DE19835061A1 - Gebinde - Google Patents
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Abstract
Das Gebinde weist einen vorgedruckten und einen handschriftlich ergänzenden Teil zur Übermittlung von Nachrichten auf. Der vorgedruckte Teil ist auf einer anderen Fläche als der handschriftlich ergänzbare Teil vorgesehen. Beide Teile sind durch Vornahme einer Schwenkbewegung von der einen zur anderen Fläche zu einer Einheit ergänzbar. Die Nachrichten sind verschlüsselt. Die Flächen sind Teile einer Packung. Die Packung ist als Quader mit sechs Flächen ausgebildet. Zwei einander gegenüberliegende Flächen des Quaders tragen die Nachrichten.
Description
Die Erfindung betrifft ein Gebinde mit mindestens zwei Seiten
und einem vorgedruckten und einem handschriftlich ergänzbaren
Teil zur Übermittlung von Nachrichten.
Derartige Gebinde werden in Form von Bestätigungsschreiben
verwendet. In diesem Fall befindet sich auf einer ersten Seite
ein vorgedruckter Teil, in dem eine offizielle Handlung, bei
spielsweise der Empfang einer Sendung, bestätigt wird. Am Ende
dieser Mitteilung wird sodann eine Unterschrift eines für den
Empfang der Sendung Berechtigten hinzugesetzt.
In ähnlicher Form sind auch Karten organisiert, die dazu die
nen, eines Partners freundlich zu gedenken. So werden bei
spielsweise Glückwunschkarten vorgedruckt und lediglich mit
einer Unterschrift versehen. In manchen Fällen fehlt sogar ein
persönlicher Hinweis auf einen Absender.
Diese Gebinde sind nicht in der Lage, den Bedachten auf eine
Nachricht zu verweisen, die auf einer dem vorgedruckten Teil
abgewandten Rückseite des Gebindes vorgesehen ist. Diese
bleibt vom Empfänger regelmäßig unbeachtet. Er nimmt daher
Mitteilungen nicht wahr, die auf der Rückseite abgedruckt
sind. Diese können von erheblicher Wichtigkeit sein, z. B. in
der Form vom allgemeinen Geschäftsbedingungen. In anderen Fäl
len können auch auf der Rückseite überraschende, und zwar so
wohl freundliche als auch unfreundliche Mitteilungen erfolgen,
mit denen der Empfänger nicht unmittelbar konfrontiert werden
soll, wenn er das Gebinde erhält.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, den Empfänger
eines Gebindes zu veranlassen, dessen gesamten Kommunikations
wert zu erfassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
vorgedruckte Teil auf einer anderen Seite als der handschrift
lich ergänzbare Teil vorgesehen ist und beide Teile durch Vor
nahme einer Schwenkbewegung von der einen zu der anderen Seite
zu einer Einheit ergänzbar sind.
Ein derartiges Gebinde stellt eine Kommunikationseinheit dar,
die in ihrem vollem Umfange nutzbar ist, ohne daß einer Seite
gegenüber einer anderen der Vorrang gebührt. Der Empfänger
sucht mit Interesse ergänzende Teile der sich aus der Vorder
seite ergebenden Mitteilung. Dabei wird sein Eigeninteresse am
vollen Mitteilungsgehalt des Gebindes geweckt. Er entläßt die
ses Gebinde nicht vorher aus seinem Interesse, bevor er nicht
den gesamten Kommunikationsgehalt ausgeschöpft hat. Dabei ist
er nach der Lektüre der Vorderseite sehr gespannt auf den Mit
teilungsgehalt einer anderen Seite, sei es in freudiger Erwar
tung oder in furchtsamer Ablehnung.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
Nachrichten verschlüsselt. Eine derartige Verschlüsselung
lohnt sich insbesondere, wenn befürchtet werden muß, daß das
Gebinde auch in unbefugte Hände fällt. Darüberhinaus fördert
die Verschlüsselung allerdings auch die Erwartung des Empfän
gers an den Inhalt der Nachricht. Durch die Entschlüsselung
der Nachricht wird das Interesse an ihrem Inhalt noch geför
dert.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
können die beiden Seiten des Gebindes Teile einer Packung
sein. In diesem Falle stehen mehr als lediglich eine Vorder- und
eine Rückfläche für die Niederlegung der geplanten Nach
richt zur Verfügung. Vielmehr können auch Seitenflächen für
ergänzende Mitteilungen benutzt werden. Die Erregung des Emp
fängers steigert sich auf diese Weise, bis er die gesamte
Nachricht für sich erschlossen hat, die möglicherweise über
mehrere Seiten verteilt sein kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist die Packung als ein Quader mit sechs Seiten ausgebildet.
Derartige Packungen eignen sich besonders für den Versand, da
sie sich den üblichen beim Versand benutzten Gebinden weitge
hend anpassen und daher beim Transport auch wenig gefährdet
sind. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform tragen
zwei einander gegenüberliegende Seiten des Quaders die Nach
richten. Dabei können zweckmäßigerweise die größeren Seiten
des Quaders benutzt werden, so daß ausreichender Raum für die
zu übermittelnden Nachrichten zu Verfügung steht.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist die Packung gefüllt. Durch diese Ausführungsform der Er
findung wird der mit dem Gebinde gewünschte Spannungseffekt
noch erhöht. Dieser erstreckt sich nicht nur auf die gesamte
Mitteilung, die über verschiedene Seiten der Packung verteilt
ist, sondern auch auf deren Inhalt. Diese Packung ist daher
als ein besonders begehrtes Gebinde zur Übermittlung von Nach
richten anzusehen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Gebinde mit einer Hülle umgebbar. Diese Hülle besitzt
den Vorteil, daß das Gebinde während des Transportes nicht be
schädigt wird. Insbesondere das als Packung ausgebildete Ge
binde sollte während des Transportes gegen Beschädigungen ge
schützt sein.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist die Hülle als ein Versandumschlag ausgebildet. Dieser be
sitzt die notwendige Steifigkeit und Festigkeit, die das Ge
binde während des Transportes gegen Beschädigungen schützt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
besitzt der Versandumschlag einen die Packung eng umschließen
den Innenraum. Diese Anpassung des Versandumschlages an das
Gebinde bewirkt, daß das Gebinde fest im Versandumschlag ge
führt ist und damit Eigenbewegungen des Gebindes innerhalb des
Versandumschlages ausgeschlossen werden können. Auf diese
Weise entsteht eine sehr widerstandsfähige Einheit zwischen
dem Versandumschlag und dem eingepackten Gebinde.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist der Versandumschlag mit einem Fenster versehen, in dessen
Bereich die Packung mit ihrem handschriftlich ergänzbaren Teil
erscheint. Auf diese Weise kann der Empfänger bereits an der
Hülle erkennen, von wem die Sendung stammt, so daß diese Fest
stellung entweder seiner Freude oder seinen Befürchtungen Nah
rung gegeben wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist die Hülle durch Darstellungen dem Gebinde zugeordnet. Auf
diese Weise kann der Empfänger bereits an der Hülle feststel
len, ob eine freudige Erwartung gerechtfertigt ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sind auf der Hülle mindestens Bereiche des vorgedruckten Teils
abgebildet. Auf diese Weise kann die Hülle dem Gebinde eindeu
tig zugeordnet werden.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus den beigefügten Zeichnungen und deren Beschreibung, in
denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispiels
weise veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer perspektivischen Darstellung
eines Gebindes,
Fig. 2 eine Rückansicht einer perspektivischen Ansicht eines
Gebindes,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer perspektivischen Darstellung
eines anderen Gebindes,
Fig. 4 eine Rückansicht einer perspektivischen Darstellung
eines anderen Gebindes,
Fig. 5 eine Vorderansicht einer perspektivischen Darstellung
eines dritten Gebindes,
Fig. 6 eine Druntersicht unter ein Gebinde der Fig. 5 und
Fig. 7 eine Vorderansicht eines Versandumschlages.
Ein Gebinde (1) besteht im wesentlichen aus einer Packung (2),
die durch Seitenflächen (3, 4, 5, 6, 7, 8) begrenzt ist. Diese
Packung (2) kann in Form eines Quaders ausgebildet sein. Die
Packung (2) kann mit einem nicht dargestellten Gegenstand ge
füllt sein, beispielsweise einem Heft. Die Flächen (3, 4, 5,
6, 7, 8) können aus einem undurchsichtigen Material, bei
spielsweise Pappdeckel hergestellt sein. Es ist auch möglich
die Flächen (3, 4, 5, 6, 7, 8) aus einem durchsichtigen Mate
rial zu fertigen, beispielsweise aus einem durchsichtigen
Kunststoff.
Die Flächen (3, 4, 5, 6, 7, 8) sind derart gestaltet, daß sie
sich einander bei richtiger Handhabung des Gebindes (1) ergän
zen. So ist es denkbar, daß sie einerseits einen den Inhalt
der Packung bezeichnenden Aufdruck erhalten, der sich bei
spielsweise auf den Titel eines Heftes bezieht, der innerhalb
der Packung (2) angeordnet ist. Ein solcher Titel (9) kann
beispielsweise auf einer Vorderseite (7) der Packung (2) vor
gesehen sein. Demgegenüber weist eine der Vorderseite (7) ge
genüberliegende Hinterseite (8) aus, wer der Herausgeber des
Heftes ist. Eine solche Herausgeberbezeichnung (10) ist auf
der Hinterseite (8) abgedruckt einschließlich eines für den
Inhalt Verantwortlichen (11), dessen Name beispielsweise hand
schriftlich vermerkt sein kann. Dabei ist der Titel (9) bezüg
lich der Herausgeberbezeichnung (10) und der Angabe des Ver
antwortlichen (11) so angeordnet, daß durch Verschwenken des
Gebindes (1) um eine quer zur Längsrichtung verlaufende Mitte
lachse entweder der Titel (9) oder die Herausgeberbezeichnung
(10) bzw. der Verantwortliche (11) im Blickfeld sind.
In ähnlicher Weise können Gebinde (1) mit anderem Inhalt ge
staltet sein. Beispielsweise kann eine Packung (2) auf ihrer
Vorderseite (7) mit einem vorgedruckten Text versehen sein,
während ihre Rückseite nach einem Verschwenken um eine in
Längsrichtung der Packung verlaufende Mittelachse eine Absen
derbezeichnung (12) in das Blickfeld eines Betrachters rückt.
Dabei kann die Packung (2) zur Aufnahme von Geschenken ge
eignet sein. Beispielsweise kann sie eine Tafel Schokolade um
geben, die statt der üblichen Umhüllung mit Papier mit der er
findungsgemäßen Packung umgeben ist. Auch in diesem Falle ist
der Verantwortliche (11) als Absender (12) handschriftlich
vermerkt.
Die Packung (2) kann auch auf andere Weise als in Form eines
Quaders aufgemacht sein. So ist beispielsweise in der Fig. 5
die Packung (2) als eine Pyramide (13) dargestellt, die von
den Seitenflächen (14, 15, 16, 17, 18, 19) und von der Boden
fläche (20) begrenzt ist. Auch bei dieser Packung (2) ist ein
Verschwenken um eine senkrecht auf der Bodenfläche (20) ste
hende Achse notwendig, um die einzelnen Seitenflächen (14, 15,
16, 17, 18, 19) in das Blickfeld eines Betrachters zu rücken.
Soll jedoch ein persönlicher Absender mit seiner handschrift
lichen Unterschrift (21) in Erscheinung treten, so wird die
Bodenfläche (20) durch Verschwenken um eine Querachse in das
Blickfeld eines Betrachters geführt. Dieser liest sodann die
entsprechende Absenderbezeichnung in deren handschriftlicher
Ausführung.
Die Packungen (2) sind so ausgerüstet, daß sie für eine Ver
sendung geeignet sind. Zu diesem Zwecke können die Packungen
(2) von einer Umhüllung umgeben sein, beispielsweise von einem
Versandumschlag (22). Dieser besitzt in Abweichung üblicher
Umschläge im Bereich eines Fensters (23) nicht die Angabe des
Empfängers, sondern diejenige handschriftliche Unterschrift
(21), die für die Absendung der Packung (2) verantwortlich
ist. Der Versandumschlag kann auf übliche Weise verschlossen
werden, sobald die Packung (2) in ihn eingelegt worden ist.
Beispielsweise kann der Versandumschlag (22) einen Klebefalz
(24) aufweisen, der über eine nicht dargestellte Öffnung des
Versandumschlages (22) geklappt wird, um diese nicht darge
stellte Öffnung zu verschließen. Dabei kann der Klebefalz (24)
mit einer selbstklebenden Gummierung oder einem anderen Haft
mittel versehen sein.
Die Lage des Fensters (23) ist so angeordnet, daß die auf der
Packung (2) vorgesehene handschriftliche Unterschrift (21) un
mittelbar im Fenster (23) erscheint, wenn die Packung (2) in
den Versandumschlag (22) eingelegt worden ist. Auf einer dem
Fenster (23) abgewandten Rückseite des Versandumschlages (22)
kann sodann die Anschrift des Bedachten vermerkt werden.
Um klarzustellen, daß der Versandumschlag (22) für die Auf
nahme bestimmter Packungen (2) geeignet ist, kann der Ver
sandumschlag (22) ähnliche Merkmale (25), beispielsweise Blu
men, aufweisen, wie die Packung (2). Auf diese Weise ist eine
Zuordnung der Packung (2) zum Versandumschlag (22) ohne wei
teres möglich. In diesem Sinne kann auch der Titel (9) auf ei
ner Vorderseite (26) des Versandumschlages (22) erscheinen,
während auf einer der Vorderseite (26) gegenüberliegenden,
aber nicht dargestellten Unterseite die Anschrift eines Emp
fänger auftragbar ist.
Auch für die als Pyramide (13) oder in anderer Weise ausgebil
dete Packung (2) können entsprechende Umschläge ausgebildet
werden, die der Packung (2) angepaßt sind. Dabei wir ein Fen
ster jeweils dort ausgebildet, wo die handschriftliche Unter
schrift (21) die Packung (2) kennzeichnet, also im Falle der
Pyramide (13) auf einer dem Umschlag gegenüber der Bodenfläche
(20) abschließenden Verschlußklappe. Diese kann mit entspre
chend ausgebildeten Falzen über eine oder mehrere der Seiten
flächen (14, 15, 16, 17, 18) herüberragen und mit diesen ver
klebt sein. In diesem Falle besitzt der Umschlag im Bereich
einer der Seitenfläche (14, 15, 16, 17, 18, 19) eine Angabe
des die Packung (2) erhaltenden Empfängers.
Claims (14)
1. Gebinde mit einem vorgedruckten und einem handschriftlich
ergänzenden Teil zur Übermittlung von Nachrichten, dadurch
gekennzeichnet, daß der vorgedruckte Teil auf einer anderen
Fläche (3, 4, 5, 6, 7, 8; 14, 15, 16, 17, 18, 19) als der
handschriftlich ergänzbare Teil vorgesehen ist und beide Teile
durch Vornahme einer Schwenkbewegung von der einen zur anderen
Fläche (3, 4, 5, 6, 7, 8; 14, 15, 16, 17, 18, 19) zu einer
Einheit ergänzbar sind.
2. Gebinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nachrichten verschlüsselt sind.
3. Gebinde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Flächen (3, 4, 5, 6, 7, 8; 14, 15, 16, 17, 18, 19) Teile
einer Packung (2) sind.
4. Gebinde nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Packung als Quader mit sechs Flächen (3, 4, 5, 6, 7, 8) ausge
bildet ist.
5. Gebinde nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
einander gegenüberliegende Flächen (7, 8) des Quaders die
Nachrichten tragen.
6. Gebinde nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Packung (2) gefüllt ist.
7. Gebinde nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Packung (2) ein Geschenk enthält.
8. Gebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Gebinde (1) mit einer Hülle umgebbar ist.
9. Gebinde nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hülle als ein Versandumschlag (22) ausgebildet ist.
10. Gebinde nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Versandumschlag (21) ein Fenster (23) aufweist.
11. Gebinde nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Versandumschlag (22) einen die Packung (2)
eng umschließenden Innenraum aufweist.
12. Gebinde nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Packung (2) mit ihrem handschriftlich er
gänzbaren Teil im Bereich des Fensters (23) angeordnet ist.
13. Gebinde nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Hülle durch darstellende Merkmale (25) dem
Gebinde (1) zugeordnet ist.
14. Gebinde nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf
der Hülle mindestens Bereiche des vorgedruckten Teils abgebil
det sind.
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