DE20105987U1 - Zylinderschloß, insbesondere für Waren-Spiel- und Dienstleistungsautomaten - Google Patents
Zylinderschloß, insbesondere für Waren-Spiel- und DienstleistungsautomatenInfo
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Description
Zylinderschloß, insbesondere für Waren-, Spiel- und
Dienstleistungsautomaten
Beschreibung
Gattung
Die Neuerung betrifft ein Zylinderschloß, insbesondere für Waren-, Spiel- und Dienstleistungsautomaten, mit einer durch eine Wand (Tür, Klappe, Lade) zu sichernden Öffnung, wobei der Wand ein mittels eines Flachschlüssels zu öffnendes und zu verschließendes Zylinderschloß zugeordnet ist, das in einer Durchgangsöffnung der Wand verdrehsicher und von der Innenseite der Wand mit einer lösbaren Arretierung befestigt ist, wobei das Zylindergehäuse auf einem Teil seiner axialen Länge in einem Reduzierstück angeordnet ist, das seinerseits verdrehsicher in der Durchgangsöffnung der Wand angeordnet ist und selbst das Zylinderschloß verdrehsicher umfaßt, lagert und gegenüber der Durchgangsöffnung zentriert.
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Ein Zylinderschloß gemäß der vorstehend beschriebenen Gattung ist aus dem auf die Anmelderin zurückgehenden deutschen Gebrauchsmuster 200 01 846.9 vorbekannt. Bei dem vorbekannten Zylinderschloß ist das Reduzierstück muffen- oder hülsenartig ausgebildet und besteht außen im wesentlichen aus zwei im Durchmesser unterschiedlichen Längenabschnitten, von denen der eine Längenabschnitt in die Durchgangsöffnung der betreffenden Wand (Tür, Klappe, Lade) hineinragt und hier angeordnet ist, während der andere Längenabschnitt einen Teil des Zylindergehäuses und gegebenenfalls des Aufbohrschutzes auf einem gewissen Längenabschnitt hülsenförmig umschließt und dicht auf der betreffenden Wand aufliegt.
Das Reduzierstück ist mit einer Ringschulter dicht auf der Außenseite der Wand aufliegend angeordnet und gegen diese verspannt. Der relativ größer bemessene Längenabschnitt ist mit seiner nach außen gekehrten Ringstirnfläche mit dem Aufbohrschutz bzw. der hier vorgesehenen Stirnseite des Zylindergehäuses und des Zylinderkerns oder einem hier vorgesehenen Aufbohrschutz in einer Ebene angeordnet und schließt möglichst übergangslos und gegebenenfalls fugendicht ab. Die Durchgangsöffnung weist eine sehnenförmig angeordnete Verdrehsicherungswand auf, gegen die das Reduzierstück mit einer angepaßten, parallel hierzu verlaufenden Verdrehsicherungsanschlagwand oder ein Teil einer solchen
Verdrehsicherungsanschlagwand formschlüssig anliegt. Auf der der Verdrehsicherungsanschlagwand oder den Teilen einer solchen Verdrehsicherungsanschlagwand gegenüberliegenden Seite ist eine sehnenförmig angeordnete Schloßverdrehsicherungswand vorgesehen, die einstückig mit dem im Durchmesser verringerten Längenabschnitt des Reduzierstückes ausgebildet ist. Das Reduzierstück ist gemeinsam mit dem Zylinderschloß durch eine auf der Innenseite der Wand angeordnete Arretierung, insbesondere durch eine Schraubmutter, axial und radial fixiert. Zwischen der Arretierung, insbesondere einer Schraubmutter und der Innenseite der Wand, ist eine einen vergrößerten Durchmesser der Durchgangsöffnung überbrückende Unterlegscheibe angeordnet. Der in die Durchgangsöffnung hineingreifende Längenabschnitt des Reduzierstückes ragt um ein geringes Maß über die Innenseite der Wand in den Innenraum hinein.
Die Konstruktion nach dem vorveröffentlichten Gebrauchsmuster der Anmelderin besitzt den Vorteil, daß dem Zylinderschloß im Bedarfsfalle ein Reduzierstück zugeordnet wird, das in der Bohrung angeordnet ist und den jeweiligen Bohrungsdurchmesser auf den Außendurchmesser des Zylindergehäuses reduziert. Auf diese Weise ist es möglich, am Lager nur eine Zylinderschloßtype bereitzuhalten, die, ausgehend von den am Markt vorkommenden geringsten Außendurchmessern, für das Zylindergehäuse paßt. Die dann am Markt vorkommenden, erheblich größeren Durchmesser von Bohrungen für im Außendurchmesser größere Zylinderschlösser werden durch das Reduzierstück überbrückt, das in der
neuerungsgemäß vorgeschlagenen Art und Weise ausgebildet und angeordnet wird. Auf diese Weise brauchen die bisher verwendeten kostspieligen Zylinderschlösser mit relativ großem Außendurchmesser von zum Beispiel 23 mm nicht mehr gebaut und am Lager bereitgehalten zu werden. Es genügt zum Beispiel, statt dessen Zylinderschlösser bereitzuhalten, deren Zylindergehäuse nur einen Außendurchmesser von zum Beispiel 21 mm oder weniger aufweisen. Auch diese im Durchmesser relativ kleinen Zylinderschlösser lassen sich über das Reduzierstück leicht und sicher in einer wesentlich größeren Bohrung, die zum Beispiel bisher für 23 mm große Zylinderschlösser verwendet wurde, einsetzen. Das hülsenförmige Reduzierstück wird zum Beispiel einfach über das Zylindergehäuse geschoben oder aufgeschraubt und ist von außen praktisch nicht zugänglich, da es hinter dem Aufbohrschutz innerhalb der Durchgangsöffnung der Wand des Waren- oder Spielautomaten angeordnet ist und dann in den Innenraum des zu schützenden Objektes (Waren- und Spielautomat) hineinragt.
Besonders vorteilhaft ist es hierbei, daß das Reduzierstück einerseits mit einer Verdrehsicherung versehen ist, die es selbst in der Durchgangsbohrung gegen Verdrehen sichert, andererseits aber eine Verdrehsicherung aufweist, durch die auch das Zylinderschloß gegen Verdrehen in dem Reduzierstück gesichert wird. Das Reduzierstück erfüllt somit im wesentlichen drei Funktionen, nämlich eine einzige oder unterschiedliche Zylinderschloßtypen für unterschiedlich große Durchgangsöffnungen bzw. Durchgangsbohrungen verwendbar zu machen,
andererseits es selbst in der Durchgangsbohrung gegen Verdrehen zu sichern und darüber hinaus auch das Zylinderschloß gegenüber dem Reduzierstück drehsicher zu lagern. Das Reduzierstück kann von einem geeigneten Stangenmaterial durch Drehen und/oder Fräsen hergestellt werden und sollte tunlichst nicht aus einem niedrig schmelzbaren Material bestehen, da sonst das Reduzierstück von außen aufgeschmolzen werden kann, was zum Beispiel bei einem aus Kunststoff bestehenden Reduzierstück der Fall sein könnte.
Dadurch, daß das Reduzierstück im wesentlichen aus zwei unterschiedlichen Längenabschnitten besteht, von denen der eine Längenabschnitt in die Durchgangsöffnung der betreffenden Wand (Tür, Klappe, Lade) hineinragt und hier angeordnet ist, während der andere Längenabschnitt einen Teil des Zylindergehäuses und gegebenenfalls des Aufbohrschutzes auf einem gewissen Längenabschnitt hülsenförmig umschließt und dicht von außen auf der betreffenden Wand aufliegt. Hierdurch kann ein zum Beispiel im Außendurchmesser zu großes Zylindergehäuse in dem im Durchmesser größeren Längenabschnitt des Reduzierstückes angeordnet werden, während durch den im Durchmesser relativ kleineren Längenabschnitt des Reduzierstückes eine axial und radial stabile Lagerung des Zylinderschlosses in der Durchgangsöffnung der betreffenden Wand erfolgt, da dieser im Durchmesser relativ kleinere Längenabschnitt des Reduzierstückes formschlüssig in der Wand angeordnet ist und damit praktisch eine spielfreie
Lagerung auch eines zu großen Zylinderschlosses in der Öffnung der betreffenden Wand ermöglicht.
Aufgabe
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, die an sich vorteilhafte Lösung des zum Stande der Technik zählenden Gebrauchsmusters 200 01 846.9 der Anmelderin erfinderisch weiterzuentwickeln und diese Lösung für solche Zylinderschlösser anwendbar zu machen, die auf gegenüberliegenden Seiten ihres Zylindergehäuses mit parallel zueinander und parallel zur Längsachse des Zylindergehäuses verlaufenden Flächen versehen sind und die eigentlich in einer für ihren Außendurchmesser zu großen Durchgangsöffnung einer Wand (Lade, Klappe, Tür) nicht passen.
Lösung
Die Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst.
Bei der neuerungsgemäßen Lösung wird eine nach Art einer Unterlegscheibe ausgebildete Aufnahmescheibe von der Hinterseite der Wand (Tür, Klappe, Lad) angeordnet, die im Vergleich zu dem muffen- oder hülsenartigen Reduzierstück gemäß dem DE 200 01 846.9 eine erheblich geringere, vorteilhafterweise um ein Vielfaches geringere axiale Länge besitzt, eben nur scheibenförmig gestaltet ist und zwei parallel zueinander verlaufende, an ihren inneren, einander zugekehrten Stirnseiten sehnenförmige parallele Flächen aufweist, die formschlüssig an den diametral am Zylindergehäuse vorgesehenen, parallel zueinander verlaufenden und parallel zur Längsachse des Zylindergehäuses verlaufenden Flächen formschlüssig anliegen und dadurch das Zylinderschloß in der an sich zu großen Durchgangsöffnung der Wand (Tür, Klappe, Lade) sicher arretieren und zentrieren. Der konstruktive Aufwand ist denkbar gering, da nur eine Aufnahmescheibe mit den erwähnten Vorsprüngen vorzusehen ist, von denen der eine Vorsprung durch parallel zueinander verlaufende sehnenförmige Wandungen begrenzt ist, während der andere, auf seiner Innenseite ebenfalls durch eine sehnenförmige, parallel zugeordneten Fläche des Zylindergehäuses verlaufenden Wand und auf der gegenüberliegenden Seite durch ein Bogenstück begrenzt ist, das dem Radius der Öffnung in der Wand (Tür, Klappe, Lade) entspricht und demzufolge an der hier kreisförmigen Durchgangsöffnung formschlüssig anliegt. Dadurch ergibt sich
insgesamt ein sicherer, im wesentlichen spiel- und wackelfreier Sitz eines Zylinderschlosses in einer an sich zu großen Durchgangsöffnung.
Weitere erfinderische Ausgestaltungen sind in den Schutzansprüchen 2 bis 4 beschrieben.
Schutzanspruch 2 beschreibt eine bevorzugte Ausführungsform.
Bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 3 sind die sehnenförmigen, einander zugekehrten flachen Wände, die mit den entsprechenden Wänden des Zylindergehäuses zusammenwirken, gleich lang ausgebildet.
Wie aus Schutzanspruch 4 hervorgeht, sind die sehnenförmigen Vorsprünge in axialer Richtung kürzer bemessen als die Dicke der entsprechenden Wand (Tür, Klappe, Lade), so daß die Vorsprünge nicht stören können.
In der Zeichnung ist die Neuerung - teils schematisch - beispielsweise veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 ein neuerungsgemäßes Zylinderschloß in Explosionsdarstellung;
Fig. 2 eine Wand mit einer Aufnahmescheibe gemäß der Neuerung, ebenfalls in Explosionsdarstellung;
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III - III der Fig. 4;
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Aufnahmescheibe und
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 4.
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Aufnahmescheibe und
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 4.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist eine Wand (Tür, Klappe, Lade) eines Waren- oder Spielautomatens (im einzelnen nicht dargestellt) bezeichnet, die eine Durchgangsöffnung 2 in Form einer Durchgangsbohrung aufweist. Diese Durchgangsöffnung 2 weist einseitig eine sehnenförmige Verdrehsicherungswand 3 auf.
Durch die Durchgangsöffnung 2 wird ein Zylinderschloß gesteckt, das insgesamt mit dem Bezugszeichen 4 bezeichnet ist. Dieses Zylinderschloß 4 weist ein Zylindergehäuse 5 auf, in dem ein Zylinderkern 6 koaxial und um ein begrenztes Winkelmaß, zum Beispiel um 90 Grad, in beiden Richtungen durch einen
passenden Flachschlüssel 7, zum Beispiel einen Längsrippenprofilflachschlüssel, drehbar ist.
Der Zylinderkern 6 ist üblicherweise mit einem Schlüsselkanal 8 versehen, in den der Flachschlüssel 7 eingesteckt werden kann, um die im einzelnen aus der Zeichnung nicht erkennbaren, im Zylindergehäuse 5 und im Zylinderkern 6 vorgesehenen Zuhaltungsstifte durch die im Flachschlüssel 7 vorgesehenen Aussparungen bis zu einer Trennebene zu bewegen, die zwischen dem Außendurchmesser des Zylinderkerns 6 und der Bohrungen liegen, die zur Aufnahme des Zylinderkerns 6 im Zylindergehäuse 5 dienen, woraufhin sich der Zylinderkern 6 drehen läßt, um zum Beispiel einen dem inneren Ende 9 zugeordneten, nicht dargestellten Schwenkriegel in Richtung A bzw. C schwenken zu können. Hierzu weist das innere Ende 9 Außengewinde 10 auf, so daß eine nicht dargestellte Schraubmutter mit ebenfalls nicht dargestellter Kontermutter auf das innere Ende 9 aufgeschraubt werden kann, um den Schwenkriegel in geeigneter Weise zu arretieren. Der Schwenkriegel kann eine langlochartige Aussparung besitzen, mit der der Schwenkriegel auf gegenüberliegenden Seiten vorgesehene Anfasungen oder sehnenförmige Abflachungen formschlüssig auf dem inneren Ende 9 befestigt werden kann. Zu diesem Zweck besitzt das innere Ende 9 auf diametral gegenüberliegenden Seiten ebenfalls formmäßig angepaßte Abflachungen 11 und 12, mit denen das innere Ende 9 durch die sehnenförmigen Abflachungen des
Schwenkriegels hindurchgreift und mit diesem dadurch formschlüssig verbunden ist.
Auch das Zylindergehäuse 5 weist Außengewinde 13 auf, auf das eine Schraubmutter 14 von der Rückseite der Wand 1 aufschraubbar ist, wodurch das Zylindergehäuse 5 von der Innenseite der Wand 1 in der Durchgangsöffnung 2 axial und radial arretiert wird.
Mit dem Bezugszeichen 15 ist ein Aufbohrschutz bezeichnet, der als stirnseitige Hülse das Zylindergehäuse 5 stirnseitig und auf einen gewissen Teil seiner axialen Länge übergreift und dadurch schützt. Auch die Stirnseite des Zylinderkems 6 kann in ebensolcher Weise armiert sein. Als Material können für das Zylindergehäuse 5 und den Zylinderkern 6 übliche Materialien, zum Beispiel Messing, verwendet werden, während zum Beispiel der Aufbohrschutz 15 und gegebenenfalls die stirnseitige Armierung des Zylinderkerns aus Stahl, gehärtetem Stahl, Panzerstahl oder dergleichen, zum Beispiel aus hochzähen Panzerstahlwerkstoffen, bestehen können.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, weist das Zylindergehäuse 5 auf diametral, also um 180 Grad über den Umfang versetzt zueinander angeordnete, sehnenförmige, praktisch über die gesamte Länge des Zylindergehäuses 5 hinweg reichende Abflachungen 16 bzw. 17 auf. Die Abflachungen 16 und 17 verlaufen parallel
zueinander und parallel zur Längsachse 18 des Zylindergehäuses 5. Außerdem sind die Abflachungen 16 und 17 gleich groß und ebenflächig ausgebildet. Die Abflachung 16 ist der Verdrehsicherungswand 3 formmäßig angepaßt, weist also die gleiche Höhe B wie die Verdrehsicherungswand 3 auf, die sehnenförmig in bezug auf die ansonsten kreisrunde Durchgangsbohrung 2 ausgebildet ist. Auf diese Weise vermag sich die Abflachung 16 passend gegen die Verdrehsicherungswand 3 beim Durchstecken des Zylindergehäuses 5 durch die Durchgangsöffnung 2 anzulegen.
Der doppelte Radius R der Durchgangsbohrung 2 ist erheblich größer bemessen als der Außendurchmesser des Zylindergehäuses 5, so daß das Zylinderschloß 4 allein durch die Verdrehsicherungswand 3 und die Abflachung 16 noch nicht axial und radial, also formschlüssig fest in der Wand (Klappe, Lade, Tür) festgelegt werden kann.
Der Außendurchmesser des Zylindergehäuses 5 beträgt zum Beispiel 21 mm, während der Durchmesser der Durchgangsbohrung 2 zum Beispiel 23 mm beträgt. Selbstverständlich können auch andere Abmessungen in Betracht kommen.
Neuerungsgemäß ist auf der der Innenseite 19 zugekehrten Seite der Wand (Tür, Lade, Klappe) 1 ein als Aufnahmescheibe 20 ausgebildetes Reduzierstück angeordnet, das an seinem Außenumfang 21 kreisrund und zylindrisch ausgebildet ist
und eine zentrische, im wesentlichen ebenfalls kreisrunde, also zylindrische Durchgangsöffnung 22 aufweist. Die axiale Länge L beträgt nur einen geringen Bruchteil des Außendurchmessers D (Fig. 4), zum Beispiel nur 1/5 bis 1/8. Während der Außendurchmesser D zum Beispiel 30 mm betragen kann, beträgt die axiale Länge L nur zwei bis drei Millimeter, ist also so groß ausgebildet, wie man sie normalerweise bei einer Unterlegscheibe diesen Durchmessers vorfindet.
Die Aufnahmescheibe 20 kann aus dem gleichen Werkstoff wie das Zylindergehäuse, zum Beispiel ebenfalls aus Messing, bestehen.
Die Aufnahmescheibe 20 besitzt um 180 Grad, also diametral gegenüberliegend, zwei sehnenförmige Vorsprünge 23 und 24. Beide sehnenförmigen Vorsprünge 23 und 24 sind an den einander zugekehrten Seiten durch parallel zueinander verlaufende geradlinige Wände 25 und 26 begrenzt, die parallel zu einer Mittenachse 27 verlaufen, die orthogonal zu der Längsachse 18 angeordnet ist und durch den Mittelpunkt der Durchgangsbohrung 2 verläuft. Außerdem steht der Mittenachse 27 orthogonal zu der Quermittenachse 28, die ebenfalls orthogonal zur Längsachse 18 und orthogonal zur Verdrehsicherungswand 3 verläuft.
Die sehnenförmigen Wände 25 und 26 haben jeweils die gleiche Höhe E.
Der sehnenförmige Vorsprung 23 ist auf seiner der Wand 25 gegenüberliegenden Seite ebenfalls durch eine ebenflächige Wand 29 begrenzt, die gleich hoch wie das Maß B ist, mithin der Höhe der Verdrehsicherungswand 3 entspricht, und an dieser flächig und passend anliegt.
Der sehnenförmige Vorsprung 24 ist auf seiner der ebenflächigen Wand 26 gegenüberliegenden Wand durch einen Kreisbogen 30 begrenzt, dessen Radius dem Radius R der Durchgangsbohrung 2 entspricht, so daß die sehnenförmige Wand 24 mit den Kreisbogen 30 formschlüssig an der Bohrung 2 anzuliegen vermag.
Der geradlinig und orthogonal zwischen den Wänden 25 und 26 gemessene Abstand T (Fig. 4) entspricht dem Abstand zwischen den Abflachungen 16 und 17 (mit dem erforderlichen Spiel), so daß beim Einsetzen der Aufnahmescheibe 20 von der Innenseite 19 der Wand 1 her die sehnenförmigen Vorsprünge 23 und 24 in die Bohrung 2 eingreifen, wobei die ebenflächige Wand 29 an der Verdrehsicherungswand 3 anliegt, während die kreisbogenförmig verlaufende Wand 30 an der Bohrung 2 anliegt. Dabei ist die axiale Länge V der sehnenförmigen Vorsprünge 23 und 24 so bemessen, daß sie nicht aus der Bohrung 2 herausragen, bevorzugt etwas in der Durchgangsbohrung 3 zurückspringen. Beim Einsetzen des Zylinderschlosses 4 in die Bohrung 3 liegen die Abflachungen 16 und 17 an den Wänden 25 und 26 formschlüssig an, so daß ein Verdrehen des Zylinderschlosses in der
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eigentlich zu großen Durchgangsbohrung 3 nicht mehr möglich ist. Die Aufnahmescheibe 20 wirkt somit wie ein Reduzierstück. Durch die Mutter 14 und durch die Aufnahmescheibe 20 werden die Aufnahmescheibe 20 und das Zylinderschloß 4 in der Wand (Tür, Lade, Klappe) 1 axial und radial arretiert.
Die in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Neuerung wesentlich sein.
1 Wand (Klappe, Tür, Lade)
2 Durchgangsbohrung, Durchgangsöffnung
3 Verdrehsicherungswand
4 Zylinderschloß
5 Zylindergehäuse
6 Zylinderkern
7 Flachschlüssel, Längsrippenprofilflachschlüssel
8 Schlüsselkanal
9 Ende, inneres
10 Außengewinde
11 Abflachung 12
13 Außengewinde des Zylindergehäuses
14 Schraubmutter, Arretierung, lösbare
15 Aufbohrschutz
16 Abflachung des Zylindergehäuses 5
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&igr;&igr;
&eegr;
18 Längsachse des Zylinderschlosses 4 und des Zylindergehäuses
19 Innenseite
20 Aufnahmescheibe, Reduzierstück
21 Außenumfang der Aufnahmescheibe 20
22 Durchgangsöffnung der Aufnahmescheibe
23 Vorsprung, sehnenförmiger der Aufnahmescheibe
25 Wand des sehnenförmigen Vorsprunges 23
26 Wand des sehnenförmigen Vorsprunges 24
27 Mittenachse der Durchgangsöffnung 3, orthogonal zur Längsachse 18 verlaufend
28 Quermittenachse der Durchgangsöffnung 2
29 Wand, ebenflächige, des sehnenförmigen Vorsprunges
30 Kreisbogen, kreisbogenförmige Wand des sehnenförmigen Vorsprunges
A Schwenkrichtung
B Höhe der Verdrehsicherungswand 3
E Höhe der sehnenförmigen Wände 25, 26
L axiale Länge der Aufnahmescheibe 20
R Radius der Durchgangsbohrung 3 in der Wand
HF VfVi &Ggr;;;::; Q;::;7
V axiale Länge der sehnenförmigen Vorsprünge 23 und 24 T Abstand zwischen 25 und 26 D Durchmesser der Aufnahmescheibe 20
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Literaturverzeichnis
DE 200 01 846.9
Claims (4)
1. Zylinderschloß, insbesondere für Waren-, Spiel- und Dienstleistungsautomaten, mit einer durch eine Wand (1 - Tür, Klappe, Lade) zu sichernden Öffnung, wobei der Wand (1) ein mittels eines Flachschlüssels (7) zu öffnendes und zu verschließendes Zylinderschloß (4) zugeordnet ist, das in einer Durchgangsöffnung (2) der Wand (1) verdrehsicher und von der Innenseite der Wand (1) mit einer lösbaren Arretierung, z. B. einer Schraubmutter (14) befestigt ist, wobei das Zylindergehäuse (5) auf einem Teil seiner axialen Länge in einem Reduzierstück angeordnet ist, das seinerseits verdrehsicher in der Durchgangsöffnung (2) der Wand (1) angeordnet ist und selbst das Zylinderschloß (4) verdrehsicher umfaßt, lagert und gegenüber der Durchgangsöffnung (2) gegen eine Verdrehsicherungswand (3) arretiert, dadurch gekennzeichnet, daß das Reduzierstück als Aufnahmescheibe (20) ausgebildet ist, die von der dem Zylinderschloß (4) abgekehrten Innenseite (19) der Wand (1 - Tür, Klappe, Lade) mit zwei parallel zueinander verlaufenden sehnenförmigen Vorsprüngen (23, 24) in die Durchgangsöffnung (2) formschlüssig eingreift, wobei der eine Vorsprung (23) mit einer parallel zu der Verdrehsicherungswand (3) der Durchgangsöffnung (2) verlaufenden, ebenflächigen Wand (29) in die Durchgangsöffnung (2) eingreift und mit dieser Wand (29) an der Verdrehsicherungswand (3) formschlüssig anliegt, während der diametral gegenüberliegende sehnenförmige Vorsprung (24) mit einer dem Radius (R) der Durchgangsöffnung (2) formmäßig angepaßten kreisbogenförmigen Wand (30) an der Innenwand der Durchgangsöffnung (2) formschlüssig anliegt und daß die beiden sehnenförmigen Vorsprünge (23, 24) an ihren einander zugekehrten Seiten mit parallel zueinander und parallel zur Längsachse (18) des Zylinderschlosses (4) verlaufenden ebenflächigen Wände (25 und 26) versehen sind, mit denen die Aufnahmescheibe (20) entsprechend ausgebildete, auf diametral gegenüberliegenden Seiten am Zylindergehäuse (5) angeordnete Abflachungen (16, 17) formschlüssig umfaßt und in der Durchgangsöffnung (2) zentriert.
2. Zylinderschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe (E) der parallel zueinander verlaufenden Wände (25, 26) der sehnenförmigen Vorsprünge (23, 24) der in dieser Richtung gemessenen Höhe (B) der einen erheblich größeren Durchmesser als der Außendurchmesser des Zylindergehäuses (5) aufweisenden Durchgangsöffnung (2) entspricht.
3. Zylinderschloß nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Abflachungen (16, 17) des Zylindergehäuses (5) der Höhe (E) der Wände (25, 26) der Vorsprünge (23 und 24) entspricht und daß zwischen diesen Abflachungen (16, 17) das Zylindergehäuse (5) mit Gewinde versehen ist, auf das von der Innenseite (19) der Wand (1 - Lade, Klappe, Tür) die auch die Aufnahmescheibe (20) arretierende Schraubmutter (14) aufgeschraubt ist.
4. Zylinderschloß nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Länge (V) der sehnenförmigen Vorsprünge (23, 24) gleich oder kleiner als die in dieser Richtung gemessene Dicke der Wand (1) im Bereich der Durchgangsöffnung (2) ist.
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| DE20105987U DE20105987U1 (de) | 2001-04-05 | 2001-04-05 | Zylinderschloß, insbesondere für Waren-Spiel- und Dienstleistungsautomaten |
Publications (1)
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|---|---|
| DE20105987U1 true DE20105987U1 (de) | 2001-07-05 |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2926835A1 (fr) * | 2008-01-25 | 2009-07-31 | Ronis Soc Par Actions Simplifi | Cylindre de serrure a moyens de fixation rapides |
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2001
- 2001-04-05 DE DE20105987U patent/DE20105987U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2926835A1 (fr) * | 2008-01-25 | 2009-07-31 | Ronis Soc Par Actions Simplifi | Cylindre de serrure a moyens de fixation rapides |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010809 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040526 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: JUL. NIEDERDRENK GMBH & CO. KG, DE Free format text: FORMER OWNER: AUGUST KNAPP SCHLIESSTECHNIK GMBH, 42551 VELBERT, DE Effective date: 20040831 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070424 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20091103 |