DE20109983U1 - Schachtel - Google Patents
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Description
Schachtel
Die Erfindung betrifft eine Schachtel zur Aufnahme und zum Anbieten von Esswaren, vorzugsweise von Süsswaren, mit einem Schachtelunterteil und einem darauf aufstülpbaren Deckel, wobei die Seitenwände des Schachtelunterteils zur Vergrößerung der Einfüll- und Entnahmeöffnung mit nach innen gerichteten dreieckigen Faltlaschen versehen sind. Die in Frage kommende Schachtel ist von der Größe her so ausgelegt, dass eine haushaltsgerechte Menge von Esswaren darin abgefüllt werden kann. Bevozugt wird sie zum Verpacken von Süßwaren, wie Pralinen, Bonbons und dergleichen verwendet. Die Waren werden beim Hersteller maschinell darin eingefüllt. Der Verbraucher entnimmt diese Waren über einen mehr oder weniger längeren Zeitraum nacheinander von Hand.
Der Hersteller derartiger Waren strebt eine größtmögliche Leistung der Füllmaschine an, die jedoch auch von der Größe der Einfüllöffnung abhängt. Ferner hat er Interesse daran, dass möglichst große Mengen seiner Waren vom Endverbraucher verzehrt werden. Dieser Verzehr wird angeregt, wenn die Waren in der Schachtel auch sichtbar sind.
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LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 11.06.2001 Seite 2
Es ist deshalb bereits eine Schachtel bekannt, bei der an den Boden des Unterteils die die seitliche Begrenzung bildenden Seitenwände angesetzt sind. Zwischen den einzelnen Seitenwänden liegen Faltlaschen, die mittig durch eine Soll- Biegelinie unterteilt sind. Nach dem Aufrichten der einzelnen Seitenwände, d.h. wenn sie senkrecht zum Boden stehen, ist jede Faltlasche doppellagig nach innen gerichtet. Die Faltlaschen erstrecken sich jedoch über die gesamte Höhe der Seitenwände.
Nachteilig ist bei einer derartigen Schachtel, dass das Unterteil zum Füllen wieder in einen flachen Zustand zurückgeformt werden kann. Es sind deshalb Vorkehrungen zu treffen, um diese flache Lage zu verhindern, da nach dem Füllvorgang die Seitenwände wieder in eine rechtwinklige Lage zum Boden gebracht werden müssen. Außerdem könnten sich die eingegebenen Waren auch auf die Seitenwände verteilen. Darüber hinaus ist die Eigenstabilität des Unterteils der Schachtel relativ gering. Diese vorbekannte Schachtel erfüllt demzufolge zumindest die für einen optimalen Füllvorgang notwendigen Bedingungen nicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schachtel der eingangs näher beschriebenen Art so zu gestalten, dass zwar die Einfüll- und Entnahmeöffnung gegenüber dem Boden des Unterteils vergrößert werden kann, dass die Schachtel aber eine gegenüber der bekannten Ausführung höhere Eigenstabilität aufweist und das insbesondere die Handhabung beim Füllvorgang verbessert wird.
Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem die Spitzen der dreieckigen Faltlaschen in gleichbleibenden Abständen zum Boden des Unterteils stehen, und dass die einzelnen, den seitlichen Begrenzungsrand bildenden Seitenwände aus Seitenwandunterteilen und Seitenwandoberteilen gebildet sind, die durch auf Höhe der Spitzen der Faltlaschen liegenden, parallel zum Boden verlaufenden Biegelinien voneinander getrennt sind.
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Anmeldetext vom ] 1.06.2001 Seite 3
Da sich nunmehr die dreieckigen Faltlaschen vom oberen Rand des Schachtelunterteils bis zu einem vorgegebenen Abstand zum Boden erstrecken, bleibt der dazwischen bis zum Boden liegende Teil jeder Seitenwand rechtwinklig zum Boden, wenn die Oberteile jeder Seitenwand nach außen gedrückt werden. Dadurch wird die Eigenstabilität der Schachtel wesentlich erhöht. Außerdem ist es nicht möglich, dass die in eine Schräglage zu bringenden Oberteile rechtwinklig zu den Unterteilen stehen, so dass es sinngemäß beim Füllvorgang zu einem Überlaufen kommen könnte. Durch die Oberteile der Seitenwände wird sinngemäß ein Einfülltrichter gebildet. Die Schachtel ist so ausgelegt, dass nach dem Abziehen des Deckels beim Endverbraucher die Oberteile der Seitenwände selbsttätig nach außen schwenken, so dass die Entnahmeöffnung größer ist als der Boden.
Die Eigenstabilität wird noch zusätzlich erhöht, wenn die Ober- und Unterteile der Seitenwände durch daran angeformte Klebelaschen miteinander verbunden sind. Im Bereich der Klebelaschen sind dann die Seitenwände doppellagig, wodurch die Stabilität bedingt ist. Die Schachtel ist in weiterer Ausgestaltung mehreckig ausgebildet und in Umlaufrichtung der Seitenwände gesehen, sind an jedem zweiten Unterteil und jedem zweiten Oberteil der jeweiligen Seitenwand jeweils zwei Klebelaschen angesetzt. Dadurch ergibt sich in fertigungstechnisch günstiger Weise ein einfacheres Werkzeug. Die Schachel ist vorzugsweise im Grundriss 6- oder 8-eckig ausgebildet. Ferner ist es besonders günstig, wenn die Klebelaschen der Ober- und Unterteile an den gleichen Seitenwänden angesetzt sind. Ferner ist vorgesehen, dass die Faltlaschen der Oberteile der Seitenwände zwischen den jeweiligen Rändern der Seitenwände und den Klebelaschen angeordnet sind. Ferner ist vorgesehen, dass die den Oberteilen zugeordneten Faltlaschen zwischen den jeweiligen Rändern der Seitenwände und den Klebelaschen angeordnet sind. Ferner ist es für das Aufrichten der Oberteile der Seitenwände im maschinellen Verfahren günstig, wenn die Faltlaschen der Oberteile dreieckförmig gestaltet sind und dass deren Ränder durch Biegelinien mit den Oberteilen der Seitenwände und den Klebelaschen miteinander verbunden sind, und dass die Faltlaschen mit in der Winkelhalbierenden liegenden Faltlinien versehen sind, durch die bei aufgestülptem Deckel die nach innen ver-
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Anmeldetext vom 11.06.2001 Seite 4
springenden Kanten gebildet sind. Die Klebelaschen der Unterteile sind zweckmäßigerweise dreieckfÖrmig und die Klebelaschen der Oberteile der Seitenwände kreisabschnittförmig gestaltet. Um eine ausreichende Größe der Einfüll- und Entnahmeöffnung zu erhalten, ist vorgesehen, dass die Höhen der Oberteile der Seitenwände größer sind, als die Höhen der Unterteile der Seitenwände, wobei vorzugsweise die Höhen der Oberteile das l,5fache der Höhen der Unterteile betragen.
Der Deckel besteht zweckmäßigerweise aus einem Oberboden und damit einstückig durch Biegelinien verbundenen Deckelseitenteilen, wobei die Deckelseitenteile durch Klebestreifen miteinander verbunden sind. Auch beim Deckel ist es zweckmäßige, wenn, in Umlaufrichtung der Deckelseitenteile gesehen, an jeder zweiten Deckelseitenwand an beiden Rändern Klebelaschen vorgesehen sind. Zweckmäßigerweise erstrecken sich die Klebestreifen über die gesamte oder annähernd über die gesamte Höhe der Deckelseitenteile. Für die Herstellung ist es besonders vorteilhaft, wenn die dem Oberboden zugewandten Kanten der Klebestreifen schräg verlaufen. Die Schachtel ist in bevozugter Ausführung aus Karton hergestellt. Eine preisgünstige Lösung wird erzielt, wenn das Unterteil und der Deckel der Schachtel aus jeweils einem durch Stanzung hergestellten Zuschnitt gebildet ist. Die Biege- und Faltlinien des Unterteils und des Deckels werden in an sich bekannter Weise durch Rillen oder Vorbrechen mittels entsprechend ausgelegter Werkzeuge hergestellt.
Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert. Es zeigen:
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Figur 1 ein erstes Ausführungsbeispiel des Zuschnittes des Unterteils der Schachtel,
Figur 2 den dazugehörigen Zuschnitt für den Deckel 30
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Anmeldetext vom 11.06.2001 Seite 5
Figur 3 das Unterteil für den Zuschnitt nach der Figur 1 im aufgerichteten Zustand mit vergrößerter Einfüll- und Entnahmeöffnung,
Figur 4 das Unterteil und den Deckel kurz vor dem Aufstülpen oder nach dem Abziehen des Deckels,
Figur 5 einen Zuschnitt für eine zweite Ausführung des Unterteils der Schachtel und
Figur 6 den zugehörigen Zuschnitt für den Deckel für den Zuschnitt gemäß der Figur 5.
Der in der Figur 1 dargestellte Zuschnitt ist für das Unterteil 10 einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schachtel ausgelegt. Gemäß dieser Ausführung ist das Unterteil 10 achteckig gestaltet. Demzufolge bildet der Boden 11 ein regelmäßiges Achteck. Die jeweilige Kontur des Zuschnittes und auch die Einschnitte sind in Volumen dargestellt, während die FaIt- und Biegelinien in dünneren, strichpunktierten Linien dargestellt sind. Der Boden 11 ist über die Biegelinien 12 mit den Seitenwänden 13 verbunden, die aus jeweils einem Unterteil 13a und einem Oberteil 13b gebildet sind. Die Unter- und Oberteile 13a und 13b sind durch die Biegelinien 14 voneinander getrennt bzw. begrenzt. Die Figur 1 zeigt, dass die Höhen der Oberteile 13b etwa 1,5 mal so groß sind, wie die Höhen der Unterteile 13a. In Umlaufrichtung gesehen, sind an jedem zweiten Unterteil 13a an beiden Seitenrändern jeweils dreieckige Klebelaschen 15 angesetzt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind an den Oberteilen 13b der gleichen Seitenwände 13 die Faltlaschen 16 angesetzt, die ebenfalls über Biegelinien damit einstückig verbunden sind. In der Winkelhalbierenden liegt außerdem eine Faltlinie 17. An jede Faltlasche 16 schließt sich eine Klebelasche 18 an, die im dargestellten Ausführungsbeispiel als Kreisabschnitt gestaltet ist.
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Anmeldetext vom 11.06.2001 Seite 6
Die Figur 2 zeigt den Zuschnitt für einen Deckel 19 für das Unterteil gemäß den Figuren 1 und 3. Der Deckel 19 enthält einen der Form des Bodens 11 entsprechenden Oberboden 20 an den über Biegelinien 21 die Deckelseitenteile 22 angesetzt sind. In Umlaufrichtung gesehen, ist jedes zweite Deckelseitenteil 22 mit zwei seitlichen Klebestreifen 23 ausgestattet, die ebenfalls über Biegelinien mit den Deckelseitenteilen 22 verbunden sind. Zwei einander gegenüberliegende Deckelseitenteile 22 sind mit jeweils einem Daumenauschnitt 24 ausgestattet.
Wie die Figur 3 zeigt, sind die Unterteile 13a der Seitenwände 13 durch die Dreieckförmigen Klebelaschen 15 miteinander verbunden. Die Oberteile 13b der Seitenwände 13 sind durch die Klebelaschen 18 miteinander verbunden. Das Aufrichten der Seitenwände 13 und die lagergerechte Anordnung der Klebelaschen 15, 18 erfolgt maschinell. Nach dem Verkleben stehen die Oberteile 13b der Seitenwände 13 schräg zu den Unterteilen 13 a. Entgegen der Darstellung nach der Figur 3 können die Oberteile 13b in eine solche Schräglage gebracht werden, dass die dreieckförmigen Faltlaschen 16 in den Ebenen der Oberteile 13b liegen. Um jedoch das Überführen in die senkrechte Lage nach dem Füllen zu begünstigen, wird diese Stellung nicht angestrebt, sondern eine Zwischenstellung gemäß der Figur 3. Durch die Faltlinien 17 werden dann die nach innen verspringenden, schräg stehenden Kanten gebildet. Die Figur 4 zeigt, dass insbesondere vor dem Aufstülpen des Dekkels 19 auf das Unterteil 10 die Oberteile 13b und die Unterteile 13a in eine fluchtende Lage zueinander gebracht werden. Dies erfolgt in nicht näher beschriebener Weise maschinell, ebenso das Aufstülpen des Deckels 19.
Die Figur 5 zeigt den Zuschnitt für das Unterteil 10 einer viereckigen Schachtel. Der Boden 11 ist in diesem Ausführungsbeispiel ein Rechteck mit ungleichen Seitenlängen. Über Biegelinien 12 sind ebenfalls an den Boden 11 die aus einem Oberteil und einem Unterteil 13b, 13a gebildeten Seitenwände miteinander verbunden. Während, in Umlaufrichtung gesehen, an zwei aufeinanderfolgenden Unterteilen 13a wiederum die Klebelaschen 15 angesetzt sind, sind die Klebelaschen 18 zur Verbindung der Oberteile 13b von den Faltlaschen 16 getrennt, d.h. sie sind an den
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Anmeldetext vom 11.06.2001 Seite 7
Seitenwänden 13 angeordnet, an denen die Klebelaschen 15 nicht angesetzt sind. Es ergibt sich bereits aus der Figur 5, dass das Aufrichten der Seitenwände 13 und die Verklebung mittels der Klebelaschen 15, 18 analog zu der Ausführung nach den Figuren 1 bis 4 erfolgt.
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Die Figur 6 zeigt den Zuschnitt für den Deckel für ein auf dem Zuschnitt nach der Figur 5 gebildetes Unterteil 10. Es ergibt sich auch aus dieser Figur, dass das Aufrichten des Deckels 19 analog der Ausführung nach der Figur 2 erfolgt.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Wesentlich ist, dass sich der aus den Oberteilen 13b sinngemäß gebildete Einfülltrichter bzw. Entnahmetrichter schräg zu den Unterteilen 13a der Seitenwände 13 einstellt, dass jedoch sichergestellt ist, dass bei aufgestülptem Deckel 19 die Ober- und Unterteile 13b, 13a miteinander fluchten und dass die Ober- und Unterteile 13b, 13a durch Klebelaschen 15, 18 miteinander verbunden sind.
Claims (14)
1. Schachtel zur Aufnahme und zum Anbieten von Esswaren, vorzugsweise von Süßwaren, mit einem Schachtelunterteil und einem darauf aufstülpbaren Deckel, wobei die Seitenwände des Schachtelunterteiles zur Vergrößerung der Einfüll- und Entnahmeöffnung mit nach innen zeigenden, dreieckigen Faltlaschen versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Spitzen der dreieckigen Faltlaschen (16) in gleichbleibenden Abständen zum Boden (11) des Unterteils (10) stehen, und dass die einzelnen Seitenwände (13) aus Seitenwandunterteilen (13a) und Seitenwandoberteilen (13b) gebildet sind, die durch auf Höhe der Spitzen der Faltlaschen (16) liegenden, parallel zum Boden verlaufenden Biegelinien (14) voneinander getrennt sind.
2. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Unter- und Oberteile (13a, 13b) der Seitenwände (13) durch daran angesetzte Klebelaschen (15, 18) miteinander verbunden sind.
3. Schachtel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schachtel mehreckig mit einer geraden Anzahl von Ecken, vorzugsweise sechs- oder achteckig gestaltet ist, und dass in Umlaufrichtung der Seitenwände (13) gesehen, an jedem zweiten Unterteil (13a) und jedem Oberteil (13b) der jeweiligen Seitenwand die jeweiligen Klebelaschen (15, 18) angesetzt sind.
4. Schachtel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebelaschen (18) zur Verbindung der Oberteile (13b) und die dreieckförmigen Faltlaschen (16) an den gleichen Oberteilen (13b) der jeweiligen Seitenwand (13) angesetzt sind.
5. Schachtel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltlaschen (18) zur Verbindung der Oberteile (13b) zwischen den jeweiligen Rändern der Seitenwände (13) und den Klebelaschen (18) angeordnet sind.
6. Schachtel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltlaschen (17) der Oberteile (13b) dreiecksförinig gestaltet sind und dass deren Ränder durch Biegelinien mit den Oberteilen (13b) der Seitenwände (13) und den Klebelaschen (18) miteinander verbunden sind, und dass die Faltlaschen (16) mit in den winkelhalbierenden liegenden Faltlinien (17) versehen sind, durch die bei aufgestülptem Deckel (19) die nach innen verspringenden Kanten gebildet sind.
7. Schachtel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebelaschen zur Verbindung der Unterteile (13) dreieckförmig und die Klebelaschen zur Verbindung der Oberteile (13b) kreisabschnittförmig ausgebildet sind.
8. Schachtel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhen der Oberteile (13b) der Seitenteile größer sind als die Höhen der Unterteile (13a) sind, und dass vorzugsweise die Höhen der Oberteile (13b) das 1,5-fache der Höhen der Unterteile (13a) betragen.
9. Schachtel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (19) aus einem Oberboden (20) und damit einstückig durch Biegelinien (21) verbundenen Deckelseitenteil (22) gebildet ist, und dass die Deckelseitenteile (22) durch Klebestreifen (23) miteinander verbunden sind.
10. Schachtel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in Umlaufrichtung der Deckel Seitenteile (22) gesehen, an jedem zweiten Deckelseitenteil an beiden Randbereichen Klebestreifen (23) vorgesehen sind.
11. Schachtel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebestreifen (23) sich über die gesamte Höhe oder annähernd über die gesamte Höhe .des Deckels (19) erstrecken.
12. Schachtel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Oberboden (20) des Deckels (19) zugewandten Kanten der Klebestreifen (23) schräg verlaufen.
13. Schachtel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (10) und der Deckel (19) der Schachtel aus jeweils einem durch Stanzung gefertigten Zuschnitt hergestellt sind, und dass vorzugsweise die Zuschnitte aus Karton bestehen.
14. Schachtel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Biege- und Faltlinien (12, 14, 17, 21) durch Rillen oder Vorbrechen gebildet sind.
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