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DE20106113U1 - Vorrichtung zur Unterfütterung von Trachealkanülen, Trachealtuben oder anderen laryngo-trachealen Hilfsgeräten/-Instrumenten - Google Patents

Vorrichtung zur Unterfütterung von Trachealkanülen, Trachealtuben oder anderen laryngo-trachealen Hilfsgeräten/-Instrumenten

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DE20106113U1
DE20106113U1 DE20106113U DE20106113U DE20106113U1 DE 20106113 U1 DE20106113 U1 DE 20106113U1 DE 20106113 U DE20106113 U DE 20106113U DE 20106113 U DE20106113 U DE 20106113U DE 20106113 U1 DE20106113 U1 DE 20106113U1
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DE
Germany
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absorbent body
tracheal
pocket
opening
individual layers
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DE20106113U
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English (en)
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Andreas Fahl Medizintechnik Vertrieb GmbH
Original Assignee
Andreas Fahl Medizintechnik Vertrieb GmbH
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Publication date
Application filed by Andreas Fahl Medizintechnik Vertrieb GmbH filed Critical Andreas Fahl Medizintechnik Vertrieb GmbH
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Publication of DE20106113U1 publication Critical patent/DE20106113U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M16/00Devices for influencing the respiratory system of patients by gas treatment, e.g. ventilators; Tracheal tubes
    • A61M16/04Tracheal tubes
    • A61M16/0465Tracheostomy tubes; Devices for performing a tracheostomy; Accessories therefor, e.g. masks, filters
    • A61M16/047Masks, filters, surgical pads, devices for absorbing secretions, specially adapted therefor

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Biomedical Technology (AREA)
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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Media Introduction/Drainage Providing Device (AREA)

Description

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TH/cj 010128G
06. April 2001
Vorrichtung zur Unterfütterung von Trachealkanülen, Trachealtuben oder anderen laryngo-trachealen Hilfsgeräten/-Instrumenten
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Unterfütterung von Trachealkanülen/-tuben oder anderen laryngo-trachealen Hilfsaggregaten/-instrumenten mit einem Saugkörper aus einem wenigstens zweilagigen Schutz-/Saugvlies, wobei die einzelnen Lagen an wenigstens zwei Seiten aufeinander fixiert sind und wobei im oberen Drittel eine zentrale Öffnung zur Einbringung der Trachealkanüle bzw. Trachealtube vorgesehen ist.
Patienten mit einem entsprechend ausgedehnten Tumor wird der Kehlkopf total entfernt, d.h. sie werden laryngektomiert; dabei wird ihnen der Trachealstumpf in die vordere Halswand eingenäht - sie erhalten somit ein sog. „Tracheo-Stoma". In nicht seltenen Fällen wird schwerst Kranken und Dauerbettlägerigen (z.B. Apallikern, also Menschen ohne Hirnfunktion, Patienten mit Schlaganfall, Querschnittsgelähmten, Tumorkranken oder Herz-/Kreislaufkranken) ein Luftröhrenschnitt mit Ausbildung eines Tracheostomas angelegt, um die Zufuhr von sauerstoffreicher Atemluft zu garantieren. Die „Tracheostomiker" sind auf das Tragen einer Kanüle bzw. eines Tubus angewiesen, solche mit Luftröhrenschnitt sogar auf Dauer.
Gattungsgemäße Vorrichtungen (beispielsweise G 90 04 962.4, G 299 11 972.6, G 297 10 855.7), auch als „Tracheo-Kompressen" bekannt, dienen der Unterfütterung und Abpolsterung von Kanülen/Tuben und anderen laryngotrachealen Instrumenten und Geräten, aber auch dazu, dass zum einen der Schleim zwischen Kanüle/Tubus und Tracheostoma aufgesaugt wird und zum anderen auch die Haut rund um das Stoma hinreichend vor Verletzung und Entzündung geschützt wird. Die „Tracheo-Kompressen" gibt es in verschiedenster Ausführung im Handel: beispielsweise ein- oder mehrkammerige, ein- bzw. mehrlagige, kaschierte und unkaschierte, alubedampfte oder alufreie - allen gemeinsam ist jedoch, dass sie vorder- wie rückseitig plan sind. Diese plane Gestaltung rührt letztlich aus dem beschränkten Anspruch auf Saugkraft und Saugvolumen, da die „Trachealkompressen" vermeintlich nur seröses Sekret aufzunehmen brauchen und überdies nur zu einer kurzzeitigen Tragedauer und einem mindestens täglichen Wechsel bestimmt sind.
Diese zeitliche und funktioneile Benutzungseinschränkung macht bei Patienten Sinn, welche Herr über ihre geistigen und körperlichen Funktionen sind, die frei beweglich sind und die Folgen ihres Reflexverhaltens kontrollieren können. Bei Patienten aber, welche an das Bett gefesselt sind, die nicht mehr über eine gesunde geistige Funktion verfügen, bei denen der Bronchial- und Tracheaischleim sozusagen „versackt" und mukös-klumpig ausdickt, versagen die herkömmlichen „Trachealkompressen" hinsichtlich Tragedauer und Funktion. Sie sind außerstande, die Massen von Schleim aufzunehmen, sie verklumpen und verpappen schon nach kurzer Zeit. Auch sind sie nicht in der Lage, die aus der Kanüle oder aus dem Tubus schleimenden
TH/cj 010128G
Sekretklumpen mit ihnen korpuskularen Anteilen zuverlässig aufzunehmen. Bei nicht entsprechender Versorgung des Stomas und der peristomalen Hautbereiche „schwimmen" diese Kranken wegen des Stangen Austritts von Schleim und Schleimklumpen aus dem Stoma förmlich in ihrem Bronchial- und Trachealsekret.
Für sich sind bereits Auffangbehälter aus Kunststoff bekannt, welche als separate „Behälter" unterhalb des Stomas angebracht werden. Diese sind jedoch hinsichtlich Handhabbarkeit, Hygiene und ästhetischem Eindruck nachteilig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Schaffung einer Tracheo-Kompresse zur Optimierung der medizinisch-pflegerischen Dauerversorgung von vornehmlich schwerst kranken, u.U. auf Dauer bettlägrigen, dadurch ständig und unkontrolliert sezernierenden, Stomaträgern, wobei die Kompresse nicht nur ein überdurchschnittliches Saugvolumen bereithalten, sondern auch ein Aufnahmereservoir für mukös-festen Schleim mit korpuskularen Anteilen anbieten soll. Darüber hinaus ist erwünscht, dass sie im Einsatz längere Zeit als üblich zuverlässig formstabil bleibt sowie handhabungssicher und ästhetisch ansprechend ist.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch, dass der Saugkörper an seiner der Körperoberfläche abgewandten Seite eine Tasche aufweist, die zum Auffangen von Trachealsekret vom Saugkörper abstehend ausgebildet ist.
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Um den Ansprüchen einer unkontrollierten Dauersekretion, mit mukös-festen korpuskularen Sekretanteilen, gerecht zu werden, beträgt die Gesamtlänge des - bevorzugt rechteckig ausgebildeten - Saugkörpers 180 bis 200 mm, vorzugsweise 200 mm. Davon wird etwa ein Drittel, in einer bevorzugten Ausgestaltung ca. 80 mm zur Vorderseite umgeschlagen und als Reservoir dienende Tasche auf dem Saugkörper befestigt. Selbstverständlich kann die Tasche auch als ein separates Teil auf den Saugkörper aufgebracht sein. Bevorzugt kann der kammersystemische Aufbau der G 90 04 962.4 und der G 297 10 855.7 beibehalten werden und angesichts der Aufgabenstellung dahin variiert werden, dass die Oberfläche der die Tasche bildende Lage bevorzugt hydrophob kaschiert ist. Somit kann zwar der seröse Sekretanteil in die einzelnen Kammern eindringen, der mukös-feste Anteil aber wird in der vorderseitigen Tasche festgehalten.
Die aus den G 90 04 962.4 und G 297 10 855.7 schon bekannte Formbeständigkeit wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum einen durch die übergroße, rechteckige Bemaßung von ca. 200 mm &khgr; ca. 100 mm noch erhöht, auch wenn die Ausführung eine einkammerige oder einlagige ist, zum anderen natürlich aber auch durch die vcrderseitige Anbindung der Tasche. Auch bei dieser Vorrichtung sind eine optimale Formbeständigkeit, eine gute Durchlüftung und eine sichere Diffusion dadurch gewährleistet, dass die vorderseitig-hautabgewandte Tasche an einer bevorzugten Ausführung der Erfindung im nicht ganz äußersten Bereich an zwei gegenüberliegenden Seiten, mit vorzugsweise gleichem Abstand zum Außenrand, durchgehend und vorzugsweise kantengenau fixiert, z.B. genäht, ist.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens die körpernahe und ggf. auch die körperferne Seite der Vorrichtung glattflächig ausgebildet, so dass zuverlässig gewährleistet ist, dass einerseits keine Fasern oder Fusseln in das Stoma eindringen können und andererseits auch solche nicht auf die Kleidung übertragen werden, so dass somit ein optimaler Kleiderschutz besteht.
Aufgrund der unterschiedlich großen, auf den jeweiligen Kanülenträger abgestimmten Kanülendurchmesser ist nach einer weiteren Lehre der Erfindung vorgesehen, dass durch eine spezielle Ausgestaltung der zentralen Öffnung eine universelle Verwendbarkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erreicht wird. Dazu ist der Lochdurchmesser durch sternförmige Radialstanzungen auf einen größtmöglichen Kanülendurchmesser erweiterbar. Hierbei weist die eigentliche Öffnung in bevorzugter Ausgestaltung einen Durchmesser von 6 mm auf.
Eine weitere Lehre der Erfindung sieht vor, dass die Vorrichtung zwischen der oberen Kante und der zentralen Öffnung geschlitzt ausgeführt ist. Diese Ausführung ist besonders zweckmäßig, wenn der Schlitz nicht über die kürzeste Strecke zwischen zentraler Öffnung und oberer Kante verläuft, sondern einen oder mehrere Versprünge aufweist, also abgewinkelt verläuft, so dass zum einen die Vorrichtung problemlos gewechselt bzw. gegen eine neue ausgetauscht werden kann und zum anderen die Vorrichtung einen sicheren und stabilen Sitz um die Kanüle hat.
TH/cj 010128G
In einer weiteren Ausführung der Erfindung sind seitlich der Öffnung für die Trachealkanüle bzw. für den Trachealtubus Auslässe zum Durchführen des Haltemittels der Kanüle/des Tubus zu deren Halterung am Hals des Patienten vorgesehen.
Die ästhetischen Ansprüche an die erfindungsgemäße Vorrichtung werden dadurch erfüllt, dass die Ecken gleich rund gestaltet sind, dieser Schwung von den Kanten der Vorrichtung übernommen wird. Bevorzugt liegt die Oberkante durch ihre konkave Ausbildung geschlossen am Hals an und weist die körperferne Seite vorzugsweise eine medico-weiße Farbe auf.
Schließlich ist nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung der untere, nach vorn oben auf die Saugkörpervorderfläche umzuschlagende und die Tasche 4 bildende Teil des Saugkörpers 1 jeweils seitlich um einige Millimeter ausgezogen, so dass sich bei kantengenauer Fixierung desselben auf dem restlichen Saugkörper eine stets geöffnete Tasche ausformt, die nicht in Gefahr gerät, mit dem auf der Haut aufliegenden Saugkörperanteil zu verkleben. In dem Fall, dass die Tasche als separates Teil auf den Saugkörper aufgebracht wird, überschreitet das Breitenmaß der Tasche vor Aufbringen auf den Saugkörper dessen Breite auch um einige Millimeter, so dass bei kantengenauer Fixierung von Tasche und Saugkörper eben auch ein zuverlässig offen bleibendes Auffangreservoir entsteht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird nachfolgend anhand einer lediglich ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
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darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der einzigen Figur ist eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt, bei der ein Saugkörper 1 von zwei Lagen 2 und 3 gebildet wird, wobei die Lage 2 zum Hals des Patienten zeigt.
Es ist deutlich erkennbar, dass die beiden gleich großen Lagen 2, 3 zur Bildung einer Tasche 4 auf der körperfernen Seite des Saugkörpers 1 umgeschlagen sind. Die Fixierung der beiden Lagen miteinander und der Tasche erfolgt zweckmäßiger Weise mittels zweier Nähte 5, welche im Abstand weniger Millimeter von den vertikalen Außenkanten des Saugkörpers 1 verlaufen.
Zur Durchführung der Trachealkanüle bzw. des Trachealtubus weist der Saugkörper 1 eine Öffnung 6 auf, welche durch sternförmige Radialstanzungen 7 im Stande ist, auch Kanülen mit größerem Durchmesser als dem Öffnungsdurchmesser aufzunehmen.
An der Öffnung 6 erkennt man einen abgewinkelten, zunächst im wesentlichen seitlich verlaufenden und an der Oberkante des Saugkörpers 1 endenden Schlitz 8, welcher dazu dient, den Saugkörper 1 um die Trachealkanüle bzw. den Trachealtubus herum anzulegen, ohne dass die Kanüle bzw. der Tubus entfernt werden müsste.
Schließlich weist der Saugkörper 1 seitlich der Öffnung Auslässe 9 zum Durchführen des (nicht dargestellten) Haltemittels auf, so dass der Saugkörper 1 nicht nur durch die Öffnung 6, sondern auch durch die Halterung der
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Trachealkanüle bzw. Trachealtube am Hals des Patienten fixiert wird.
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Claims (18)

1. Vorrichtung zur Unterfütterung von Trachealkanülen/- tuben oder anderen laryngo-trachealen Hilfsaggregaten/ -instrumenten mit einem Saugkörper aus einem wenigstens zweilagigen Schutz-/Saugvlies, wobei die einzelnen Lagen an wenigstens zwei Seiten aufeinander fixiert sind und wobei im oberen Drittel eine zentrale Öffnung zur Einbringung der Trachealkanüle bzw. Trachealtube vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugkörper (1) an seiner der Körperoberfläche abgewandten Seite eine sich zur zentralen Öffnung öffnende Tasche (4) aufweist, die zum Auffangen von Trachealsekret vom Saugkörper (1) abstehend ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierung der einzelnen Lagen (2, 3) des Saugkörpers (1) gleichzeitig zur Fixierung der Tasche (4) dient.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung der Tasche (4) alle Lagen (2, 3) des Saugkörpers (1) vorderseitig umgeschlagen und seitlich fixiert sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtlänge der einzelnen Lagen (2, 3) des Saugkörpers (1) zwischen 180 und 240 mm, vorzugsweise 200 mm beträgt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung der Tasche (4) vom unteren Teil des Saugkörpers (1) ein Teil von 60 bis 100 mm, vorzugsweise 80 mm, vorderseitig umgeschlagen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Saugkörpers (1) zwischen 80 und 130 mm, vorzugsweise 100 mm beträgt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Lagen (2, 3) zu ihrer Fixierung mit einer jeweils an der seitlichen Kante des Saugkörpers (1) verlaufenden Naht (5) versehen sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die der Körperhaut zugewandte Oberfläche der körpernahen Lage (2) fussel-/faserfrei gewirkt bzw. gefestigt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der die Tasche (4) bildenden Lage (3) hydrophob kaschiert ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (6) eine kreisrunde Stanzöffnung ist und der Lochdurchmesser durch sternförmige Radialstanzungen (7) auf den größtmöglichen Kanülendurchmesser erweiterbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (6) einen Durchmesser von 6 mm aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Lagen (2, 3) des Saugkörpers (1) rechteckig sind und die Höhe der Tasche (4) bis an den unteren Rand des Kanülenschildes heranreicht.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ecken der einzelnen Lagen (2, 3) des Saugkörpers (1) abgerundet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an der Öffnung (6) ein abgewinkelter, zunächst im wesentlichen seitlich verlaufender und an der Oberkante des Saugkörpers (1) endender Schlitz (8) vorhanden ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass seitlich der Öffnung (6) Auslässe (9) zum Durchführen des Haltemittels der Trachealkanüle bzw. Trachealtube zu deren Halterung am Hals des Patienten vorgesehen sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Kante des Saugkörpers (1) konkav ausgeformt ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeichnet durch eine medicoweiße Farbe des Saugkörpers (1).
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der untere, nach vorn oben auf die Saugkörpervorderfläche umzuschlagende und die Tasche (4) bildende Teil des Saugkörpers (1) jeweils seitlich um einige Millimeter ausgezogen ist.
DE20106113U 2001-04-06 2001-04-06 Vorrichtung zur Unterfütterung von Trachealkanülen, Trachealtuben oder anderen laryngo-trachealen Hilfsgeräten/-Instrumenten Expired - Lifetime DE20106113U1 (de)

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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1541187A1 (de) * 2003-12-11 2005-06-15 RIEDI-JOKS, Susanne Lätzchen zum Schütze und zur diskreten Abdeckung des Tracheostomas
DE202008014098U1 (de) 2008-10-22 2008-12-24 Neubauer, Norbert Kompresse
DE202009000521U1 (de) 2009-01-16 2009-03-26 Neubauer, Norbert Kompresse für Trachealkanülen
DE202013101810U1 (de) 2013-04-26 2013-05-14 Maria Kurz Vorrichtung zum Schutz der menschlichen Haut

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