DE20109513U1 - Bahnförmige Rückhaltevorrichtung für den Innenraum von Kraftfahrzeugen - Google Patents
Bahnförmige Rückhaltevorrichtung für den Innenraum von KraftfahrzeugenInfo
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Ostriga, Sonnet & Wirths ■ Postfach 20 16 53 ■ D-42216 Wuppertal
O/os
Anmelderin: Peter Butz GmbH & Co.
Verwaltungs-KG Kronprinzstr. 47-49
40764 Langenfeld
Bezeichnung
der Erfindung: Bahnförmige Rückhaltevorrichtung für den
Innenraum von Kraftfahrzeugen
Die Erfindung betrifft eine bahnförmige Rückhaltevorrichtung für den Innenraum von Kraftfahrzeugen entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine solche bahnförmige Rückhaltevorrichtung ist in der DE 44 08 484 C2 beschrieben.
Bei der bekannten Vorrichtung besteht die Haltebahn aus einem
Stanzteil, dessen Stanzränder nicht gesondert gesichert, sondern vielmehr
unbearbeitet roh gelassen werden. Jeder Stanzrand ist zwischen zwei ge-
geneinander weisenden Fügeflächen einer Randeinfassung aufgenommen.
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(BLZ 360 100 43)445 04-431 (BLZ 330 600 9S) 301 891 024 (BLZ 330 400 01) 4 034 823 DE 121068676
Peter Butz GmbH & Co.
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Die Fügeflächen der Randeinfassung sind nicht etwa punktuell, sondern vielmehr flächig, unlösbar miteinander verbunden.
Diese flächig unlösbare Verbindung der beiden Fügeflächen erstreckt sich zwischen den von den (z.B. textilen) Maschenelementen der Haltebahn gebildeten Freiräume hindurch, insbesondere durch die geschlossenen Maschenfenster hindurch. Auf diese vorteilhafte Weise wird demnach zugleich die Kante der netzartigen Haltebahn gegen Auflösen ihrer textilen Bindungen geschützt.
Zugleich wird bei der bekannten Vorrichtung infolge des vorbeschriebenen Durchgriffs der unlösbar flächig aneinander befestigten Fügeflächen ein bleibender, hochzugfester Formschluß zwischen der Randeinfassung und dem jeweils unbearbeiteten Stanzrand der netzartigen Haltebahn erzielt. Dieser Formschluß gewährleistet insbesondere, dass die Randeinfassung eine Aufnahme für ein fahrzeugseitig anzubringendes Befestigungsmittel, wie z.B. für eine Haltestange, für ein Halteseil od.dgl. bilden kann. Die bekannte Randeinfassung ist demnach in der Lage, die von ihr zu übertragenden Verankerungskräfte gleichmäßig und sicher auf der gesamten Länge des Netzrandes zu übertragen.
Was die bei der bekannten bahnförmigen Rückhaltevorrichtung verwendeten Werkstoffe anlangt, so kann die bekannte Randeinfassung aus verschweißbarem thermoplastischem Kunststoff bestehen, verschweißbaren thermoplastischen Kunststoff enthalten oder mit verschweißbarem thermoplastischem Kunststoff beschichtet sein.
Als Schweißverfahren zur Herstellung eines flächigen Kontakts zwischen den Fügeflächen der Randeinfassung bieten sich Hochfrequenz-
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schweißverfahren, Ultraschallschweißverfahren oder thermische Kontaktschweißverfahren an.
Bei der bekannten Rückehaltevorrichtung sind auch die schräg nach 5 oben zulaufenden Seitenränder der netzartigen Haltebahn mit Randeinfassungen versehen, welche zur Erzielung einer etwa rahmenartig umlaufenden Randeinfassung in etwa dieselbe Breite wie die Randeinfassungen aufweisen, welche der Aufnahme der vorerwähnten Befestigungsmittel, insbesondere einer Haltestange od.dgl., dienen.
Ausgehend von der durch die DE 44 09 484 C2 bekannten bahnförmigen Rückhaltevorrichtung, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannte Vorrichtung hinsichtlich ihrer technischen Funktion weiter zu verbessern.
Gemeinsam mit den Merkmalen des Oberbegriffs wird diese Aufgabe entsprechend der Erfindung dadurch gelöst, dass mindestens eine befestigungsmittelfreie Randeinfassung eine dem Sollverlauf entsprechende Schnittkante der Haltebahn aufnimmt, dass die Schnittkante der Haltebahn bündig mit zwei korrespondierenden Außenkanten zweier die Randeinfassung bildender separater Randstreifen verläuft, und dass die Breite des Randstreifens nur einen Bruchteil der Breite eines Maschenfensters beträgt.
Der Erfindung geht zunächst die Überlegung voraus, dass die befestigungsmittelfreien Randeinfassungen, also z.B. die bei einem trapezförmigen Haltenetz zwischen einer oberen und einer unteren Haltestange angeordneten schräg nach oben zulaufenden Randeinfassungen zwar nicht unerhebliche Kräfte zwischen den beiden Haltestangen übertragen, dass es jedoch hinreichend ist, diese Kraftübertragung allein dem Verbund der Maschenelemente selbst, also den kettfadenartigen Maschenelementen und den
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schussfadenartigen Maschenelementen, die an ihren Knotenstellen fest miteinander verbunden sind, zu überlassen.
Demgemäß ergibt sich für die Erfindung die Möglichkeit, die befestigungsmittelfreien Randeinfassungen neu zu konzipieren. Dies geschieht entsprechend der Erfindung derart, dass an der Netzkante, an welcher eine befestigungsmittelfreie Randeinfassung vorgesehen ist, eine dem Sollverlauf bzw. dem Sollmaß entsprechende Schnittkante erzeugt wird. Entlang dieser Schnittkante sind nun zwei separate Randstreifen, ein Randstreifen für eine obere Lage und ein Randstreifen für eine untere Lage der Randeinfassung, ausgerichtet. Diese beiden Randstreifen werden an ihren aneinanderliegenden Fügeflächen vollflächig miteinander verbunden, was am besten mit einem der vorerwähnten Schweißverfahren geschieht.
Dabei nimmt es die Erfindung in Kauf, dass die Schmalflächen der beiden aneinanderliegenden Randstreifen sowie die Schnittstellen der Netzbahn sichtbar sind, was jedoch nicht weiter auffällt, zumal die beiden Randstreifen durch die Verschweißung stoffschlüssig ineinander übergehen.
Da die befestigungsmittellosen Randeinfassungen entsprechend der Erfindung praktisch keine Zugkräfte zu übertragen brauchen, können die Randstreifen derart schmal ausgebildet sein, dass die Breite eines jeden Randstreifens nur dem Bruchteil der Breite eines Maschenfensters entspricht. Hierdurch ergibt sich der erhebliche Vorteil, dass die befestigungsmittelfreien Randeinfassungen, beispielsweise die schräg nach oben zulaufenden Randeinfassungen eines trapezförmigen Haltenetzes, keine größere Sichtbehinderung darstellen als das Netzgewirke selbst. Dieser Vorteil ist insbesondere dann vorhanden, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Breite eines Randstreifens etwa der Breite eines schussfadenartigen Maschenelements angenähert ist.
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Zweckmäßig ist die Breite zweier korrespondierender Randstreifen zumindest im wesentlichen dieselbe.
Eine besonders herstellungsgünstige Ausführungsform ist entsprechend weiteren Erfindungsmerkmalen dadurch gekennzeichnet, dass die Sollschnittkante der Haltebahn und die beiden mit der Sollschnittkante der Haltebahn bündigen korrespondierenden Außenkanten beider Randstreifen durch denselben Schnitt gebildet sind.
Dies geschieht zweckmäßig so, dass zwei zunächst breitere separate Randstreifen den noch nicht bearbeiteten Netzrand überlappen und dabei lediglich mit ihren beiden zur Netzmitte hin weisenden Innenkanten untereinander und bezüglich des Netzes ausgerichtet werden. Sodann erfolgt eine vollflächige Verschweißung beider Randstreifen. Anschließend werden durch eine dem Sollverlauf bzw. dem Sollmaß entsprechenden einzigen gemeinsamen Schnitt sowohl die Sollschnittkante der Haltebahn als auch die mit der Sollschnittkante der Haltebahn bündigen korrespondierenden Außenkanten beider Randstreifen gemeinsam erzeugt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Außenflächen der
Randstreifen mit einer thermisch erzeugten Prägung versehen. Durch diese Prägung, beispielsweise in Gestalt einer textil- oder lederartigen Oberfläche, erhalten die Randstreifen gegebenenfalls zugleich mit dem Schweißvorgang ein ansprechendes Aussehen.
In den Zeichnungen ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel entsprechend der Erfindung dargestellt, es zeigt,
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Fig. 1 eine mehr schematische Ansicht einer bahnförmigen Rückhaltevorrichtung im ausgebreiteten Betriebszustand (irgendwelche fahrzeugseitigen Befestigungsstellen sind nicht gezeigt),
Fig. 2 eine Schnittdarstellung entsprechend der Schnittlinie H-Il in Fig. 1 und
Fig. 3A die Herstellungsweise einer schräg nach oben zulaufenden befestigungsmittelfreien Randeinfassung, wobei die rechts in Fig. 3A gezeigte fertige Randeinfassung etwa dem Schnitt gemäß der Schnittlinie HIA-IHA in Fig. 1 entspricht.
In Fig. 1 ist eine bahnförmige Rückhaltevorrichtung für den Innenraum von Kraftfahrzeugen insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
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Die Rückhaltevorrichtung 10 dient der Unterteilung und Absicherung des Laderaums z.B. eines Kombinations-Kraftwagens.
Die Rückhaltevorrichtung 10 weist eine Haltebahn 11 auf, welche netzartige Maschen M besitzt, deren ringsum geschlossene Maschenfenster mit F bezeichnet sind.
Zu ihrer Befestigung weist die Rückhaltevorrichtung 10 eine obere Haltestange 12 und eine untere Haltestange 13 auf. Zu deren Befestigung an der Haltebahn 11 sind oben an dieser eine Randeinfassung 14 und unten eine Randeinfassung 15 angebracht.
Die Randeinfassungen 14, 15 bestehen jeweils aus einer mit einer nicht gezeigten textlien Armierung versehenen Folie 20 aus PVC.
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Die Randeinfassungen 14, 15 weisen eine streifenförmige Form auf und werden über die unregelmäßig und gewissermaßen „ausgefransten" unbearbeiteten Stanzränder der Haltebahn 11 doppellagig umgeschlagen.
Die streifenförmigen Randeinfassungen 14, 15 sind so breit, dass sie nach ihrer Anbringung an der Haltebahn 11 Aufnahmekanäle 16, 17 für die Haltestangen 12, 13 ermöglichen.
Nach dem doppellagigen Umschlagen der streifenförmigen Randeinfassungen 14, 15 über die unbearbeiteten Netzränder 21, 22 hinweg werden die gegeneinander weisenden Fügeflächen 23, 24 der Randeinfassungen 14, 15 durch Andrücken von Kontaktwärmeflächen aufweisenden Werkzeugen miteinander verschweißt, und zwar stoffschlüssig und flächig miteinander verbunden. Hierbei durchgreifen die Schweißflächen S die zwisehen den Maschenelementen 25 (kettfadenartiges Maschenelement) und 26 (schussfadenartiges Maschenelement) gebildeten Freiräume. Diese Freiräume sind als Maschenfenster F geschlossen oder als nur zwei- oder dreiseitig von den Maschenelementen 25, 26 begrenzte Freiräume R offen.
Ein solcher Freiraum R ist rechts in Fig. 1 an einer der beiden seitlichen streifenförmigen Randeinfassungen und zwar an der Randeinfassung 19, gezeigt.
Die seitlichen streifenförmigen Randeinfassungen 18, 19, welche einander im wesentlichen identisch ausgestaltet sind, sind befestigungsmittelfrei, d.h. sie weisen keine Aufnahmekanäle 16, 17 für irgendwelche Haltestangen oder anderen Haltemittel auf.
Die Haltebahn 11 stellt ein in ihrer Grundkontur trapezförmiges Stanzteil dar. Hierbei können die Maschen M an den Überkreuzungsstellen K (z.B.
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Knüpfstellen, Einbindungsstellen) der kettfadenartigen Maschenelemente 25 und der schussfadenartigen Maschenelemente 26, die aus thermoplastischen Fasern bestehen, miteinander verschweißt sein.
Die Herstellung der beiden schräg nach oben aufeinander zulaufenden Netzeinfassungen 18, 19 soll nun anhand der Netzeinfassung 18 im Zusammenhang mit den Fig. 3 und 3A wie folgt beschrieben werden.
Ein relativ breiter oberer Randstreifen 2OA und ein relativ breiter unterer separater Randstreifen 2OB aus thermoplastischer Folie, beispielsweise PVC, wird, wie aus Fig. 3 ersichtlich, mit dem Netzrand 27, welcher zunächst noch unbearbeitet ist, vollflächig verschweißt. Statt der beiden Randstreifen 2OA, 2OB kann auch ein doppellagig umgeschlagener Randstreifen verwendet werden, dessen Gesamtbreite sich durch Addition der Breiten der Randstreifen 2OA und 2OB ergibt.
Sodann wird mit dem nur schematisch dargestellten Messerwerkzeug W eine dem Sollverlauf der seitlichen Randeinfassung 18 entsprechender Schnitt durchgeführt. Durch diesen Schnitt erhält die Netzbahn 11 eine SoII-Schnittkante SK, während zugleich ein oberer und ein unterer fertiger Randstreifen FO, FU entsteht. Dabei erhalten die Randstreifen FO, FU ebenfalls Schnittkanten in Gestalt zweier einander korrespondierender maßhaltiger Außenkanten AK. So entsteht also die seitliche Randeinfassung 18, welche sich demnach aus einem oberen fertigen Randstreifen FO und aus einem unteren fertigen Randstreifen FU zusammensetzt. Die gemäß Fig. 3A links in der Darstellung gezeigten abgeschnittenen Bereiche stellen wiederverwertbaren Abfall dar.
Die Breite BF eines Randstreifens 18, 19 beträgt nur einen Bruchteil der Breite eines Maschenfensters F.
Claims (5)
1. Bahnförmige Rückhaltevorrichtung (10) für den Innenraum von Kraftfahrzeugen, mit einer netzartige Maschen (M) aufweisenden Haltebahn (11), deren Umfangskontur von aus textilem oder folienartigem Werkstoff bestehenden, zwei Lagen aufweisenden Randeinfassungen (14, 15; 18, 19) saumartig begrenzt ist, bei welchen je eine obere Lage der Randeinfassung (14, 15; 18, 19) und je eine untere Lage der Randeinfassung (14, 15; 18, 19), einen Randbereich (21, 22; 27, 28) der Haltebahn (11) zwischen sich einschließend, flächig miteinander verbunden, insbesondere flächig miteinander verschweißt, sind, wobei mindestens eine Randeinfassung (15) mindestens eine Aufnahme (16) für ein fahrzeugseitig anzubringendes Befestigungsmittel, wie z. B. für eine Haltestange (12), für ein Halteseil od. dgl., bildet, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine befestigungsmittelfreie Randeinfassung (18) eine dem Sollverlauf entsprechende Schnittkante (SK) der Haltebahn (11) aufnimmt, dass die Schnittkante (SK) der Haltebahn (11) bündig mit zwei korrespondierenden Außenkanten (AK) zweier die Randeinfassung bildender separater Randstreifen (FO, FU) verläuft, und dass die Breite (BF) jedes Randstreifens (FO, FU) nur einen Bruchteil der Breite (BM) eines Maschenfensters (F) beträgt.
2. Bahnförmige Rückhaltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (BF) eines Randstreifens (FO, FU) etwa der Breite eines schussfadenartigen Maschenelements (26) angenähert ist.
3. Bahnförmige Rückhaltevorrichtung nach Anspruch 1 oder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (BF) zweier korrespondierender Randstreifen (FO, FU) zumindest im wesentlichen dieselbe ist.
4. Bahnförmige Rückhaltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ekennzeichnet, dass die Sollschnittkante (SK) der Haltebahn (11) und die beiden mit der Sollschnittkante (SK) der Haltebahn (11) bündigen korrespondierenden Außenkanten (AK) beider Randstreifen durch denselben Schnitt gebildet sind.
5. Bahnförmige Rückhaltevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenflächen der Randstreifen (FO, FU) mit einer thermisch erzeugten Prägung versehen sind.
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2001
- 2001-06-11 DE DE20109513U patent/DE20109513U1/de not_active Expired - Lifetime
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