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DE102010001838A1 - Bagger/Arbeits-Gerät mit entfernbarem Zusatz-Arbeitsgerät - Google Patents

Bagger/Arbeits-Gerät mit entfernbarem Zusatz-Arbeitsgerät Download PDF

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DE102010001838A1
DE102010001838A1 DE201010001838 DE102010001838A DE102010001838A1 DE 102010001838 A1 DE102010001838 A1 DE 102010001838A1 DE 201010001838 DE201010001838 DE 201010001838 DE 102010001838 A DE102010001838 A DE 102010001838A DE 102010001838 A1 DE102010001838 A1 DE 102010001838A1
Authority
DE
Germany
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excavator
undercarriage
settling
axis
bridge
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE201010001838
Other languages
English (en)
Inventor
Ludwig Ellinger
Michael Ellinger
Sebastian Ellinger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ellinger Ludwig 94116
Ellinger Michael 94154
Ellinger Sebastian 94116
Original Assignee
Ellinger Ludwig 94116
Ellinger Michael 94154
Ellinger Sebastian 94116
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ellinger Ludwig 94116, Ellinger Michael 94154, Ellinger Sebastian 94116 filed Critical Ellinger Ludwig 94116
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Priority to PCT/EP2010/063643 priority patent/WO2011098158A1/de
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Abstract

Ein Bagger/Arbeits-Gerät mit entfernbarem Zusatz-Arbeitsgerät (38, 84), insbesondere zur Durchführung von Holzfällarbeiten oder Straßen- oder Landschaftsbauarbeiten, umfassend einen Unterwagen (12) mit einem Raupenkettenfahrwerk (16), wobei das Raupenkettenfahrwerk (16) an beiden Seiten einer Unterwagenbasis (14) jeweils wenigstens eine Raupenkettenfahrwerkseinheit (18) umfasst, einen auf der Unterwagenbasis (14) um eine im Wesentlichen vertikale erste Drehachse (D1) drehbaren Oberwagen (22) mit einem Bagger/Arbeits-Arm (56), ist dadurch gekennzeichnet, dass die Raupenkettenfahrwerkseinheiten (18) an der Unterwagenbasis (14) um eine im Wesentlichen horizontale erste Schwenkachse (S1) in ihrer Schwenklage bezüglich der Unterwagenbasis (14) veränderbar getragen sind, dass der Oberwagen (22) in einem ersten Längenbereich (L1) der Unterwagenbasis (14) angeordnet ist, und dass der Unterwagen (12) in einem zweiten Längenbereich (L2) der Unterwagenbasis (14) zur Aufnahme einer um eine im Wesentlichen horizontale Schwenkachse (D3) schwenkbaren und vom Unterwagen (12) entfernbaren Absetz-Kippbrücke (38) als Zusatz-Arbeitsgerät ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bagger/Arbeits-Gerät mit entfernbarem Zusatz-Arbeitsgerät, insbesondere zur Durchführung von Holzfällarbeiten oder Straßen- oder Landschaftsbauarbeiten, umfassend einen Unterwagen mit einem Raupenkettenfahrwerk, wobei das Raupenkettenfahrwerk an beiden Seiten einer Unterwagenbasis jeweils wenigstens eine Raupenkettenfahrwerkseinheit umfasst, sowie einen auf der Unterwagenbasis um eine im Wesentlichen vertikale erste Drehachse drehbaren Oberwagen mit einem Bagger/Arbeits-Arm.
  • Ein derartiges Bagger/Arbeits-Gerät ist aus der EP 0 663 478 A1 bekannt. Bei diesem Bagger/Arbeits-Gerät ist ein im Wesentlichen in herkömmlicher Bauweise mit Oberwagen und Unterwagen aufgebauter Bagger kombiniert mit einer am Unterwagen in ihrer Höhenlage veränderbar vorgesehenen Rütteleinrichtung. Der mit einem Raupenkettenfahrwerk ausgebildete Bagger kann auch unter unterstützendem Einsatz einer am Baggerarm vorgesehenen Baggerschaufel zur Verteilung des durch die Rütteleinrichtung zu verdichtenden Schüttgutes im Straßenbau genutzt werden, um den Untergrund für eine Betonfahrbahn oder dergleichen vorzubereiten.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bagger/Arbeits-Gerät mit entfernbarem Zusatz-Arbeitsgerät vorzusehen, bei welchem bei erhöhter Flexibilität hinsichtlich des Einsatzgebietes eine Entlastung des durch ein derartiges Bagger/Arbeits-Gerät befahrenen Untergrunds erreicht werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein Bagger/Arbeits-Gerät mit entfernbarem Zusatz-Arbeitsgerät, insbesondere zur Durchführung von Holzfällarbeiten oder Straßen- oder Landschaftsbauarbeiten, umfassend einen Unterwagen mit einem Raupenkettenfahrwerk, wobei das Raupenkettenfahrwerk an beiden Seiten einer Unterwagenbasis jeweils wenigstens eine Raupenkettenfahrwerkseinheit umfasst, einen auf der Unterwagenbasis um eine im Wesentlichen vertikale erste Drehachse drehbaren Oberwagen mit einem Bagger/Arbeits-Arm.
  • Dabei ist weiter vorgesehen, dass die Raupenkettenfahrwerkseinheiten an der Unterwagenbasis um eine im Wesentlichen horizontale erste Schwenkachse in ihrer Schwenklage bezüglich der Unterwagenbasis veränderbar getragen sind, dass der Oberwagen in einem ersten Längenbereich der Unterwagenbasis angeordnet ist, und dass der Unterwagen in einem zweiten Längenbereich der Unterwagenbasis zur Aufnahme einer um eine im Wesentlichen horizontale Schwenkachse schwenkbaren und vom Unterwagen entfernbaren Absetz-Kippbrücke als Zusatz-Arbeitsgerät ausgebildet ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Aufbau finden zwei Aspekte in Kombination Anwendung, die vor allem auch unter Zusammenwirkung zu einer effizienten Entlastung des Untergrunds führen. Zum einen sind die Raupenkettenfahrwerkseinheiten an der Unterwagenbasis pendelbar vorgesehen und können sich daher unebenen Untergrundkonfigurationen anpassen. Es wird somit eine gleich bleibende, zumindest nicht zu Überlastungen führende Verteilung der Flächenlast erzielt. Zum anderen wird insbesondere durch die Möglichkeit, am Unterwagen eine Absetz-Kippbrücke bereitstellen zu können, eine weitere Arbeitsfunktionalität in das erfindungsgemäße Gerät integriert, so dass das Befahren des bearbeiteten Terrains beispielsweise durch als Kipper ausgebildete Lastkraftwagen vermieden oder zumindest reduziert werden kann.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Weiterbildung wird vorgeschlagen, dass der Absetz-Kippbrücke ein Bewegungsantrieb zum Schwenken derselben um die zweite Schwenkachse oder/und zum Verschieben derselben bezüglich des Unterwagens zugeordnet ist.
  • Um dabei den Aufbau möglichst einfach zu halten, kann der Bewegungsantrieb den Bagger/Arbeits-Arm umfassen.
  • Für eine definierte Positionierung der Absetz/Kipp-Brücke, aber auch anderer Zusatz-Arbeitsgeräte, kann dadurch gesorgt werden, dass an der Unterwagenbasis eine erste Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung zur Aufnahme der Absetz-Kippbrücke am Unterwagen vorgesehen ist.
  • Dabei kann die Flexibilität im Einsatz vorzugsweise dadurch weiter erhöht werden, dass die erste Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung um eine im Wesentlichen vertikale zweite Drehachse, vorzugsweise in einem Drehwinkelbereich von 360°, drehbar ist.
  • Um das Aufnehmen und Abladen der Absetz/Kipp-Brücke in einfacher Weise realisieren zu können, wird vorgeschlagen, dass an dem Unterwagen wenigstens eine Rollenanordnung mit wenigstens einer um eine Drehachse drehbaren Rolle vorgesehen ist und dass die Absetz-Kippbrücke um eine Drehachse der Rollenanordnung als zweite Schwenkachse schwenkbar oder/und auf der Rollenanordnung verschiebbar ist. Dabei wird es möglich, die Absetz-Kippbrücke auch im Kippbetrieb in einfacher Weise einsetzen zu können, wenn die Absetz-Kippbrücke bezüglich der Rollenanordnung arretierbar ist und im Arretierzustand mit wenigstens einer Rolle der Rollenanordnung um deren Drehachse als zweite Schwenkachse schwenkbar ist und gegen Verschiebung bezüglich der Rollenanordnung gehalten ist.
  • Beispielsweise kann eine erste Rollenanordnung an der ersten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung vorgesehen sein.
  • Insbesondere im Straßen- oder Landschaftsbaubetrieb, grundsätzlich aber auch zum Wiederaufbereiten von Mohr- und Waldböden, kann es vorteilhaft sein, wenn an der Unterwagenbasis wenigstens in einem durch den zweiten Längenbereich gebildeten Endbereich ein in seiner Höhe einstellbarer Räumschild vorgesehen ist, der somit auch einen Teil des Unterwagens bildet.
  • Am Räumschild kann eine zweite Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung vorzugsweise bezüglich des Räumschilds um eine im Wesentlichen horizontale dritte Schwenkachse schwenkbar getragen sein. Somit wird es möglich, weitere Zusatz-Arbeitsgeräte vorzusehen, welche die Variabilität im Einsatzbereich weiter erhöhen.
  • Am Räumschild, vorzugsweise der daran vorgesehenen zweiten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung, kann eine zweite Rollenanordnung vorgesehen sein, über welche die Absetz-Kippbrücke aufgenommen bzw. abgesetzt werden kann. Da im Allgemeinen der Räumschild in seiner Höhe verstellbar Ist, wird es somit möglich, auch den Auflagebereich für die Absetz-Kippbrücke in ihrer Höhe anzupassen.
  • Erfindungsgemäß kann weiter vorgesehen sein, dass an der zweiten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung wenigstens eines der folgenden Zusatz-Arbeitsgeräte entfernbar angebracht oder anbringbar ist:
    • – Klemmbank, insbesondere für Baumstämme, Rohre oder Säulen,
    • – Seilwinde, vorzugsweise Doppelseilwinde,
    • – Rüttelplatte,
    • – Roderechen,
    • – Aufreisser,
    • – Fräseinrichtung,
    • – Mulcher,
    • – Erdbohrer,
    • – Dachprofil-Staßenglätter,
    • – Streueinrichtung,
    • – Bodenstabilisiereinrichtung.
  • Weiter wird vorgeschlagen, dass bei von der ersten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung entfernter Absetz-Kippbrücke an der ersten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung wenigstens eines der folgenden Zusatz-Arbeitsgeräte entfernbar angebracht oder anbringbar ist:
    • – Absaugeinrichtung,
    • – Häckseleinrichtung,
    • – Brecheinrichtung,
    • – Dosiereinrichtung,
    • – Streueinrichtung,
    • – Betonmischeinrichtung.
  • Insbesondere unter Ausnutzung des am Oberwagen vorgesehenen Bagger/Arbeits-Arms kann die Flexibilität im Einsatz weiter dadurch erhöht werden, dass an dem Bagger/Arbeits-Arm wenigstens eines der folgenden Zusatz-Arbeitsgeräte entfernbar angebracht oder anbringbar ist:
    • – Seilwinde, vorzugsweise Doppelseilwinde,
    • – Rüttelplatte,
    • – Roderechen,
    • – Aufreisser,
    • – Fräseinrichtung,
    • – Spalteinrichtung,
    • – Erdbohrer,
    • – Zerpulverer,
    • – Schere,
    • – Zange,
    • – Hammer,
    • – Abbruch/Verlade-Greifer,
    • – Rammeinrichtung,
    • – Holzgreifer,
    • – Harvesterkopf,
    • – Schneid/Greif-Einrichtung,
    • – Teleskopausleger,
    • – Baggerschaufel,
    • – Brech/Sieb-Löffel,
    • – Mulcher.
  • Wenn das Raupenkettenfahrwerk sich im Wesentlichen über den gesamten ersten Längenbereich und zweiten Längenbereich erstreckt, ist sichergestellt, dass das erfindungsgemäße Gerät im Wesentlichen über seine gesamte Erstreckungslänge auf dem Untergrund abgestützt ist, was zu einer weiteren Verringerung der Flächenbelastung beiträgt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur schwenkbaren Arretierung einer Absetz-Kippbrücke an einer Trägeranordnung, umfassend an der Trägeranordnung wenigstens eine Rollenanordnung mit wenigstens einer um eine Drehachse drehbaren und in Richtung der Drehachse bewegbaren Rolle, wobei in einem Arretierzustand die wenigstens eine Rolle in Richtung auf ein Widerlager an einer Absetz-Kippbrücke zu gepresst ist und zusammen mit der Absetz-Kippbrücke um die Drehachse schwenkbar ist.
  • Mit einer derartigen Anordnung wird es leicht möglich, eine Absetz-Kippbrücke in einfacher Weise zu arretieren, unter Einsatz dieser Arretierung jedoch die Kippbrücke auch im Kippbetrieb betreiben zu können.
  • Dabei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Rollenanordnung zwei gegensinnig zueinander in Richtung der Drehachse bewegbare Rollen umfasst, wobei zur Herstellung des Arretierzustands die Rollen in einer ersten Relativbewegungsrichtung gegensinnig zueinander und in Anlage an einem jeweiligen Widerlager an einer Absetz-Kippbrücke bewegbar sind und zum Aufheben des Arretierzustandes einer der ersten Relativbewegungsrichtung entgegengesetzten zweiten Relativbewegungsrichtung und von dem jeweiligen Widerlager weg bewegbar sind.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden Figuren detailliert beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bagger/Arbeits-Gerätes;
  • 2 eine Darstellung einer teleskopierbaren Rollenanordnung für eine Absetz-Kippbrücke;
  • 3 bis 24 verschiedene Zusatz-Arbeitsgeräte, die an dem in 1 dargestellten Bagger/Arbeits-Gerät in verschiedenen Bereichen desselben angebracht werden können.
  • In 1 ist ein erfindungsgemäß aufgebautes Bagger/Arbeits-Gerät 10 in prinzipieller Darstellung in Seitenansicht gezeigt. Das Bagger/Arbeits-Gerät 10 kann in verschiedenen Arbeitsbereichen eingesetzt werden, je nachdem, welches der nachfolgend noch beschriebenen Zusatz-Arbeitsgeräte daran vorgesehen wird. Ein bevorzugter Einsatzbereich sind Holzfällarbeiten im Wald, bei welchen Bäume gefällt, geschnitten und abtransportiert werden und erforderlichenfalls nachfolgend der Waldboden wieder aufbereitet werden muss. Weiter ist es selbstverständlich möglich, ein derartiges Bagger/Arbeits-Gerät im Straßen- oder Landschaftsbau bzw. überall dort einzusetzen, wo Erd- oder Geröll- bzw. Betonmassen bewegt bzw. bearbeitet werden müssen.
  • Das Bagger/Arbeits-Gerät 10 umfasst einen allgemein mit 12 bezeichneten Unterwagen mit einer Unterwagenbasis 14. An der Unterwagenbasis 14 ist ein Raupenkettenfahrwerk 16 vorgesehen, das an beiden Seiten bezüglich einer Unterwagenlängsrichtung R jeweils zumindest eine, im dargestellten Beispiel eine Raupenkettenfahrwerkseinheit 18 aufweist. An jeder Raupenkettenfahrwerkseinheit 18 ist über nicht dargestellte Antriebs- bzw. Umlenkräder eine Raupenkette 20 geführt. Durch Antreiben der Raupenketten 20 der Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 kann das Bagger/Arbeits-Gerät 10 voranbewegt werden.
  • Die an der Unterwagenbasis 14 vorgesehenen Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 sind, wie durch einen Pfeil P1 angedeutet, an der Unterwagenbasis 14 um jeweilige Schwenkachsen S1 schwenkbar bzw. pendelbar getragen. Hier ist vorzugsweise vorgesehen, dass die im Wesentlichen horizontal liegende Schwenkachse S1 für die beiden an beiden Seiten der Unterwagenbasis 14 vorgesehenen Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 identisch ist. Es sei hier darauf hingewiesen, dass mit dem Ausdruck „horizontal” Bezug genommen ist auf eine Situation, in welcher das Bagger/Arbeits-Gerät 10 auf einem im Wesentlichen ebenen und horizontal ausgerichteten Untergrund steht. Selbstverständlich wird die Schwenkachse S1 bei Neigung des Bagger/Arbeits-Geräts 10 im geneigten Terrain eine entsprechend geneigte Positionierung gegenüber einer horizontalen im Erdkoordinatensystem einnehmen, was im Sinne der vorliegenden Erfindung gleichwohl als im Wesentlichen horizontale Orientierung dieser Schwenkachse S1 zu verstehen ist.
  • Man erkennt, dass die schwenkbare Lagerung der Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 an der Unterwagenbasis 14 nahe einem Endbereich derselben vorgesehen ist, vorzugsweise einem Endbereich, in welchem an der Unterwagenbasis 14 ein allgemein mit 22 bezeichneter Oberwagen um eine im Wesentlichen vertikale Drehachse D1 in einem Drehwinkelbereich von 360° drehbar getragen ist, so dass der Oberwagen 22 in ihrer beliebigen Drehposition bezüglich des Unterwagens 12 positioniert werden kann. Hierfür kann am Unterwagen 12 bzw. der Unterwagenbasis 14 eine Drehdurchführung bzw. ein Drehkranz 24 vorgesehen sein, so dass der Oberwagen 22 in definierter Positionierung bezüglich des Unterwagens 12 angeordnet werden kann und gleichermaßen die am Unterwagen 12 vorgesehenen Arbeitsgeräte und insbesondere auch das Raupenkettenfahrwerk 16 durch den im Allgemeinen im Oberwagen 22 vorgesehenen Antrieb betrieben werden können.
  • Um die Schwenkbarkeit bzw. Pendelbarkeit der Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 bezüglich der Unterwagenbasis 14 zu ermöglichen, sind diese jeweils über eine oder mehrere Kolben/Zylinder-Einheiten 26 an oder nahe ihrem anderen Endbereich, wie in 1 dargestellt ggf. aber auch in einem mittleren Bereich derselben, bezüglich der Unterwagenbasis 14 abgestützt. Die Kolben/Zylinder-Einheiten sind vorzugsweise doppelt wirkend ausgebildet und ermöglichen eine Bewegung der Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 bezüglich der Unterwagenbasis 14 unter Expansion bzw. Einfahrbewegung derselben. Hier können beispielsweise die für die beiden Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 an beiden Seiten an der Unterwagenbasis 14 vorgesehenen Kolben/Zylinder-Einheiten 26 mit ihren jeweiligen Zylinderkammern bezüglich einander kurzgeschlossen, also verbunden werden. Dies bedeutet, dass, wenn bei einer der Kolben/Zylinder-Einheiten 26 das Volumen einer Zylinderkammer verringert wird, beispielsweise weil diese Raupenkettenfahrwerkseinheit sich bezüglich der Unterwagenbasis 14 anhebt, Druckfluid, also beispielsweise Öl, in eine entsprechende Zylinderkammer oder einen Ausgleichsspeicher der der anderen Raupenkettenfahrwerkseinheit zugeordneten Kolben/Zylinder-Einheit 26 gefördert wird, um eine Gegenbewegung dieser Raupenkettenfahrwerkseinheit 18 zu erreichen. Somit wird eine Selbstnivellierung der beiden Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 erreicht mit der Folge, dass diese auch bei unebenem Terrain nicht nur punktuell, beispielsweise an jeweiligen Endbereichen aufliegen und dort zu einer sehr starken Druckbelastung des Bodens führen, sondern im Wesentlichen flächig oder zumindest an mehreren Auflagebereichen auf dem Boden aufstehen und somit für eine größere Verteilung der Druckbelastung sorgen. Es ist selbstverständlich auch möglich, dass die Kolben/Zylinder-Einheiten 26 aktiv angesteuert werden, beispielsweise unter der Ausnutzung von Sensorsignalen von Lagesensoren, welche indizieren, dass das Bagger/Arbeits-Gerät 10 sich über ein bestimmtes Ausmaß hinaus neigt. Gespeist durch eine Druckfluidquelle können dann die Kolben/Zylinder-Einheiten 26 zur Erlangung einer der Neigung entgegenwirkenden bzw. eine gleichmäßige Bodenbelastung herbeiführenden Verschwenkung der Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 angesteuert werden.
  • Wie vorangehend bereits dargestellt, ist am Unterwagen 12 der Oberwagen 22 um die im Wesentlichen vertikale Drehachse D1 drehbar getragen, und zwar vorzugsweise in einem Drehwinkelbereich von 360°. Man erkennt, dass entgegen der bei herkömmlichen Baggern bekannten Anordnung der Oberwagen 22 nicht mittig am Unterwagen 12, sondern in einem ersten Längenbereich L1 des Unterwagens 12 bzw. Unterwagenbasis 14 angeordnet ist, der an einem ersten Endbereich 28 des Unterwagens 12 liegt. An den ersten Längenbereich L1 schließt ein zweiter Längenbereich L2 an, der sich im Wesentlichen bis zum anderen Endbereich 30 der Unterwagenbasis 14 erstreckt und der zur Aufnahme eines Zusatz-Arbeitsgerätes ausgebildet ist. Zur Aufnahme eines Zusatz-Arbeitsgerätes ist im zweiten Längenbereich L2 an der Unterwagenbasis 14 eine Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 32 vorgesehen. Im dargestellten Beispiel umfasst diese eine Plattform 34, die über einen Drehkranz 36 am Unterwagen 12 bzw. der Unterwagenbasis 14 um eine zweite im Wesentlichen vertikale Drehachse D2 drehbar getragen ist. Durch einen dem Drehkranz 36 zugeordneten Antrieb an der Unterwagenbasis 14 kann die Plattform 34 vorzugsweise in einem Drehwinkelbereich von 360° um die Drehachse D2 gedreht werden, was bedeutet, dass die Plattform 34 letztendlich in jeder beliebigen Drehwinkelpositionierung bezüglich des Unterwagens 12 positioniert werden kann, beispielsweise keine Drehwinkelbegrenzung in Form eines Bewegungsanschlags oder dergleichen vorliegt.
  • In dem dargestellten Konfigurationsbeispiel ist als Zusatz-Arbeitsgerät auf der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 32 eine Absetz-Kippbrücke 38 angeordnet. Die Absetz-Kippbrücke 38 ist im dargestellten Beispiel als Mulde zur Aufnahme von Baumstämmen, Erdreich, Gestein oder dergleichen ausgebildet. Diese Absetz-Kippbrücke 38 erstreckt sich im Wesentlichen über den gesamten zweiten Längenbereich L2 hinweg bzw. darüber hinaus und ist im Wesentlichen in ihrem gesamten Längserstreckungsbereich von den Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 überlappt. Dies bedeutet, dass auch bei Aufnahme großer Lasten in der Absetz-Kippbrücke 38 eine gleichmäßige Belastung des Untergrunds über die zusätzlich noch pendelbaren Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 erreicht werden kann.
  • Um die Absetz-Kippbrücke 38 als Zusatz-Arbeitsgerät auf dem Unterwagen 12 zu positionieren bzw. davon zu entfernen und auch eine Kippbewegung der Absetz-Kippbrücke 38 beispielsweise zum Abladen von Erdreich oder sonstigem Schüttgut zu erlangen, ist an der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 32 in einem dem Endbereich 30 des Unterwagens 12 nahen Bereich eine allgemein mit 40 bezeichnete Rollenanordnung vorgesehen. Diese in der 2 detaillierter dargestellte Rollenanordnung 40 umfasst zwei im Wesentlichen konisch ausgestaltete Rollen 42, 44. Die Rolle 42 ist an einer Kolbenstange 46 einer Kolben/Zylinder-Einheit 48 drehbar getragen, während die Rolle 44 an einem Zylinder 50 der Kolben/Zylinder-Einheit 48 um die selbe Drehachse D3 wie die Rolle 42 drehbar getragen ist. Die Rollen 42, 44 wirken bei der Bewegung der Absetz-Kippbrücke 38 in der Unterwagenlängsrichtung R mit entsprechenden Trägern bzw. Schienen an der Unterseite der Absetz-Kippbrücke 38 zusammen, um eine definierte Zentrierung derselben zu erzielen. Gleichzeitig dient die Rollenanordnung 40 dazu, bei auf der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 32 aufgenommener Absetz-Kippbrücke 38 deren Schwenkachse zu definieren. Hierzu ist beispielsweise der Zylinder 50 der Kolben/Zylinder-Einheit 48 an der Plattform 34 festgelegt, z. B. festgeschweißt oder angeschraubt. Durch Ausfahren der Kolbenstange 46 können die beiden Rollen 42, 44 in Richtung ihrer Drehachse D3 voneinander weg bewegt werden. Bei entsprechender Einfahrbewegung der Kolbenstange 46 der vorzugsweise doppelt wirkend ausgebildeten Kolben/Zylinder-Einheit 48 werden die Rollen 42, 44 und damit auch daran vorgesehene, einander zugewandt liegende Klemmflächen 52, 54 aufeinander zu bewegt. An der Unterseite der Absetz-Kippbrücke 38 sind beispielsweise in Form U-förmiger Schienen bereitgestellte Widerlager für die Rollen 42, 44 bzw. die daran vorgesehenen Klemmflächen 52, 54 vorgesehen. Zur Bewegung der Absetz-Kippbrücke 38 in der Unterwagenlängsrichtung R sind die Rollen 42, 44 auseinander bewegt, so dass sie zwar eine Roll- bzw. Gleitauflage für die Absetz-Kippbrücke 38 bereitstellen, deren Verschiebung aber nicht behindern. Soll zum Ermöglichen einer Verkippung der Absetz-Kippbrücke 38 um die Drehachse D3 als Schwenkachse eine Klemm-Haltewirkung erzielt werden, so werden durch entsprechende Ansteuerung der Kolben/Zylinder-Einheit 48 die Rollen 42, 44 mit ihren Klemmflächen 52, 54 aufeinander zu bewegt und damit die Klemmflächen 52, 54 in Anlage an den an der Absetz-Kippbrücke 38 vorgesehenen Widerlagern gepresst. Da auch in diesem Zustand die Rollen 42, 44 grundsätzlich an der Kolbenstange 46 bzw. dem Zylinder 50 um die Drehachse D3 drehbar sind, können die Rollen 42, 44 zusammen mit der daran geklemmten Absetz-Kippbrücke 38 um die Drehachse D3 geschwenkt werden, um, wie durch einen Pfeil P2 in der 1 angedeutet, eine entsprechende Verschwenkung der Absetz-Kippbrücke 38 zum Entleeren bei definierter Schwenkachse zu erzielen.
  • Um die Absetz-Kippbrücke 38 auf dem Unterwagen 12 anzuordnen bzw. zu bewegen, ist an dem Bagger/Arbeits-Gerät 10 ein in Form eines Baggerarms 56 ausgebildeter Bewegungsantrieb 58 vorgesehen. Der am Oberwagen 22 vorgesehene Baggerarm 56, der im dargestellten Beispiel mit einem am Oberwagen 22 unmittelbar schwenkbar getragenen ersten Armglied 60 und einem am freien Ende des ersten Armglieds 60 vorzugsweise über eine Schnellkupplung 62 schwenkbar getragenen zweiten Armglied 64 ausgebildet ist, kann dazu genutzt werden, jedwede Bewegung der Absetz-Kippbrücke 38 auszulösen. Hierzu kann mit dem freien Ende des zweiten Armglieds 64, an welchem beispielsweise ebenfalls eine Schnellkupplung 66 vorgesehen sein kann, beispielsweise mit einem dort vorgesehenen Haken an einer entsprechenden Eingriffsformation an der Absetz-Kippbrücke 38 angegriffen werden und diese angehoben bzw. auf der Rollenanordnung 40 verschoben bzw. mit dieser um die Dreh- bzw. Schwenkachse D3 verschwenkt werden. Hierzu kann die Plattform 34 beispielsweise so orientiert sein, dass sie und damit auch die Absetz-Kippbrücke 38 in der Unterwagenlängsrichtung R ausgerichtet ist. Die Absetz-Kippbrücke 38 kann somit in Richtung zum Endbereich 30 des Unterwagens 12 verkippt werden bzw. über diesen Endbereich 30 aufgenommen oder abgeladen werden. Bei entsprechender Drehung der Plattform 34 um die Drehachse D2 kann jedoch auch zur Seite abgekippt werden bzw. die Absetz-Kippbrücke 38 zur Seite hin abgesetzt werden oder ggf. von der Seite auf der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 32 aufgenommen werden.
  • Um im Aufnahmezustand der Absetz-Kippbrücke 38 diese zusätzlich durch den durch Gewichtskraft generierten Reibkraftschluss am Unterwagen 12 bzw. der Plattform 34 zu arretieren, kann eine Eingriffsformation 68 vorgesehen sein, welche einen die Absetz-Kippbrücke 38 gegen Verschiebung auf der Plattform 34 bzw. der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 32 sichernde Formschlusswirkung durch Ineinandergreifen entsprechender Anschlagelemente erzeugt. Dieser Eingriff kann in einfacher Weise durch Einsatz des Baggerarms 56 bei Anheben der Absetz-Kippbrücke 38 gelöst werden. Weitere Arretiermechanismen für die Absetz-Kippbrücke 38 sind dann nicht erforderlich, können selbstverständlich aber vorgesehen sein.
  • Um die Einsatzfähigkeit bzw. Flexibilität des Bagger/Arbeits-Gerätes 10 weiter zu erhöhen, können an diesem weitere Zusatz-Arbeitsgeräte 84 vorgesehen sein. So können an einem, im dargestellten Beispiel an beiden Endbereichen 28, 30 des Unterwagens 12 an der Unterwagenbasis 14 schwenkbar angebrachte Planier- bzw. Räumschilde 70, 72 vorgesehen sein. Zur Bewegung derselben in Höhenrichtung können Kolben/Zylinder-Einheiten 74, 76 genutzt werden, die an der Unterwagenbasis 14 einerseits und z. B. einer mit dem jeweiligen Räumschild 70, 72 verbundenen Baugruppe andererseits angreifen.
  • An einem, optional aber auch beiden Räumschilden 70, 72 kann eine weitere Zusatz-Baugruppenträgeranordnung 78 vorgesehen sein. In diesem Falle ist dies am im Endbereich 30 des Unterwagens 12, also dem an den Längenbereich L2 anschließenden Endbereich vorgesehenen Räumschild 72 der Fall. Diese weitere Zusatz-Baugruppenträgeranordnung 78 ist über eine Gelenkanordnung am Räumschild 72 um eine vorzugsweise horizontale Schwenkachse S3 schwenkbar getragen. Zur Einstellung der Schwenkstellung dienen eine oder mehrere Kolben/Zylinder-Einheiten 80, die an der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78 einerseits und am Räumschild 72 bzw. einer Trägeranordnung 82 derselben andererseits angreift. Im dargestellten Beispiel greifen die zum Anheben des Räumschilds 72 dienenden Kolben/Zylinder-Einheiten 76 an diesem mit der Trägeranordnung 82 gekoppelten Kolben/Zylinder-Einheiten 80 an.
  • An der weiteren Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78 können auswechselbar nachfolgend beschriebene Zusatzbaugeräte 84 angebracht werden. Im dargestellten Beispiel ist dies eine in der 6 dargestellte Klemmbank 86. Diese kann einerseits zusammen mit dem Räumschild 72 auf und ab bewegt werden, kann andererseits aber durch Einsatz der Kolben/Zylinder-Einheiten 80 auch bezüglich des Räumschilds 72 verschwenkt werden. Die Klemmbank 86 umfasst zwei oder ggf. mehrere an einem Träger 88 schwenkbare Klemmarme 90, 92, die grundsätzlich im geöffneten Zustand einen nach oben offenen Aufnahmeraum 94 begrenzen. Bei geöffneten Klemmarmen 90, 92 ist es auch dann, wenn eine derartige Klemmbank 86 auf dem Räumschild 72 angeordnet ist, möglich, die Absetz-Kippbrücke 38 in Richtung zum Endbereich 30 über den Räumschild 72 hin abzusetzen oder aufzunehmen. Der Träger 88 der Klemmbank 86 kann an der Zusatz-Arbeitsgerätträgeranordnung 78 beispielsweise durch eine Schnellverschlussanordnung arretiert werden, wobei vorzugsweise der Träger 88 dann bezüglich der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78 drehbar ist. Eine derartige Klemmbank 86 kann dazu genutzt werden, lange Gegenstände, wie z. B. gefällte Bäume oder Rohre, unter Einsatz des Baggerarms 56 im Aufnahmeraum 94 aufzunehmen und zu klemmen und sie dann mit dem Bagger/Arbeits-Gerät 10 ziehend zu transportieren.
  • Das Aufnehmen bzw. Entfernen der Absetz-Kippbrücke 38 auf der an der Unterwagenbasis 12 vorgesehen Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 32 über den Räumschild 72 hinweg kann dadurch auch erleichtert oder unterstützt werden, dass am Räumschild 72, vorzugsweise der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78, eine weitere Rollenanordnung 96 vorgesehen ist. Diese kann zu der vorangehend mit Bezug auf die 2 beschriebenen Rollenanordnung 40 baugleich sein, um auch in diesem Bereich, also auf dem Räumschild 72, durch die Möglichkeit, die Absetz-Kippbrücke 38 zwischen den Rollen der Rollenanordnung 96 zu klemmen, eine Verkippung der Absetz-Kippbrücke 38 um eine Drehachse D4 dieser Rollen zu ermöglichen. Dabei ist es weiterhin möglich, einerseits durch das Anheben oder Absenken des Räumschilds 72 und andererseits durch Verschwenkung der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78, die auch diese Rollenanordnung 96 trägt, die Raumlage dieser Schwenkachse D4 und somit die Höhe der Absetz-Kippbrücke 38 beim Verkippen bzw. auch die Nähe der Schwenkachse D4 zur Unterwagenbasis 14 einzustellen. Dies kann insbesondere auch dazu beitragen, den Vorgang des Absetzens bzw. Aufnehmens der Absetz-Kippbrücke 38 durch Vorgeben einer etwas näher am Untergrund als die Drehachse D3 positionierten Drehachse D4 erleichtern.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass eine derartige Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78, wie sie am Räumschild 72 vorgesehen ist, auch oder alternativ an dem am Endbereich 28 des Unterwagens 12 vorgesehenen Räumschild 70 angeordnet sein kann.
  • Mit dem vorangehend beschriebenen Bagger/Arbeits-Gerät 10 wird es leicht möglich, eine Vielzahl verschiedener Arbeitsvorgänge mit ein- und demselben Bagger/Arbeits-Gerät vorzunehmen. Auf Grund der speziellen Ausgestaltung des Raupenkettenfahrwerks 16 mit den pendel- bzw. schwenkbaren Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 wird dabei die Belastung des Untergrunds sehr gering gehalten, auch wenn das Bagger/Arbeits-Gerät 10 beispielsweise auch auf Grund vergleichsweise hoher Zuladung sehr schwer ist.
  • Nachfolgend werden verschiedene weitere die Flexibilität des Bagger/Arbeits-Gerätes 10 unterstützende Arbeitsgeräte beschrieben, die in verschiedenen Bereichen des Bagger/Arbeits-Gerätes 10 angeordnet bzw. eingesetzt werden können.
  • So ist in der 3 als Zusatz-Arbeitsgerät 84 eine Häckselvorrichtung 98 dargestellt. Diese ist auf einer Plattform 100 angeordnet, die beispielsweise in der Absetz-Kippbrücke 38 positioniert werden kann oder an Stelle derselben auf der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 32 aufgenommen werden kann. Auch hierzu kann selbstverständlich der Baggerarm 56 genutzt werden. Die Häckseleinrichtung 98 weist einen Eingabebereich 102 auf, in welchen das zu häckselnde Material, im Allgemeinen Holz oder Geäst, eingegeben wird. Über einen beispielsweise schwenkbaren Auswurf 104 wird das Häckselgut abgegeben. Die Häckseleinrichtung 98 kann einen eigenen Antrieb 106 aufweisen, also vollständig eigenständig und lösgelöst vom Betrieb des Bagger/Arbeits-Gerätes 10 arbeiten. Alternativ ist es auch möglich, den am Oberwagen 22 vorgesehenen Antrieb zu nutzen, um beispielsweise durch Druckfluidantrieb die Häckseleinrichtung 98 zu betreiben.
  • Einen ähnlichen Aufbau wie die Häckseleinrichtunng 98 kann auch eine Brecheinrichtung aufweisen, die dazu genutzt werden kann, Stein oder Betonmaterial zu schreddern.
  • Die 4 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 eine Doppel-Seilwinde 108. Diese weist zwei voneinander unabhängig betreibbare Windenbereiche 110, 112 mit einem jeweiligen Windenseil 114, 116 auf. Diese Doppel-Seilwinde 108 kann dazu genutzt werden, schwere Gegenstände, wie z. B. gefällte Bäume oder dergleichen, an das Baggerarbeits-Gerät 10 zu koppeln bzw. an dieses heranzuziehen.
  • Die Doppel-Seilwinde 108 kann an verschiedener Positionierung am Bagger/Arbeits-Gerät 10 vorgesehen werden. Zum Beispiel ist es möglich, diese an der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78 anzubringen, um auch hier eine Bewegbarkeit zu ermöglichen. In 1 ist auch dargestellt, dass die Doppel-Seilwinde 108 am Baggerarm 56 fest angebracht ist. Auch die Anbringung am Unterwagen 12, beispielsweise auch an der Absetz-Kippbrücke 38, ist möglich.
  • Der Antrieb der Doppel-Seilwinde 108 kann beispielsweise durch Druckfluid, bereitgestellt durch den Antrieb des Bagger/Arbeits-Gerätes 10, erfolgen. Selbstverständlich ist es auch möglich, diese mit einem eigenständig arbeitenden Antriebsmotor zu versehen. Weiter ist es selbstverständlich, dass an Stelle der Doppel-Seilwinde 108 auch eine Einzel-Seilwinde zum Einsatz gebracht werden kann.
  • Die 5 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 eine Saugeinrichtung 118. Diese mit einer Saugpumpe und einem vorzugsweise aufrollbaren Saugschlauch 120 ausgestattete Saugeinrichtung 118 kann dazu benutzt werden, Mineralien und Flüssigkeitsansammlungen am Boden abzusaugen und zu einem Sammelbereich, beispielsweise auch einem Speichertank auf der Absetz-Kippbrücke 38 oder als eigenständiges Zusatz-Arbeitsgerät weiterzuleiten. Die Saugeinrichtung 118 kann beispielsweise auf der Absetz-Kippbrücke 38 angeordnet werden. Auch ist es möglich, diese bei entsprechend großer Dimensionierung als eigenständiges Zusatz-Arbeitsgerät 84 an Stelle der Absetz-Kippbrücke 38 auf der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 32 anzuordnen.
  • Die 7 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 einen Roderechen bzw. Aufreisser 122. Dieser kann mit einem Träger 124 beispielsweise an der Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78 angebracht werden. Auch die Anbringung am Baggerarm 56, beispielsweise vermittels der Schnellkupplung 66 ist möglich. Der Roderechen bzw. Aufreisser 102 umfasst eine Mehrzahl von rechenartig nebeneinander liegenden Zinken 126, die beispielsweise in das Erdreich eingreifend positioniert und durch das Erdreich hindurch gezogen werden, um dieses aufzureißen bzw. zu lockern.
  • Die 8 zeigt eine Fräs- bzw. Spalteinrichtung 128 als Zusatz-Arbeitsgerät 84. Die Fräseinrichtung 128 weist einen Träger- und Antriebsbereich 130 auf, welcher am Baggerarm 56, beispielsweise der Schnellkupplung 66, festgelegt werden kann. Ein zur Rotation antreibbarer Fräskopf 132 trägt eine Mehrzahl von Fräszinken 134, welche sich durch das zu fräsende Material hindurch bewegen und dabei abrasiv wirksam werden. Eine derartige Fräseinrichtung 28 wird beispielsweise zum Fräsen von Gestein bzw. auch Holz, wie z. B. im Boden verbliebenen Wurzelstöcken, eingesetzt.
  • Die 9 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 eine Fräseinrichtung 136, die über einen Träger 138 beispielsweise am Baggerarm 56 durch Einsatz einer Schnellkupplung oder dergleichen festgelegt werden kann. Die Fräseinrichtung 136 umfasst zwei vorzugsweise um die selbe Drehachse drehbare Fräsköpfe 140, 142 mit jeweiligen Fräszinken 144, 146. Eine derartige Fräseinrichtung, bei welcher die Drehachse der Fräsköpfe bezüglich einer Anordnung, wie sie in 8 gezeigt ist, um 90° geneigt ist, kann beispielsweise zum Fräsen von Gestein bzw. Boden eingesetzt werden.
  • Die in den 8 und 9 gezeigten Fräseinrichtungen 128, 136 werden vorzugsweise durch Druckfluid angetrieben, welches über entsprechende Druckfluidleitungen über den Baggerarm 56 von einer vorzugsweise am Oberwagen 22 vorgesehenen Druckfluidquelle, beispielsweise Druckfluidspeicher oder Pumpe, zugeführt wird. Diese Fräseinrichtungen 128 bzw. 136 können auch an der zweiten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78, d. h. am Räumschild 72, getragen sein und durch die Höhenverstellbarkeit des Räumschilds 72 bzw. auch die Verschwenkbarkeit der zweiten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78 bezüglich des Räumschilds 72 in der zum Arbeiten erforderlichen Höhenpositionierung angeordnet werden.
  • Die 10 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 eine mit einem Träger 148 beispielsweise an der Schnellkupplung 66 des Baggerarms 56 anbringbare Rütteleinrichtung 150. Die Rütteleinrichtung 150 weist eine Rüttelplatte 152 auf, welche vermittels einer z. B. durch Druckfluid zur Bewegung antreibbaren Unwucht zum Vibrieren gebracht wird. Die Rütteleinrichtung kann auch am Unterwagen 12, beispielsweise über die Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78, angebracht werden.
  • In 11 ist als Zusatz-Arbeitsgerät 84 ein ebenfalls am Baggerarm 56 vorzugsweise vermittels einer Schnellkupplung mit seinem Träger 154 festlegbaren Erdbohrer 156. Der Erdbohrer 156 weist einen Schaftbereich 158 auf, um welchen sich helixartig ein Förderbereich 160 für das abzutragende Erdreich windet. Auch der Erdbohrer 156 kann an der zweiten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78 angebracht werden und somit durch den höhenverstellbaren Räumschild 72 bzw. die verschwenkbare zweite Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78 in die zum Bohren in das Erdreich geeignete Positionierung gebracht bzw. beim Bohrvorgang abgesenkt werden.
  • Die 12 zeigt einen Hammer bzw. Schlaghammer 162 als Zusatz-Arbeitsgerät 84. Der Hammer 162 kann mit seinem Träger 164 am Baggerarm 56, vorzugsweise über eine Schnellkupplung oder aber auch über Bolzenkupplung festgelegt werden. Ein Hammerkopf bzw. Hammermeißel 166 kann, durch Druckfluid angetrieben, in seiner Längsrichtung hin- und her getrieben werden, um somit zu lockerndes Gestein oder Betonmaterial aufzuschlagen.
  • Die 13 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 eine Rammeinrichtung 168. Diese kann mit einem Träger 170 vorzugsweise über eine Schnellkupplung am Baggerarm 56 angebracht werden. Durch zwei an der Rammeinrichtung 168 vorgesehene Rammantriebsmotoren 170, 172 kann ein mit einem in das Erdreich zu rammenden Rohr, Träger oder dergleichen zu koppelnder Rammbereich 174 in Bewegung versetzt werden, um durch Hin- und Herbewegung des in das Erdreich zu rammenden Gegenstandes oder auch durch Druckausübung ein allmähliches Senken zu erzielen. Auch hier kann der Antrieb beispielsweise durch Druckfluid erfolgen.
  • In 14 ist eine Zange bzw. Schere 176 gezeigt, die mit ihrem Träger 178 am Baggerarm 56 angebracht werden kann. Zwei Zangenarme 180, 182 sind an einem Zangenkörper 184 beispielsweise durch Druckfluidbetätigung schwenkbar getragen. Mit Schneidenbereichen 186, 188 können die Zangenarme 180, 182 auch massive Gegenstände, wie z. B. Beton oder Metallgegenstände, zerschneiden.
  • Die 15 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 einen Zerpulverer 190. Mit seinem Träger 192 kann dieser am Baggerarm 56 festgelegt werden. Ein bezüglich eines Zerpulvererkörpers 194 verschwenkbarer Zerpulvererarm 196 kann dazu genutzt werden, zwischen diesem und einer am Zerpulvererkörper 194 gebildeten Widerlagerfläche 198 eingequetschte Gegenstände, wie z. B. Gestein oder Betonmaterial, zu zerkleinern. Auch hier kann der Antrieb vorzugsweise durch über den Baggerarm 56 zugeführtes Druckfluid erfolgen.
  • Die 16 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 einen Holzgreifer bzw. eine Holzzange 200. An einem Greiferkörper 202 sind zwei oder mehrere einander gegenüber liegende und gegensinnig verschwenkbare Greiferarme 204, 206, vorzugsweise durch Druckfluidbetätigung angetrieben schwenkbar. Ein derartiger Holzgreifer 200 kann dazu genutzt werden, am Boden liegende, gefällte Bäume zu greifen und vermittels Baggerarms 56 zu bewegen, beispielsweise auch auf die Absetz-Kippbrücke 38 aufzuladen. Der Holzgreifer 200 weist einen Träger 208 auf, welcher an den Baggerarm 56 in an sich bekannter Weise angekoppelt werden kann und an welchem der Greiferkörper 202 vorzugsweise um mehrere Raumachsen schwenkbar getragen ist.
  • Die 17 zeigt einen Abbruch- bzw. Verladegreifer 210 als Zusatz-Arbeitsgerät 84. An einem Greiferkörper 212 sind gegensinnig verschwenkbare Greiferarme 214, 216 vorgesehen. Diese können nach Art einer Baggerschaufel massive Gegenstände, wie z. B. Gestein oder Betonmaterial, ergreifen und somit transportieren bzw. auch auf die Absetz-Kippbrücke 38 verladen. Mit einem Träger 218 kann der Abbruch- bzw. Verladegreifer 210 mit dem Baggerarm 56 gekoppelt werden, so dass er auch mit Druckfluid zum Antrieb der Greiferarme 214, 216 genutzt werden kann.
  • Die 18 zeigt einen mehrfach teleskopierbaren Ausleger 220 als Zusatz-Arbeitsgerät 84. Dieser kann an seinen freien Endbereich 222 ein weiteres Zusatz-Arbeitsgerät, beispielsweise den vorangehend beschriebenen Abbruch- bzw. Verladegreifer 210 tragen. Der Ausleger 220 ist mit einem Kopplungs-Armbereich 224 ausgebildet, welcher beispielsweise an Stelle des zweiten Armglieds 64 am ersten Armglied 60 des Baggerarms 56 vermittels der Schnellkupplung 62 festgelegt werden kann. Ein Teleskopabschnitt 226 ist unter Einsatz einer Kolben/Zylinder-Einheit 228 bezüglich des Kopplungs-Armbereichs 224 schwenkbar.
  • Die 19 zeigt eine Schneid/Greif-Einrichtung 230 als Zusatz-Arbeitsgerät 84. Vermittels eines Trägers 232 ist ein Rahmen 234 derselben beispielsweise am Baggerarm 56 vermittels der Schnellkupplung 66 festlegbar. Am Rahmen 234 sind mehrere Greiferbereiche 236 bzw. 238 vorgesehen. Diese umfassen jeweils durch Kolben/Zylinder-Einheiten 240 bzw. 242 zur Schwenkbewegung angetriebene Greif/Schneid-Arme. Im Falle der Greif/Schneid-Anordnung 236 sind die Greif/Schneid-Arme 244, 246 einerseits und 248 andererseits auf unterschiedlichem Niveau, also zueinander versetzt angeordnet. Im Falle der Schneid/Greif-Anordnung 238 sind die Greif/Schneid-Arme 250, 252 einerseits und 254, 258 andererseits einander paarweise gegenüber liegend angeordnet, also nicht zueinander versetzt.
  • Die Greif/Schneid-Einrichtung 230 kann dazu genutzt werden, kleinere zu rodende Bäume zu ergreifen und, sofern deren Dicke nicht zu groß ist, durch entsprechende Kraftausübung auch abzuschneiden. Im Falle dickerer Bäume kann beispielsweise unter Einsatz einer Kettensäge der mit der Greif/Schneid-Einrichtung 230 ergriffene Baumstamm vom Wurzelbereich getrennt werden.
  • Die 20 zeigt einen so genannten Harvester-Kopf 260, der am Bagger-Arm 56, beispielsweise am zweiten Armglied 64 desselben, über einen Träger 262 angebracht werden kann. Hierzu kann ein Bolzenkopplungsmechanismus 264 dienen, welcher ein freies Abhängen des Harvesterkopfs 260 vom Baggerarm 56 ermöglicht. Der Antrieb für die verschiedenen Arbeitssyteme am Harvester-Kopf 260 erfolgt vorzugsweise über Druckfluid. Hierzu ist am Harvester-Kopf 260 ein Druckfluidleitungsanschlussbereich 266 vorgesehen, über welchen entsprechende Zuführ- bzw. Abführleitungen am Baggerarm 56 angekoppelt werden können.
  • Vermittels des Harvesterkopfs 260 können Bäume gefällt, geschält und in Segmente vorbestimmbarer Länge zerschnitten werden. Hierzu ist am Harvesterkopf 260 ein mehrere Greifarme 268, 270, 272 umfassender Haltemechanismus vorgesehen, wobei einige dieser Greifer-Arme, beispielsweise die Greif-Arme 268, 270, gleichzeitig auch als Schälmesser ausgestaltet sein können. Eine schwenbkbare Kettensäge 274 kann den durch die Greiferarme 268, 270, 272 umgriffenen Baumstamm an gewünschter Positionierung durchtrennen. Für den Vortrieb eines Baumstammes sorgen mehrere Vortriebswalzen 276.
  • Mit derartigen Harvester-Köpfen wird es möglich, in sehr effizienter Art und Weise Bäume zu fällen, zu schälen und zu zerteilen. Die so in zerteilter Weise auf dem Waldboden abgelegten Baumstammsegmente können dann vermittels des Baggerarms 56 und eines daran im Austausch gegen den Harvester-Kopf 260 vorgesehenen Greifers, wie er beispielsweise in der 16 gezeigt ist, auf der Absetz-Kippbrücke 38 abgelegt und mit dem Bagger/Arbeits-Gerät 10 abtransportiert werden. All diese Bearbeitungsmaßnahmen erfolgen unter Ausnutzung der schwenkbaren Anbindung der Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 an die Unterwagenbasis 14 und mithin bei geringer Belastung des Waldbodens. Dafür sorgt auch, dass die Raupenkettenfahrwerkseinheiten 18 sich im Wesentlichen über die gesamte Unterwagenlänge, also beide Längenbereiche der Untewagenbasis L1 und L2 erstrecken, so dass eine noch weiter reduzierte Flächenbelastung erzielt werden kann. Die besonderen Vorteile des erfindungsgemäßen Bagger/Arbeits-Gerätes können also überall dort sehr effizient ausgenutzt werden, wo für eine vergleichsweise geringe Belastung des Untergrunds gesorgt werden soll.
  • Die 21 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 eine Absetz-Betonmischeinrichtung 280. Diese umfasst eine an einer Trägerstruktur 282 drehbar getragene Betonmischtrommel 284 mit einem dieser zugeordneten Antrieb 286. Der Antrieb kann selbständig arbeitend sein, also von dem Bagger/Arbeits-Gerät 10 unabhängig betrieben werden, oder kann mit Druckfluid arbeiten, welches vom Bagger/Arbeits-Gerät 10 gespeist wird.
  • Die Absetz-Betonmischeinrichtung 280 kann an dem Bagger/Arbeits-Gerät 10 in einer Art und Weise vorgesehen werden, wie dies vorangehend mit Bezug auf die Absetz-Kippbrücke 38 erläutert wurde. d. h., zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Absetz-Betonmischeinrichtung 280 kann der Baggerarm 56 genutzt werden und die Absetz-Betonmischeinrichtung 280 über eine oder beide der vorangehend bereits erläuterten Rollenanordnungen 40 bzw. 96 bewegt werden.
  • Es sei hier darauf hingewiesen, dass eine derartige Mischeinrichtung selbstverständlich auch zum Mischen anderer Baustoffe genutzt werden kann, bei welchen insbesondere pulverförmige oder körnige Bestandteile mit einer Flüssigkeit zu durchmengen sind.
  • Die 22 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 eine Bodenstabilisiereinrichtung 290. Diese wird mit einem Trägerbereich an der zweiten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78 angebracht und zur Bearbeitung eines Untergrunds auf diesem bei der Voranbewegung des Bagger/Arbeits-Gerätes 10 bewegt. Die Bodenstabilisierungeinrichtung 290 weist im Betrieb über ihre Unterseite 292 hinausgreifende und den Boden auflockerende, rechen- bzw. fingerartige Arbeitsabschnitte auf. Diese nehmen im Boden enthaltene Gesteinsbrocken heraus, so dass diese in einer in der Bodenstabilisiereinrichtung 290 enthaltenen Brecheinrichtung zerkleinert und wieder in den Boden bzw. das Erdreich eingearbeitet werden können.
  • Auch die Bodenstabilisiereinrichtung 290 weist einen Antrieb 294 auf, der beispielsweise mit Druckfluid, also Hydrauliköl oder dergleichen, vom Bagger/Arbeits-Gerät 10 gespeist werden kann, selbstverständlich aber auch autark arbeitend ausgebildet sein kann.
  • Mit einer derartigen Bodenstabilisiereinrichtung 290 ist es möglich, Böden aufzulockern und durch den Wiedereinbau auch zerbrochener Gesteinsanteile in einer stabilen Konfiguration bereitzustellen.
  • Die 23 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 einen Brech/Sieb-Löffel 300. Dieser kann mit einem Trägerbereich 302 am Baggerarm 56, beispielsweise aber auch dem in der 18 gezeigten Ausleger 220 angebracht werden. Der Brech/Sieb-Löffel 300 ist nach Art einer Löffelbaggerschaufel ausgebildet, weist jedoch einen Siebbereich 302 auf, durch welchen die in dem aufgenommenen Gut enthaltenen Anteile, deren Größe ein Hindurchfallen gestattet, abgegeben werden können, während die gröberen Bestandteile in dem Löffel 300 verbleiben und mit diesen dann an anderer Positionierung abgeladen werden können.
  • Die 24 zeigt als Zusatz-Arbeitsgerät 84 einen Mulcher 310. Der Mulcher 310 kann mit einem Trägerbereich 312 entweder am Baggerarm 56 oder dem Ausleger 220 oder aber auch an der zweiten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78 angebracht werden. Der Mulcher 310 weist einen in Rotation versetzbaren Arbeitsbereich 314 auf, welcher im Arbeitsbetrieb an einer Unterseite 316 des Mulchers 310 in das Erdreich bzw. den Boden eingreifend positioniert wird und bei der Voranbewegung den Boden lockert. Durch eine Glättanordnung 316, beispielsweise bereitgestellt durch eine Vielzahl kettengliedartiger Elemente, welche bei der vorangehenden Bewegung über den Boden streichen, wird der zuvor aufgelockerte Boden wieder geglättet bzw. eine Einebnung erreicht.
  • An dem Bagger/Arbeits-Gerät 10 können neben den vielzähligen vorangehend erläuterten Zusatz-Arbeitsgeräten selbstverständlich auch noch weitere Zusatz-Arbeitsgeräte alternativ oder zusätzlich mitangebracht werden. So kann beispielsweise an Stelle der Absetz-Kippbrücke 38 als Zusatz-Arbeitsgerät eine Dosiereinrichtung angeordnet werden, welche einen Speicherbehälter für dosiert abzugebendes Gut, im Allgemeinen in Partikelform oder Pulverform bereitgestellt, sowie einen dieses Gut aus dem Behälter aufnehmenden Streu- bzw. Dosierbereich aufweist. Mit einer derartigen Anordnung können pulver- oder partikelförmige Materialien, wie z. B. Mineralstoffe oder Streusalz oder dergleichen, abgegeben werden. Auch hier kann der Antrieb durch am Bagger/Arbeits-Gerät 10 bereitgestelltes Druckfluid erfolgen. Insbesondere wird es damit möglich, beispielsweise vor Durchführung von Bearbeitungsvorgängen in der Landschaft zunächst Mineralien zu verstreuen, welche nach Beendigung der Arbeiten für eine schnellstmögliche Erholung des Bodens sorgen. Eine derartige Dosiereinrichtung könnte alternativ auch als Zusatz-Arbeitsgerät in der auf dem Unterwagen 12 vorgesehenen Absetz-Kippbrücke 38 positioniert werden.
  • Weiterhin ist es möglich, als Zusatz-Arbeitsgerät eine Streueinrichtung vorzusehen, beispielsweise an der zweiten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 78, um pulverartiges oder kornartiges Streugut auf dem Boden zu verteilen. Dieses kann beispielsweise in der Absetz-Kippbrücke 38 enthalten sein und durch Kippen derselben in eine Aufnahmeöffnung der Streueinrichtung abgegeben werden. Auch ist es möglich, derartiges Streugut von einem an Stelle der Absetz-Kippbrücke 38 auf der ersten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung 32 positionierten Speicherbehälter aufzunehmen.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass verschiedene Aspekte des erfindungsgemäßen Bagger/Arbeits-Gerätes 10 in abgewandelter Weise implementiert sein können bzw. zusätzliche Aspekte vorgesehen sein können. So ist es beispielsweise möglich, dass das Bagger/Arbeits-Gerät 10 durch einen Fahrer aus einer Kabine 270 heraus gesteuert wird. Insbesondere dann, wenn jedoch die Sicht auf den zu bearbeitenden Bereich beeinträchtigt ist, ist es möglich, durch eine Fernsteuereinrichtung die erforderlichen Ansteuerbefehle auch von einer Position außerhalb des Bagger/Arbeits-Gerätes 10 zu geben. Weiter ist es selbstverständlich möglich, dass die Absetz-Kippbrücke 38 für andere Anwendungszwecke in anderer Weise ausgeführt ist. Insbesondere kann diese auch containerartig, also auch nach oben hin abgeschlossen ausgeführt sein. Am Baggerarm 56 kann als Zusatz-Arbeitsgerät 84 auch eine Baggerschaufel, z. B. Löffelbaggerschaufel, vorgesehen werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 0663478 A1 [0002]

Claims (17)

  1. Bagger/Arbeits-Gerät mit entfernbarem Zusatz-Arbeitsgerät (38, 84), insbesondere zur Durchführung von Holzfällarbeiten oder Straßen- oder Landschaftsbauarbeiten, umfassend: – einen Unterwagen (12) mit einem Raupenkettenfahrwerk (16), wobei das Raupenkettenfahrwerk (16) an beiden Seiten einer Unterwagenbasis (14) jeweils wenigstens eine Raupenkettenfahrwerkseinheit (18) umfasst, – einen auf der Unterwagenbasis (14) um eine im Wesentlichen vertikale erste Drehachse (D1) drehbaren Oberwagen (22) mit einem Bagger/Arbeits-Arm (56), dadurch gekennzeichnet, – dass die Raupenkettenfahrwerkseinheiten (18) an der Unterwagenbasis (14) um eine im Wesentlichen horizontale erste Schwenkachse (S1) in ihrer Schwenklage bezüglich der Unterwagenbasis (14) veränderbar getragen sind, – dass der Oberwagen (22) in einem ersten Längenbereich (L1) der Unterwagenbasis (14) angeordnet ist, und – dass der Unterwagen (12) in einem zweiten Längenbereich (L2) der Unterwagenbasis (14) zur Aufnahme einer um eine im Wesentlichen horizontale Schwenkachse (D3) schwenkbaren und vom Unterwagen (12) entfernbaren Absetz-Kippbrücke (38) als Zusatz-Arbeitsgerät ausgebildet ist.
  2. Bagger/Arbeits-Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Absetz-Kippbrücke (38) ein Bewegungsantrieb (58) zum Schwenken derselben um die zweite Schwenkachse (D3) oder/und zum Verschieben derselben bezüglich des Unterwagens (12) zugeordnet ist.
  3. Bagger/Arbeits-Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungsantrieb (58) den Bagger/Arbeits-Arm (56) umfasst.
  4. Bagger/Arbeits-Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterwagenbasis (12) eine erste Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung (32) zur Aufnahme der Absetz-Kippbrücke (38) am Unterwagen (12) vorgesehen ist.
  5. Bagger/Arbeits-Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung (32) um eine im Wesentlichen vertikale zweite Drehachse (D2), vorzugsweise in einem Drehwinkelbereich von 360°, drehbar ist.
  6. Bagger/Arbeits-Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Unterwagen (12) wenigstens eine Rollenanordnung (40, 96) mit wenigstens einer um eine Drehachse (D3, D4) drehbaren Rolle (52, 54) vorgesehen ist und dass die Absetz-Kippbrücke (38) um eine Drehachse (D3, D4) der Rollenanordnung (40, 96) als zweite Schwenkachse (D3, D4) schwenkbar oder/und auf der Rollenanordnung (40, 96) verschiebbar ist.
  7. Bagger/Arbeits-Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Absetz-Kippbrücke (38) bezüglich der Rollenanordnung (40, 96) arretierbar ist und im Arretierzustand mit wenigstens einer Rolle (52, 54) der Rollenanordnung (40, 96) um deren Drehachse (D3, D4) als zweite Schwenkachse schwenkbar ist und gegen Verschiebung bezüglich der Rollenanordnung (40, 96) gehalten ist.
  8. Bagger/Arbeits-Gerät nach Anspruch 4 und Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Rollenanordnung (40) an der ersten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung (32) vorgesehen ist.
  9. Bagger/Arbeits-Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterwagenbasis (14) wenigstens in einem durch den zweiten Längenbereich (L2) gebildeten Endbereich (30) ein in seiner Höhe einstellbarer Räumschild (70, 72) vorgesehen ist.
  10. Bagger/Arbeits-Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Räumschild (72) eine zweite Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung (78) vorzugsweise bezüglich des Räumschilds (72) um eine im Wesentlichen horizontale dritte Schwenkachse (S3) schwenkbar getragen ist.
  11. Bagger/Arbeits-Gerät nach Anspruch 6 und Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Rollenanordnung (96) am Räumschild (72), vorzugsweise der zweiten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung (78), getragen ist.
  12. Bagger/Arbeits-Gerät nach Anspruch 10 und Anspruch 11, sofern auf Anspruch 10 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass an der zweiten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung (78) wenigstens eines der folgenden Zusatz-Arbeitsgeräte (84) entfernbar angebracht oder anbringbar ist: – Klemmbank (86), insbesondere für Baumstämme, Rohre oder Säulen, – Seilwinde (108), vorzugsweise Doppel-Seilwinde, – Rüttelplatte (150), – Roderechen (122), – Aufreisser (122), – Fräseinrichtung (128, 136), – Mulcher (310), – Erdbohrer (156), – Dachprofil-Straßenglätter, – Streueinrichtung, – Bodenstabilisiereinrichtung (290).
  13. Bagger/Arbeits-Gerät nach Anspruch 4 oder einem der Ansprüche 5 bis 10, sofern auf Anspruch 4 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass bei von der ersten Zusatz-Arbeitsgeräteträgeranordnung (32) entfernter Absetz-Kippbrücke (38) an der ersten ZusatzArbeitsgeräteträgeranordnung (32) wenigstens eines der folgenden Zusatz-Arbeitsgeräte (84) entfernbar angebracht oder anbringbar ist: – Absaugeinrichtung (118), – Häckseleinrichtung (98), – Brecheinrichtung (98), – Dosiereinrichtung, – Streueinrichtung, – Betonmischereinrichtung (280).
  14. Bagger/Arbeits-Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Bagger/Arbeits-Arm (56) wenigstens eines der folgenden Zusatz-Arbeitsgeräte (84) entfernbar angebracht oder anbringbar ist: – Seilwinde (108), vorzugsweise Doppel-Seilwinde, – Rüttelplatte (150), – Roderechen (122), – Aufreisser (122), – Fräseinrichtung (128, 136), – Spalteinrichtung (128), – Erdbohrer (156), – Zerpulverer (190), – Schere (176), – Zange (176), – Hammer (162), – Abbruch/Verlade-Greifer (210), – Rammeinrichtung (168), – Holzgreifer (200), – Harvesterkopf (260), – Schneid/Greif-Einrichtung (230), – Teleskopausleger (220), – Baggerschaufel, – Brech/Sieb-Löffel (300), – Mulcher (310).
  15. Bagger/Arbeits-Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Raupenkettenfahrwerk (16) sich im Wesentlichen über den gesamten ersten Längenbereich (L1) und zweiten Längenbereich (L2) erstreckt.
  16. Vorrichtung zur schwenkbaren Arretierung einer Absetz-Kippbrücke (38) an einer Trägeranordnung (12, 32), umfassend an der Trägeranordnung (12, 32) wenigstens eine Rollenanordnung (40) mit wenigstens einer um eine Drehachse (D3) drehbaren und in Richtung der Drehachse (D3) bewegbaren Rolle (52, 54), wobei in einem Arretierzustand die wenigstens eine Rolle (52, 54) in Richtung auf ein Widerlager an einer Absetz-Kippbrücke (38) zu gepresst ist und zusammen mit der Absetz-Kippbrücke (38) um die Drehachse (D3) schwenkbar ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenanordnung (40) zwei gegensinnig zueinander in Richtung der Drehachse (D3) bewegbare Rollen (52, 54) umfasst, wobei zur Herstellung des Arretierzustands die Rollen in einer ersten Relativbewegungsrichtung gegensinnig zueinander und in Anlage an einem jeweiligen Widerlager an einer Absetz-Kippbrücke (38) bewegbar sind und zum Aufheben des Arretierzustandes in einer der ersten Relativbewegungsrichtung entgegengesetzten zweiten Relativbewegungsrichtung und von dem jeweiligen Widerlager weg bewegbar sind.
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