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DE20106036U1 - Rückhaltesystem in Behindertentransportkraftwagen - Google Patents

Rückhaltesystem in Behindertentransportkraftwagen

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DE20106036U1
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DE
Germany
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restraint system
frame
securing
wheelchair
struts
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BIEBER HANS JUERGEN
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BIEBER HANS JUERGEN
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Description

28. Februar 2001
Rückhaltesystem in Behindertentransportkraftwaaen
Die Erfindung bezieht sich auf ein Rückhaltesystem in Behindertentransportkraftwagen, mit einen Rollstuhl bei Fahrbetrieb und bei Unfällen sichernden Halteelementen, und mit am Kraftwagen ausgebildeten, den Rollstuhl sichernden Verankerungen .
Ein Rückhaltesystem mit den eingangs genannten Merkmalen ist allgemein bekannt. Die bekannten Halteelemente greifen direkt an den Verankerungen an, die Teile der Fahrzeugstruktur oder integrierte Stützelemente sind. Infolgedessen leiten die Halteelemente die im normalen Fahrbetrieb sowie bei Unfällen auftretenden Kräfte direkt in die Verankerungen ein. Andererseits ist es aber erforderlich, die betreffende Konstruktion stets zur Verfügung zu halten, um einen Behindertentransport durchführen zu können. Infolgedessen sind für den Behindertentransport spezielle Fahrzeuge erforderlich, die das vorbeschriebene bekannte Rückhaltesystem zur Verfügung stellt.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Rückhaltesystem mit den eingangs genannten Merkmalen so zu verbessern, daß es auch in Kraftwagen angewendet werden kann, die nicht ständig für den Behindertentransport mit einem kompletten Rückhaltesystem ausgerüstet sein sollen.
Die vorstehende Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Halteelemente an einem Sicherungsgestell befestigt sind, in das der Rollstuhl einbringbar ist und das an den Verankerungen ausbaubar befestigt ist.
Für die Erfindung ist von Bedeutung, daß ein Sicherungsgestell vorhanden ist, mit dessen Hilfe die erforderlichen Rückhalteaufgaben erfüllt werden können, das bedarfsweise aber auch in einfacher Weise aus- bzw. einbaubar ist. Hierzu ist von besonderem Vorteil, daß der Rollstuhl in das Sicherungsgestell einbringbar ist, nämlich insbesondere einfahrbar. Bei eingebautem Sicherungsgestell ist also die Zuladung des Behinderten in derselben Weise durchführbar, nämlich durch Hineinschieben und/oder Hineinheben, so daß das Sicherungsgestell den Ladevorgang in keiner Weise beeinträchtigt. Andererseits hinaus kann das Sicherungsgestell aber dazu dienen, zusätzliche Sicherungsaufgaben des Behinderten zu übernehmen, die von dem bekannten Rückhaltesystem nicht geleistet werden können.
Vorteilhafterweise kann das Rückhaltesystem so ausgebildet werden, daß das Sicherungsgestell einen auf einem Boden des Kraftwagens aufliegenden Bodenauflagerahmen hat, an dem die Halteelemente befestigt sind und der mit Befestigungsmitteln versehen ist. Der Bodenauflagerahmen dient der Befestigung des Sicherungsgestells an für eine solche Befestigung vorbestimmten Stellen des Bodens des Kraftwagens und kann dabei für viele Kraftwagentypen ausgebildet werden, bei denen die Befestigungsstellen unterschiedlich positioniert sind.
Der Bodenauflagerahmen kann eine dementsprechende Vielzahl von Angriffsstellen aufweisen. Er kann darüber hinaus auch an den Boden des Kraftwagens formschlüssig angepaßt sein, um die Verankerungen zu entlasten. Ferner kann er an unterschiedlichen Stellen mit Befestigungsmitteln versehen sein, an denen die Halteelemente befestigt sind. Die Befestigungsmittel können an unterschiedlichen Stellen des Bodenauflagerahmens ausgebildet sein, um eine entsprechende Variabilität bei der Anwendung unterschiedlicher Rollstühle zu haben.
Es ist vorteilhaft, das Rückhaltesystem so auszubilden, daß das Sicherungsgestell Durchstecklöcher von in die Verankerungen einschraubbaren Befestigungsschrauben aufweist. Da-
mit ergibt sich eine konstruktiv einfache Möglichkeit zur Verbindung des Sicherungsgestells mit dem Boden des Kraftwagens .
Eine bevorzugte Ausführungsform des Rückhaltesystems zeichnet sich dadurch aus, daß das Sicherungsgestell einen einfahrseitig mit einem schwenkbaren Tor versehenes, den Rollstuhl allseitig umgebendes Gitter mit Gestellstreben aufweist. Der aus Gestellstreben ausgebildete Rahmen sichert den Rollstuhl allseitig und kann zusätzliche Sicherungs- und Befestigungsmöglichkeiten bieten. Das Tor dient dem einfachen Einbringen des Rollstuhls in das einen seitlichen Käfig bildende Sicherungsgestell. Mit Hilfe des Tors ist es möglich, den Rollstuhl durch Einfahren in das Innere des Sicherungsgestells einzubringen.
Um den Behinderten insbesondere im Schulterbereich zusätzlich zu sichern, ist das Rückhaltesystem so auszubilden, daß das Sicherungsgestell beidseitig des Tors je eine Vertikalstrebe hat, von der ausgehend sich jeweils eine im Schulterbereich auf Schulterhöhe verlaufende Schulterstrebe zu einem Frontende des Sicherungsgestells erstreckt.
Damit das Rückhaltesystem stabiler ist, kann es so ausgebildet werden, daß die Schulterstreben etwa auf Brusthöhe von einer Frontquerstrebe miteinander verbunden sind. Insbesondere in Bezug auf die Fahrtrichtung des Kraftwagens gesehene Querbelastungen des Sicherungsgestells können dadurch besser abgefangen werden.
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Des weiteren ist zu bevorzugen, das Rückhaltesystem so auszubilden, daß die Schulterstreben und/oder Frontquerstreben mit Aufpralldämmpolstern und/ oder mit Airbags ausgestattet sind. Die Aufpralldämmpolster bieten zusätzlich zu angewendeten Sicherungsgurten Sicherheiten gegen Verletzung. Mit einem oder mehreren Airbags können Kopf- und/oder Oberkörperbewegungen des Behinderten im Unfallfall positionsgesichert
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werden, was von besonderer Bedeutung ist, da Behinderte häufig geschwächte Muskulatur aufweisen, was zu besonders schweren Beeinträchtigungen des Körpers bei stoßartig auftretenden Belastungen führen kann.
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Es ist allgemein bekannt, bei Behindertentransporten Stützeinrichtungen anzuwenden, die im Rückprallfall wirken. Ein normgerechter Behindertentransport erfordert eine solche Stützeinrichtung, die nur an einem speziellen Behindertentransportkraftwagen ausgebildet werden kann, wenn normale Rollstühle zum Behindertentransport angewendet werden sollen. Wird nun das Rückhaltesystem so ausgebildet, daß ein Tor des Sicherungsgestells mit einer einen Kopf und/oder einen Rücken im Rückprallfall abfangenden Stützeinrichtung versehen ist, so erübrigt sich für den Behindertentransport die Anwendung eines speziellen Behindertentransportkraftwagens. Vielmehr kann mit Hilfe des Rückhaltesystems mit den vorgenannten Merkmalen ein normaler, die erforderliche Transporthöhe aufweisender Kraftwagen eingesetzt werden, um den Behindertentransport unter Zuhilfenahme des beschriebenen Sicherungsgestells und eines normalen Rollstuhls durchzuführen.
Eine verbesserte Stabilität des Rückhaltesystems wird dadurch erreicht, daß ein oberes Ende jeder Vertikalstrebe mit einer Diagonalstrebe, die bedarfsweise auflagerahmenseitig zu ihr vertikale Stützstreben aufweist, an einem Frontende des Sicherungsgestells abgestützt ist. Die Diagonalstrebe führt insbesondere bei in Fahrtrichtung stoßartig auftretenden Belastungen zu einer Versteifung. Die Diagonalstrebe kann ihrerseits bedarfsweise abgestützt werden, nämlich mit zu ihr vertikalen Stützstreben, die ihrerseits am Bodenauflagerahmen und/oder an den vertikalen Torstreben abgestützt sind.
Das Rückhaltesystem kann auch so ausgebildet werden, daß den transportierten Behinderten sichernde Sicherheitsgurte vorhanden sind, die an dem Sicherungsgestell befestigt sind.
Das Sicherungsgestell ist in diesem Fall ein Bauteil, das
einen normgemäßen Behindertentransport ermöglicht, ohne dazu besonders mit Sicherheitsgurten ausgestaltete Rollstühle anwenden zu müssen. Vielmehr können herkömmliche Rollstühle benutzt werden und die erforderlichen Sicherheitsgurte sind Bestandteil des Rückhaltesystems.
Das Rückhaltesystem kann auch zur Erleichterung der Beladung des Kraftwagens dahibgend ausgestaltet werden, daß mit dem Sicherungsgestell eine mehrteilige klappbare Auffahrrampe verstellbar zusammengebaut ist. Die Auffahrrampe ermöglicht das Aufschieben des mit dem Behinderten besetzten Rollstuhls auf die Transportfläche bzw. in das Sicherungsgestell des Kraftwagens. Nach der Be- oder Entladung kann die Auffahrrampe zusammengeklappt und gemeinsam mit dem Sicherungsgestell mittels des Kraftwagens transportiert werden.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des Rückhaltesystems bezüglich der Auffahrrampe wird dadurch erreicht, daß die Auffahrrampe mit dem Bodenauflagerahmen teleskopiert und mindestens zwei zieharmonikaartig, dem schwenkbaren Tor parallel faltbare Rampenteile aufweist. Infolgedessen läßt sich die Auffahrrampe dicht an das Sicherungsgestell heranbringen und es läßt sich infolge seiner zieharmonikaartig gefalteten Rampenteile ein kleines Packmaß nahe dem schwenkbaren Tor erreichen, so daß die gesamte Länge des Sicherungsgestells einschließlich Auffahrrampe hinreichend gering ist, um herkömmliche Kraftwagen mit dem Rückhaltesystem einsetzen zu können.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig.l: eine schematisierte Seitenansicht einer
Ausführungsform der Erfindung,
Fig.2 die Ansicht A der Fig.l,
Fig.3 eine vereinfachte Schnittdarstellung III-III
der Fig.2, und
Fig.4 eine schematisierte Schnittdarstellung IV-IV
der Fig.3.
Die Fig. 1,2 zeigen einen herkömmlichen Rollstuhl 10, in dem ein Behinderter 30 sitzt. Der Rollstuhl 10 ist in einem Behindertentransportkraftwagen angeordnet, von dem lediglich der Boden 14 schematisch dargestellt ist. Die Fahrtrichtung des Kraftwagens ist entgegen der Richtung des mit A bezeichneten Pfeils.
Der Rollstuhl 10 mit dem Behinderten 3 0 befindet sich innerhalb eines Sicherungsgestells 13, das einen Schutzkäfig bildet. Das Sicherungsgestell 13 besteht aus einer Vielzahl von Streben, die zu einem mit einem Tor 19 versehenen Gitter zusammengebaut sind, das auf einem Bodenauflagerahmen 15 aufgebaut ist.
Die Form des Bodenauflagerahmens ergibt sich aus Fig.3. Der Bodenauflagerahmen 15 hat die Form eines U, das entgegen der Fahrtrichtung des Kraftwagens offen ist. An seinem offenen Ende ist das U mit dem Tor 19 verschlossen. Es sind zwei einander parallele Längsstreben 35 vorhanden, die aus Stabilitätsgründen jeweils einen winkelförmigen Querschnitt aufweisen. Frontseitig, also in Fahrtrichtung, sind die Längsstreben 3 5 von einer Frontstrebe 3 6 miteinander verbunden. Die Längsstreben 35 und die Frontstrebe 3 6 bilden einen flachen Rahmen, der auf dem Boden 14 des Kraftwagens aufliegt. Infolge der schematisierten Darstellung ist der Boden flach. Die Längsstreben 3 5 und die Frontstrebe 3 6 können jedoch auch beispielsweise aus Stabilitätsgründen ausgebildete Profilierungen des Bodens 14 eben überspannen. Sie können allerdings auch einer etwaigen Profilierung des Bodens angepaßt sein, um bodenparallel formschlüssig mit dem Boden verbunden zu sein.
Es erfolgt eine Verbindung des Sicherungsgestells 13 bzw. des Bodenauflagerahmens 15 mit dem Boden 14 mittels meh-
rerer Durchstecklöcher 17, die jeweils an den Enden der Längsstreben 35 ausgebildet sind. In Fig.4 ist eine beispielsweise Querschnittsausbildung einer derartigen Verankerung des Sicherungsgestells am Boden 14 dargestellt. Die Längsstrebe 3 5 liegt flach auf dem Boden 14 auf, der an seiner Unterseite 14' mit einem Versteifungsblech 37 versehen ist, das eine daran befestigte Gewindemutter 3 8 trägt. Die Mutter 38 und das Versteifungsblech 37 bilden mit dem Boden 14 eine stabile Verankerung 12, gemeinsam mit einer in die Befestigungsmutter 3 8 eingedrehten Befestigungsschrauben 18, die den Längsträger 3 5 fest gegen den Boden 14 spannt. Die Anordnung der Durchstecklöcher 17 und/oder die Ausbildung der Längsträger 35 kann/können an die Ausbildung des Kraftwagens angepaßt werden, in dem das Sicherungsgestell 13 angewendet werden soll. Es ist beispielsweise möglich, eine Vielzahl von Durchsteckbohrungen 17 anzuwenden, um eine Anpassung an die Vorgaben zu erzielen, die durch unterschiedliche Ausgestaltungen der Kraftwagen bedingt sind.
Die Längsträger 3 5 sind kraftwagenendseitig mit Vertikalstreben 39 versehen, an deren oberen Enden 39' je eine Diagonalstrebe 28 ansetzt, die geradlinig mit dem Vorderende der zugehörigen Längsstrebe 35 bzw. mit der Frontstrebe 3 6 in nicht dargestellter Weise verbunden ist. In der Nähe des Frontendes 23 des Sicherungsgestells 13 sind die beiden Diagonalstreben 2 8 mit einer unteren Querstrebe 2 0 miteinander verbunden. Von den Diagonalstreben 28 erstrecken sich vertikal rückwärts auflagerahmenseitig angeordnete Stützstreben 29, von denen zwei auf derselben Seite angeordnete mit einer Längsstrebe 35 verbunden sind, während eine an einer Vertikalstrebe 39 angreift.
Oberhalb jeder Diagonalstrebe 28 ist eine Schulterstrebe 22 angeordnet. Jede Schulterstrebe 22 erstreckt sich vom oberen Ende 39' der Vertikalstrebe 39 zunächst flach abfallend auf Schulterhöhe im Schulterbereich des Behinderten 3 0 und verläuft von einem Winkelscheitel 40 steiler bis
&Mgr; &Kgr;. &Ggr;':!.
zum Frontende 23, wo sie mit der Frontstrebe 36 im Bereich der Enden der Längsstreben 35 fest verbunden sind.
An den in Fahrtrichtung hinteren Enden der Längsstreben 3 5 ist eine Tor 19 gebildet, bestehend aus vertikalen Torstreben 21 parallel zu jeder Vertikalstrebe 39. Eine, in Fig. 3 linke Torstrebe 21 bildet eine Drehachse für eine Schwenkbewegung des Tors 19 in Pfeilrichtung 41. Das Tor 19 besteht aus geraden Stangen, die einen geschlossenen Rahmen bilden. Etwa in der Mitte ist eine stabilisierende Torquerstrebe 42 ausgebildet.
Das Tor 19 ist insgesamt so stabil ausgebildet, daß es eine Stützeinrichtung 27 zu tragen vermag, die den Rücken und den Kopf des Behinderten 3 0 abzustützen vermag, wenn der Rollstuhl 10 in der dargestellten Lage ist. Beim Öffnen des Tors 19 wird diese Stützeinrichtung 27, die in Fig.3 nicht dargestellt wurde, aus der Toröffnung des Sicherungsgestells 13 herausgeschwenkt und behindert das Be- und Entladen des Sicherungsgestells 13 nicht.
Damit der Rollstuhl 10 während der Fahrt des Kraftwagens seine Stellung nicht verändern kann, sind Halteelemente 11 vorgesehen. Die Halteelemente 11 sichern die Stellung des Rollstuhls bei Fahrbetrieb und bei Unfällen gegen jegliches Verrollen in Fahrtrichtung und entgegen der Fahrtrichtung. Die in Fig.l hinten dargestellten Haltevorrichtungen sind beispielsweise Haltegurte, die mit einem Ende an einer rollstuhlfesten Haltestelle 43 fest verbunden sind, jedoch von dieser gelöst werden können. Die anderen Enden der Haltegurte 11 sind beispielsweise an den in Fig.3 schematisch dargestellten Befestigungsmitteln befestigt, z.B. mit einem nicht dargestellten Beschlag, der in ein Beschlaghalteloch 44 eines Befestigungsmittels 16 eingreift, das als eine mit einer Längsstrebe 35 fest verbundene Halteöse ausgebildet ist. Für jedes Haltemittel 11 ist ein Befestigungsmittel 16 vorhanden. Das gilt auch für die frontseitigen Haltemittel 11 der Fig.l,
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die außerdem an einer frontseitigen Haltestelle 45 des Rollstuhls angreifen.
Mit den Halteelementen 11 ist der Rollstuhl 10 gegen Bewegungen in Fahrtrichtung und entgegen der Fahrtrichtung des Kraftwagens gesichert. Darüber hinaus ist eine Sicherung des Behinderten 3 0 erforderlich. Diese erfolgt in herkömmlicher Weise mit Sicherheitsgurten 31. Fig.2 zeigt unten einen Bekkengurt und oben einen Schultergurt. Beide Gurte 31 sind an den Haltestellen 43 und/oder an anderen Haltestellen befestigt. Sofern die Haltestellen nicht Bestandteil des Rollstuhls 10 sind, können die Sicherheitsgurte 31 vorzugsweise am Sicherungsgestell 13 befestigt werden. Fig.2 zeigt einen gestrichelten Verlauf 46 eines Trums des oberen Sicherheitsgurtes 31 von einem Umlenkstück 47 zu einer Gestellhaltestelle 48. Eine solche Gestellhaltestelle 48 ist Bestandteil des Sicherungsgestells 13, so daß es keiner Vorrichtung bedarf, um einen Sicherheitsgurt 31 am Kraftwagen zu befestigen.
Die Wirkung der Sicherheitsgurte wird durch die Käfigwirkung des Sicherungsgestells 13 ergänzt, das insbesondere Querbewegungen des Rollstuhls und des Behinderten abfangen kann.
Um den Rollstuhl 10 in das Gestell 13 hinein und aus diesem heraus bewegen zu können, genügt es an sich, ihn beim Einladen anzuheben und ihn durch das offene Tor 19 hineinzurollen. Es ist aber vorteilhaft, wenn statt des Anhebens des Rollstuhls mit dem Behinderten 30 ein Hinaufrollen auf einer Rampe möglich wäre. Eine solche Rampe ist jedoch üblicherweise sperrig und wird nur bei Spezialtransportkraftwagen angewendet. Bei Kraftwagen, die für solche Behindertentransporte nicht gedacht sind, ist es aber gleichwohl denkbar, eine Rampe anzuwenden. Fig.l zeigt, daß mit der aus den Rampenteilen 33,34 bestehenden Auffahrrampe 32 ein erheblicher Niveauunterschied überwunden werden kann. Auf der ausgeklapp-
&iacgr; jK.j &Pgr;·:·.:"
&iacgr;&ogr;
ten Auffahrrampe 32 kann der Rollstuhl rollend bewegt werden, wobei zumindest der Kraftaufwand erheblich geringer ist, wenn das Hinaufrollen nicht gar von einer einzigen Person besorgt werden kann. Letzteres ist mit größerer Sicherheit wahrscheinlich, wenn der Rollstuhl motorisiert ist, da dann unterstützende Motorkraft wirken kann.
Um das Packmaß der Auffahrrampe 32 so klein wie möglich zu halten, besteht diese aus zwei zieharmonikaartig faltbaren Rampenteilen 33,34, deren Klappbarkeit aus der mit ausgezogenen Strichen dargestellten Zwischenstellung der beiden Rampenteile 33,34 ersichtlich ist. Die Rampenteile 33,34 können senkrecht aneinander geklappt werden und dann noch gegen das Tor 19 geschoben werden, weil die Auffahrrampe mit dem Bodenauflagerahmen 15 teleskopiert. Die konstruktive Ausbildung des Teleskops ist nicht dargestellt, da hierfür herkömmliche konstruktive Mittel eingesetzt werden können. Infolge des Teleskopierens kann der Abstand 49 vollständig zum Verschwinden gebracht werden, so daß die Auffahrrampe 32 zusammengeklappt am Tor 19 dicht anliegt, an dem sie befestigt werden kann.
Das Sicherungsgestell 13 kann dazu herangezogen werden, die Sicherung des Behinderten 3 0 gegenüber einer üblichen Rollstuhlbefestigung in einem Behindertentransportkraftwagen zu verbessern. Hierzu werden beispielsweise Aufpralldämmpolster 25 angewendet. Die Fig.1,2 zeigen solche Polster 25 im Bereich der Schulterstreben 22 auf Höhe des Behinderten 3 0 und auch die Frontquerstrebe 24 weist ein solches Aufpralldämmpolster 25 auf, beispielsweise gegen Aufschlagen des Kopfes. Vor allem aber ist das Aufpralldämmpolster 25 ein Behälter für einen Airbag 26, der bei Aufprall ausgelöst wird und die in Fig.l dargestellte Form annehmen kann, in der der Körper des Behinderten 3 0 fixiert wird, so daß insbesondere ein Vorwärtsschlagen des Kopfes und ein anschließender Rückprall weitgehend verhindert werden. Jedenfalls wird die Verletzungsgefahr erheblich herabgesetzt.

Claims (12)

1. Rückhaltesystem im Behindertentransportkraftwagen, mit einen Rollstuhl (10) bei Fahrbetrieb und bei Unfällen sichernden Halteelementen (11), und mit am Kraftwagen ausgebildeten, den Rollstuhl (10) sichernden Verankerungen (12) dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (11) an einem Sicherungsgestell (13) befestigt sind, in das der Rollstuhl (10) einbringbar ist und das an den Verankerungen (12) ausbaubar befestigt ist.
2. Rückhaltesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsgestell (13) einen auf einem Boden (14) des Kraftwagens aufliegenden Bodenauflagerahmen (15) hat, an dem die Halteelemente (11) befestigt sind und der mit Befestigungsmitteln (16) versehen ist.
3. Rückhaltesystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsgestell (13) Durchstecklöcher (17) von in die Verankerungen (12) einschraubbaren Befestigungsschrauben (18) aufweist.
4. Rückhaltesystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsgestell (13) einen einfahrseitig mit einem schwenkbaren Tor (19) versehenes, den Rollstuhl (10) allseitig umgebendes Gitter mit Gestellstreben aufweist.
5. Rückhaltesystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsgestell (13) beidseitig des Tors (19) je eine Vertikalstrebe (39) hat, von der ausgehend sich jeweils eine im Schulterbereich auf Schulterhöhe verlaufende Schulterstrebe (22) zu einem Frontende (23) des Sicherungsgestells (13) erstreckt.
6. Rückhaltesystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schulterstreben (22) etwa auf Brusthöhe von einer Frontquerstrebe (24) miteinander verbunden sind.
7. Rückhaltesystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schulterstreben (22) und/oder Frontquerstreben (24) mit Aufpralldämmpolstern (25) und/ oder mit Airbags (26) ausgestattet sind.
8. Rückhaltesystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Tor (19) des Sicherungsgestells (13) mit einer einen Kopf und/oder einen Rücken im Rückprallfall abfangenden Stützeinrichtung (27) versehen ist.
9. Rückhaltesystem nach einem oder mehreren Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein oberes Ende (39') jeder Vertikalstrebe (39) mit einer Diagonalstrebe (28), die bedarfsweise auflagerahmenseitig zu ihr vertikale Stützstreben (29) aufweist, an einem Frontende (23) des Sicherungsgestells (13) abgestützt ist.
10. Rückhaltesystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß den transportierten Behinderten (30) sichernde Sicherheitsgurte (31) vorhanden sind, die an dem Sicherungsgestell (13) befestigt sind.
11. Rückhaltesystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Sicherungsgestell (13) eine mehrteilige klappbare Auffahrrampe (32) verstellbar zusammengebaut ist.
12. Rückhaltesystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffahrrampe (32) mit dem Bodenauflagerahmen (15) teleskopiert und mindestens zwei zieharmonikaartig, dem schwenkbaren Tor (19) parallel faltbare Rampenteile (33, 34) aufweist.
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