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Die
Erfindung betrifft ein Kopfstützensystem für einen
Rollstuhl, der in einem Kraftfahrzeug positionierbar ist, das heckseitig
eine um eine Drehachse verschwenkbare Rampe aufweist.
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Es
ist allgemein bei der Beförderung
von Rollstuhlfahrern in einem Kraftfahrzeug bekannt Kopfstützen zu
verwenden, die rollstuhlseitig, beispielsweise an den Schiebegriffen
des Rollstuhls, befestigt werden. Einer der Nachteile dieser Kopfstützen ist,
dass diese bei einem eventuellen Crash-Fall nicht stabil genug ausgebildet
sind, welches zu einer Verletzung der Rollstuhlfahrer führen kann.
Ein weiterer Nachteil ist, dass derartige Kopfstützen bei Fahrdiensten bzw.
Taxis vorhanden sein müssen
und für
jede Fahrt montiert sowie demontiert werden müssen. Hierbei können schnell
Beschädigungen
an den Rollstuhlgriffen durch die an den Kopfstützen angeordneten Klemmvorrichtungen
entstehen.
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In
der
DE 32 04 665 A1 ist
ein Rückhaltesystem
für einen
Rollstuhl und den Rollstuhlfahrer in einem Fahrzeug beschrieben,
das einen am Fahrzeugboden befestigte Stütze aufweist. Die Stütze, die
sich wenigstens über
die ganze Rollstuhlhöhe
erstreckt, weist ein Rückenpolster
und eine Kopfstütze
auf. Einer der Nachteile dieses bekannten Rückhaltesystems ist, dass der
Rollstuhl seitlich entlang der Stütze in die korrekte Position
verschoben werden muss, welches hinsichtlich der Handhabung umständlich ist.
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Weiterhin
ist aus der
DE 201
06 036 U1 ein Rückhaltesystem
mit einem Kopfstützensystem
für einen
Rollstuhlfahrer bekannt, bei dem auf dem Boden des Kraftfahrzeuges
ein Sicherungsgestell zur Aufnahme des Rollstuhls befestigt wird.
Der Rollstuhl wird dabei durch Haltegurte am Sicherungsgestell festgehalten,
wobei am Sicherungsgestell eine Tür zum Ein- und Ausfahren sowie
zur Sicherung des Rollstuhls vorgesehen ist. Diese Lösung ist
jedoch umständlich
in der Handhabung und aufwendig in der Konstruktion, da die Kopfstütze an der
schwenkbaren Tür
angeordnet ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kopfstützensystem für einen
Rollstuhl zu schaffen, der die oben genannten Nachteile vermeidet, insbesondere
durch seine Einfachheit und durch einen geringen Herstellungsaufwand
sich auszeichnet.
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Die
Aufgabe wird durch ein Kopfstützensystem
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. In den abhängigen Ansprüchen sind
die vorteilhaften Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Kopfstützensystems
beschrieben.
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Erfindungsgemäß ist das
Kopfstützensystem an
der Rampe lösbar
befestigbar. Die Rampe, die als Auffahrtsrampe für den Rollstuhl dient, steht
während der
Beförderung
der im Rollstuhl sitzenden Person in einer im Wesentlichen senkrechten
Position, wobei an der der Drehachse gegenüberliegenden Seite der Rampe
(freies Ende) das Kopfstützensystem
sich aufschieben lässt.
Das Kopfstützensystem
ist somit fahrzeugseitig anbringbar. Während des Befahrens der Rampe,
bei der das freie Ende der Rampe beispielsweise auf der Straße aufliegt,
ist das Kopfstützensystem
nicht an der Rampe befestigt. Der Rollstuhl wird über die
Rampe in den Innenraum des Kraftfahrzeuges in die gewünschte Position
geführt und
anschließend
wird die Rampe um die Drehachse verschwenkt bis sie eine im Wesentlichen
senkrechte Position einnimmt. In einer von der entgültigen Position
definierten Stellung der Rampe oder im Anschluss kann das Kopfstützensystem
auf das obere, freie Ende der Rampe angebracht werden, so dass das
Kopfstützensystem
rollstuhlunabhängig
und hinsichtlich seiner Handhabung einfach montierbar ist. Die Demontage
des Kopfstützensystems
ist ebenfalls schnell und einfach zu bewerkstelligen. Des weiteren
zeichnet sich das rampenseitig montierbare Kopfstützensystem
im Vergleich zur rollstuhlseitigen Anordnung der Kopfstütze dadurch
aus, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung höhere Kräfte, die
in einem etwaigen Crash-Fall entstehen, aufnehmen kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist das Kopfstützensystem
eine Kopfstütze
und mindestens einen Kopfstützenträger auf. Vorzugsweise
ist die im Innenraum des Kraftfahrzeuges zugewandte Seite der Kopfstütze mit
einem Polster ausgebildet. Der Kopfstützenträger, der vorzugsweise aus Metall
besteht, kann beispielsweise mit der Kopfstütze kraftschlüssig und/oder
formschlüssig verbunden
sein. Selbstverständlich
ist es in einer alternativen Ausführungsform möglich, die
Kopfstütze und
den Kopfstützenträger einstückig miteinander
zu verbinden. Die Kopfstütze
kann derart ausgebildet sein, dass diese lediglich dem Kopfbereich
der im Rollstuhl sitzenden Person dient. Die Kopfstütze kann
sich selbstverständlich
noch weiter in Richtung Drehachse erstrecken, so dass diese erweitere
(verlängerte)
Stütze
darüber
hinaus den Lehnenbereich des Rollstuhls beziehungsweise den Rückenbereich des
Rollstuhlfahrers abstützt.
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Bei
einer vorteilhaften Ausfürhrungsform weist
das Kopfstützensystem
zwei in einem Abstand zueinander verlaufende Kopfstützenträger auf,
die durch mindestens einen Querträger verbunden sind. Die Rampe
kann ein Befestigungsmittel aufweisen, an das das Kopfstützensystem
anordenbar ist. Hierbei kann das Kopfstützensystem eine Hakenvorrichtung
umfassen, die an das Befestigungsmittel anbringbar ist und somit
eine zuverlässige
lösbare
Befestigung des Kopfstützensystems
an der Rampe gewährleistet.
Des weiteren kann das Kopfstützensystem
Rastmittel aufweisen, die eine vertikale Fixierung des Kopfstützensystems
an der Rampe ermöglichen.
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Das
Befestigungsmittel ist zweckmäßigerweise
an der dem Innenraum des Kraftfahrzeuges abgewandten Außenseite
der Rampe angeordnet, an welche die Hakenvorrichtung befestigt werden
kann. Die Außenseite
der Rampe kann vorteilhafterweise einen Griff zum Verschwenken der
Rampe aufweisen, der gleichzeitig als Befestigungsmittel dient.
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In
einer weiteren alternativen Ausführungsform
ist die Hakenvorrichtung über
ein elastisches Mittel mit dem Querträger verbunden. Hierbei kann das
elastische Mittel beispielsweise aus Gummi bestehen. In einer weiteren
denkbaren Ausführungsform
kann das elastische Mittel ebenfalls als Feder ausgebildet sein.
Das elastische Mittel dient im Wesentlichen dazu, eine vertikale
Sicherung bzw. Fixierung des Kopfstützensystems zu erhalten. Das
bedeutet, dass durch eine Ausdehnung des elastischen Mittels vorzugsweise
in Richtung des Befestigungsmittels, das Kopfstützensystem am freien Ende der Rampe
zuverlässig
gehalten werden kann.
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Vorzugsweise
ist der Kopfstützenträger zumindest
teilweise der Kontur der Rampe angepasst, so dass der Kopfstützenträger an der
Außenseite
und an der den Innenraum zugewandten Innenseite der Rampe anliegt.
Hierbei kann der Kopfstützenträger zumindest
in einem Bereich im Wesentlichen C-förmig ausgebildet sein. Der
C-förmige
Bereich des Kopfstützenträgers umfasst
das freie Ende der Rampe sowie dessen Innen- und Außenseite
zuverlässig, so
dass eine gute Fixierung im Wesentlichen ohne Spiel erzielbar ist.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist die Rampe an der Außenseite Führungsmittel zur horizontalen
Fixierung des Kopfstützensystems
auf. Die Führungsmittel
können
hierbei als Schienen ausgebildet sein, die an der Außenseite
der Rampe angeordnet sind. Die Kopfstützenträger liegen in dieser Ausführungsform
direkt an den Schienen an, so dass eine seitliche (horizontale)
Verschiebung des Kopfstützensystems
bei einem etwaigen Seitencrash-Fall verhindert wird. Die Schienen
können
aus Kunststoff oder aus Metall bestehen. Alternativ dazu können die
Führungsmittel
aber auch als Nuten ausgebildet sein, an denen die Kopfstützenträger direkt
anliegen und auch hier zur seitlichen Fixierung des Kopfstützensystems
dienen.
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Das
erfindungsgemäße Kopfstützensystem ist
nicht nur für
Rollstühle
anwendbar. Es kann auch eine Anwendung bei im Kraftfahrzeug heckseitig
angeordneten Fahrzeugsitzen, beispielsweise Notsitzen benutzt werden.
Wichtig dabei ist, dass der Fahrzeugsitz unmittelbar im Bereich
des Kopfstützensystems
positioniert ist und die Kopfstütze
im Fahrbetrieb die vorgeschriebene Höhe und Abstand zum Kopf des
im Fahrzeugsitz sitzenden Insassen aufweist.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung im einzelnen beschrieben ist. Dabei können die
in den Ansprüchen
und die in der Beschreibung erwähnten
Merkmale jeweils einzeln für
sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
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1 ein erfindungsgemäßes Kopfstützensystem
für einen
in einem Kraftfahrzeug positionierten Rollstuhl,
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2 eine perspektivische Ansicht
des an einer Rampe befestigten Kopfstützensystems, und
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3 eine Seitenansicht des
Kopfstützensystems
gemäß 2.
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1 zeigt eine Schnittansicht
eines Kraftfahrzeuges 3, in dem heckseitig ein Rollstuhl 2 positioniert
ist. Das Kraftfahrzeug 3 weist eine Rampe 5 auf,
die im dargestellten Ausführungsbeispiel
sich in einer senkrechten Position befindet. Die Rampe 5 ist um
eine Drehachse 4 verschwenkbar, welches durch den in 1 dargestellten Pfeil angedeutet
ist. In einem festgelegten Abstand zur Rampe 5 ist eine Hecktür 17 am
Kraftfahrzeug 3 angeordnet, mit der der Innenraum 13 des
Kraftfahrzeuges 3 heckseitig geschlossen oder geöffnet werden
kann.
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An
der der Drehachse 4 gegenüberliegenden Seite der Rampe 5 (freies
Ende der Rampe 5) ist ein Kopfstützensystem 1 lösbar befestigt.
Das Kopfstützensystem 1 weist
hierbei eine Kopfstütze 6 und zwei
Kopfstützenträger 7, 8 auf,
die in einem Abstand zueinander verlaufen, welches besonders in 2 verdeutlicht ist. Die
Kopfstützenträger 7, 8 sind
im dargestellten Ausführungsbeispiel
durch zwei in einem Abstand zueinander verlaufende Querträger 9, 10 verbunden.
Es ist jedoch selbstverständlich
möglich,
lediglich einen Querträger
zu verwenden. Die Querträger 9, 10 sowie
die Kopfstützenträger 7, 8 sind
im Ausführungsbeispiel
einstückig
miteinander verbunden und bestehen aus einem Metall. Am oberen Bereich
sind die Kopfstützenträger 7, 8 mit
der Kopfstütze 6 durch
eine Schraubverbindung verbunden. Andere kraftschlüssige und/oder
formschlüssige Verbindungen
sind in alternativen Ausführungsformen
ebenfalls denkbar. Die Kopfstütze 6 kann
in einer weiteren Alternative sich noch weiter in Richtung Drehachse 4 erstrecken
und somit gleichzeitig als Kopf- und Rückenstütze für die im Rollstuhl 2 sitzende
Person dienen. Die Rückenlehne
des Rollstuhls 2 kontaktiert hierbei diese verlängerte Kopfstütze und kann
in einem eventuellen Crashfall besser auftretende Kräfte des
Oberkörpers
des Rollstuhlfahrers aufnehmen.
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Die
Kopfstützenträger 7, 8,
die im Wesentlichen senkrecht zur Drehachse 4 verlaufen,
weisen zumindest teilweise eine der Kontur der Rampe 5 angepasste
Form auf, welches insbesondere in 3 verdeutlicht
ist. Wie 3 zeigt, sind
die Kopfstützenträger 7, 8 zumindest
in einem Bereich im Wesentlichen C-förmig ausgebildet, wobei die
dem Innenraum 13 des Kraftfahrzeuges 3 abgewandte
Außenseite 14 sowie
die dem Innenraum 13 zugewandte Innenseite 19 der
Rampe 5 direkt an den Kopfstützenträgern 7, 8 anliegen.
Der Kopfstüt zenträger 7, 8 ist
somit doppelwandig ausgebildet, wobei innerhalb des Kopfstützenträgers 7, 8 ein
Abschnitt der Rampe 5 angeordnet ist.
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Am
Querträger 9 ist
mittig ein elastisches Mittel 15 in Form eines Gummibandes
angeordnet, dessen freies Ende eine Hakenvorrichtung 12 umfasst.
Die Außenseite 14 der
Rampe 5 weist einen bei der Bezugsziffer 11 dargestellten
Griff aus Metall auf, der mit einer Querstrebe 18 ausgebildet
ist. Der Griff dient zum einen zum Verschwenken der Rampe 5 von
einer senkrechten Position in eine Position, bei der beispielsweise
das freie Ende der Rampe 5 auf der Straße aufliegt und somit der Rollstuhl 2 aus
oder in das Kraftfahrzeug 3 verschoben werden kann. Zum
anderen dient der Griff als Befestigungsmittel 11 für die Hakenvorrichtung 12.
Wie 2 und 3 zeigen, greift der Haken 12 in
die Querstrebe 18, wodurch eine vertikale Fixierung des
Kopfstützensystems 1 gesichert
werden kann. Die Außenseite 14 der
Rampe 5 ist hierbei mit einer Ausnehmung versehen, in der
der Griff mit seinem Gehäuse
hineinragt. Das Gehäuse
kann beispielsweise mit der Außenseite 14 der
Rampe 5 verschraubt sein. Vorzugsweise ist die Querstrebe 18 mit
dem Gehäuse
des Griffes einstückig
verbunden. Das elastische Mittel 15 ist im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
mit dem Querträger 9 und
der Hakenvorrichtung 12 vernietet. Andere kraftschlüssige und/oder
formschlüssige
Verbindungen sind ebenfalls denkbar.
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Wie 2 verdeutlicht, weist die
Außenseite 14 der
Rampe 5 Führungsmittel 16 in
Form von Schienen auf, die mittels einer Schraubverbindung an der
Rampe 5 befestigt sind. Die Schienen 16 verlaufen
hierbei in einem festgelegten Abstand parallel zueinander. Die Kopfstützenträger 7, 8 liegen
hierbei an den Schienen 16 an, so dass eine seitliche bzw. horizontale
Fixierung des Kopfstützensystems 1 bei einem
eventuellen seitlichen Aufprall gesichert werden kann. Die Schienen 16,
die formschlüssig
die Kopfstützenträger 7, 8 kontaktieren,
sind hierbei aus Kunststoff ausgebildet und nehmen bei einem etwaigen
Crash-Fall anfallende Fliehkräfte
auf, so dass ein zuverlässiger
Halt des Kopfstützensystems 1 gewährleistet
ist. Eine Ausbildung der Schienen 16 aus Metall ist ebenfalls
denkbar. Bei einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform
besteht die Möglichkeit,
die Außenseite 14 der
Rampe 5 und/oder die Kopfstützenträger 7, 8 mit
Reibflächen
auszubilden, mit denen ebenfalls eine seitliche Fixierung des Kopfstützensystems 1 erzielt
werden kann.
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Wird
der Rollstuhl 2 in das Kraftfahrzeug 3 hineingeführt, liegt
die Rampe 5 mit ihrem freien Ende, das im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
keilförmig ausgebildet
ist, auf der Straße.
Der Rollstuhl 2 wird entlang der Rampe 5 in den
Innenraum 13 des Kraftfahrzeuges 3 hineingeschoben
und in eine geeignete Position gebracht. Anschließend wird
die Rampe 5 entlang der Drehachse 4 in eine im
Wesentlichen senkrechte Position gebracht und beispielsweise durch
eine Arretiervorrichtung in dieser Position gehalten. Während des
Verschwenkens der Rampe 5 kann bereits das Kopfstützensystem 1 an
das freie Ende der Rampe 5 angebracht werden. Anschließend wird
die Hakenvorrichtung 12 an der Querstrebe 18 befestigt,
wobei sich das elastische Mittel 15 ausdehnt und eine Kraft
auf das Kopfstützensystem 1 in
Richtung Drehachse 4 ausübt, wodurch eine zuverlässige vertikale
Fixierung des erfindungsgemäßen Kopfstützensystems 1 bewirkt
wird.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung kann das Kopfstützensystem 1 mit
Rastmitteln ausgebildet sein, die ebenfalls für eine vertikale Positionierung
und Fixierung sorgen. Des weiteren ist es denkbar, an der Kopfstütze 6 einen
Verschiebemechanismus anzuordnen, wodurch die Kopfstützhöhe individuell
verstellt werden kann. Selbstverständlich sind auch mehrere Kopfstützensysteme 1 in
einem Abstand zueinander an der Rampe 5 lösbar befestigbar.
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- 1
- Kopfstützensystem
- 2
- Rollstuhl
- 3
- Kraftfahrzeug
- 4
- Drehachse
- 5
- Rampe
- 6
- Kopfstütze
- 7
- Kopfstützenträger
- 8
- Kopfstützenträger
- 9
- Querträger
- 10
- Querträger
- 11
- Befestigungsmittel
- 12
- Hakenvorrichtung
- 13
- Innenraum
- 14
- Außenseite
der Rampe
- 15
- elastisches
Mittel
- 16
- Führungsmittel
- 17
- Hecktür
- 18
- Querstrebe
- 19
- Innenseite
der Rampe