DE20307635U1 - Grab- oder Zierstein - Google Patents
Grab- oder ZiersteinInfo
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Classifications
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- E04H—BUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
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Description
15.05.2003
VSG0302DEU
VSG0302DEU
VSG Schwarzwald-Granit-Werke
GmbH & Co. KG
Steinfeldweg 1
77815 Bühl
GmbH & Co. KG
Steinfeldweg 1
77815 Bühl
Die Erfindung betrifft einen Grab- oder Zierstein nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, welcher ein Grundelement aufweist.
Grab- oder Ziersteine können aus einem Teil bestehen oder ein Grundelement aufweisen, welches weitere beispielsweise Zierelemente aufweist. Aus der CH 688101 A5 ist beispielsweise ein Grabstein bekannt, welcher das Aussehen eines massiven Natursteins hat, jedoch aus einer Trägerplatte, welche als Hauptbestandteil Blähglasgranulat enthält, und einer dünnen Natursteinplatte, welche auf die Trägerplatte aufgeklebt ist, besteht.
Des weiteren ist aus der DE-GM 7613916 ein Gedenkstein bekannt, welcher aus einem Massivteil besteht, an dem ein als Kreuz ausgebildetes Zierelement befestigt ist. Zur Befestigung des Zierelements weist das Zierelement einen sich nach hinten erstreckenden Vorsprung auf, mit dem es sich auf die obere Anschlußfläche des Massivteils abstützt. Das Zierelement ist mit dem Massivteil durch eine Verdübelung verbunden.
Wie bei dem letztgenannten Gedenkstein ist bei allen bisher bekannten Grab- oder Ziersteinen entweder der Stein als ganzes oder gegebenenfalls das Grundelement sehr massiv ausgebildet. Je nach Größe des Steins beziehungsweise des Grundelements gestaltet sich die Handhabung des Grab- oder Ziersteins sehr schwierig. Dies gilt insbesondere für den Transport des Grab- oder Ziersteins.
Des weiteren gestaltet sich die Lagerhaltung von Grab- oder Ziersteinen als problematisch, da, um Kunden eine große Auswahl zu ermöglichen, eine entsprechend große Anzahl an Grab- oder Ziersteinen am Lager gehalten werden muß. Da Kunden regelmäßig eine große Auswahl haben möchten, ist es insbesondere aus Gründen des Wettbewerbs erforderlich, eine große Anzahl unterschiedlicher Grab- oder Ziersteine zur Auswahl bereit zu halten.
Darüber hinaus ist es häufig problematisch, in einer sich innerhalb eines Grundelements befindlichen Ausnehmung ein Element anzuordnen. Zwar läßt sich mit heute vorhandenen Werkzeugen innerhalb des Grundelements eine Ausnehmung anfertigen, jedoch bringt die Befestigung des Zusatzelements innerhalb der Ausnehmung noch Schwierigkeiten mit sich. Dies insbesondere im Hinblick darauf, daß an die Befestigung hohe ästhetische Anforderungen gestellt werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Grab- oder Zierstein derart auszubilden, daß er leicht handhabbar ist und sich seine Lagerhaltung vereinfacht.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Gemäß der Erfindung ist ein Grab- oder Zierstein, dadurch gekennzeichnet, daß der Stein aus wenigstens zwei miteinander verbundenen Standardelementen aufgebaut ist.
Dadurch, daß der Grab- oder Zierstein aus wenigstens zwei miteinander verbundenen Standardelementen aufgebaut ist, vereinfacht sich seine Handhabung, insbesondere
sein Transport erheblich. Denn durch die Aufteilung des Grundelements in
sein Transport erheblich. Denn durch die Aufteilung des Grundelements in
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mehrere Einzelelemente verteilt sich das Gewicht des Grundelements auf die Einzelelemente. Das Gewicht eines Einzelelements ist daher erheblich geringer als das Gewicht des Grundelements.
Dadurch, daß die Einzelelemente standardisiert sind, verringert sich die Lagerhaltung erheblich. Denn es brauchen nur noch Standardelemente am Lager gehalten werden, aus denen unterschiedliche Grundelemente aufgebaut werden können. So können die Standardelemente beispielsweise stabförmige oder abgewinkelte Elemente mit gleich oder ungleich langen Schenkeln sein. Bereits mit derartigen Standardelementen lassen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Grundelemente aufbauen. So läßt sich beispielsweise mittels winkelförmiger Standardelemente ein als Kreuz ausgebildetes Grundelement aufbauen. Insbesondere lassen sich aber mittels abgewinkelter Standardelemente Grundelemente aufbauen, welche eine Ausnehmung aufweisen. In die Ausnehmung läßt sich auf einfache Weise ein Zusatzelement anordnen, wie dies bei einer besonderen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist.
Das Zusatzelement ist in besonders vorteilhafter Weise über Abstandshalter mit den Standardelementen verbunden. Es kann in vorteilhafter Weise problemlos beim Zusammenbau der Standardelemente mit den Standardelementen verbunden werden. Das Zusatzelement kann beispielsweise ein Zierelement wie bei einem Grabstein ein Kreuz oder ein Schmuckstein sein. Es kann aber auch ein Gebrauchsgegenstand wie beispielsweise ein Hausbriefkasten oder eine Klingelanlage sein.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Standardelement über Abstandshalter miteinander verbunden sind. Dies ermöglicht einerseits einen relativ einfachen Zusammenbau der Standardelemente und wirkt sich darüber hinaus noch vorteilhaft auf das Aussehen des Grab- oder Ziersteins aus.
Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung weisen die Standardelemente Öffnungen auf, in welchen Verbindungselemente angeordnet sind. Die Verbindungselemente können beispielsweise Stäbe, insbesondere Metallstäbe sein, welche an ihrer Oberfläche ähnlich einem Außengewinde Rillen aufweisen können. In besonders vorteilhafterweise sind die Verbindungselemente mit den Standardefementen verklebt.
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Das Grundelement kann auch aus wenigstens vier Standardelementen aufgebaut sein, wie dies bei einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist. Hierdurch läßt sich beispielsweise auf einfache Weise ein Grundelement in Form eines Kreuzes aufbauen. Hierzu brauchen lediglich vier winkelförmige Grundelemente entsprechend miteinander verbunden werden.
Durch den Aufbau eines Grab- oder Ziersteins in erfindungsgemäßer Weise aus Standardelementen läßt sich auf einfache Weise eine Vielzahl unterschiedlich ausgebildeter Grab- oder Ziersteine herstellen. Durch die Standardelemente steht einem Hersteller ein System zur Verfügung, mittels welchem er problemlos beliebig ausgebildete Grab- oder Ziersteine aufbauen kann.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines besonderen Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt
Figur 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Grab- oder Ziersteins,
Figur 2 den in Figur 1 dargestellten Stein im Schnitt,
Figur 3 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Grab- oder Ziersteines und
Figur 4 eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Grab- oder Ziersteines.
Wie Figur 1 entnommen werden kann, weist ein Grab- oder Zierstein ein Grundelement auf, welches aus vier winkelförmigen Standardelementen 1,2,3,4 besteht. Die in der Figur unten angeordneten Standardelemente 1, 4 haben unterschiedlich lange Schenkel, wohingegen die in der Figur oben angeordneten Standardelemente 2, 3
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gleich lange Schenkel haben. Die Standardelemente 1, 2, 3, 4 sind derart miteinander verbunden, daß sie eine Ausnehmung bilden, in der ein als rechteckförmige Steinplatte ausgebildetes Zusatzelement 5 angeordnet ist. In die Steinplatte 5 kann beispielsweise eine Beschriftung eingemeißelt werden.
Wenngleich auch die in Figur 1 oben angeordneten Standardelemente 2, 3 sich von den in Figur 1 unten angeordneten Standardelementen 1, 4 unterscheiden und die unterschiedlichen Formen am Lager gehalten werden können, so ist es dennoch möglich, nur die in Figur 1 unten angeordneten Standardelemente 1,4 am Lager zu halten und deren Schenkel bei Bedarf entsprechend zu kürzen. Dies erfordert zwar gegebenenfalls einen zusätzlichen Arbeitsgang, wirkt sich jedoch äußerst vorteilhaft auf die Lagerhaltung aus. Da der zusätzliche Arbeitsgang lediglich in einem einfachen Durchtrennen eines Schenkels besteht, ist der Aufwand für den zusätzlichen Arbeitsgang sehr gering.
Die Standardelemente 1, 2, 3, 4 können aus Stein, Holz, Glas, Metall oder Kunststoff bestehen.
Wie insbesondere Figur 2 entnommen werden kann, sind zwischen den Standardelementen 1, 2, 3, 4 selbst sowie zwischen den Standardelementen 1, 2, 3, 4 und dem Zusatzelement 5 Abstandshalter 6 angeordnet. Des weiteren weisen die Standardelemente 1, 2, 3, 4 sowie das Zusatzelement 5 Sackbohrungen 7 auf, in welchen sich Bolzen 8 befinden. Die Bolzen 8 haben eine geriffelte Oberfläche und sind in die Öffnungen 7 eingeklebt. Hierdurch ergibt sich ein sehr stabiler Aufbau des Grundelements.
Das aus den Standardelementen 1, 2, 3, 4 und dem Zusatzelement 5 bestehende Grundelement ist auf einem Sockel 9 angeordnet. Die Befestigung des Grundelements auf dem Sockel 9 kann auch durch flächige Verklebung erfolgen.
Die in Figur 3 dargestellte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Grab- oder Ziersteins hat im wesentlichen denselben Aufbau wie die in Figur 1 dargestellte Ausführungsform. Die Standardelemente 1', 2', 3', 4' wurden lediglich in einer unterschiedlichen Form angeordnet. Des weiteren wurde ein anderes Zusatzelement 51
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verwendet. Obwohl die in Figur 3 dargestellte Ausführungsform sich in optischer Hinsicht von der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform völlig unterscheidet, wurden bis auf das Zusatzelement bei beiden Ausführungsformen dieselben Standardelemente verwendet.
Bei der in Figur 4 dargestellten Ausführungsform wurden ebenfalls wieder dieselben Standardelemente wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen verwendet. Die Standardelemente 1", 2", 3", 4" wurden jedoch so miteinander verbunden, daß sie die Form eines Kreuzes darstellen.
Claims (7)
1. Grab- oder Zierstein, welcher ein Grundelement aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement aus wenigstens zwei miteinander verbundenen Standardelementen (1, 2, 3, 4; 1', 2', 3', 4'; 1", 2", 3", 4") aufgebaut ist.
2. Grab- oder Zierstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement wenigstens eine Ausnehmung aufweist, in der ein Zusatzelement (5; 5') angeordnet ist.
3. Grab- oder Zierstein nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzelement (5; 5') über Abstandshalter (6) mit den Standardelementen (1, 2, 3, 4; 1', 2', 3') verbunden ist.
4. Grab- oder Zierstein nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Standardelemente (1, 2, 3, 4; 1', 2', 3' 4'; 1", 2", 3", 4") über Abstandshalter (6) miteinander verbunden sind.
5. Grab- oder Zierstein nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Standardelemente (1, 2, 3, 4; 1', 2', 3' 4'; 1", 2", 3", 4") Öffnungen (7) aufweisen, in welchen Verbindungselemente (8) angeordnet sind.
6. Grab- oder Zierstein nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (8) mit den Standardelementen (1, 2, 3, 4; 1', 2', 3' 4'; 1", 2", 3", 4") verklebt sind.
7. Grab- oder Zierstein nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement aus wenigstens vier Standardelementen (1, 2, 3, 4; 1', 2', 3' 4'; 1", 2", 3", 4") aufgebaut ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20307635U DE20307635U1 (de) | 2003-05-15 | 2003-05-15 | Grab- oder Zierstein |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20307635U DE20307635U1 (de) | 2003-05-15 | 2003-05-15 | Grab- oder Zierstein |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE20307635U1 true DE20307635U1 (de) | 2003-07-24 |
Family
ID=27635585
Family Applications (1)
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| DE20307635U Expired - Lifetime DE20307635U1 (de) | 2003-05-15 | 2003-05-15 | Grab- oder Zierstein |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20307635U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU177354U1 (ru) * | 2016-12-01 | 2018-02-16 | Михаил Владимирович Румянцев | Надгробный крест |
-
2003
- 2003-05-15 DE DE20307635U patent/DE20307635U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|---|
| RU177354U1 (ru) * | 2016-12-01 | 2018-02-16 | Михаил Владимирович Румянцев | Надгробный крест |
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Effective date: 20091201 |