DE20303758U1 - Aufbewahrungsvorrichtung - Google Patents
AufbewahrungsvorrichtungInfo
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Description
Gütermann AG G 5322GDE - Jr/hs
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung einer Mehrzahl von Gegenständen.
Beispielsweise bei der Präsentation von Garnrollen ist es erforderlich, eine große Anzahl von Garnrollen eines oder mehrerer Garntypen, die sich z.B.
hinsichtlich der Farbe voneinander unterscheiden, in nicht nur übersichtlicher und leicht zugänglicher, sondern außerdem in ästhetisch ansprechender Art und Weise aufzubewahren und zu transportieren. Dabei kann es ohne weiteres erforderlich sein, mehr als 600 unterschiedliche Garnrollen gleichzeitig unterbringen zu müssen.
Eine auch als Nähgarnmuster- oder Garnrollenmusterkasten bezeichnete Aufbewahrungsvorrichtung ist beispielsweise aus der DE 297 07 656.6 bekannt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Aufbewahrungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der auch eine große Anzahl von aufzubewahrenden Gegenständen in übersichtlicher und leicht zugänglicher Weise untergebracht und insbesondere in ästhetisch ansprechender Weise präsentiert werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1 und insbesondere dadurch, dass ein Rahmengestell und mehrere Schwenketagen vorgesehen sind, wobei die Schwenketagen übereinander liegend an dem Rahmengestell gehalten und unabhängig voneinander um
eine gemeinsame Schwenkachse relativ zu dem Rahmengestell verschwenkbar sind.
Erfindungsgemäß erfolgt eine Abkehr von dem Schubladen-Prinzip, bei dem zur Unterbringung der aufzubewahrenden Gegenstände lediglich Schubladen oder Schubkästen vorgesehen sind, die nur zu einer Linearbewegung in der Lage sind. Beispielsweise durch fächerartiges gleichzeitiges Ausschwenken einer Mehrzahl der unabhängig voneinander bewegbaren Schwenketagen kann auf denkbar einfache und dennoch optisch ansprechende Art und Weise eine große Anzahl von Gegenständen gleichzeitig in verschiedenen Schwenketagen präsentiert werden.
Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Aufbewahrungsvorrichtung sind in den Unteransprüchen, der Zeichnung sowie der Be-Schreibung angegeben.
Eine besonders einfache und stabile Konstruktion ergibt sich, wenn gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung das Rahmengestell einen Sockel und einen Deckel umfasst, die durch mehrere Vertikalstreben miteinander verbunden sind, wobei die gemeinsame Schwenkachse der Schwenketagen mit einer der Vertikalstreben zusammenfällt.
Dabei können die Schwenketagen auf eine die gemeinsame Schwenkachse festlegende Vertikalstrebe aufgesteckt sein.
Ferner kann vorgesehen sein, dass die Schwenketagen durch Abstandselemente in vertikaler Richtung beabstandet sind. Als Abstandselemente können Abstandsbuchsen vorgesehen sein, welche in Durchgangsöffnungen der Schwenketagen gesteckt sind und durch welche die Vertikalstrebe hindurch geführt ist.
Eine optimale Ausrichtung der Schwenketagen ist sichergestellt, wenn gemäß einer weiteren Variante der Erfindung wenigstens eine Vertikalstrebe mit radial vorstehenden Auflageabschnitten für von der Schwenkachse entfernt gelegene Bereiche der Schwenketagen versehen ist.
Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Schwenketagen im eingeschwenkten Zustand das Rahmengestell vollständig ausfüllen. Hierdurch wird eine optimale Raumausnutzung erzielt.
Ein in ästhetischer Hinsicht vorteilhaftes einheitliches Bild ergibt sich, wenn gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung die Schwenketagen im eingeschwenkten Zustand zumindest im Wesentlichen innerhalb des Rahmengestells liegen. Die Schwenketagen können im eingeschwenkten Zustand ein Etagenpaket mit in vertikaler Richtung konstantem Querschnitt bilden.
Eine besonders kompakt wirkende Einheit wird geschaffen, wenn gemäß einer weiteren Variante der Erfindung sich die im eingeschwenkten Zustand befindlichen Schwenketagen und die Vertikalstreben zu einem Block mit in vertikaler Richtung konstantem Querschnitt ergänzen, der zumindest hinsichtlich der Form dem Querschnitt des Sockels und/oder des Deckels entspricht.
Die Schwenketagen können mit insbesondere in Eckbereichen gelegenen Aussparungen versehen sein, die hinsichtlich Lage, Größe und/oder Form an die Vertikalstreben angepasst sind. Hierdurch kann ein Vorbeischwenken der Schwenketagen an den Vertikalstreben und/oder eine Einbeziehung der Vertikalstreben zur Bildung einer geometrischen Gesamtform ermöglicht werden.
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Des Weiteren kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass jeweils zwei übereinander liegende Schwenketagen mit einer gegenseitigen Mitnahmefunktion ausgestattet und hierzu mit Mitnehmermitteln versehen sind. 5
Die Mitnahmefunktion kann derart ausgestaltet sein, dass sie erst ab einem bestimmten relativen Schwenkwinkel zwischen den beiden Schwenketagen wirksam ist. Dieser Schwenkwinkel beträgt beispielsweise 90°.
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Die Mitnahmefunktion kann ferner derart ausgebildet sein, dass jeweils beim Ausschwenken die untere durch die obere Schwenketage und beim Einschwenken die obere durch die untere Schwenketage mitnehmbar ist.
Zur Erhöhung der Stabilität der Schwenketagen können diese jeweils durch eine umlaufende Rippenstruktur bereichsweise versteift sein. Dabei können die Rippenstrukturen jeweils im Randbereich der Schwenketagen ausgebildet sein. Ferner kann vorgesehen sein, dass die Rippenstrukturen jeweils durch zwei parallel versetzte Seitenwände mit einer dazwischen liegenden Verrippung gebildet sind.
Vorzugsweise sind die Schwenketagen jeweils einstückig ausgebildet. Die Schwenketagen können insbesondere im Spritzgussverfahren hergestellte Kunststoffteile sein. Ein insbesondere in gestalterischer Hinsicht interessanter Effekt lässt sich erzielen, wenn gemäß einer weiteren Variante der Erfindung die Schwenketagen aus einem lichtdurchlässigen und insbesondere transparenten Material hergestellt sind.
Ferner können die Schwenketagen jeweils in mehrere Aufbewahrungsfäeher unterteilt sein. Dabei kann die Unterteilung in die Aufbewahrungsfä-
eher durch sich zwischen einander gegenüber liegenden Randbereichen erstreckende Versteifungsstege erreicht werden. Hierdurch wird gleichzeitig die Stabilität der Schwenketagen erhöht.
Es können separate Aufbewahrungseinsätze vorgesehen sein, in die jeweils mehrere aufzubewahrende Gegenstände einlegbar und die in die Schwenketagen einsetzbar sind. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Aufbewahrungseinsätze jeweils in ein Aufbewahrungsfach der Schwenketagen einsetzbar sind. In jede Schwenketage können mehrere Aufbewahrungseinsätze einsetzbar sein.
Der Deckel der Aufbewahrungsvorrichtung kann schalenförmig ausgebildet sein. Hierdurch wird eine zusätzliche Ablagemöglichkeit geschaffen. Der Sockel kann mit Rollen versehen sein.
Des Weiteren kann erfindungsgemäß für jede Schwenketage eine Satz von Sortierschablonen vorgesehen sein, die in die Schwenketage einlegbar und an denen eine Sortiervorschrift ablesbar ist, durch die eine Zuordnung zwischen dem Typ eines aufzubewahrenden Gegenstandes und dessen Sollposition in der Schwenketage vorgeschrieben ist.
Wenn Hersteller und Aussteller oder Verkäufer der aufzubewahrenden Gegenstände nicht identisch sind, kann der Hersteller mit derartigen Sortierschablonen dem Aussteller bzw. Verkäufer auf denkbar einfache und dennoch zuverlässige Weise vorschreiben, wie die Gegenstände in den Schwenketagen anzuordnen sind, um ein gewünschtes Präsentationsbild zu erzielen.
Zur Anpassung der Aufbewahrungskapazität der Aufbewahrungsvorrichtung an einen jeweils gewünschten Anwendungszweck kann die Länge der
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Vertikalstreben veränderbar sein. Dies kann beispielsweise durch Entfernen oder Hinzufügen von Verlängerungsstücken für die Vertikalstreben erfolgen. Alternativ oder zusätzlich können die Vertikalstreben auswechselbar sein, so dass kürzere oder längere Vertikalstreben zusammen mit dem Sockel und dem Deckel zu einem Rahmengestell für eine entsprechend geringere oder größere Anzahl von Schwenketagen zusammengesetzt werden können.
Beispielsweise bei Verwendung der erfindungsgemäßen Aufbewahrungsvorrichtung für die Präsentation von Garnrollen kann so flexibel auf Farberweiterungen eines Farbsortimentes reagiert werden, indem im Fall einer Aufstockung des Farbsortiments die Streben entsprechend verlängert bzw. durch längere Streben ersetzt werden, um die erforderliche größere Anzahl von Schwenketagen aufnehmen zu können.
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Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch eine Seitenansicht einer Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Aufbewahrungsvorrichtung,
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Aufbewahrungsvorrichtung in einer
Draufsicht, und
Fig. 3 in einer Draufsicht eine Schwenketage einer erfindungsge
mäßen Aufbewahrungsvorrichtung sowie eine Mehrzahl von Teilschnittdarstellungen dieser Schwenketage.
Die Fig. 1 und 2 zeigen schematisch den Grundaufbau einer erfindungsgemäßen Aufbewahrungsvorrichtung. Die beispielsweise als Nähgarnmus-
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terkasten verwendete Aufbewahrungsvorrichtung umfasst einen Sockel und einen Deckel 19, die durch drei vertikal verlaufende Streben 21, 23, 25 miteinander verbunden sind, wodurch ein Rahmengestell 11 gebildet wird.
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Bei den Streben 21, 23, 25 handelt es sich um Metallrohre mit innen liegenden, eingeschweißten Gewindemuttern, über welche die Metallrohre mit dem Sockel 17 und dem Deckel 19 verschraubt sind. Der als Tiefziehteil ausgebildete Sockel 17 umfasst eine umlaufende, bis kurz vor den Boden reichende äußere Schürze und ist innen durch eine MDF-Platte verstärkt, an die vier Rollen 45 angeschraubt sind.
Der Deckel 19 ist als nach oben offene Schale ausgebildet und somit als Ablage nutzbar. Die als Tiefziehteil ausgebildete Schale ist durch eine konturgefräste Polystyrolplatte verstärkt, über welche die Verschraubung mit den drei Vertikalstreben bzw. Metallrohren 21, 23, 25 erfolgt.
Der erfindungsgemäße Musterkasten umfasst eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Schwenketagen 13, die an der in Fig. 1 vorderen rechten Vertikalstrebe 21 verschwenkbar angeordnet sind. Hierzu ist jede Schwenketage 13 in ihrem entsprechenden Eckbereich mit einer Durchgangsöffnung 49 (vgl. Fig. 3) versehen, in die jeweils von oben und unten eine Abstandsbuchse 47 eingeführt ist, durch welche sich das Metallrohr 21 hindurch erstreckt, wodurch eine gemeinsame Schwenkachse 15 für die Schwenketagen 13 festgelegt ist. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind in Fig. 1 lediglich zwei Abstandsbuchsen 47 dargestellt. Jede Schwenketage 13 ist mit zwei derartigen Abstandselementen 47 versehen, von denen eine von oben und die andere von unten in die Durchgangsöffnung 49 gesteckt ist.
Die Abstandsbuchsen 47 weisen an ihren außerhalb der Schwenketagen 13 liegenden Bereichen jeweils eine radial vorstehende Abstützschulter 59 mit einer im Vergleich zur Höhe der Schwenketagen 13 geringen vertikalen Dicke auf. Auf dieser Abstützschulter 59 liegt die jeweils nächsthöhere Schwenketage 13 auf. Die Abstandsbuchsen 47 dienen somit sowohl zur Schwenklagerung der Schwenketagen 13 auf der Vertikalstrebe 21 als auch zur Einhaltung eines vorgegebenen vertikalen Abstands zwischen den einzelnen Schwenketagen 13.
Die Vertikalstrebe 23 wird ebenfalls von einem Metallrohr und aufgesteckten Buchsen gebildet. Diese Buchsen sind jeweils mit einem radial vorstehenden Auflageabschnitt 27 versehen, auf dem die betreffende Schwenketage 13 im vollständig eingeschwenkten Zustand mit einem drehachsenfernen Bereich aufliegt, wodurch eine exakte Horizontalausrichtung der Schwenketagen 13 gewährleistet ist.
Die Schwenketagen 13 sind im Spritzgussverfahren aus glasklarem Polystyrol hergestellte einstückige Kunststoffteile, die eine rechteckige Grundform aufweisen, deren rechteckiger Querschnitt demjenigen des Sockels 17 und des Deckels 19 entspricht. In zwei Eckbereichen sind die Schwenketagen 13 jeweils mit Aussparungen 55, 57 versehen (vgl. Fig. 2). Die Aussparung 57 ermöglicht es, die Schwenketage 13 beim Einschwenken an der Strebe 25 vorbeizuschwenken, während die Aussparung 55 zur Aufnahme der Strebe 23 dient, d.h. ein vollständiges Einschwenken der Schwenketage 13 derart gestattet, dass sie hinsichtlich ihrer rechteckigen Grundform mit dem Sockel 17 und dem Deckel 19 ausgerichtet ist.
Wenn alle Schwenketagen 13 vollständig eingeschwenkt sind, ergänzen sich somit die Schwenketagen 13 und die Vertikalstreben 23, 25 zu einem Block mit in vertikaler Richtung konstantem rechteckigen Querschnitt.
Dabei füllen die eingeschwenkten Schwenketagen 13 das von dem Sockel 17, dem Deckel 19 und den Streben 21, 23, 25 gebildete Rahmengestell nicht nur vollständig aus, sondern liegen außerdem jeweils mit Ausnahme eines seitlich abstehenden Griffes 51 vollständig innerhalb des Rahmengestelle 11, d.h. innerhalb des durch die Umrisse des Sockels 17 und des Deckels 19 definierten Volumens.
Wie Fig. 2 zeigt, sind die Schwenketagen 13 ferner mit Mitnehmermitteln 29, 31 versehen. Jede Schwenketage 13 ist an ihrem der Schwenkachse 15 in Richtung der kürzeren Längsseite benachbarten Eckbereich mit einem von oben eingesetzten Stopfen 29 versehen, der geringfügig in vertikaler Richtung vorsteht und mit einem in Richtung der Aussparung 57 weisenden Ausschnitt 61 versehen ist. Ferner ist jede Schwenketage mit einem nach unten vorstehenden Stopfen 31 versehen. In Fig. 3 sind nicht die Stopfen 29, 31, sondern die entsprechenden Öffnungen 53, 63 der Schwenketage 13 gezeigt, in welche die Stopfen 29, 31 fest eingesetzt werden.
Die Mitnehmer 29, 31 liegen auf einem Kreis um die gemeinsame Schwenkachse 15 der Schwenketagen 13 und ermöglichen so eine gegenseitige Mitnahme jeweils zweier übereinander liegender Schwenketagen 13. Diese Mitnahme erfolgt jeweils dadurch, dass bei Erreichen eines relativen Schwenkwinkels zwischen den beiden Schwenketagen 13 von in diesem Ausführungsbeispiel 90° der nach unten vorstehende Stopfen 31 in Eingriff mit dem Ausschnitt 61 des nach oben vorstehenden Stopfens 29 gelangt. Auf diese Weise ist jeweils bei zwei unmittelbar übereinander angeordneten Schwenketagen 13 beim Ausschwenken die untere durch die obere Schwenketage 13 und beim Einschwenken die obere durch die untere Schwenketage 13 mitnehmbar.
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Die Schwenketagen 13 können in einem vergleichsweise geringen Ausmaß aus ihrer exakten Horizontallage derart ausgelenkt werden, dass die ohne eine solche Auslenkung automatisch eingreifende Mitnahmefunktion übergangen wird und so jeder beliebige relative Schwenkwinkel zwischen den Schwenketagen 13 realisiert werden kann, der nur dadurch begrenzt ist, dass die Schwenketagen 13 irgendwann mit ihrer einen Längsseite gegen die Verstrebung 23 stoßen, wobei dies aber erst bei einem - bezogen auf die vollständig eingeschwenkte Stellung - Schwenkwinkel von mehr als 270° der Fall ist.
Die individuelle Verschwenkbarkeit der einzelnen Schwenketagen 13 ermöglicht eine praktisch unendliche Anzahl von Präsentationskonfigurationen. Eine fächerartige Schwenkkonfiguration beispielsweise, bei welcher der Ausschwenkwinkel der Schwenketagen 13 von unten nach oben abnimmt, ermöglicht eine besonders eindrucksvolle und optisch ansprechende Präsentation der in den Schwenketagen 13 befindlichen Gegenstände.
Fig. 3 zeigt, dass die Schwenketagen 13 in ihrem Randbereich mit einer umlaufenden Verstärkung in Form einer Rippenstruktur 33 versehen sind. Die Schwenketagen 13 sind im Randbereich doppelwandig ausgebildet, wobei sich zwischen zwei parallel verlaufenden Wänden 35, 37 eine Verrippung 39 bildende Rippen oder Stege abwechselnd senkrecht und schräg zu den Seitenwänden 35, 37 erstrecken. Aufgrund der lichtdurchlässigen Ausgestaltung der Schwenketagen 13 wird hierdurch nicht nur eine die Stabilität erhöhende mechanische Versteifung erreicht, sondern außerdem ein interessanter optischer Effekt erzielt, da die Verrippung 39 von außen durch die Außenwand 37 hindurch sichtbar ist.
Der innerhalb der Innenwand 35 liegende Aufbewahrungsraum der Schwenketage 13 ist durch sich in Form eines Kreuzes zwischen den Innenwänden 35 erstreckende Rippen oder Stege 43, die außerdem eine Versteifungs- und Stabilisierungsfunktion erfüllen, in vier gleich große Aufbewahrungsfächer 41 unterteilt. In diese Fächer 41 können separate, nicht dargestellte, beispielsweise doppelkorbartig ausgebildete Aufbewahrungseinsätze eingelegt werden, die bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Aufbewahrungsvorrichtung als Nähgarnmusterkasten beispielsweise aus einer glasklaren PET-Folie mit einer Stärke von 0,5 mm gefertigt und an die Form der aufzunehmenden Garnrollen derart angepasst sind, dass die Garnrollen verroll- und verrutschsicher in den Fächern 41 der Schwenketage 13 angeordnet sind.
In einem möglichen Ausführungsbeispiel weist jeder separate Einsatz zwei Unterfächer für jeweils sechs - auch Kreuzwickel bezeichnete - Garnrollen auf, so dass jede Schwenketage 13 zur Aufbewahrung von insgesamt 48 Garnrollen ausgelegt ist. Die Anzahl der Schwenketagen 13 des Musterkastens ist grundsätzlich beliebig; erforderlich ist lediglich ein Satz von Vertikalstreben bzw. Metallrohren 21, 23, 25 mit der entsprechenden Länge. In einem für die Praxis in Frage kommenden Ausführungsbeispiel sind dreizehn Schwenketagen 13 vorgesehen, womit insgesamt 624 Garnrollen gleichzeitig aufbewahrt, transportiert und präsentiert werden können.
Es existieren Farbsysteme, die eine solche Anzahl von verschiedenen Garnfarben umfassen, wobei grundsätzlich die Anzahl von in der Praxis herstellbaren und hergestellten verschiedenen Garnfarben noch wesentlich höher liegt, so dass z.B. eine Aufstockung der erfindungsgemäßen Aufbewahrungsvorrichtung auf bis zu 1000 Garnrollen gewünscht sein
kann, was sich aufgrund des Aufbaus der Aufbewahrungsvorrichtung problemlos realisieren lässt.
Die Präsentation von 624 oder mehr verschiedenfarbigen Garnrollen verlangt nach einem bestimmten Anordnungssystem, das von Hersteller zu Hersteller oder von Kunde zu Kunde variieren kann. So kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass zum Füllen des Nähgarnmusterkastens mit Hilfe von Sortierschablonen gearbeitet wird, die auf einer dem jeweiligen Hersteller- oder Kundenwunsch entsprechenden Farbenkarte basieren.
Dabei ist für jede Schwenketage 13 ein Satz von Sortierschablonen vorgesehen, die jeweils in ein Unterfach der separaten Einsätze eingelegt werden und als Sortiervorschrift eine die jeweilige Schwenketage 13 identifizierende Kennnummer, eine die Position der Schablone in der Schwenketage 13 eindeutig definierende Symbolik, die mit einer an den Schwenketagen 13 oder den separaten Einsätzen angebrachten Symbolik korrespondiert, sowie sechs Färb- oder Garntyp-Nummern aufweisen.
Durch Ablesen dieser Sortiervorschrift kann auch eine mit der Garnfarb-Systematik nicht vertraute Person den Musterkasten korrekt mit den
Garnrollen füllen, indem zunächst die einzelnen Schablonen jeweils in die richtige Schwenketage 13 in der richtigen Position eingelegt und anschließend die Unterfächer in der durch die Schablonen vorgeschriebenen Weise gefüllt werden.
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Die Schablonen sind beispielsweise in Form rechteckiger Streifen aus einer glasklaren Kunststofffolie vorgesehen, die mit den jeweiligen Informationen bedruckt sind.
Grundsätzlich ist die Art der in der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufzubewahrenden Gegenstände beliebig. Anstelle von Garnrollen können z.B. auch Musterröhrchen aufbewahrt, transportiert und präsentiert werden, die selbst eine Mehrzahl kleinerer Gegenstände wie z.B. Pailletten enthalten.
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| 11 | Rahmengestell |
| 13 | Schwenketage |
| 15 | Schwenkachse |
| 17 | Sockel |
| 19 | Deckel |
| 21 | Vertikalstrebe |
| 23 | Vertikalstrebe |
| 25 | Vertikalstrebe |
| 27 | Auflageabschnitt |
| 29 | Stopfen |
| 31 | Stopfen |
| 33 | Rippenstruktur |
| 35 | Seitenwand |
| 37 | Seitenwand |
| 39 | Verrippung |
| 41 | Aufbewahrungsfach |
| 43 | Steg |
| 45 | Rolle |
| 47 | Abstandselement, Abstandsbuchse |
| 49 | Durchgangsöffnung |
| 51 | Griff |
| 53 | Durchgangsöffnung |
| 55 | Aussparung |
| 57 | Aussparung |
| 59 | Abschützschulter |
| 61 | Ausschnitt |
| 63 | Öffnung |
Claims (30)
1. Vorrichtung zur Aufbewahrung einer Mehrzahl von Gegenständen, insbesondere Garnrollen, mit einem Rahmengestell (11) und mehreren Schwenketagen (13), die übereinander liegend an dem Rahmengestell (11) gehalten und unabhängig voneinander um eine gemeinsame Schwenkachse (15) relativ zu dem Rahmengestell (11) verschwenkbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmengestell (11) einen Sockel (17) und einen Deckel (19) umfasst, die durch mehrere Vertikalstreben (21, 23, 25) miteinander verbunden sind, wobei die gemeinsame Schwenkachse (15) der Schwenketagen (13) mit einer der Vertikalstreben (21) zusammenfällt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) auf eine die gemeinsame Schwenkachse (15) festlegende Vertikalstrebe (21) aufgesteckt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) durch Abstandselemente (47) in vertikaler Richtung beabstandet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandselemente (47) in Form von Abstandsbuchsen vorgesehen sind, welche in Durchgangsöffnungen (49) der Schwenketagen (13) gesteckt sind und durch welche die Vertikalstrebe (21) hindurchgeführt ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Vertikalstrebe (23, 25) mit radial vorstehenden Auflageabschnitten (27) für von der Schwenkachse (15) entfernt gelegene Bereiche der Schwenketagen (13) versehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) im eingeschwenkten Zustand das Rahmengestell (11) vollständig ausfüllen.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) im eingeschwenkten Zustand zumindest im Wesentlichen innerhalb des Rahmengestells (11) liegen.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) im eingeschwenkten Zustand ein Etagenpaket mit in vertikaler Richtung konstantem Querschnitt bilden.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die im eingeschwenkten Zustand befindlichen Schwenketagen (13) und die Vertikalstreben (21, 23, 25) zu einem Block mit in vertikaler Richtung konstantem Querschnitt ergänzen, der zumindest hinsichtlich der Form dem Querschnitt des Sockels (17) und/oder des Deckels (19) entspricht.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) jeweils eine Grundform mit rechteckigem Querschnitt aufweisen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) mit insbesondere in Eckbereichen gelegenen Aussparungen (55, 57) versehen sind, die hinsichtlich Lage, Größe und/oder Form an die Vertikalstreben (23, 25) angepasst sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei übereinander liegende Schwenketagen (13) mit einer gegenseitigen Mitnahmefunktion ausgestattet und hierzu mit Mitnehmermitteln (29, 31) versehen sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnahmefunktion ab einem relativen Schwenkwinkel zwischen den beiden Schwenketagen (13) von etwa 90° wirksam ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils beim Ausschwenken die untere durch die obere Schwenketage (13) und beim Einschwenken die obere durch die untere Schwenketage (13) mitnehmbar ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) jeweils durch eine umlaufende Rippenstruktur (33) bereichsweise versteift sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippenstrukturen (33) jeweils im Randbereich der Schwenketagen (13) ausgebildet sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippenstrukturen (33) jeweils durch zwei parallel versetzte Seitenwände (35, 37) mit einer dazwischen liegenden Verrippung (39) gebildet sind.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) jeweils einstückig ausgebildet sind.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) als insbesondere im Spritzgussverfahren hergestellte Kunststoffteile ausgebildet sind.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) aus einem lichtdurchlässigen und insbesondere transparenten Material hergestellt sind.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenketagen (13) jeweils in mehrere Aufbewahrungsfächer (41) unterteilt sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterteilung in die Aufbewahrungsfächer (41) durch sich zwischen einander gegenüber liegenden Randbereichen erstreckende Versteifungsstege (43) vorgenommen ist.
24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass separate Aufbewahrungseinsätze vorgesehen sind, in die jeweils mehrere aufzubewahrende Gegenstände einlegbar und die in die Schwenketagen (13) einsetzbar sind, wobei vorzugsweise die Aufbewahrungseinsätze an die äußere Form der aufzubewahrenden Gegenstände angepasst sind.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbewahrungseinsätze jeweils in ein Aufbewahrungsfach (41) der Schwenketagen (13) einsetzbar sind.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass in jede Schwenketage (13) mehrere Aufbewahrungseinsätze einsetzbar sind.
27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (19) schalenförmig ausgebildet ist.
28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (17) mit Rollen (45) versehen ist.
29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für jede Schwenketage (13) ein Satz von Sortierschablonen vorgesehen ist, die in die Schwenketage (13) einlegbar sind und an denen eine Sortiervorschrift ablesbar ist, durch die eine Zuordnung zwischen dem Typ eines aufzubewahrenden Gegenstandes und dessen Sollposition in der Schwenketage (13) vorgeschrieben ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass zur Anpassung der Aufbewahrungskapazität an einen jeweils gewünschten Anwendungszweck die Länge der Vertikalstreben (21, 23, 25) insbesondere durch Entfernen oder Hinzufügen von Verlängerungsstücken veränderbar ist oder die Vertikalstreben (21, 23, 25) auswechselbar sind.
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