DE20108193U1 - Postkarte - Google Patents
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Description
Karte, insbesondere Postkarte, Ansichtskarte, Grußkarte, Glückwunschkarte, zum Versenden über ein Logistikunternehmen und einen Behälter für elektronische Datenträger, insbesondere
eine CD-ROM.
Die Erfindung betrifft eine Karte, insbesondere Postkarte, Ansichtskarte, Grußkarte, Glückwunschkarte oder dergleichen, zum Versenden über ein Logistikunternehmen gemäß den im Oberbegriff angegebenen Merkmalen und einen Behälter für einen elektronischen Datenträger, insbesondere eine CD-ROM.
Es ist anerkanntermaßen beliebt, beispielsweise auf Urlaubsreisen Grußmeldungen über Ansichtskarten an Verwandte oder Bekannte zu versenden. Hierbei ist meistens die eine Seite mit fotografischen Abbildungen des Reisezielorts versehen, während die andere Seite für persönliche Notizen und Anbringen der Adresse und Frankierungswertmarken frei ist. Mit der Ansichtskarte soll der Empfänger einen ersten Eindruck von den Erlebnissen des Reisenden erlangen, bevor dieser selbst bei Rückkehr davon berichten kann. Bei den bekannten Ansichtskarten ist die Informationsmenge auf die visuell sichtbaren Merkmale auf der Karte begrenzt, so dass nur im beschränkten Umfang Informationen über die bekannten Ansichtskarten übermittelt werden können. Ferner kann der Käufer bei erfolgter Auswahl der Ansichtskarte die Gestaltungsart zumindest der bildlichen Komponente der Karte nicht mehr beeinflussen.
Weiterhin ist bekannt, elektronische Daten über mit entsprechenden Datenverarbeitungsgeräte verbindbare Datenträger zu sichern, um beispielsweise die gespeicherten Daten auf andere Datenverarbeitungsgeräte zu überspielen. Als Datenträger kommen Disketten, CD-ROM, etc. in Betracht. Diese sind meist in entsprechenden Behältern zum Schutz gegen äußere Einflüsse gelagert.
Es stellt sich die Aufgabe, eine Karte zum Versenden über ein Logistikunternehmen, wie Postkarten oder Ansichtskarten, bezüglich ihrer Funktion der Informationsübermittlung weiterzuentwickeln, um ihre Attraktivität als persönlicher Nachrichtenträger zu steigern.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Erfindungsgemäß ist die Karte zum Versenden über ein Logistikunternehmen mit einem elektronischen Datenträger versehen, der zusammen mit der Karte an den Empfänger übermittelt wird. Zum Schutz des Datenträgers ist der Datenträger bezüglich der Karte so anzuordnen, daß sein zum Auslesen vorgesehene Bereich von der Karte bedeckt und somit geschützt ist. Im Falle einer CD-ROM als Datenträger liegt die mit Daten beschriebene Scheibenseite am Kartenblatt an. Auf dem Datenträger können jegliche Information, wie Musik, Sprache, Bild, Video und dergleichen, enthalten sein. Besonders vorteilhaft ist die Erfindung bei einer Ansichtskarte, die mit einer CD-ROM ausgestattet ist, die mit speziellen ausführlichen Informationen über das Reiseziel versehen sein kann. Außerdem können durch den Erwerber zusätzliche Informationen in dem Datenträger aufgenommen und vorgegebene Informationen individuell abgeändert werden. Hierfür ist verkäuferseitig ein entsprechendes Datenverarbeitungsgerät vorzusehen, das eine derartige Manipulation des Datenträgers zuläßt.
Zur Sicherung des Datenträgers während des Beförderungsweges der Karte ist der Datenträger insbesondere an dem Kartenblatt lösbar befestigt. Mit Erhalt der Karte kann der Empfänger den Datenträger von der Karte lösen und ihn in einer entsprechenden, mit dem Datenträger kommunizierfähigen elektronischen Einrichtung abspielen. Der Datenträger kann direkt oder indirekt über eine dünne Hülle an dem Kartenblatt geklebt sein. Ferner kann das Kartenblatt mit dem Datenträger von einer Folie beispielsweise aus Cellophan® vollständig umgeben sein. Schließlich kann der Datenträger über einen Klebefilm an der Karte befestigt sein. Der Klebefilm kann als Etikett oder Siegel ausgebildet sein, um ein unbefugtes Entfernen des Datenträgers von der Karte zumindest sichtbar zu machen.
Vorteilhafterweise ist die Datenträgeraufnahme der Karte durch einen von zwei übereinander angeordneten Kartenblattabschnitten begrenzten Zwischenraum gebildet. Mit dieser Ausgestaltung der Karte bleibt deren Abmessung im wesentlichen flach, wie es die meisten Logistikunternehmen auch hinsichtlich der Kosten für die Beförderung fordern.
Für die Karte kann jedes beliebige Format gewählt sein, wobei das Format der „Super-Welt-Postkarte" (SWPK - 12 &khgr; 17 cm) bevorzugt ist. Allerdings ist bei der freien Wahl des Formats der Karte darauf zu achten, daß dessen Abmessung zumindest gleich der Größe des zum Auslesen der Daten vorgesehenen Datenträgerbereichs ist.
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Die erfindungsgemäße Karte kann durch jegliches geeignetes Material, wie Papier, Kunststoff und dergleichen, gebildet sein. Bei der Verwendung von Papierwerkstoffen ist ein ausreichend steifes Kartonmaterial zu wählen, was mit einer Kartonstärke von 330 g/m2 erfüllt ist. Das Papiermaterial kann zumindest teilweise mit einer UV-Glanzlackierungsschicht versehen sein. Ferner kann für die persönliche Beschriftung der Karte ein bestimmter Bereich zum Anbringen von Text, Adresse und Frankierwertmarken vorgesehen sein.
Ferner stellt sich die Aufgabe, einen Behälter für elektronische Datenträger über ihre Schutzfunktion funktional zu erweitern. Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 12 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafterweise umfasst der CD-Behälter zumindest eine mit herkömmlichen Schreibern beschreibbare Fläche, auf den die Adresse des Empfängers und/oder anderes notiert werden können. Damit kann der CD-Behälter als Postkarte verwendet werden.
Weitere Eigenschaften, Vorteile und Merkmale der Erfindung werden in der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der beiliegenden Zeichnungen erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. la eine Vorderseite einer erfindungsgemäßen Karte;
Fig. Ib eine Rückseite der Karte nach Fig. la;
Fig. Ic eine Schnittansicht der Karte gemäß der Schnittlinie I-I nach Fig. Ib;
Fig. 2a eine Vorderansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der
erfindungsgemäßen Karte;
Fig. 2b eine Rückseite der Karte nach Fig. 2a;
Fig. 2c die Karte nach den Fig. 2a und 2b in ihrem aufgeklappten Zustand; und
Fig. 2d eine Schnittansicht der Karte gemäß der Schnittlinie &Igr;&Igr;-&Pgr; nach Fig. 2b.
Die in Fig. la bis Ic dargestellte erfindungsgemäße Karte stellt eine Postkarte 1 dar. Die Karte 1 umfaßt auf ihrer Vorderseite 3 ein strichliert gekennzeichnetes, mit herkömmlichen Handschreibern beschreibbares Adressenfeld 5. Neben dem Adressenfeld 5 ist ein weiteres mit herkömmlichen Handschreibern beschreibbares Feld zum Notieren von persönlichen Nachrichten vorgesehen. Über dem Adressenfeld ist ein Platz 7 zum Anbringen einer Frankierwertmarke vorgesehen.
Wie in Fig. Ic ersichtlich ist, wird die Karte 1 durch zwei übereinandergelegte Kartenblattabschnitte 11 und 13 gebildet. Die Außenfläche des Kartenblattabschnitts 13 bildet die Vorderseite 3 der Postkarte 1, während die Außenfläche des Kartenblattabschnitts 11 die Rückseite 15 der Karte 1 bildet. In dem Kartenblattabschnitt 11 ist ein bogenförmiger Schlitz 17 vorgesehen, der im wesentlichen in der Mitte des Kartenblattabschnitts 11 eingebracht ist und sich von einer Längskante 21 zur gegenüberliegenden 23 erstreckt.
Die Karte 1 besitzt eine Rechtecksform mit zwei Längskanten 21, 23 und zwei Querkanten 25, 27. Die entsprechenden Längskanten und Querkanten der Kartenblattabschnitte 11, 13 sind miteinander fest verbunden, so dass ein von den beiden Kartenblattabschnitten 11, 13 begrenzter Zwischenraum 31 entsteht. Über den Schlitz 17 ist eine CD-ROM 33 in den Zwischenraum 31 eingesteckt, wobei der strichliert dargestellte Teil der CD-ROM vom dem Kartenblattabschnitt 11 bedeckt ist. Die durch den engen Zwischenraum gebildeten Reibflächen (nicht dargestellt) zwischen der CD-ROM 33 und der Innenfläche der Kartenblattabschnitte 11, 13 gewährleisten einen zuverlässigen Halt der CD-ROM 33 in der Zwischenraumaufnahme. Der Schlitz 17 ist so gekrümmt, daß ein Teil der CD-ROM 33 - mit durchgezogener Linie dargestellt - aus dem Zwischenraum 31 durch den Schlitz 17 hindurch hervorsteht. Damit kann die CD-ROM 33 zum Entnehmen leicht gegriffen werden und zusätzlich wird dem Empfänger auf die Anwesenheit eines elektronischen Datenträgers 33 hingewiesen. Die Datenleseseite der CD-ROM 33 ist zum einen Teil von der Innenfläche des Kartenblattabschnitts 13 und zum anderen Teil von der Außenfläche des Kartenblattabschnitts 11 bedeckt und somit ganzflächig geschützt.
In dem Zwischenraum 31 kann ein Befestigungsplättchen 35 zum Fixieren der CD-ROM vorgesehen sein. Für das Befestigungsplättchen 35 kann auch ein Klebebereich an der Innenfläche eines Kartenblattabschnitts 11, 13 vorgesehen sein.
Die in Fig. 2a bis 2d dargestellte Postkarte 41 umfaßt ebenfalls auf ihrer Vorderseite 43 ein Adressenfeld 45 sowie einen Platz 47 zum Anbringen einer Frankierwertmarke. Die Postkarte 41 ist im wesentlichen quadratisch und umfaßt zwei übereinander angeordnete Kartenblattabschnitte 51, 53. Die Kartenabschnitte 51, 53 sind an ihren Rändern 55, 57, 59 fest miteinander verbunden. An den nicht zusammengefügten Rändern 61 ist eine Seitenöffnung zum Einstecken der CD-ROM vorgesehen. Somit bilden die Kartenblattabschnitte 51, 53 einen Zwischenraum 63 zur Aufnahme der CD-ROM 65.
Der Kartenblattabschnitt 53 ist an der in der Nähe der Seitenöffnung liegenden Seite mit einem bogenförmigen Ausschnitt 67 versehen, damit die in den Zwischenraum 63 eingesteckte CD-ROM 65 durch die Seitenöffnung für ein Greifen der CD-ROM 65 vorsteht.
An den Kartenblattabschnitt 51 schließt ein Deckkartenblattabschnitt 71 an, dessen Außenseite die Vorderseite 43 der Karte 41 bildet. Der Deckkartenblattabschnitt 71 wird über die beiden übereinander angeordneten Kartenblattabschnitte 51, 53 geklappt, wodurch die in den Zwischenraum 63 aufgenommene CD-ROM 65 vollständig bedeckt ist. An dem dem Kartenrand 61 gegenüberliegenden Rand 73 ist eine Klebebefestigungslasche 75 vorgesehen, die mit der Außenfläche des Kartenblattabschnitts 51 klebend zusammenwirkt.
Ein besonders einfaches Herstellungsverfahren für die erfindungsgemäße Postkarte 1, 41 besteht darin, für die Kartenblattabschnitte 11, 13, 51 und 53 (strichliert nach Fig. 2c) ein einstückiges Kartenblatt 77 zu verwenden, das in zwei gleich große Kartenblattabschnitte 11, 13, 51, 53 gefaltet werden kann. Auf diese Weise ist bereits ein abgeschlossener Randabschnitt 57, 21 durch den Faltbereich gegeben. Lediglich die weiteren Ränder 25, 23, 27 bzw. 55, 59 der Karten 1 bzw. 41 sind fest miteinander beispielsweise mittels Klebstoff zu verbinden.
Für die Ausführungsform nach den Fig. 2a) bis 2d) besteht das Kartenblatt 77 aus drei im wesentlichen gleich großen Kartenblattabschnitten 51, 53 (strichliert nach Fig. 2c) und 71, die übereinander faltbar sind.
Claims (13)
1. Karte, insbesondere Postkarte, Ansichtskarte, Grußkarte, Glückwunschkarte oder dergleichen, zum Versenden über ein Logistikunternehmen umfassend wenigstens ein Kartenblatt (77), dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Aufnahme für einen elektronischen Datenträger, insbesondere eine CD-ROM (33, 65), aufweist, wobei der in der Aufnahme liegende elektronische Datenträger bezüglich des Kartenblatts (77) so angeordnet ist, daß der zum Auslesen der Daten vorgesehene Datenträgerbereich von dem Kartenblatt (77) bedeckt ist.
2. Karte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der in der Aufnahme liegende Datenträger an dem Kartenblatt (77) lösbar befestigt ist.
3. Karte nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass für die Aufnahme zwei übereinander angeordnete Kartenblattabschnitte (11, 13, 51, 53) vorgesehen sind, die einen Zwischenraum (31, 63) zum Aufnehmen des Datenträgers bilden.
4. Karte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartenblattabschnitte (11, 13, 51, 53) durch entsprechendes Falten des Kartenblatts (77) gebildet sind.
5. Karte nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ränder (21, 23, 25, 27) der Kartenblattabschnitte (11, 13) miteinander fest verbunden sind, wobei in einem Kartenblattabschnitt (11) ein Schlitz (17) eingebracht ist, durch den der Datenträger in den Zwischenraum (31) einbringbar ist.
6. Karte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (17) am Kartenblattabschnitt (11) so angeordnet ist, daß ein Teil des Datenträgers durch den Schlitz (17) hindurch aus dem Zwischenraum (31) vorsteht.
7. Karte nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ränder (55, 57, 59) der Kartenblattabschnitte (51, 53) bis auf eine Seitenöffnung fest verbunden sind, durch die der Datenträger in den Zwischenraum (63) einbringbar ist.
8. Karte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kartenblattabschnitt (53) am Rand der Seitenöffnung einen Ausschnitt (67) zum Greifen des im Zwischenraum (63) liegenden Datenträgers aufweist.
9. Karte nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Deckkartenblattabschnitt (71) vorgesehen ist, der mit einem Kartenblattabschnitt (51) fest verbunden ist und über die beiden Kartenblattabschnitte (11, 13, 51, 53) klappbar ist.
10. Karte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Einrichtung zum lösbaren Befestigen des Deckkartenblattabschnitts (71) im geklappten Zustand an der Außenfläche eines Kartenblattabschnitts (51) aufweist.
11. Karte nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, der Deckkartenblattabschnitt (71) ein Teil des Kartenblatts (77) ist und entsprechend über das die Kartenblattabschnitte (11, 13, 51, 53) faltbar ist.
12. Behälter für einen Datenträger, insbesondere eine CD-ROM, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter als Karte, Postkarte (1, 41), Ansichtskarte, Grußkarte, Glückwunschkarte oder dergleichen ausgebildet ist.
13. Behälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 11 ausgebildet ist.
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