DE20107289U1 - Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel und Möbelbeschlag hierfür - Google Patents
Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel und Möbelbeschlag hierfürInfo
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Description
Hubert Scheithauer _ ■ G 2101
Schützenstr. 3 25.04.01
96297 Weidhausen
hierfür
Die Erfindung betrifft ein umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel, insbesondere ein umwandelbares Polstermöbel, mit einem ersten Sitz- oder Liegeelement und einem relativ zu diesem um 90° verschwenkbaren zweiten Sitz- oder Liegeelement, die über einen Schwenkbeschlag in den Gestellrahmen der Sitz- oder Liegeelemente oder an den Unterseiten derselben angebracht miteinander verbunden sind, sowie ein Möbelbeschlag hierfür.
Aus der DE 93 11 896 U ist ein Sitz- oder Liegemöbel bekannt, welches einen stationären Abschnitt und einen wenigsten teilweise kreisförmig ausgebildeten Abschnitt der Sitz- oder Liegefläche aufweist. Letztere ist um eine senkrecht zur Sitz- bzw. Liegefläche verlaufende Achse verdrehbar angebracht und mit einer Lehne versehen.
Aus der AT-PS 2 63 263 ist ein Sitz-Liege-Möbel bekannt, bei dem das verschwenkbare zweite Sitz- oder Liegemöbelelement mit zwei Fortsätzen versehen ist, die in einer rechtwinklig ausgebildeten ortsfesten Führungsanordnung im Untergestell des Sitz- oder Liegemöbels geführt sind.
Die Führungen sind so angeordnet, dass beide Sitzteile gegeneinander um 90° verdreht werden können.
Ein nach einem ähnlichen Prinzip aufgebautes Sitz-Liegemöbel ist aus der DE 44 33 802 A bekannt. Die beiden Sitzteile befinden sich dabei auf einem Gestellrahmen. Jedes der beiden Sitzteile ist unabhängig vom anderen Teil durch eine unter dem Sitzteil und am Untergestell angeordnete Schienenroilenführung in der Sitzteilebene um
90° gegenüber dem Untergestell aus der Sitzflächenanordnung in eine mit oder ohne Armlehn vergrößerte Liegeflächenanordnung verdrehbar. Auch hier erfolgt eine Zwangsführung in lineare Kurvenbahnen. Beide Ausführungen setzen voraus, dass in einem Rahmen lineare Führungen angeordnet sind.
Aus der DE 44 31 988 A ist ein Sitz-Liegemöbel mit einem ersten ortsfest abstellbaren rechteckigen Gestellteil und einem zweiten rechteckigen Gestellteil bekannt, welches am ersten Gestellteil schwenkbar gelagert ist und aus einer ersten Lage, in der beide Gestellteile in Draufsicht eine L-Form bilden, in eine zweite Lage, in der beide Gestellteil parallel zueinander und dicht nebeneinander angeordnet sind, verbringbar ist. Dadurch ist wahlweise eine L-Form realisierbar oder ein Doppelbett oder eine Doppelliege.
Aus der DE 91 12 855 U ist ein Polstermöbelelement bekannt, welches ein Rundelement und einen Hocker aufweist. An der Unterseite des Hockers ist eine Schiene befestigt, die an der Unterseite des Rundelementes schwenkbar gelagert ist. Die einander benachbarten Kontaktflächen von Rundelement und Hocker sind aufeinander abgestimmt und kreissegmentförmig ausgebildet, so dass eine gegenseitige Verschiebung um 90° ermöglicht wird.
Weiterhin ist aus der DE 297 01 768 U ein umwandelbares Polstermöbel bekannt, das aus zwei Polstermöbelelementen besteht, die aneinander gereiht oder winklig zueinander aufstellbar sind, derart, dass sie um eine vordere Drehachse im Bereich ihrer Ecken mit ihren Fügeflächen zu- bzw. gegeneinander verschwenkbar sind. Die beiden Elemente sind dabei im Drehachsenbereich durch mindestens eine Zugfeder miteinander gekoppelt, deren Enden in beiden Polstermöbelelementen parallel zur Standfläche des Polstermöbels drehbar gelagert sind.
Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel anzugeben, bei dem ein Teil gegenüber dem anderen Teil um 90° verdrehbar angeordnet und stets zwangsgeführt ist, wobei ein einfacher Möbelbeschlag zur Anwendung kommen soll, um dies zu realisieren. Das zweite verdrehbare Sitz-Liegemöbel-Element, beispielsweise ein Polstermöbelelement, soll dabei auch eine längliche Form aufweisen können, so dass bei entsprechender Ausbildung des ersten Elementes eine Doppelliege realisierbar ist oder ein mehrsitziges Sofa.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch Ausführung des umwandelbaren Sitz-Liegemöbels gemäß der Lehre des Anspruchs 1 sowie durch Realisierung eines Möbelbeschlags gemäß Anspruch 18.
Gemäß der Lehre des Anspruchs 1 wird eine Verbindung zwischen den Möbelelementen in der Weise hergestellt, dass z.B. das zweite Möbelelement beim Verschwenken über eine Führungsstange zunächst noch weiter weg gezogen werden kann vom ersten Element, so dass auch bei eckiger Ausfüh-, rung des zweiten Elementes deren Ecke ungehindert an der Anfügeseite des ersten Elementes entlang gedreht werden kann, um so die Rückseite oder Vorderseite - je nachdem an welcher Seite der Beschlag angebracht ist - ungehindert erreichen zu können. Durch die verschwenkbare Anordnung der Führungsstange ist sodann ein unmittelbares Anrücken der neuen Anfügeseite an die Anfügeseite des ersten Elementes möglich. In dieser Position kann.durch Hakenverriegelungen eine sichere Verbindung zwischen den Elementen hergestellt werden. Es ist aber auch möglich, beide Elemente zusätzlich über eine Zugfeder miteinander zu verbinden, so dass bei der Drehbewegung die Zugkraft ausgenutzt wird, um eine Anfügung beider Anfügeseiten wiederum zu ermöglichen. Die Zugfeder kann dabei so positioniert an Haltern am ersten und zweiten Element angebracht sein, dass ihre Zugkraft ausreicht, um eine gesi-
cherte Verbindung herzustellen. Zusätzlich können aber auch zur Positionierung der beiden Elemente aneinander Verriegelungen, z.B. Hakenverriegelungen, in oder an den Untergestellen vorgesehen sein. Es versteht sich dabei von selbst, dass für die relative Drehung des einen Elementes gegenüber dem anderen die Verriegelungen lösbar ausgeführt sein müssen. Solche Verriegelungen sind hinlänglich bekannt und können auch durch feststellbare Möbelrollen und/oder solchen mit Drehkranzarretierung allein oder ergänzend realisiert werden.
Um die bereits durch die Anordnung nach Anspruch 1 gegebenen Zwangs führung zu verbessern, ist im Anspruch 2 in Form einer weiteren Ausgestaltung eine zweite Führungsstange zusätzlich vorgesehen, die so positioniert ist, dass eine ungehinderte Verschwenkung möglich, zugleich aber ein paralleles Anliegen der beiden Anfügeseiten des ersten und zweiten Elementes gewährleistet ist.
Es ist zweckmäßig, das Element, das als feststehendes Element dienen soll, gegenüber dem relativ verdrehbar das zweite Element angeordnet ist, mit großflächigen Füßen oder Standstränge mit hohem Reibkoeffizienten auf den Boden aufzustellen, so dass ein Verschieben des ersten EIementes beim Verdrehen des zweiten verhindert wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen 3 bis 21 detailliert und selbsterklärend angegeben .
Um die Umwandlung des Sitz-Liegemöbels zu ermöglichen, kann die vorgesehene Vorrichtung auch als Möbelbeschlag, z.B. zum Nachrüsten, ausgeführt sein. Ein so gemäß Anspruch 22 ausgebildeter Möbelbeschlag ist auf einfache Weise an eine der Bodenplatten der benachbarten Elemente anschraubbar und erstreckt sich mit ihren Trägern unter die Unterseite des zweiten Elementes. Durch Anschrauben der Halteplatte an die Unterseite des zweiten Elementes
ist die Verbindung bereits hergestellt. Die Zugfeder, die zusätzlich vorgesehen sein kann, kann sodann an Haltern an beiden Elementen befestigt werden. In vorteilhafter Weise befinden sich an einem Brückenteil der Träger in Reihe angeordnete Aufnahmepunkte, z.B. Bohrungen oder vorstehende Bolzen, an denen die Zügfeder mit ihrem einen Ende eingehakt werden kann, wodurch eine Verstellmöglichkeit zur Veränderung der Federkraft gegeben ist. Die Feder kann mit dem anderen Ende z.B. am Lagerbolzen der ersten Führungsstange befestigt werden. Die Federanbringung ist im Anspruch 23 angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Figuren 1, 2 und 3 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.
Das Ausführungsbeispiel in Figur 1 zeigt ein erstes Sitz-Liegemöbelelement 1 (im nachfolgenden nur Element 1 genannt) und ein daran angefügtes zweites Sit&zgr;-Liegemöbelelement 2 (im nachfolgenden nur Element 2 genannt) . Das erste Element 1 kann beispielsweise ein längliches feststehendes Sitz-Polstermöbelelement sein. Die Darstellung zeigt die Unterseite, an der der Beschlag befestig ist, der ein Verdrehen des zweiten Elementes 2 gegenüber dem Element 1 zwangsgeführt ermöglicht. An der Unterseite, z.B. einer Abdeckplatte, des Elementes 1 ist eine Trägeranordnung aus einem Träger 3 und einem Träger 5, die über Brückenelemente 11 miteinander verbunden sind, mittels nicht dargestellter Abstandshalter angeschraubt. Die Abstandshalter sind notwendig, da im Ausführungsbeispiel davon ausgegangen wird, dass beide Bodenplatten der Elemente 1 und 2 gleiche Höhe aufweisen, so dass durch den gegebenen Abstand sichergestellt ist, dass die Führungsstangen 4 und 6 sich zwischen den Trägern 3 und 5 und dem Boden des zweiten Elementes verschwenken können. Der Träger 3 erstreckt sich unterhalb des Elementes 2 über einen größeren Tiefenabschnitt und weist am Ende ein Drehlager 10 auf, das im Abstand E zur Anfügeseite 14 angeordnet
ist. An dem Drehlager 10 ist schwenkbeweglich die erste Führungsstange 4 angelenkt, die ihrerseits an einem Drehlager 7, das auf der Längsachse 16 des zweiten Elementes 2 angeordnet ist, drehbar befestigt ist.
Das Drehlager 7 befindet sich in gleichen Abständen zur Vorderseite 13 und zur Anfügeseite 14 und ist so angeordnet, dass in dieser Drehstellung die Führungsstange 4 nach links oben schräg verläuft. Der Abstand E ist also kürzer als der Abstand zwischen dem Lager 7 und der Anfügeseite 14. Es ist ersichtlich, dass diese Anordnung bereits ein Verschwenken des Elementes 2 gegenüber dem Element 1 ermöglicht. Durch die Führungsstange 4 wird der Drehpunkt 10 praktisch verlängert, so dass die Ecke X2 ungehindert an der Anfügeseite 15 des ersten Elementes entlang gleiten kann.
Dies zeigt auch die Figur 2. Es wird durch das Verschwenken die Vorderseite 13 nun zur Anfügeseite 14 und schließt sich an die Anfügeseite 15 des Elementes 1 an. Die Anfügeseite 14 wird hingegen zur Rückseite, wobei die Ecke &khgr;&igr; zur Außenecke wird. Zusätzlich ist nun - wie aus den Figuren ferner ersichtlich - eine zweite Führungs-Stange 6 vorgesehen, die an einem zweiten Träger 5 drehbar befestigt ist. Das Drehlager 8 der zweiten Führungsstange befindet sich in einem geringen Abstand F zur Anfügeseite 14 und ist an einem festen Lager 9 an der Unterseite des zweiten Elementes 2 drehbar gelagert. Durch beide Führungs st angen 4 und 6 ist so ein verbesserte Zwangsführung beim Verdrehen gegeben. Um die Drehlager 7 und 9 nicht auf der Unterseite des Elementes 2 ausmessen zu müssen, sind diese an eine Platte 18 vorgesehen, die mittels Schrauben an die Unterseite des Elementes 2 anschraubbar ist. Die Abstandsweite A zwischen den Lagern 8 und 9 bestimmt dabei auch die Länge der Führungsstange 6. Die Abstandsweite A ist auf die Abstandsweite C zwischen den Lagern 7 und 10 sowie zwischen den Lagern 7 und 9 (B) so abgestimmt, dass eine Schwenkbewegung ungehindert und
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ohne Überschneidungen ermöglicht wird. Beim Verschwenken ergänzen sich die Abstände A und B, wie aus Figur 2 ersichtlich ist, und bei weiterem Drehen in die in Figur 3 dargestellte Position ist zwischen den Drehlagern 7, 8, 9 und 10 ein Parallelogramm gegeben. Die weiterhin vorgesehene Zugfeder 17 stellt in beiden Drehpositionen sicher, dass die Anfügeseiten 14 und 15 dicht aneinander liegen, wobei ersichtlich ist, dass die Rückseite 12 in Figur 1 nach dem Verschwenken die Außenseite bildet und die Vorderseite 13 die Anfügeseite 14.
Die Längen der Träger sowie die Abstandsweite der Träger zueinander und die Abstände zwischen den Drehlagern werden dabei den Größen der Möbelelemente und deren Tiefen angepasst. So empfiehlt es sich für ein 90 cm tiefes Polstermöbel, die Beschläge so auszubilden, dass die Abstände und Abmessungen folgende Größenordnungen besitzen:
A: 335 mm; B: 450 mm; C: 385 mm; D: 330 mm ; E: 345 Ml;
F: 35 mm.
F: 35 mm.
Bei Möbeln geringerer Tiefen können diese beispielsweise folgende Größenordnungen betragen:
A: 234,5 mm; B: 315 mm; C: 269,5 mm; D: 231 mm;
E: 241,5 mm; F 24,5 mm.
E: 241,5 mm; F 24,5 mm.
Wie aus den Dimensionierungsbeispielen und aus den Ansprüchen 1 und 2 ersichtlich ist, sollte die Verbindungsgerade zwischen den Drehachsen der Drehlager 7 und 9 in einem Winkel von 45° zur Fügeseite 14 bzw. zur Längsachse 16 des zweiten Elementes 2 von der Bezugsecke X2 (abhängig von der seitlichen Zuordnung des Trägers 3) schräg nach oben verlaufen.
Claims (23)
1. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel, insbesondere umwandelbares Polstermöbel, mit einem ersten Sitz- oder Liegeelement und einem relativ zu diesem um 90° verschwenkbaren zweiten Sitz- oder Liegeelement, die über einen Schwenkbeschlag in den Gestellrahmen der Sitz- oder Liegeelemente oder an den Unterseiten derselben angebracht miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass an dem ersten Element (1) vorstehend ein Träger (3) angebracht ist, der sich in den Gestellrahmen hinein oder über einen Teilabschnitt an der Unterseite des zweiten Elementes (2) erstreckt und außermittig zur Längsachse (16) des zweiten Elementes (2) im Bereich der Vorderseite (13) oder der Rückseite (12) verläuft und ein Schwenklager (10) für einen erste Führungsstange (4) aufweist, die in dem Rahmengestell oder an der Unterseite des zweiten Elementes (2) mit dem zweiten Ende an einem Drehlager (7) verschwenkbar gelagert ist, welches Drehlager (7) beabstandet zur Vorderseite (13) oder Rückseite (12) des zweiten Elementes (2) in einer ersten Drehposition desselben und zum Träger (3) angeordnet ist und einen solchen Abstand zu derjenigen Vorderseite (13) oder Rückseite (12) aufweist, der der Träger (3) zugewandt angeordnet ist, der dem Abstand zur Anfügeseite (14) an das erste Element (1) entspricht oder größer ist, und dass das Schwenklager (10) und das Drehlager (7) so weit voneinander entfernt angeordnet sind und so positioniert sind, dass beim Verschwenken des zweiten Elementes (2) gegenüber dem ersten Element (1) die Vorderseite (13) oder die Rückseite (12) die neue Anfügeseite werden und die vorherige Anfügeseite (14) die Rückseite (12) bzw. die Vorderseite (13) wird.
2. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beabstandet zum ersten Träger (3) ein zweiter, kürzerer Träger (5) vorgesehen ist und im Bereich der aneinander liegenden Anfügeseiten (14, 15) der Elemente (1, 2) ein Drehlager (8) für die schwenkbare Lagerung einer zweiten Führungsstange (6) aufweist, die in der ersten Drehposition des zweiten Elementes (2) schräg zu derjenigen Vorderseite (13) oder Rückseite (12) des zweiten Elementes (2) hin verläuft, der der erste Träger zugewandt (3) vorgesehen ist, und in dem Gestellrahmen oder an der Unterseite des zweiten Elements (2) ebenfalls drehbar befestigt ist, wobei die Schwenkachse des Drehlagers (9) zur Vorderseite (13) oder zur Rückseite (12), in deren Nähe sich der erste Träger (3) befindet, als auch zur Anfügeseite (14) des zweiten Elementes (2) hin im wesentlichen gleiche Abstände aufweist und die Länge der zweiten Führungsstange (6) auf die Länge der ersten Führungsstange (4) derart abgestimmt ist und die Drehlager (7, 8, 9, 10) so angeordnet sind, dass keine Überschneidung beim Verschwenken des zweiten Elementes (2) um 90° gegeben ist und nach dem Verschwenken des zweiten Elementes (2) in die zweite Position die Drehlager (7, 8, 9 10) im wesentlichen die Eckpunkte eines Parallelogramms bilden.
3. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehlager (7) der ersten Führungsstange (4) und/oder das Drehlager (8) des zweiten Trägers (5) im Bereich der Mittenachse oder auf der Mittenachse (6) des zweiten Elementes (2) angeordnet sind.
4. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am ersten und am zweiten Element (1, 2) Halter für die Befestigung einer Zugfeder (17) vorgesehen sind, die bei der Schwenkbewegung des zweiten Elementes (2) gegenüber dem ersten Elemente (1) gespannt wird und die jeweilige Anfügeseite (14) oder die Vorderseite (13) oder die Rückseite (12), die entsprechend zur Anfügeseite werden, an die Anfügeseite (15) des ersten Elementes (1) heranzieht.
5. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugfeder (17) einerseits an einem das Drehlager (7) bildenden Bolzen und andererseits an einem das Drehlager (8) bildenden Bolzen oder an einem die beiden Träger (3, 5) verbindenden Brückenteil (11) befestigt ist.
6. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehlager (8) am Träger (5) angeordnet ist und die Anfügeseite (15) des Elementes (1) in einem geringen Abstand übersteht.
7. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite (12) oder die Vorderseite (13) sowie die Anfügeseite (14) mindestens im Anfügebreichsabschnitt im wesentlichen gerade, wellenförmig, gebogen oder kurvenförmig verläuft und die Anfügeseite (15) des Elementes (1) mindestens im Anfügeabschnitt konturenangepasst ausgebildet ist.
8. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens das zweite Element (2) ein langgestrecktes Element ist.
9. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Elemente (1, 2) zur Positionsfixierung mittels lösbarerer Verriegelungen in der einen oder anderen Drehposition des zweiten Elementes (2) miteinander verbunden sind.
10. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass gesonderte Hakenverriegelungen oder mit dem Beschlag zusammenwirkende Verriegelungsvorrichtungen vorgesehen sind.
11. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehlager (7, 9) an dem zweiten Element (2) für die erste und zweite Führungsstange (4, 6) an einer Platte (18) vorgesehen sind, die im Gestellrahmen oder an der Unterseite des zweiten Elementes (2) anschraubbar ist.
12. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass am ersten Element (1) vorstehende Auflauframpen (19) an der Unterseite vorgesehen sind, auf die die Unterseite oder eine Tragefläche im Gestellrahmen des zweiten Elementes (2) in der Anfügeposition aufliegt.
13. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 1, 2 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Träger (3, 5) durch Abstandshalter oder durch Höhenversatz in dem Gestellrahmen des ersten Elementes gegenüber den Drehlagern oder der Unterseite des zweiten Elementes (2) derart beabstandet angeordnet sind, dass die Führungsstangen (4, 6) zwischen Träger (3, 5) und Unterseite des zweiten Elementes (2) liegend angeordnet sind.
14. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Träger (3, 5) mit einem oder mehreren Brückenteilen (11) einteilig und anschraubbar ausgebildet sind.
15. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite der Elemente (1, 2) Möbelgleiter, feststellbare oder nicht feststellbare Möbelrollen mit oder ohne Drehkranzfeststellung oder Stützfüße vorgesehen sind.
16. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite der Träger (3, 5) feststellbare oder nicht feststellbare Möbelgleiter, Möbelrollen oder Stützfüße vorgesehen sind.
17. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des Drehlagers (7) zur Vorderseite (13) oder Rückseite (12) 315 mm beträgt, dass das Drehlager (10) in einem Abstand (E) von 241 mm von der Anstoßseite (14) entfernt vorgesehen ist und das Drehlager (8) 24,5 mm vor der Anfügeseite (14) in Verlängerung zum Drehlager (7) liegt, dass die Drehlager (7, 10) der ersten Führungsstange (4) einen Abstand (C) von 269,5 mm aufweisen und die der zweiten Führungsstange (6) einen Abstand (A) von 234,5 mm - jeweils bezogen auf die Drehachsen der Drehlager - aufweisen und dass der Abstand (B) der Drehachsen und der Drehlager (7, 9) 315 mm und der Abstand (D) der Träger (3, 5) bezogen auf die Achsen der Drehlager (10, 8) 231 mm betragen.
18. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des Drehlagers (7) zur Vorderseite (13) oder Rückseite (12) 450 mm beträgt, dass das Drehlager (10) in einem Abstand (E) von 345 mm von der Anstoßseite (14) entfernt vorgesehen ist und das Drehlager (8) 35 mm (Abstand A) vor der Anfügeseite (14) in Verlängerung zum Drehlager (7) liegt, dass die Drehlager (7, 10) der ersten Führungsstange (4) einen Abstand (C) von 385 mm aufweisen und die der zweiten Führungsstange (6) einen Abstand (A) von 335 mm - jeweils bezogen auf die Drehachsen der Drehlager - aufweisen und dass der Abstand (B) der Drehachsen und der Drehlager (7, 9) 450 mm und der Abstand (D) der Träger (3, 5) bezogen auf die Achsen der Drehlager (10, 8) 330 mm betragen.
19. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Polstermöbel aus gleich großen Elementen oder aus Elementen mit mindestens unterschiedlichen Breiten oder Längen ist.
20. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Sitz-Liegefläche des zweiten Elementes eine Rücken- oder Armlehne aufgesetzt ist oder auf diese mittels Halter aufsteckbar ist.
21. Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Element (1) als feststehendes Element rutschfeste, großflächige Füße aufweist.
22. Möbelbeschlag für ein umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel nach Anspruch 1 und 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
- dass er aus zwei Trägern (3, 5) besteht, die über Brückenelemente (11) miteinander starr verbunden sind,
- dass an dem Tröger (5, 3) feste Drehlager (8, 10) für erste und zweite Führungsstangen (4, 6) vorgesehen sind,
- dass die Führungsstangen (4, 6) an einer Platte (18) mit ihren Enden an Drehlagern (7, 9) angelenkt sind und
- dass an den Trägern (5, 3) und der Platte (18) Bohrungen oder Befestigungsmittel zur Befestigung in einem Gestellrahmen oder an der Unterseite der Elemente (1, 2) vorgesehen sind.
23. Möbelbeschlag nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Lagerbolzen des Drehlagers (7) und an dem Lagerbolzen des Drehlagers (8) oder an einem Brückenelement (11) eine Zugfeder (17) mit ihrem Ende befestigt ist.
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| DE20107289U DE20107289U1 (de) | 2001-04-27 | 2001-04-27 | Umwandelbares Sitz- oder Liegemöbel und Möbelbeschlag hierfür |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20107289U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20119684U1 (de) | 2001-12-05 | 2002-04-04 | Rolf Benz AG & Co. KG, 72202 Nagold | Schwenkmechanik für ein Sofa |
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2001
- 2001-04-27 DE DE20107289U patent/DE20107289U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20119684U1 (de) | 2001-12-05 | 2002-04-04 | Rolf Benz AG & Co. KG, 72202 Nagold | Schwenkmechanik für ein Sofa |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010823 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20041103 |