DE20108268U1 - Warmspeisenausgabe - Google Patents
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Description
WEI019
Beschreibung
Warmspeisenausgabe
Warmspeisenausgabe
Die Erfindung betrifft eine Warmspeisenausgabe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Warmspeisenausgaben dienen in Großküchen, beim Catering und dergleichen dazu, größere Mengen der Speisen über einen längeren Zeitraum auf einer optimalen Ausgabetemperatur zu halten. Hierzu ist es z. B. aus der DE 24 42 852 Al, der EP 0 635 235 Bl und der DE 298 13 600 Ul bekannt, einen die Speisen aufnehmenden Speisenbehälter, z. B. einen Gastronorm-Speisenbehälter, gemäß DIN 66075 in einen Schacht einzuhängen, in welchem die Luft mittels einer Heizeinrichtung, vorzugsweise einer elektrischen Heizeinrichtung, erwärmt wird. Die erwärmte Luft in dem Schacht kommt mit der Außenwandung des Speisenbehälters in Berührung und hält dadurch die Speisen auf der gewünschten Temperatur.
Bei den bekannten Warmspeisenausgaben wird der Gastronorm-Speisenbehälter in den Schacht eingehängt, wobei der Speisenbehälter mit seinem nach außen abstehenden Rand auf dem Schachtrand aufsitzt. Der Speisenbehälter schließt dadurch die obere Schachtöffnung vollständig ab, so daß die erwärmte Luft für eine energiesparende Erwärmung der Speisen in dem Schacht gehalten wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Wärmung der Speisen in der Warmspeisenausgabe zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Warmspeisenausgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Der Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde, daß der dichte Abschluß der oberen Schachtöffnung durch den einge-
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setzten Speisenbehälter das Erwärmen der Speisen ungünstig beeinflußt. Die durch die Heizeinrichtung in dem Schacht erwärmte Luft kann nicht unbehindert an der Außenwand des Speisenbehälters hochsteigen, da sich oben in dem abgeschlossenen Schacht ein Polster von nicht erwärmter Luft ansammelt. Erst nach einer längeren Konvektionsdauer stellt sich eine ausreichende Durchmischung der Luft in dem Schacht ein, so daß die erwärmte Luft auch an die oberen Bereiche der Außenwand des Speisenbehälters gelangt und zu der gewünschten Warmhaltung &iacgr;&ogr; der Speisen beitragen kann.
Erfindungsgemäß wird dieser Nachteil dadurch beseitigt, daß zwischen dem Rand des Speisenbehälters und der Kante der oberen Schachtöffnung ein Spalt offen bleibt, durch welchen die Luft aus dem Schacht entweichen kann. Die durch die Heizeinrichtung in dem Schacht erwärmte Luft kann daher in dem Schacht nach oben steigen und die sich in dem Schacht befindende kalte Luft nach oben durch den offenen Spalt verdrängen. Dadurch kommt die erwärmte Luft sehr schnell mit allen Bereichen der Außenwand des in dem Schacht hängenden Speisenbehälters in Berührung. Ein effektives Warmhalten der Speisen ist dadurch unmittelbar nach der Inbetriebnahme der Heizeinrichtung möglich, ohne daß eine längere Vorheizperiode erforderlich ist. Auch während die Warmspeisenausgabe in Betrieb ist, strömt die durch die Heizeinrichtung erwärmte Luft kontinuierlich in dem Schacht nach oben und überstreicht die gesamte Außenwand des Speisenbehälters gleichmäßig. Dadurch wird vermieden, daß sich im Inneren des Schachtes an der Außenwand des Speisenbehälters eine Temperaturschichtung ausbildet, die zu einer ungleichmäßigen Erwärmung der Speisen in dem Speisenbehälter führt.
Der offene Spalt zwischen dem Rand des Speisenbehälters und der Kante der Schachtöffnung kann konstruktiv äußert einfach realisiert werden, wenn ein Speisenbehälter, z. B. ein Gastronorm-Speisenbehälter verwendet wird, der in den Schacht eingehängt wird, wobei er sich mit seinem nach außen abstehenden Rand auf dem oberen Schachtrand abstützt. Es ist in diesem Falle nur notwendig, zwischen den Rand des Speisenbehälters
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und den Schachtrand abstandhaltende Mittel anzuordnen, die den Rand des Speisenbehälters so weit über dem Schachtrand halten, daß der gewünschte Spalt frei bleibt.
Vorzugsweise ist der Spalt so gestaltet, daß er um den gesamten Umfang des Speisenbehälters umläuft. Dadurch ist gewährleistet, daß der Speisenbehälter auch über seinen gesamten Umfang gleichmäßig von der erwärmten Luft überstrichen wird.
&iacgr;&ogr; Die Mindestbreite des Spaltes in vertikaler Richtung ist dadurch bestimmt, daß eine ausreichende Luftmenge durch den Spalt durchtreten muß, um eine gleichmäßige Erwärmung des Speisenbehälters zu gewährleisten. Die Maximalbreite des Spaltes ist dadurch begrenzt, daß nicht mehr warme Luft aus dem Schacht entweichen soll, als zur Aufrechterhaltung einer gleichmäßigen Wärmeverteilung an der Wand des Speisenbehälters notwendig ist. Eine größere Spaltbreite und damit eine größere austretende Warmluftmenge hätte eine unnötige Energieverschwendung zur Folge. Aus diesen Bedingungen ergibt sich, daß die Breite des Spaltes wenigstens etwa 1 mm betragen soll, während oberhalb einer Breite von etwa 5-10 mm keine Verbesserung der Heizwirkung mehr erzielt wird, jedoch die Verluste an Heizenergie ansteigen. Vorteilhaft ist eine Spaltbreite von etwa 3 mm.
Um den Abstand zwischen dem Rand des Speisenbehälters und dem Schachtrand einzuhalten, können abstandhaltende Mittel an der Unterseite des Randes des Speisenbehälters ausgebildet sein, mit welchen sich der Speisenbehälter auf dem Schachtrand abstützt. Hierzu können abstützende Stege an der Unterseite des Randes des Speisenbehälters befestigt sein, z. B. angeschweißt oder angelötet. Es ist auch möglich, in dem Rand Sicken auszubilden, z. B. durch Tiefziehen oder Drücken, die nach unten aus dem Rand vorstehen und mit welchen sich der Speisenbehälter abstützt. Die Ausbildung der abstützenden Mittel an dem Rand des Speisenbehälters hat den Vorteil, daß die Erfindung auch bei vorhandenen Warmspeisenausgaben ohne Änderung des Schachtes, der Arbeitsplatte des Ausgabemöbels usw. eingesetzt werden kann.
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Es ist ebenso möglich, die abstandhaltenden Mittel an dem Schachtrand anzubringen, so daß herkömmliche Speisenbehälter verwendet werden können. Ist der Schacht mit einer metallischen Schachtwand ausgebildet, die mit einem nach außen stehenden Kragen in einen Ausschnitt einer Arbeitsplatte eingesetzt ist, so können die abstandhaltenden Mittel in gleicher Weise an diesem Kragen ausgebildet sein, z. B. durch aufgesetzte Stege oder durch in dem Kragen ausgebildete Sicken.
Weiter besteht die Möglichkeit, die abstandhaltenden Mittel an einem Rahmen auszubilden, der zwischen dem Rand des Speisenbehälters und dem Schachtrand eingelegt wird und um den Schacht und den Speisenbehälter umläuft. Der Rahmen kann z. B. ein Blechrahmen sein, an welchem die abstandhaltenden Mittel als Stege oder Sicken ausgebildet sind. Ebenso kann der Rahmen als gewellter Rahmen ausgebildet sein. Ein solcher Rahmen als Abstandshalter hat den Vorteil, daß dieser die Anwendung der Erfindung bei beliebigen Speisenbehältern und bei beliebigen Schachtgestaltungen ermöglicht. Nachteilig ist allerdings, daß der Rahmen ein zusätzliches Teil darstellt, welches gesondert gereinigt und aufbewahrt werden muß.
Ist in dem Schacht eine heb- und senkbare Trageplatte vorgesehen, die zum Anheben und Absenken des Speisenbehälters dient, so ist es auch möglich, den Speisenbehälter mittels dieser Trageplatte so weit anzuheben, daß sich der gewünschte offene Spalt zwischen dem Rand des Speisenbehälters und dem Schachtrand bildet.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
Figur 1 einen Vertikalsschnitt durch eine Warmspeisenausgabe,
Figur 2 eine Ansicht des Speisenbehälters einer ersten Ausführung von unten,
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;5
Figur 3 eine Draufsicht auf den Schacht einer zweiten Ausführung,
Figur 4 eine Draufsicht auf einen Rahmen einer dritten Ausführung ,
Figur 5 eine Seitenansicht des Rahmens der Figur 4 und Figur 6 eine Abwandlung des Rahmens der Figur 4.
In der Arbeitsplatte 10 eines Ausgabemöbels ist ein Ausschnitt vorgesehen, in welchen ein Schacht 12 eingesetzt ist. Der Schacht 12 hat üblicherweise rechteckigen Querschnitt, wobei seine vertikalen Wände vorzugsweise aus Edelstahl gefertigt sind. Der Schacht 12 weist eine Heizeinrichtung 14 auf, die im dargestellten Ausführungsbeispiel in den Boden des Schachtes integriert ist. Andere Anordnungen der Heizeinrichtung 14 sind ebenfalls möglich. Die Wandung des Schachtes 12 ist am oberen Rand nach außen abgekantet, so daß ein Kragen 16 gebildet wird, der den Rand des Ausschnittes der Arbeitsplatte 10 übergreift .
In den Schacht 12 ist ein Speisenbehälter 18 einsetzbar, z. B. ein Gastronorm-Speisenbehälter. Der Speisenbehälter 18 weist im Wesentlichen die gleiche Querschnittsform, jedoch etwas geringere Außenabmessungen auf wie der Schacht 12, so daß ein Wandabstand zwischen der Außenseite der vertikalen Wände des Speisenbehälters 18 und den vertikalen Wänden des Schachtes 12 besteht. Der Speisenbehälter 18 weist einen nach außen abstehenden oberen Rand 20 auf. Beim Einsetzen des Speisenbehälters 18 in den Schacht 12 sitzt der Speisenbehälter 18 mit seinem Rand 20 auf dem Kragen 16 des Schachtes 12 auf, wodurch der Speisenbehälter 18 in dem Schacht 12 hängend gehalten wird.
In an sich bekannter Weise können selbstverständlich auch mehrere Speisenbehälter 18 nebeneinander in einem gemeinsamen Schacht 12 angeordnet sein.
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Insoweit entspricht die Warmspeisenausgabe dem Stand der Technik, wobei sämtliche aus dem Stand der Technik bekannten Varianten in der Form des Schachtes 12, in der Ausbildung und Anordnung der Heizeinrichtung 14 sowie in der Form des Speisenbehälters 18 möglich sind.
Im Unterschied zu dem bekannten Stand der Technik wird erfindungsgemäß der Schacht 12 im Bereich der oberen Schachtöffnung durch den eingesetzten Speisenbehälter 18 nicht vollständig verschlossen. Es bleibt vielmehr zwischen dem Rand 2 0 des Speisenbehälters 18 und der oberen Kante der Schachtöffnung, die im dargestellten Ausführungsbeispiel durch den Kragen 16 gebildet wird, ein Spalt 22 offen, durch welchen die von der Heizeinrichtung 14 erwärmte und in dem Schacht 12 aufsteigende Luft am oberen Rand zwischen der Schachtwandung und dem Speisenbehälter 18 austreten kann. Der Spalt 22 läuft vorzugsweise über den gesamten Umfang des Speisenbehälters 18 und des Schachtes 12 um, so daß die erwärmte Luft in dem Schacht die Seitenwände des Speisenbehälters 18 über den gesamten Umfang und die gesamte Höhe des Speisenbehälters 18 gleichmäßig überstreichen kann.
Um den Spalt 22 zu erzeugen, sind vorzugsweise Mittel vorgesehen, die einen Abstand zwischen dem Rand 2 0 und dem Kragen 16 halten und über die sich der Rand 20 und damit der Speisenbehälter 18 auf dem Kragen 16 und damit dem Schacht 12 bzw. der Arbeitsplatte 10 abstützen. Unterschiedliche Ausgestaltungen dieser abstandhaltenden Mittel sind in den Figuren 2 bis 6 dargestellt.
In dem Ausführungsbeispiel der Figur 2, die eine Ansicht des Speisenbehälters 18 von unten zeigt, sind abstandhaltende Mittel 24 an der Unterseite des Randes 20 des Speisenbehälters vorgesehen. Diese abstandhaltenden Mittel 24 können als an dem Rand 2 0 angeschweißte Stege ausgebildet sein oder als in den Rand 20 eingedrückte oder tiefgezogene Sicken, die sich nach unten aus dem Rand 20 auswölben. Die Stege oder Sicken der abstandhaltenden Mittel 24 verlaufen vorzugsweise radial bzw. senkrecht zur jeweiligen Seitenkante des Speisenbehälters 18.
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Die abstandhaltenden Mittel 24 sind über den Umfang des Speisenbehälters 18 so verteilt, daß eine ausreichende und stabile Abstützung des Speisenbehälters 18 erfolgt und der Austrittsquerschnitt des Spaltes 22 nicht wesentlich gestört wird.
Wird der Speisenbehälter 18 in den Schacht 12 eingesetzt, so sitzt der Rand 20 des Speisenbehälters 18 mit den abstandhaltenden Mitteln 24 auf dem Kragen 16 des Schachtes 12 auf. Die abstandhaltenden Mittel 24 stützen und tragen den Speisenbehälter 18.
In dem Ausführungsbeispiel der Figur 3, die eine Draufsicht auf den Schacht 12 ohne Speisenbehälter 18 zeigt, sind die abstandhaltenden Mittel 24 an der Oberseite des Kragens 16 des Schachtes 12 vorgesehen. Auch hier können die abstandhaltenden Mittel 24 auf den Kragen 16 aufgeschweißte Stege sein oder in den Kragen 16 eingedrückte Sicken. Die Ausbildung der abstandhaltenden Mittel 24 als Sicken sind weniger vorteilhaft, da im Bereich dieser Sicken Schmutz zwischen die Arbeitsplatte 10 und den Kragen 16 eindringen kann. Die abstandhaltenden Mittel 24 sind in entsprechender Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel der Figur 2 in ausreichender Anzahl über den Umfang des Kragens 16 verteilt.
Wird im Ausführungsbeispiel der Figur 3 ein herkömmlicher Speisenbehälter 18 in den Schacht 12 eingesetzt, so sitzt der Rand 20 des Speisenbehälters 18 auf den abstandhaltenden Mitteln 24 des Kragens 16 auf, wodurch einerseits der Speisenbehälter 18 abgestützt wird und andererseits zwischen dem Rand 20 des Speisenbehälters 18 und dem Kragen 16 der Spalte 22 offen bleibt.
In dem Ausführungsbeispiel der Figuren 4 bis 6 ist ein Rahmen 26 vorgesehen, dessen Form und Abmessungen im Wesentlichen der Form und den Abmessungen des Randes 20 des Speisenbehälters 18 bzw. des Kragen 16 des Schachtes 12 entsprechen. Der Rahmen 26, der beispielsweise aus Edelstahl-Blech gefertigt ist, wird zwischen dem Rahmen 16 und dem Rand 20 eingelegt. Die abstandhaltenden Mittel 24 sind auch hier als Stege 24' ausgebildet,
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wie dies in Figur 5 gezeigt ist oder als Sicken 24'', wie dies in Figur 6 gezeigt ist.
Bei Verwendung des Rahmens 26 können ein herkömmliches Ausgabemöbel mit einem herkömmlichen Schacht 12 und herkömmliche Speisenbehälter 18 verwendet werden. Der Rahmen 16 mit den abstandhaltenden Mitteln 24 sorgt dafür, daß zwischen dem Rand 20 des Speisenbehälters 18 und dem Rahmen 16 des Schachtes 12 der erfindungsgemäße Spalt 22 offen bleibt.
Claims (8)
1. Warmspeisenausgabe, mit einem Schacht, mit einer die Luft in dem Schacht erwärmenden Heizeinrichtung und mit wenigstens einem Speisenbehälter, der in den Schacht einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem oberen Rand (20) des Speisenbehälters (18) und der Kante der oberen Öffnung des Schachtes (12) ein offener Spalt (22) vorhanden ist, durch welchen die Luft aus dem Schacht (12) austreten kann.
2. Warmspeisenausgabe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Speisenbehälter (18) in den Schacht (12) einhängbar ist und sich mit einem nach außen abstehenden oberen Rand (20) auf dem die Schachtöffnung umschließenden Schachtrand über den Spalt (22) bestimmende abstandhaltende Mittel (24) abstützt.
3. Warmspeisenausgabe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die abstandhaltenden Mittel (24) an der Unterseite des Randes (20) des Speisenbehälters (18) angebracht sind.
4. Warmspeisenausgabe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung des Schachtes (12) einen den Schachtrand bildenden nach außen abgekanteten Rahmen (16) aufweist und die abstandhaltenden Mittel (24) an der Oberseite des Kragens (16) angebracht sind.
5. Warmspeisenausgabe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die abstandhaltenden Mittel (24) an einem zwischen dem Rand (20) des Speisenbehälters (18) und dem Schachtrand einlegbaren Rahmen (26) ausgebildet sind.
6. Warmspeisenausgabe nach einem der Ansprüche 3-5, dadurch gekennzeichnet, daß die abstandhaltenden Mittel (24) in radialer zu der Kante des Schachtes (12) senkrechter Richtung verlaufen und beabstandet über den Umfang des Schachtes (12) bzw. des Speisenbehälters (18) verteilt angeordnet sind.
7. Warmspeisenausgabe nach einem der Ansprüche 3-6, dadurch gekennzeichnet, daß die abstandhaltenden Mittel (24) als Stege (24') oder Sicken (24") ausgebildet sind.
8. Warmspeisenausgabe nach einen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Spaltes (22) 1 mm bis 10 mm, vorzugsweise 1 mm bis 5 mm und insbesondere etwa 3 mm beträgt.
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