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DE20108725U1 - Grabgerät mit Saugeinrichtung - Google Patents

Grabgerät mit Saugeinrichtung

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DE20108725U1
DE20108725U1 DE20108725U DE20108725U DE20108725U1 DE 20108725 U1 DE20108725 U1 DE 20108725U1 DE 20108725 U DE20108725 U DE 20108725U DE 20108725 U DE20108725 U DE 20108725U DE 20108725 U1 DE20108725 U1 DE 20108725U1
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suction
milling
excavator bucket
unit
boom
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DE20108725U
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Original Assignee
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Publication of DE20108725U1 publication Critical patent/DE20108725U1/de
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Description

RÜGER, BARTHELT & ABEL
Patentanwälte · European Patent Attorneys
Dr.-Ing. R. Rüger Dipl.-Ing. H. P. Barthelt Dr.-Ing. T. Abel Patentanwälte European Patent Rüger, Barthelt & Abel· P. O, Box 10 04 61 ■ D-73704 Esslingen Attorneys
K. Matthies
Marken
RO. Box 100461 E
D-73704 Esslingen a. N.
Webergasse 3 <Ä>
D-73728 Esslingen a. N. ^
Telefon (0711) 35 6539 Telefax (0711) 3599 03 E-mail ruba@ab-patent.com VAT DE 145 265 771
22. Mai 2001 HEBE Gm 4 abet Stichwort: Sauger
Jürgen Schenk, Hausmannstr. 34, 70188 Stuttgart Grabgerät mit Saugeinrichtung
Die Erfindung betrifft ein Gerät zum. Lösen und Ausheben von Deckschichten, Erdreich oder felsigem Untergrund.
Aus der DE 197 27 549 C2 ist ein Bagger mit einer
Baggerschaufel bekannt, die zusätzlich eine Fräseinrichtung aufweist. Die Fräseinrichtung kann dazu dienen, Erdschichten zu lockern und gelockerte Erdschichten mit Zuschlagstoff zu vermischen.
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014 CRI 7 611 700 76") ■ Postbank Stuttgart 62451 -700 (BLZ 600 100 70)
Wird mit diesem Bagger ein Graben ausgehoben, ist ständig zwischen Fräsen und Ausheben zu wechseln. Der Transport des aufgelockerten Materials aus einem Graben heraus erfolgt durch die Baggerschaufel. Insbesondere bei felsigem Untergrund ist dies oft recht umständlich, zumal sich losgefräster Fels nur schlecht mit der Baggerschaufel fassen lässt.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, ein Grabgerät mit verbesserten Eigenschaften zu schaffen.
Diese Aufgabe wird mit dem Gerät nach Anspruch 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Gerät ist ein Fahrzeug mit einem Ausleger, an dem eine Fräseinrichtung befestigt ist. Die Fräseinrichtung wird durch ein Hydrauliksystem des Fahrzeugs angetrieben und geführt. In der Nähe der Fräseinrichtung ist ein Saugöffnungsträger mit einer Ansaugöffnung vorgesehen, die von dem Fräsrotor losgefrästes Material ansaugt. Auf diese Weise wird der Arbeitsbereich der Fräseinrichtung von Fräsgranulat frei gehalten. Der anfallende Aushub wird durch einen Vakuumförderer aus dem Arbeitsbereich entfernt. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass der Arbeitsbereich im Wesentlichen frei bleibt und kontinuierlich gearbeitet werden kann. Es ist nicht oder nur selten erforderlich, während des Fräsbetriebs mit einer Schaufel nachzufassen, um losgefrästes Material auszuheben.
Die Saugleitung führt vorzugsweise zu einer Abscheideeinrichtung, die die luftgetragenen Feststoffe von dem Tragluftstrom trennt. Die Abscheideeinrichtung wird bei-
spielsweise durch ein Volumen gebildet, das von dem Tragluftstrom durchströmt wird und in dem die Strömungsgeschwindigkeit soweit abnimmt, dass sich Partikel unterhalb einer Mindestgröße absetzen können. Die Abscheideeinrichtung kann eine Zyklonabscheideeinrichtung sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist an dem Ausleger in der Nähe der Fräseinrichtung eine Baggerschaufel angeordnet. Diese kann starr mit der Fräseinrichtung verbunden sein. Eine solche Anordnung hat den Vorteil, dass loseres Material, wie herkömmlich üblich, mit der Baggerschaufel ausgehoben werden kann.
Die Saugöffnung der Saugvorrichtung kann bei dieser Ausführungsform unmittelbar in Nachbarschaft des Fräsrotors angeordnet sein. Es ist jedoch darüber hinaus möglich, den Innenraum der Baggerschaufel als Ansaugraum und zugleich als Abscheideeinrichtung zu nutzen. Dazu ist zwischen dem Innenraum der Baggerschaufel und dem Fräsrotor eine Trennwand vorgesehen, die wenigstens eine, vorzugsweise aber mehrere, Saugöffnungen aufweist. Die Trennwand kann somit eine Siebplatte bilden, die zur Klassierung des losgefrästen Materials dient. Bei dieser Ausführungsform ist der Innenraum der Baggerschaufel vorzugsweise mit einem Deckel verschlossen, der beispielsweise über einen Hydraulikantrieb wahlweise zu öffnen und zu schließen ist. Die Saugleitung ist dann an die Baggerschaufel angeschlossen und setzt deren Innenraum unter Unterdruck. Durch die Siebplatte wird granuliertes Material in den Innenraum gesaugt.
Diese Ausführungsform hat mehrere Vorteile: der Transportweg des losgefrästen Materials ist zunächst kurz
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- der Saugluftstrom muss das granulierte Material lediglich durch die Siebplatte in den Innenraum der Baggerschaufel führen. Es kann dann mit der Baggerschaufel von dem Grabeort weggeführt werden, ohne dass eine gesonderte Aufnehmebewegung durchlaufen werden müsste. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Fräsrotor, der in der Nähe der Siebplatte läuft, verhindert, dass sich deren Saugöffnungen mit zu großen Brocken zusetzen. Vielmehr werden durch die Wirkung des Fräsrotors zu große Brocken ständig von der Siebplatte abgestreift und weiter zerkleinert.
An Stelle der Baggerschaufel· kann an der Fräseinrichtung auch ein sonstiger Aufnahmeraum vorgesehen sein, in den das losgefräste Material durch Saugöffnungen eingesaugt wird. Dieser Raum ist mit einer gesteuerten kraftbetätigten Verschlusseinrichtung, z.B. einer Klappe oder einem Schieber, weitgehend luftdicht verschlossen. Die Verschlusseinrichtung dient lediglich dazu, das Entleeren des Aufnahmeraums zu ermöglichen, nachdem dieser gefüllt aus dem Arbeitsbereich herausgehoben worden ist.
Die insoweit beschriebene Arbeitseinrichtung kann außerdem mit einer Sprüheinrichtung versehen sein, die in der Nähe der Fräseinrichtung vorgesehen ist. Die Sprüheinrichtung kann dazu dienen, Wasser oder ein sonstiges Fluid in den Arbeitsbereich der Fräseinrichtung auszugeben. Dies kann beispielsweise zur Verminderung oder Unterdrückung der Staubbildung dienen. Damit kann auch die Abscheidewirkung in dem Abscheideraum verbessert werden, so dass die die Saugleitung durchströmende Luft nur mit geringen Staubmengen beladen ist.
Das Saugaggregat kann an dem Gerät, beispielsweise einem Bagger, montiert sein und von dessen Antriebsaggregat mitangetrieben sein. Es ist jedoch auch möglich, das Saugaggregat als separates Aggregat auszubilden, das lediglich über die Saugleitung mit dem Ausleger bzw. einem sonstigen an dem Arbeitsgerät ausgebildeten Anschluss verbunden ist. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Nachrüstungen sinnvoll, wenn das Saugaggregat beispielsweise an einem vorhandenen Bagger angesetzt werden soll. Dieser wird dann lediglich mit der speziell hergerichteten Fräseinrichtung oder Baggerschaufel mit Fräseinrichtung versehen, indem die Fräseinrichtung oder die Baggerschaufel mit dem Ausleger gekoppelt und die Hydraulikanschlüsse hergestellt werden. Zusätzlich wird dann die Saugleitung an die Fräse oder die Baggerschaufel angeschlossen und die Saugleitung wird zu dem separaten Saugaggregat geführt. Dabei ist die Saugleitung vorzugsweise an dem Ausleger befestigt, um ungehindertes Arbeiten desselben zu ermöglichen.
Das separate Saugaggregat ist vorzugsweise auf einem Fahrzeuganhänger montiert, um an ansonsten nicht weiter modifizierten vorhandenen Arbeitsgeräten verwendet werden zu können.
Vorteilhafte Einzelheiten von Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen und lassen sich der Zeichnung und/oder der Beschreibung entnehmen. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht. Es zeigen:
Figur 1 ein Arbeitsgerät mit Fräseinrichtung, Baggerschaufel und Saugeinrichtung,
Figur 2 eine abgewandelte Ausführungsform einer Baggerschaufel für einen Bagger nach Figur 1 in ausschnittsweiser Schnittdarsteilung,
Figur 3 eine weiter abgewandelte Ausführungsform der Baggerschaufel in einer schematischen Seitenansicht,
Figur 4 ein Arbeitsgerät mit Fräseinrichtung und Saugeinrichtung und separat aufgestelltem Saugaggregat in schematischer Darstellung und
Figur 5 ein auf einem Fahrzeuganhänger montiertes Saugaggregat zum Betrieb einer Baggerschaufel· nach den Figuren 1 bis 3 oder einer Absaugeinrichtung für eine Fräseinrichtung nach Figur 4.
In Figur 1 ist ein Bagger 1 veranschaulicht, der als Gerät zum Lösen und Ausheben von Deckschichten, von Erdreich oder felsigem Untergrund dient. Der Bagger 1 ist durch ein Fahrzeug 2 gebildet, von dem sich ein Ausleger
3 wegerstreckt. Das Fahrzeug 2 weist ein Antriebsaggregat
4 (Dieseimotor) auf, das al·s Antriebsquelle unter anderem für ein Hydrauliksystem 5 dient. Das Hydrauliksystem 5 weist eine Hydraulikpumpe 6, eine Steuereinrichtung 7 sowie Hydraulikzylinder 8, 9 und einen Hydraulikmotor auf. Der Hydraulikmotor 10 gehört zu einer Fräseinrichtung 11, deren Fräsrotor 12 dazu dient, felsigen Untergrund, harten Boden, Deckschichten oder sonstige schwer zu lösende Bereiche zu zerkleinern. Der Fräsrotor 12 ist dazu mit !Meißeln 13 besetzt, die an seinem Umfang angeordnet sind.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Fräsrotor 12 an der Rückseite einer Baggerschaufel 14 angeordnet, die von dem Ausleger 3 getragen ist. Der Fräsrotor 12 kann sich dabei über die gesamte Breite der Baggerschaufel 14 erstrecken. Er kann in zwei Einzelrotoren aufgeteilt sein, die rechts und links über die Baggerschaufel 14 seitlich hinausragen. Es kann in einigen Fällen jedoch auch genügen, lediglich einen schmalen, radartigen Fräsrotor vorzusehen.
An dem Ausleger 3 ist eine Saugleitung 15 befestigt, die zu einer Saugvorrichtung 16 gehört. Letztere dient dazu, aus dem Arbeitsbereich der Fräseinrichtung 11 losgefrästes Material abzusaugen. Dazu ist in unmittelbarer Nachbarschaft des Fräsrotors 12 ein Saugöffnungsträger vorgesehen. Dieser ist vorzugsweise im Schleuderbereich des Fräsrotors 12 angeordnet und saugt zumindest kleinere Bestandteile des losgefrästen Materials an. Dieses wird dann über die Saugleitung 15 wie bei einem Staubsauger abtransportiert.
Zu der Saugvorrichtung 16 gehört weiter ein Saugaggregat 18, das beispielsweise von dem Antriebsaggregat 4 des Baggers 1 angetrieben ist. Zu dem Saugaggregat 18 gehört eine ausreichend kräftig bemessene Saugpumpe, die durch ein Sauggebläse oder eine anderweitige Saugpumpe gebildet ist.
In der Saugleitung 15 ist eine Abscheideeinrichtung 19, beispielsweise in Form eines Zyklonabscheiders vorgesehen, die dazu dient, über die Saugleitung 15 gefördertes Fräsgranulat zu sammeln und von dem Saugluftstrom abzuscheiden. Ist die Abscheideeinrichtung 19 voll, kann
sie, beispielsweise an einem Ausgang 20, gesteuert entleert werden. Es werden hier letztendlich die von dem Saugöffnungsträger 17 bei seiner Saugöffnung 21 aufgenommenen losgefrästen Bodenbestandteile abgegeben.
Der insoweit beschriebene Bagger 1 arbeitet wie folgt:
In Betrieb treibt der Motor 4 sowohl das Hydrauliksystem 5 als auch das Saugaggregat 18 an. Im Fräsbetrieb steuert die Steuereinrichtung 7, beispielsweise anhand manueller Vorgaben, das Hydrauliksystem 5 so, dass der Fräsrotor 12 rotiert (arbeitet) und dass der Ausleger 3 die Fräseinrichtung 11 an ihren Arbeitsort führt. Durch die Saugöffnung 21 wird ständig ein Saugluftstrom eingesaugt, der an der Saugöffnung vorbeikommende kleinere Bestandteile des losgefrästen Materials und Staub mit sich führt. Der Saugluftstrom kann so eingestellt werden, dass beispielsweise faustgroße Brocken noch mitgenommen werden, während noch größere Brocken im Bereich des Fräsrotors 12 verbleiben und weiter zerkleinert werden. Die Saugöffnung 21 erstreckt sich beispielsweise über die gesamte Breite des Fräsrotors 12 und erfasst somit nahezu das gesamte von dem Fräsrotor 12 herumgeschleuderte Material. Die Saugleistung ist dabei vorzugsweise so auf die Fräseinrichtung 11 abgestimmt, dass das gesamte von der Fräseinrichtung 11 gelöste Material abgesaugt wird, d.h. auch die größten von der Fräse nach ein oder mehrmaligem Durchlauf zurück gelassenen Brocken noch abgesaugt werden. Jedoch kann die Saugleistung bedarfsweise auch anders eingestellt werden.
Die Saugleitung 15 führt den Tragluftstrom und mit diesem das Fräsgranulat zu der Abscheideeinrichtung 19, in der sich das Fräsgranulat sammelt. Die von diesem Granulat befreite Tragluft gelangt dann in das Saugaggregat und wird von diesem ins Freie geblasen. Vor dem Saugaggregat 18 oder nach diesem kann ein Staubfilter angeordnet sein. Diese Anordnung hat den Effekt, dass eine Staubfreisetzung weder an der Fräseinrichtung 11 noch an anderer Stelle in größerem Maße erfolgt. Der gesammelte Staub kann trocken oder feucht als Baumaterial oder Bodenhilf sstoff Verwendung finden.
Um ein ungehindertes Arbeiten der Fräseinrichtung zu ermöglichen und somit den Ausleger 3 ungehindert bewegen zu können, ist die Saugleitung 15 abschnittsweise fest mit dem Ausleger 3 verbunden. Außerdem weist sie an den Gelenken 22 des Auslegers 3 flexible Abschnitte oder Gelenkstücke 23 auf.
Der vorgestellte Bagger 1 kann außerdem in herkömmlicher Weise benutzt werden, indem die Baggerschaufel 14 zum Graben eingesetzt wird. Dies kann bei abgeschalteter Saugvorrichtung 16 geschehen. Auf diese Weise ist es möglich, losgefrästes Material nicht nur über die Saugvorrichtung 16 sondern auch mittels der Baggerschaufel 14 vom Arbeitsort zu entfernen.
In Figur 2 ist eine abgewandelte Ausführungsform der Baggerschaufel 14 geschnitten und ausschnittsweise veranschaulicht. Diese Baggerschaufel 14 zeichnet sich dadurch aus, dass eine Trennwand 24, die zur Abgrenzung der Baggerschaufel 14 bzw. ihres Innenraums 25 von dem Fräsrotor 12 vorgesehen ist, mit Saugöffnungen 26 versehen
ist. Die Trennwand 24 erstreckt sich etwa zylinderförmig gewölbt in einem Sicherheitsabstand von beispielsweise einigen Zentimetern zu einem von den Meißeln 13 definierten Flugkreis um den Fräsrotor 12. Die Saugöffnungen sind vorzugsweise zahlreich und dienen zur Klassierung des granulierten Materials. Die Trennwand 24 bildet somit eine Siebeplatte. Der Innenraum 25 ist beispielsweise über einen nicht weiter veranschaulichten, kraftbetätigten Deckel geschlossen und an die Saugleitung 15 angeschlossen. Die Saugverhältnisse ;sind dabei so eingestellt, dass granuliertes Material durch die Siebplatte 24 in den Innenraum 25 gelangen kann. Die Luftgeschwindigkeit in dem Innenraum 25 ist jedoch mit Bedacht so gering festgelegt, dass bei dieser Ausführungsform das granulierte Material nicht in die Saugleitung 15 gelangt. Es lagert sich somit in dem Innenraum 25 ab und sammelt sich in diesem an. Bei dieser Ausführungsform kann gegebenenfalls auf die Abscheideeinrichtung 19 verzichtet werden oder sie kann beispielsweise zur Staubabscheidung wesentlich kleiner ausfallen. Sie kann, wie in Figur veranschaulicht, durch eine Zykloneinrichtung oder alternativ durch eine Filtereinrichtung gebildet sein. Letzteres ist vorteilhaft, um staubige Bestandteile von dem Saugaggregat 18 fernzuhalten und ist dann möglich, wenn alle Grobbestandteile in dem Innenraum 25 verbleiben.
Figur 3 veranschaulicht eine weitere Ergänzung der in Figur 2 veranschaulichten Baggerschaufel 14. Außer ihrem kraftbetätigten Deckel 27 ist eine Sprüheinrichtung 28 ersichtlich, die eine oder mehrere Sprühdüsen 29 in unmittelbarer Nachbarschaft des Fräsrotors 12 umfasst. Außerdem gehören zu der Sprüheinrichtung 28 eine Fluidleitung 31, sowie bedarfsweise ein Puffergefäß 32 oder
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eine entsprechende Verteilerleitung. Über die Fluidleitung 31 kann z.B. Wasser herangeführt werden, um den Arbeitsbereich der Fräseinrichtung 11 feucht oder nass zu halten. Letzteres kann dazu genutzt werden, die Staubentwicklung gering zu halten oder zu unterdrücken. Dies hat Vorteile auch hinsichtlich des Saugbetriebs der Saugvorrichtung 16 und erleichtert die Abscheidung bzw. die Vermeidung der Entstehung staubiger Bestandteile. Sammelt sich angefeuchtetes Fräsgranulat in dem Innenraum 25 der Baggerschaufel 14, wird ein übermäßig großer Staubstrom in der Saugleitung 15 vermieden. Dies ermöglicht die Minimierung bzw. sogar den Wegfall entsprechender Filtereinrichtungen zwischen der Saugleitung 15 und dem Saugaggregat 18 .
Die Sprüheinrichtung 28 kann automatisch oder manuell gesteuert sein. Sie ist vorzugsweise mit einer Einrichtung versehen, die sie manuell oder automatisch gesteuert, in Aktion treten lässt, sobald der Arbeitsbereich des Fräsrotors 12 trocken ist und/oder sobald hier eine Staubentwicklung auftritt.
In Figur 4 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht. Während bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen davon ausgegangen worden ist, dass die Saugvorrichtung 16 von dem Fahrzeug 2 getragen bzw. Bestandteil desselben ist, ist es alternativ möglich, die Saugvorrichtung 16 als separates Aggregat auszubilden. Dies ist in Figur 4 exemplarisch an einer Ausführungsform erläutert, bei der an dem Fahrzeug 2 die Fräseinrichtung 11 ohne Baggerschaufel vorgesehen ist. Der Ausleger 3 trägt nur die Fräseinrichtung 11 mit dem Fräsrotor 12 sowie den Saugöffnungsträger 17 mit seiner
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Saugöffnung 21 in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Fräsrotor 12. Die Saugleitung 15 ist mit dem Ausleger 3 verbunden, wobei Gelenkstücke 23 die ungehinderte Bewegung des Auslegers 3 ermöglichen. Die Saugvorrichtung mit dem Saugaggregat 18 und dessen separater Antriebseinrichtung 33 ist neben dem Fahrzeug 2 aufgestellt. Die Saugvorrichtung 16 ist mit dem Fahrzeug 2 über eine Schlauchleitung 15a verbunden.
Während das Saugaggregat 18 der Saugvorrichtung 16 bei allen vorstehend beschriebenen Ausführungsformen sowohl Teil des Fahrzeugs 2 als auch separat aufgestellt sein kann ist es, wie Figur 5 veranschaulicht, auch möglich, das Saugaggregat 18 an oder auf einem Fahrzeuganhänger 34 anzuordnen. Der Fahrzeuganhänger 34 weist ein eigenes Fahrgestell mit Deichsel 35 zur Verbindung mit dem Fahrzeug 2. Auf dem Fahrzeuganhänger 34 sind z.B. die Abscheideeinrichtung 19 in Form eines Zyklonabscheider oder einer Kombination aus Zyklonabscheider und Filtereinrichtung und die Antriebseinrichtung 33 angeordnet. Letzterer ist beispielsweise ein Verbrennungsmotor, der eine Saugpumpe 36 antreibt. Letztere bildet den wesentlichen Teil des Saugaggregats 18. Die Saugpumpe 36 saugt über eine Leitung 37 Luft aus der Abscheideeinrichtung ab und bläst diese ins Freie. Die Abscheideeinrichtung ist mit einer Kupplungseinrichtung 38 zum Anschluss beispielsweise der Leitung 15a versehen.
Ein Gerät zum Lösen und Ausheben von Erdreich oder felsigem Untergrund weist ein Saugaggregat 18 und eine an einem Ausleger 3 gehaltene Fräseinrichtung 11 auf. Das Saugaggregat 18 gehört zu einer Saugvorrichtung, die über
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eine Saugleitung 15 und eine entsprechende in der Nähe des Fräsrotors 12 angeordnete Saugöffnung 21 losgefrästes Material aus dem Fräsbereich absaugt und in einem entsprechenden Volumen, beispielsweise in dem Innenraum einer Baggerschaufel oder dem Innenraum einer Abscheideeinrichtung 19 sammelt. Diese Gerätekombination ermöglicht schnelles und genaues Arbeiten beim Ausheben von Gruben, Gräben oder sonstigen Vertiefungen in Erdreich oder in felsigem Untergrund, auch unter erschwerten Bedingungen.

Claims (22)

1. Gerät (1), insbesondere zum Lösen und Ausheben von Deckschichten, Erdreich oder felsigem Untergrund,
mit einem Fahrzeug (2), das wenigstens ein Antriebsaggregat (4) und eine Steuereinrichtung (7) sowie einen Ausleger (3) trägt, der über ein Hydrauliksystem (5) bewegbar ist, das von dem Antriebsaggregat (4) und der Steuereinrichtung (7) betätigt ist,
mit einer Fräseinrichtung (11), die an dem Ausleger (3) befestigt und von diesem getragen ist, wobei die Fräseinrichtung (11) wenigstens einen Fräsrotor (12) und wenigstens einen Hydraulikmotor (10) aufweist, der zur Versorgung mit Antriebsleistung mit dem Hydrauliksystem (5) des Geräts (1) verbunden ist,
mit einer Saugvorrichtung (16), zu der ein Saugöffnungsträger (17) gehört, der wenigstens eine Ansaugöffnung (21) aufweist, die dem Fräsrotor (12) benachbart angeordnet ist und die über eine Saugleitung (15) an ein Saugaggregat (18) angeschlossen ist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugleitung (15) zu einer Abscheideeinrichtung (19) führt, die dazu eingerichtet ist, Feststoffe aus dem Saugluftstrom abzuscheiden.
3. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abscheideeinrichtung (19) eine Zyklonabscheideeinrichtung ist.
4. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abscheideeinrichtung (19) unmittelbar im Anschluss an den Saugöffnungsträger (17) angeordnet ist.
5. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Ausleger (3) eine Baggerschaufel (14) angeordnet ist.
6. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Fräseinrichtung (11) an der Baggerschaufel (14) angeordnet ist.
7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Baggerschaufel (14) mit einer Verschlusseinrichtung (27) zum Abschluss ihres Innenraums (25) versehen ist.
8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugleitung (15) an die Baggerschaufel (14) angeschlossen ist, um deren Innenraum (25) mit Unterdruck zu beaufschlagen und dass ein Element (24) der Baggerschaufel (14) als Saugöffnungsträger ausgebildet ist.
9. Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der Baggerschaufel (14) zwischen dem Fräsrotor (12) und dem Innenraum (25) der Baggerschaufel (14) eine Trennwand (24) vorgesehen ist, die wenigstens eine Saugöffnung (26) aufweist.
10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (24) als Siebplatte zur Klassierung des in den Aufnahmeraum (25) der Baggerschaufel (14) gesaugten Materials ausgebildet ist.
11. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fräseinrichtung eine Sprüheinrichtung (28) zur Abgabe von Fluiden vorgesehen ist.
12. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Saugaggregat (18) an dem Fahrzeug (2) montiert und von diesem getragen ist.
13. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Saugaggregat (18) von dem Antriebsaggregat (4) des Geräts (1) angetrieben ist.
14. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Saugaggregat (18) eine eigene Antriebsquelle (33) aufweist.
15. Gerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Saugaggregat (18) als separat aufstellbare Einheit ausgebildet ist.
16. Gerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Saugaggregat (18) auf einem Fahrzeuganhänger (34) montiert ist.
17. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abscheideeinrichtung (19) an dem Gerät (1) montiert ist.
18. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abscheideeinrichtung (19) als separat aufstellbare Einheit ausgebildet ist.
19. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abscheideeinrichtung (19) auf einem Fahrzeuganhänger (34) montiert ist.
20. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugleitung (15) an dem Ausleger (3) gehalten ist.
21. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugleitung (15) wenigstens abschnittsweise flexibel ausgebildet oder mit Gelenken (23) versehen ist.
22. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der freie Querschnitt der Saugleitung (15) größer ist als der größte Saugöffnungsquerschitt.
DE20108725U 2001-05-25 2001-05-25 Grabgerät mit Saugeinrichtung Expired - Lifetime DE20108725U1 (de)

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