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DE102004002106B3 - Kopfstützensystem für einen Rollstuhl - Google Patents

Kopfstützensystem für einen Rollstuhl Download PDF

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DE102004002106B3
DE102004002106B3 DE102004002106A DE102004002106A DE102004002106B3 DE 102004002106 B3 DE102004002106 B3 DE 102004002106B3 DE 102004002106 A DE102004002106 A DE 102004002106A DE 102004002106 A DE102004002106 A DE 102004002106A DE 102004002106 B3 DE102004002106 B3 DE 102004002106B3
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wheelchair
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English (en)
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Elmar Haudel
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GM Global Technology Operations LLC
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Opel Eisenach GmbH
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kopfstützensystem (1) für einen Rollstuhl (2), der in einem Kraftfahrzeug (3) positionierbar ist, das heckseitig eine um eine Drehachse (4) verschwenkbare Rampe (5) aufweist. DOLLAR A Hierbei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Kopfstützensystem (1) an der Rampe (5) lösbar befestigbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kopfstützensystem für einen Rollstuhl, der in einem Kraftfahrzeug positionierbar ist, das heckseitig eine um eine Drehachse verschwenkbare Rampe aufweist.
  • Es ist allgemein bei der Beförderung von Rollstuhlfahrern in einem Kraftfahrzeug bekannt Kopfstützen zu verwenden, die rollstuhlseitig, beispielsweise an den Schiebegriffen des Rollstuhls, befestigt werden. Einer der Nachteile dieser Kopfstützen ist, dass diese bei einem eventuellen Crash-Fall nicht stabil genug ausgebildet sind, welches zu einer Verletzung der Rollstuhlfahrer führen kann. Ein weiterer Nachteil ist, dass derartige Kopfstützen bei Fahrdiensten bzw. Taxis vorhanden sein müssen und für jede Fahrt montiert sowie demontiert werden müssen. Hierbei können schnell Beschädigungen an den Rollstuhlgriffen durch die an den Kopfstützen angeordneten Klemmvorrichtungen entstehen.
  • In der DE 32 04 665 A1 ist ein Rückhaltesystem für einen Rollstuhl und den Rollstuhlfahrer in einem Fahrzeug beschrieben, das einen am Fahrzeugboden befestigte Stütze aufweist. Die Stütze, die sich wenigstens über die ganze Rollstuhlhöhe erstreckt, weist ein Rückenpolster und eine Kopfstütze auf. Einer der Nachteile dieses bekannten Rückhaltesystems ist, dass der Rollstuhl seitlich entlang der Stütze in die korrekte Position verschoben werden muss, welches hinsichtlich der Handhabung umständlich ist.
  • Weiterhin ist aus der DE 201 06 036 U1 ein Rückhaltesystem mit einem Kopfstützensystem für einen Rollstuhlfahrer bekannt, bei dem auf dem Boden des Kraftfahrzeuges ein Sicherungsgestell zur Aufnahme des Rollstuhls befestigt wird. Der Rollstuhl wird dabei durch Haltegurte am Sicherungsgestell festgehalten, wobei am Sicherungsgestell eine Tür zum Ein- und Ausfahren sowie zur Sicherung des Rollstuhls vorgesehen ist. Diese Lösung ist jedoch umständlich in der Handhabung und aufwendig in der Konstruktion, da die Kopfstütze an der schwenkbaren Tür angeordnet ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kopfstützensystem für einen Rollstuhl zu schaffen, der die oben genannten Nachteile vermeidet, insbesondere durch seine Einfachheit und durch einen geringen Herstellungsaufwand sich auszeichnet.
  • Die Aufgabe wird durch ein Kopfstützensystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. In den abhängigen Ansprüchen sind die vorteilhaften Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Kopfstützensystems beschrieben.
  • Erfindungsgemäß ist das Kopfstützensystem an der Rampe lösbar befestigbar. Die Rampe, die als Auffahrtsrampe für den Rollstuhl dient, steht während der Beförderung der im Rollstuhl sitzenden Person in einer im Wesentlichen senkrechten Position, wobei an der der Drehachse gegenüberliegenden Seite der Rampe (freies Ende) das Kopfstützensystem sich aufschieben lässt. Das Kopfstützensystem ist somit fahrzeugseitig anbringbar. Während des Befahrens der Rampe, bei der das freie Ende der Rampe beispielsweise auf der Straße aufliegt, ist das Kopfstützensystem nicht an der Rampe befestigt. Der Rollstuhl wird über die Rampe in den Innenraum des Kraftfahrzeuges in die gewünschte Position geführt und anschließend wird die Rampe um die Drehachse verschwenkt bis sie eine im Wesentlichen senkrechte Position einnimmt. In einer von der entgültigen Position definierten Stellung der Rampe oder im Anschluss kann das Kopfstützensystem auf das obere, freie Ende der Rampe angebracht werden, so dass das Kopfstützensystem rollstuhlunabhängig und hinsichtlich seiner Handhabung einfach montierbar ist. Die Demontage des Kopfstützensystems ist ebenfalls schnell und einfach zu bewerkstelligen. Des weiteren zeichnet sich das rampenseitig montierbare Kopfstützensystem im Vergleich zur rollstuhlseitigen Anordnung der Kopfstütze dadurch aus, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung höhere Kräfte, die in einem etwaigen Crash-Fall entstehen, aufnehmen kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Kopfstützensystem eine Kopfstütze und mindestens einen Kopfstützenträger auf. Vorzugsweise ist die im Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte Seite der Kopfstütze mit einem Polster ausgebildet. Der Kopfstützenträger, der vorzugsweise aus Metall besteht, kann beispielsweise mit der Kopfstütze kraftschlüssig und/oder formschlüssig verbunden sein. Selbstverständlich ist es in einer alternativen Ausführungsform möglich, die Kopfstütze und den Kopfstützenträger einstückig miteinander zu verbinden. Die Kopfstütze kann derart ausgebildet sein, dass diese lediglich dem Kopfbereich der im Rollstuhl sitzenden Person dient. Die Kopfstütze kann sich selbstverständlich noch weiter in Richtung Drehachse erstrecken, so dass diese erweitere (verlängerte) Stütze darüber hinaus den Lehnenbereich des Rollstuhls beziehungsweise den Rückenbereich des Rollstuhlfahrers abstützt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausfürhrungsform weist das Kopfstützensystem zwei in einem Abstand zueinander verlaufende Kopfstützenträger auf, die durch mindestens einen Querträger verbunden sind. Die Rampe kann ein Befestigungsmittel aufweisen, an das das Kopfstützensystem anordenbar ist. Hierbei kann das Kopfstützensystem eine Hakenvorrichtung umfassen, die an das Befestigungsmittel anbringbar ist und somit eine zuverlässige lösbare Befestigung des Kopfstützensystems an der Rampe gewährleistet. Des weiteren kann das Kopfstützensystem Rastmittel aufweisen, die eine vertikale Fixierung des Kopfstützensystems an der Rampe ermöglichen.
  • Das Befestigungsmittel ist zweckmäßigerweise an der dem Innenraum des Kraftfahrzeuges abgewandten Außenseite der Rampe angeordnet, an welche die Hakenvorrichtung befestigt werden kann. Die Außenseite der Rampe kann vorteilhafterweise einen Griff zum Verschwenken der Rampe aufweisen, der gleichzeitig als Befestigungsmittel dient.
  • In einer weiteren alternativen Ausführungsform ist die Hakenvorrichtung über ein elastisches Mittel mit dem Querträger verbunden. Hierbei kann das elastische Mittel beispielsweise aus Gummi bestehen. In einer weiteren denkbaren Ausführungsform kann das elastische Mittel ebenfalls als Feder ausgebildet sein. Das elastische Mittel dient im Wesentlichen dazu, eine vertikale Sicherung bzw. Fixierung des Kopfstützensystems zu erhalten. Das bedeutet, dass durch eine Ausdehnung des elastischen Mittels vorzugsweise in Richtung des Befestigungsmittels, das Kopfstützensystem am freien Ende der Rampe zuverlässig gehalten werden kann.
  • Vorzugsweise ist der Kopfstützenträger zumindest teilweise der Kontur der Rampe angepasst, so dass der Kopfstützenträger an der Außenseite und an der den Innenraum zugewandten Innenseite der Rampe anliegt. Hierbei kann der Kopfstützenträger zumindest in einem Bereich im Wesentlichen C-förmig ausgebildet sein. Der C-förmige Bereich des Kopfstützenträgers umfasst das freie Ende der Rampe sowie dessen Innen- und Außenseite zuverlässig, so dass eine gute Fixierung im Wesentlichen ohne Spiel erzielbar ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist die Rampe an der Außenseite Führungsmittel zur horizontalen Fixierung des Kopfstützensystems auf. Die Führungsmittel können hierbei als Schienen ausgebildet sein, die an der Außenseite der Rampe angeordnet sind. Die Kopfstützenträger liegen in dieser Ausführungsform direkt an den Schienen an, so dass eine seitliche (horizontale) Verschiebung des Kopfstützensystems bei einem etwaigen Seitencrash-Fall verhindert wird. Die Schienen können aus Kunststoff oder aus Metall bestehen. Alternativ dazu können die Führungsmittel aber auch als Nuten ausgebildet sein, an denen die Kopfstützenträger direkt anliegen und auch hier zur seitlichen Fixierung des Kopfstützensystems dienen.
  • Das erfindungsgemäße Kopfstützensystem ist nicht nur für Rollstühle anwendbar. Es kann auch eine Anwendung bei im Kraftfahrzeug heckseitig angeordneten Fahrzeugsitzen, beispielsweise Notsitzen benutzt werden. Wichtig dabei ist, dass der Fahrzeugsitz unmittelbar im Bereich des Kopfstützensystems positioniert ist und die Kopfstütze im Fahrbetrieb die vorgeschriebene Höhe und Abstand zum Kopf des im Fahrzeugsitz sitzenden Insassen aufweist.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung im einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in den Ansprüchen und die in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Kopfstützensystem für einen in einem Kraftfahrzeug positionierten Rollstuhl,
  • 2 eine perspektivische Ansicht des an einer Rampe befestigten Kopfstützensystems, und
  • 3 eine Seitenansicht des Kopfstützensystems gemäß 2.
  • 1 zeigt eine Schnittansicht eines Kraftfahrzeuges 3, in dem heckseitig ein Rollstuhl 2 positioniert ist. Das Kraftfahrzeug 3 weist eine Rampe 5 auf, die im dargestellten Ausführungsbeispiel sich in einer senkrechten Position befindet. Die Rampe 5 ist um eine Drehachse 4 verschwenkbar, welches durch den in 1 dargestellten Pfeil angedeutet ist. In einem festgelegten Abstand zur Rampe 5 ist eine Hecktür 17 am Kraftfahrzeug 3 angeordnet, mit der der Innenraum 13 des Kraftfahrzeuges 3 heckseitig geschlossen oder geöffnet werden kann.
  • An der der Drehachse 4 gegenüberliegenden Seite der Rampe 5 (freies Ende der Rampe 5) ist ein Kopfstützensystem 1 lösbar befestigt. Das Kopfstützensystem 1 weist hierbei eine Kopfstütze 6 und zwei Kopfstützenträger 7, 8 auf, die in einem Abstand zueinander verlaufen, welches besonders in 2 verdeutlicht ist. Die Kopfstützenträger 7, 8 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel durch zwei in einem Abstand zueinander verlaufende Querträger 9, 10 verbunden. Es ist jedoch selbstverständlich möglich, lediglich einen Querträger zu verwenden. Die Querträger 9, 10 sowie die Kopfstützenträger 7, 8 sind im Ausführungsbeispiel einstückig miteinander verbunden und bestehen aus einem Metall. Am oberen Bereich sind die Kopfstützenträger 7, 8 mit der Kopfstütze 6 durch eine Schraubverbindung verbunden. Andere kraftschlüssige und/oder formschlüssige Verbindungen sind in alternativen Ausführungsformen ebenfalls denkbar. Die Kopfstütze 6 kann in einer weiteren Alternative sich noch weiter in Richtung Drehachse 4 erstrecken und somit gleichzeitig als Kopf- und Rückenstütze für die im Rollstuhl 2 sitzende Person dienen. Die Rückenlehne des Rollstuhls 2 kontaktiert hierbei diese verlängerte Kopfstütze und kann in einem eventuellen Crashfall besser auftretende Kräfte des Oberkörpers des Rollstuhlfahrers aufnehmen.
  • Die Kopfstützenträger 7, 8, die im Wesentlichen senkrecht zur Drehachse 4 verlaufen, weisen zumindest teilweise eine der Kontur der Rampe 5 angepasste Form auf, welches insbesondere in 3 verdeutlicht ist. Wie 3 zeigt, sind die Kopfstützenträger 7, 8 zumindest in einem Bereich im Wesentlichen C-förmig ausgebildet, wobei die dem Innenraum 13 des Kraftfahrzeuges 3 abgewandte Außenseite 14 sowie die dem Innenraum 13 zugewandte Innenseite 19 der Rampe 5 direkt an den Kopfstützenträgern 7, 8 anliegen. Der Kopfstüt zenträger 7, 8 ist somit doppelwandig ausgebildet, wobei innerhalb des Kopfstützenträgers 7, 8 ein Abschnitt der Rampe 5 angeordnet ist.
  • Am Querträger 9 ist mittig ein elastisches Mittel 15 in Form eines Gummibandes angeordnet, dessen freies Ende eine Hakenvorrichtung 12 umfasst. Die Außenseite 14 der Rampe 5 weist einen bei der Bezugsziffer 11 dargestellten Griff aus Metall auf, der mit einer Querstrebe 18 ausgebildet ist. Der Griff dient zum einen zum Verschwenken der Rampe 5 von einer senkrechten Position in eine Position, bei der beispielsweise das freie Ende der Rampe 5 auf der Straße aufliegt und somit der Rollstuhl 2 aus oder in das Kraftfahrzeug 3 verschoben werden kann. Zum anderen dient der Griff als Befestigungsmittel 11 für die Hakenvorrichtung 12. Wie 2 und 3 zeigen, greift der Haken 12 in die Querstrebe 18, wodurch eine vertikale Fixierung des Kopfstützensystems 1 gesichert werden kann. Die Außenseite 14 der Rampe 5 ist hierbei mit einer Ausnehmung versehen, in der der Griff mit seinem Gehäuse hineinragt. Das Gehäuse kann beispielsweise mit der Außenseite 14 der Rampe 5 verschraubt sein. Vorzugsweise ist die Querstrebe 18 mit dem Gehäuse des Griffes einstückig verbunden. Das elastische Mittel 15 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel mit dem Querträger 9 und der Hakenvorrichtung 12 vernietet. Andere kraftschlüssige und/oder formschlüssige Verbindungen sind ebenfalls denkbar.
  • Wie 2 verdeutlicht, weist die Außenseite 14 der Rampe 5 Führungsmittel 16 in Form von Schienen auf, die mittels einer Schraubverbindung an der Rampe 5 befestigt sind. Die Schienen 16 verlaufen hierbei in einem festgelegten Abstand parallel zueinander. Die Kopfstützenträger 7, 8 liegen hierbei an den Schienen 16 an, so dass eine seitliche bzw. horizontale Fixierung des Kopfstützensystems 1 bei einem eventuellen seitlichen Aufprall gesichert werden kann. Die Schienen 16, die formschlüssig die Kopfstützenträger 7, 8 kontaktieren, sind hierbei aus Kunststoff ausgebildet und nehmen bei einem etwaigen Crash-Fall anfallende Fliehkräfte auf, so dass ein zuverlässiger Halt des Kopfstützensystems 1 gewährleistet ist. Eine Ausbildung der Schienen 16 aus Metall ist ebenfalls denkbar. Bei einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform besteht die Möglichkeit, die Außenseite 14 der Rampe 5 und/oder die Kopfstützenträger 7, 8 mit Reibflächen auszubilden, mit denen ebenfalls eine seitliche Fixierung des Kopfstützensystems 1 erzielt werden kann.
  • Wird der Rollstuhl 2 in das Kraftfahrzeug 3 hineingeführt, liegt die Rampe 5 mit ihrem freien Ende, das im vorliegenden Ausführungsbeispiel keilförmig ausgebildet ist, auf der Straße. Der Rollstuhl 2 wird entlang der Rampe 5 in den Innenraum 13 des Kraftfahrzeuges 3 hineingeschoben und in eine geeignete Position gebracht. Anschließend wird die Rampe 5 entlang der Drehachse 4 in eine im Wesentlichen senkrechte Position gebracht und beispielsweise durch eine Arretiervorrichtung in dieser Position gehalten. Während des Verschwenkens der Rampe 5 kann bereits das Kopfstützensystem 1 an das freie Ende der Rampe 5 angebracht werden. Anschließend wird die Hakenvorrichtung 12 an der Querstrebe 18 befestigt, wobei sich das elastische Mittel 15 ausdehnt und eine Kraft auf das Kopfstützensystem 1 in Richtung Drehachse 4 ausübt, wodurch eine zuverlässige vertikale Fixierung des erfindungsgemäßen Kopfstützensystems 1 bewirkt wird.
  • In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann das Kopfstützensystem 1 mit Rastmitteln ausgebildet sein, die ebenfalls für eine vertikale Positionierung und Fixierung sorgen. Des weiteren ist es denkbar, an der Kopfstütze 6 einen Verschiebemechanismus anzuordnen, wodurch die Kopfstützhöhe individuell verstellt werden kann. Selbstverständlich sind auch mehrere Kopfstützensysteme 1 in einem Abstand zueinander an der Rampe 5 lösbar befestigbar.
  • 1
    Kopfstützensystem
    2
    Rollstuhl
    3
    Kraftfahrzeug
    4
    Drehachse
    5
    Rampe
    6
    Kopfstütze
    7
    Kopfstützenträger
    8
    Kopfstützenträger
    9
    Querträger
    10
    Querträger
    11
    Befestigungsmittel
    12
    Hakenvorrichtung
    13
    Innenraum
    14
    Außenseite der Rampe
    15
    elastisches Mittel
    16
    Führungsmittel
    17
    Hecktür
    18
    Querstrebe
    19
    Innenseite der Rampe

Claims (18)

  1. Kopfstützensystem (1) für einen Rollstuhl (2), der in einem Kraftfahrzeug (3) positionierbar ist, das heckseitig eine um eine Drehachse (4) verschwenkbare Rampe (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfstützensystem (1) an der Rampe (5) lösbar befestigbar ist.
  2. Kopfstützensystem (1) nach Anspruch 1 gekennzeichnet durch eine Kopfstütze (6) und mindestens einen Kopfstützenträger (7, 8).
  3. Kopfstützensystem (1) nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch zwei in einem Abstand zueinander verlaufenden Kopfstützenträgern (7, 8), die durch mindestens einen Querträger (9, 10) verbunden sind.
  4. Kopfstützensystem (1) nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstütze (6) und der Kopfstützenträger (7, 8) einstückig miteinander verbunden sind.
  5. Kopfstützensystem (1) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstütze (6) und der Kopfstützenträger (7, 8) kraftschlüssig und/oder formschlüssig miteinander verbunden sind.
  6. Kopfstützensystem (1) nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampe (5) mindestens ein Befestigungsmittel (11) aufweist, an das das Kopfstützensystem (1) anordenbar ist.
  7. Kopfstützensystem (1) nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch eine Hakenvorrichtung (12), die an das Befestigungsmittel (11) anbringbar ist.
  8. Kopfstützensystem (1) nach einem der genannten Ansprüche gekennzeichnet durch Rastmittel, die eine vertikale Fixierung des Kopfstützensystems (1) an der Rampe (5) ermöglichen.
  9. Kopfstützensystem (1) nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampe (5) an der dem Innenraum (13) des Kraftfahrzeuges (3) abgewandten Außenseite (14) einen Griff zum Verschwenken der Rampe (5) aufweist, der als Befestigungsmittel (11) dient.
  10. Kopfstützensystem (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff aus Metall ist.
  11. Kopfstützensystem (1) nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hakenvorrichtung (12) über ein elastisches Mittel (15) mit dem Querträger (9) verbunden ist.
  12. Kopfstützensystem (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Mittel (15) aus Gummi besteht.
  13. Kopfstützensystem (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Mittel (15) eine Feder ist.
  14. Kopfstützensystem (1) nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfstützenträger (7, 8) zumindest teilweise der Kontur der Rampe (5) angepasst ist, so dass der Kopfstützenträger (7, 8) an der Außenseite (14) und an der dem Innenraum (13) zugewandten Innenseite (19) der Rampe (5) anliegt.
  15. Kopfstützensystem (1) nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfstützen träger (7, 8) zumindest in einem Bereich im Wesentlichen C-förmig ausgebildet ist.
  16. Kopfstützensystem (1) nach, einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampe (5) an der Außenseite (14) Führungsmittel (16) zur horizontalen Fixierung des Kopfstützensystems (1) aufweist.
  17. Kopfstützensystem (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel (16) als Schienen ausgebildet sind, die an der Außenseite (14) der Rampe (5) angeordnet sind.
  18. Kopfstützensystem (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel (16) als Nuten ausgebildet sind.
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CN106420195A (zh) * 2016-09-05 2017-02-22 北京三辰环卫机械有限公司 车辆

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DE20106036U1 (de) * 2001-04-06 2002-08-08 Bieber, Hans-Jürgen, 46325 Borken Rückhaltesystem in Behindertentransportkraftwagen

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8380 Miscellaneous part iii

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