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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein schalenartiges Behältnis
aus Karton, Papier, Kunststoff oder dergleichen, mit einer durch
Seitenwände begrenzten Bodenfläche, wobei die
Seitenwände einen Hohlraum zum Aufnehmen von mindestens
einem Gegenstand umschließen. Die Erfindung betrifft weiterhin
einen Zuschnitt zur Herstellung eines schalenartigen Behältnisses
sowie eine Faltschachtel.
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Derartige
schalenartige Behältnisse sind bekannt. Entsprechende Behältnisse
und Faltschachteln werden insbesondere zur Aufbewahrung von Lebensmitteln
wie zum Beispiel Süßwaren verwendet. So beschreibt
die
DE 201 099 83.7 eine
Schachtel zur Aufnahme und zum Anbieten von Esswaren mit einem Schachtelunterteil
und einem darauf aufstülpbaren Deckel, wobei die Seitenwände
des Schachtelunterteils zur Vergrößerung der Einfüll-
und Entnahmeöffnung mit nach innen zeigenden, dreieckigen
Faltlaschen versehen sind. Die einzelnen Seitenwände bestehen
dabei aus Seitenwandunterteilen und Seitenwandoberteilen, die durch
parallel zum Boden verlaufende Biegelinien voneinander getrennt sind.
Die Unter- und Oberteile der Seitenwände sind dabei durch
daran angesetzte Klebelaschen miteinander verbunden. In die bei
den schalenartigen Behältnissen durch die Seitenwände
umschlossenen und ausgebildeten Hohlräume werden oftmals
so genannte Einleger oder Einsätze platziert. Die Einleger beziehungsweise
Einsätze dienen dabei zur Aufnahme der zu verpackenden
Gegenstände, wie zum Beispiel Süßwaren.
Nachteilig an diesem bekannten schalenartigen Behältnis
ist jedoch, dass diese Einleger und Einsätze üblicherweise
nicht gegen ein Herausnehmen oder Herausfallen gesichert sind. Zudem können
bekannte schalenartige Behältnisse nicht oder nur mit sehr
hohem maschinellen Aufwand mit den genannten Einlegern oder Einsätzen
befüllt werden.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein gattungsgemäßes
schalenartiges Behältnis bereitzustellen, welches einfach
herstellbar und mit mindestens einem Einleger oder Einsatz maschinell
befüllbar ist, wobei der Einleger oder Einsatz gegen ein
Herausnehmen relativ gesichert ist.
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Es
ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Zuschnitt
zur Herstellung eines gattungsgemäßen schalenartigen
Behältnisses bereitzustellen.
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Es
ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine entsprechend
vorteilhafte Faltschachtel bereitzustellen.
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Zur
Lösung dieser Aufgaben dienen ein gattungsgemäßes
schalenartiges Behältnis, ein Zuschnitt und eine Faltschachtel
gemäß den Merkmalen der Schutzansprüche
1, 8 und 15.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen
beschrieben.
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Ein
erfindungsgemäßes schalenartiges Behältnis
weist eine durch Seitenwände begrenzte Bodenfläche
auf, wobei die Seitenwände einen Hohlraum zum Aufnehmen
von mindestens einem Gegenstand umschließen. Dabei kann
das schalenartige Behältnis aus Karton, Papier, Kunststoff
oder dergleichen hergestellt sein. Zudem weisen die Seitenwände
an den der Bodenfläche gegenüberliegenden Enden
jeweils mindestens ein über eine Biegelinie einstückig
verbundenes Kragenelement auf, wobei an jedem Kragenelement mindestens
ein über eine Biegelinie einstückig verbundenes
Abstützelement ausgebildet ist und das Abstützelement über
jeweils mindestens eine Klebelasche mit der Innenseite der entsprechenden
Seitenwand verbunden ist, wobei das Abstützelement, das
Kragenelement und der dem Abstützelement gegenüberliegende
Bereich der Innenseite der Seitenwand einen im Querschnitt dreieckigen
Kragenteil ausbilden.
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Durch
die Ausbildung der im Querschnitt dreieckigen Kragenteile, die über
und in den durch die Seitenwände gebildeten Kragenteile,
die über und in den durch die Seitenwände gebildeten
Hohlraum ragen sind Gegenstände, insbesondere Einleger
oder Einsätze, die sich innerhalb des Hohlraums befinden
gegen ein Herausnehmen relativ gesichert. Insbesondere bilden die
Kragenteile eine Verengung der Aufnahmeöffnung des Hohlraums
aus, so dass sich Einleger oder Einsätze, deren Flächenausdehnung
ungefähr der Flächenausdehnung des Hohlraumes
beziehungsweise der Bodenfläche des Behältnisses
entspricht an den überstehenden Kragenteilen gehalten werden.
Durch die einstückige Ausbildung des schalenartigen Behältnisses
und die Verbindung der einzelnen, den Kragenteil ausbildenden Elemente über
Biegelinien ist es möglich, dass zunächst die
im Querschnitt ungefähr dreieckig ausgebildeten Kragenteile
durch ein Ankleben der Klebelasche an die Innenseite der entsprechenden
Seitenwand hergestellt werden. Anschließend kann ein Einsatz
oder ein Einleger auf die Bodenfläche des Behältnisses
aufgelegt werden. Ist dies geschehen, so werden die Seitenwände
mit den sie nach oben begrenzenden Kragenteilen aufgerichtet und über
Klebelaschen miteinander verbunden. Üblicherweise ergibt
sich ein zumindest teilweise umlaufender Kragen – bestehend
aus den einzelnen Kragenteilen – der den zuvor auf das
Bodenelement aufgelegten Einleger oder Einsatz in den nunmehr gebildeten
Hohlraum des Behältnisses hält. Neben der einfachen Herstellung
ist somit auf die einfache und kostengünstige maschinelle
Befüllung des schalenartigen Behältnisses mit
mindestens einem Einleger oder Einsatz gewährleistet.
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In
weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Behältnisses entspricht die Länge des Kragenelements
der Länge der damit verbundenen Seitenwand. Damit ist eine
größtmögliche Ausbildung des Kragenelementes
und des daraus resultierenden Kragenteils gewährleistet.
Zudem können die Kragenteile einen komplett umlaufenden
Kragen des Behältnisses ausbilden. Gemäß weiteren Ausgestaltungsmöglichkeiten
des Behältnisses ist die Bodenfläche als Quadrat,
als Rechteck oder als regelmäßiges oder unregelmäßiges
Vieleck ausgebildet. Auch runde oder kurvenartige Ausgestaltungen
sind möglich.
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In
weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Behältnisses sind die Enden der Kragenelemente und/oder
der Abstützelemente gegenüber den Enden der Seitenwänden
zumindest teilweise in Richtung der jeweiligen Elementmitte zurückversetzt.
Dadurch ist es möglich, dass an der Innenseite der entsprechenden
Seitenwand eine freie Fläche zur Verklebung mit einer entsprechenden
seitlichen Klebelasche ausgebildet wird. Vorteilhafterweise ragt
die Klebelasche daher nicht unverhältnismäßig
weit in den durch die Seitenwände gebildeten Hohlraum des
Behältnisses.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Behältnisses ist die zwischen der Seitenwand und dem Kragenelement
ausgebildete Biegelinie zur Aufnahme von mindestens einer Stecklasche
eines Deckels zumindest teilweise geschlitzt ausgebildet. Dadurch
ist ein sicheres Verschließen des Behältnisses
gewährleistet.
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Ein
erfindungsgemäßer Zuschnitt zur Herstellung eines
schalenartigen Behältnisses wie im Vorhergehenden beschrieben
ist einstückig ausgebildet und umfasst eine durch Biegelinien
begrenzte Bodenfläche mit über die Biegelinien
einstückig verbundenen Seitenwänden, wobei die
Seitenwände an den der Bodenfläche gegenüberliegenden
Enden jeweils mindestens eins über eine weitere Biegelinie einstückig
verbundenes Kragenelement aufweisen und an jedem Kragenelement mindestens
ein über eine weitere Biegelinie einstückig verbundenes
Abstützelement ausgebildet ist. Dabei ist das Abstützelement über
jeweils mindestens eine Klebelasche mit einer Innenseite der entsprechenden
Seitenwand verbindbar, wobei das Abstützelement, das Kragenelement
und der dem Abstützelement gegenüberliegenden
Bereich der Innenseite der Seitenwand in gefaltetem Zustand einen
im Querschnitt dreieckigen Kragenteil ausbilden. Die Einstückigkeit
des Zuschnitts gewährleistet eine einfache und kostengünstige
Herstellung des daraus herzustellenden schalenartigen Behältnisses.
Zudem tragen die im gefalteten Zustand des Zuschnitts ausgebildeten
Kragenteile dazu bei, dass ein Einleger oder ein Einsatz innerhalb
des fertig gefalteten Behältnisses sicher gehalten ist.
Nach der Herstellung des Zuschnitts werden die genannten Kragenteile
ausgebildet und der Einleger oder der Einsatz auf die Bodenfläche
des Zuschnitts bzw. des Behältnisses aufgebracht. Anschließend
erfolgt eine Auffaltung der Seitenwände bis diese ca. senkrecht
zur Bodenfläche stehen. Durch ein anschließendes
Verkleben der Seitenwände mittels seitlich angeordneter
Klebelaschen entsteht das schalenartige Behältnis mit innenliegendem
Einleger oder Einsatz. Die Bodenfläche des Zuschnitts kann
dabei als Quadrat, als Rechteck oder als regelmäßiges
oder unregelmäßiges Vieleck ausgebildet sein.
Auch runde, halbrunde oder unregelmäßige kurvenartige
Ausgestaltungen sind möglich. Die genannten seitlichen
Klebelaschen können an mindestens zwei der Seitenwände
endseitig einstückig über jeweils eine Biegelinie
ausgebildet sein.
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In
weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Zuschnitts entspricht die Länge des Kragenelementes der
Länge der damit verbundenen Seitenwand. Damit ergibt sich
ein Kragenteil, welches sich über die gesamte Länge
der Seitenwand erstreckt und somit eine optimierte Sicherung des
Einsatzes oder des Einlegers gegen ein Herausnehmen gewährleistet.
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In
weiteren vorteilhaften Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Zuschnitts sind die Enden der Kragenelemente und/oder der Abstützelemente gegenüber
den Enden der Seitenwände zumindest teilweise in Richtung
der jeweiligen Elemente zurückversetzt. Dabei können
die genannten Enden gerundet ausgebildet sein. Durch eine derartige
Ausgestaltung der Enden des Kragenelementes und/oder der Abstützelemente
werden an der Innenseite der entsprechenden Seitenwände
Bereiche für die mit den Seitenwänden zu verbindenden
Klebelaschen gebildet.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Zuschnitts ist die zwischen der Seitenwand und dem Kragenelement
ausgebildete Biegelinie zur Aufnahme von mindestens einer Stecklasche
eines Deckels zumindest teilweise geschlitzt ausgebildet. Damit
ergibt sich ein sicherer Verschluss des aus dem Zuschnitt gebildeten
Behältnisses.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind die Biegelinien zwischen dem Bodenelement, der Seitenwand, dem
sich der jeweiligen Seitenwand anschließenden Kragenelement
und dem sich dem jeweiligen Kragenelement anschließenden
Abstützelement parallel zueinander verlaufend angeordnet
und ausgebildet.
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Eine
erfindungsgemäße Faltschachtel, insbesondere zur
Aufnahme und zum Anbieten von Esswaren, besteht aus einem schalenförmigen
Behältnis wie im Vorhergehenden beschrieben und einem auf das
Behältnis aufsetzbaren oder einem an der Faltschachtel
angelenkten Deckel.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
einem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel.
Es zeigen
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1 eine
Darstellung des erfindungsgemäßen schalenartigen
Behältnisses;
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2 eine
Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen schalenartigen
Behältnisses gemäß 2;
und
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3 eine
Darstellung eines einstückigen Zuschnitts des erfindungsgemäßen
schalenartigen Behältnisses gemäß den 1 und 2.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Bodenfläche 12 eines
schalenartigen Behältnisses 10 und eines entsprechenden
Zuschnitts 46 rechteckig ausgebildet. Es ist aber auch
möglich, die Bodenfläche 12 quadratisch
oder als regelmäßiges oder unregelmäßiges
Vieleck auszubilden. Das Behältnis 10 und der
Zuschnitt 46 bestehen üblicherweise aus Karton.
Es ist aber auch möglich das Behältnis 10 und
den Zuschnitt 46 aus Papier oder mit Karton vergleichbaren
Materialien herzustellen. Auch Kunststoffmaterialien sind denkbar.
Es ist zudem möglich, dass das Material mit einer feuchtigkeits- und
wärmebeständigen Beschichtung zu versehen.
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Das
in 1 schematisch dargestellte Behältnis 10 ist
aus Karton gefertigt und weist eine Bodenfläche 12 auf,
die durch umlaufende Seitenwände 14 begrenzt ist.
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Die
Seitenwände 14 umschließen dabei einen
Hohlraum 16 zum Aufnehmen von mindestens einem Gegenstand,
z. B. zur Aufnahme eines Einlegers zur Aufnahme von Süßigkeiten.
Die Seitenwände 14 sind dabei jeweils über
eine Biegelinie 24 einstückig mit der Bodenfläche 12 gelenkig
verbunden. Man erkennt, dass die Seitenwände 14 zudem
an den der Bodenfläche 12 gegenüberliegenden
Enden jeweils ein über eine Biegelinie 26 einstückig
verbundenes Kragenelement 18 aufweisen und an jedem Kragenelement 18 mindestens
ein über eine Biegelinie 28 einstückig
verbundenes Abstützelement 20 ausgebildet ist.
Dabei sind die Abstützelemente 22 über
jeweils eine Klebelasche 22 mit der Innenseite der entsprechenden
Seitenwand 14 verbunden. Des Weiteren erkennt man, dass
das Abstützelement 20, das Kragenelement 18 und
der dem Abstützelement 20 gegenüberliegende
Bereich der Innenseite der Seitenwand 14 einen Kragenteil 44 ausbilden.
Der Kragenteil 44 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
im Querschnitt dreieckig ausgebildet (vergleiche auch 2).
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Die
Bodenfläche 12 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
rechteckig ausgebildet. Auch andere Formen sind denkbar. Die Seitenwände 14 sind über
die an den Enden der Seitenwände 14 angesetzten
seitlichen Klebelaschen 32 miteinander verbunden. Da die
Länge der Kragenelemente 18 jeweils der Länge
der damit verbundenen Seitenwand 14 entspricht ergibt sich
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus der Gesamtheit
der Kragenteile 44 ein umlaufender Kragen des Behältnisses 10.
Da die Kragenteile 44 bzw. der damit ausgebildete Kragen die
Einführöffnung des Hohlraums 16 verengen
ist eine Sicherung eines im Hohlraum 16 gelagerten Einsatzes,
dessen Größe ungefähr der Größe
der Bodenfläche 12 entspricht, gewährleistet.
Schließlich ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ein Deckel 48 an einer Seitenwand 14 des Behältnisses 10 angelenkt.
Neben der dargestellten Variante ist es aber auch möglich
Deckel auszubilden, die über das schalenartige Behältnis 10 gestülpt
werden können.
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2 zeigt
eine schematische Schnittdarstellung des schalenartigen Behältnisses 10 gemäß 2.
Man erkennt insbesondere die im Querschnitt dreieckige Ausbildung
der Kragenteile 44. Deutlich wird dabei auch die Verengung
der Eintrittsöffnung des Hohlraums 16. Neben der
Verengung der genannten Eintrittsöffnung gewährleistet
die im Querschnitt dreieckige Ausgestaltung der Kragenteile 44 auch
eine sehr hohe Stabilität dieser Elemente.
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3 zeigt
eine schematische Darstellung eines einstückigen Zuschnitts 46 des
schalenartigen Behältnisses 10 gemäß den 1 und 2.
Der in 1 dargestellte Deckel 48 wird als separates
Element mit einer Seitenwand 14 verklebt und ist nicht Gegenstand
des Zuschnitts 46. Der Zuschnitt 46 besteht in
dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus Karton. Es ist
jedoch möglich auch andere Materialien wie z. B. Papier
oder Kunststoffe zu verwenden. Man erkennt, dass die Bodenfläche 12 durch
die Biegelinien 24 begrenzt ist, wobei die Bodenfläche 12 mit über
die Biegelinien 24 einstückig verbundenen Seitenwänden 14 gelenkig
verbunden ist. Die Bodenfläche 12 ist dabei rechteckig
ausgebildet. Andere Formen sind jedoch denkbar. Die Seitenwände 14 weisen
an den der Bodenfläche 12 gegenüberliegenden
Enden jeweils ein über eine Biegelinie 26 einstückig
verbundenes Kragenelement 18 auf, wobei an jedem Kragenelement 18 ein über
eine Biegelinie 28 einstückig verbundenes Abstützelement 20 ausgebildet
ist. Das Abstützelement 20 ist dabei jeweils über eine
Klebelasche 22 mit der Innenseite der entsprechenden Seitenwand 14 verbindbar.
Die Klebelasche 22 ist dabei jeweils über eine
weitere Biegelinie 30 mit dem entsprechenden Abstützelement 20 verbunden.
Insgesamt bilden das Abstützelement 20, das Kragenelement 18 und
der dem Abstützelement 20 gegenüberliegende
Bereich der Innenseite der Seitenwand 14 in gefaltetem
Zustand des Behältnisses 10 einen im Querschnitt
dreieckigen Kragenteil 44 aus.
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Des
Weiteren erkennt man, dass die Länge der Kragenelemente 18 der
Länge der damit verbundenen Seitenwände 14 entspricht.
Zudem sind an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 14 endseitig
seitliche Klebelaschen 32 einstückig über
jeweils eine weitere Biegelinie 34 ausgebildet.
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Weiterhin
erkennt man, dass die Enden der Kragenelemente 18 und der
Abstützelemente 20 gegenüber den Enden
der Seitenwände 14 zumindest teilweise in Richtung
der jeweiligen Elementmitte zurückversetzt sind. Die Enden
der Kragenelemente 18 und der Abstützelemente 20 sind
dabei abgerundet ausgebildet. Diese Ausgestaltung betrifft dabei
diejenigen Kragenelemente 18 und Abstützelemente
der Seitenwände 14, die keine Klebelaschen 32 aufweisen.
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Schließlich
wird deutlich, dass die Biegelinien 24, 26, 28 zwischen
dem Bodenelement 12, der Seitenwand 14, dem sich
der jeweiligen Seitenwand 14 anschließenden Kragenelement 18 und
dem sich dem jeweiligen Kragenelement 18 anschließenden Abstützelement 20 parallel
zueinander verlaufend angeordnet und ausgebildet sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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