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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine beschriftbare Einheit zur Kennzeichnung
von Versandgütern
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Im
wachsenden Markt für
Versendungskäufe ist
es zu einem alltäglichen
Standardvorgang geworden, dass die versandte Ware bei Nichtgefallen
innerhalb einer gesetzlich oder vertraglich garantierten Zeit vom
Käufer
an den Versender zurückgeschickt wird.
Dabei kann eine mangelnde Unterstützung des dem Käufer zustehenden
Rücksenderechts
diesen zwar nicht von der Rücksendung
abhalten, jedoch seine Zufriedenheit mit dem Versandverkäufer herabsetzen.
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DE 299 12 339 U1 beschreibt
eine beschriftbare Einheit zur Kennzeichnung von Sendungen, bei der
ein ineinander gefalteter Stapel von drei beschrifteten Abschnitten
eines Papierbogens auf einem Postpaket aufklebbar ist, wobei ein oberer
Teil eine Versandadresse eines Paketempfängers trägt. Die beschriftbare Einheit
trägt zwar
zu einer Vereinfachung der Bereitstellung eines Belegabschnittes
für die
Auslieferung des Postpakets dar, gibt jedoch für eine etwaige Rücksendung
des Pakets keinerlei Vereinfachung gegenüber einem herkömmlichen
Paketaufkleber an.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, eine eingangs genannte beschriftbare
Einheit anzugeben, bei der die Rücksendung
eines Versandgutes vereinfacht ist.
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Diese
Aufgabe wird für
eine eingangs genannte beschriftbare Einheit erfindungsgemäß durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhaft
ist dabei das untere Teil bereits mit der entsprechenden Rücksendeadresse
beschriftet, so dass lediglich ein Entfernen der darüber liegenden Teile
der beschriftbaren Einheit notwendig ist. Das Versandgut kann dann
vom ursprünglichen
Empfänger
ohne oder mit nur wenigen weiteren Maßnahmen bei der Post oder einem
anderen Versandunternehmen aufgegeben werden. Gegebenenfalls kann
der mit der Rücksendeadresse
beschriftete untere Teil auch mit weiteren Beschriftungen versehen
sein, die z.B. eine Freimachung für die Rücksendung beinhalten oder eine Übernahme
der Portokosten durch den Rücksendeempfänger garantieren.
Diese und andere Informationen für
das Versandunternehmen können
insbesondere in Strichcodierung oder anderer von Maschinen lesbarer
Codierung auf dem unteren Teil vorgesehen sein.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung sind das obere Teil und das untere Teil
zwei über
eine Schwächungslinie
verbundene Teile eines Blattes aus einem flexiblen Material, insbesondere
Papier. Eine solche einstückige
Ausbildung von oberem und unterem Teil ermöglicht eine kostengünstige und
einfache Herstellung einer erfindungsgemäßen beschriftbaren Einheit,
wobei die Schwächungslinie,
die zum Beispiel eine Perforation ist, ein kontrolliertes Entfernen
des oberen Teils von dem unteren Teil ermöglicht. Zweckmäßig sind
dabei die Empfängeradresse
und die Rücksendeadresse
jeweils auf gegenüberliegenden Seiten
des Blattes aufgebracht, so dass eine sinnvolle Orientierung der
Adressen durch ein Umklappen des oberen Teils um die Schwächungslinie
herum auf das untere Teil erfolgt.
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Besonders
bevorzugt weist das obere Teil eine Lasche, insbesondere Klebelasche
zur Festlegung des oberen Teils auf, wobei das obere Teil über eine
Schwächungslinie
von der Lasche ablösbar
ist. Hierdurch kann insgesamt das obere Teil über Schwächungslinien und somit leicht
und kontrolliert ablösbar
gehalten sein.
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Weiterhin
bevorzugt weist das Zwischenteil eine Lasche zur Festlegung an zumindest
dem oberen Teil oder dem unteren Teil auf, wodurch eine einfache
Festlegung des Zwischenteils gewährleistet
ist.
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In
besonders bevorzugter Ausführung
hat das obere Teil eine Lasche zur Verbindung mit einer Lasche des
Zwischenteils, wobei die Lasche des Zwischenteils mit einer Lasche
eines weiteren Zwischenteils oder einer Lasche des unteren Teils
verbindbar und insbesondere verklebbar ist.
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Bevorzugt
ist dabei zumindest eine, insbesondere jede der Laschen über eine
Schwächungslinie
lösbar
mit dem unteren Teil und/oder dem Zwischenteil und/oder dem oberen
Teil verbunden, so dass besonders bevorzugt die mehreren Teile der
beschriftbaren Einheit im Bereich der Laschen wie ein abreißbarer Papierblock übereinander
gestapelt sind.
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Weiterhin
bevorzugt weist zumindest das obere Teil seitliche, insbesondere
mit einer Schwächungslinie
versehene Laschen auf, mittels derer das obere Teil festlegbar ist.
Hierdurch ist insbesondere in Verbindung mit einer stirnseitigen
Festlegung eine Einkapselung eines Zwischenraums zwischen oberem
und unterem Teil ermöglicht.
Zweckmäßig kann in
diesen Zwischenraum eine Beigabe, zum Beispiel ein aktueller Werbeprospekt,
lose eingelegt werden, so dass die beschriftbare Einheit vielseitig
ausrüstbar ist.
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In
weiterer bevorzugter Ausführung
ist eine Aufreißlasche
an der beschriftbaren Einheit vorgesehen, so dass der ursprüngliche
Empfänger
die Einheit nicht nur auf einfache Weise öffnen kann, sondern auch eine
Fehlbedienung wie ein gewaltsames Aufreißen an einer falschen Stelle
weitgehend vermieden wird.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der erfindungsgemäßen beschriftbaren Einheit
ergeben sich aus dem nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel
sowie aus den abhängigen
Ansprüchen.
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1 zeigt
einen mit drei Schwächungslinien
versehenen rechteckigen Papierbogen, der ein oberes und ein unteres
Teil einer beschriftbaren Einheit umfasst.
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2 zeigt
eine Draufsicht auf ein Zwischenteil einer beschriftbaren Einheit.
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3 zeigt
eine stark überhöhte Schnittansicht
von der Seite eines Versandguts mit einer darauf aufgebrachten beschriftbaren
Einheit im Zustand der Versendung an einen Empfänger.
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4 zeigt
eine Draufsicht auf die beschriftbare Einheit aus 3.
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Die
beschriftbare Einheit umfasst einen einstückigen Papierbogen 1,
welcher insbesondere DIN A4-Format haben kann. Der Papierbogen 1 hat
eine als Perforation ausgebildete Schwächungslinie 2, die entlang
seiner Mittelhalbierenden verläuft.
Die Schwächungslinie 2 teilt
den Bogen 1 in einen oberen Teil 3 und einen unteren
Teil 4. Jeder der Teile 3, 4 hat endseitig
eine Klebelasche 3a, 4a welche über eine jeweilige
Schwä chungslinie
(Perforation) 3b, 4b mit dem jeweiligen Teil 3, 4 verbunden
ist. Die Schwächungslinie 3b des
oberen Teils 3 ist dabei Teil einer Aufreißlasche 8.
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Das
untere Teil 4 ist in der Draufsicht nach 1 mit
einer Rücksendeadresse 4c versehen, welche
bei der gezeigten Orientierung des Bogens 1 sichtbar ist.
Eine Zustelladresse 3c an einen ursprünglichen Empfänger befindet
sich auf dem oberen Teil 3, wobei die Empfängeradresse 3c auf
der bezüglich
der Rücksendeadresse 4c gegenüberliegenden
Seite des Bogens 1 gedruckt ist, was durch die gestrichelte
Darstellung der Empfängeradresse 3c verdeutlicht
wird.
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Ein
rechteckiges Zwischenteil 5 hat eine im wesentlichen gleiche
Breite wie der Bogen 1, ist in der Längsrichtung jedoch etwas kürzer; insofern
sind die Zeichnungen 1 und 2 im wesentlichen maßstabsgerecht.
Das Zwischenteil 5 ist vorliegend eine Rechnung, die von
dem Empfänger
zu entnehmen ist. Das Zwischenteil 5 hat nur an seinem
einen Ende eine Klebelasche 5a, welche in ihrer Größe den Klebelaschen 3a und 4a des
Bogens 1 entspricht. Die Klebelasche 5a ist über eine
Schwächungslinie 5b mit
dem Zwischenteil 5 verbunden. Ferner hat das Zwischenteil 5 eine
Sollknicklinie 6, entlang derer ein Abschnitt des Zwischenteils 5 umgeknickt
bzw. umgeschlagen werden kann, so dass das Zwischenteil 5 insgesamt
zwischen dem unteren Teil 4 und dem oberen Teil 3 aufgenommen
werden kann.
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Die
erfindungsgemäße beschriftbare
Einheit kann mehrere Zwischenteile 5 aufweisen, wobei z.B. eines
eine Rechnung und ein anderes ein Zustellbelegabschnitt sein kann.
Auch kann es sich um mehrere Kopien einer Rechnung oder um weitere
Mitteilungen des Versenders handeln.
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Aus
der Darstellung nach 3 ist ersichtlich, auf welche
Weise die einzelnen Teile der beschriftbaren Einheit im Zustand
der ursprünglichen Versendung
miteinander verbunden sind. Das untere Teil 4 hat eine
Klebebeschichtung 4d, welche vorteilhaft als Klebeschicht
mit abziehbarer Schutzfolie auf der dem Adressfeld 4c abgewandten
Seite des Bogens 1 im Bereich des unteren Teils 4 vorgesehen
ist. Mittels dieser Klebeschicht ist nach Entfernen der Schutzfolie
(nicht dargestellt) das untere Teil 4 auf ein Versandgut 7 aufklebbar.
Das Zwischenteil 5 ist mit seiner Klebelasche 5a über eine
Kleberschicht 5e auf die Klebelasche 4a des unteren
Teils 4 aufgeklebt. Klebeschichten sind in der Darstellung
nach 3 jeweils als schrägschraffierte Kästchen dargestellt. Nach
der Befestigung des Zwischenteils 5 an dem unteren Teil 4 über die
jeweiligen Klebelaschen 4a, 5a wird der Zwischenteil 5 gegebenenfalls
entlang seiner Sollknicklinie 6 umgeklappt. Abschließend wird
der obere Teil 3 um die Schwächungslinie 2 herum
gefaltet und die Klebelasche 3a wird über eine Kleberschicht 3d an
der Klebelasche 5a des Zwischenteils verklebt.
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Die
Schwächungslinien 4b, 5b, 3b fluchten miteinander,
was durch eine senkrechte gestrichelte Linie in 3 angedeutet
ist.
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Analog
zu den stirnseitigen Schwächungslinien 3b und 5b haben
das obere Teil 3 und das Zwischenteil 5 jeweils
seitliche Schwächunglinien 9, 5d, durch
die jeweilige seitliche Laschen 10, 5c abgetrennt
sind. Diese seitlichen Laschen sind aufeinander festgelegt, insbesondere
mittels Klebung oder auch Wellenprägung. Durch die Festlegung
der stirnseitigen und seitlichen Laschen 3a, 4a, 5a, 10, 5c aneinander
ist insgesamt eine Kapselung eines Volumens zwischen oberem Teil 3 und
unterem Teil 4 erreicht. Vor Festlegung der Laschen kann
somit eine Beigabe (nicht dargestellt) ohne weitere Festlegung bzw.
lose zwischen den Teilen platziert werden. Dabei kann es sich zum
Beispiel um einen aktuellen Werbeprospekt oder ähnliches handeln. Insbesondere
ist jedes flache Objekt, z.B. auch eine Compact Disc, das in seinem
Abmessungen kleiner als das obere Teil 3 ist, geeignet.
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Im
Interesse einer kostengünstigen
automatisierten Herstellung einer erfindungsgemäßen beschriftbaren Einheit
wird die Einheit zunächst
maschinell weitgehend vorbereitet und dann als fertige Einheit über die
Klebebeschichtung 4d auf das entsprechende Versandgut aufgebracht.
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Als
besondere, nicht dargestellte Vereinfachung für die Herstellung der beschriftbaren
Einheit kann es vorgesehen sein, dass die Empfängeradresse 3c sich
auf einer abziehbaren Schutzfolie einer Klebeschicht befindet, wobei
die Klebeschicht 4d des unteres Teils 4 nur ein
Abschnitt der Klebeschicht darstellt, wobei dieser Abschnitt vor
Aufbringung auf das Versandgut 7 durch einen separierten
Teil der Schutzfolie überdeckt
ist. Somit wäre
das Blatt 1 nur einseitig zu bedrucken, nämlich mit
der Rücksendeadresse 4c,
wobei die Rückseite
des Blattes 1 mit der beschriebenen, oberes Teil 3 und
unteres Teil 4 teilweise überdeckenden Klebeschicht und
deren mit der Adresse 3c bedruckten Schutzfolie versehen wird.
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Die
Erfindung funktioniert nun wie folgt:
Das nach 3 bzw. 4 vorbereitete
Versandgut wird an ein Versandunternehmen übergeben. Nach Auslieferung
an den Empfänger,
welcher im allgemeinen ein Käufer
ist, wird von diesem die Perforation 3b durch Abreißen der
Aufreißlasche 8 gelöst, so dass
das obere Teil 3 aufgeklappt werden kann. Hiernach kann
das Zwischenteil 5 von dem Versandgut 7 durch
Abreißen
der Perforation 5b entfernt werden; im allgemeinen ist
das Zwischenteil 5 eine Rechnung oder eine andere wichtige
Informationen für
den Empfänger
des Versendungskaufs und soll in dessen Besitz bleiben. Stellt der
Empfänger
nun zum Beispiel fest, dass er an der Ware nicht interessiert ist oder
diese gar Transport- oder andere Schäden aufweist, so kann er den
oberen Teil 3 entlang der Perforation 2 abtrennen,
wobei insgesamt ein Versandgut 7 mit vorbereiteter Rücksendeadresse 4c und entsprechend
bereits auf der Versandgut 7 aufgebrachten Rücksendeaufkleber
(unteres Teil 4) vorliegt.
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Allgemein
können
die Beschriftungen auf oberem Teil 3 und insbesondere unterem
Teil 4 neben den entsprechenden Adressen auch Strichcodes oder
andere Informationen (nicht dargestellt) enthalten, die insbesondere
eine Kostenübernahme
oder andere technische Mitteilungen an das Versandunternehmen betreffen.
Es versteht sich, dass das obere Teil 3 und das untere
Teil 4 jeweils mit einer entsprechenden Absenderadresse
versehen sein können.
Je nach Organisation des ursprünglichen
Versenders kann es insbesondere sein, dass die Adresse 4c,
an welche die eventuelle Rücksendung
stattfinden soll, von einer gegebenenfalls auf dem oberen Teil 3 vorgesehenen
Absenderadresse abweichen kann.