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DE20104597U1 - Fahreinrichtung für verfahrbare Gegenstände bzw. verfahrbaren Gegenstand - Google Patents

Fahreinrichtung für verfahrbare Gegenstände bzw. verfahrbaren Gegenstand

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DE20104597U1
DE20104597U1 DE20104597U DE20104597U DE20104597U1 DE 20104597 U1 DE20104597 U1 DE 20104597U1 DE 20104597 U DE20104597 U DE 20104597U DE 20104597 U DE20104597 U DE 20104597U DE 20104597 U1 DE20104597 U1 DE 20104597U1
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DE
Germany
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driving device
wheel element
wheel
holding leg
guide slot
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20104597U
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English (en)
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Techtronic Industries Co Ltd
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE20104597U1 publication Critical patent/DE20104597U1/de
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    • B60B33/0002Castors in general; Anti-clogging castors assembling to the object, e.g. furniture
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    • B60B33/04Castors in general; Anti-clogging castors adjustable, e.g. in height; linearly shifting castors
    • B60B33/06Castors in general; Anti-clogging castors adjustable, e.g. in height; linearly shifting castors mounted retractably

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Description

GDE01E17
„Fahreinrichtung für verfahrbare Gegenstände bzw. verfahrbarer Gegenstand"
Die Erfindung betrifft eine Fahreinrichtung für verfahrbare Gegenstände, insbesondere für Maschinen, Gestelle oder dgl., mit mindestens einem um seine Radachse drehbar gelagertem und bewegbar angeordnetem Radelement, wobei vzw. in einem an den Gegenstand angeordneten Zustand der Fahreinrichtung das Radelement zumindest in eine untere erste Position für die Realisierung des Kontaktes zwischen Radelement und Boden zur Ermöglichung der Verfahrbarkeit des Gegenstandes und das Radelement in eine obere zweite Position zur Ermöglichung der Positionierung des Gegenstandes auf dem Boden bringbar ist. Weiterhin betrifft die Erfindung einen verfahrbaren Gegenstand mit einer entsprechenden Fahreinrichtung.
Im Stand der Technik sind unterschiedliche Fahreinrichtungen für verfahrbare Gegenstände wie Maschinen, Gestelle, Krankenbetten, insbesondere für Bandsägemaschinen, Tischkreissägen oder dgl. bekannt. Allen diesen Gegenständen ist gemeinsam, daß sie vzw. zu gegebener Zeit an unterschiedlichen Orten positioniert, d.h. aufgestellt, hin und wieder umgestellt werden müssen. Hierzu ist es von Vorteil, wenn die Gegenstände verfahrbar sind und hierfür entsprechende Fahreinrichtungen aufweisen.
Die derzeit im Stand der Technik bekannten Fahreinrichtungen weisen hierzu um entsprechende Radachsen drehbar gelagerte Radelemente auf, die vzw. als Räder, Rollen oder Walzen ausgeführt sind. Wenn eine derartige Fahreinrichtung an einem verfahrbaren Gegenstand angeordnet ist, so sind die Radelemente vzw. zusätzlich noch bewegbar angeordnet, nämlich zumindest in eine untere erste Position (Fahrposition) und in eine obere zweite Position (Parkposition) bringbar. Bspw. sind Fahreinrichtungen bekannt, wo die Radelemente mittels einer Gewindespindel abwärts und aufwärts bewegbar sind, wenn nämlich der Benutzer eine entsprechende Drehkraft aufbringt. Hierbei werden die Radelemente in die untere erste Position gebracht, wenn der entsprechende Gegenstand verfahren werden muß, da in der unteren erste Position ein entsprechender Kontakt zwischen dem Radelement und dem Boden ermöglicht wird, um den Gegenstand verfahren zu können. In der oberen zweiten Position weist das Rad-
element hingegen keinen Kontakt mit dem Boden auf, so daß die Positionierung des Gegenstandes selbst auf dem Boden entsprechend möglich ist und der Gegenstand aufgrund des entsprechenden Bodenkontaktes entsprechend „fest" dann auf dem Boden steht bzw. hier positioniert ist.
Die bereits geschilderte Alternative, ein Radelement einer Fahreinrichtung mit Hilfe einer Gewindespindel abwärts und aufwärts zu drehen, ist in der Haltestellung zumeist sehr teuer und zeitaufwendig in der Handhabung und daher noch nicht optimal.
Weiterhin sind im Stand der Technik Fahreinrichtungen bekannt, die so mit dem Gegenstand, insbesondere der Maschine oder dem Gestell verbunden sind, daß die Maschine immer auf den Radelementen steht. Hierzu sind im Bereich der Radelemente zusätzlich entsprechende Fixiereinrichtungen vorgesehen, so daß die Radelemente in einer bestimmten Position so fixiert werden können, daß diese eben nicht mehr drehen, so daß die Maschine zunächst ebenfalls auf dem Boden „fixiert" ist. Allerdings ist diese Alternative, also eine Maschine, die immer auf den entsprechenden Radelementen steht bei bestimmten Arbeitsmaschinen (Kreissägen, Tischsägen, Bandsägen) aus arbeitsrechtlichen Gründen oft nicht zulässig, da die Gefahr besteht, daß während der Bearbeitung eines Werkstückes die entsprechende Fixiereinrichtung an der Fahreinrichtung unbeabsichtigt gelöst wird und die Maschine dann unbeabsichtigt verfahrbar ist.
Weiterhin sind im Stand der Technik Fahreinrichtungen bekannt, die an nur einer Seite der Maschine oder des Gestelles angeordnet sind, wobei zum Verfahren der Maschine die Maschine an der gegenüberliegenden Seite dann angehoben werden muß, damit die Radelemente der Fahreinrichtung mit dem Boden in Kontakt kommen. Hierbei muß die Maschine oft nicht nur sehr schräg gestellt werden, damit die Fußelemente der Maschine ausreichend Bodenabstand haben und die Maschine verfahrbar ist, sondern hierbei ist insbesondere der Arbeitsaufwand über einen längeren Zeitraum, nämlich durch das längere Anheben der Maschine, sehr hoch.
Weiterhin existieren Fahreinrichtungen, die nur für das Verfahren der Maschine oder des Gestelles angeschraubt bzw. hieran durch einen Einrastmechanis-
mus befestigt werden. Auch diese Art und Weise der Möglichkeit einen Gegenstand wie bspw. eine Maschine oder ein Gestell verfahrbar zu gestalten, ist in den meisten Fällen sehr aufwendig. Zusätzlich existieren hierbei Fahreinrichtungen, die entsprechende Hebel etc. oder andere Elemente aufweisen, damit die Radelemente der Fahreinrichtungen in die entsprechende Stellung gebracht werden können.
Im Ergebnis sind die im Stand der Technik bekannten Fahreinrichtungen noch nicht optimal ausgebildet. Einerseits ist der Arbeitsaufwand für den Benutzer zum Verfahren eines entsprechenden Gegenstandes, insbesondere einer Maschine sehr hoch und fordert vom Benutzer einen erhöhten Kraftaufwand über einen längeren Zeitraum, bspw. beim Schrägstellen einer Maschine, um diese zu verfahren, oder die Fahreinrichtungen müssen zum Verfahren der Maschine erst montiert werden, oder mit entsprechender Drehkraft über eine vorgesehene Spindel per Handbetrieb auf- und abwärts bewegt werden. Andererseits sind die Gefahrenquellen durch die Handhabung der bekannten Fahreinrichtungen für den Benutzer erhöht, da er bspw. die Maschine über einen längeren Zeitraum anheben muß (Rückenschäden) bzw. zusätzliche Elemente wie Spindeln, Hebel oder dergleichen in aufwendiger Art bedienen muß, was die Gefahr von Verklemmungen oder dergleichen mit sich bringt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine Fahreinrichtung der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, daß die Art und Weise der Bedienung wesentlich vereinfacht ist, insbesondere der Arbeitsaufwand für den Benutzer sowie die für den Benutzer möglichen Gefahrenquellen verringert sind.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun dadurch gelöst, daß das Radelement derart gelagert und/oder bewegbar angeordnet ist, daß die Radachse des Radelementes durch eine vom Benutzer erzeugbare, auf das Radelement direkt oder indirekt einwirkende Druckkraft zumindest aus seiner ersten Position und/oder aus seiner zweiten Position heraus bewegbar ist. Die erfindungsgemäße Fahreinrichtung ist nun so ausgestaltet und weitergebildet, daß die Verschiebung bzw. die Positionierung des Radelementes auf einfache Weise für einen Benutzer ermöglicht ist. Durch das Aufbringen einer einfachen Druckkraft kann das
Radelement nämlich aus der ersten und aus der zweiten Position heraus bewegt werden. Vzw. realisiert der Benutzer die Druckkraft mit Hilfe seines Fußes, bringt die Druckkraft also mit HiKe seines Fußes direkt auf das Radelement auf. Dies hat den Vorteil, daß er hierzu seine Hände nicht benötigt und diese anderweitig einsetzen kann, so daß um einen Gegenstand zu verfahren nun eben keine zweite Person mehr nötig ist, um bspw. die Maschine schräg zu stellen und über einen längeren Zeitraum „schrägstellend" anzuheben. Vzw. wird der Gegenstand, vzw. die Maschine bzw. das Gestell einmalig angehoben und das Radelement mit Hilfe der aufgebrachten Fußkraft entsprechend positioniert, nämlich entweder in die untere erste Position (Fahrposition) bzw. in obere zweiten Position (Parkposition). Durch die einfache „Verschiebemöglichkeit" der Radachse des Radelementes, nämlich mit Hilfe einer einfachen Druckkraft, die durch den Fuß des Benutzers aufgebracht werden kann, werden entscheidende Vorteile erzielt, nämlich der Bedienungsaufwand zum Verfahren eines Gegenstandes ist erheblich minimiert, wobei zusätzlich die möglichen Gefahrenquellen für den Benutzer ebenfalls verringert sind. Im Ergebnis werden durch die erfindungsgemäße Fahreinrichtung die eingangs beschriebenen Nachteile vermieden und entsprechende Vorteile erzielt.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten die erfindungsgemäße Fahreinrichtung auszugestalten und weiterzubilden, wozu zunächst auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche verwiesen werden darf. Im folgenden soll nun ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der folgenden Beschreibung und der Zeichnung näher erläutert werden. In der Zeichnung zeigt:
Fig. la in vereinfachter schematischer perspektivischer explosionsartiger Darstellung den Zusammenbau bzw. die einzelnen Bestandteile einer erfindungsgemäßen Fahreinrichtung,
Fig. Ib die gemäß Fig. la zusammengebaute Fahreinrichtung in perspektivischer schematischer Darstellung,
Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße Fahreinrichtung in schematischer vereinfachter Darstellung von der Seite, angeordnet an dem Fuß
eines Gegenstandes, wobei das Radelement die obere zweite Position (Parkposition) einnimmt,
Fig. 3 die in den Fig. 1 und 2 dargestellte erfindungsgemäße Fahreinrichtung in schematischer vereinfachter Darstellung von der Seite, in vereinfachter schematischer Darstellung von der Seite, wobei das Radelement seine untere erste Position (Fahrposition) einnimmt,
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fahreinrichtung in vereinfachter schematischer Darstellung von der Seite, mit dem Radelement in seiner unteren erste Position (Fahrposition), angeordnet an dem Fuß eines Gegenstandes und
Fig. 5a eine schematische vereinfachte Darstellung der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten erfindungsgemäßen Fahreinrichtung von oben und
Fig. 5b in vereinfachter schematischer Darstellung, die in Fig. 4 dargestellten Fahreinrichtung von oben.
Die Fig. 1 bis 5 zeigen eine Fahreinrichtung 1 für nicht näher, sondern nur teilweise dargestellten verfahrbaren Gegenstand, wie bspw. für eine Maschine, ein Gestell oder dergleichen, insbesondere für Werkzeugmaschinen wie Bandsägen, Tischkreissägen, aber auch für Krankenbetten oder dergleichen.
Die Fahreinrichtung 1 weist ein um die Radachse 2 drehbar gelagertes und bewegbar angeordnetes Radelement 3 auf. Das hier dargestellte Radelement 3 ist als Rolle ausgebildet. Es ist aber auch denkbar daß das Radelement 3 walzenartig oder auf andere Weise ausgebildet ist. Entscheidend ist, daß das Radelement 3 eine leichte Verfahrbarkeit des Gegenstandes, nämlich mit Hilfe der Fahreinrichtung 1 gewährleistet.
Die in den Fig. 1 und 5 dargestellte Fahreinrichtung 1 kann an einen entsprechenden Gegenstand angeordnet bzw. befestigt werden. So zeigen die Fig. 2, 3 und 4 eine Fahreinrichtung 1, die an dem Fuß, nämlich an dem Abstützbereich 14 eines nicht näher bezeichneten Gegenstandes angeordnet ist.
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Das Radelement 3 der Fahreinrichtung 1 ist nun in eine untere erste Position I und in eine obere zweite Position II bringbar. Wenn die Fahreinrichtung 1 an einen Gegenstand angeordnet ist, also vzw. in einem an dem Gegenstand ange-
5 ordneten Zustand der Fahreinrichtung 1 und wenn das Radelement 3 sich in der unteren ersten Position I befindet, ist ein Kontakt zwischen Radelement 3 und dem Boden 4 gewährleistet, damit der Gegenstand mit Hilfe der Fahreinrichtung 1 entsprechend verfahren werden kann. Nimmt das Radelement 3 seine obere zweiten Position II ein, so ist die Fahreinrichtung 1 so ausgebildet, daß der Gegenstand selbst direkt oder indirekt auf den Boden 4 positionierbar ist, nämlich direkten oder indirekten Kontakt mit dem Boden 4 besitzt, also eben nicht verfahrbar ist. Hierzu kann die Fahreinrichtung 1 so ausgebildet und an dem Gegenstand angeordnet sein, daß diese selbst den Boden 4 berührt um eine Positionierung des Gegenstandes auf dem Boden 4 zu gewährleisten, nämlich bspw. selbst einen Abstützbereich aufweist, oder aber die Fahreinrichtung 1 ist so an den Gegenstand bspw. in dessen Fußbereich angeordnet, daß die Füße des Gegenstandes selbst, nämlich dessen Abstützbereich 14, wie in den Fig. 2, 3 und 4 gezeigt, mit dem Boden 4 in Kontakt kommen. Dies wird im folgenden» noch deutlich werden.
Die eingangs beschriebenen Nachteile sind nun dadurch verwiesen, daß das Radelement 3 derart gelagert und/oder bewegtbar angeordnet ist, daß die Radachse 2 des Radelementes 3 durch eine vom Benutzer erzeugbare, auf das Radelement 3 direkt oder indirekt einwirkende Druckkraft Fi zumindest aus seiner ersten Position und/oder aus seiner zweiten Position heraus bewegbar ist. Wie bereits eingangs erläutert, hat dies entscheidende Vorteile, insbesondere kann der Benutzer mit HiHe seines Fußes die Druckkraft Fi erzeugen und das Radelement 3 bzw. die Radachse 2 des Radelementes 3 entsprechend verschieben, insbesondere das Radelement 3 niederdrücken bzw. hochdrücken, also das Radelement 3 in die untere erste Position I (Fahrposition) bzw. in obere zweite Position II (Parkposition) verschieben. Es wird keine weitere zusätzliche Person zum Bedienen der Fahreinrichtung 1 bzw. zum Verfahren des Gegenstandes, insbesondere zum Anheben der Maschine über einen längeren Zeitraum benötigt. Hierbei ist die dargestellte Fahreinrichtung 1 an beliebige Maschinen oder Gestelle montierbar, da es vzw. eine Einzelradkonstruktion ist.
Im folgenden soll nun die bevorzugten Ausführungsformen der Fahreinrichtung 1 näher beschrieben werden:
Zunächst weist die Fahreinrichtung 1 einen im wesentlichen L-förmig ausgebildeten ersten Halteschenkel 5 auf, der aus den Fig. 1 bis 5 gut erkennbar ist. Der erste Halteschenkel 5 ist hier vzw. „doppelwandig" ausgeführt. Hierzu weist der erste Halteschenkel 5 eine Basisplatte 5a und zwei seitliche Bereiche 5b auf, die im wesentlichen als Seitenwandungen ausgebildet sind. In den seitlichen Bereichen 5b des ersten Halteschenkels 5 ist nun jeweils eine erste Führungskulisse 6 für die Lagerung bzw. Führung des Radelementes 3 vorgesehen. Wie die Fig. 1 bis 4 zeigen, ist die erste Führungskulisse 6 derart ausgebildet, daß die erste und zweite Position I und II des Radelementes 3 durch jeweils den Anfang und das Ende der ersten Führungskulisse 6 definiert sind. Hierzu ist die erste Führungskulisse 6 zumindest teilweise J-förmig ausgebildet.
Weiterhin ist ein im wesentlichen L-förmig ausgebildeter zweiter Halteschenkel 7 vorgesehen, wie in Fig. la gut ersichtlich dargestellt ist. Der zweite Halteschenkel 7 ist vzw. ebenfalls „doppelwandig" ausgeführt und weist ebenfalls eine Basisplatte 7a und zwei seitliche Bereiche 7b auf. Wie die Fig. 1 bis 5 gut erkennen lassen ist der zweite Halteschenkel 7 am ersten Halteschenkel 5 gelenkig angelenkt. Hierzu wird mit Hilfe eines Bolzens 8 der zweite Halteschenkel 7 an seinem oberen Ende am ersten Halteschenkel 5 angelenkt. Hierzu sind am ersten Halteschenkel 5 erste Lageröffnungen 9 und am zweiten Halteschenkel 7 zweite Lageröffnungen 10 vorgesehen, so daß mit Hilfe des Bolzens 8 der zweite Halteschenkel 7 am ersten Halteschenkel 5 gelenkig anlenkbar ist. In den seitlichen Bereichen 7b des zweiten Halteschenkels 7 ist nun jeweils eine zweite Führungskulisse 11 für die Lagerung bzw. Führung des Radelementes 3 vorgesehen. Dies ist gut aus Fig. 1 wie auch aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich. Die zweite Führungskulisse 11 ist nun derart ausgebildet, daß die erste und zweite Position I und II bei einer Verschiebung des Radelementes 3 entsprechend erreichbar sind. Hierzu ist die zweite Führungskulisse 11 vzw. länglich, nämlich als Langloch ausgebildet. Vzw. sind die erste und zweite Führungskulisse 6 und 11 als Durchgangslöcher in den entsprechenden seitlichen Bereichen 5b und 7b des ersten und zweiten Halteschenkels 5 und 7 ausgebildet.
Das Radelement 3 weist einen Lagerzapfen 12 auf, der bspw. als Bolzen ausgeführt sein kann und in einer entsprechenden Ausnahmeöffnung des Radelementes 3 einsteckbar bzw. lagerbar ist. Wichtig ist, daß der Lagerzapfen 12 innerhalb der ersten und zweiten Führungskulissen 6 und 11 lagerbar bzw. durch die erste und zweite Führungskulisse 6 bzw. 11 führbar ist, was im folgenden noch näher erläutert werden soll.
Zur weiteren Funktionsweise der Fahreinrichtung 1 ist nun ein Federelement 13 wirksam zwischen dem ersten und zweiten Halteschenkel 5 und 7 angeordnet. Zur Lagerung des Federelementes 13 können bspw. hier nicht dargestellte Ausnehmungen vorgesehen sein. Das hier schematisch dargestellte Federelement 13 ist vzw. als Schraubenfeder ausgeführt, denkbar sind aber auch anderweitig ausgeführte Federelemente 13 bspw. hydraulische Federelemente, Blattfedern etc..
Im folgenden soll nun zunächst die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Fahreinrichtung 1 anhand der Fig. 2 und 3 näher beschrieben werden. Das Radelement 3 ist hier nun derart gelagert und/oder bewegbar angeordnet, daß die Radachse 2 des Radelementes 3 durch eine vom Benutzer erzeugbare, auf das Radelement 3 direkt einwirkende Druckkraft Fi sowohl aus seiner ersten unteren Position I heraus bewegbar ist - wie in Fig. 3 dargestellt - als auch aus seiner oberen zweiten Position II heraus bewegbar ist - wie in Fig. 2 dargestellt - .
Wie die Fig. 2 zeigt ist das Radelement 3 derart gelagert und verschiebbar angeordnet, daß das Radelement 3 durch die Druckkraft Fi entgegen der durch das Federelement 13 erzeugten Federkraft F2 aus der zweiten Position II (Parkposition) heraus bewegbar ist und schließlich durch die Federkraft F2 - ohne das eine Druckkraft Fi anliegt - schließlich in die erste Position I bewegbar ist. Wie die Fig. 2 zeigt, wird hierzu der Fuß des Benutzers direkt auf das Radelement 3 gesetzt, wobei der Benutzer vzw. kurzfristig den zu verfahrenden Gegenstand anhebt. Der Benutzer erzeugt dann mit Hilfe seines Fußes die Druckkraft Fi (dargestellt durch den entsprechenden Pfeil) und drückt das Radelement 3, das sich in Fig. 2 in seiner oberen zweiten Position II befindet nach unten, wobei die Radachse 2, nämlich der Lagerzapfen 12 des Radelementes 3 innerhalb der ers-
ten Führungskulisse 6 nach unten geführt wird. Hierbei verschwenkt der zweite Halteschenkel 7 nach innen, nämlich in Fig. 2 nach rechts entgegen der Federkraft F2 (dargestellt durch den anderen Pfeil), wobei während des Niederdrückens des Radelementes 3 die Radachse 2 sich gleichzeitig auch entlang der zweiten Führungskulisse 11 nach unten bewegt und hierbei den zweiten Halteschenkel 7 verschwenkt. Am Ende der ersten Führungskulisse 6, wo diese nahezu J-förmig ausgebildet ist, wird durch das Ende der ersten Führungskulisse 6 eine „Einrastposition" für die Radachse 2, nämlich den Lagerzapfen 12 gebildet. Gelangt nämlich die Radachse 2 bzw. der Lagerzapfen 12 in den unteren Bereich der ersten Führungskulisse 6 und nimmt der Benutzer den Fuß vom Radelement 3, wirkt also keine Druckkraft Fi mehr, so rutscht die Radachse 2 bzw. der Lagerzapfen 12 in das Ende der ersten Führungskulisse 6, so daß das Radelement 3 die erste Position I (Fahrposition) dann einnimmt, die in Fig. 3 dargestellt ist. In diesem Fall lässt sich die Maschine bzw. der Gegenstand mit Hilfe der Fahreinrichtung 1 entsprechend verfahren.
Soll nun das Radelement 3 aus seiner unteren ersten Position I in seine obere zweite Position II, also aus der Fahrposition in die Parkposition bewegt werden, so wird - wie in Fig. 3 dargestellt, wiederum eine entsprechende Druckkraft Fi durch den Benutzer, vzw. durch den Fuß des Benutzers auf das Radelement 3, diesmal in leicht schräger Richtung, aufgebracht. Vzw. wird hierzu der Gegenstand, d.h. die Maschine wiederum kurzfristig leicht angehoben. Durch das Aufbringen der Druckkraft Fi, die entgegen der Federkraft F2 wirkt, verlässt die Radachse 2 bzw. der Lagerzapfen 12 des Radelementes 3 seine „Einrastposition" und bewegt sich entlang der ersten Führungskulisse 6 zunächst leicht nach unten, dann leicht nach rechts und schließlich nach oben, wobei der zweite Halteschenkel 7 zunächst nach rechts entgegen der Federkraft F2 und dann nach links mit HiHe der Federkraft F2 verschwenkt wird, insbesondere dann wenn der Benutzer den Fuß vom Radelement 3 genommen hat, so daß eben keine Druckkraft Fi mehr anliegt.
Wie die Fig. 2 bis 4 zeigen, ist hier ein Abstützbereich 14 dargestellt, mit dessen Hilfe der verfahrbare Gegenstand auf den Boden 4 positionierbar ist, weil hier der Abstützbereich 14 eben der Fußbereich des Gegenstandes ist und die Fahreinrichtung 1 hieran angeordnet ist.
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Es ist auch denkbar, daß die Fahreinrichtung 1 selbst einen derartigen Abstützbereich aufweist oder der Abstützbereich durch die Unterkante der seitlichen Bereiche 5b des ersten Halteschenkels 5 gebildet ist. Als weiteres Ausführungsbeispiel kann der Abstützbereich 14 als separater Abstützpfosten der Fahreinrichtung 1 ausgebildet sein.
Wie gut aus Fig. 2 zu erkennen ist, liegt hier der Abstützbereich 14, d.h. der Abstützpfosten des Gegenstandes selbst auf dem Boden 4 auf, wenn das Radelement 3 in seiner oberen zweiten Position II (Parkposition) ist, wohingegen der Abstützbereich 14 eben nicht mehr auf dem Boden 4 aufliegt, wenn sich das Radelement 3 in seiner unteren ersten Position I (Fahrposition) befindet.
Wie bereits erwähnt kann die Fahreinrichtung 1 hier einen Abstützbereich 14 aufweisen. Dies muß aber nicht unbedingt der Fall sein, da eine derartige Fahreinrichtung 1 auch so an dem Fuß eines Gegenstandes, vzw. an den Füßen einer Maschine oder eines Krankenbettes angeordnet werden kann, daß die Füße der Maschine oder des Krankenbettes selbst in Kontakt mit dem Boden 4 kommen können, so wie dies hier in den Fig. 2, 3 und 4 dargestellt ist.
Die Fig. 4 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Fahreinrichtung 1. Hierbei ist die Fahreinrichtung 1 am Abstützbereichs 14 schwenkbar angelenkt. Dies hat den Vorteil, daß ein Gegenstand optimal verfahrbar ist, da entsprechende Richtungsänderungen auch leicht durchgeführt werden können. Hierzu weist die Fahreinrichtung 1 eine Art Halteklammer 15a und einen Haltebolzen 16 auf, mit deren Hilfe eine entsprechende Verschwenkbarkeit relativ zum Abstützbereich 14 mit Hilfe einer weiteren Halteklammer 15b realisierbar ist.
Die einzelnen Komponenten der Fahreinrichtung 1 können nun aus unterschiedlichen Materialien gefertigt werden. Dies ist abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall. Denkbar sind Bleche, Stahlblech, Kunststoff sowie entsprechende andere Legierungen und auch Gummikomponenten insbesondere für das Radelement 3.
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Es ist auch denkbar, daß eine andere als die hier dargestellte bevorzugte Lagerung für die Radachse 2 verwirklicht wird, so daß der erste Halteschenkel 5 bzw. der zweite Halteschenkel 7 eben nicht „doppelwandig" auszuführen sind. Auch dies ist abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall, insbesondere von dem zur Verfügung stehenden Raum zur Anordnung der entsprechenden Fahreinrichtung 1 an einem verfahrbaren Gegenstand.
Im Ergebnis ist mit der hier geschaffenen erfindungsgemäßen Facheinrichtung 1 der Arbeitsaufwand für den Benutzer erhebhch verringert und eine sehr kostengünstige einfach bedienbare Fahreinrichtung 1 geschaffen.
GDE01E17 *
Bezugszeichenliste:
I Fahreinrichtung 2 Radachse
3 Radelement
4 Boden
5 1. Halteschenkel 5a Basisplatte
5b seitliche Bereiche
6 1. Führungskulisse
7 2. Halteschenkel 7a Basisplatte
7b seitliche Bereiche
8 Bolzen
9 1. Lageröffnung
10 2. Lageröffnung
II 2. Führungskulisse 12 Lagerzapfen
13 Federelement
14 Abstützbereich
15a Halteklammer
15b Halteklammer
16 Haltebolzen
Fi Druckkraft
F2 Federkraft
I untere erste Position
II obere zweite Position

Claims (24)

1. Fahreinrichtung (1) für verfahrbare Gegenstände, insbesondere für Maschinen, Gestelle oder dgl., mit mindestens einem um seine Radachse (2) drehbar gelagertem und bewegbar angeordnetem Radelement (3), wobei - vzw. in einem an dem Gegenstand angeordnetem Zustand der Fahreinrichtung (1) - das Radelement (3) zumindest in eine untere erste Position (I) für die Realisierung des Kontaktes zwischen Radelement (3) und Boden (4) zur Ermöglichung der Verfahrbarkeit des Gegenstandes und das Radelement (3) in eine obere zweite Position (II) zur Ermöglichung der Positionierung des Gegenstandes auf dem Boden (4) bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Radelement (3) derart gelagert und/oder bewegbar angeordnet ist, daß die Radachse (2) des Radelements (3) durch eine vom Benutzer erzeugbare, auf das Radelement (3) direkt oder indirekt einwirkende Druckkraft (F1) zumindest aus seiner ersten Position (I) und/oder aus seiner zweiten Position (II) heraus bewegbar ist.
2. Fahreinrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Radelement (3) derart gelagert und verschiebbar angeordnet ist, daß das Radelement (3) durch die Druckkraft (F1) aus seiner zweiten Position (II) im wesentlichen in Richtung der ersten Position (I) und - zumindest anfänglich - durch die Druckkraft (F1) aus seiner ersten Position (I) heraus bewegbar ist.
3. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Federelement (13) vorgesehen und funktionell derart wirksam angeordnet ist, daß das Radelement (3) durch die Druckkraft (F1) entgegen einer durch das Federelement (13) erzeugten Federkraft (F2) aus der ersten Position (I) heraus bewegbar ist und durch die Federkraft (F2) - ohne daß eine Druckkraft (F1) anliegt - schließlich in die zweite Position (II) bewegbar ist.
4. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Federelement (13) vorgesehen und funktionell derart wirksam angeordnet ist, daß das Radelement (3) durch die Druckkraft (F1) entgegen einer durch das Federelement (13) erzeugten Federkraft (F2) aus der zweiten Position (II) heraus bewegbar ist und durch die Federkraft (F2) - ohne daß eine Druckkraft (F1) anliegt - schließlich in die erste Position (I) bewegbar ist.
5. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein im wesentlichen L-förmig ausgebildeter erster Halteschenkel (5) vorgesehen ist.
6. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Halteschenkel (5) doppelwandig ausgeführt ist.
7. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem seitlichen Bereich (5b) des ersten Halteschenkels (5) eine erste Führungskulisse (6) für die Lagerung des Radelementes (3) vorgesehen ist.
8. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Führungskulisse (6) derart ausgebildet ist, daß die erste und zweite Position (I und II) des Radelementes (3) durch Anfang und Ende der ersten Führungskulisse (6) definiert ist.
9. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Führungskulisse (6) zumindest teilweise J- förmig ausgebildet ist.
10. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein im wesentlichen L-förmig ausgebildeter zweiter Halteschenkel (7) vorgesehen ist.
11. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Halteschenkel (7) doppelwandig ausgeführt ist.
12. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Halteschenkel (7) am ersten Halteschenkel (5) gelenkig angelenkt ist.
13. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem seitlichen Bereich (7b) des zweiten Halteschenkels (7) eine zweite Führungskulisse (11) für die Lagerung des Radelementes (3) vorgesehen ist.
14. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Führungskulisse (11) derart ausgebildet ist, daß die erste und zweite Position (I und II) der ersten Führungskulisse (6) bei einer Verschiebung des Radelementes (3) entsprechend erreichbar sind.
15. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Führungskulisse (11) länglich ausgebildet ist.
16. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Führungskulisse (6; 11) als Durchgangslöcher ausgebildet sind.
17. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Lagerzapfen (12) des Radelementes (3) innerhalb der ersten und zweiten Führungskulissen (6; 11) lagerbar ist.
18. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (13) zwischen dem ersten und zweiten Halteschenkel (5; 7) wirksam angeordnet ist.
19. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (13) als Schraubenfeder ausgeführt ist.
20. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abstützbereich (14) zur Positionierung des Gegenstandes auf dem Boden (4) vorgesehen ist.
21. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstützbereich durch die Unterkante des seitlichen Bereiches (5b) des ersten Halteschenkels (5) gebildet ist.
22. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstützbereich (14) als separater Abstützpfosten ausgebildet ist.
23. Fahreinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahreinrichtung (1) um eine im wesentlichen vertikale Achse schwenkbar an einem Gegenstand anlenkbar ist.
24. Verfahrbarer Gegenstand, insbesondere Werkzeugmaschine, Krankenbett oder dgl., gekennzeichnet durch eine Fahreinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 23.
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