DE20106196U1 - Schutzhaube für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Schutzhaube für KraftfahrzeugeInfo
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Description
Heinrich Heiland GmbH 05. April 2001
071106 Magstadt GM 51/01
Schutzhaube für Kraftfahrzeuge
Schutzhaube für Kraftfahrzeuge, Maschinen oder dergleichen, besonders zum präventiven Schutz sowohl der Oberfläche gegen abrasive oder chemische Emissionen wie beispielsweise Staub, Flugrost, Vogelkot, Kondensations- und Staunässe und eindringende Nässe als auch gegen mechanische Beschädigungen wie beispielsweise Kratz- und Schleifschäden und daraus resultierende Schäden, bei Stand-, Lager- und Transportzeiten.
Neben dem Schutz gegen mechanische Beschädigungen durch &iacgr;&ogr; Schutzleisten beispielsweise aus Styropor ist gegen Schäden der Oberfläche beim Transport und längeren Standzeiten von Kraftfahrzeugen, Maschinen und anderen zu schützenden Objekten eine Schutzmaßnahme bekannt, die das Aufbringen einer Wachsschicht auf die Objektoberfläche vorsieht. Diese Schutzmaßnahme hat den Nachteil, daß nach erfolgter Auslieferung die zu schützenden Objekte entwachst werden müssen. Dies erfolgt in der Regel mit chemischen Hilfsmitteln, wodurch mit Chemikalien belastetes Abwasser entsteht, das als Sondermüll entsorgt werden muß.
Eine weitere Schutzmaßnahme sieht das Aufrakeln adhäsiver Folien vor. Diese Schutzmaßnahme ist zeitaufwendig, da sich beim Aufbringen keine Luftblasen zwischen Lack und Folie bilden dürfen, weil diese sich später dauerhaft auf dem Lack abzeichnen können. Außerdem dürfen so aufgebrachte Folien nur zeitlich begrenzt auf dem zu schützenden Erzeugnis verbleiben. Ein weiterer Nachteil dieser Maßnahme besteht darin, daß mit diesen Folien, bedingt durch ihren begrenzten Auszugsgrad, nur relativ ebene Oberflächenbereiche geschützt werden können.
Es sind auch Schutzhauben aus Kunststoff oder aus mit Kunststoff beschichteten Textilplanen bekannt, in die Kraftfahrzeuge, Maschinen oder andere zu schützende Objekte eingehüllt werden, wobei die Planenabdeckung durch zusätzliches Anbringen von Klebstreifen befestigt
oder mit Leinen oder Stricken verzurrt wird. Diese Planen sind dadurch gekennzeichnet, daß beim Transport durch die Anströmung ein geschwindigkeitsabhängiger Unterdruck erzeugt wird, durch den das über der Außenhaut des zu schützenden Objekts liegende Abdeckmaterial angesaugt wird. Das wiederum führt zur Ballonbildung bzw. zum Flattern des Abdeckmaterials und somit zu mechanischer Beanspruchung insbesondere der Oberfläche des zu schützenden Objekts und deren Beschädigung.
&iacgr;&ogr; Aus einem Prospekt der Firma Transhield Europe AS, 0151 Oslo, ist auch eine Drei- Schicht- Plastikfolie bekannt, wobei eine zuvor auf Paßform genähte Schutzhaube auf eine Fahrzeugaußenhaut aufgeschrumpft wird. An Bereichen des Fahrzeugs, die zugänglich sein müssen, wird die aufgeschrumpfte Folie entweder aufgeschnitten und die Schnittränder mit Klebeband fixiert oder ein Reißverschluß wird eingearbeitet. Aufgrund der Schrumpfeigenschaften des Materials kann die Drei- Schicht- Plastikfolie nicht geschweißt sondern nur genäht werden, was wiederum Abdichtungsprobleme in den Nahtbereichen zur Folge hat. Die Drei-Schicht- Plastikfolie ist durch einen äußeren ethylenen, copolymeren Vinyl- Azetatfilm, eine mittlere copolymere Thermoplastik und ein inneres polyesterverstricktes Material gekennzeichnet, die u. a. wasserdichte und -absobierende Eigenschaften aufweist. Die beispielsweise auf der Außenhaut eines Fahrzeugs enganliegende Drei- Schicht- Plastikfolie bildet somit eine nahezu undurchlässige Sperrschicht zwischen Fahrzeugoberfläche und Umgebung. Die Wasserdichtheit des Materials verhindert zwar das Eindringen von Außennässe auf die Fahrzeugoberfläche, provoziert jedoch bei Hitzeeinwirkung beispielsweise durch Sonnenstrahlen Kondensatbildung zwischen der Fahrzeugoberfläche und der Plastikfolie. Außerdem ist die absorbierende Wirkung des inneren polyesterverstrickten Materials begrenzt. Beispielsweise aus der Umgebung durch die Nähte unter die Schutzhaube eindringendes Wasser oder durch Kondensation entstehende Feuchtigkeit wird von dem Schutzhaubenmaterial zwar bis zu einem gewissen Grad absorbiert nach Erreichung eines Sättigungsgrades jedoch wieder abgegeben. Besonders problematisch ist dieser Umstand bei längerfristigen Transporten und Lagerungen, indem das gesättigte polyesterverstrickte Material die absorbierte Feuchtigkeit zwischen Packgutoberfläche und Schutzabdeckung wieder abgibt, wodurch sich
Staunässe mit den nachteiligen Wirkungen auf Lackoberfläche oder Dichtungen einstellt. Bei Minustemperaturen kann es zu Auffrierungen des Wassers und der Schutzhauben und bei feuchtheißem Klima zu Schimmelbildungen zwischen Fahrzeugoberfläche und Schutzhaube kommen. Schließlich ist das Aufschrumpfen der Drei- Schicht- Plastikfolie arbeitsaufwendig und standortgebunden.
Aus der US 5 845 958 ist eine Autotransportschutzhaube bekannt, die aus mehreren Teilen besteht, die unabhängig voneinander durch
&iacgr;&ogr; Verspannungssysteme an Teilen des Fahrzeugs lösbar verankert sind, wobei Türen und Scheiben unbedeckt sind. In einer weiteren Variante ist die Schutzhaube aus einem Teil gefertigt, das an den Front- und Heckscheiben, an den Seitenfenstern sowie an den Scheinwerfern und Rückleuchten Beschnittbereiche aufweist, die an ihren Rändern mit dem Fahrzeug verklebt sind, außerdem ist ein Beschnittbereich an der Fahrertür vorgesehen, der mit einem Klettband bei Bedarf zu öffnen und wieder zu verschließen ist. Für die Schutzhaube sind verschiedene Materialien vorgesehen, die einesteils wasserdampfdurchlässig und flüssigkeitsabweisend und in einer zweiten bevorzugten Variante wärmeabweisend sind.
Bei allen Ausführungsformen dieser Schutzhaube bleiben Teile des Fahrzeugs ungeschützt und sind schädlichen Umwelteinflüssen sowie mechanischen Beschädigungen ausgesetzt. Die aus mehreren Teilen bestehende Schutzhaube ermöglicht darüber hinaus das Eindringen des Fahrtwinds in die Haubenteile und verursacht ein Aufblähen sowie Aufschlagen des Materials auf die Fahrzeugoberfläche während des Transports, was wiederum zu Oberflächenschäden führt. Das Haubenmaterial ist nicht ausreichend lichtdurchlässig und verfügt jeweils nur über bestimmte Eigenschaften, die in keiner Materialvariante kombiniert vorliegen, wodurch Kondensatbildung zwischen Fahrzeug und Schutzhaube und somit Korrosionsgefahr oder die Gefahr des Festfrierens der Haube an der Fahrzeugoberfläche besteht. Das Material ist staubdurchlässig, wodurch feinste Staubpartikel unter die Haubenteile eindringen und mechanische Schäden auf dem Lack entstehen können. Schließlich sind die freibleibenden Front- und Heckscheiben ungehindert chemischen Luftverschmutzungen ausgesetzt.
Des weiteren ist aus der DE 199 04 140 A1 eine der Karosserieform folgende flexible Verpackung für ein Kraftfahrzeug bekannt, die als eine an die Form des zu verpackenden Kraftfahrzeugs formangepaßte Schutzhaube aus einem elastischen Bahnmaterial ausgebildet ist, die das gesamte Fahrzeug bis zur Unterkante übergreift und mittels an ihren Rändern angreifender Spannzüge an der Karosserie festspannbar ist, wobei die Schutzhaube durch dauerhaftes Zusammenfügen, insbesondere Zusammennähen bestimmt geformter Zuschnitteile eines wasserundurchlässigen, sich gummielastisch verhaltenden um
&iacgr;&ogr; mindestens 10% dehnbaren Bahnmaterials an die Form und Größe der Karosserie des zu umhüllenden Kraftfahrzeugs angepaßt ist, die im Bereich der Scheiben von Lufteinlaßöffnungen und Radkästen Beschnittbereiche aufweist, wobei die Beschnittbereiche an den Fenstern entweder frei bleiben und die Ränder mit Klebebändern am Kraftfahrzeug befestigt sind, oder wobei die Beschnittbereiche mit transparentem Material ersetzt sind, die an ihren Rändern mit der Haube verklebt sind. Das elastische Bahnmaterial ist einlagig oder besteht in einer zweiten Variante aus mindestens zwei dauerhaft miteinander verbundenen Einzellagen, wobei die der Oberfläche des Fahrzeugs zugewandte Lage aus einem trikoartigen Trägermaterial hoher Elastizität und die zur Umwelt gerichtete Lage aus einer aufkaschierten Kunststoffolie besteht, deren Eigensteifigkeit geringer ist als die des Trägermaterials. Dieses Material ist durch die aufkaschierte Kunststoffolie von innen nicht Luftdurchlässig, wodurch sich unter der Haube Kondensat bilden kann. Als nachteilig erweist sich auch die hohe Elastizität des Materials, da sie bei Ansammlung kleinster Staubpartikel unter der Haube Scheuererscheinungen am Lack des Fahrzeugs herbeiführen kann.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die gattungsgemäß zugrunde gelegte Schutzhaube dahingehend zu verbessern, daß sie das zu schützende Objekt auf seiner gesamten Oberfläche optimal schützt, an unterschiedliche und komplizierte Oberflächenformen sowie an abstehende und bewegliche sowie zu öffnende Teile anpassungsfähig ist, leicht und wiederholt an beliebigen Orten zu benutzen und zu handhaben ist und das Fortbewegen und Kontrollieren des zu schützenden Objekts sowie die Benutzung daran beweglicher Teile gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Schutzhaube für Kraftfahrzeuge, Maschinen oder dergleichen mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die aus dem von innen luft-, wasserdampf- und lichtdurchlässigen sowie von außen gegen UV- Strahlen stabilen, laugenbeständigen, wasser- und staubundurchlässigen sowie bedruckbarem Material bestehende, erfindungsgemäße Schutzhaube hat den Vorteil, daß die aus einem Stück bestehende Schutzhaube dem jeweiligen Fahrzeugtyp leicht angepaßt
&iacgr;&ogr; werden kann. Beschnittbereiche beispielsweise für Sichtflächen, Türen und Radläufe können paßgenau nach Fahrzeugtyp und Bedarf angeordnet und an Türen oder Sichtflächen mittels wiederholt schließ- und lösbarer Verschlüsse einerseits an den Rändern der Beschnittbereiche und andererseits am zu schützenden Objekt durch Kleben, Nähen oder Schweißen miteinander verbunden werden.
Besonders hervorzuheben sind die verschiedenen Möglichkeiten, des Sichtflächenschutzes nach Anspruch 1, insbesondere an Front- und/oder Heckscheiben eines Kraftfahrzeugs oder einer Baumaschine mit beweglichen Teilen wie Scheibenwischern. Die Teilabdeckung für einen Sichtbereich kann über wiederholt öffnungs- und schließfähige Verschlüsse an angeschnittenen und überstehenden Randteilen des Beschnittbereiches der Schutzhaube verklebt oder verschweißt sein. Die aus einer lichtdurchlässigen oder transparenten Folie bestehende Teilabdeckung ist wahlweise zwischen der Sichtfläche und den Scheibenwischern oder über den Scheibenwischern anordenbar. Wenn die Teilabdeckung über den Scheibenwischern angeordnet ist, können diese durch unter der Teilabdeckung angeordnete Abstandhalter bei geschlossener Teilabdeckung die Sichtfläche freihalten.
Eine bevorzugte Variante des Sichtflächenschutzes besteht darin, daß die Teilabdeckung über einen wiederholt öffnungs- und schließfähigen Verschluß, beispielsweise einen Reißverschluß mit den Beschnittbereichen der Schutzhaube verbunden ist. Wenn die Teilabdeckung durch Schmutz, Regen oder Schnee verdeckt ist, ist die Teilabdeckung zu öffnen, wodurch die Sichtfläche freigegeben und durch die Scheibenwischer freigehalten werden kann. Das öffnen und Schließen des Reißverschlusses ist von der Fahrerseite aus gewährleistet durch
eine am Reißverschluß angeordnete Stange. Bei geschlossener Teilabdeckung ist diese Stange auf dem Material der Schutzhaube lösbar befestigt. Zum Öffnen der Teilabdeckung wird die Stange, die als verlängerter Arm der Bedienperson dient, von der Schutzhaube gelöst und mit dieser der Reißverschluß entlang der Beschnittbereiche der Teilabdeckung geöffnet, die Teilabdeckung in Richtung Dach aufgerollt, die Stange in der aufgerollten Teilabdeckung gelagert und die Rolle mit Halterung und Schlaufe sowie einem Halteband, gemäß Anspruch 3, an der Schutzhaube im Dachbereich etwa in der Mitte der Sichtfläche
&iacgr;&ogr; gehalten. Eine geöffnete Teilabdeckung an einer Tür ist auf gleiche Weise gemäß Anspruch 2, im Dachbereich über der Fahrertür arretierbar. Für den Fall, daß die transparente Teilabdeckung zwischen der Sichtfläche und den Scheibenwischern angeordnet ist, können die Scheibenwischer die geschlossene Teilabdeckung freihalten ohne diese öffnen zu müssen.
Die Ränder der Sichtfläche können wahlweise auch durch einen Rahmen nach Anspruch 4 mit den Schnittbereichsrändern der Schutzhaube permanent verklebt sein. Mit Hilfe dieses Rahmens, der zum Motorhauben- Ausschnitt hin offen und mit einer wiederholt lösbaren Klebeverbindung entlang der Längskanten und der Oberkante auf der Sichtfläche aufgeklebt ist, kann die Sichtfläche bei Bedarf freigehalten werden. Die Ränder der Beschnittbereiche der Schutzhaube können aber auch über den Rahmen mit den Rändern einer Teilabdeckung für Sichtflächen einerseits mit einem Permanentkleber und andererseits auf der Sichtfläche mit einem wiederholt lösbaren Klebeband verbunden sein. Die Höhe des Rahmens schafft die erforderliche Bewegungsfreiheit der Scheibenwischer unter oder auf der geschlossenen Teilabdeckung.
Eine weitere Möglichkeit des Sichtflächenschutzes ist sehr vorteilhaft, indem gemäß Anspruch 5 mit einer Profilnut versehene separate Rahmenteile auf die Ränder der Sichtfläche mit einem wiederholt lösbaren Klebeband geklebt sind und die Ränder der Beschnittbereiche der Schutzhaube und/oder die einer Teilabdeckung für Sichtflächen entlang der Sichtflächenränder in die Profilnut der separaten Rahmenteile entweder permanent eingeklebt oder über Halteprofile nach Anspruch 6 in die Profilnut wiederholbar eingeschoben, eingerastet oder eingeklemmt sind. Bei beiden Varianten des Sichtflächenschutzes mittels Rahmen oder separaten Rahmenteilen haben die Scheibenwischer durch die offene
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Rahmenseite am Motorhauben- Ausschnitt Bewegungsfreiheit auf der Sichtfläche oder auch auf der Teilabdeckung.
Die beschriebenen weiter erweiterungsfähigen Lösungsvarianten der erfindungsgemäßen Sichtflächenabdeckung gestatten die flexible Anpassung des Sichtflächenschutzes nach den jeweiligen Wünschen des Kunden. Die bisher auf den Sichtflächen aufgeklebten Schutzfolien und deren Entfernung nach dem Transport des zu schützenden Objekts sind nicht mehr erforderlich und die Sichtflächen sind trotzdem vor chemischen
&iacgr;&ogr; Umwelteinflüssen und dergleichen geschützt. Der erfindungsgemäße Sichtflächenschutz ist an die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung jederzeit anpassungsfähig. Eine längere Haltbarkeit der Schutzhaube im Bereich von Sichtflächen und deren wiederholte Benutzung ist gewährleistet. Außerdem wird das Eindringen von Fahrtwind, Staub, Wasser usw. unter die Schutzhaube verhindert.
Vorteilhaft sind auch die an den Rändern der Beschnittbereiche der Schutzhaube im Bereich von Türrahmen teilweise angeordneten Klemmprofile und die überlappende und im Inneren Bodenbereich lösbar verankerte Einstiegslasche nach Anspruch 7, die Klemmprofile schützen besonders die Ränder der Schutzhaube am Türfalz, beispielsweise der B-Säule eines Kraftfahrzeugs, gegen das Eindringen von Fahrtwind unter die Schutzhaube besonders dann, wenn die Teilabdeckung für Türen geöffnet ist. Die Einstiegslasche gewährleistet darüber hinaus, daß die bisherigen Schutzfolien am Einstieg entfallen können und sie erschweren den Lufteintritt in den Bodenbereich. Diese Türfalze können je nach Fahrzeugtyp auch mit elastischen Raffeinrichtungen wie Gummizügen gehalten sein.
Hervorzuheben sind des weiteren die Spannprofile, die gemäß Anspruch 8, an die Höhe der Zwischenräume zwischen abstehenden Teilen und der Oberfläche des zu schützenden Objekts und an deren Konturen beiderseits angepaßt sind. Durch das Einschieben bzw. Einrasten der Spannprofile werden diese gleichzeitig und zu einem großem Teil vom Haubenmaterial umhüllt und halten die Schutzhaube im jeweiligen Spannbereich plan fest auf der Oberfläche des zu schützenden Objekts, so daß sich die Haube auch in diesem Bereich nicht aufblähen oder flattern kann.
Eine vorteilhafte Ergänzung des erfindungsgemäßen Sichtflächenschutzes bildet eine im Bereich der Motorhaubenkante der Schutzhaube angeordnete Befestigungsklappe, die gemäß Anspruch 9 an die jeweiligen Konturen der Motorhaube und des Motorhauben-Ausschnitts und der Anordnung der Spritzdüsen und des Wasserkastens angepaßt und über die Motorhaubenkante verlaufend in den Randbereich der Schutzhaube eingearbeitet ist. Die Schutzhaube wird im Bereich des Motorhauben- Ausschnitts mit Hilfe der eingefügten Befestigungsleiste durch Einschieben, Einrasten oder Einklemmen unter die
&iacgr;&ogr; Motorhaubenkante befestigt und verschließt die Motorhaube sicher vor dem Eindringen von Schmutz Staub und Fahrtwind. Diese Befestigungsklappe ermöglicht des weiteren bei Bedarf das Freilegen der Spritzdüsen der Waschanlage, und deren Benutzung, indem die Befestigungsklappe ausgerastet und mit der Schutzhaubenkante umgeklappt wird. Nach dem Benutzen der Spritzdüsen kann die Schutzhaubenkante durch Einrasten der Befestigungsklappe wieder geschlossen werden ohne die Motorhaube öffnen zu müssen.
Als besonders vorteilhaft sind die an den Schnittkanten der Schutzhaube im Unterbodenbereich fest aber elastisch eingearbeiteten Klippschienen und die Haken, gemäß Anspruch 10, die an den Unterkanten der Karosserie eingehangen und/oder festgeklemmt werden können. Der besondere Vorteil dieser Klippschienen und Haken besteht darin, daß sie an der Schutzhaubenkante an beliebigen Stellen fest aber elastisch angeordnet werden können und je nach zu schützendem Objekt den Wegfall zusätzlicher, teilweise hitzebeständiger Befestigungssysteme im Unterbodenbereich ermöglichen. Das Material und die Form der Klippschienen und Haken vermeidet außerdem die Beschädigung der Oberflächenbeschichtung am zu schützenden Objekt.
Die an beliebigen Stellen der Schutzhaube anordenbaren Barcode-Klappen, Tankklappen und Klarsichtfolienbereiche an Scheinwerfern oder in Sichtbereichen gestatten ein fast normales Benutzen des Fahrzeugs, ohne die Schutzhaube zerstören zu müssen.
Die optimal dem Fahrzeugtyp anpassungsfähige Schutzhaube kann leicht über das Fahrzeug gestülpt und durch die an den Rändern der Schutzhaube angeordneten Gummizüge, Klippschienen und Haken unter
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dem Fahrzeugaufbau verankert werden. Die Ränder der Schutzhaube in den Bereichen der Radläufe und der Längsholme an den Türeinstiegen werden durch Profile oder durch elastische Raffeinrichtungen gehalten und geschützt. Die Teilabdeckungen an den Sichtflächen und Türen sind geschlossen, der Randbereich an der Motorhaube und die Spannprofile an abstehenden Bereichen sind eingerastet.
Bei Bedarf besteht, durch die an der Motorhaubenkante angeordnete Befestigungsklappe, die verschiedenen Varianten des &iacgr;&ogr; Sichflächenschutzes, die zu öffnenden Teilabdeckungen an Türen und anderen Bereichen, jederzeit Zugang zum Motor- und/oder Kofferraum sowie zum Fahrzeuginneren, wobei die Schutzhaube nicht zerstört werden muß, nach dem Zugang wieder verschlossen werden kann und wiederholt verwendbar ist, was wiederum zu hohen Kosteneinsparungen führt.
Die Schutzhaube ist kostengünstig herzustellen und nach Fertigstellung standortunabhängig anzubringen oder abzunehmen.
Ein weiterer großer Vorteil wird durch die Luftdurchlässigkeit des Schutzhaubenmaterials erreicht, indem sich die Schutzhaube beim Transport und den dabei entstehenden großen Windgeschwindigkeiten nicht aufblähen kann, weil die Luftdurchlässigkeit die Unterdruckbildung minimiert. Außerdem kann die Problematik der Nahtabdichtung beseitigt werden, indem die Teile der Schutzfolie verschweißbar sind, wodurch die Nahtbereiche ebenfalls wasserundurchlässig werden und das Eindringen beispielsweise von Regenwasser zwischen die Schutzhaube und das Fahrzeug verhindert wird.
Da die Schutzhaube lose auf der Objektoberfläche aufliegt, wird auch die Fleckenbildung auf der Lackierung durch Luftblasen wie sie unter aufgeschrumpften oder aufgerakelten Folien entstehen können, vermieden.
Das Vließmaterial ist lichtdurchlässig, wodurch das Fahrzeug mit angeordneter Schutzhaube in jeder Hinsicht fahrtüchtig ist. Die Lichtsignale sind sichtbar und im Bereich des Fahzeuggrills ist zur ausreichenden Belüftung des Motors kein Schnittbereich erforderlich. Außerdem kann die Schutzhaube bedingt durch das verwendete Material
ohne Schrumpfungsfolgen gewaschen und somit wiederverwendet werden.
Die Variantenvielfalt des wiederholt schließ- und lösbaren Sichtflächenschutzes, der Verschlüsse an den Rändern von Beschnittbereichen und/oder sowie der verschiedenen Profile an den freien Schnittkanten oder zwischen abstehenden Teilen und dem zu schützenden Objekt gestatten eine optimale Anpassung der Schutzhaube an unterschiedlichste Fahrzeugtypen und individuelle Wünsche des
&iacgr;&ogr; Kunden.
Schließlich unterstützen die verschiedenen erfindungsgemäßen Halte-, Klemm- und Spannprofile die Arretierung von freien Schnittkanten gegen das Eindringen von Fahrtwind, Schmutz und Wasser unter die Schutzhaube.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher beschrieben werden. Dabei zeigt die Zeichnung in
Fig.1 die perspektivische Ansicht eines Fahrzeugs mit Schutzhaube, Teilabdeckungen, Sichtflächenschutz, Motorhauben- Kantenschutz usw.
Fig.2 Teilansicht eines auf einer Frontscheibe angeordneten geschlossenen Sichtflächenschutzes mit Reißverschluß und Stange,
Fig.2a Teilansicht eines auf einer Frontscheibe angeordneten geöffneten Sichtflächenschutzes mit Reißverschluß und Stange,
Fig.3 Seitenansicht eines Sichtflächenschutzes mit separaten Rahmensegmenten, die eine Profilnut aufweisen,
Fig.4 Draufsicht auf eine Befestigungsklappe an einer Motorhaubenkante im ausgeklappten Zustand,
Fig.5 Teilansicht eines Dachbereiches mit Schutzhaube und Spannprofilen,
Fig.6. Vorderansicht einer Klippschiene elastisch befestigt am Schutzhaubenrand,
Fig.7 Seitenansicht von Fig.6,
Fig.8 Seitenansicht eines Hakens an Schutzhaube angeordnet.
Für die erfindungsgemäße Schutzhaube 1 wurde vorzugsweise ein Polypropylen Vlies nach DIN 60001, kurz PP- Vlies genannt, ausgewählt,
&iacgr;&ogr; dessen Vlieskonstruktion nach DIN 61210 durch ein Filamentvlies und dessen Vliesverfestigung nach DIN 611210 durch thermische Bindung gekennzeichnet ist. Das Vliesmaterial verfügt beispielsweise über eine Reisfestigkeit in Längsrichtung von min. 100N/5cm und in Querrichtung > 25 N. Das Gewicht des Materials beträgt in diesem Fall 70 g/m^ +/-10g/m2. Selbstverständlich können auch andere Materialstärken verwendet werden. Die einteilige Schutzhaube 1 nach Fig. 1 ist an die Konturen beispielsweise eines PKW optimal angepaßt. Entsprechend dem Kundenwunsch wurden Beschnittbereiche 3 an der Windschutzscheibe, der Fahrertür, und am Fenster der Beifahrertür angebracht, die vorzugsweise über wiederholt lösbare Verschlüsse 7 beispielsweise Reißverschlüsse der Qualität S60 mit innen liegender Raupe und wasserabweisend einerseits an den Rändern der Beschnittbereiche 3 und andererseits unter den Rändern der Teilabdeckungen für Türen 4 und für Sichtflächen 12 fixiert, gehalten und abgeschlossen sind. Die Verbindungen sind vorzugsweise genäht und/oder geklebt. An der Fahrertür wurde vorzugsweise eine Teilabdeckung für Türen 4 angeordnet, die im Bereich der Oberkante des Türrahmens an der Dachfläche der Schutzhaube 1 angeschnitten ist und im Bereich der Türfalze und des Einstiegs der Fahrertür beispielsweise durch wiederholt schließbare Verschlüsse 7 wie einen Reißverschluß mit der Schutzhaube 1 verbunden ist. Die Randbereiche der Schutzhaube 1 sind an den Längskanten mit einem Klemmprofil 18 versehen, die die Schutzhaube 1 an den Türfalzen auch bei geöffneter Teilabdeckung für Türen 4 festhalten. Die Schutzhaube 1 weist des weiteren am Türeinstieg eine überlappend angeschnittene Einstiegslasche auf, die den Einstieg bis in das Innere des Fahrzeugs überdeckt und unter der Fußmatte am Bodenbereich lösbar befestigt ist. Diese Einstiegslasche erspart die sonst auf dem Einstieg angebrachte Schutzfolie. Im Bereich der Radläufe sind
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die Ränder der Beschnittbereiche 3 vorzugsweise durch aufgesteckte Gummiprofile 6 an den Radläufen befestigt. In den überlappend angeschnittenen Rand der Schutzhaube 1, der entlang der Motorhauben-Kante verläuft, ist eine Befestigungsklappe 21 vorzugsweise eingenäht
5 oder eingeschweißt. In Fig. 4 ist der überlappend angeschnittene Rand der Schutzhaube 1 an der Motorhauben- Kante im unbefestigten Zustand aufgeklappt dargestellt. Die Befestigungsklappe 21 ist an die jeweiligen Konturen der Motorhaube, sowie der Anordnungspunkte der Spritzdüsen des Fahrzeugs angepaßt. Der Rand der Schutzhaube 1 mit der
&iacgr;&ogr; eingefügten Befestigungsklappe 21 wird zur Befestigung gemäß Fig. 1 über den Motorhauben- Ausschnitt unter die Motorhaube geklemmt, wodurch die Schutzhaube 1 mit einem Handgriff in diesem Bereich fest verankert ist. Bei Benutzungsbedarf für die Scheibenwaschanlage, wird die Befestigungsklappe 21 wieder auf die Schutzhaube 1 im Bereich der Motorhaube heraus geklappt und die Spritzdüsen freigelegt. Nach Benutzung ist die Schutzhaube 1 an dieser Stelle sofort wieder verschließbar. Die Schutzhaube 1 im Ausführungsbeispiel ist im Bereich der Frontscheibe vorzugsweise mit einer Teilabdeckung für Sichtflächen 12 gemäß Fig. 2 ausgestattet. Die Teilabdeckung 12 besteht beispielsweise aus dem lichtdurchlässigen Schutzhaubenmaterial und einem auf der Beifahrerseite angeordneten Klarsichtfolienteil 26, der zur Identifizierung des Fahrzeugs dient. Die Teilabdeckung ist über einen wiederholt zu öffnenden Verschluß 7, beispielsweise einen Reißverschluß mit den Rändern des Beschnittbereichs 3 der Schutzhaube 1 im Bereich der Frontscheibe vorzugsweise angenäht. Auf der Innenseite der Teilabdeckung sind Abstandhalter 13 angeordnet, die den Raum gewährleisten, der für die zerstörungsfreie Benutzung der beweglichen Teile 2", der Scheibenwischer, erforderlich ist. Mit dem Reißverschluß ist eine Stange 19 verbunden, die bei geschlossener Teilabdeckung auf der Schutzhaube 1 mit Haltebändern 28 befestigt ist. Zum Öffnen der Teilabdeckung wird die Stange 19 aus den Haltebändern 28 gelöst und mit dieser der Reißverschluß über die gesamte Sichtfläche geöffnet. Die Teilabdeckung wird zum Dach hin aufgerollt, die Stange in die Rolle gelegt und mittels einem an der Innenseite der Teilabdeckung angeordneten Halteband 28 über eine Schlaufe 27' an einer Halterung 27 lösbar an der Schutzhaube 1 gehalten. Im Ausführungsbeispiel sind die Halterung 27, die Schlaufe 27' und das Halteband 28 so angeordnet, daß die Teilabdeckung etwa in der Mitte der Frontscheibe und oberhalb derselben
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am Dachbereich der Schutzhaube 1 gehalten ist. Sollte die Teilabdeckung 12 durch Schmutz oder Schnee verdeckt bzw. verunreinigt sein, kann sie in der beschriebenen Form leicht geöffnet, offengehalten und wieder verschlossen werden. Diese Form des Sichtflächenschutzes kann auch so erfolgen, daß die Teilabdeckung 12 zwischen den Scheibenwischern und der Sichtfläche angeordnet ist. Bei dieser Variante kann die Teilabdeckung 12 von den Scheibenwischern gesäubert werden, wobei die Scheibenwische durch in der Schutzhaube 1 angeordnete Materialtüten geführt sind. In Fig. 3 ist eine weitere mögliche Variante des
&iacgr;&ogr; Sichtflächenschutzes dargestellt. Bei dieser Variante sind in die überlappend angeschnittenen Ränder des Beschnittbereichs 3 der Schutzhaube 1 Halteprofile 17 eingenäht oder geschweißt. Die so verstärkten Ränder werden in eine Profilnut 16' von separaten Rahmensegmenten 16" und 16'" geschoben oder geklemmt und mit einer mit einem wiederholt lösbaren Klebeband versehenen Fläche der Rahmensegmente 16" und 16'" auf die Frontscheibe geklebt. Die freie Sichtfläche kann bei dieser Variante außerdem mit einer Teilabdeckung für Sichtflächen 12 verschlossen werden, wobei die Teilabdeckung auf gleiche Weise wie die Ränder der Schutzhaube 1 in die Profilnut eingeklemmt oder nur eingeklebt werden können. Auch bei dieser Variante können die in Fig. 3 nicht näher dargestellten Scheibenwischer sowohl unter als auch auf der Teilabdeckung 12 benutzt werden. Fig. 4 zeigt eine weitere mögliche Variante des erfindungsgemäßen Sichtflächenschutzes. Hier ist ein etwa u- förmiger Rahmen 16 einerseits permanent verklebt mit den Rändern des Schnittbereichs 3 der Schutzhaube 1 und andererseits wieder lösbar mit der Frontscheibe verklebt. Die Außenflächen des Rahmens 16 können beispielsweise über Klettband oder doppelseitiges Klebeband wiederholt lösbar mit einer Teilabdeckung 12 verbunden werden, wobei die in der Fig.4 nicht näher dargestellten Scheibenwischer wiederum bedarfsweise auf oder unter der Teilabdeckung 12 benutzbar sind, da die Rahmenhöhe die erforderliche Bewegungsfreiheit für die Scheibenwischer unter der Teiabdeckung 12 gewährleistet. Das Fahrzeug des Ausführungsbeispiels ist auf dem Dach mit abstehenden Teilen 2', in diesem fall mit einer Dachreeling ausgestattet. Wenn die Schutzhaube 1 über das Fahrzeug gezogen und im Unterbodenbereich, an den Radkästen, der Motorhaube, den Türen usw. verankert ist, besteht zwischen dem über die Dachreeling gezogenen Schutzhaubenmaterial und der Dachoberfläche ein relativ großer
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Zwischenraum, der während des Transports zum Flattern der Schutzhaube 1 in diesem Bereich führen würde. Diesem Nachteil wird mit den erfindungsgemäßen Spannprofilen 20 wirksam begegnet, indem bedarfsweise ein oder mehrere in verschiedenen Längen ausgeführte Spannprofile 20 gemäß Fig. 5 auf dem Haubenmaterial zwischen die Dachoberfläche und die Dachreeling geklemmt werden. Die einerseits an die jeweilige Dachkontur und andererseits an die jeweilige Kontur der Dachreeling angepaßten Flächen der Spannprofile 20 gewährleisten ein Einrasten der Spannprofile 20 in diese Konturen, wobei das Material der
&iacgr;&ogr; Schutzhaube 1 die Profile weitestgehend einhüllt und gleichzeitig plan über die Dachfläche des zu schützenden Objekts 2 gespannt wird. In Fig.1 sind darüber hinaus an der Schutzhaube 1 im Unterbodenbereich Haken 23 angeordnet, die gemäß Fig. 8 an der Unterkante der Schutzhaube 1 beispielsweise angenäht sind und durch Ihre Form zum Einhängen der Schutzhaube 1 in die Schweller des Fahrzeugs geeignet sind. Eine solche Befestigung ist je nach Fahrzeugausführung auch möglich mit den Klippschienen 22 nach Fig. 6 und Fig. 7 oder anderen herkömmlichen Befestigungsmitteln 11. Schließlich gestattet eine aus dem Material der Schutzhaube 1 im Bereich des linken vorderen Kotflügels ausgeschnittene Klappe 24, die durch beispielsweise ein Klettband wieder verschließbar ist, die Ablesung des Fahrzeugcods mit Hilfe von Scennern. Die an geeigneter Stelle der Schutzhaube 1 anordenbare Hülle 14, zur Aufnahme von Begleitpapieren beim Transport und die in den Zeichnungen nicht näher dargestellte Tankklappe 25 sowie Klarsichtfolienbereiche 26 an den Scheinwerfern unterstützen die problemlose Benutzung und vielseitige Funktionsfähigkeit der Schutzhaube 1.
Claims (10)
1. Schutzhaube (1) für Kraftfahrzeuge, Maschinen oder dergleichen, die der äußeren Gesamtform oder der Form einzelner Teile eines zu schützenden Objekts (2) angepaßt, aus einem Stück oder mehreren zusammengesetzten Teilen geformt und mit Beschnittbereichen (3) an Sichtflächen, Türen usw. ausgestattet ist, die mit Öffnungs- und schließfähigen Teilabdeckungen für Türen (4) und für Sichtflächen (12), separaten Teilabdeckungen oder Hüllen für abstehende Teile oder mit abnehmbaren Außentaschen (14) kombiniert ist, deren Ränder am Unterboden und an Radkästen in Kombination mit hitzebeständigen Befestigungssystemen, Profilen (6) und/oder Befestigungsmitteln (11) wie Klebebänder, Klettverschlüsse usw. direkt am zu schützenden Objekt (2) oder an den Rändern der Teilabdeckungen (4, 12) fixiert und gehalten und mit wiederholt Öffnungs- und schließfähigen Verschlüssen (7) miteinander verbunden sind, die aus einem, von innen luft-, dampf- und lichtdurchlässigen und von außen gegen UV- Strahlen stabilen, laugenbeständigen, wasser- und staubundurchlässigen sowie bedruckbarem Material bestehen, das teilweise durch ein transparentes Material ersetzt ist,
wobei ein wiederholt Öffnungs- und schließfähiger Verschluß (7) an der Teilabdeckung für Sichtflächen (12) ein mit einer Stange (19) gekoppelter Reißverschluß ist und die Stange (19) bei geschlossener Teilabdeckung an der Fahrerseite des Objekts (2) auf dem Material der Schutzhaube (1) lösbar befestigt ist und bei offener Teilabdeckung die Stange (19) in der aufgerollten Teilabdeckung lagert und beides mittig zur Sichtfläche im Bereich der Dachkante auf der Schutzhaube (1) lösbar gehalten ist,
wobei die Teilabdeckung für Sichtflächen (12) aus einem lichtdurchlässigen Material und/oder aus einer transparenten Folie besteht und über beweglichen Teilen (2") oder zwischen der Sichtfläche und den Teilen (2") mit an der Innenseite der Teilabdeckung gehaltenen Abstandhaltern (13) angeordnet ist und die beweglichen Teile (2") bei geöffneter oder geschlossener Teilabdeckung auf der Sichtfläche oder auf der Teilabdeckung zerstörungsfrei funktionsfähig sind,
wobei an Sichtflächen des Objekts (2) die Ränder der Beschnittbereiche (3) der Schutzhaube (1) und der Teilabdeckungen für Sichtflächen (12) über einen, auf der Sichtfläche des Objekts (2) wiederholt lösbar und mit der Teilabdeckung permanent verklebten, Rahmen (16) oder in einer Profilnut (16') von mehreren separaten Rahmenteilen (16", 16''') direkt oder über Halteprofile (17) permanent verklebt sind,
wobei an den Türrahmen des Objekts (2) die Ränder der Beschnittbereiche (3) der Schutzhaube (1) teilweise mit einem Klemmprofil (18) ausgestattet und an den Längskanten des Türrahmens am Türfalz verklemmt oder mit einer elastischen Raffeinrichtung verspannt sind und am Einstieg des Objekts (2) mit einer an der Schutzhaube (1) angeschnittenen den Einstieg überlappenden Einstiegslasche im inneren Bodenbereich des Objekts (2) lösbar gehalten sind und/oder
wobei die Schutzhaube (1) im Bereich abstehender Teile (2') durch in das Material der Schutzhaube (1) eingehüllte Spannprofile (20) oder durch Klettverschlüsse zusätzlich am Objekt (2) anliegend gehalten ist, und/oder wobei in den überlappend angeschnittenen Rand des Beschnittbereiches (3) der Schutzhaube (1) an der Motorhaubenkante des Objekts (2) eine Befestigungsklappe (21) eingearbeitet ist, die durch Einschieben, Einrasten oder Einklemmen unter der Motorhaube ohne diese zu öffnen zu befestigen oder zu lösen ist,
wobei die Ränder der Beschnittbereiche (3) der Schutzhaube (1) am Unterbodenbereich des Objekts (2) mit Klippschienen (22) oder Haken (23) gehalten sind, die an der Schutzhaube (1) in Richtung des Unterbodens elastisch angeordnet sind und
wobei die Schutzhaube (1) eine Öffnungs- und schließfähige Barcode- Klappe (24) und eine Tank- Klappe (25) und/oder im Bereich von Sichtflächen oder Scheinwerfern Klarsichtfolienbereiche (26) aufweist.
wobei ein wiederholt Öffnungs- und schließfähiger Verschluß (7) an der Teilabdeckung für Sichtflächen (12) ein mit einer Stange (19) gekoppelter Reißverschluß ist und die Stange (19) bei geschlossener Teilabdeckung an der Fahrerseite des Objekts (2) auf dem Material der Schutzhaube (1) lösbar befestigt ist und bei offener Teilabdeckung die Stange (19) in der aufgerollten Teilabdeckung lagert und beides mittig zur Sichtfläche im Bereich der Dachkante auf der Schutzhaube (1) lösbar gehalten ist,
wobei die Teilabdeckung für Sichtflächen (12) aus einem lichtdurchlässigen Material und/oder aus einer transparenten Folie besteht und über beweglichen Teilen (2") oder zwischen der Sichtfläche und den Teilen (2") mit an der Innenseite der Teilabdeckung gehaltenen Abstandhaltern (13) angeordnet ist und die beweglichen Teile (2") bei geöffneter oder geschlossener Teilabdeckung auf der Sichtfläche oder auf der Teilabdeckung zerstörungsfrei funktionsfähig sind,
wobei an Sichtflächen des Objekts (2) die Ränder der Beschnittbereiche (3) der Schutzhaube (1) und der Teilabdeckungen für Sichtflächen (12) über einen, auf der Sichtfläche des Objekts (2) wiederholt lösbar und mit der Teilabdeckung permanent verklebten, Rahmen (16) oder in einer Profilnut (16') von mehreren separaten Rahmenteilen (16", 16''') direkt oder über Halteprofile (17) permanent verklebt sind,
wobei an den Türrahmen des Objekts (2) die Ränder der Beschnittbereiche (3) der Schutzhaube (1) teilweise mit einem Klemmprofil (18) ausgestattet und an den Längskanten des Türrahmens am Türfalz verklemmt oder mit einer elastischen Raffeinrichtung verspannt sind und am Einstieg des Objekts (2) mit einer an der Schutzhaube (1) angeschnittenen den Einstieg überlappenden Einstiegslasche im inneren Bodenbereich des Objekts (2) lösbar gehalten sind und/oder
wobei die Schutzhaube (1) im Bereich abstehender Teile (2') durch in das Material der Schutzhaube (1) eingehüllte Spannprofile (20) oder durch Klettverschlüsse zusätzlich am Objekt (2) anliegend gehalten ist, und/oder wobei in den überlappend angeschnittenen Rand des Beschnittbereiches (3) der Schutzhaube (1) an der Motorhaubenkante des Objekts (2) eine Befestigungsklappe (21) eingearbeitet ist, die durch Einschieben, Einrasten oder Einklemmen unter der Motorhaube ohne diese zu öffnen zu befestigen oder zu lösen ist,
wobei die Ränder der Beschnittbereiche (3) der Schutzhaube (1) am Unterbodenbereich des Objekts (2) mit Klippschienen (22) oder Haken (23) gehalten sind, die an der Schutzhaube (1) in Richtung des Unterbodens elastisch angeordnet sind und
wobei die Schutzhaube (1) eine Öffnungs- und schließfähige Barcode- Klappe (24) und eine Tank- Klappe (25) und/oder im Bereich von Sichtflächen oder Scheinwerfern Klarsichtfolienbereiche (26) aufweist.
2. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die offene und aufgerollte Teilabdeckung für Türen (4) mittels einer oder mehrerer, auf dem Material der Schutzhaube (1) angeordneter Halterungen (27) und Schlaufen (27') und einem oder mehrerer, als Gegenstück an der Innenseite der Teilabdeckung angeordneter Haltebänder (28) wiederholt lösbar gehalten ist.
3. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange (19) bei geschlossener Teilabdeckung für Sichtflächen (12) mit einer oder mehreren auf dem Material der Schutzhaube (1) angeordneten Halterungen (27) und Schlaufen (27') und bei aufgerollter und geöffneter Teilabdeckung mit der Halterung (27) und der Schlaufe (27') und einem an der Innenseite der Teilabdeckung als Gegenstück angeordnetem Halteband (28) wiederholt lösbar gehalten ist.
4. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (16) aus einem geschäumten Material besteht und eine entlang des Motorhauben-Ausschnitts verlaufende offene Seite aufweist, wobei der Rahmen (16) auf der dem Sichtbereich des Objekts (2) zugewandten Seite mit einer Klebefolie und auf der der Teilabdeckung für Sichtflächen (12) zugewandten Seite mit einem Permanentkleber ausgestattet ist und daß die Höhe des Rahmens (16) die Bewegungsfreiheit der beweglichen Teile (2") zwischen der geschlossenen Teilabdeckung und der Sichtfläche gewährleistet.
5. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der separate Rahmenteil (16") der Breite der Dachkante der Sichtfläche und die separaten Rahmenteile (16''') der Länge der vertikalen Kanten der Sichtfläche entsprechen und daß die Stirnseiten der separaten Rahmenteile (16", 16''') mit einer Profilnut (16') ausgestattet sind.
6. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteprofile (17) einen, der Profilnut (16') angepaßten Querschnitt aufweisen, aus einem Polyethylen-Schaummaterial leichter Dichte oder anderem Kunststoff bestehen und in die überlappend angeschnittenen Ränder der Beschnittbereiche (3) an den Sichtflächen der Schutzhaube (1) und/oder der Teilabdeckung eingearbeitet sind, wobei die durch die Halteprofile (17) stabilisierten Ränder der Beschnittbereiche (3) in die Profilnut (16') der separaten Rahmenteile (16", 16''') eingeschoben, eingerastet oder eingeklemmt sind.
7. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmprofil (18), ein dem Türfalz des Objekts (2) im Längskantenbereich des Türrahmens angepaßtes Spritzgußteil, ein extrudiertes oder tiefgezogenes Teil aus Kunststoff oder aus mit Kunststoff beschichtetem Gummi oder aus mit Metall verstärktem Material ist, das mit dem überlappend angeschnittenen Rand des Beschnittbereiches (3) am Türfalz kraftschlüssig verbunden ist.
8. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannprofile (20) einerseits den Zwischenräumen zwischen den abstehenden Teilen (2') und dem Objekt (2) unter Berücksichtigung der Materialstärke der Schutzhaube (1) und andererseits beidseitig den unterschiedlichen Konturen der abstehenden Teile (2') und dem Objekt (2) angepaßt sind und aus verschäumten oder anderem Kunststoffmaterial bestehen.
9. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsklappe (21) ein den Konturen des Motorhauben- Ausschnitts und der Anordnung des Wasserkastens und der Spritzdüsen angepaßtes Stanzteil, Spritzgußteil, extrudiertes oder durch Vakuum geformtes Teil aus beliebigem festen Kunststoff oder aus Karton und Pappe ist.
10. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klippschienen (22) Kunststoffteile sind, die durch Verbindungsteile an den Beschnittbereichen (3) am Unterbodenbereich der Schutzhaube (1) flexibel und stabil befestigt und die Haken (23) an der Schutzhaube (1) oberhalb der Randbereiche elastisch angeordnet sind, wobei die Klippschienen (22) und/oder die Haken (23) einerseits an den Kanten von glatten oder profilierten Blechteilen am Unterboden stabil eingerastet oder eingehakt sind.
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