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DE20107167U1 - Vorrichtung zur Haarkonturgebung insbesondere menschlicher Haupt- und/oder Körperbehaarung - Google Patents

Vorrichtung zur Haarkonturgebung insbesondere menschlicher Haupt- und/oder Körperbehaarung

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Publication number
DE20107167U1
DE20107167U1 DE20107167U DE20107167U DE20107167U1 DE 20107167 U1 DE20107167 U1 DE 20107167U1 DE 20107167 U DE20107167 U DE 20107167U DE 20107167 U DE20107167 U DE 20107167U DE 20107167 U1 DE20107167 U1 DE 20107167U1
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DE
Germany
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stamp
wall
hair
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mold ring
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DE20107167U
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English (en)
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Individual
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Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE20107167U1 publication Critical patent/DE20107167U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D24/00Hair combs for care of the hair; Accessories therefor
    • A45D24/36Combs, stencils, or guides, specially adapted for hair trimming devices
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D26/00Hair-singeing apparatus; Apparatus for removing superfluous hair, e.g. tweezers

Landscapes

  • Cosmetics (AREA)
  • Coating Apparatus (AREA)

Description

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Patentanwalt Mülbergerstr. 65 Zugelassener Vertreter beim
Dipl.-Ing. Volkhard Kratzsch D - 73728 Essrihgen Europäischen Patentamt
Postfach 10 0162 European Patent Attorney
D-73701 Esslingen
Telefon 0711/317000 Deutsche Bank Esslingen 210906
Telefax 0711/313248 Postgiroamt Stuttgart 10004-701
Heike Fiedler 73249 Wemau
20. April 2001 Anwaltsakte 6707-A
Vorrichtung zur Haarkonturgebung insbesondere menschlicher Haupt- und/oder Körperbehaarung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Haarkonturgebung insbesondere menschlicher Haupt- und/oder Körperbehaarung. Es ist eine Vorrichtung dieser Art bekannt (US-PS 28 79 778), die als Führungshilfe bei der Gesichtsrasur und dort beim Rasieren der Koteletten dient und dabei helfen soll, einen möglichst geradlinigen waagerechten Verlauf beim Abrasieren der Koteletten zu erreichen.
Heutzutage wird es vielfach gewünscht, z.B. zum Zwecke des Körperschmucks oder aus sonstigen Gründen, beim menschlichen Haupthaar oder auch im Intimbereich Enthaarungen bzw. Haarkonturgebungen in der Weise vorzunehmen, dass eine möglichst scharf konturierte Haarzone beim stehenbleibenden Haar erreicht wird, wenn ein Bereich jenseits der gewünschten scharf konturierten Haarzone durch Enthaarungsmittel und/oder Rasur entfernt wird.
Hierzu sieht die Erfindung eine Vorrichtung der eingangs genannten Art vor, die gekennzeichnet ist durch einen eine geschlossene Randkontur vorgebenden Formkranz, längs dessen Außenseite und/oder Innenseite ein Enthaarungsmittel aufbringbar und/oder eine Rasur vornehmbar ist zur dortigen Haarentfernung unter Belassung von Haaren in konturierter Form auf dem vom Formkranz umgrenzten Innenbereich bzw. Außenbereich dieses. Ein derartiger Formkranz gemäß der Erfindung, dessen Kontur vielfältig gestaltet sein kann, macht es möglich, z.B. in einfacher Weise eine scharf konturierte „Haarinsel" beim menschlichen Haupthaar oder auch im Intimbereich als Körperschmuck od. dgl. zu gestalten. Hierzu wird der Formkranz auf den mit Haar besetzten Bereich aufgesetzt und z.B. längs der Außenseite des Formkranzes ein Enthaarungsmittel aufgebracht und/oder eine Rasur vorgenommen. Auf jeden Fall wird längs der Außenseite des Formkranzes Haar entfernt, wobei auf dem vom Formkranz umgrenzten Innenbereich Haar in konturierter Form entsprechend der Kontur des Formkranzes stehen bleibt und damit eine scharf konturierte „Haarinsel" in einfacher Weise erzeugt wird. Statt dessen ist es ferner möglich, dass auf dem vom Formkranz umgrenzten Innenbereich ein Enthaarungsmittel aufgebracht wird, wobei dann in diesem Innenbereich befindliches Haar in scharf konturierter Form entfernt wird, während auf dem Außenbereich vorhandenes Haar belassen wird.
Der Formkranz der Vorrichtung kann in sich formsteif und biegesteif sein, so dass die ihm gegebene Kontur unveränderbar und bleibend ist. Statt dessen kann der Formkranz aber auch so beschaffen sein, dass er von der Benutzerperson verformbar und biegbar ist und dadurch vom Benutzer nach Wahl so geformt werden kann, dass sich die verschiedensten gewünschten geschlossenen Randkonturen ergeben, z.B. die Form eines Herzens, eines Kreisringes, eines Vielecks, wie z.B. eines Dreiecks, eines Vierecks, die Form eines Sternes oder vieles mehr.
Weitere vorteilhafte, für die Erfindung wesentliche Merkmale sowie Ausgestaltungen dazu ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 3 wird das Aufbringen von Enthaarungsmittel in dem vom Formkranz umgrenzten Innenbereich vereinfacht.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 4. Dadurch wird zwischen dem Formkranz und der mindestens einen diesen umgebenden Außenwand ein Zwischenraum für die Aufnahme von Enthaarungsmittel gebildet, das somit sowohl vom Formkranz als auch von der Außenwand begrenzt wird und im Zwischenraum aufgenommen werden kann. Vorteilhaft können hierbei auch die Merkmale der Ansprüche 7 und 8 sein, wodurch es für den Benutzer möglich ist, zwischen zwei oder mehreren Größen von zur Aufnahme von Enthaarungsmittel geeigneten Bereichen, z.B. Zwischenräumen, zu wählen. Von Vorteil können ferner die Merkmale des Anspruchs 9 sein, so dass der jeweilige Zwischenraum und/oder Innenbereich des Formkranzes mittels der Bodenwand an einer Breitseite verschlossen ist und
auf der anderen Breitseite offen ist.
Zusätzlich dazu oder auch bei einer Ausführungsform der Vorrichtung ohne Außenwand können die Merkmale des Anspruchs 5 von Vorteil sein. Durch die Anordnung eines derartigen verschiebbaren Stempels ist es in einfacher Weise möglich, auf die Außenseite des Formkranzes ringsum aufgebrachtes Enthaarungsmittel durch Vorschieben des Stempels zu verschieben und damit das Beaufschlagen von Haarbereichen mit Enthaarungsmittel zu vereinfachen. In diesen Fällen wird die scharfe Kontur des enthaarten Bereichs durch den
Formkranz vorgegeben und durch Enthaarungsmittel rings um den Formkranz verwirklicht, wobei der übrige Haarbereich dann erforderlichenfalls noch durch Rasur entfernt wird, ohne dass bei dieser Rasur dann besonders darauf geachtet werden müsste, eine Haarkontur zu erreichen, weil der scharf konturierte 5 enthaarte Bereich rings um den Formkranz bereits durch Enthaarungsmittel
&igr; geschaffen ist und die Rasur nur noch bis an den davon enthaarten Bereich
heranreichen muss. Vorteilhaft sind ferner die Merkmale des Anspruchs 6, wodurch eine Beaufschlagung solcher Haarbereiche, die sich zwischen dem Formkranz und der mindestens einen Außenwand erstrecken, mit Enthaarungsmittel durch den verschiebbaren Stempel besonders einfach und sauber möglich ist.
Die Lösbarkeit und Entfembarkeit solcher Stempel, die nicht benötigt werden, vereinfacht die Handhabung weiterhin und erlaubt ferner eine Reinigung in einfacher Weise.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
Der vollständige Wortlaut der Ansprüche ist vorstehend allein zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nicht wiedergegeben, sondern stattdessen lediglich durch Hinweis auf die Ansprüche darauf Bezug genommen, wodurch jedoch alle
diese Anspruchsmerkmale als an dieser Stelle ausdrücklich und erfindungswesentlich offenbart zu gelten haben. Dabei sind alle in der vorstehenden und folgenden Beschreibung erwähnten Merkmale sowie auch die allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale weitere Bestandteile der Erfindung, auch wenn sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere nicht in den Ansprüchen erwähnt sind.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung zur
Haarkonturgebung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
&igr; Fig. 2 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung zur
Haarkonturgebung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 einen schematischen Schnitt entlang der Linie III - III
in Fig. 2,
Fig. 4 eine schematische Ansicht etwa entsprechend derjenigen
in Fig. 2 einer Vorrichtung gemäß einem dritten Ausführungs
beispiel,
Fig. 5 einen schematischen Schnitt entlang der Linie V-V in Fig.
In Fig. 1 ist schematisch eine Vorrichtung 10 zur Haarkonturgebung insbesondere menschlicher Haupt- und/oder Körperbehaarung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel gezeigt. Die Vorrichtung 10 weist gemäß Fig. 1 einen
geschlossenen Formkranz 11 auf, der aus einem entsprechend verlaufenden geschlossenen Wandungsteil 17 insbesondere aus Kunststoff gebildet ist, der eine Außenseite 12 und eine Innenseite 13 aufweist. Der Formkranz 11 umgrenzt mit seinem Wandungsteil 17 einen Innenbereich 15 bzw. Außenbereich 16. Beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 hat der Formkranz 11, insbesondere der Wandungsteil 17, die Kontur eines Herzens. Es versteht sich gleichwohl, dass vielfältige andere Konturen, die somit praktisch beliebig wählbar sind, in Betracht kommen, z.B. Sternform, Kreisform, Vieleckform od. dgl. Die dargestellte Dreieckkontur ist somit nur eine von vielen möglichen und allein zur Verdeutlichung der Erfindung dargestellt. Die Vorrichtung 10 ist somit gemäß Fig. 1 durch den eine geschlossene Randkontur vorgebenden Formkranz 11 gekennzeichnet, längs dessen Außenseite 12 beim bestimmungsgemäßen Gebrauch ein nur schematisch durch Punkte angedeutetes herkömmliches Enthaarungsmittel 14 aufbringbar und/oder eine Rasur vornehmbar ist mit dem
&igr; Zwecke der dortigen Entfernung von Haar unter Belassung von Haaren in
konturierter Form auf dem vom Formkranz 11 umgrenzten Innenbereich 15. Auf diese Weise ist es möglich, beim menschlichen Haupthaar oder auch im Intimbereich oder an sonstiger Stelle eine scharf konturierte Haarzone entsprechend dem Innenbereich 15, die stehen bleibt, zu erreichen, wenn der Bereich außerhalb des Formkranzes 11, also der Außenbereich 16, entlang der Kontur durch Enthaarungsmittel und/oder Rasur entfernt wird. Es lässt sich somit mit Hilfe der Vorrichtung 10 in einfacher Weise eine scharf konturierte „Haarinsel" entsprechend dem Innenbereich 15 erreichen.
Alternativ dazu ist die Vorrichtung 10 auch so einsetzbar, dass längs der Innenseite 13 des Formkranzes 11 und somit auf dem dadurch umgrenzten Innenbereich 15 ein Enthaarungsmittel aufbringbar und/oder eine Rasur vornehmbar ist zur dortigen Haarentfernung unter Belassung von Haaren in konturierter Form auf dem vom Formkranz 11 umgrenzten Außenbereich 16. In diesem Fall wird also auf dem Innenbereich 15 eine scharf konturierte „Glatzenzone" gebildet, während der Außenbereich 16 rund um den Formkranz
11 nach wie vor mit Haar versehen ist. Der Innenbereich 15 kann rückseitig mittels einer Wand, wie dies in Fig. 4 und 5 gezeigt ist, verschlossen sein und darin einen verschiebbaren Stempel 30 mit Durchlässen 30b in seiner Wandung aufweisen.
Der Wandungsteil 17 des Formkranzes 11 kann unverformbar fest eine jeweilige Kontur, z.B. die beim Beispiel in Fig. 1 gezeigte Herzkontur, vorgeben. Statt dessen kann der Wandungsteil 17 auch zumindest in Grenzen verformbar, insbesondere biegbar sein, derart, dass der Benutzer sich durch Biegen des Wandungsteiles 17 selbst die gewünschte Kontur einstellt. Die Vorrichtung 10 wird dann z.B. in der Form bereitgestellt, dass der Formkranz 11, gebildet durch den Wandungsteil 17, z.B. Kreisringform hat und der Benutzer ausgehend von dieser Ursprungsform dann je nach Wunsch selbst die jeweilige Kontur durch Verformen des Wandungsteiles 17, insbesondere durch Biegen dieses, herstellen
&igr; kann. Derartiges biegbares Material für die Herstellung des Formkranzes 11 ist
an sich bekannt, z.B. im Zusammenhang mit solchen Kurvenlinealen, die vom Benutzer nach Wunsch gebogen werden.
Die Vorrichtung 10, insbesondere der Formkranz 11, kann als Wegwerfteil, das nach einmaligem Gebrauch weggeworfen wird, oder auch als wiederverwendbares Teil genutzt werden. Dementsprechend wird die Materialwahl getroffen.
Die Schmalfläche des Formkranzes 11, insbesondere des Wandungsteiles 17, kann in einer zur Zeichenebene etwa parallelen Ebene verlaufen oder statt dessen auch in einer mehr oder weniger stark gewölbten Fläche, um durch die Wölbung eine bessere Anpassung an entsprechend gewölbte Auflageflächen bei der Haarkonturgebung zu erreichen.
Bei dem in Fig. 2 und 3 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel sind für die Teile, die dem ersten Ausführungsbeispiel entsprechen, gleiche Bezugszeichen verwendet, so dass dadurch zur Vermeidung von Wiederholungen auf die
Beschreibung des ersten Ausführungsbeispieles Bezug genommen ist.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel in Fig. 2 und 3 ist zusätzlich zum Formkranz 11 mindestens eine in Abstand von dessen Außenseite 12 verlaufende Außenwand 18 vorgesehen, die den Formkranz 11 unter Bildung eines Zwischenraumes 19 dazwischen umgibt. Dabei versteht es sich, dass die Kontur der Außenwand 18 nicht unbedingt derjenigen des Formkranzes 11 entsprechen muss. Beim Ausführungsbeispiel in Fig. 2 und 3 ist gezeigt, dass dort auch die Außenwand 18, so wie der Formkranz 11, die Kontur eines Herzens hat. Bei
einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel hat die Außenwand 18 statt dessen z.B. die Kontur eines Kreises, wobei die Kontur des Formkranzes 11 davon abweicht, z.B. entsprechend der Darstellung herzförmig ist oder statt dessen dreieckförmig oder anders gewählt ist. Die Außenwand 18 hat die Aufgabe, zusammen mit dem Formkranz 11 dazwischen den Zwischenraum
zu bilden und zu begrenzen, der insbesondere zur Aufnahme von Enthaarungsmittel 14 darin dienen kann. In einem Fall der Konturgebung einer scharf konturierten „Haarinsel" wird der durch den Zwischenraum 19 definierte Bereich auf der Außenseite 12 des Formkranzes 11 durch Aufbringen von Enthaarungsmittel 14 enthaart, wobei durch die Außenseite 12 des Formkranzes 11 eine scharfe haarfreie Kontur erzeugt wird.
Der zwischen dem Formkranz 11 und der Außenwand 18 gebildete Zwischenraum 19 kann auf einer Breitseite, beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 auf der dort rechts befindlichen Breitseite, flächig mittels einer Bodenwand 23 verschlossen sein und in Abstand von dieser Bodenwand 23, auf der in Fig. 3 linken Breitseite, offen sein, so dass sich somit eine entsprechende, von der Kontur des Formkranzes 11 und der Außenwand 18 vorgegebene Ringkammer ergibt.
Von Vorteil kann es ferner sein, wenn entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel in Fig. 2 und 3 der Formkranz 11 von einem ausschiebbaren Stempel 20 umgeben ist, dessen innere Randkontur 21 der äußeren Randkontur des Formkranzes 11 im wesentlichen entspricht und der relativ zum Formkranz 11 auf der Außenseite 12 des Wandungsteils 17 dieses verschiebbar ist, z.B. als Träger von Enthaarungsmittel 14 und zum Beaufschlagen von Haarbereichen damit. Ist die Außenwand 18 vorhanden, so ist der Stempel 20 im Zwischenraum 19 zwischen dem Formkranz 11 und der Außenwand 18 angeordnet, wie dies in Fig. 2 und 3 verdeutlicht ist, wobei die äußere Randkontur 22 des Stempels 20 der inneren Randkontur der Außenwand 18 im wesentlichen entspricht. Hierbei ist der Stempel 20 im Zwischenraum 19 zum Herausschieben von in den
Zwischenraum 19 eingebrachtem Enthaarungsmittel 14 verschiebbar, wobei beim Ausschieben des Stempels 20 dieses Enthaarungsmittel 14 herausgedrückt wird und die entsprechenden Haarbereiche mit dem Enthaarungsmittel 14 beaufschlagt werden, die sich bei Aufsetzen der Vorrichtung 10 auf das Haar in diesem Bereich befinden. Der Stempel 20 ist herausnehmbar.
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Der Stempel 20 ist in seiner Ausgangsstellung, also nicht herausgeschobenen Stellung, an die Bodenwand 23 anlegbar. Stattdessen kann er in dieser Ausgangsstellung auch in einem Abstand davon verlaufen, wie man z.B. in Fig. erkennt. Der Stempel 20 ist zum Herausschieben von Enthaarungsmittel 14, das im Zwischenraum 19 enthalten ist, in einer solchen Richtung von der Bodenwand 23 weg ausschiebbar, die der Bodenwand 23 abgewandt ist. Die Verschieberichtung ist bei der Darstellung gemäß Fig. 3 somit von rechts nach links. Am Stempel 20 kann mindestens eine Handhabe 24 zum manuellen Angreifen und Ausschieben des Stempels 20 z.B. lösbar angreifen. Diese Handhabe 24 ist außerhalb des Zwischenraumes 19 vorgesehen und mit dem Stempel 20 über Verbindungsmittel 25 z.B. lösbar verbunden, die durch die Bodenwand 23 hindurchragen und in der Bodenwand 23 verschiebbar geführt sein können. Diese Verbindungsmittel 25 bestehen z.B. aus Stäben, Stangen, Stiften, Stempeln, Streifen oder ähnlichen Linearteilen.
Die Vorrichtung 10 kann mit einer Ausschiebebegrenzung für den
ausschiebbaren Stempel 20 versehen sein, die z.B. Anschläge an dem Formkranz 11 und/oder der Außenwand 18 aufweist. Solche Anschläge sind hier nicht besonders gezeigt. Als derartige Anschläge reichen, längs der Kontur des Formkranzes 11 bzw. der Außenwand 18 betrachtet, z.B. einzelne kleine Vorsprünge aus, die in den Zwischenraum 19 hinein vorstehen. Statt dessen können in einfacher Weise als Ausschiebebegrenzung auch die Verbindungsmittel 25 und/oder die Handhabe 24 herangezogen werden, die z.B. so geformt und/oder so bemessen sind, dass diese zur Ausschiebebegrenzung des Stempels 20 an der Bodenwand 23 anschlagen, vgl. Fig. 4 und 5.
Der Zwischenraum 19 ist in vorteilhafter Weise nach außen entlüftet, um bei aufgesetzter Vorrichtung 10 und betätigtem Stempel 20 nicht im Inneren des Zwischenraumes 19 einen Druck aufzubauen, wodurch möglicherweise verhindert wird, dass im Zwischenraum 19 enthaltenes Enthaarungsmittel 14
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herausgedrückt wird. Für eine derartige Entlüftung des Zwischenraumes 19 kann z.B. die Anordnung so getroffen sein, dass die Außenwand 18 im offenen, in Fig. 3 linken Bereich des Zwischenraumes 19 zumindest auf einem Teilbereich ihres Umfangsrandes 26 in Abstand vor dem Umfangsrand 27 des Formkranzes 11 endet oder, wie in Fig. 3 schematisch angedeutet ist, randseitige Austrittsöffnungen 28 aufweist. Auf diese Weise ist dort beim Ausschieben des Stempels 20 ein Austritt von Enthaarungsmittel 14 möglich und damit sichergestellt, dass beim Ausschieben des Stempels 20 das mit dem Enthaarungsmittel 14 zu beaufschlagende Haar auch wirklich vollflächig beaufschlagt wird. Statt dessen kann auch der Stempel 20 Durchlässe für den Durchlass von Enthaarungsmittel 14 enthalten, vgl. Fig. 4 und 5.
In vorteilhafter Weise bestehen einzelne Bestandteile der Vorrichtung 10 in Fig. 2
und 3 oder auch alle Bestandteile dieser aus Kunststoff. Sie sind als Kunststoffformteile ausgebildet. Die Vorrichtung ist einfach und kostengünstig sowie leicht und sicher zu handhaben, wobei bei der Benutzung der Benutzer praktisch gar nicht mit dem in den Zwischenraum 19 einzubringenden Enthaarungsmittel 14 in
Berührung gelangt. Die Vorrichtung wird in dem Zustand, wie er in Fig. 3 gezeigt ist, auf die Stelle aufgesetzt, wo sich zu entfernendes Haar befindet. Dann wird mittels der Handhabe 24 der Stempel 20 in Fig. 3 nach links verschoben und dadurch Enthaarungsmittel 14 aufgebracht, wodurch der mit Haar bedeckte Bereich, der sich rings um die Außenseite 12 des Formkranzes 11 erstreckt, scharf konturiert enthaart wird. Der übrige Außenbereich kann dann bei Bedarf z.B. durch Rasur noch enthaart werden.
Bei dem in Fig. 4 und 5 gezeigten dritten Ausführungsbeispiel sind für die Teile, die dem ersten bzw. zweiten Ausführungsbeispiel entsprechen, gleiche Bezugszeichen verwendet, so dass dadurch zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung dieser Ausführungsbeispiele Bezug genommen ist.
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&igr; Aus Fig. 4 und 5 ist ersichtlich, dass bei diesem Ausführungsbeispiel der
Formkranz 11 in seinem Innenbereich 15 einen verschiebbaren Stempel 30 aufweist, dessen äußere Randkontur 32 der inneren Randkontur des Formkranzes 11 im wesentlichen entspricht und der relativ zum Formkranz 11 auf der Innenseite 13 des Wandungsteils 17 dieses verschiebbar ist, z.B. als Träger von Enthaarungsmittel 14 und zum Beaufschlagen von Haarbereichen damit. Wie ferner ersichtlich ist, ist der Innenbereich 15 des Formkranzes 11 rückseitig durch die Bodenwand 23 geschlossen. Der Stempel 30 ist lösbar und aus dem Innenbereich 15 des Formkranzes 11 herausnehmbar. Am Stempel 30 greift auf der dem Stempel 30 abgewandten Seite der Bodenwand 23 eine Handhabe 24 zum manuellen Angreifen und Ausschieben des Stempels 30 lösbar an, die über Verbindungsmittel 25, welche durch die Bodenwand 23 hindurchragen, mit dem Stempel 30 lösbar in Verbindung steht. Der Stempel 30 ist als der Kontur des Formkranzes 11 entsprechend konturierte Platte ausgebildet. Er enthält in seiner Wandung Durchlässe 30b für den Durchlass von Enthaarungsmittel zu dessen Rückseite hin. Diese Durchlässe 30b bestehen z.B. aus Löchern. Die Handhabe 24 kann vielfältig gestaltet und bemessen sein. Sie besteht z.B. aus einem etwa
Y-förmig verlaufenden Steg oder Streifen. Die Durchlässe 30b im Stempel 30 bewirken beim Beaufschlagen zu behandelnder Flächen mit im Innenbereich 15 befindlichem Enthaarungsmittel 14 durch Verschiebung des Stempels 30 in Fig. nach links, dass sich bei dieser Verschiebung und beim Herausdrücken des Enthaarungsmittels 14 in diesem Innenbereich 15 kein größerer Druck aufbaut, der einem Herausdrücken des Enthaarungsmittels 14 entgegenstehen würde.
Die Verbindungsmittel 25, über die der Stempel 30 mit der Handhabe 24 lösbar verbunden ist, weisen an einer Seite der Handhabe 24 allgemein mit 35
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bezeichnete Aufnahmen, z.B. abstehende Hülsen 35, und am Stempel 30 abstehende und durch die Bodenwand 23 hindurchführende Stifte 30a auf, die in die Aufnahmen 34, insbesondere Hülsen 35, einsteckbar und darin vorzugsweise klemmend aufnehmbar und zum Lösen und Entnehmen des Stempels 30 aus diesen gegensinnig herausziehbar sind. Die Verbindungsmittel 25 sind hier so
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&igr; gestaltet, dass diese eine Ausschiebebegrenzung für den Stempel 30 bilden, und
zwar durch Anschlagen an der Bodenwand 23. Die Aufnahmen 34, insbesondere Hülsen 35, und die Stifte 30a, sind so bemessen, dass die Aufnahmen 34 mit ihrem der Bodenwand 23 zugewandten Ende 37, insbesondere mit ihrer dortigen
Stirnfläche, an der Bodenwand 23 anstoßen und dadurch die Ausschiebebegrenzung bilden. Diese ist so bemessen, dass beim Anstoßen an der Bodenwand 23 der Stempel 30 noch innerhalb des Innenbereichs 15 verbleibt, also noch nicht aus diesem in Fig. 5 nach links hin herausgeschoben ist. Dadurch ist gewährleistet, dass beim Verschieben des Stempels 30 und Beaufschlagen von Haarbereichen mit Enthaarungsmittel 14 dieses nicht überläuft. Die Lösbarkeit der Verbindungsmittel 25 macht es möglich, bei Nichtgebrauch, zu Reinigungszwecken od.dergl. den inneren Stempel 30 zu entfernen und diesen später, für einen etwaigen Gebrauch bzw. nach einer Reinigung od.dergl. in umgekehrter Weise wieder einzusetzen und mit der Handhabe 24 durch Zusammenstecken zu verbinden.
Diese zuvor beschriebene Gestaltung, die den Formkranz 11 und dessen Innen-
bereich 15 betrifft, kann auch bei den Ausführungsbeispielen in Fig. 1 bis 3 zur Anwendung kommen.
Beim dritten Ausführungsbeispiel in Fig. 4 und 5 ist außerdem verdeutlicht, dass 5 zusätzlich zur Außenwand 18 mindestens eine weitere zweite Außenwand 38
vorgesehen ist, die die erste Außenwand 18 mit Abstand umgibt, wobei zwischen beiden Außenwänden 18, 38 ein weiterer Zwischenraum 39 zur Aufnahme von Enthaarungsmittel 14 gebildet ist. Damit ist zugleich verdeutlicht, dass in Abstand von der Außenseite 12 des Formkranzes 11 zwei Außenwände 18, 38 oder auch
noch mehr Außenwände dieser Art vorgesehen sein können, die der Bildung jeweiliger Zwischenräume 19 bzw. 39 und weitere dienen.
Im Zwischenraum 39 zwischen den beiden Außenwänden 18, 38 ist ein weiterer Stempel 40 angeordnet. Die innere und äußere Randkontur des Stempels 40
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entspricht zumindest im wesentlichen der jeweiligen Randkontur auf der Außenseite der Außenwand 18 bzw. auf der Innenseite der zweiten Außenwand 38. Der im Zwischenraum 39 enthaltene Stempel 40 ist verschiebbar zum Herausschieben von im Zwischenraum 39 enthaltenem Enthaarungsmittel 14 und Beaufschlagen von Haarbereichen damit. Auch dieser Stempel 40 ist lösbar und aus dem Zwischenraum 39 herausnehmbar. Er ist in gleicher Weise wie der Stempel 30 über Verbindungsmittel 25 lösbar mit der Handhabe 24 verbunden. Die Verbindungsmittel 25 sind dabei so gestaltet wie diejenigen, über die der innere Stempel 30 mit der Handhabe 24 verbunden ist. Insoweit wird auf die Beschreibung dieser Verbindungsmittel 25 verwiesen. Auch der zweite Zwischenraum 39 ist so, wie der erste Zwischenraum 19, auf einer Seite mittels der Bodenwand 23 verschlossen. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Bodenwand 23 einstückig über den Innenbereich 15, den ersten Zwischenraum 19 und den zweiten Zwischenraum 39, wobei die Bodenwand 23 aus einer Platte besteht.
Beim Ausführungsbeispiel in Fig. 4 und 5 ist der erste Stempel 20 und der zweite Stempel 40 so, wie dies für den inneren Stempel 30 vorstehend erläutert ist, als konturierte Platte ausgebildet, die in ihrer Wandung Durchlässe 20b bzw. 40b für den Durchlass von Enthaarungsmittel 14 zu dessen Rückseite hin aufweist. Auch insoweit entspricht die Gestaltung dieser Stempel 20 und 40 derjenigen des inneren Stempels 30, so dass hinsichtlich weiterer Einzelheiten auf die diesbezügliche Beschreibung verwiesen wird.
Jeder Stempel 20, 30 und 40 kann durch Lösen von der Handhabe 24 getrennt und der Vorrichtung 10 entnommen werden, z.B. dann, wenn der eine oder andere dieser Stempel nicht benötigt wird. Soll z.B. ein solcher Haarbereich mit Enthaarungsmittel 14 behandelt werden, der sich über Form und Größe des äußeren Zwischenraumes 39 erstreckt, bedarf es dazu weder des inneren Stempels 30 noch des anderen Stempels 20, die somit beide von der Handhabe 24 gelöst und aus der Vorrichtung 10 entfernt werden können. Dann wird lediglich
der Zwischenraum 39 mit Enthaarungsmittel 14 gefüllt und der entsprechende zu behandelnde Haarbereich damit dadurch beaufschlagt, dass mittels der Handhabe 24 der Stempel 40 in Fig. 5 nach links verschoben wird und dadurch das Enthaarungsmittel 14 aus dem Zwischenraum 39 herausgedrückt wird. Bevor der Stempel 40 das freie Ende des Zwischenraumes 39 erreichen kann, stoßen die Aufnahme 34, insbesondere Hülsen 35, mit ihrem Ende 37, insbesondere der dortigen Stirnfläche, an der zugewandten Seite der Bodenwand 23 an, so dass der Stempel 40 nicht mehr weiter aus dem Zwischenraum 39 ausgeschoben werden kann. Dadurch wird ein etwaiges Überlaufen von Enthaarungsmittel 14 verhindert.
Nach Benutzung der Vorrichtung in beschriebener Weise kann diese leicht und einfach gereinigt werden, wozu z.B. in einfacher Weise der Stempel 40 von der Handhabe 24 gelöst und herausgenommen wird, so dass der Stempel 40 in einfacher Weise für sich gereinigt werden kann, ebenso wie die Handhabe 24 bzw. der Gehäuseteil, der aus der Bodenwand 23 mit Formkranz 11, erster Außenwand 18 und zweiter Außenwand 38 gebildet ist, die z.B. ein einstückiges
Gebilde darstellen können.
Soll ein anderer Haarbereich mit Enthaarungsmittel 14 behandelt werden, z.B. ein solcher, der sich hinsichtlich der Größenerstreckung über diejenige des Zwischenraums 19 erstreckt, so werden der innere Stempel 30 und der äußere Stempel 40 nicht benötigt, die dann, wenn der Benutzer dies wünscht, in beschriebener Weise von der Handhabe 24 gelöst und aus der Vorrichtung 10 entfernt werden können. Dann wird der Zwischenraum 19 mit Enthaarungsmittel 14 gefüllt und dieses durch Verschieben des Stempels 20 in beschriebener
Weise aufgebracht.
Es versteht sich, dass im Rahmen der Erfindung auch vielfältige Abwandlungen möglich sind, ohne den Erfindungsbereich zu verlassen. Die Vorrichtung 10 oder
15
Teile dieser können auch aus anderen geeigneten Materialien bestehen, z.B. aus Metall, kunststoffbeschichtetem Metall od. dgl.

Claims (26)

1. Vorrichtung zur Haarkonturgebung insbesondere menschlicher Haupt- und/oder Körperbehaarung, gekennzeichnet durch einen eine geschlossene Randkontur vorgebenden Formkranz (11), längs dessen Außenseite (12) und/oder Innenseite (13) ein Enthaarungsmittel (14) aufbringbar und/oder eine Rasur vornehmbar ist zur dortigen Haarentfernung unter Belassung von Haaren in konturierter Form auf dem vom Formkranz (11) umgrenzten Innenbereich (15) bzw. Außenbereich (16) dieses.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkranz (11) einen entsprechend verlaufenden Wandungsteil (17) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkranz (11) in seinem Innenbereich (15) einen verschiebbaren Stempel (30) aufweist, dessen äußere Randkontur (32) der inneren Randkontur des Formkranzes (11) im wesentlichen entspricht und der relativ zum Formkranz (11) auf der Innenseite (13) des Wandteils (17) dieses verschiebbar ist, z. B. als Träger von Enthaarungsmittel (14) und zum Beaufschlagen von Haarbereichen damit.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch mindestens eine in Abstand von der Außenseite (12) des Formkranzes (11) verlaufende, diesen umgebende Außenwand (18), zwischen der und dem Formkranz (11) ein Zwischenraum (19) zur Aufnahme von Enthaarungsmittel (14) gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkranz (11) von einem verschiebbaren Stempel (20) umgeben ist, dessen innere Randkontur (21) der äußeren Randkontur des Formkranzes (11) im wesentlichen entspricht und der relativ zum Formkranz (11) auf der Außenseite (12) des Wandungsteils (17) dieses verschiebbar ist, z. B. als Träger von Enthaarungsmittel (14) und zum Beaufschlagen von Haarbereichen damit.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (20) im Zwischenraum (19) zwischen dem Formkranz (11) und der mindestens einen Außenwand (18) angeordnet ist und seine äußere Randkontur (22) der inneren Randkontur der Außenwand (18) im wesentlichen entspricht, wobei der Stempel (20) im Zwischenraum (19) verschiebbar ist zum Herausschieben von im Zwischenraum (19) enthaltenem Enthaarungsmittel (14) und Beaufschlagen von Haarbereichen damit.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in Abstand von der Außenwand (18) mindestens eine weitere zweite Außenwand (38) angeordnet ist, die die erste Außenwand (18) umgibt, wobei zwischen beiden Außenwänden (18, 38) ein weiterer Zwischenraum (39) zur Aufnahme von Enthaarungsmittel (14) gebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Zwischenraum (39) zwischen beiden Außenwänden (18, 38) ein weiterer Stempel (40) angeordnet ist, dessen Randkonturen denjenigen der Außenwände (18, 38) im wesentlichen entsprechen, wobei der Stempel (40) im Zwischenraum (39) verschiebbar ist zum Herausschieben von im Zwischenraum (39) enthaltenem Enthaarungsmittel (14) und Beaufschlagen von Haarbereichen damit.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Zwischenraum (19, 39) und/oder der Innenbereich (15) des Formkranzes (11) flächig auf einer Breitseite mittels einer Bodenwand (23) verschlossen und in Abstand von der Bodenwand (23) offen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Stempel (20, 30, 40) in seiner Ausgangsstellung an die Bodenwand (23) anlegbar ist oder in Abstand davon verläuft und zum Herausschieben von im Zwischenraum (19, 39) bzw. Innenbereich (15) des Formkranzes (11) enthaltenem Enthaarungsmittel (14) in einer der Bodenwand (23) abgewandten Richtung von dieser weg ausschiebbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Stempel (20, 30, 40) lösbar und aus dem Zwischenraum (19, 39) bzw. Innenbereich (15) des Formkranzes (11) herausnehmbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass am jeweiligen Stempel (20, 30, 40) mindestens eine Handhabe (24) zum manuellen Angreifen und Ausschieben des Stempels (20, 30, 40) angreift.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Handhabe (24) außerhalb des Zwischenraumes (19, 39) bzw. Innenbereichs (15) des Formkranzes (11) vorgesehen ist und über Verbindungsmittel (25) mit dem jeweiligen Stempel (20, 30, 40), vorzugsweise lösbar, verbunden ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (25) durch die Bodenwand (23) hindurchragen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (25) in der Bodenwand (23) verschiebbar geführt sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (25) aus Stäben, Stangen, Stiften, Stempeln od. dergl. Linearteilen gebildet sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeichnet durch eine Ausschiebebegrenzung für den jeweiligen Stempel (20, 30, 40).
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausschiebebegrenzung Anschläge an dem Formkranz (11) und/oder der mindestens einen Außenwand (18, 38) aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (25) und/oder die Handhabe (24) unter Bildung einer Ausschiebebegrenzung an der Bodenwand (23) anschlagen.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (25) an einer Seite der Handhabe (24) Aufnahmen (34), z. B. abstehende Hülsen (35), und am jeweiligen Stempel (20, 30, 40) Stifte (20a, 30a, 40a) aufweisen, die in die Aufnahmen (34), insbesondere Hülsen (35), einsteckbar und darin vorzugsweise klemmend aufnehmbar und zum Lösen aus diesen gegensinnig herausziehbar sind.
21. Vorrichtung nach den Ansprüchen 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (34), insbesondere Hülsen (35), mit ihrem der Bodenwand (23) zugewandten Ende (37), insbesondere mit ihrer dortigen Stirnfläche, unter Bildung einer Ausschiebebegrenzung an der Bodenwand (23) anstoßen.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkranz (11) und/oder die Außenwand (18, 38) im offenen Bereich des Innenbereichs (15) bzw. des Zwischenraumes (19, 39) zumindest auf einem Teilbereich ihres Umfangsrandes (26, 36) in Abstand vor dem übrigen Bereich des Umfangsrandes endet oder randseitige Austrittsöffnungen (28) aufweist für den Austritt von Enthaarungsmittel (14) beim Ausschieben des Stempels (20, 30, 40).
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Stempel (20, 30, 40) als konturierte Platte ausgebildet ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Stempel (20, 30, 40), insbesondere die jeweilige Platte, in der Wandung Durchlässe (20b, 30b, 40b) für den Durchlass von Enthaarungsmittel (14) zu dessen Rückseite hin aufweist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlässe (20b, 30b, 40b) aus Löchern gebildet sind.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne oder alle Bestandteile dieser als Kunststoffteile, insbesondere Kunststoffformteile, ausgebildet sind.
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