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DE20022981U1 - Schutzhaube für Kraftfahrzeuge, Maschinen o.dgl. - Google Patents

Schutzhaube für Kraftfahrzeuge, Maschinen o.dgl.

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Publication number
DE20022981U1
DE20022981U1 DE20022981U DE20022981U DE20022981U1 DE 20022981 U1 DE20022981 U1 DE 20022981U1 DE 20022981 U DE20022981 U DE 20022981U DE 20022981 U DE20022981 U DE 20022981U DE 20022981 U1 DE20022981 U1 DE 20022981U1
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DE
Germany
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protective hood
covers
parts
protected
partial
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20022981U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Heinrich Heiland GmbH
Original Assignee
Heinrich Heiland GmbH
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Filing date
Publication date
Priority claimed from DE29907857U external-priority patent/DE29907857U1/de
Application filed by Heinrich Heiland GmbH filed Critical Heinrich Heiland GmbH
Priority to DE20022981U priority Critical patent/DE20022981U1/de
Publication of DE20022981U1 publication Critical patent/DE20022981U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J11/00Removable external protective coverings specially adapted for vehicles or parts of vehicles, e.g. parking covers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Superstructure Of Vehicle (AREA)

Description

• ·
Heinrich Heiland GmbH GM60/02
071106 Magstadt
Schutzhaube für Kraftfahrzeuge, Maschinen oder dergleichen
Schutzhaube für Kraftfahrzeuge, Maschinen oder dergleichen, besonders zum präventiven Schutz sowohl der Oberfläche gegen abrasive oder chemische Emissionen wie beispielsweise Staub, Flugrost, Vogelkot, Kondensations- und Staunässe und eindringende Nässe als auch gegen mechanische Beschädigungen wie beispielsweise Kratz- und Schleifschäden und daraus resultierende Schäden, bei Stand-, Lager- und Transportzeiten.
Neben dem Schutz gegen mechanische Beschädigungen durch &iacgr;&ogr; Schutzleisten beispielsweise aus Styropor ist gegen Schäden der Oberfläche beim Transport und längeren Standzeiten von Kraftfahrzeugen, Maschinen und anderen zu schützenden Objekten eine Schutzmaßnahme bekannt, die das Aufbringen einer Wachsschicht auf die Objektoberfläche vorsieht. Diese Schutzmaßnahme hat den Nachteil, daß nach erfolgter Auslieferung die zu schützenden Objekte entwachst werden müssen. Dies erfolgt in der Regel mit chemischen Hilfsmitteln, wodurch mit Chemikalien belastetes Abwasser entsteht, das als Sondermüll entsorgt werden muß.
Eine weitere Schutzmaßnahme sieht das Aufrakeln adhäsiver Folien vor. Diese Schutzmaßnahme ist zeitaufwendig, da sich beim Aufbringen keine Luftblasen zwischen Lack und Folie bilden dürfen, weil diese sich später dauerhaft auf dem Lack abzeichnen können. Außerdem dürfen so aufgebrachte Folien nur zeitlich begrenzt auf dem zu schützenden Erzeugnis verbleiben. Ein weiterer Nachteil dieser Maßnahme besteht darin, daß mit diesen Folien, bedingt durch ihren begrenzten Auszugsgrad, nur relativ ebene Oberflächenbereiche geschützt werden können.
Es sind auch Schutzhauben aus Kunststoff oder aus mit Kunststoff beschichteten Textilplanen bekannt, in die Kraftfahrzeuge, Maschinen oder andere zu schützende Objekte eingehüllt werden, wobei die Planenabdeckung durch zusätzliches Anbringen von Klebstreifen befestigt
oder mit Leinen oder Stricken verzurrt wird. Diese Planen sind dadurch gekennzeichnet, daß beim Transport durch die Anströmung ein geschwindigkeitsabhängiger Unterdruck erzeugt wird, durch den das über der Außenhaut des zu schützenden Objekts liegende Abdeckmaterial angesaugt wird. Das wiederum führt zur Ballonbildung bzw. zum Flattern des Abdeckmaterials und somit zu mechanischer Beanspruchung insbesondere der Oberfläche des zu schützenden Objekts und deren Beschädigung.
&iacgr;&ogr; Aus einem Prospekt der Firma Transhield Europe AS, 0151 Oslo, ist auch eine Drei- Schicht- Plastikfolie bekannt, wobei eine zuvor auf Paßform genähte Schutzhaube auf eine Fahrzeugaußenhaut aufgeschrumpft wird. An Bereichen des Fahrzeugs, die zugänglich sein müssen, wird die aufgeschrumpfte Folie entweder aufgeschnitten und die Schnittränder mit Klebeband fixiert oder ein Reißverschluß wird eingearbeitet. Aufgrund der Schrumpfeigenschaften des Materials kann die Drei- Schicht- Plastikfolie nicht geschweißt sondern nur genäht werden, was wiederum Abdichtungsprobleme in den Nahtbereichen zur Folge hat. Die Drei-Schicht- Plastikfolie ist durch einen äußeren ethylenen, copolymeren Vinyl- Azetatfilm, eine mittlere copolymere Thermoplastik und ein inneres polyesterverstricktes Material gekennzeichnet, die u. a. wasserdichte und -absobierende Eigenschaften aufweist. Die beispielsweise auf der Außenhaut eines Fahrzeugs enganliegende Drei- Schicht- Plastikfolie bildet somit eine nahezu undurchlässige Sperrschicht zwischen Fahrzeugoberfläche und Umgebung. Die Wasserdichtheit des Materials verhindert zwar das Eindringen von Außennässe auf die Fahrzeugoberfläche, provoziert jedoch bei Hitzeeinwirkung beispielsweise durch Sonnenstrahlen Kondensatbildung zwischen der Fahrzeugoberfläche und der Plastikfolie. Außerdem ist die absorbierende Wirkung des inneren polyesterverstrickten Materials begrenzt. Beispielsweise aus der Umgebung durch die Nähte unter die Schutzhaube eindringendes Wasser oder durch Kondensation entstehende Feuchtigkeit wird von dem Schutzhaubenmaterial zwar bis zu einem gewissen Grad absorbiert nach Erreichung eines Sättigungsgrades jedoch wieder abgegeben. Besonders problematisch ist dieser Umstand bei längerfristigen Transporten und Lagerungen, indem das gesättigte polyesterverstrickte Material die absorbierte Feuchtigkeit zwischen Packgutoberfläche und Schutzabdeckung wieder abgibt, wodurch sich
Staunässe mit den nachteiligen Wirkungen auf Lackoberfläche oder Dichtungen einstellt. Bei Minustemperaturen kann es zu Auffrierungen des Wassers und der Schutzhauben und bei feuchtheißem Klima zu Schimmelbildungen zwischen Fahrzeugoberfläche und Schutzhaube kommen. Schließlich ist das Aufschrumpfen der Drei- Schicht- Plastikfolie arbeitsaufwendig und standortgebunden.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Schutzhaube für Kraftfahrzeuge, Maschinen oder dergleichen zum präventiven Schutz sowohl der
&iacgr;&ogr; Oberfläche gegen abrasive oder chemische Emissionen als auch gegen mechanische Beschädigungen und daraus resultierende Folgeschäden, besonders bei Stand-, Lager- und Transportzeiten von zu schützenden Objekten zu schaffen, die atmungsfähig, luft- und dampfdurchlässig, wasser- und staubundurchlässig und laugenbeständig ist, die kostengünstig herstellbar und flexibel an unterschiedliche und komplizierte Oberflächenformen von zu schützenden Objekten anpassungsfähig, leicht und wiederholt an beliebigen Orten zu benutzen und zu handhaben ist und die Fortbewegen mobiler zu schützender Objekte und daran beweglicher Teile mit Schutzhaube gewährleistet, ohne die Schutzhaube oder Teile davon sowie Teile des Objekts zu zerstören.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Schutzhaube für Kraftfahrzeuge, Maschinen oder dergleichen mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Schutzhaube nach Anspruch 1 hat den Vorteil, daß sie der Grundform des jeweils zu schützenden Objektes oder Teilen davon in einem Stück leicht angepaßt und durch Schweißen, Kleben oder auch Nähen miteinander verbunden werden kann. Besonders vorteilhaft ist die bedarfsweise Kombination der Schutzhaube mit separaten Hüllen für abstehende Teile wie beispielsweise Seitenspiegel an Kraftfahrzeugen und/oder mit Teilabdeckungen für bewegliche oder abnehmbare Teile wie beispielsweise Hard- oder Softtops an Kraftfahrzeugen und/oder mit Teilabdeckungen für transparente Teile wie Sichtscheiben, Scheinwerfer und dergleichen sowie für bewegliche Teile wie beispielsweise Scheibenwischer und erforderlich zu öffnende oder offen zu haltende Teile wie Türen, Klappen, Hauben, Lüftungsbereiche und Abgasanlagen und dergleichen. Die flexibel herstellbare und leicht zu handhabende
Schutzhaube gewährleistet eine allen Wünschen des jeweiligen Kunden und den verschiedenen Formen der zu schützenden Objekte angepaßte Ausführungsform. Außerdem wird die Herstellung der Schutzhaube in Kombination mit separaten Hüllen und Teilabdeckungen durch weniger komplizierte Kleb- oder Schweißarbeiten sehr vereinfacht, deren Handhabung erheblich erleichtert und deren wiederholte Verwendung gewährleistet.
Von besonderem Vorteil sind außerdem die bedarfsweise an der
&iacgr;&ogr; Schutzhaube und/oder den separaten Hüllen oder den Teilabdeckungen anordenbaren Beschnittbereiche. Sie sichern je nach Bedarf an beweglichen, tranparenten, erforderlich zu öffnenden und offen zu haltenden sowie abnehmbaren Teilen des zu schützenden Objekts, beispielsweise bei Fahrzeugen an der Windschutzscheibe, der Heckscheibe, den Seitenfenstern, dem Motorgrill, den Radläufen, den Scheinwerfern, Hard- und Softtops und dergleichen, die Anordnung paßgenauer Öffnungen, die je nach Bedarf freigehalten werden können, indem die Ränder der Schnittbereiche einfach mit Befestigungsmitteln wie beispielsweise Klebstreifen an den Scheiben, Scheinwerfern, oder Türen, fixiert und gehalten werden. Die Ränder der Beschnittbereiche können aber auch mittels wiederholt zu öffnender und zu schließender Verschlüsse einerseits an den Rändern der Beschnittbereiche der Schutzhaube und andererseits an den Beschnittbereichen der Teilabdeckungen fixiert und verschlossen werden. Die fallweise anordenbaren wiederholt zu öffnenden und zu schließenden Teilabdeckungen für beispielsweise Türelemente, Frontscheiben- und/oder Scheinwerferabdeckungen und dergleichen gewährleisten dabei den problemlosen Zugang zu dem zu schützenden Objekt, beispielsweise in den Wagenfond, in den Kofferraum oder in den Motorraum, und dessen Fortbewegung mit Schutzhaube bei einem Fahrbetrieb bis zu etwa 200km/h und dessen anschließenden Wiederverschluß. Auch kann bei Bedarf der Bereich der Frontscheibe mit einer Teilabdeckung öffnungs- und verschließbar abgedeckt werden. Eine solche Teilabdeckung ist auch mit transparentem Material herstellbar wobei durch zwischen dem zu schützenden Objekt und der Teilabdeckung angeordnete Abstandhalter die Scheibenwischer auch bei teilweise oder ganz geschlossener Teilabdeckung benutzbar sind. Bei Bedarf können abstehende Teile des Objekts wie beispielsweise Seitenspiegel mit separaten Hüllen geschützt
werden. Die optimal nach Objektform und Kundenwunsch angepaßte Schutzhaube sowie deren Kombinationsteile können leicht über das zu schützende Objekt gestülpt und mittels angeformter Materiallappen beispielsweise unter einer Motorhaube oder einer Kofferraumklappe verklemmt oder mittels an den Rändern der Beschnittbereiche der Schutzhaube und/oder der separaten Hüllen oder Teilabdeckungen angeordneter Aufnahmen für Gummizüge und/oder andere Befestigungmittel am zu schützenden Objekt fixiert und verankert werden. Die Ränder der Schutzhaube in besonders vor Deformierung zu
&iacgr;&ogr; schützenden Bereichen wie beispielsweise an Radläufen können durch Profile aus Kunststoff oder Gummi zusätzlich geschützt werden. Außerdem gestatten hitzebeständige Befestigungssysteme den sicheren Halt der Schutzhaube auch an sich erhitzenden Bereichen wie Abgasanlagen. Die Flexibilität des Aufbaus der Schutzhaube und deren bedarfsweise Öffnungs- und Schließfähigkeit sowie die Flexibilität und die Eigenschaften des verwendeten Materials gewährleistet schließlich die mehrfache Benutzung der erfindungsgemäßen Schutzhaube.
Besonders hervorzuheben ist die Verwendung des von innen luft-, wasserdampf- und lichtdurchlässige sowie von außen gegen UV- Strahlen stabile, laugenbeständige wasser- und staubundurchlässigen sowie bedruckfähigen Materials für die erfindungsgemäße Schutzhaube und/oder für die separaten Hüllen und Teilabdeckungen. Sie gewährleistet, daß die Schutzhaube und die separaten Hüllen und Teilabdeckungen atmungsfähig sind. Unter der Haube kann sich deshalb kein Kondenswasser bilden und von außen kann kein Wasser und kein Staub unter die Haube eindringen und an der Oberfläche des zu schützenden Objekts Gefrier-, Korrosions-, Abrieb-, Kratz- und andere Schäden verursachen. Das von außen gegen UV- Strahlen stabile Material sichert auch, daß auf der Oberfäche des zu schützenden Objekts keine Bleich- oder Rißflächen im Lack entstehen. Von außen auftreffende Laugenspritzer können weder der Schutzhaube und ihren separaten Teilen noch der Oberfläche des zu schützenden Objekts schaden und die Bedruckfähigkeit des Materials gestattet außerdem nach Bedarf die Anbringung von technischen Angaben, Werbelogos oder Firmensymbolen an beliebigen Stellen der Schutzhaube und ihren separaten Hüllen und Teilabdeckungen.
Das für die Schutzhaube verwendete Material nach Anspruch 2 hat im Gegensatz zu bisher verwendeten wasserdichten Folien, durch den geklebten oder verschweißten Vliesstoff aus Chemie- oder Naturfasern die Eigenschaft, daß es wasserabweisend aber von innen luft- und wasserdampfdurchlässig ist. Der außenseitig aufgeklebte und genadelte Folienwerkstoff verhindert darüber hinaus das Eindringen von Staub und Nässe von außen. Ein weiterer großer Vorteil wird durch die Luftdurchlässigkeit des Schutzhaubenmaterials erreicht, indem sich die Schutzhaube beim Transport und den dabei entstehenden großen
&iacgr;&ogr; Windgeschwindigkeiten nicht aufblähen kann, weil die Luftdurchlässigkeit eine Unterdruckbildung minimiert. Außerdem kann die Problematik der Nahtabdichtung beseitigt werden, indem die Teile der Schutzhaube verschweißbar sind, wodurch die Verbindungen an Konturen oder an wiederholt öffnungs- und schließfähigen Verschlüssen der Schutzhaube und ihrer Kombinationsteile ebenfalls wasserundurchlässig sind und das Eindringen beispielsweise von Regenwasser zwischen die Schutzhaube und das zu schützende Objekt verhindert wird. Da die Schutzhaube lose auf dem zu schützenden Objekt aufliegt, wird auch Fleckenbildung auf der Lackierung durch Luftblasen wie sie unter aufgeschrumpften oder aufgerakelten Folien entstehen können, vermieden.
Das Vliesmaterial ist weiterhin lichtdurchlässig, wodurch beispielsweise ein Fahrzeug mit angeordneter Schutzhaube in jeder Hinsicht fahrtüchtig ist. Die Lichtsignale sind sichtbar und im Bereich des Fahzeuggrills ist zur ausreichenden Belüftung des Motors meist kein Schnittbereich erforderlich. Außerdem können die Schutzhaube und ihre separaten Hüllen und Teilabdeckungen bedingt durch das verwendete Material ohne Schrumpfungsfolgen gewaschen und somit wiederverwendet werden.
Nicht zuletzt wird der hohe Arbeits- und Zeitaufwand für das standortgebundene durch einen Fachmann auszuführende Aufschrumpfen von Folien vermieden und durch ein leicht handhabbares und wiederholbares Aufbringen der erfindungsgemäßen Schutzhaube durch beliebige Personen ersetzt.
Die Merkmale der Ansprüche 3 bis 13 unterstützen durch die Variabilität der Ausführungs- und Befestigungsformen der erfindungsgemäßen Schutzhaube und ihrer separaten Hüllen und Teilabdeckungen vorteilhaft
die einfache und schnelle Handhabung sowie die Anpassung der Schutzhaube an verschiedene zu schützende Objekte.
Die Variantenvielfalt der wiederholt schließ- und lösbaren Verschlüsse, gemäß Anspruch 4, an den Rändern von Beschnittbereichen und/oder an den freien Schnittkanten von wiederholt öffnungs- und schließfähigen Teilabdeckungen ermöglichen darüber hinaus eine optimale Anpassung der Schutzhaube an individuelle Wünsche des Kunden.
&iacgr;&ogr; Als besonders vorteilhaft erweisen sich auch die separaten Schutzhüllen nach Anspruch 5 für abstehende Teile der zu schützenden Objekte. Gleiches trifft zu für die Teilabdeckungen für bewegliche oder abnehmbare Teile nach Anspruch 6. Sie eignen sich auch als Aufbewahrungsschutz für solche Teile, beispielsweise zur Aufbewahrung abgenommener Hardtops von Fahrzeugen im Sommer.
Die Anbringung der wiederholt öffnungs- und schließfähigen Elemente nach Anspruch 7 beispielsweise an Fahrzeugtüren oder Frontscheiben gewährleisten den fallweise erforderlich werdenden schnellen und leichten Zugang beispielsweise zum Fond eines Fahrzeugs, dessen Fortbewegung und den anschließenden Wiederverschluß der Schutzhaube.
Die vielfältigen Befestigungselemente nach Anspruch 8 geben der Schutzhaube und ihren separaten Hüllen und Teilabdeckungen einen zusätzlichen Halt. Bei nicht vermeidbarem Kontakt mit sich erhitzenden Teilen, beispielsweise mit der Abgasanlage eines Fahrzeugs können die hitzebeständigen Befestigungssysteme nach Anspruch 9 benutzt werden.
Vorteilhaft sind auch die Abstandhalter nach Anspruch 12 einsetzbar, wenn beispielsweise der Frontscheibenbereich eines KFZ mit einer Teilabdeckung geschützt und die Scheibenwischer bei ganz- oder teilweise geschlossenen Teilabdeckung benutzt werden sollen. Die Abstandhalter 13 schaffen zusammen mit Befestigungsmitteln 11 den für die Scheibenwischer erforderliche Freiraum zwischen der Teilabdeckung und der Frontscheibe. Die Abstandhalter sind natürlich auch an anderen Bereichen eines zu schützenden Objekts, bei dem bewegliche Teile bei geschlossener Schutzhaube benutzt werden sollen, einsetzbar.
Der erfindungsgemäße Anwendungsbereich des Materials nach Anspruch 14 und weitere denkbare Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Transport von Maschinen und Anlagen sowie anderer besonders feuchteempfindlicher Güter hat den großen Vorteil, daß von außen kein Wasser eindringen kann. Durch undichte Nähte oder eventuelle beschädigte Stellen des Materials unter die Schutzhaube eindringende Nässe oder durch Sonneneinstrahlung gebildetes Kondenswasser kann als Wasserdampf durch die im Material vorhandenen winzigen Poren wieder entweichen. Beschädigungen des Fahrzeugs etwa durch stehende
&iacgr;&ogr; Nässe sind somit weitestgehend unmöglich.
Bei erforderlicher Fortbewegung ist das zu schützende Objekt über wiederholt verschließbare Teile der Schutzhaube zugänglich und wieder verschließbar. Angeordnete Gummizüge ermöglichen auch den Zugang zu Teilen, wie dem Motor- und/oder dem Kofferraum sowie zum Fond, wobei die Schutzhaube ohne Zerstörung wieder verschlossen werden kann. Schließlich besteht ein wesentlicher Vorteil der Schutzhaube auch darin, daß sie nach Fertigstellung vom Standort unabhängig anzubringen oder abzunehmen ist. So eignet sie sich auch für den privaten Nutzungsbereich beispielsweise bei Transporten von Fahrzeugen mit Bahn, Flugzeug oder Schiff.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher beschrieben werden. Dabei zeigt die Zeichnung in
Fig.1 die Seitenansicht eines zu schützenden Objekts mit angeordneter Schutzhaube, wobei die nähere Darstellung der Beifahreirseite der Schutzhaube vernachlässigt wurde,
Fig.2 die Vorderansicht einer separaten Schutzhülle mit Verschluß,
Fig.3 die Teilansicht eines abstehenden Teils mit verschlossener, separater Schutzhülle,
Fig.4 die Teilansicht des beweglichen Teils eines zu schützenden Objekts mit aufgezogener Teilabdeckung.
Fig.5 die Teilansicht einer transparenten Teiabdeckung mit Abstandhaltern und freibeweglichen Teilen bei geschlossener Teilabdeckung.
Für die erfindungsgemäße Schutzhaube 1 wurde vorzugsweise ein Polypropylen Vlies nach DIN 60001, kurz PP- Vlies genannt, ausgewählt, dessen Vlieskonstruktion nach DIN 61210 durch ein Filamentvlies und dessen Vliesverfestigung nach DIN 611210 durch thermische Bindung gekennzeichnet ist. Das Vliesmaterial verfügt beispielsweise über eine
&iacgr;&ogr; Reisfestigkeit in Längsrichtung von min. 40N/5cm2 und in Querrichtung > 25 N. Das Gewicht des Materials beträgt in diesem Fall 70 g/rri2 +/-10g/iT|2. Selbstverständlich können auch andere Materialstärken verwendet werden. Das Vliesmaterial ist einseitig über einen Kleber mit einem genadelten Folienwerkstoff verbunden. In einem Ausführungsbeispiel wurde die erfindungsgemäße Schutzhaube 1 an die Abmessungen eines PKW optimal angepaßt und vorzugsweise an zwei Verbindungen 1' beispielsweise mittels Ultraschall miteinander verschweißt. Je eine kleine vorzugsweise verschweißte Verbindung V im Bereich der Radläufe der Vorderräder und im Bereich der Kofferhaube gewährleistet eine optimale Formanpassung der Schutzhaube 1 an das Fahrzeug. Entsprechend dem Kundenwunsch wurden Beschnittbereiche 3 an der Windschutzscheibe, dem Motorgrill, den Radläufen und am Seitenfenster des Fond angebracht, die mit Verschlüssen 7, vorzugsweise aus Klebeband am Fahrzeug fixiert, gehalten und abgeschlossen sind.
Dabei sind die Verschlüsse 7 einerseits an den Rändern der Beschnittbereiche 3 der Schutzhaube 1 und andererseits auf den Fahzeugteilen aufgeklebt. Bei Benutzung eines Klettverschlusses oder eines verrastbaren Profils ist jeweils eine Verschluß- oder Profilhälfte am Rand des Beschnittbereichs 3 der Schutzhaube 3 beispielsweise angeschweißt und/oder angeklebt und das jeweilige Gegenstück der Verschluß- oder Profilhälfte zum Beispiel an den Rändern der Windschutzscheibe aufgeklebt. An der Fahrertür wurde vorzugsweise eine öffnungs- und schließfähige Teilabdeckung 4 angeordnet, die im Bereich der Fahrertüroberkante an der Schutzhaube 1 angeformt ist und im Bereich der Längsseiten und des Einstiegs der Fahrertür beispielsweise durch ein Klebeband oder einen beispielsweise angeschweißten Reißverschluß mit der Schutzhaube 1 verbunden ist. Die Randbereiche der Schutzhaube 1 sind durch Gummi bestückte Aufnahmen 1" mit einem
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Gummizug versehen, die die Schutzhaube 1 unter dem Fahrzeugaufbau festhalten. An den Rändern der Schutzhaube 1 sind darüber hinaus vorzugsweise zwei unter dem Kraftfahrzeug geführte hitzebeständige Befestigungssysteme 5 befestigt, die zusätzlich durch Klebebänder mit der Schutzhaube 1 verbunden sind. Im Bereich der Radläufe sind die Ränder der Beschnittbereiche 3 der Schutzhaube 1 durch aufgesteckte Profile 6 vorzugsweise aus Gummi an den Radläufen befestigt. Beispielsweise am Seitenbereich der Schutzhaube 1 ist außerdem eine öffnungs- und verschließfähige, abnehmbare Außentasche 14 aus
&iacgr;&ogr; beispielsweise transparentem Material mittels vorzugsweise Klettpunkten lösbar angeordnet, die zur Aufnahme von Begleitdokumenten des zu schützenden Objekts 2 dient. Die in Fig.1 nicht näher dargestellten abstehenden Teile 2', wie beispielsweise Seitenspiegel, können mit an der Schutzhaube 1 angeschweißten Hüllen geschützt werden. Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig.3 sind sie vorzugsweise mit einer separaten Hülle 8 nach Fig.2 verschlossen, wobei der Verschluß 8' ein Klettverschluß ist. Außerdem können die Aufnahmen 1" der separaten Hülle 8 mit Gummi bestückt und flexibel gehalten und mit einem Beschnittbereich 3 und/oder einer transparenten Teilabdeckung 12 für die Spiegelfäche ausgestattet sein. Wenn das Fahrzeug während eines Transports bewegt werden soll, müssen nur die Klebebänder oder der Reißverschluß an der Teilabdeckung 4 der Fahrertür gelöst, die Teilabdeckung 4 am Dach mit den Klebebändern an der Schutzhaube 1 fixiert werden und das Wageninnere ist zugänglich. Nach dem Standortwechsel des Kraftfahrzeugs werden die Klebebänder an der Schutzhaube 1 gelöst, die Teilabdeckung 4 wieder heruntergezogen und mit den Klebebändern oder dem Reißverschluß an den Rändern der Beschnittbereiche 3 wieder verschlossen. Bedarfsweise ist der Bereich der Fahrertür auch als Beschnittbereich 3 ausführbar, dessen Ränder wie bei den anderen bereits beschriebenen Beschnittbereichen 3 mit dem Kraftfahrzeug verklebt und verschlossen sind und bei dem die Fahrertür frei bleibt. In einem weiteren Ausführungsbeispiel bei einem zu schützenden Objekt 2, mit einem beweglichen Teil 2'", beispielsweise bei einem PKW mit einem Softtop, ist das Softtop beispielsweise mit den Umschlagbereichen 10' einer Teilabdeckung 10 bezogen und das mit der Teilabdeckung 10 nach außen abgedeckte Softtop geschlossen. Diese Form der Teilabdeckung 10 ist auch für abnehmbare Hardtops an PKW benutzbar. In diesem Fall kann die Teilabdeckung auch als Schutzhülle
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zur Aufbewahrung für das Hardtop verwendet werden. In einem drittem Ausführungsbeispiel nach Fig.5 wurde auf Wunsch des Kunden die Windschutzscheibe eines PKW mit einer aus transparentem Material bestehenden Teilabdeckung 12 geschützt, die teilweise am Dachbereich an der Schutzhaube 1 angeformt ist und die an den inneren Randbereichen vorzugsweise mit einem angeschweißten Reißverschluß als öffnungs- und schließfäger Verschluß 7 ausgestattet ist. Damit die Scheibenwischer des Fahrzeugs als bewegliche Teile 2" auch bei geschlossener oder nur teilweise geöffneter Teilabdeckung 12 benutzbar
&iacgr;&ogr; sind, wurden an der Rückseite der Teilabdeckung 12 vorzugsweise im Randbereich zum Dach und zur Motorhaube Abstandhalter 13 in Aufnahmen gehalten, die über ein vorzugsweise über den gesamten Bereich der Teilabdeckung 12 zwischen den beiden Abstandhaltern 13 verklebtes Band einerseits am Dachbereich der Schutzhaube 1 und andererseits durch leichten Zug im Bereich der Motorhaube der Schutzhaube 1 gespannt und befestigt sind, einen relativen Hohlraum zwischen der Windschutzscheibe und der Teilabdeckung 12 bilden und einen Freigang der Scheibenwischer ermöglichen. Die Abstandhalter 13 wurden vorzugsweise aus Styropor gefertigt. Wenn die Teilabdeckung 12 für die Windschutzscheibe teilweise geöffnet werden soll, muß lediglich der Reißverschluß geöffnet, die Teilabdeckung 12 zur Beifahrerseite umgeschlagen und mit angeordneten Klettverschlüssen am noch geschlossenen Teil der Teilabdeckung 12 fixiert werden. Beim umschlagen der Teilabdeckung 12 werden gleichzeitig vorzugsweise an der Innenseite angeordnete Greifbänder 15 freigegeben, die das Wiederverschließen der Teilabdeckung 12 erleichtern. Außerdem wurde die Schutzhülle 1 auf Wunsch des Kunden vorzugsweise mit derm Emblem des Fahrzeugtyps bedruckt.
Selbstverständlich können die Schutzhaube 1, die separaten Hüllen 8 und die Teilabdeckungen 4,10 und 12 aus dem vorzugsweisen Material auch für andere zu schützende Objekte, so zum Beispiel für Bau- oder andere Maschinen, für Anlagenteile, für kleine Boote, Schiffsaufbauten, Flugzeugteile und dergleichen verwendet werden.

Claims (14)

1. Schutzhaube (1) für Kraftfahrzeuge, Maschinen oder dergleichen, bestehend aus einem oder mehreren zusammengesetzten Teilen, die der äußeren Gesamtform oder der Form einzelner Teile eines zu schützenden Objekts (2) angepaßt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhaube (1) aus einem Stück geformt ist und/oder mit einer oder mehreren Öffnungs- und schließfähigen Teilabdeckungen (4, 12) für bewegliche, transparente und erforderlich zugängliche Teile (2") und/oder mit separaten Teilabdeckungen (10) für bewegliche und abnehmbare Teile (2''') und/oder mit separaten Hüllen (8) für abstehende Teile (2') und/oder mit abnehmbaren separaten Außentaschen (14) zur Aufnahme von Dokumenten kombiniert ist, daß die Schutzhaube (1) und/oder die separaten Teilabdeckungen (4, 10,12) und/oder die separaten Hüllen (8) und/oder die Außentaschen (14) Beschnittbereiche (3) aufweisen, deren Ränder über überstehende Materiallappen und/oder über Aufnahmen (1") in Kombination mit hitzebeständigen Befestigungssystemen (5), Profilen (6) und/oder Befestigungsmitteln (11) am zu schützenden Objekt (2) und/oder an den abstehenden, beweglichen, transparenten, erforderlich zugänglichen und/oder abnehmbaren Teilen (2',2",2''') fixiert und gehalten sind und/oder über wiederholt Öffnungs- und schließfähige Verschlüsse (7) mit den Öffnungs- und schließfähigen Teilabdeckungen (4, 12) verbunden sind und das zu schützende Objekt (2) locker umhüllen und/oder daß durch zwischen der Schutzhaube (1) den Teilabdeckungen (4, 12) und dem Objekt (2) angeordnete Abstandhalter (13) bewegliche Teile (2") bei geschlossenen oder teilweise geöffneten Teilabdeckungen (4, 12) zerstörungsfrei beweglich sind und daß die Schutzhaube (1), die Hüllen (8), die Teilabdeckungen (4, 10,12) und die Außentaschen (14) aus einem, von innen luft-, dampf- und lichtdurchlässigen und von außen gegen UV- Strahlen stabilen, laugenbeständigen, wasser- und staubundurchlässigen sowie bedruckbarem Material und/oder die Teilabdeckungen (4, 12) und die Außentaschen (14) zumindest teilweise aus einem transparentem Material bestehen.
2. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das von innen luft-, dampf- und lichtdurchlässige und von außen gegen UV- Strahlen stabile, laugenbeständige, wasser- und staubundurchlässige und bedruckbare Material aus einem Vliesstoff besteht, der einseitig über einen Kleber mit einem genadelten Folienwerkstoff verbunden ist, wobei der Vliesstoff aus einem thermoplastischen Copolymer besteht, der einseitig über einen, auf Acrylbasis oder auf ein- oder zwei- Komponentenbasis kalt oder warm härtenden oder mit einem reaktiven oder warm härtenden Kleber mit einem, ebenfalls aus einem thermoplastischen Copolymer bestehenden, genadelten Folienwerkstoff aus Kunststoff verbunden ist und daß der Vließstoff ein geklebter oder verschweißter Vliesstoff aus Chemie- und/oder Naturfasern ist, wobei die Vliesstoffseite die Oberfläche des zu schützenden Objekts (2) locker umhüllt und die mit dem genadelten Folienwerkstoff versehene Seite des Materials zur Umgebung gerichtet ist.
3. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhaube (1), die separaten Hüllen (8) und oder die Teilabdeckungen (4, 10,12) durch Verbindungen (1') an das Objekt (2) oder an die abstehenden, beweglichen, tranparenten und/oder abnehmbaren Teile (2',2",2''') des Objekts (2) angeformt sind und/oder an den Rändern von Beschnittbereichen (3) mit überstehenden Materiallappen, mit Aufnahmen (1") für Befestigungsmittel (11), für wiederholt Öffnungs- und schließfähige Verschlüsse (7), für hitzebeständige Befestigungssysteme (5), Profile (6), und/oder Abstandhalter (13) ausgestattet sind.
4. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungs- und schließfähigen Teilabdeckungen (4, 12) teilweise an der Schutzhaube (1) angeformt sind und an den Rändern ihrer Schnittbereiche (3) mit wiederholt Öffnungs- und schließfähigen Verschlüssen (7) versehen und über diese mit den Rändern der Beschnittbereiche (3) der Schutzhaube (1) verbunden sind und daß die Teilabdeckungen (4, 12) an beweglichen, transparenten und/oder erforderlich zugänglichen Teilen (2") des Objekts (2) durch die Verschlüsse (7) Öffnungs- und schließfähig, im geöffneten Zustand durch Befestigungsmittel (11) arretierbar und durch Greifbänder (15) und die Verschlüsse (7) leicht wieder verschließbar sind.
5. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die separaten Hüllen (8) aus einem aus Materialteilen zusammengesetzten Behältnis bestehen, dessen Öffnung mit einem Verschluß (8') an einem abstehenden Teil (2') des zu schützenden Objekts (2) zu verschließen oder zu öffnen ist und/oder daß die Hülle (8) durch mit Gummi oder anderen Befestigungsmitteln (11) bestückte Aufnahmen (1") elastische Ränder (8") aufweist.
6. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilabdeckungen (10) aus einem Materialteil bestehen, das an die Form und Größe beweglicher oder abnehmbarer Teile (2''') des zu schützenden Objekts (2) angepaßt ist und mit umgeschlagenen Randbereichen (10') an diesen gehalten und mit Befestigungsmitteln (11) und/oder Profilen (6) am Objekt (2) und den Teilen (2''') fixiert und gehalten sind.
7. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wiederholt Öffnungs- und schließfähigen Verschlüsse (7) Klebe-, Klett- oder Reißverschlüsse oder verrastbare Kunststoffprofile sind, die einerseits an den Rändern der Beschnittbereiche (3) und andererseits am zu schützenden Objekt (2) und/oder an den freien Rändern der Beschnittbereiche (3) der wiederholt Öffnungs- und schließfähigen Teilabdeckungen (4, 12) und der Schutzhaube (1) durch Klebe- oder Schweißverbindung fixiert und gehalten sind.
8. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Befestigungselemente (11) Klebebänder, zu Klettverschlüssen verbundene Haft- und Flauschbänder, Kleber, Gummis, Druckknöpfe Ösen, Kordeln, Haken, Seile sind und daß die Profile (6) aus Kunststoff oder Gummi sind.
9. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die hitzebeständigen Befestigungssysteme (5) im Bereich sich erhitzender Teile des Objekts (2) aus hitzebeständigen Materialien bestehen, die mit Befestigungsmitteln (11) am Objekt (2) und an der Schutzhaube (1) fixiert und gehalten sind.
10. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungen (1') geklebt oder verschweißt sind, daß die Aufnahmen (1") Bereiche zur Aufnahme von Gummizügen, Kordeln und anderen Befestigungsmitteln (11) sind.
11. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beweglichen, transparenten und/oder erforderlich zugänglichen Teile (2") Türen, Klappen, Hauben, Scheiben, Scheibenwischer, Hubscheiben und dergleichen und die beweglichen und abnehmbaren Teile (2''') Hardtops, Softtops und dergleichen am zu schützenden Objekt (2) sind.
12. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandhalter (13) in zusätzlich an der Innenfläche der Schutzhaube (1) und/oder den Teilabdeckungen (4, 10,12) angeordneten Aufnahmen angeordnet sind und durch an jeweils erforderlicher Stelle an der Außenfläche der Schutzhaube (1) und/oder den Teilabdeckungen (4, 10,12) kraftschlüssig angeordnete Befestigungsmitteln (11) an zwei gegenüberliegenden Stellen des Objekts (2) der Schutzhaube (1) und/oder der Teilabdeckungen (4, 10,12) leicht verspannt sind.
13. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die abnehmbaren separaten Außentaschen (14) wiederholt Öffnungs- und verschließfähig und wiederholt von der Schutzhaube (1) ablösbar sind.
14. Schutzhaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das, von innen luft-, dampf-, und lichtdurchlässige und von außen gegen UV- Strahlen stabile, wasser- und staubundurchlässige, aus einem Vliesstoff bestehende, einseitig über einen Kleber mit einem genadelten Folienwerkstoff verbundene und bedruckbare Material für Schutzhauben (1) in einem Stück, separate Hüllen (8), Teilabdeckungen (4, 10,12) und/oder dergleichen, die der äußeren Gesamtform oder der Form einzelner Teile eines zu schützenden Objekts (2) angepaßt sind, verwendet wird.
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