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DE19835061A1 - Gebinde - Google Patents

Gebinde

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Publication number
DE19835061A1
DE19835061A1 DE1998135061 DE19835061A DE19835061A1 DE 19835061 A1 DE19835061 A1 DE 19835061A1 DE 1998135061 DE1998135061 DE 1998135061 DE 19835061 A DE19835061 A DE 19835061A DE 19835061 A1 DE19835061 A1 DE 19835061A1
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DE
Germany
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container according
container
pack
envelope
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Withdrawn
Application number
DE1998135061
Other languages
English (en)
Inventor
Rolf Borchers
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to DE19981481T priority patent/DE19981481D2/de
Priority to AU64618/99A priority patent/AU6461899A/en
Priority to PCT/DE1999/002455 priority patent/WO2000007826A2/de
Publication of DE19835061A1 publication Critical patent/DE19835061A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D15/00Printed matter of special format or style not otherwise provided for
    • B42D15/02Postcards; Greeting, menu, business or like cards; Letter cards or letter-sheets
    • B42D15/04Foldable or multi-part cards or sheets
    • B42D15/042Foldable cards or sheets

Landscapes

  • Cartons (AREA)
  • Toys (AREA)
  • Packages (AREA)

Abstract

Das Gebinde weist einen vorgedruckten und einen handschriftlich ergänzenden Teil zur Übermittlung von Nachrichten auf. Der vorgedruckte Teil ist auf einer anderen Fläche als der handschriftlich ergänzbare Teil vorgesehen. Beide Teile sind durch Vornahme einer Schwenkbewegung von der einen zur anderen Fläche zu einer Einheit ergänzbar. Die Nachrichten sind verschlüsselt. Die Flächen sind Teile einer Packung. Die Packung ist als Quader mit sechs Flächen ausgebildet. Zwei einander gegenüberliegende Flächen des Quaders tragen die Nachrichten.

Description

Die Erfindung betrifft ein Gebinde mit mindestens zwei Seiten und einem vorgedruckten und einem handschriftlich ergänzbaren Teil zur Übermittlung von Nachrichten.
Derartige Gebinde werden in Form von Bestätigungsschreiben verwendet. In diesem Fall befindet sich auf einer ersten Seite ein vorgedruckter Teil, in dem eine offizielle Handlung, bei­ spielsweise der Empfang einer Sendung, bestätigt wird. Am Ende dieser Mitteilung wird sodann eine Unterschrift eines für den Empfang der Sendung Berechtigten hinzugesetzt.
In ähnlicher Form sind auch Karten organisiert, die dazu die­ nen, eines Partners freundlich zu gedenken. So werden bei­ spielsweise Glückwunschkarten vorgedruckt und lediglich mit einer Unterschrift versehen. In manchen Fällen fehlt sogar ein persönlicher Hinweis auf einen Absender.
Diese Gebinde sind nicht in der Lage, den Bedachten auf eine Nachricht zu verweisen, die auf einer dem vorgedruckten Teil abgewandten Rückseite des Gebindes vorgesehen ist. Diese bleibt vom Empfänger regelmäßig unbeachtet. Er nimmt daher Mitteilungen nicht wahr, die auf der Rückseite abgedruckt sind. Diese können von erheblicher Wichtigkeit sein, z. B. in der Form vom allgemeinen Geschäftsbedingungen. In anderen Fäl­ len können auch auf der Rückseite überraschende, und zwar so­ wohl freundliche als auch unfreundliche Mitteilungen erfolgen, mit denen der Empfänger nicht unmittelbar konfrontiert werden soll, wenn er das Gebinde erhält.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, den Empfänger eines Gebindes zu veranlassen, dessen gesamten Kommunikations­ wert zu erfassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der vorgedruckte Teil auf einer anderen Seite als der handschrift­ lich ergänzbare Teil vorgesehen ist und beide Teile durch Vor­ nahme einer Schwenkbewegung von der einen zu der anderen Seite zu einer Einheit ergänzbar sind.
Ein derartiges Gebinde stellt eine Kommunikationseinheit dar, die in ihrem vollem Umfange nutzbar ist, ohne daß einer Seite gegenüber einer anderen der Vorrang gebührt. Der Empfänger sucht mit Interesse ergänzende Teile der sich aus der Vorder­ seite ergebenden Mitteilung. Dabei wird sein Eigeninteresse am vollen Mitteilungsgehalt des Gebindes geweckt. Er entläßt die­ ses Gebinde nicht vorher aus seinem Interesse, bevor er nicht den gesamten Kommunikationsgehalt ausgeschöpft hat. Dabei ist er nach der Lektüre der Vorderseite sehr gespannt auf den Mit­ teilungsgehalt einer anderen Seite, sei es in freudiger Erwar­ tung oder in furchtsamer Ablehnung.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Nachrichten verschlüsselt. Eine derartige Verschlüsselung lohnt sich insbesondere, wenn befürchtet werden muß, daß das Gebinde auch in unbefugte Hände fällt. Darüberhinaus fördert die Verschlüsselung allerdings auch die Erwartung des Empfän­ gers an den Inhalt der Nachricht. Durch die Entschlüsselung der Nachricht wird das Interesse an ihrem Inhalt noch geför­ dert.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können die beiden Seiten des Gebindes Teile einer Packung sein. In diesem Falle stehen mehr als lediglich eine Vorder- und eine Rückfläche für die Niederlegung der geplanten Nach­ richt zur Verfügung. Vielmehr können auch Seitenflächen für ergänzende Mitteilungen benutzt werden. Die Erregung des Emp­ fängers steigert sich auf diese Weise, bis er die gesamte Nachricht für sich erschlossen hat, die möglicherweise über mehrere Seiten verteilt sein kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Packung als ein Quader mit sechs Seiten ausgebildet. Derartige Packungen eignen sich besonders für den Versand, da sie sich den üblichen beim Versand benutzten Gebinden weitge­ hend anpassen und daher beim Transport auch wenig gefährdet sind. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform tragen zwei einander gegenüberliegende Seiten des Quaders die Nach­ richten. Dabei können zweckmäßigerweise die größeren Seiten des Quaders benutzt werden, so daß ausreichender Raum für die zu übermittelnden Nachrichten zu Verfügung steht.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Packung gefüllt. Durch diese Ausführungsform der Er­ findung wird der mit dem Gebinde gewünschte Spannungseffekt noch erhöht. Dieser erstreckt sich nicht nur auf die gesamte Mitteilung, die über verschiedene Seiten der Packung verteilt ist, sondern auch auf deren Inhalt. Diese Packung ist daher als ein besonders begehrtes Gebinde zur Übermittlung von Nach­ richten anzusehen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Gebinde mit einer Hülle umgebbar. Diese Hülle besitzt den Vorteil, daß das Gebinde während des Transportes nicht be­ schädigt wird. Insbesondere das als Packung ausgebildete Ge­ binde sollte während des Transportes gegen Beschädigungen ge­ schützt sein.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Hülle als ein Versandumschlag ausgebildet. Dieser be­ sitzt die notwendige Steifigkeit und Festigkeit, die das Ge­ binde während des Transportes gegen Beschädigungen schützt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besitzt der Versandumschlag einen die Packung eng umschließen­ den Innenraum. Diese Anpassung des Versandumschlages an das Gebinde bewirkt, daß das Gebinde fest im Versandumschlag ge­ führt ist und damit Eigenbewegungen des Gebindes innerhalb des Versandumschlages ausgeschlossen werden können. Auf diese Weise entsteht eine sehr widerstandsfähige Einheit zwischen dem Versandumschlag und dem eingepackten Gebinde.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Versandumschlag mit einem Fenster versehen, in dessen Bereich die Packung mit ihrem handschriftlich ergänzbaren Teil erscheint. Auf diese Weise kann der Empfänger bereits an der Hülle erkennen, von wem die Sendung stammt, so daß diese Fest­ stellung entweder seiner Freude oder seinen Befürchtungen Nah­ rung gegeben wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Hülle durch Darstellungen dem Gebinde zugeordnet. Auf diese Weise kann der Empfänger bereits an der Hülle feststel­ len, ob eine freudige Erwartung gerechtfertigt ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind auf der Hülle mindestens Bereiche des vorgedruckten Teils abgebildet. Auf diese Weise kann die Hülle dem Gebinde eindeu­ tig zugeordnet werden.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen und deren Beschreibung, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispiels­ weise veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer perspektivischen Darstellung eines Gebindes,
Fig. 2 eine Rückansicht einer perspektivischen Ansicht eines Gebindes,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer perspektivischen Darstellung eines anderen Gebindes,
Fig. 4 eine Rückansicht einer perspektivischen Darstellung eines anderen Gebindes,
Fig. 5 eine Vorderansicht einer perspektivischen Darstellung eines dritten Gebindes,
Fig. 6 eine Druntersicht unter ein Gebinde der Fig. 5 und
Fig. 7 eine Vorderansicht eines Versandumschlages.
Ein Gebinde (1) besteht im wesentlichen aus einer Packung (2), die durch Seitenflächen (3, 4, 5, 6, 7, 8) begrenzt ist. Diese Packung (2) kann in Form eines Quaders ausgebildet sein. Die Packung (2) kann mit einem nicht dargestellten Gegenstand ge­ füllt sein, beispielsweise einem Heft. Die Flächen (3, 4, 5, 6, 7, 8) können aus einem undurchsichtigen Material, bei­ spielsweise Pappdeckel hergestellt sein. Es ist auch möglich die Flächen (3, 4, 5, 6, 7, 8) aus einem durchsichtigen Mate­ rial zu fertigen, beispielsweise aus einem durchsichtigen Kunststoff.
Die Flächen (3, 4, 5, 6, 7, 8) sind derart gestaltet, daß sie sich einander bei richtiger Handhabung des Gebindes (1) ergän­ zen. So ist es denkbar, daß sie einerseits einen den Inhalt der Packung bezeichnenden Aufdruck erhalten, der sich bei­ spielsweise auf den Titel eines Heftes bezieht, der innerhalb der Packung (2) angeordnet ist. Ein solcher Titel (9) kann beispielsweise auf einer Vorderseite (7) der Packung (2) vor­ gesehen sein. Demgegenüber weist eine der Vorderseite (7) ge­ genüberliegende Hinterseite (8) aus, wer der Herausgeber des Heftes ist. Eine solche Herausgeberbezeichnung (10) ist auf der Hinterseite (8) abgedruckt einschließlich eines für den Inhalt Verantwortlichen (11), dessen Name beispielsweise hand­ schriftlich vermerkt sein kann. Dabei ist der Titel (9) bezüg­ lich der Herausgeberbezeichnung (10) und der Angabe des Ver­ antwortlichen (11) so angeordnet, daß durch Verschwenken des Gebindes (1) um eine quer zur Längsrichtung verlaufende Mitte­ lachse entweder der Titel (9) oder die Herausgeberbezeichnung (10) bzw. der Verantwortliche (11) im Blickfeld sind.
In ähnlicher Weise können Gebinde (1) mit anderem Inhalt ge­ staltet sein. Beispielsweise kann eine Packung (2) auf ihrer Vorderseite (7) mit einem vorgedruckten Text versehen sein, während ihre Rückseite nach einem Verschwenken um eine in Längsrichtung der Packung verlaufende Mittelachse eine Absen­ derbezeichnung (12) in das Blickfeld eines Betrachters rückt.
Dabei kann die Packung (2) zur Aufnahme von Geschenken ge­ eignet sein. Beispielsweise kann sie eine Tafel Schokolade um­ geben, die statt der üblichen Umhüllung mit Papier mit der er­ findungsgemäßen Packung umgeben ist. Auch in diesem Falle ist der Verantwortliche (11) als Absender (12) handschriftlich vermerkt.
Die Packung (2) kann auch auf andere Weise als in Form eines Quaders aufgemacht sein. So ist beispielsweise in der Fig. 5 die Packung (2) als eine Pyramide (13) dargestellt, die von den Seitenflächen (14, 15, 16, 17, 18, 19) und von der Boden­ fläche (20) begrenzt ist. Auch bei dieser Packung (2) ist ein Verschwenken um eine senkrecht auf der Bodenfläche (20) ste­ hende Achse notwendig, um die einzelnen Seitenflächen (14, 15, 16, 17, 18, 19) in das Blickfeld eines Betrachters zu rücken. Soll jedoch ein persönlicher Absender mit seiner handschrift­ lichen Unterschrift (21) in Erscheinung treten, so wird die Bodenfläche (20) durch Verschwenken um eine Querachse in das Blickfeld eines Betrachters geführt. Dieser liest sodann die entsprechende Absenderbezeichnung in deren handschriftlicher Ausführung.
Die Packungen (2) sind so ausgerüstet, daß sie für eine Ver­ sendung geeignet sind. Zu diesem Zwecke können die Packungen (2) von einer Umhüllung umgeben sein, beispielsweise von einem Versandumschlag (22). Dieser besitzt in Abweichung üblicher Umschläge im Bereich eines Fensters (23) nicht die Angabe des Empfängers, sondern diejenige handschriftliche Unterschrift (21), die für die Absendung der Packung (2) verantwortlich ist. Der Versandumschlag kann auf übliche Weise verschlossen werden, sobald die Packung (2) in ihn eingelegt worden ist. Beispielsweise kann der Versandumschlag (22) einen Klebefalz (24) aufweisen, der über eine nicht dargestellte Öffnung des Versandumschlages (22) geklappt wird, um diese nicht darge­ stellte Öffnung zu verschließen. Dabei kann der Klebefalz (24) mit einer selbstklebenden Gummierung oder einem anderen Haft­ mittel versehen sein.
Die Lage des Fensters (23) ist so angeordnet, daß die auf der Packung (2) vorgesehene handschriftliche Unterschrift (21) un­ mittelbar im Fenster (23) erscheint, wenn die Packung (2) in den Versandumschlag (22) eingelegt worden ist. Auf einer dem Fenster (23) abgewandten Rückseite des Versandumschlages (22) kann sodann die Anschrift des Bedachten vermerkt werden.
Um klarzustellen, daß der Versandumschlag (22) für die Auf­ nahme bestimmter Packungen (2) geeignet ist, kann der Ver­ sandumschlag (22) ähnliche Merkmale (25), beispielsweise Blu­ men, aufweisen, wie die Packung (2). Auf diese Weise ist eine Zuordnung der Packung (2) zum Versandumschlag (22) ohne wei­ teres möglich. In diesem Sinne kann auch der Titel (9) auf ei­ ner Vorderseite (26) des Versandumschlages (22) erscheinen, während auf einer der Vorderseite (26) gegenüberliegenden, aber nicht dargestellten Unterseite die Anschrift eines Emp­ fänger auftragbar ist.
Auch für die als Pyramide (13) oder in anderer Weise ausgebil­ dete Packung (2) können entsprechende Umschläge ausgebildet werden, die der Packung (2) angepaßt sind. Dabei wir ein Fen­ ster jeweils dort ausgebildet, wo die handschriftliche Unter­ schrift (21) die Packung (2) kennzeichnet, also im Falle der Pyramide (13) auf einer dem Umschlag gegenüber der Bodenfläche (20) abschließenden Verschlußklappe. Diese kann mit entspre­ chend ausgebildeten Falzen über eine oder mehrere der Seiten­ flächen (14, 15, 16, 17, 18) herüberragen und mit diesen ver­ klebt sein. In diesem Falle besitzt der Umschlag im Bereich einer der Seitenfläche (14, 15, 16, 17, 18, 19) eine Angabe des die Packung (2) erhaltenden Empfängers.

Claims (14)

1. Gebinde mit einem vorgedruckten und einem handschriftlich ergänzenden Teil zur Übermittlung von Nachrichten, dadurch gekennzeichnet, daß der vorgedruckte Teil auf einer anderen Fläche (3, 4, 5, 6, 7, 8; 14, 15, 16, 17, 18, 19) als der handschriftlich ergänzbare Teil vorgesehen ist und beide Teile durch Vornahme einer Schwenkbewegung von der einen zur anderen Fläche (3, 4, 5, 6, 7, 8; 14, 15, 16, 17, 18, 19) zu einer Einheit ergänzbar sind.
2. Gebinde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachrichten verschlüsselt sind.
3. Gebinde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Flächen (3, 4, 5, 6, 7, 8; 14, 15, 16, 17, 18, 19) Teile einer Packung (2) sind.
4. Gebinde nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Packung als Quader mit sechs Flächen (3, 4, 5, 6, 7, 8) ausge­ bildet ist.
5. Gebinde nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander gegenüberliegende Flächen (7, 8) des Quaders die Nachrichten tragen.
6. Gebinde nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Packung (2) gefüllt ist.
7. Gebinde nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Packung (2) ein Geschenk enthält.
8. Gebinde nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gebinde (1) mit einer Hülle umgebbar ist.
9. Gebinde nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle als ein Versandumschlag (22) ausgebildet ist.
10. Gebinde nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Versandumschlag (21) ein Fenster (23) aufweist.
11. Gebinde nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Versandumschlag (22) einen die Packung (2) eng umschließenden Innenraum aufweist.
12. Gebinde nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Packung (2) mit ihrem handschriftlich er­ gänzbaren Teil im Bereich des Fensters (23) angeordnet ist.
13. Gebinde nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Hülle durch darstellende Merkmale (25) dem Gebinde (1) zugeordnet ist.
14. Gebinde nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Hülle mindestens Bereiche des vorgedruckten Teils abgebil­ det sind.
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