DE20109627U1 - Schachtel und Zuschnitt zu ihrer Herstellung - Google Patents
Schachtel und Zuschnitt zu ihrer HerstellungInfo
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- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
- B65D5/02—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
- B65D5/10—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by inward-folding of self-locking flaps hinged to tubular body
- B65D5/103—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by inward-folding of self-locking flaps hinged to tubular body one of the self-locking flaps having a tongue engaging into an opening of an opposite flap
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Schachteln zum Aufnehmen einer Vielzahl von Gegenständen und Zuschnitte zur Herstellung der Schachteln.
Standard-Modulverpackungen, d.h. in fertigungsgerechten Losgrößen hergestellte Verpackungen bzw. Schachteln, sind bekannt und dienen dazu, ein möglichst großes Sortiment an Schachteln, die vorzugsweise kompatibel auf einer Euro-Palette verstaut werden können, bereitzustellen. Solche Schachteln sind universell einsetzbar und bieten daher in Bezug auf die Lagerhaltung eine willkommene Flexibilität.
Da diese Schachteln von den Verwendern zum größten Teil mit Kunststoffbändern umreift werden, treten jedoch immer wieder Probleme auf. Die nicht immer mit vollem Rauminhalt genutzte Verpackung führt beim Umreifen zu teilweise übereinandergehenden Deckelklappen und bei geklebten Schachteln zu zeltartig nach innen fallender Bodenklebung, d.h. die gesamte Schachtel "verzieht" sich.
Dies liegt zum größten Teil daran, dass die Verwender die Hohlräume nicht ausstopfen, was jedoch bei vielen Produkten, die es zu verpacken gilt, nicht notwendig ist. Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele Verwender nicht bereit sind, eine solche Schachtel vor dem Umreifen mit Klebeband zu verkleben. Das Verkleben der Deckelklappen ist jedoch bei mit Kunststoffband umreiften Schachteln eigentlich unumgänglich, da es bei nicht vollständig gefülltem Hohlraum sonst ohne Probleme möglich ist, eine Deckellängsseite nach unten in die Schachtel zu drücken und dort ggf. Teile der verpackten Gegenstände zu entwenden.
Ein Wiederverschließen einer solchen verklebten und/oder umreiften Schachtel nach dem ersten Öffnen, d.h. nach Entfernen des Klebebands bzw. des Kunststoffbandes, ist zwar möglich, beispielsweise dadurch, dass die Deckelklappen in gegenseitige Überlappung durch Übereinanderschieben benachbarter Deckelklappen gezwungen werden, eine solche "Technik" ist aber umständlich und mühsam und das Material des Schachteldeckels wird dabei in Mitleidenschaft gezogen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schachtel der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass die aus dem Zuschnitt gebildete Schachtel mit Mitteln zum Verschließen des Deckels versehen ist, die insbesondere ein Eindrücken einer Deckellängsseite ohne Beschädigung des Schachteldeckels unmöglich machen, und insofern eine Diebstahlsicherung bereitstellen.
Zur Lösung der Aufgabe wird gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Schachtel vorgeschlagen, die vier Seitenwandflächen umfasst, die jeweils mit einer Deckelklappe bzw. Deckenwandfläche und einer Bodenwandfläche gelenkig verbunden sind. Die Decken- und Bodenwandflächen sind nach innen gefaltet und überlappen einander teilweise zur Bildung von Deckel und Boden der Schachtel. In den Deckenwandflächen der Schachtel sind Mittel zum Verschließen des Deckels durch zusammenwirkende Verschlusslaschen und Öffnungen bereitgestellt. Die Verschlusslaschen sind in zwei der Deckenwandflächen mittels daraus ausgestanzter Kerben ausgebildet und die korrespondierenden Öffnungen sind jeweils paarweise aus den anderen Deckenwandflächen ausgestanzt.
Durch den erfindungsgemäßen Deckelverschluss, der die Verpackung in der Zuschnittsgröße im Wesentlichen nicht verändert, wird eine diebstahlsichere Schachtel zur Verfügung gestellt, die gleichwohl ein mehrfaches Öffnen und Schließen derselben ermöglicht, und demgemäß mehrfach befüllt und entleert werden kann. Ferner besteht noch die Möglichkeit, diese Schachtel zusätzlich zu verkleben.
Gemäß einem optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung können die die Verschlusslaschen einschließenden Deckenwandflächen eine oder mehrere Kerblinien umfas-
sen, die parallel zu der zwischen Seiten- und Deckenwandflächen liegenden Kerblinie verlaufen.
Gemäß einem weiteren optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung können die Öffnungen in dem Paar von Öffnungen bogenförmig ausgestaltet sein. Ferner können auch lediglich die äußeren Enden der Öffnungen in dem Paar von Öffnungen zueinander hin gebogen sein.
Gemäß einem anderen optionalen Merkmal können die Öffnungen in den schmäleren Deckenwandflächen und die Laschen in den breiteren Deckenwandflächen ausgebildet sein. Ferner kann die Länge der die Öffnungen aufweisenden Deckenwandflächen derart sein, dass die Kanten bei verschlossenem Deckel aneinander stoßen. Die Deckenwandflächen können zudem an den aufeinandertreffenden Kanten abgeschrägt sein.
Gemäß einem anderen optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung können ferner Griffanstanzungen in den schmäleren Seitenwandflächen bereitgestellt sein.
Gemäß einem weiteren optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung weisen zwei der Bodenwandflächen damit entlang in einem Winkel von ungefähr 45° verlaufender Kerblinien gelenkig verbundene Laschen auf, die an der jeweils benachbarten Bodenwandfläche befestigt sind, so dass die leere Schachtel bei nach innen gefalteten Bodenwandflächen in eine flache Form gefaltet werden kann. Die Bodenwandflächen umfassen weiter damit gelenkig verbundene Klappen, die derart ausgestaltet sind, dass sie in der ausgebildeten Schachtel ineinander greifen und somit zur Arretierung des Bodens über die Diagonale beitragen. Durch die Änderung der Bodenklebung, d.h. einer Arretierung über die Diagonale, wird erreicht, dass sich die Schachtel nicht mehr im Boden zeltartig nach innen stellt. Überdies können die Kanten der Klappen an der einen Seite mit der Außenkante der Bodenwandfläche zusammenfallen und an der der Lasche zugewandten Seite bogenförmig ausgestaltet sein.
Optional können zwei der Bodenwandflächen auf beiden Seiten von der zwischen Seiten- und Bodenwandflächen liegenden Kerblinie ausgehend abgeschrägt sein, wobei die den
Laschen zugewandten Seitenkanten vorzugsweise in einem Winkel zwischen 70° und 85° und die gegenüberliegenden Seitenkanten in einem Winkel von vorzugsweise ungefähr 45° abgeschrägt sein können. Ferner können die mit den Laschen verbundenen Bodenwandflächen auf den den Laschen gegenüberliegenden Seitenkanten von der Kerblinie ausgehend abgeschrägt sein, und zwar vorzugsweise in einem Winkel zwischen 85° und 95°.
Gemäß einem weiteren optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung schließen zwei der Bodenwandflächen an einer Seite Laschen ein, die mit diesen entlang in einem Winkel von ungefähr 45° verlaufender Kerblinien gelenkig verbunden sind, und sind an der anderen Seite von einer Kerblinie ausgehend abgeschrägt. Die Laschen sind an der jeweils benachbarten Bodenwandfläche befestigt, so dass die leere Schachtel entlang von Kerblinien bei nach innen gefalteten Bodenwandflächen in eine flache Form gefaltet werden kann. Ferner umfasst eine dritte Bodenwandfläche an der der Lasche zugewandten Seite wenigstens zwei schräg verlaufende Kerblinien. Eine vierte Bodenwandfläche ist an der der Lasche zugewandten Seite von der Kerblinie ausgehend abgeschrägt und weist eine Ausstanzung entlang ihrer Außenkante auf.
Optional sind die den Laschen gegenüberliegenden Seitenkanten der Bodenwandflächen in einem Winkel von ungefähr 45° und die der Lasche zugewandte Seite der vierten Bodenwandfläche in einem Winkel zwischen 70° und 85° abgeschrägt.
Gemäß einem noch weiteren optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung sind zwei der Bodenwandflächen an den einer dazwischen liegenden dritten Bodenwandfläche zugewandten Seitenkanten in einem mittleren Abschnitt abgeschrägt. Ferner ist in einem mittleren Bereich der äußeren Kante der dritten Bodenwandfläche ein Bereich ausgestanzt, so dass wenigstens zwei seitliche Laschen bereitgestellt sind. Eine vierte Bodenwandfläche ist an beiden Seitenkanten in einem mittleren Abschnitt abgeschrägt, wobei die durch den äußeren senkrechten Abschnitt der Seitenkanten ausgebildete Lasche derart ausgestaltet ist, dass diese von der durch die anderen Bodenwandflächen bereitgestellten Öffnung in Eingriff genommen wird. Optional umfasst die dritte Bodenwandfläche eine mittlere Lasche konvexer Form.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Zuschnitt für eine Schachtel zur Aufnahme einer Vielzahl von Gegenständen bereitgestellt, der vier miteinander gelenkig verbundene Seiten wandflächen und mit diesen jeweils gelenkig verbundene Deckenwandflächen und Bodenwandflächen umfasst, die jeweils von den Seitenwandflächen nach außen ragen und bei der ausgebildeten Schachtel nach innen gefaltet sind, so dass sie einander zur Bildung von Deckel und Boden der Schachtel teilweise überlappen, sowie eine mit einer der außen liegenden Seitenwandflächen gelenkig verbundene Endlasche. In den Deckenwandflächen sind Mittel zum Verschließen des Deckels durch zusammenwirkende Verschlusslaschen und Öffnungen bereitgestellt. Die Verschlusslaschen sind in zwei der Deckenwandflächen mittels daraus ausgestanzter Kerben ausgebildet und die korrespondierenden Öffnungen sind jeweils paarweise aus den anderen Deckenwandflächen ausgestanzt.
Gemäß einem optionalen Merkmal dieses zweiten Aspekts der Erfindung schließen zwei der Bodenwandflächen Laschen ein, die entlang in einem Winkel von ungefähr 45° verlaufender Kerblinien gelenkig mit den Bodenwandflächen verbunden sind und die angepasst sind, um an der jeweils benachbarten Bodenwandfläche befestigt zu werden. Die Bodenwandflächen umfassen damit gelenkig verbundene Klappen, die derart ausgestaltet sind, dass sie in der ausgebildeten Schachtel ineinander greifen und somit zur Arretierung des Bodens über die Diagonale beitragen.
Gemäß einem weiteren optionalen Merkmal dieses zweiten Aspekts der Erfindung schließen zwei der Bodenwandflächen an einer Seite Laschen ein, die entlang in einem Winkel von ungefähr 45° verlaufender Kerblinien gelenkig mit diesen verbunden sind und die angepasst sind, um an der jeweils benachbarten Bodenwandfläche befestigt zu werden. An der anderen Seite sind die Bodenwandflächen von einer Kerblinie ausgehend abgeschrägt. Ferner umfasst eine dritte Bodenwandfläche an der der Lasche zugewandten Seite wenigstens zwei schräg verlaufende Kerblinien. Eine vierte Bodenwandfläche ist an der der Lasche zugewandten Seite von der Kerblinie ausgehend abgeschrägt und weist eine Ausstanzung entlang ihrer Außenkante auf.
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Gemäß einem noch weiteren optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung sind zwei der Bodenwandflächen an den einer dazwischen liegenden dritten Bodenwandfläche zugewandten Seitenkanten in einem mittleren Abschnitt abgeschrägt. Ferner ist in einem mittleren Bereich der äußeren Kante der dritten B öden wandfläche ein Bereich ausgestanzt, um wenigstens zwei seitliche Laschen bereitzustellen. Eine vierte Bodenwandfläche ist an beiden Seitenkanten in einem mittleren Abschnitt abgeschrägt, wobei die durch den äußeren senkrechten Abschnitt der Seitenkanten ausgebildete Lasche derart ausgestaltet ist, dass diese von der durch die anderen Bodenwandflächen bereitgestellten Öffnung der ausgebildeten Schachtel in Eingriff genommen wird.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen sowie anhand der beiliegenden Zeichnungen. Hierbei zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zum Ausbilden einer Schachtel gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Figuren 2A und 2B perspektivische Ansichten der erfindungsgemäßen Schachtel aus Figur
Figur 3 eine perspektivische Ansicht des Bodens einer Schachtel gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
Figur 4 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zum Ausbilden einer Schachtel gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Figur 5 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zum Ausbilden einer Schachtel gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung; und
Figur 6 eine perspektivische Ansicht einer Schachtel gemäß der dritten Ausführungsform der Erfindung.
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Figuren 1, 2A, 2B und 3 zeigen eine bevorzugte Ausführungsform eines Zuschnitts bzw. einer Schachtel der vorliegenden Erfindung. In Figur 1 ist ein Schachtelzuschnitt 1 zu ersehen, der aus Pappe oder entsprechendem faltbaren Blattmaterial ausgebildet ist und der vier Seitenwandflächen 12, 13, 14 und 15 aufweist, die nach dem Falten des Zuschnittes die vier Seitenwände einer Schachtel bilden.
Angrenzend an die außen liegende Seitenwandfläche 15 ist eine gelenkig damit verbundene Endlasche 16 vorgesehen, die beim Ausbilden der Schachtel mit der Seitenwandfläche 12 an dem entgegengesetzten Ende des Zuschnitts in Überlappung gebracht wird, bevor sie an diese Seitenwandfläche geklebt oder auf andere Weise befestigt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Endlasche 16 auch mit einer anderen außen liegenden Seitenwandfläche gelenkig verbunden sein kann.
Einstückig mit jeder der die Seitenwände der Schachtel bildenden Seitenwandflächen 12, 13, 14 und 15 sind Deckenwandflächen 17a, 17b, 18a und 18b sowie Bodenwandflächen 19a, 19b, 20a und 20b bereitgestellt, die jeweils von der entsprechenden Seitenwandfläche nach außen ragen und in der ausgebildeten Schachtel nach innen gefaltet sind, um den Deckel bzw. den Boden der Schachtel zu bilden. Durch die in Figur 1 gestrichelt dargestellten Kerblinien 25, 26, 42, 43, 44 und 45 sind die Seitenwandflächen miteinander und mit den entsprechenden Boden- und Deckenwandflächen gelenkig verbunden.
Gemäß der Erfindung sind Verschlussmittel zum Verschließen des Deckels in der ausgebildeten Schachtel durch Befestigen von gegenüberliegenden Deckenwandflächen in den jeweils benachbarten Deckenwandflächen bereitgestellt, und zwar durch mehrere zusammenwirkende Verschlusslaschen und korrespondierende schlitzförmige Öffnungen. Insbesondere können die Öffnungen in den schmäleren Deckenwandflächen und die Laschen in den breiteren Deckenwandflächen ausgebildet sein.
Die in Figur 1 dargestellten Verschlusslaschen 24 sind in den Deckenwandflächen 18a, 18b mittels Kerben 23 ausgebildet, wobei die Kerben 23 aus den Deckenwandflächen 18a, 18b ausgestanzt sind und wobei die Länge der Kerben derart ist, dass die Verschlusslaschen 24 beim Schließen des Deckels so weit in die Öffnungen 22 in den Deckenwandflächen 17a,
17b eingeführt werden können, dass die Deckenwandflächen 18a, 18b in einer Ebene mit den Deckenwandflächen 17a, 17b und im Wesentlichen senkrecht zu den Seitenwänden der Schachtel liegen.
Die korrespondierenden schlitzförmigen Öffnungen 22 sind jeweils paarweise in den Deckenwandflächen 17a, 17b durch entsprechende Ausstanzungen bereitgestellt, wobei das den Seitenwandflächen 12, 14 zugewandte Ende der Öffnungen 22 an die Kerblinie 25 angrenzt. Insbesondere können die von der jeweiligen Seiten wandfläche wegweisenden Enden der Öffnungen 22 in dem entsprechenden Paar von Öffnungen zueinander hin gebogen sein wie dies in Figur 1 dargestellt ist. Es wird daraufhingewiesen, dass die Öffnungen 22 auch gerade oder als Bögen oder auf eine andere Art und Weise ausgestaltet sein können, die geeignet ist, die Verschlusslaschen der benachbarten Deckenwandflächen wirksam in Eingriff zu nehmen.
Durch den erfindungsgemäßen Deckelverschluss, der die Schachtel in der Zuschnittsgröße im Wesentlichen unverändert lässt, wird eine diebstahlsichere Schachtel zur Verfügung gestellt, die zudem mehrfach befüllt und entleert werden kann, da sich diese durch die erfindungsgemäßen Verschlussmittel leicht mehrfach verschließen und wieder öffnen lässt. Es ist dafür nicht erforderlich, dass benachbarte Deckelklappen für das Verschließen in gegenseitige Überlappung gezwungen und die Deckelklappen zu diesem Zweck übermäßig verbogen bzw. verdreht werden müssen. Ferner wird bei nicht vollständig gefüllter Schachtel mit unverklebten Deckelklappen ein Eindrücken des Schachteldeckels ohne Beschädigung desselben, etwa, um Teile der verpackten Gegenstände zu entwenden, erheblich erschwert, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich gemacht. Die erfindungsgemäß verschlossene Schachtel erschwert zudem bei nicht ausgestopften Hohlräumen das gegenseitige Verschieben der Deckelklappen und somit ein "Verziehen" der gesamten Schachteln beim Umreifen. Überdies bleibt bei dem erfindungsgemäßen Deckelverschluss die Möglichkeit bestehen, diese Schachtel noch zu verkleben.
Vorzugsweise befinden sich eine oder mehrere parallel zur Kerblinie 25 verlaufende Kerblinie(n) 46 in den Deckenwandflächen 18a, 18b, um die Einführung der Verschlusslaschen
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24 in die Öffnungen 22 beim Verschließen des Deckels der Schachtel bzw. die Entfernung der Verschlusslaschen aus den Öffnungen zu erleichtern.
Die Deckenwandflächen 17a, 17b, 18a, 18b können jeweils an den aufeinandertreffenden Kanten abgeschrägt sein. Ferner kann die Länge der die Öffnungen 22 aufweisenden Deckenwandflächen 17a und 17b derart sein, dass deren Kanten bei verschlossenem Deckel aneinander stoßen. Ein derartig verschlossener Deckel erschwert das Eingreifen in die Schachtel bzw. das Entwenden von darin befindlichen Gegenständen um ein Zusätzliches und stellt dadurch eine noch wirkungsvollere Diebstahlsicherung bereit.
Bei der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind die mit den Seitenwandflächen 12 und 14 gelenkig verbundenen Bodenwandflächen 19a, 19b auf beiden Seiten von der Kerblinie 26 ausgehend abgeschrägt, wobei die den Laschen 21a, 21b zugewandten Seitenkanten 33a, 33b der Bodenwandflächen 19a, 19b weniger stark abgeschrägt sind als die Seitenkanten 32a, 32b. Vorzugsweise sind erstere in einem Winkel zwischen 70° und 85°, letztere in einem Winkel von ungefähr 45° (jeweils ausgehend von Kerblinie 26) abgeschrägt.
Überdies sind die mit den Laschen 21a, 21b verbundenen Bodenwandflächen 20a, 20b an der den Laschen jeweils gegenüberliegenden Seitenkante 34a bzw. 34b von der Kerblinie 26 ausgehend abgeschrägt, vorzugsweise in einem Winkel zwischen 85° und 95°.
Die Bodenwandflächen 20a, 20b schließen mit diesen gelenkig über in einem Winkel von ungefähr 45° verlaufende Kerblinien 28a, 28b verbundene Laschen 21a bzw. 21b ein, die zum Zusammenklappen der Schachtel entlang der Kerblinien 42 und 44 bzw. 28a und 28b in eine flach gefaltete Form dienen, wenn die Schachtel leer ist, wobei die Bodenwandflächen 19a, 19b, 20a, 20b dann nach innen gefaltet sind und die Deckenwandflächen 17a, 17b, 18a, 18b sich nach oben von den Seitenwandflächen weg erstrecken.
Zum Herstellen der Schachtel werden die Laschen 21a, 21b mit den Bodenwandflächen 19a, 19b in Überlappung gebracht, wobei zu diesem Zweck die Bodenwandflächen 19a, 19b, 20a, 20b in das Innere der auszubildenden Schachtel gefaltet sind. Die Laschen 21a,
21b stellen einen Teil der Unterseite des Schachtelbodens bereit und werden mit den Bodenwandflächen 19a, 19b an deren Außenseite vor dem Aufrichten der Schachtel verklebt oder an diesen auf eine andere Art und Weise befestigt. Nach dem Verkleben der Flächen sind die Kanten 30a, 30b der Laschen 21a, 21b jeweils parallel zu einem Teilabschnitt der Kerblinie 26 angeordnet und die Kanten 31a, 31b liegen jeweils annähernd parallel zu den Kanten 32a, 32b der Bodenwandflächen 19a, 19b vor.
Ferner umfassen die Bodenwandflächen 20a, 20b damit verbundene Klappen 29a, 29b zur Arretierung des Bodens über die Diagonale, wie dies in Figuren 2A und 3 gezeigt ist. Die durch die Kerblinien 27a, 27b bereitgestellte gelenkige Verbindung der Bodenwandflächen 20a, 20b mit den Klappen 29a, 29b erleichtert die Positionierung der Bodenwandflächen zur Ausbildung einer Bodenwand beim Aufstellen der zunächst entlang von Kerblinien 42, 44 bzw. 28a, 28b flach gefalteten Schachtel. Die Klappen 29a, 29b sind derart ausgestaltet, dass sie beim Falten um die annähernd in der Diagonale der ausgebildeten Schachtel verlaufenden Kerblinien 27a, 27b ineinander greifen bzw. verhaken, wobei die Kerblinien zusammenfallen. Insbesondere können die Klappen 29a, 29b an der zur Lasche 21a bzw. 21b zeigenden Seite bogenförmig ausgestaltet sein.
Durch die Änderung der Bodenklebung wird erreicht, dass sich die Schachtel durch eine Arretierung über die Diagonale nicht mehr im Boden zeltartig nach innen stellt.
Figur 4 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Zuschnitts einer Schachtel der vorliegenden Erfindung. Diese alternative Ausfuhrungsform entspricht der in Figuren 1, 2A, 2B und 3 gezeigten bevorzugten Ausführungsform mit Ausnahme der Ausgestaltung des Bodens bzw. der zu dessen Ausbildung bereitgestellten Bodenwandflächen. Um Redundanz und unnötige Wiederholung zu vermeiden, werden nachstehend im Wesentlichen die Unterschiede zwischen diesen Ausführungsformen beschrieben. Überdies werden Merkmale, die denen der vorstehenden Ausführungsform entsprechen, mit dem gleichen zweiziffrigen Bezugszeichen benannt, dem die Ziffer „2" vorangestellt ist. Zum Beispiel werden die vier Seitenwandflächen und die Deckenwandflächen der in Figur 4 gezeigten alternativen Ausführungsform mit den Bezugszeichen 212, 213, 214 und 215 bzw. 217a, 217b, 218a und 218b bezeichnet.
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Die Seitenwandflächen 212, 213, 214 und 215 des Schachtelzuschnitts 2 sind mit Deckenwandflächen 217a, 217b, 218a und 218b sowie Bodenwandflächen 250a, 250b, 251a und 251b verbunden, die jeweils von der entsprechenden Seitenwandfläche nach außen ragen und in der ausgebildeten Schachtel nach innen gefaltet sind. Die Seitenwandflächen sind miteinander und mit den entsprechenden Boden- und Deckenwandflächen gelenkig über Kerblinien 225,226,242, 243,244 und 245 verbunden.
In den Deckenwandflächen sind Verschlussmittel zum Verschließen des Deckels in der ausgebildeten Schachtel durch mehrere zusammenwirkende Verschlusslaschen 224 und korrespondierende, aus den Deckenwandflächen 217a, 217b ausgestanzte Paare von Öffnungen 222 bereitgestellt, wobei die in Figur 4 dargestellten Verschlusslaschen 224 in den Deckenwandflächen 218a, 318b mittels daraus ausgestanzten Kerben 223 ausgebildet und die Öffnungen 222 als längliche Schlitze mit bogenförmigen Ende ausgestaltet sind.
Bei der in Figur 4 dargestellten alternativen Ausführungsform der Erfindung wird der Boden aus vier Bodenwandflächen 250a, 250b, 251a und 251b ausgebildet, wobei die Bodenwandfläche 251a in der ausgebildeten Schachtel einen glatten Boden bereitstellt. Eine derartige Ausgestaltung des Bodens ist insbesondere bei der Verpackung von Papier von Vorteil.
Die in Figur 4 dargestellten Bodenwandflächen 250a, 250b sind auf einer Seite von der Kerblinie 226 ausgehend abgeschrägt, vorzugsweise in einem Winkel von ungefähr 45°. Die der Bodenwandfläche 251a bzw. 251b zugewandte andere Seite der B öden wandfläche 250a, 250b weist eine Lasche 252a, 252b auf, die mit der Bodenwandfläche 250a bzw. 250b gelenkig über eine in einem Winkel von ungefähr 45° verlaufende Kerblinie 262a bzw. 262b verbunden ist. Die Laschen 252a und 252b dienen zum Zusammenklappen der Schachtel entlang der Kerblinien 242 und 244 bzw. 262a und 262b in eine flach gefaltete Form, wenn die Schachtel leer ist, wobei die Bodenwandflächen 250a, 250b, 251a, 251b dann nach innen gefaltet sind und die Deckenwandflächen 217a, 217b, 218a, 218b sich nach oben von den Seitenwandflächen weg erstrecken.
Zum Herstellen der Schachtel werden die Laschen 252a, 252b mit den Bodenwandflächen 251a, 251b in Überlappung gebracht, wobei zu diesem Zweck die Boden wandflächen 250a, 250b, 251a, 251b in das Innere der auszubildenden Schachtel gefaltet sind, und mit den Bodenwandflächen 251a, 251b an deren Außenseite vor dem Aufrichten der Schachtel verklebt oder an dieser auf eine andere Art und Weise befestigt. Nach dem Verkleben der Flächen sind die Kanten 263a, 263b der Laschen 252a, 252b jeweils parallel zu einem Teilabschnitt der Kerblinie 226 angeordnet.
Ferner umfasst die Bodenwandfläche 251a an der der Lasche 252a gegenüberliegenden Seitenkante wenigstens zwei schräg verlaufende Kerblinien 261, die von dem an die Kerblinie 226 angrenzenden Bereich der Seitenkante ausgehen. Diese Kerblinien dienen dazu, das Zusammenklappen der Schachtel entlang der Kerblinien 242 und 244 bzw. 262a und 262b in eine flach gefaltete Form zu ermöglichen.
Überdies ist die der Lasche 252b zugewandte Seitenkante 264 der Bodenwandfläche 251b von der Kerblinie 226 ausgehend abgeschrägt, vorzugsweise in einem Winkel zwischen 70° und 85°. Die Bodenwandfläche 251b weist zudem eine Ausstanzung 265 entlang ihrer Außenkante auf.
Figuren 5 und 6 zeigen eine weitere alternative Ausführungsform eines Zuschnitts bzw. einer Schachtel der vorliegenden Erfindung. Diese alternative Ausführungsform entspricht der in Figuren 1, 2A, 2B und 3 gezeigten bevorzugten Ausführungsform mit Ausnahme der Ausgestaltung der zur Ausbildung des Bodens bereitgestellten Bodenwandflächen. Nachstehend werden daher im Wesentlichen nur die Unterschiede zwischen diesen Ausführungsformen beschrieben. Merkmale, die denen der vorstehenden Ausfuhrungsform entsprechen, werden mit dem gleichen zweiziffrigen Bezugszeichen benannt, dem jedoch die Ziffer „3" vorangestellt ist.
Bei dem in Figur 5 gezeigten Schachtelzuschnitt 3 ist eine Endlasche 316 ist angrenzend an die Seitenwandfläche 314 dargestellt und mit dieser gelenkig verbunden. Die Endlasche 316 könnte jedoch auch mit einer anderen endständigen Seitenwandfläche verbunden sein.
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Die Seitenwandflächen 312, 313, 314, 315 sind miteinander und mit entsprechenden Bodenwandflächen 350a, 350b, 351a, 351b und Deckenwandflächen 317a, 317b, 318a, 318b gelenkig über Kerblinien 325, 326, 361, 362, 363 und 364 verbunden. Insbesondere weisen die Deckenwandflächen 318a und 318b in dem in Figur 5 gezeigten Zuschnitt abgeschrägte Kanten auf.
Verschlussmittel zum Verschließen des Deckels sind in der ausgebildeten Schachtel erfindungsgemäß durch mehrere zusammenwirkende Verschlusslaschen 324 und korrespondierende Öffnungen 322 bereitgestellt, wobei die in Figur 5 dargestellten Verschlusslaschen 324 in den Deckenwandflächen 318a, 318b mittels daraus ausgestanzten Kerben 323 ausgebildet und die Öffnungen 322 als bogenförmige Schlitze ausgestaltet sind, wobei die von den Seitenwandflächen wegweisenden Enden der Öffnungen jeweils paarweise nach innen, d.h. zueinander zeigen.
Bei der in Figur 5 dargestellten alternativen Ausführungsform der Erfindung wird der Boden aus vier Bodenwandflächen 350a, 350b, 351a und 351b ausgebildet, wobei die Bodenwandflächen in der ausgebildeten Schachtel ineinander greifen und einander teilweise überlappen.
Die mit den Seitenwandflächen 312 und 314 gelenkig verbundenen Bodenwandflächen 350a und 350b sind symmetrisch in Bezug auf die dazwischen liegende Bodenwandfläche 351a ausgebildet, wobei die Seitenkanten 353a und 353b dieser Bodenwandflächen in einem mittleren Abschnitt abgeschrägt sind. Durch den äußeren senkrechten Abschnitt der Seitenkanten 353a, 353b der Bodenwandflächen 350a, 350b werden Laschen bereitgestellt, die mit der Bodenwandfläche 351a zusammenwirken, um eine Art Schlitz für eine durch die Bodenwandfläche 351b bereitgestellte Lasche zur Verfügung zu stellen.
Aus der in Figur 5 dargestellten Bodenwandfläche 351a ist in einem mittleren Bereich ihrer äußeren Kante ein Bereich ausgestanzt, wodurch an den Seiten zwei Laschen mit geraden Seitenkanten bereitgestellt sind. Vorzugsweise ist der ausgestanzte Bereich bogenförmig, so dass eine weitere mittlere Lasche 352 konvexer Gestalt bereitgestellt wird, die mit den durch die Bodenwandflächen 350a, 350b bereitgestellten Laschen teilweise überlappt.
Ferner ist in der Bodenwandfläche 351b mittels Seitenkanten 354 und 355, die in einem mittleren Abschnitt abgeschrägt sind, eine weitere Lasche ausgebildet. Die Länge des äußeren senkrechten Abschnitts der Seitenkanten 354, 355 ist derart, dass die durch diesen bereitgestellte Lasche beim Ausbilden des Bodens so weit in die durch die Bodenwandflächen 350a, 350b und 351a bereitgestellte Öffnung eingeführt werden kann, dass die Bodenwandflächen 350a, 350b, 351a und 351b ineinander greifen bzw. verhaken und einander dabei teilweise überlappen, so dass sie in dem ausgebildeten Boden in einer Ebene im Wesentlichen senkrecht zu den Seitenwänden der Schachtel vorliegen.
Zum Ausbilden dieser alternativen Ausführungsform der Schachtel wird die Endlasche 316 mit der Seitenwandfläche 315 in Überlappung gebracht und an diese geklebt oder auf andere Weise befestigt. Die Schachtel kann entlang von der Kerblinien 361 und 363 oder 362 und 364 bei nach außen zeigenden Boden- und Decken wandflächen gefaltet sein und somit vor deren Aufrichten in flacher Form vorliegen.
Nach dem Aufrichten der Schachtel werden zunächst die Bodenwandfläche 351a und anschließend die Bodenwandflächen 350a und 350b an der Kerblinie 326 in das Innere der Schachtel gefaltet. Der Boden der Schachtel wird verschlossen, indem die Bodenwandfläche 351b in die durch die Bodenwandflächen 350a, 350b und 351a bereitgestellte Öffnung gesteckt wird, wobei die Bodenwandflächen dabei etwas in das Innere der Schachtel gebogen werden können bis die durch die Bodenwandfläche 351b bereitgestellte Lasche von der Boden wandfläche 351a, und zwar vorzugsweise von einer mittleren, konvex geformten Lasche, in Eingriff genommen wird.
Ferner sind in dem in Figur 5 gezeigten Zuschnitt zur Ausbildung der erfindungsgemäßen Schachtel noch Griffanstanzungen 371 in den Seitenwandflächen 312 und 314 bereitgestellt wie diese üblicherweise bei Schachteln dieser Art verwendet werden.
Claims (18)
1. Schachtel zur Aufnahme einer Vielzahl von Gegenständen, wobei die Schachtel vier Seitenwandflächen (12, 13, 14, 15) umfasst sowie jeweils damit gelenkig verbundene Deckenwandflächen (17a, 17b, 18a, 18b) und Bodenwandflächen (19a, 19b, 20a, 20b), wobei die Deckenwandflächen und Bodenwandflächen nach innen gefaltet sind, so dass sie einander zur Bildung von Deckel und Boden der Schachtel teilweise überlappen, dadurch gekennzeichnet, dass in den Deckenwandflächen (17a, 17b, 18a, 18b) Mittel zum Verschließen des Deckels durch zusammenwirkende Verschlusslaschen (24) und Öffnungen (22) bereitgestellt sind, wobei die Verschlusslaschen (24) in zwei der Deckenwandflächen (18a, 18b) mittels daraus ausgestanzter Kerben (23) ausgebildet sind und wobei die korrespondierenden Öffnungen (22) jeweils paarweise aus den anderen Deckenwandflächen (17a, 17b) ausgestanzt sind.
2. Schachtel nach Anspruch 1, wobei die die Verschlusslaschen (24) einschließenden Deckenwandflächen (18a, 18b) eine oder mehrere Kerblinien (46) umfassen.
3. Schachtel nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Öffnungen (22) in dem Paar von Öffnungen bogenförmig ausgestaltet sind.
4. Schachtel nach Anspruch 1 oder 2, wobei die äußeren Enden der Öffnungen (22) in dem Paar von Öffnungen zueinander hin gebogen sind.
5. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Öffnungen (22) in den schmäleren Deckenwandflächen ausgebildet sind und die Verschlusslaschen (24) in den breiteren Deckenwandflächen ausgebildet sind.
6. Schachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Länge der die Öffnungen (22) aufweisenden Deckenwandflächen (17a, 17b) derart ist, dass die Kanten bei verschlossenem Deckel aneinander stoßen.
7. Schachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei wenigstens zwei der Deckenwandflächen (17a, 17b, 18a, 18b) an den aufeinandertreffenden Kanten abgeschrägt sind.
8. Schachtel nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei ferner Griffanstanzungen (371) in den schmäleren Seitenwandflächen bereitgestellt sind.
9. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei zwei der Bodenwandflächen (20a, 20b) Laschen (21a, 21b) einschließen, die entlang in einem Winkel von ungefähr 45° verlaufender Kerblinien (28a, 28b) gelenkig mit den Bodenwandflächen (20a, 20b) verbunden sind und die an der jeweils benachbarten Bodenwandfläche (19a, 19b) befestigt sind, so dass die leere Schachtel entlang von Kerblinien (42, 44; 28a, 28b) bei nach innen gefalteten Bodenwandflächen (19a, 19b, 20a, 20b) in eine flache Form gefaltet werden kann, wobei die Bodenwandflächen (20a, 20b) ferner damit gelenkig verbundene Klappen (29a, 29b) zur Arretierung des Bodens über die Diagonale umfassen, wobei die Klappen (29a, 29b) derart ausgestaltet sind, dass sie in der ausgebildeten Schachtel ineinander greifen.
10. Schachtel nach Anspruch 9, wobei zwei der Bodenwandflächen (19a, 19b) auf beiden Seiten von einer Kerblinie (26) ausgehend abgeschrägt sind, wobei den Laschen (21a, 21b) zugewandte Seitenkanten (33a, 33b) in einem Winkel zwischen 70° und 85°, und gegenüberliegende Seitenkanten (32a, 32b) in einem Winkel von ungefähr 45° abgeschrägt sind, und wobei die mit den Laschen (21a, 21b) verbundenen Bodenwandflächen (20a, 20b) an den Laschen gegenüberliegenden Seitenkanten (34a, J4b) in einem Winkel zwischen 85° und 95° von der Kerblinie (26) ausgehend abgeschrägt sind.
11. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei zwei der Bodenwandflächen (250a, 250b) an einer Seite Laschen (252a, 252b) einschließen, die entlang in einem Winkel von ungefähr 45° verlaufender Kerblinien (262a, 262b) gelenkig mit den Bodenwandflächen (250a, 250b) verbunden sind und die an der jeweils benachbarten Bodenwandfläche (251a, 251b) befestigt sind, so dass die leere Schachtel entlang von Kerblinien (242, 244; 262a, 262b) bei nach innen gefalteten Bodenwandflächen (250a, 250b, 251a, 251b) in eine flache Form gefaltet werden kann, sowie an der anderen Seite von einer Kerblinie (226) ausgehend abgeschrägt sind, wobei eine dritte Bodenwandfläche (251a) an der der Lasche (252a) zugewandten Seite wenigstens zwei schräg verlaufende Kerblinien (261) umfasst, und wobei eine vierte Bodenwandfläche (251b) an der der Lasche (252b) zugewandten Seite von der Kerblinie (226) ausgehend abgeschrägt ist und eine Ausstanzung (265) entlang der Außenkante aufweist.
12. Schachtel nach Anspruch 11, wobei die den Laschen (252a, 252b) gegenüberliegenden Seitenkanten der Bodenwandflächen (250a, 250b) in einem Winkel von ungefähr 45° und die der Lasche (252b) zugewandte Seitenkante (264) der vierten Bodenwandfläche (251b) in einem Winkel zwischen 70° und 85° abgeschrägt sind.
13. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei zwei der Bodenwandflächen (250a, 250b) an den einer dazwischen liegenden dritten Bodenwandfläche (251a) zugewandten Seitenkanten (353a, 353b) in einem mittleren Abschnitt abgeschrägt sind, wobei in einem mittleren Bereich der äußeren Kante der dritten Bodenwandfläche (251a) ein Bereich ausgestanzt ist, so dass wenigstens zwei seitliche Laschen bereitgestellt sind, und wobei eine vierte Bodenwandfläche (351b) an beiden Seitenkanten (354, 355) in einem mittleren Abschnitt abgeschrägt ist, wobei die durch den äußeren senkrechten Abschnitt der Seitenkanten (354, 355) ausgebildete Lasche derart ausgestaltet ist, dass diese von der durch die anderen Bodenwandflächen (250a, 250b, 251a) bereitgestellten Öffnung in Eingriff genommen wird.
14. Schachtel nach Anspruch 13, wobei die dritte Bodenwandfläche (251a) ferner eine mittlere Lasche (352) umfasst, die eine konvexe Form aufweist.
15. Zuschnitt für eine Schachtel zur Aufnahme einer Vielzahl von Gegenständen, wobei der Zuschnitt vier miteinander gelenkig verbundene Seitenwandflächen (12, 13, 14, 15) und mit diesen jeweils gelenkig verbundene Deckenwandflächen (17a, 17b, 18a, 18b) und Bodenwandflächen (19a, 19b, 20a, 20b) umfasst, die jeweils von den Seitenwandflächen nach außen ragen und bei der ausgebildeten Schachtel nach innen gefaltet sind, so dass sie einander zur Bildung von Deckel und Boden der Schachtel teilweise überlappen, sowie eine mit einer der außen liegenden Seitenwandflächen gelenkig verbundene Endlasche (16), dadurch gekennzeichnet, dass in den Deckenwandflächen (17a, 17b, 18a, 18b) Mittel zum Verschließen des Deckels durch zusammenwirkende Verschlusslaschen (24) und Öffnungen (22) bereitgestellt sind, wobei die Verschlusslaschen (24) in zwei der Deckenwandflächen (18a, 18b) mittels daraus ausgestanzter Kerben (23) ausgebildet sind und wobei die korrespondierenden Öffnungen (22) jeweils paarweise aus den anderen Deckenwandflächen (17a, 17b) ausgestanzt sind.
16. Zuschnitt nach Anspruch 15, wobei zwei Bodenwandflächen (20a, 20b) Laschen (21a, 21b) einschließen, die entlang in einem Winkel von ungefähr 45° verlaufender Kerblinien (28a, 28b) gelenkig mit den Bodenwandflächen (20a, 20b) verbunden sind und die angepasst sind, um an der jeweils benachbarten Bodenwandfläche (19a, 19b) befestigt zu werden, wobei die Bodenwandflächen (20a, 20b) ferner damit gelenkig verbundene Klappen (29a, 29b) zur Arretierung des Bodens über die Diagonale umfassen, wobei die Klappen (29a, 29b) derart ausgestaltet sind, dass sie in der ausgebildeten Schachtel ineinander greifen.
17. Zuschnitt nach Anspruch 15, wobei zwei der Bodenwandflächen (250a, 250b) an einer Seite Laschen (252a, 252b) einschließen, die entlang in einem Winkel von ungefähr 45° verlaufender Kerblinien (262a, 262b) gelenkig mit den Bodenwandflächen (250a, 250b) verbunden sind und die angepasst sind, um an der jeweils benachbarten Bodenwandfläche (251a, 251b) befestigt zu werden, sowie an der anderen Seite von einer Kerblinie (226) ausgehend abgeschrägt sind, wobei eine dritte Bodenwandfläche (251a) an der der Lasche (252a) zugewandten Seite wenigstens zwei schräg verlaufende Kerblinien (261) umfasst, und wobei eine vierte Bodenwandfläche (251b) an der der Lasche (252b) zugewandten Seite von der Kerblinie (226) ausgehend abgeschrägt ist und eine Ausstanzung (265) entlang der Außenkante aufweist.
18. Zuschnitt nach Anspruch 15, wobei zwei der Bodenwandflächen (250a, 250b) an den einer dazwischen liegenden dritten Bodenwandfläche (251a) zugewandten Seitenkanten (353a, 353b) in einem mittleren Abschnitt abgeschrägt sind, wobei in einem mittleren Bereich der äußeren Kante der dritten Bodenwandfläche (251a) ein Bereich ausgestanzt ist, um wenigstens zwei seitliche Laschen bereitzustellen, und wobei eine vierte Bodenwandfläche (351b) an beiden Seitenkanten (354, 355) in einem mittleren Abschnitt abgeschrägt ist, wobei die durch den äußeren senkrechten Abschnitt der Seitenkanten (354, 355) ausgebildete Lasche derart ausgestaltet ist, dass diese von der durch die anderen Bodenwandflächen (250a, 250b, 251a) bereitgestellten Öffnung der ausgebildeten Schachtel in Eingriff genommen wird.
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE20310785U1 (de) | 2003-07-14 | 2003-09-18 | Nips Ordnungssysteme GmbH, 93055 Regensburg | Quaderförmige Faltschachtel und Zuschnitt hierfür |
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