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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kompresse für laryngektomierte
und tracheotomierte Patienten, bestehend aus einem flachen Gebilde
mit einer Öffnung zum Durchführen einer Trachealkanüle oder
eines Trachealtubus.
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Laryngektomierte,
d. h. Personen, deren Kehlkopf entfernt wurde, und Tracheotomierte,
d. h. Personen, bei welchen ein Luftröhrenschnitt vorgenommen
wurde, benötigen nach der Operation laryngo-tracheale Hilfsgeräte
bzw. Instrumente zur Regelung der Zufuhr und Ableitung von Atemluft.
Derartige Hilfsgeräte sind insbesondere Trachealkanülen
und Trachealtuben. Zur Unterfütterung und Abpolsterung derselben
sowie zum Auffangen von Schleim oder Sekreten finden Kompressen
Verwendung. Derartige Kompressen sind unter dem Begriff Tracheal-Kompresse
bekannt.
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Außerdem
werden Mittel zum Schutz vor Feuchtigkeit durch die austretenden
Sekrete eingesetzt. So genannte Billroth-Lätzchen dienen
dabei insbesondere als Durchfeuchtungsschutz, und werden in Verbindung
insbesondere mit einlagigen Tracheal-Kompressen eingesetzt.
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Gattungsgemäße
Kompressen sind beispielsweise aus
DE 201 06 113 U1 bekannt. Tracheal-Kompressen
weisen üblicherweise Breiten von 80 mm bis etwa 150 mm
und Längen von 80 mm bis etwa 200 mm auf. Durch die im
Wesentlichen rechteckige Ausbildung derselben, welche sich auch
bei Billroth-Lätzchen wieder findet, wird einerseits ein recht
großer Hautbereich um die Operationsstelle herum bedeckt,
so dass hier die Hautatmung großflächig behindert
ist und es oftmals zu Rötungen und Reizungen kommt. Zudem
legen sich die aus dem Stand der Technik bekannten Kompressen nicht
glatt an den Hals der Operierten an, so dass einerseits die Saugwirkung
derselben durch Verringerung der Saugfläche durch mangelhaften
Kontakt derselben mit dem zu schützenden Hautbereich reduziert
wird. Andererseits ist aus ästhetischen Gesichtspunkten von
den Operierten gewünscht, dass ein Abstehen der Kompressen
vermieden wird.
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In
der
DE 20 2005
001 131 U1 ist eine Kompresse mit einem flächigen
Körper und einer Öffnung beschrieben.
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Hier
sind verschiedenen Kompressenformen dadurch gekennzeichnet, dass
der untere und/oder der obere Randbereich zumindest teilweise eine
Außenkontur mit mindestens einem ersten Radialelement mit
einem Radius R von kleiner als 10 cm aufweist.
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Sämtliche
Kompressen besitzen keine Tropfenform mit Haltebandaussparung. Dadurch
wird der Tragekomfort eingeschränkt.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kompresse,
insbesondere für Laryngektomierte und Tracheotomierte,
zur Verfügung zu stellen, welche die vorstehenden, aus
dem Stand der Technik bekannten Nachteile nicht aufweist.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß eine
Kompresse aus einer Fläche gebildet, in deren Kern ein
Schaumstoffmaterial, eingebettet in Veloursmaterial, vorhanden ist.
Diese Fläche ist in Tropfenform mit einem angedeuteten
Haltebandstreifen und einer Öffnung zum Durchführen
einer Trachealkanüle oder eines Trachealtubus ausgebildet. Der
Halsbereich ist mit einem Radius größer als 11 cm
ausgebildet.
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Durch
die radiale Ausbildung der Außenkontur der erfindungsgemäßen
Kompressen im oberen Randbereich wird einerseits erreicht, dass
für die Aufnahme von Schleim oder Sekreten nicht benötigte Bereiche,
beispielsweise des Saugkörpers der Kompresse, entfallen,
wodurch sich die gesamte Fläche des Saugkörpers
verringert, ohne ihre Funktion einzubüßen. Hierdurch
wird der mögliche Bereich von Hautrötungen oder
sonstigen Hautreizungen verkleinert, was den Operierten zugute kommt.
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Des
weiteren wird durch die erfindungsgemäßen Kompressen
mit Radialelement mit den vorgesehenen Radien größer
11 cm eine so gut wie vollflächige Anlage der erfindungsgemäßen
Kompressen um den operierten Bereich am Hals der Operierten erzielt,
so dass die gesamte Saugkörperfläche zur Aufnahme
von Schleim und Sekreten zur Verfügung steht und eine gleichmäßige
Unterfütterung der Trachealkanülen bzw. -tuben
erreicht wird.
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Durch
die Gestaltung im oberen Bereich mit Radius größer
11 cm und Haltebandstruktur kann die Außenkontur sehr variabel
ausgestaltet werden, so dass unter ästhetischen Gesichtspunkten
angepasste Kompressen je nach Wunsch zur Verfügung gestellt
werden können.
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Unter
Kompressen im Sinne der vorliegenden Erfindung werden insbesondere
Trachealkompressen, aber auch Feuchtigkeitsschutze wie Billroth-Lätzchen,
oder deren Kombinationen, verstanden.
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Die
erfindungsgemäße Kompresse kann in verschiedensten
Ausführungen ausgeführt werden. Dies kann insbesondere
ein- oder mehrkammerig, ein- bzw. mehrlagig oder aber kaschiert
oder unkaschiert erfolgen.
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Dabei
kann die dem Körper zugewandte Seite eine Aluminiumbedampfung
oder eine Prägung, ggf. in Kombination mit einer Aluminiumbedampfung, aufweisen.
Bei der Ausbildung als mehrkammerige Kompresse können auch
unterschiedliche Materialien für den Körper Verwendung
finden, für die körpernahe und die körperferne
Seite, wobei die verschiedenen Materiallagen an den Seiten mit einer Längsnaht
miteinander verbunden sind. Hier sind auch andere Möglichkeiten
der Verbindung vorstellbar, beispielsweise durch Prägung,
Klebung oder ähnliches.
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Um
die Öffnung zum Durchführen insbesondere von Trachealkanülen
bzw. -tuben können Quer- oder Sternstanzungen angebracht
werden, welche die Anbringung der Kompressen erleichtern. Zudem kann
ein in aller Regel zum oberen Rand der Kompresse hin geführter
Schlitz, senkrecht, gewinkelt oder aber geschwungen oder aber in
jeder anderen Art ausgebildet, angeordnet sein, so dass es bei der Anlage
und dem Wechsel der Kompresse nicht notwendig ist, stets die Trachealkanüle
bzw. -tube zu entfernen.
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Insbesondere
die körperferne Seite der erfindungsgemäßen
Kompresse kann dabei aus einem Material mit einer höheren
Stabilität und Festigkeit ausgeführt werden, um
der Trachealkanüle bzw. -tube einen sicheren Halt zu vermitteln.
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Als
Materialien werden, insbesondere aus dem Stand der Technik bekannt,
Vliesmaterialien eingesetzt, speziell jene im Airlaid-Verfahren
hergestellte, und die Kompressen können in unterschiedlich farblichen
Ausgestaltungen, beispielsweise in Weiß oder in einer dem
jeweiligen Träger angepassten Hautfarbe, ausgeführt
sein.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Kompresse ist der obere Radialbereich größer als
11 cm ausgebildet.
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Im
Radialbereich ist die Kontur eines Haltebandes ausgearbeitet. Abgehend
von der Haltebandkontur wird die Kompresse als Tropfenform ausgebildet,
was den Tragekomfort beim Patienten erhöht.
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Weiterhin
wird eine verbesserte Greifbarkeit verwirklicht und ästhetische
Gesichtspunkte durch die vorteilhafte Ausbildung der Außenkontur
positiv beachtet. Des Weiteren wird durch die ausgeprägte Haltebandkontur
im oberen Radialbereich eine bessere Abpolsterung des Kanülentragebandes
erreicht.
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Die
vorliegende Erfindung kann Verwendung finden als Tracheal-Kompresse
oder Feuchtigkeitsschutz, speziell für Tracheotomierte
und Laryngektomierte, insbesondere als Billroth-Lätzchen,
oder deren Kombinationen.
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Diese
und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der
folgenden Figuren näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1:
eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Kompresse als Tracheal-Kompresse
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2:
eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Tracheal-Kompresse mit Kaschierfolie.
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- 1
- Kompresse
- 2
- Radialbereich
- 3
- Bohrung
- 4
- Haltebandkontur
- 5
- Radius
- 6
- Abrundung
- 7
- Tropfenform
- 8
- Velours
- 9
- Schaumstoff
- 10
- Schlitz
- 11
- Spalt
- 12
- Kaschierfolie
- 13
- Klettband
- 14
- Öffnung
- 15
- Verbindung
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1 zeigt
eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnete erfindungsgemäße
Kompresse (1), als Tracheal-Kompresse ausgebildet.
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Diese
besitzt einen flächigen Körper, als Saugkörper
ausgebildet. Der Saugkörper besteht aus Schaumstoff (9),
welcher beidseitig mit Velours (8) beschichtet ist.
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Im
flächigen Körper ist eine Bohrung (3)
mit Schlitzen (10) zum Durchführen einer Trachealkanüle
oder eines Trachealtubus ausgearbeitet.
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Die
flächige Kompresse (1) besitzt im oberen Bereich
einen Radialbereich (2), der größer als
11 cm ist. Im Radialbereich (2) wurde eine Haltebandkontur (4)
mit Radien (5) und Abrundungen (6) geformt.
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Der
untere Randbereich ist, ausgehend von der Haltebandkontur (4),
als Tropfenform (7) ausgebildet.
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Die
Kompresse hat eine Breite von 100 mm und eine Länge von
140 mm.
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Durch
die spezielle Ausgestaltung der Tropfenform (7) wird im
oberen Bereich die Haltebandkontur (4) gebildet, welche
beim An- und Ablegen der Kompresse (1) eine verbesserte
Greifbarkeit ergibt sowie eine bessere Abpolsterung mit dem Kanülenhalteband
ermöglicht.
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Die 2 zeigt
eine zweite Ausführungsform der Kompresse (1)
mit einer Feuchtigkeitsabweisenden Kaschierfolie (12).
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Weiterhin
ist die Öffnung (14) mit einem Spalt (11)
bis zum Radialbereich (2) ausgearbeitet. Zur Sicherung
des Spaltes (11) und zur besseren Trachealkanülenfixierung
wird ein Klettband (13) mit einer stoffschlüssigen
Verbindung (15) auf dem Velours (8) befestigt.
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Zum
Arretieren des Spaltes (11) wird das Klettband (13)
mit dem Velours (8) formschlüssig verbunden.
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Zum
Entfernen der Kompresse wird das Klettband gelöst und die
Kanüle, ohne sie selbst zu entfernen, durch den geöffneten
Spalt (11) gezogen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 20106113
U1 [0004]
- - DE 202005001131 U1 [0005]