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DE202008016159U1 - Schalenartiges Behältnis und Zuschnitt hierfür - Google Patents

Schalenartiges Behältnis und Zuschnitt hierfür Download PDF

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DE202008016159U1
DE202008016159U1 DE200820016159 DE202008016159U DE202008016159U1 DE 202008016159 U1 DE202008016159 U1 DE 202008016159U1 DE 200820016159 DE200820016159 DE 200820016159 DE 202008016159 U DE202008016159 U DE 202008016159U DE 202008016159 U1 DE202008016159 U1 DE 202008016159U1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/20Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form
    • B65D5/2004Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form the container body having hollow side-walls
    • B65D5/2009Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form the container body having hollow side-walls all formed by folding extensions of the side walls

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Abstract

Schalenartiges Behältnis aus Karton, Papier, Kunststoff oder dergleichen, mit einer durch Seitenwände (14) begrenzten Bodenfläche (12), wobei die Seitenwände (14) einen Hohlraum (16) zum Aufnehmen von mindestens einem Gegenstand umschließen, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (14) an den der Bodenfläche (12) gegenüberliegenden Enden jeweils mindestens ein über eine Biegelinie (26) einstückig verbundenes Kragenelement (18) aufweisen und an jedem Kragenelement (18) mindestens ein über eine Biegelinie (28) einstückig verbundenes Abstützelement (20) ausgebildet ist und das Abstützelement (20) über jeweils mindestens eine Klebelasche (22) mit der Innenseite der entsprechenden Seitenwand (14) verbunden ist, wobei das Abstützelement (20), das Kragenelement (18) und der dem Abstützelement (20) gegenüberliegende Bereich der Innenseite der Seitenwand (14) einen im Querschnitt dreieckigen Kragenteil (44) ausbilden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein schalenartiges Behältnis aus Karton, Papier, Kunststoff oder dergleichen, mit einer durch Seitenwände begrenzten Bodenfläche, wobei die Seitenwände einen Hohlraum zum Aufnehmen von mindestens einem Gegenstand umschließen. Die Erfindung betrifft weiterhin einen Zuschnitt zur Herstellung eines schalenartigen Behältnisses sowie eine Faltschachtel.
  • Derartige schalenartige Behältnisse sind bekannt. Entsprechende Behältnisse und Faltschachteln werden insbesondere zur Aufbewahrung von Lebensmitteln wie zum Beispiel Süßwaren verwendet. So beschreibt die DE 201 099 83.7 eine Schachtel zur Aufnahme und zum Anbieten von Esswaren mit einem Schachtelunterteil und einem darauf aufstülpbaren Deckel, wobei die Seitenwände des Schachtelunterteils zur Vergrößerung der Einfüll- und Entnahmeöffnung mit nach innen zeigenden, dreieckigen Faltlaschen versehen sind. Die einzelnen Seitenwände bestehen dabei aus Seitenwandunterteilen und Seitenwandoberteilen, die durch parallel zum Boden verlaufende Biegelinien voneinander getrennt sind. Die Unter- und Oberteile der Seitenwände sind dabei durch daran angesetzte Klebelaschen miteinander verbunden. In die bei den schalenartigen Behältnissen durch die Seitenwände umschlossenen und ausgebildeten Hohlräume werden oftmals so genannte Einleger oder Einsätze platziert. Die Einleger beziehungsweise Einsätze dienen dabei zur Aufnahme der zu verpackenden Gegenstände, wie zum Beispiel Süßwaren. Nachteilig an diesem bekannten schalenartigen Behältnis ist jedoch, dass diese Einleger und Einsätze üblicherweise nicht gegen ein Herausnehmen oder Herausfallen gesichert sind. Zudem können bekannte schalenartige Behältnisse nicht oder nur mit sehr hohem maschinellen Aufwand mit den genannten Einlegern oder Einsätzen befüllt werden.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein gattungsgemäßes schalenartiges Behältnis bereitzustellen, welches einfach herstellbar und mit mindestens einem Einleger oder Einsatz maschinell befüllbar ist, wobei der Einleger oder Einsatz gegen ein Herausnehmen relativ gesichert ist.
  • Es ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Zuschnitt zur Herstellung eines gattungsgemäßen schalenartigen Behältnisses bereitzustellen.
  • Es ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine entsprechend vorteilhafte Faltschachtel bereitzustellen.
  • Zur Lösung dieser Aufgaben dienen ein gattungsgemäßes schalenartiges Behältnis, ein Zuschnitt und eine Faltschachtel gemäß den Merkmalen der Schutzansprüche 1, 8 und 15.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen beschrieben.
  • Ein erfindungsgemäßes schalenartiges Behältnis weist eine durch Seitenwände begrenzte Bodenfläche auf, wobei die Seitenwände einen Hohlraum zum Aufnehmen von mindestens einem Gegenstand umschließen. Dabei kann das schalenartige Behältnis aus Karton, Papier, Kunststoff oder dergleichen hergestellt sein. Zudem weisen die Seitenwände an den der Bodenfläche gegenüberliegenden Enden jeweils mindestens ein über eine Biegelinie einstückig verbundenes Kragenelement auf, wobei an jedem Kragenelement mindestens ein über eine Biegelinie einstückig verbundenes Abstützelement ausgebildet ist und das Abstützelement über jeweils mindestens eine Klebelasche mit der Innenseite der entsprechenden Seitenwand verbunden ist, wobei das Abstützelement, das Kragenelement und der dem Abstützelement gegenüberliegende Bereich der Innenseite der Seitenwand einen im Querschnitt dreieckigen Kragenteil ausbilden.
  • Durch die Ausbildung der im Querschnitt dreieckigen Kragenteile, die über und in den durch die Seitenwände gebildeten Kragenteile, die über und in den durch die Seitenwände gebildeten Hohlraum ragen sind Gegenstände, insbesondere Einleger oder Einsätze, die sich innerhalb des Hohlraums befinden gegen ein Herausnehmen relativ gesichert. Insbesondere bilden die Kragenteile eine Verengung der Aufnahmeöffnung des Hohlraums aus, so dass sich Einleger oder Einsätze, deren Flächenausdehnung ungefähr der Flächenausdehnung des Hohlraumes beziehungsweise der Bodenfläche des Behältnisses entspricht an den überstehenden Kragenteilen gehalten werden. Durch die einstückige Ausbildung des schalenartigen Behältnisses und die Verbindung der einzelnen, den Kragenteil ausbildenden Elemente über Biegelinien ist es möglich, dass zunächst die im Querschnitt ungefähr dreieckig ausgebildeten Kragenteile durch ein Ankleben der Klebelasche an die Innenseite der entsprechenden Seitenwand hergestellt werden. Anschließend kann ein Einsatz oder ein Einleger auf die Bodenfläche des Behältnisses aufgelegt werden. Ist dies geschehen, so werden die Seitenwände mit den sie nach oben begrenzenden Kragenteilen aufgerichtet und über Klebelaschen miteinander verbunden. Üblicherweise ergibt sich ein zumindest teilweise umlaufender Kragen – bestehend aus den einzelnen Kragenteilen – der den zuvor auf das Bodenelement aufgelegten Einleger oder Einsatz in den nunmehr gebildeten Hohlraum des Behältnisses hält. Neben der einfachen Herstellung ist somit auf die einfache und kostengünstige maschinelle Befüllung des schalenartigen Behältnisses mit mindestens einem Einleger oder Einsatz gewährleistet.
  • In weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Behältnisses entspricht die Länge des Kragenelements der Länge der damit verbundenen Seitenwand. Damit ist eine größtmögliche Ausbildung des Kragenelementes und des daraus resultierenden Kragenteils gewährleistet. Zudem können die Kragenteile einen komplett umlaufenden Kragen des Behältnisses ausbilden. Gemäß weiteren Ausgestaltungsmöglichkeiten des Behältnisses ist die Bodenfläche als Quadrat, als Rechteck oder als regelmäßiges oder unregelmäßiges Vieleck ausgebildet. Auch runde oder kurvenartige Ausgestaltungen sind möglich.
  • In weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Behältnisses sind die Enden der Kragenelemente und/oder der Abstützelemente gegenüber den Enden der Seitenwänden zumindest teilweise in Richtung der jeweiligen Elementmitte zurückversetzt. Dadurch ist es möglich, dass an der Innenseite der entsprechenden Seitenwand eine freie Fläche zur Verklebung mit einer entsprechenden seitlichen Klebelasche ausgebildet wird. Vorteilhafterweise ragt die Klebelasche daher nicht unverhältnismäßig weit in den durch die Seitenwände gebildeten Hohlraum des Behältnisses.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behältnisses ist die zwischen der Seitenwand und dem Kragenelement ausgebildete Biegelinie zur Aufnahme von mindestens einer Stecklasche eines Deckels zumindest teilweise geschlitzt ausgebildet. Dadurch ist ein sicheres Verschließen des Behältnisses gewährleistet.
  • Ein erfindungsgemäßer Zuschnitt zur Herstellung eines schalenartigen Behältnisses wie im Vorhergehenden beschrieben ist einstückig ausgebildet und umfasst eine durch Biegelinien begrenzte Bodenfläche mit über die Biegelinien einstückig verbundenen Seitenwänden, wobei die Seitenwände an den der Bodenfläche gegenüberliegenden Enden jeweils mindestens eins über eine weitere Biegelinie einstückig verbundenes Kragenelement aufweisen und an jedem Kragenelement mindestens ein über eine weitere Biegelinie einstückig verbundenes Abstützelement ausgebildet ist. Dabei ist das Abstützelement über jeweils mindestens eine Klebelasche mit einer Innenseite der entsprechenden Seitenwand verbindbar, wobei das Abstützelement, das Kragenelement und der dem Abstützelement gegenüberliegenden Bereich der Innenseite der Seitenwand in gefaltetem Zustand einen im Querschnitt dreieckigen Kragenteil ausbilden. Die Einstückigkeit des Zuschnitts gewährleistet eine einfache und kostengünstige Herstellung des daraus herzustellenden schalenartigen Behältnisses. Zudem tragen die im gefalteten Zustand des Zuschnitts ausgebildeten Kragenteile dazu bei, dass ein Einleger oder ein Einsatz innerhalb des fertig gefalteten Behältnisses sicher gehalten ist. Nach der Herstellung des Zuschnitts werden die genannten Kragenteile ausgebildet und der Einleger oder der Einsatz auf die Bodenfläche des Zuschnitts bzw. des Behältnisses aufgebracht. Anschließend erfolgt eine Auffaltung der Seitenwände bis diese ca. senkrecht zur Bodenfläche stehen. Durch ein anschließendes Verkleben der Seitenwände mittels seitlich angeordneter Klebelaschen entsteht das schalenartige Behältnis mit innenliegendem Einleger oder Einsatz. Die Bodenfläche des Zuschnitts kann dabei als Quadrat, als Rechteck oder als regelmäßiges oder unregelmäßiges Vieleck ausgebildet sein. Auch runde, halbrunde oder unregelmäßige kurvenartige Ausgestaltungen sind möglich. Die genannten seitlichen Klebelaschen können an mindestens zwei der Seitenwände endseitig einstückig über jeweils eine Biegelinie ausgebildet sein.
  • In weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Zuschnitts entspricht die Länge des Kragenelementes der Länge der damit verbundenen Seitenwand. Damit ergibt sich ein Kragenteil, welches sich über die gesamte Länge der Seitenwand erstreckt und somit eine optimierte Sicherung des Einsatzes oder des Einlegers gegen ein Herausnehmen gewährleistet.
  • In weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Zuschnitts sind die Enden der Kragenelemente und/oder der Abstützelemente gegenüber den Enden der Seitenwände zumindest teilweise in Richtung der jeweiligen Elemente zurückversetzt. Dabei können die genannten Enden gerundet ausgebildet sein. Durch eine derartige Ausgestaltung der Enden des Kragenelementes und/oder der Abstützelemente werden an der Innenseite der entsprechenden Seitenwände Bereiche für die mit den Seitenwänden zu verbindenden Klebelaschen gebildet.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zuschnitts ist die zwischen der Seitenwand und dem Kragenelement ausgebildete Biegelinie zur Aufnahme von mindestens einer Stecklasche eines Deckels zumindest teilweise geschlitzt ausgebildet. Damit ergibt sich ein sicherer Verschluss des aus dem Zuschnitt gebildeten Behältnisses.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sind die Biegelinien zwischen dem Bodenelement, der Seitenwand, dem sich der jeweiligen Seitenwand anschließenden Kragenelement und dem sich dem jeweiligen Kragenelement anschließenden Abstützelement parallel zueinander verlaufend angeordnet und ausgebildet.
  • Eine erfindungsgemäße Faltschachtel, insbesondere zur Aufnahme und zum Anbieten von Esswaren, besteht aus einem schalenförmigen Behältnis wie im Vorhergehenden beschrieben und einem auf das Behältnis aufsetzbaren oder einem an der Faltschachtel angelenkten Deckel.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus einem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel. Es zeigen
  • 1 eine Darstellung des erfindungsgemäßen schalenartigen Behältnisses;
  • 2 eine Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen schalenartigen Behältnisses gemäß 2; und
  • 3 eine Darstellung eines einstückigen Zuschnitts des erfindungsgemäßen schalenartigen Behältnisses gemäß den 1 und 2.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Bodenfläche 12 eines schalenartigen Behältnisses 10 und eines entsprechenden Zuschnitts 46 rechteckig ausgebildet. Es ist aber auch möglich, die Bodenfläche 12 quadratisch oder als regelmäßiges oder unregelmäßiges Vieleck auszubilden. Das Behältnis 10 und der Zuschnitt 46 bestehen üblicherweise aus Karton. Es ist aber auch möglich das Behältnis 10 und den Zuschnitt 46 aus Papier oder mit Karton vergleichbaren Materialien herzustellen. Auch Kunststoffmaterialien sind denkbar. Es ist zudem möglich, dass das Material mit einer feuchtigkeits- und wärmebeständigen Beschichtung zu versehen.
  • Das in 1 schematisch dargestellte Behältnis 10 ist aus Karton gefertigt und weist eine Bodenfläche 12 auf, die durch umlaufende Seitenwände 14 begrenzt ist.
  • Die Seitenwände 14 umschließen dabei einen Hohlraum 16 zum Aufnehmen von mindestens einem Gegenstand, z. B. zur Aufnahme eines Einlegers zur Aufnahme von Süßigkeiten. Die Seitenwände 14 sind dabei jeweils über eine Biegelinie 24 einstückig mit der Bodenfläche 12 gelenkig verbunden. Man erkennt, dass die Seitenwände 14 zudem an den der Bodenfläche 12 gegenüberliegenden Enden jeweils ein über eine Biegelinie 26 einstückig verbundenes Kragenelement 18 aufweisen und an jedem Kragenelement 18 mindestens ein über eine Biegelinie 28 einstückig verbundenes Abstützelement 20 ausgebildet ist. Dabei sind die Abstützelemente 22 über jeweils eine Klebelasche 22 mit der Innenseite der entsprechenden Seitenwand 14 verbunden. Des Weiteren erkennt man, dass das Abstützelement 20, das Kragenelement 18 und der dem Abstützelement 20 gegenüberliegende Bereich der Innenseite der Seitenwand 14 einen Kragenteil 44 ausbilden. Der Kragenteil 44 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel im Querschnitt dreieckig ausgebildet (vergleiche auch 2).
  • Die Bodenfläche 12 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel rechteckig ausgebildet. Auch andere Formen sind denkbar. Die Seitenwände 14 sind über die an den Enden der Seitenwände 14 angesetzten seitlichen Klebelaschen 32 miteinander verbunden. Da die Länge der Kragenelemente 18 jeweils der Länge der damit verbundenen Seitenwand 14 entspricht ergibt sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus der Gesamtheit der Kragenteile 44 ein umlaufender Kragen des Behältnisses 10. Da die Kragenteile 44 bzw. der damit ausgebildete Kragen die Einführöffnung des Hohlraums 16 verengen ist eine Sicherung eines im Hohlraum 16 gelagerten Einsatzes, dessen Größe ungefähr der Größe der Bodenfläche 12 entspricht, gewährleistet. Schließlich ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein Deckel 48 an einer Seitenwand 14 des Behältnisses 10 angelenkt. Neben der dargestellten Variante ist es aber auch möglich Deckel auszubilden, die über das schalenartige Behältnis 10 gestülpt werden können.
  • 2 zeigt eine schematische Schnittdarstellung des schalenartigen Behältnisses 10 gemäß 2. Man erkennt insbesondere die im Querschnitt dreieckige Ausbildung der Kragenteile 44. Deutlich wird dabei auch die Verengung der Eintrittsöffnung des Hohlraums 16. Neben der Verengung der genannten Eintrittsöffnung gewährleistet die im Querschnitt dreieckige Ausgestaltung der Kragenteile 44 auch eine sehr hohe Stabilität dieser Elemente.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung eines einstückigen Zuschnitts 46 des schalenartigen Behältnisses 10 gemäß den 1 und 2. Der in 1 dargestellte Deckel 48 wird als separates Element mit einer Seitenwand 14 verklebt und ist nicht Gegenstand des Zuschnitts 46. Der Zuschnitt 46 besteht in dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus Karton. Es ist jedoch möglich auch andere Materialien wie z. B. Papier oder Kunststoffe zu verwenden. Man erkennt, dass die Bodenfläche 12 durch die Biegelinien 24 begrenzt ist, wobei die Bodenfläche 12 mit über die Biegelinien 24 einstückig verbundenen Seitenwänden 14 gelenkig verbunden ist. Die Bodenfläche 12 ist dabei rechteckig ausgebildet. Andere Formen sind jedoch denkbar. Die Seitenwände 14 weisen an den der Bodenfläche 12 gegenüberliegenden Enden jeweils ein über eine Biegelinie 26 einstückig verbundenes Kragenelement 18 auf, wobei an jedem Kragenelement 18 ein über eine Biegelinie 28 einstückig verbundenes Abstützelement 20 ausgebildet ist. Das Abstützelement 20 ist dabei jeweils über eine Klebelasche 22 mit der Innenseite der entsprechenden Seitenwand 14 verbindbar. Die Klebelasche 22 ist dabei jeweils über eine weitere Biegelinie 30 mit dem entsprechenden Abstützelement 20 verbunden. Insgesamt bilden das Abstützelement 20, das Kragenelement 18 und der dem Abstützelement 20 gegenüberliegende Bereich der Innenseite der Seitenwand 14 in gefaltetem Zustand des Behältnisses 10 einen im Querschnitt dreieckigen Kragenteil 44 aus.
  • Des Weiteren erkennt man, dass die Länge der Kragenelemente 18 der Länge der damit verbundenen Seitenwände 14 entspricht. Zudem sind an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 14 endseitig seitliche Klebelaschen 32 einstückig über jeweils eine weitere Biegelinie 34 ausgebildet.
  • Weiterhin erkennt man, dass die Enden der Kragenelemente 18 und der Abstützelemente 20 gegenüber den Enden der Seitenwände 14 zumindest teilweise in Richtung der jeweiligen Elementmitte zurückversetzt sind. Die Enden der Kragenelemente 18 und der Abstützelemente 20 sind dabei abgerundet ausgebildet. Diese Ausgestaltung betrifft dabei diejenigen Kragenelemente 18 und Abstützelemente der Seitenwände 14, die keine Klebelaschen 32 aufweisen.
  • Schließlich wird deutlich, dass die Biegelinien 24, 26, 28 zwischen dem Bodenelement 12, der Seitenwand 14, dem sich der jeweiligen Seitenwand 14 anschließenden Kragenelement 18 und dem sich dem jeweiligen Kragenelement 18 anschließenden Abstützelement 20 parallel zueinander verlaufend angeordnet und ausgebildet sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20109983 [0002]

Claims (15)

  1. Schalenartiges Behältnis aus Karton, Papier, Kunststoff oder dergleichen, mit einer durch Seitenwände (14) begrenzten Bodenfläche (12), wobei die Seitenwände (14) einen Hohlraum (16) zum Aufnehmen von mindestens einem Gegenstand umschließen, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (14) an den der Bodenfläche (12) gegenüberliegenden Enden jeweils mindestens ein über eine Biegelinie (26) einstückig verbundenes Kragenelement (18) aufweisen und an jedem Kragenelement (18) mindestens ein über eine Biegelinie (28) einstückig verbundenes Abstützelement (20) ausgebildet ist und das Abstützelement (20) über jeweils mindestens eine Klebelasche (22) mit der Innenseite der entsprechenden Seitenwand (14) verbunden ist, wobei das Abstützelement (20), das Kragenelement (18) und der dem Abstützelement (20) gegenüberliegende Bereich der Innenseite der Seitenwand (14) einen im Querschnitt dreieckigen Kragenteil (44) ausbilden.
  2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Kragenelementes (18) der Länge der damit verbundenen Seitenwand (14) entspricht.
  3. Behältnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kragenteile (44) einen umlaufenden Kragen des Behältnisses (10) ausbilden.
  4. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (12) als Quadrat, als Rechteck oder als regelmäßiges oder unregelmäßiges Vieleck ausgebildet ist.
  5. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (14) durch daran angesetzte seitliche Klebelaschen (32) miteinander verbunden sind.
  6. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden der Kragenelemente (18) und/oder der Abstützelemente (20) gegenüber den Enden der Seitenwände (14) zumindest teilweise in Richtung der jeweiligen Elementmitte zurückversetzt sind.
  7. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen der Seitenwand (14) und dem Kragenelement (18) ausgebildete Biegelinie (26) zur Aufnahme von mindestens einer Stecklasche eines Deckels (48) zumindest teilweise geschlitzt ausgebildet ist.
  8. Zuschnitt zur Herstellung eines schalenartiges Behältnisses (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (46) einstückig ausgebildet ist und eine durch Biegelinien (24) begrenzte Bodenfläche (12) mit über die Biegelinien (24) einstückig verbundenen Seitenwänden (14) aufweist und die Seitenwände (14) an den der Bodenfläche (12) gegenüberliegenden Enden jeweils mindestens ein über eine Biegelinie (26) einstückig verbundenes Kragenelement (18) aufweisen und an jedem Kragenelement (18) mindestens ein über eine Biegelinie (28) einstückig verbundenes Abstützelement (20) ausgebildet ist und das Abstützelement (20) über jeweils mindestens eine Klebelasche (22) mit einer Innenseite der entsprechenden Seitenwand (14) verbindbar ist, wobei das Abstützelement (20), das Kragenelement (18) und der dem Abstützelement (20) gegenüberliegende Bereich der Innenseite der Seitenwand (14) in gefaltetem Zustand einen im Querschnitt dreieckigen Kragenteil (44) ausbilden.
  9. Zuschnitt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Kragenelementes (18) der Länge der damit verbundenen Seitenwand (14) entspricht.
  10. Zuschnitt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (12) als Quadrat, als Rechteck oder als regelmäßiges oder unregelmäßiges Vieleck ausgebildet ist.
  11. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens zwei der Seitenwände (14) endseitig seitliche Klebelaschen (32) einstückig über jeweils eine Biegelinie (34) ausgebildet sind.
  12. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden der Kragenelemente (18) und/oder der Abstützelemente (20) gegenüber den Enden der Seitenwände (14) zumindest teilweise in Richtung der jeweiligen Elementmitte zurückversetzt sind.
  13. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen der Seitenwand (14) und dem Kragenelement (18) ausgebildete Biegelinie (26) zur Aufnahme von mindestens einer Stecklasche eines Deckels (48) zumindest teilweise geschlitzt ausgebildet ist.
  14. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegelinien (24, 26, 28) zwischen dem Bodenelement (12), der Seitenwand (14), dem sich der jeweiligen Seitenwand (14) anschließenden Kragenelement (18) und dem sich dem jeweiligen Kragenelement (18) anschließenden Abstützelement (20) parallel zueinander verlaufend angeordnet und ausgebildet sind.
  15. Faltschachtel, insbesondere zur Aufnahme und zum Anbieten von Esswaren, bestehend aus einem schalenförmigen Behältnis (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 und einem auf das Behältnis (10) aufsetzbarem oder abgelenktem Deckel (48).
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202013105931U1 (de) * 2013-12-23 2015-03-24 Rissmann Gmbh Einschubbehältnis für Flachgut, insbesondere Papierblätter

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20109983U1 (de) 2001-06-16 2001-08-02 Graphia Hans Gundlach GmbH & Co, 33649 Bielefeld Schachtel

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