegende Erfindung zur Aufgabe gemacht, einerseits einen Tür- oder Fensterrahmen, andererseits eine Fassade vorzuschlagen beziehungsweise weiterzuentwickeln, deren eine Seite optisch nicht von Rahmenelementen geprägt ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung einen Fensteroder Türrahmen vor, bei welchem die Wirkrichtung des Befestigungsmittels zum Befestigen im Wesentlichen rechtwinklig zur Scheibenebene orientiert ist und die Glasleiste in einer Bewegung, die im Wesentlichen rechtwinklig zur Scheibenebene ist, über die Befestigungsmittel mit dem Rahmen verbindbar ist.
Die Glasleiste wird gemäß dem Vorschlag der Erfindung etwas breiter ausgeführt werden, wie im Stand der Technik bekannt. Die Glasleiste überragt dabei den Randbereich des Glases und wird an seinem freien Ende mit dem Befestigungsmittel seitlich neben der Scheibe am Rahmen befestigt. Diese konstruktive Lösung führt dazu, daß der eigentliche Rahmen optisch zurückgedrängt wird. Der erfindungsgemäße Vorschlag hat aber auch bei der Produktion solcher erfindungsgemäßen Fenster oder Türrahmen Vorteile. Im Stand der Technik mußten als Befestigungsmittel Schrauben oder Nägel im Wesentlichen parallel zur Scheibenebene verarbeitet werden. Die Wirkrichtung dieser Befestigungsmittel, wie auch die Wirkrichtung der Haltekräfte, war daher im Wesent-
liehen parallel zur Scheibenebene orientiert. Dies führte auch dazu, daß Glasleisten stückweise verarbeitet wurden, was einen entsprechenden Aufwand darstellte. Der erfindungsgemäße Vorschlag sieht aber vor, daß die Wirkrichtung der Befestigungsmittel um ca. 90° gedreht wird, derart, daß sie nun rechtwinklig zur Scheibenebene orientiert sind. Hieraus resultiert ein Bearbeitungsvorteil, da die sichtbare Vorderseite der Glasleiste leichter für die Befestigung erreichbar ist, als der Absatzbereich neben der Scheibe. Ein Abrutschen eines Schraubenziehers führt bei dem erfindungsgemäßen Vorschlag nicht zwingend zu einer Beschädigung der Glasscheibe wie bei der alten Lösung. Gleichzeitig erlaubt der erfindungsgemäße Vorschlag aber auch, daß die Glasleiste als Teilrahmen oder als kompletter Glasleistenrahmen vorgefertigt wird. Eine solche Ausgestaltung war bei den bekannten Glasleisten aufgrund der Auslegung der Befestigungen nicht möglich, da die Befestigungskräfte bei einem solch vorgefertigten Rahmen diesen nach Außen gespannt und daher an den Gehrungsschnitten verspannt und gelöst/zerstört hätten. Da aber mit dem erfindungsgemäßen Vorschlag prinzipiell die Herstellung eines Glasleistenrahmens möglich ist, der vorfertigbar ist, wird die Herstellung entsprechender Fenster erleichtert und damit werden auch die Produktionskosten gesenkt.
Im Zusammenhang mit der Erfindung wird von einer Scheibe gesprochen, wobei die Erfindung in keiner Weise auf eine Glasscheibe beschränkt zu sehen ist. Als Scheibe wird hierbei allgemein eine den Rahmen flächig ausfüllende Füllung angesehen, die scheibenartig (auch eben) ausgebildet ist.
Des Weiteren ist die Erfindung auf einen feststehenden Stockrahmen oder einen beweglichen Flügelrahmen als Rahmen nicht beschränkt. Bei dem erfindungsgemäßen Vorschlag sind beide Einsatzbereiche möglich.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird aber auch gelöst von einer Fassade wie vorbeschrieben, wobei vorgeschlagen wird, daß die Vorderseite der Glasleiste im Wesentlichen in der Ebene der ersten Scheibe liegt. Durch diese erfindungsgemäße Maßnahme wird die der Seite, insbesondere der Innenseite zugewandte Ansicht der Fassade nicht durch Sprünge oder Absätze gestört. Da erfindungsgemäß der sonst bekannte und die Optik auch mitprägende Rahmen von der Glasleiste verdeckt wird, wird die Ansicht nur noch geprägt von den Randbereichen der beiden aneinanderstoßenden Fassadenteile, wodurch es dann prinzipiell möglich ist, eine auf der Innenseite gleichmäßige Fläche zu realisieren.
In einer Weiterentwicklung der Erfindung ist hierbei vorgesehen, daß die zweite Scheibe (des insbesondere feststehenden Fassadenteils) ebenfalls im Wesentlichen in der Ebene der ersten Scheibe liegt. So wird auch im Bereich der Scheibe ein entsprechender Absatz oder Sprung vermieden, wobei natürlich gewisse Maßungenauigkeiten aufgrund des Einbaus im Sinne der Erfindung möglich bleiben.
Weitere Varianten der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben. Die Erfindung ist schematisch in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 in einem Schnitt den erfindungs
gemäßen Fenster- oder Türrahmen und
Fig. 2 und 3 in einem Schnitt die erfindungs
gemäße Fassade in verschiedenen Ausführungsvarianten.
In Fig. 1 ist der erfindungsgemäße Fenster- oder Türrahmen
gezeigt. Die Scheibe 2, die hier als Isolierglasscheibe ausgebildet ist, wird durch die auf der Seite 6 angeordnete Glasleiste 4 in dem Rahmen 1 gehalten. Um den Spalt zwischen der Glasscheibe 2 und dem Rahmen 1 abzudichten, ist eine Außendichtung 22 vorgesehen. Durch die Verklotzung 23 ist der Zwischenraum zwischen der Scheibe 2 und dem Befestigungsmittelprofil 13, welches hier Teil des Rahmens 1 ist, gefüllt.
Der Rahmen 1, der in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 als Fensterrahmen ausgebildet ist beziehungsweise als Fensterrahmen dient, bildet bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2, 3 auch einen Teil der Pfosten-Riegel-Konstruktion 10. Die Erfindung schlägt dabei vor, daß der Rahmen, welcher das Fenster- oder Türelement trägt, als tragendes Element in der Pfosten-Riegel-Konstruktion der Fassade dient.
Der Aufbau des Rahmens 1 ist dabei verhältnismäßig aufwendig um verschiedenen Kriterien hierbei zu genügen. Zur Realisierung dieser Erfindung kommt es aber auf diesen verhältnismäßig komplexen Aufbau des Rahmens 1 nicht unbedingt an.
Wetterseitig ist ein Wetterprofil 11 vorgesehen, welches im Bereich der Scheibe 2 die Außendichtung 22 in einer Befestigungsnut trägt. Hinter dem Wetterprofil 11 ist das Stützprofil 12 vorgesehen, welches alleine oder zusammen mit dem Wetterprofil 11 die Stabilität des Rahmens beziehungsweise der Fassade bestimmt. Für einen einfachen Aufbau ist vorgesehen, daß das Stützprofil 12 in entsprechende Nuten des Wetterprofils 11 einclipsbar ist. Dabei bietet sich dann an, das Wetterprofil 11 als Metallprofil auszubilden und das Stützprofil 12 aus einem geeigneten Kunststoff, zum Beispiel faserverstärkten Kunststoff oder PVC auszubilden, um somit auch eine thermische Entkopplung zu erreichen. Das Stützprofil 12 ist wiederum mit einer Vielzahl von Einclipsmöglichkeiten ausgestattet, um variabel an diesem Profil einerseits ein feststehendes,
andererseits ein bewegliches Rahmenteil anschließen zu können. In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist an der Clipsverbindung 14 das Befestigungsmittelprofil 13 befestigt. Das Befestigungsmittelprofil 13 wird gebildet von einem im Wesentlichen L-artigen Profil, das ebenfalls zum Beispiel aus Kunststoff gefertigt ist, und eine zur Seite 6 hin offene Aufnahmenut 51 besitzt. In diese Aufnahmenut 51 taucht die Befestigungsfeder 52 der Glasleiste 4 ein und bildet so das Befestigungsmittel 5. Es ist auch eine umgekehrte Anordnung (Glasleiste 4 trägt Aufnahmenut) möglich.
Die Ausgestaltung von Aufnahmenut 51 und Befestigungsfeder 52 ist so gewählt, daß diese wieder gelöst werden können. Dazu dienen die verschiedenen abgeschrägten Flanken an der Feder 52 beziehungsweise an der C-artigen Aufnahmenut 51.
Das Befestigungsmittelprofil 13 befindet sich seitlich neben dem Rand der Scheibe 2. Es weist eine Dicke auf, die der Scheibendicke 2 im Wesentlichen entspricht. Es ergibt sich, daß der Rahmen 1 bezüglich der Anordnung der Glasleiste 4 zurückgesetzt ist und somit auch optisch nicht mehr stört.
Anstelle der hier dargestellten Befestigungsmittel 5 können aber auch lösbare Rast-, Einhak- oder Clipsverbindungen vorgesehen werden. Auch ist es möglich, zum Beispiel eine Schraubverbindung vorzusehen.
Mit dem Pfeil 50 ist die Wirkrichtung der Haltekraft, die durch die Befestigungsmittel 5 realisiert wird, angedeutet. Es ist deutlich zu erkennen, daß die Wirkrichtung 50 rechtwinklig ist zur Scheibenebene 20. Hierbei ist zu beachten, daß das Befestigungsmittel unmittelbar diese Kraft-Wirkrichtung 50 zur Verfügung stellt. Auf Kraft-Komponenten, die in der Scheibenebene 20 liegen, wird weitestgehend verzichtet, um ein Verspannen der insbesondere als Glasleistenrahmen ausgebildeten Glasleiste 4 zuverlässig zu vermeiden.
Die Glasleiste 4 trägt an ihrem die Scheibe 2 übergreifenden Ende eine Innendichtung 21. Damit wird der sich ergebende Spalt zwischen Glasleiste 4 und Scheibe 2 abgedichtet.
Es wird nachfolgend oftmals von einer Scheibe 2 gesprochen, ohne hiemit die Scheibe als Glasscheibe festlegen zu wollen. Natürlich kann die Scheibe als Glasscheibe ausgebildet sein, es sind aber auch verschiedene andere, insbesondere flächige Mittel bekannt, die erfindungsgemäß einsetzbar sind. Dies können zum Beispiel Metallfassaden-Elemente, Isolierglasscheiben (mit oder ohne randumlaufenden Überstand) oder sonstige Fassadenfüllungen aus Kunststoff, Holz und so weiter sein.
In Fig. 2 beziehungsweise Fig. 3 ist insbesondere die Erfindung anhand der Fassade gezeigt.
Fig. 2, 3 zeigen jeweils auf der linken Seite ein feststehendes Fassadenteil 24 und auf der rechten Seite ein bewegliches Fassadenteil 34. Beide weisen Scheiben 2, 3 auf, wobei die erste, bewegliche Scheibe 3 rechts und die zweite, feststehende Scheibe 2 links angeordnet ist.
Im Vergleich zur Fig. 1 zeigt die Fig. 2 den hereingeschwenkten, beweglichen Fassadenteil, wobei ersichtlich wird, daß der rechte Teil des Profiles 1, insbesondere des Wetterprofiles 11 als Anschlag für das bewegliche Fassadenteil dient. Zum Abdichten des Spaltes zwischen der Scheibe 3 und dem Rahmen 1 ist hierbei eine Außendichtung 33 vorgesehen, die an dem Flügelrahmen 30 befestigt ist und einerseits den Rahmen 30 zur äußeren Scheibe 301 hin abdichtet und andererseits die äußere Scheibe 301 zum Wetterprofil 11 hin abdichtet.
Im geschlossenen Zustand verdeckt ist die Mitteldichtung 35, die in diesem gewählten Ausführungsbeispiel vom Stützprofil 12
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gehalten ist und den zwischen Flügelrahmen 30 und Stützprofil 12 befindlichen Spalt abdeckt.
Des Weiteren ist noch eine Anschlagdichtung 32 vorgesehen, die auch am Flügelrahmen 32 vorgesehen ist und im Bereich der inneren Scheibe 302 einen Spalt zwischen dem Flügelrahmen 30 und dem Stützprofil 12 abdichtet.
Die hier gezeigten Scheiben 2, 3 sind als Isolierglasscheiben (teilweise mit unterschiedlichen Randaufbau) ausgebildet. Sie bestehen aber aus zwei parallel angeordneten Glasscheiben 301 und 302 beziehungsweise 201 und 202. Es ist ein Abstandshalter 203, 303 vorgesehen, der zwischen den jeweiligen Scheiben 301, 302 und 201, 202 angeordnet ist. Dieser Aufbau ist für eine Isolierglasscheibe hinlänglich bekannt.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß das bewegliche Fassadenteil 34 auf einer Seite 6 einen von der ersten Scheibe 3 verdeckten Flügelrahmen 30 aufweist und an dem feststehenden Fassadenteil 24 die zweite Scheibe 2 seitlich von einer auf der Seite 6 sichtbaren Glasleiste 4 an einem Rahmen 1 gehalten ist. Damit die Scheibe 3 den Flügelrahmen 30 verdeckt, ist ein entsprechender Absatz 37 vorgesehen, der wie in Fig. 2 und 3 rechts gut erkennbar, dadurch realisiert wird, daß die Scheiben 301 und 302 unterschiedliche Maße aufweisen. Die auf der Seite 6 angeordnete Scheibe 302 weist einen randseitigen Überstand gegenüber der Scheibe 301 auf und bildet so den Absatz 37. In diesem Absatz 37 befindet sich der Flügelrahmen 30.
In Fig. 2 ist gut zu erkennen, daß die Vorderseite 40 der Glasleiste 4 im Wesentlichen in der Ebene der ersten Scheibe 3 liegt. Zwischen dem feststehenden und dem beweglichen Fassadenteil befindet sich nur ein schmaler Spalt 25, die komplette Rahmenkonstruktion ist von der Seite 6 her durch die Scheibe 3 einerseits und der Glasleiste 4 andererseits verdeckt und domi-
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die Erscheinungsform in keinster Weise.
Es wird nachfolgend oftmals von Seite gesprochen, wobei in einer bevorzugten Variante der Erfindung vorgeschlagen wird, daß unter der Seite 6 die Innenseite 60, also die dem Raum zugewandte Seite, gemeint sein soll. Hierauf ist die Erfindung aber in keinster Weise beschränkt, es ist durchaus auch möglich, die Seite 6 auf der Außenseite anzuordnen. Die sonst angegebenen Funktionalitäten ergeben sich sinngemäß.
Aus Fig. 2, 3 ist gut ersichtlich, daß der Rand 31 des beweglichen Fassadenteils von dem Rand der ersten Scheibe 3 zumindest teilweise gebildet ist. Auf die Anordnung eines die Scheibe 3 haltenden Rahmens auf der Außenseite, die sichtbar ist, wird hier verzichtet.
Hierbei ist es günstig, daß die die Fassade tragende Pfosten- und/oder Riegelkonstruktion auf dem der Seite 6 abgewandten Befestigungsbereich 61 angeordnet ist. Der Befestigungsbereich 61 ist in den Fig. 2, 3 gestrichelt angedeutet und bezogen auf die der Seite 6 zugewandte Kante des Stützprofiles 12. Im Gegensatz zum Stand der Technik, der die Stützkonstruktion immer mittig zwischen die beiden Fassadenelemente setzt, wird bei diesem Vorschlag die Stützkonstruktion (Pfoste- und Riegelkonstruktionen und/oder auch Rahmen) einseitig, hier nach außen, positioniert, um auf der (Innen-)Seite 6/60 eine möglichst harmonische Fläche zu erreichen. Dabei verbleibt es nach wie vor dabei, daß die Pfosten/Riegel 10 zwischen den beweglichen und unbweglichen Fassadenteilen angeordnet sind.
Die Erfindung beschränkt sich nicht auf eine spezielle Ausgestaltung der ersten und/oder zweiten Scheibe 3, 2. Diese können als einfach Glasscheibe oder auch als Metallfassaden-Elemente, Isolierglasscheibe oder Fassadenfüllung oder sonstige übliche Mittel, wie vorbeschrieben, ausgebildet sein. Es ist auch
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günstig, daß die erste 3 und/oder zweite Scheibe 2 einen Stufenrand 36 aufweisen, derart, daß am Scheibenrand 36 ein zumindest teilweise umlaufender Absatz 37 entsteht. Erfindungsgemäß wird somit nicht nur vorgeschlagen, daß das bewegliche Fassadenteil einen Absatz 37 aufweist, sondern auch an dem eigentlich fest eingebauten Fassadenteil, der zweiten Scheibe 2, eine ähnliche Konstruktion gewählt wird. Dies ist insbesondere in Fig. 3 gezeigt.
Im Gegensatz zu der Scheibe 3, die rechts angeordnet ist, ist in Fig. 3 die großermaßliche Scheibe 201 auf der der Seite 6 abgewandten Außenseite angeordnet. Es ergibt sich, daß der Absatz 27 zur Seite 6 hin orientiert ist, wodurch sich ein Absatz ergibt, der durch die Dichtung 21, die an der Glasleiste 4 angeordnet ist, abgedichtet wird. Gut zu erkennen ist die sehr harmonische Anordnung der Scheibenoberfläche 20, Glasleiste 4 und Scheibe 302, die in der gleichen Ebene liegen. Dadurch wird eine sehr ruhige Oberfläche erreicht. Da zur Befestigung insbesondere des fest eingebauten Fassadenteiles eine die Scheibe übergreifende Glasleiste vorgesehen ist, wird eine Symmetrie dadurch erreicht, daß die Breite des Stufenrandes 36 im Wesentlichen der Breite der Glasleiste 4 entspricht.
Die in Fig. 3 gezeigte Konstruktion ist dabei so gewählt, daß die zweite Scheibe 2 als Scheibe mit Stufenrand 27 ausgebildet ist und die Glasleiste 4 zumindest teilweise in den Absatz 27 eingreift und am Absatz 27 die zweite Scheibe 2 am Rahmen 1 hält. In einer alternativen Konstruktion ist es aber auch möglich, die Glasleiste 4 bezüglich der innenliegenden Scheibenoberfläche so weit zurückzusetzen, daß die Scheibe des feststehenden und des beweglichen Fassadenteiles einander anstoßen. Dies wird dadurch erreicht, daß der Abstandshalter 203 entsprechend zurückgesetzt wird und in den sich ergebenden Nuten die Glasleiste 4 entsprechend montiert wird.
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Dabei liegt die Dichtung 21 auf dem Abstandshalter 203 auf, der zur Erhöhung seiner Stabilität zwei- oder mehrkammerig ausgebildet ist. Der sonstige Aufbau dieser gestuften Isolierglasscheiben ist hinlänglich bekannt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die erste Scheibe 3 einen Stufenrand 37 aufweist und zumindest auf der dieser Seite abgewandten, dem Absatz 37 zugewandten Rückbereich der Glasscheibe 302 eine Emaillierung 38 aufweist. Es hat sich ergeben, daß durch den Einsatz einer Emaillierung 38 die Befestigung des Flügelrahmens 30 erleichtert wird. Dies wird mit speziellen Klebstoffen erreicht. Der Flügelrahmen 30 besteht hierbei zum Beispiel aus einem faserverstärkten Kunststoffmaterial (Glas- oder Kohlefaser). Die Emaillierung 38 wird dabei auch farblich gestaltet. Wiederum wird aus Gründen der Symmetrie vorgeschlagen, die Breite der Emaillierung 38 im Wesentlichen der Breite der Glasleiste 4 anzugleichen.
In gleicher Weise ist es günstig, wenn das Pfosten-Riegel-Profil 10 bezüglich seiner Längsachse symmetrisch (spiegelsymmetrisch) aufgebaut ist. Dadurch erleichtert sich der Einsatz des Profiles, es wird universal einsetzbar. Gleichzeitig ist es von der Konstruktion her egal, ob eine Seite als feststehendes oder bewegliches Fassadenteil auszubilden sein soll.
Jeweils im Zusammenhang mit Fig. 1 geschildert, ist das Rahmenprofil oder der Rahmen 1 doppelfunktional ausgebildet. Es kann sowohl das Rahmenteil selbsttragend die Scheibe tragen oder Teil der Konstruktion der Pfosten-Riegel-Fassade sein. Insofern wird vorgeschlagen, daß das Pfosten-Riegel-Profil aus mehreren, miteinander verbindbaren, insbesondere auch aus unterschiedlichen Materialien bestehenden Profilteilen besteht oder einstückig gebildet ist. Es besteht hier die Möglichkeit die Profile aus allen bekannten Materialien entsprechend dem
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jeweiligen Einsatzbereich zu bauen. Günstigerweise wird auf der Wetterseite ein Wetterprofil 11 vorgesehen, das thermisch, zum Beispiel durch entsprechende Kunststoffe, von der Innenseite 60 isoliert ist.
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
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Claims (34)

1. Fenster- oder Türrahmen, bestehend aus einem aus mehreren Teilstücken zusammengesetzen Rahmen, der eine den Rahmen mindestens teilweise ausfüllende Scheibe hält, wobei eine oder mehrere Glasleisten vorgesehen ist/sind, die mit Befestigungsmittel derart am Rahmen befestigbar ist/sind, daß die Scheibe von der Glasleiste an den Rahmen gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkrichtung (50) des Befestigungsmittels (5) zum Befestigen im wesentlichen rechtwinklig zur Scheibenebene (20) orientiert ist und die Glasleiste (4) in einer Bewegung, die im wesentlichen rechtwinklig zur Scheibenebene (20) ist, an den Befestigungsmittel (5) mit dem Rahmen (1) verbindbar ist.
2. Fenster- oder Türrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) als feststehender Stockrahmen oder als beweglicher Flügelrahmen ausgebildet ist.
3. Fenster- oder Türrahmen nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel (5) insbesondere auch als Teil des Rahmens seitlich neben der Scheibe (2) angeordnet ist.
4. Fenster oder Türrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasleisten (4) zu einem Glasleistenteilrahmen oder Glasleistenrahmen vorbereitet sind.
5. Fenster- oder Türrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel (5) eine lösbare Rast-, Einhak- oder Clipsverbindung bzw. Schraubverbindung oder dergleichen dient.
6. Fenster- oder Türrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel (5) an dem Rahmen (1) der Glasleiste (4) eine c-artige Aufnahmenut (51) angeordnet ist, in die eine mit Vorsprüngen ausgebildete Befestigungsfeder (52) an der Glastleiste (4) am Rahmen (1) befestigend eingreift.
7. Fenster oder Türrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die von dem Befestigungsmittel (5) unmittelbar bewirkte Haltekraft im wesentlichen rechtwinklig zur Scheibenebene (20) gerichtet ist.
8. Fenster oder Türrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Glasleiste (4) und/oder dem Rahmen (1) Dichtungen zum Abdichten des Spaltes zwischen Rahmen (1) bzw. Glasleiste (4) und Scheibe (2, 3) vorgesehen sind.
9. Fenster- oder Türrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe als Glasscheibe, Metallfassadenelement, Isolierglasscheibe oder Fassadenfüllung ausgebildet ist.
10. Fenster oder Türrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (2, 3) einen Stufenrand (36) aufweist derart, daß am Scheibenrand (31) ein mindestens teilweise umlaufender Absatz (37) vorgesehen ist.
11. Fenster oder Türrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (2, 3) als aus zwei mit einem Abstandshalter (203, 303) verbundenen Glasscheiben (201, 202 und 301, 302) mit unterschiedlichen Maßen gebildet ist und so einen Absatz (27, 37)) bildet.
12. Fenster- oder Türrahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasleiste (4) den Rahmen (1) verdeckt.
13. Fassade, bestehend aus feststehenden und beweglichen Fassadenteilen, insbesondere Fenster oder Türen, wobei die beweglichen Fassadenteile auf einer Seite einen von einer ersten Scheibe verdeckten Flügelrahmen aufweist und an den feststehenden Fassadenteilen die zweite Scheibe seitlich von einer auf der Seite sichtbaren Glasleiste an einem Rahmen gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite (40) der Glasleiste (4) im wesentlichen in der Ebene der ersten Scheibe (3) liegt.
14. Fassade nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Scheibe (2) ebenfalls im wesentlichen in der Ebene der ersten Scheibe (3) liegt.
15. Fassade nach Anspruch 13 und/oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand des beweglichen Fassadenteiles zumindest teilweise von dem Rand (31) der ersten Scheibe (3) gebildet ist.
16. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die, die Fassade tragende Pfosten- und/oder Riegelkonstruktion (10) auf dem der Seite (6) abgewandten Befestigungsbereich (61) angeorndet ist.
17. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein Pfosten oder Riegel zwischen dem beweglichen und unbeweglichen Fassadenteil angeordnet ist.
18. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Scheibenrand (31) der ersten Scheibe (3) und der Glasleiste (4) ein Spalt (25), insbesondere ein schmaler Spalt, vorgesehen ist.
19. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Scheibe (3) und/ oder zweite Scheibe (2) als Glasscheibe, Metallfassadenelement, Isolierglasscheibe oder Fassadenfüllung ausgebildet ist.
20. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Scheibe (3) und/oder zweite Scheibe (2) einen Stufenrand aufweist derart, daß am Scheibenrand ein zumindest teilweise umlaufender Absatz (27, 37) vorgesehen ist.
21. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe als aus zwei mit einem Abstandshalter (203, 303) verbundenen Glasscheiben mit unterschiedlichen Maßen gebildet ist und so einen Absatz bildet.
22. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß an dem beweglichen Fassadenteil eine Scheibe mit Stufenrand (36) vorgesehen ist, wobei der Absatz (37) auf der Seite (6) von der Scheibe (3) verdeckt ist.
23. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Stufenrandes (36) im wesentlichen der Breite der Glasleiste (4) entspricht.
24. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Scheibe (2) als Scheibe mit Stufenrand ausgebildet ist und die Glasleiste (4) zumindest teilweise in den Absatz (27) eingreift und am Absatz (27) die zweite Scheibe (2) am Rahmen (1) hält.
25. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Scheibe (3) einen Stufenrand (36) aufweist und zumindest auf der, der Seite (6) abgewandten, dem Absatz (37) zugewandten Rückbereich der Glasscheibe (302), eine insbesondere auch farblich gestaltbare, Emaillierung (38) im Randbereich aufweist.
26. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Emaillierung (38) im wesentlichen der Breite der Glasleiste (4) entspricht.
27. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Pfosten bzw. Riegel für das Abdichten des Spaltes zwischen Pfosten/Riegel und Scheibe eine oder mehrere Dichtungen vorgesehen sind.
28. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Pfosten-/Riegelprofil bezüglich seiner Längsachse symmetrisch aufgebaut ist.
29. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Pfosten-/Riegelprofil aus mehreren miteinander verbindbaren, insbesondere auch aus unterschiedlichen Materialien bestehenden, Profilteilen besteht oder einstückig ausgebildet ist.
30. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Pfosten-/Riegelprofil als Anschlag für das bewegliche Fassadenteil dient.
31. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Pfosten-/Riegelprofil wetterseitig ein Metallprofil (11) vorgesehen ist, das auf der wetterabgewandten Seite Kunststoffprofile (12, 13) aufweist.
32. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die, die Pfosten-/Riegelprofil bildenden Profile ausgeschäumt sind.
33. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Fassadenteil als Fenster- oder Türrahmen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13 ausgebildet ist.
34. Fassade nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Seite (6) auf der Gebäudeinnenseite vorgesehen ist.
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