DE20107441U1 - System zum Abfüllen, zum Entnehmen und/oder zum Lagern von Flüssigkeiten - Google Patents
System zum Abfüllen, zum Entnehmen und/oder zum Lagern von FlüssigkeitenInfo
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Description
„System zum Abfüllen, zum Entnehmen und/oder zum Lagern von Flüssigkeiten"
Die Erfindung betrifft ein System zum Abfüllen, zum Entnehmen und/oder zum Lagern von Flüssigkeiten, insbesondere von Flüssigfarben, wobei mindestens ein Behälter vorgesehen ist und die Flüssigkeit über eine vorgesehene Einfüllöffnung in den Behälter füllbar ist.
Im Stand der Technik sind unterschiedliche Systeme bzw. Behälter, einerseits zum Abfüllen vom Flüssigfarben und/oder andererseits zum Entnehmen der abgefüllten Flüssigfarben bekannt. Bspw. sind einfache Farbdosen aus Metall oder Blechen bekannt, die in ihrem Innenraum entsprechende Flüssigfarben aufnehmen. Zumeist sind derartige metallische Farbdosen mit einem Deckel verschließbar, wobei der Deckel in die obere Ausnahmeöffnung der Farbdose hineingepreßt wird. Weiterhin sind Kunststoffbehälter oder auch Tuben bekannt, in denen Flüssigkeitsfarben gelagert werden, die zumeist mit einem Deckelelement verschraubt werden. Schließlich sind im Stand der Technik auch „Farbbeutel" aus Plastik/Kunststoff bekannt, in denen Flüssigfarben entsprechend gelagert werden.
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Bzgl. der bisher im Stand der Technik bekannten metallischen Farbdosen, der Farbtuben aus Kunststoff sowie der Farbbeutel aus Plastik/Kunststoff ist nicht nur die Entsorgung bzw. Wiederverwendung unter ökologisch/ökonomischen Gesichtspunkten problematisch. Einerseits haften Farbreste innerhalb der metallischen Farbdosen oder auch innerhalb der Farbtuben aus Kunststoff, so daß die Entsorgung, insbesondere Entfernung der Farbreste allein schon Probleme und einen entsprechenden Kostenaufwand mit sich bringt. Bei den metallischen Farbdosen ist zunächst vorteilhaft, daß diese gut gelagert, bspw. in einem Regalsystem aufgestellt werden können. Allerdings ist deren Entsorgung aufwendig und teuer. Anders ist dies bspw. bei den Farbtuben bzw. den Farbbeuteln, da deren äußere Form aufgrund des flexiblen Kunststoffes nicht immer genau definiert ist, wodurch die Lagerung dieser Farbtuben und Farbbeutel problematisch ist. Auf der anderen Seite sind die kunststoffartigen Farbtuben und Farbbeutel wiederum unter ökologisch/ökonomischen Gesichtspunkten besser entsorgbar bzw. auch besser zur Wiederverwendung geeignet als die metallischen Farbdo-
sen. Die im Stand der Technik bekannten Systeme bzw. deren Komponenten zum Abfüllen, zum Entnehmen und/oder zum Lagern von Flüssigfarben sind daher noch nicht optimal ausgestaltet, da die einzelnen hier bekannten Varianten - jeweils einzeln für sich genommen - auf der einen Seite Vorteile, auf der anderen Seite aber auch wesentliche Nachteile unter den oben erwähnten ökologischen/ökonomischen Gesichtspunkten bzw. unter Entsorgungs- bzw. Wiederverwendungsaspekte mit sich bringen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein System zum Abfüllen, zum Entnehmen und/oder zum Lagern von Flüssigkeiten, insbesondere von Flüssigfarben, zu schaffen, daß die eingangs beschriebenen Nachteile vermeidet, insbesondere dessen Behälter einerseits optimal lagerbar und handhabbar sind, andererseits unter ökologischen/ökonomischen Gesichtspunkten die oben beschriebene Entsorgungsproblematik weitestgehend vermieden ist.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun dadurch gelöst, daß der Behälter mindestens aus zwei separaten Bestandteilen gebildet ist, der Behälter nämlich ein die äußere Form des Behälters im wesentlichen definierendes erstes Außen-Behältnis und ein im wesentlichen innerhalb des Außen-Behältnisses angeordnetes, die Flüssigkeit direkt aufnehmendes zweites Innen-Behältnis aufweist, und daß die Einfüllöffnung am Innen-Behältnis vorgesehen ist. Durch die Realisierung/Kombination dieser Merkmale ist ein erfindungsgemäßes System geschaffen, daß eine Vielzahl von Vorteilen mit sich bringt. Einerseits weist der Behälter nunmehr zwei Bestandteile, nämlich ein erstes Außen-Behältnis und ein zweites Innen-Behältnis auf, so daß das System entsprechend flexibel ausgestaltet werden kann. Hierbei definiert das erste Außen-Behältnis im wesentlichen die Form des gesamten Behälters, wobei die Flüssigkeit direkt nur vom zweiten Innen-Behältnis aufgenommen wird. Vorzugsweise wird das Außen-Behältnis aus Wellpappkarton und das Innen-Behältnis aus Polyäthylen hergestellt, so daß das Außen-Behältnis aus einem im wesentlichen starreren Material gebildet ist als das Innen-Behältnis. Folglich kann das Innen-Behältnis unter ökologisch/ökonomischen Gesichtspunkten entsprechend leicht wiederverwendet werden, wenn bspw. die Flüssigkeit dem Innen-Behältnis entnommen worden ist, wobei das Außen-Behältnis - falls gewünscht - entsprechend leicht entsorgt werden kann. Durch das erfindungsgemäße System ist eine Lagerung der Be-
hälter optimal möglich, wobei deren spätere Entsorgung bzw. teilweise Wiederverwendung auf einfache Weise gewährleistet ist. Im Ergebnis sind die eingangs beschriebenen Nachteile durch das erfindungsgemäße System vermieden.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße System in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche verwiesen werden. Im folgenden soll nun ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der folgenden Zeichnung und der dazugehörenden Beschreibung näher erläutert werden. In der Zeichnung zeigt:
Fig. la bis Ic einen Behälter gemäß dem erfindungsgemäßen System in einer schematischen vereinfachten perspektivischen Darstellung,
Fig. 2 einen Ventildeckel und einen Entnahmeadapter für eine Ent
nahmeöffnung in einer schematischen vereinfachten Darstellung von der Seite,
Fig. 3 ein verfahrbares Regalgestell zur Lagerung bzw. Positionie
rung des in Fig. 1 dargestellten Behälters und
Fig. 4a und 4b Teile des in Fig. 3 dargestellten Regalgestelles, nämlich das untere Basisteil und das obere Aufsatzteil in einer vereinfachten schematischen Darstellung von der Seite.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen ein System 1 zum Abfüllen, zum Entnehmen und/oder zum Lagern von Flüssigkeiten, hier insbesondere von Flüssigfarben. Wesentlicher Bestandteil des Systems 1 ist ein in der Fig. 1 gut erkennbarer Behälter 2.
In den Behälter 2, was im folgenden noch ausführlicher erläutert werden wird, ist Flüssigkeit, nämlich die Flüssigfarbe über eine vorgesehene Einfüllöffnung 3 einfüllbar. Die Einfüllöffnung 3 ist hier nur schematisch dargestellt und nicht direkt in der Fig. 1 erkennbar, was im folgenden noch deutlich werden wird. Die Einfüllöffnung kann natürlich gleichzeitig, nämlich wenn nur eine Öffnung vor-
gesehen ist, auch als Entnahmeöffnung verwendet werden. Eine Besonderheit des hier dargestellten Systems 1 ist es aber, daß zusätzlich zu der Einfüllöffnung 3 eine Entnahmeöffnung 4 vorgesehen ist, was weitere Vorteile mit sich bringt, die im folgenden noch näher erläutert werden.
Die eingangs beschriebenen Nachteile sind nun zunächst dadurch vermieden, daß der Behälter 2 mindestens aus zwei separaten Bestandteilen gebildet ist, der Behälter 2 nämlich ein die äußere Form des Behälters 2 im wesentlichen definierendes Außen-Behältnis 2a und ein im wesentlichen innerhalb des Außen-Behältnisses 2a angeordnetes, die Flüssigkeit direkt aufnehmendes zweites Innen-Behältnisses 2b aufweist, und daß die Einfüllöffnung 3 am Innen-Behältnis 2b vorgesehen ist. Der in Fig. 1 dargestellte Behälter 2 besteht hier aus zwei Bestandteilen, wobei das Außen-Behältnis 2a im wesentlichen die Form des gesamten Behälters 2 definiert, da das Außen-Behältnis 2a aus einem starren Material gebildet, nämlich aus einem starreren Material als das Innen-Behältnis 2b. Vzw. ist das Außen-Behältnis 2a aus Wellpappkarton und das Innen-Behältnis 2b aus Polyäthylen hergestellt. Dies hat den Vorteil, daß das Innen-Behältnis 2b aus einem flexibleren Material hergestellt ist als das Außen-Behältnis 2a, so daß bei in das Innen-Behältnis 2b eingefüllter Flüssigkeit die Form des Behälters 2 durch das Außen-Behältnis 2a definiert wird, nämlich sich die Wandungen des Innen-Behältnisses 2b an die Innenwandung des Außen-Behältnisses 2a anlegen.
Zwar zeigen hier die Fig. la bis Ic den Behälter 2 und auch das Außen-Behältnis 2a ist erkennbar, das Innen-Behältnis 2b ist hier nur teilweise, insbesondere in der Fig. Ib und Ic erkennbar, wobei hier die Entnahmeöffnung 4 des Innen-Behältnisses 2b gut erkennbar ist, da sich dieser Bereich - wie hier dargestellt - durch das Außen-Behältnis 2a heraus erstreckt. Da das Innen-Behältnis 2b innerhalb des Außen-Behältnisses 2a angeordnet ist, weist das Außen-Behältnis 2a zur Realisierung des Zugriffes auf die Einfüllöffnung 3 bzw. Entnahmeöffnung 4 des Innen-Behältnisses 2b entsprechende erste und zweite Durchgangsöffnungen 5 und 6 auf.
Wie die Fig. la bis Ic zeigen, ist hier die erste Durchgangsöffnung 5 des Außen-Behältnisses 2a der Einfüllöffnung 3 des Innen-Behältnisses 2b zugeordnet, wo-
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bei die zweite Durchgangsöffnung 6 des Außen-Behältnisses 2a der Entnahmeöffnung 4 des Innen-Behältnisses 2b zugeordnet ist. Die erste und zweite Durchgangsöffnung 5 und 6 sind hier öffnenbar ausgebildet, nämlich als öffnenbare perforierte Bereiche innerhalb der Wandungen des Außen:Behältnisses 2a ausgebildet. Dies ist gut zu erkennen durch die in Fig. la dargestellten gepunkteten kreisförmigen Linien. Es ist auch denkbar, daß die erste und zweite Durchgangsöffnung 5 und 6 verschließbar ausgebildet sind, bspw. entsprechende klappenförmige Elemente in den Wandungen des Außen-Behältnisses 2a vorgesehen sind. Dieser Fall ist hier jedoch nicht dargestellt. Dargestellt sind die bereits erwähnten perforierten Bereiche, so daß der Benutzer die ersten und zweiten Durchgangsöffnungen 5 und 6 entsprechend herstellen kann, indem er diese entsprechend perforierten Bereiche aus den Wandungen des Außen-Behältnisses 2a, das vzw. aus Wellpappkarton besteht, herausreißt.
Der in den Fig. la bis Ic dargestellte Behälter 2 weist eine kartonähnliche, insbesondere quarderähnliche Form auf, wobei die erste und zweite Durchgangsöffnung 5 und 6 jeweils im Bereich einer Seitenfläche des Behälters 2, nämlich in den Wandungen des Außen-Behältnisses 2a ausgebildet sind, wobei die beiden Seitenflächen rechtwinklig zueinander angeordnet sind, was gut in der Fig.
la bis Ic erkennbar ist. Das Innen-Behältnis 2b ist bzgl. der Einfüllöffnung 3 und der Entnahmeöffnung 4 ähnlich ausgebildet, da die Einfüllöffnung 3 der ersten Durchgangsöffnung 5 und die Entnahmeöffnung 4 der zweiten Durchgangsöffnung 6 entsprechend zugeordnet sind. Da das Innen-Behältnis 2b aus einem im wesentlichen flexiblen Material hergestellt ist, ist es möglich - wie in der Fig. Ib und Ic dargestellt - daß der Bereich der Entnahmeöffnung 4 im wesentlichen durch die zweite Durchgangsöffnung 6 hindurch „herausgezogen" werden kann. Zwar weist das Innen-Behältnis 2b eine Einfüllöffnung 3 und eine Entnahmeöffnung 4 auf, diese sind aber jeweils durch einen entsprechenden, hier nicht näher dargestellten bzw. bezeichneten Ventildeckel oder Schraubdeekel verschlossen. Es ist denkbar, daß die Einfüllöffnung 3 und die Entnahmeöffnung 4 an gegenüberliegenden Seiten des Behälters 2 ausgebildet sind.
Im in der Fig. Ib dargestellten Zustand kann nun zur Realisierung der Entnahme der Flüssigkeit ein an der Entnahmeöffnung 4 anordenbarer, in Fig. 2 dargestellter Ventildeckel 7 vorgesehen oder anordenbar sein, wobei der Ent-
nahmeadapter 8 am Ventildeckel 7 anordenbar ist. Der Entnahmeadapter 8 ist nun so ausgebildet, daß an einem Fortsatz 8a ein nicht dargestellter Entnahmeschlauch anordenbar ist.
Zusätzlich weist das System 1 zur Positionierung und/oder Lagerung des Behälters 2 noch ein Regalgestell 9 auf. Das in den Fig. 3 und 4a bzw. 4b dargestellte Regalgestell 9 weist ein fahrbar ausgebildetes unteres Basisteil 9a und ein regalfbrmig ausgebildetes oberes Aufsatzteil 9b auf. Das Aufsatzteil 9b ist zum Basisteil 9a höhenverstellbar anordenbar, was sowohl in der Fig. 3 durch den Pfeil A dargestellt ist, wie auch in der Fig. 4b erkennbar ist, durch die hier dargestellten Öffnungen 10, mit deren Hilfe durch das Einstecken eines entsprechenden Bolzens das Aufsatzteil 9b relativ zum Basisteil 9a entsprechend in einer bestimmten Höhe fixierbar ist. Anders ausgedrückt, ein Längsträger des Aufsatzteiles 9b ist in einem Längsträger des Basisteiles 9a einsteckbar und hier entsprechend höhenverstellbar fixierbar.
Das Aufsatzteil 9b weist nun mehrere Bodenelemente 11 zur Positionierung und/oder Lagerung des Behälters 2 und für die Lagerung/Positionierung mehrerer zusätzlicher Komponenten, insbesondere zur Positionierung und/oder Lagerung eines nicht dargestellten Dosiergerätes auf. Hierbei ist der Behälter 2 auf einem Bodenelement 11 entsprechend ablegbar und zwar so, daß vzw. die Entnahmeöffnung 4 nach unten zeigt, sich also in der „Bodenfläche" des kartonähnlichen Behälters 2 befindet. Vzw. ist in dem oberen Bodenelement 11 eine nicht dargestellte Durchgangsöffnung vorgesehen, damit über den Entnahmeadapter 8 und den nicht dargestellten Entnahmeschlauch die Flüssigkeit zu einem Dosiergerät, das auf dem unteren Bodenelement positioniert ist, zugeführt werden kann, wobei über entsprechend weitere vorgesehene Schläuche dann die Flüssigkeit vom Dosiergerät zu den entsprechenden Anlagen, insbesondere Sprühanlagen oder Verarbeitungsmaschinen geleitet bzw. gepumpt werden kann.
Ist der Behälter 2 vzw. auf dem oberen Bodenelement 11 des Aufsatzteiles 9b abgelegt, kann bei einem entsprechend positionierten Behälter 2 die Einfüllöffnung 3 gleichzeitig als Flüssigkeitsstandkontrollanzeige dienen. Hierzu muß die entsprechende Perforation des Außen-Behältnisses 2a zur Realisierung der ersten Durchgangsöffnung 5 entfernt werden, wobei auf der Einfüllöffnung 3 des
Innen-Behältnisses 2b vzw. ein Schraubdeckel aufgeschraubt ist, der entsprechend durchsichtig gestaltet ist, damit visuell erkennbar ist, wieviel Flüssigkeit im Innen-Behältnis 2b noch vorhanden ist. Es können auch weitere entsprechende Perforationen im Außen-Behältnis 2a vorgesehen sein, mit deren Hilfe eine Flüssigkeitsstandkontrollanzeige realisierbar ist, nämlich wenn bspw. ein Innen-Behältnis 2b aus einem transparenten, d.h. durchsichtigen Material verwendet wird.
Das hier dargestellte System 1 kann in vorteilhafter Weise beliebig ausgestaltet werden. Wesentlicher Bestandteil dieses Systems 1 ist der Behälter 2, der aus zwei Bestandteilen, nämlich dem Außen-Behältnis 2a und dem Innen-Behältnis 2b besteht. Weiterhin können entsprechend farbige Schraubdeckel oder besonders visuell ausgestaltete Schraubdeckel vorgesehen sein, um bspw. die Einfüllöffnung 3 von der Entnahmeöffnung 4 visuell unterscheidbar zu kennzeichnen. Schließlich kann auch eine Schnellkupplung vorgesehen sein, so daß bspw. der Entnahmeadapter 8 direkt auf einen entsprechenden Ventildeckel 7 aufsetzbar ist, was die Angelegenheit, nämlich die Entnahme der Flüssigkeit vereinfachen würde, da ansonsten nicht zuerst ein bereits vorhandener, die Entnahmeöffnung 4 verschließender Schraubdeckel abgeschraubt und ein entsprechender Ventildeckel 7 aufgeschraubt werden muß.
Im Ergebnis werden durch das erfindungsgemäße System 1 entscheidende Vorteile erzielt und die eingangs beschriebenen Nachteile vermieden.
Bezugszeichenliste:
1 System
2 Behälter
2a erstes Außen-Behältnis
2b zweites Innen-Behältnis
3 Einfüllöffnung
4 Entnahmeöffnung
5 erste Durchgangsöffnung 6 zweite Durchgangsöffnung
7 Ventildeckel
8 Entnahmeadapter 8a Fortsatz
9 Regalgestell 9a Basisteil
9b Aufsatzteil
10 Öffnung
11 Bodenelement
A Pfeil
Claims (19)
1. System (1) zum Abfüllen, zum Entnehmen und/oder zum Lagern von Flüssigkeiten, insbesondere von Flüssigfarben, wobei mindestens ein Behälter (2) vorgesehen ist und die Flüssigkeit über eine vorgesehene Einfüllöffnung (3) in den Behälter (2) füllbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (2) mindestens aus zwei seperaten Bestandteilen gebildet ist, der Behälter (2) nämlich ein die äußere Form des Behälters (2) im wesentlichen definierendes erstes Außen-Behältnis (2a) und ein im wesentlichen innerhalb des Außen- Behältnisses (2a) angeordnetes, die Flüssigkeit direkt aufnehmendes zweites Innen-Behältnis (2b) aufweist, und daß die Einfüllöffnung (3) am Innen- Behältnis (2b) vorgesehen ist.
2. System nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Außen-Behältnis (2a) aus einem im wesentlichen starreren Material gebildet ist als das zweite Innen-Behältnis (2b).
3. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Außen-Behältnis (2a) aus Wellpappkarton und das zweite Innen-Behältnis (2b) aus Polyäthylen besteht.
4. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Innen-Behältnis (2b) - zusätzlich zu der Einfüllöffnung (3) - eine Entnahmeöffnung (4) aufweist.
5. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Außen-Behältnis (2a) zur Realisierung des Zugriffes auf die Einfüllöffnung (3) eine der Einfüllöffnung (3) zugeordnete erste Durchgangsöffnung (5) aufweist.
6. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Außen-Behältnis (2a) zur Realisierung des Zugriffes auf die Entnahmeöffnung (4) eine der Entnahmeöffnung (4) zugeordnete zweite Durchgangsöffnung (6) aufweist.
7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Durchgangsöffnung (5, 6) öffnenbar und/oder verschließbar ausgebildet sind.
8. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (2) eine kartonähnliche Form aufweist und daß die Einfüllöffnung (3) und die Entnahmeöffnung (4) bzw. die erste und zweite Durchgangsöffnung (5; 6) jeweils im Bereich einer Seitenfläche des Behälters (2) ausgebildet sind, wobei die beiden Seitenflächen rechtwinklig zueinander angeordnet sind.
9. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Durchgangsöffnung (5; 6) als öffnenbare perforierte Bereiche innerhalb der Wandungen des Außen-Behältnisses (2a) ausgebildet sind.
10. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Realisierung der Entnahme der Flüssigkeit ein an der Entnahmeöffnung (4) anordenbarer Ventildeckel (7) und ein am Ventildeckel (7) anordenbarer Entnahmeadapter (8) vorgesehen sind.
11. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Entnahmeadapter (8) ein Fortsatz (8a) zur Anordnung eines Entnahmeschlauches vorgesehen ist.
12. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Positionierung und/oder Lagerung des Behälters (2) ein Regalgestell (9) vorgesehen ist.
13. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Regalgestell (9) ein fahrbar ausgebildetes unteres Basisteil (9a) und ein regalförmig ausgebildetes oberes Aufsatzteil (9b) aufweist.
14. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufsatzteil (9b) zum Basisteil (9a) höhenverstellbar anordenbar ist.
15. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufsatzteil (9b) mindestens ein - erstes - Bodenelement (11) zur Positionierung und/oder Lagerung des Behälters (2) aufweist.
16. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufsatzteil (9b) ein zweites Bodenelement (11) zur Positionierung und/oder Lagerung eines Dosiergerätes aufweist.
17. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei entsprechend positioniertem Behälter (2) die Einfüllöffnung (3) als Flüssigkeitsstandkontrollanzeige dient.
18. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Innen-Behältnis (2b) aus einem transparenten Material gefertigt ist und das Außen-Behältnis (2a) mindestens eine Durchgangsöffnung für eine Flüssigkeitsstandskontrollanzeige aufweist.
19. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsöffnung als ein im Außen-Behältnis (2a) vorgesehener öffnenbarer Perforationsbereich ausgebildet ist.
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Family Applications (2)
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Families Citing this family (1)
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Owner name: COLORTEK FARBSYSTEME GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: COLORTEK FARBSYSTEME GMBH, 19357 KARSTAEDT, DE Effective date: 20021025 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040812 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20071101 |