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DE102023001131A1 - Rollvorrichtung sowie verfahrbarer Gegenstand mit mindestens einer solchen Roll-vorrichtung - Google Patents

Rollvorrichtung sowie verfahrbarer Gegenstand mit mindestens einer solchen Roll-vorrichtung Download PDF

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DE102023001131A1
DE102023001131A1 DE102023001131.2A DE102023001131A DE102023001131A1 DE 102023001131 A1 DE102023001131 A1 DE 102023001131A1 DE 102023001131 A DE102023001131 A DE 102023001131A DE 102023001131 A1 DE102023001131 A1 DE 102023001131A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Rollvorrichtung (1) für einen verfahrbaren Gegenstand (12), umfassend
- ein Trägerbauteil (2),
- einen relativ dazu beweglich angeordneten Rollenhalter (3),
- eine Rolle (6), die um eine horizontale Radachse (13) verdrehbar am Rollenhalter (3) angeordnet ist, und
- ein federvorgespanntes Verriegelungselement (5), das um eine Drehachse (14) verschwenkbar am Trägerbauteil (2) angeordnet ist und das zwischen einer inaktiven Position und einer aktiven Position schaltbar ist, wobei der Rollenhalter (3) relativ zum Trägerbauteil (2) zwischen einer Entriegelungsstellung und einer Sperrstellung beweglich angeordnet ist, wobei das Verriegelungselement (5) sowohl in der Entriegelungsstellung als auch in der Sperrstellung in der inaktiven Position vorliegt, und wobei, wenn sich der Rollenhalter (3) ausgehend von der Sperrstellung relativ zum Trägerbauteil (2) in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt, das Verriegelungselement (5) von der inaktiven Position in die aktive Position schaltbar ist, sodass eine Bewegung des Rollenhalters (3) zurück in Richtung der Sperrstellung blockiert ist. Ferner betrifft die Erfindung einen verfahrbaren Gegenstand (12), umfassend wenigstens eine solche Rollvorrichtung (1), wobei die wenigstens eine Rollvorrichtung (1) an einem Körper (11) des Gegenstandes (12) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rollvorrichtung für verfahrbare Gegenstände sowie einen verfahrbaren Gegenstand mit mindestens einer solchen Rollvorrichtung.
  • Rollvorrichtungen sind aus dem Stand der Technik bekannt und werden vornehmlich eingesetzt, um einen Gegenstand tragend zu lagern, so dass dieser auf einem befahrbaren Untergrund leicht bewegbar ist. Rollvorrichtungen können um eine vertikale Rotationsachse frei drehbar, beispielsweise als Lenkrolle, insbesondere als Lenkdoppelrolle, oder starr ausgebildet und an einem Körper des Gegenstandes angeordnet sein. Das Einsatzgebiet derartiger Rollvorrichtungen erstreckt sich von herkömmlichen Einkaufswagen, über verfahrbare Möbelstücke bis hin zu industriellen Transportgeräten.
  • Je nach Bedarf weisen Rollvorrichtungen einen Feststellmechanismus auf, der die Rolle bzw. das Rad der Rollvorrichtung festsetzt und so an einer Rollbewegung hindert. Es sind eine Vielzahl unterschiedlicher Feststellmechanismen bekannt, die wegen ihres grundsätzlich verschiedenen konstruktiven Aufbaus eigens hierfür konstruierte Tragkörper und/oder Gehäuse mit unterschiedlichem Aussehen erfordern, welche aber nicht ohne weiteres gegeneinander ausgetauscht werden können.
  • Ferner sind Mechanismen bekannt, die die Lagerung des Gegenstands auf andere Elemente, wie zum Beispiel Stellfüße, verlagern. Derartige Anordnungen sorgen gegenüber einem Blockieren der Rollen meist für eine stabilere Positionierung bzw. Festsetzung des Gegenstands.
  • Die Feststellmechanismen von Rollvorrichtungen zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie über ein manuell betätigbares Eingabeelement an jeder beweglichen Rolle verfügen. Diese sind durch ihre Nähe zum Boden, ihre kleine Bauform und teilweise hohe Betätigungskräfte oft unergonomisch zu betätigen. Die hohen erforderlichen Betätigungskräfte können zudem ein Verletzungsrisiko darstellen. Ferner können die Betätigungselemente von Lenkrollen abhängig von ihrer Orientierung zum Bediener schlecht oder gar nicht zugänglich sein, beispielsweise wenn Rollvorrichtungen nah an einer vertikalen Wand oder in einer Nische oder Ecke positioniert werden sollen.
  • Neben ergonomischen Gesichtspunkten kann das Aktivieren bzw. Deaktivieren des jeweiligen Feststellmechanismus aufwändig sein, insbesondere wenn viele einzelne Gegenstände auf Rollen bewegt werden müssen. Dies ist zum Beispiel bei Möbelstücken, die aus mehreren modularen Einzelelementen bestehen, der Fall. In bekannten Ausführungen werden Feststellmechanismen mehrerer Rollen durch ein Gestänge oder Seilzugmechanismen mit einem gemeinsamen Betätigungselement verbunden. Diese Gestänge oder Seilzugmechanismen müssen aber für jeden einzelnen Anwendungsfall angepasst werden und benötigen zusätzlichen Bauraum.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Rollvorrichtung für einen verfahrbaren Gegenstand vorzuschlagen, die aus wenigen, einfach gestalteten Bauteilen ausgebildet, einfach zu montieren sowie intuitiv zu betätigen ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Rollvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch einen verfahrbaren Gegenstand mit den Merkmalen des Patentanspruchs 11. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche, der folgenden Beschreibung sowie der Figuren.
  • Eine erfindungsgemäße Rollvorrichtung für einen verfahrbaren Gegenstand umfasst
    • - ein Trägerbauteil,
    • - einen relativ dazu beweglich angeordneten Rollenhalter,
    • - eine Rolle, die um eine horizontale Radachse verdrehbar am Rollenhalter angeordnet ist, und
    • - ein federvorgespanntes Verriegelungselement, das um eine Drehachse verschwenkbar am Trägerbauteil angeordnet ist und das zwischen einer inaktiven Position und einer aktiven Position schaltbar ist,
    • wobei der Rollenhalter relativ zum Trägerbauteil zwischen einer Entriegelungsstellung und einer Sperrstellung beweglich angeordnet ist,
    • wobei das Verriegelungselement sowohl in der Entriegelungsstellung als auch in der Sperrstellung in der inaktiven Position vorliegt,
    • und wobei, wenn sich der Rollenhalter ausgehend von der Sperrstellung relativ zum Trägerbauteil in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt, das Verriegelungselement von der inaktiven Position in die aktive Position schaltbar ist, sodass eine Bewegung des Rollenhalters zurück in Richtung der Sperrstellung blockiert ist.
  • Die Rollvorrichtung ist derart ausgebildet, dass der Rollenhalter in einem Bewegungsbereich zwischen mehreren Stellungen beweglich ist, die unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die Entriegelungsstellung sowie die Sperrstellung bilden jeweils eine Endposition des Bewegungsbereichs des Rollenhalters relativ zum Trägerbauteil.
  • Das Trägerbauteil ist ein Aufnahmemittel der Rollvorrichtung, welches einerseits dazu eingerichtet ist, den Rollenhalter beweglich zum Trägerbauteil, also beispielsweise verdrehbar oder längsverlagerbar, aufzunehmen. Das Trägerbauteil kann ein Rahmenbauteil sein. Das Trägerbauteil kann beispielsweise aus einem Blech oder aus einem Kunststoff ausgebildet sein. Das Trägerbauteil ist ferner dazu eingerichtet oder kann Mittel aufweisen, um an einem Körper des verfahrbaren Gegenstandes befestigt zu sein bzw. zu werden. Alternativ ist das Trägerbauteil dazu eingerichtet oder kann Mittel aufweisen, um um eine Hochachse drehbar an einem Körper des verfahrbaren Gegenstandes befestigt zu werden.
  • Am Trägerbauteil kann eine Stütze, beispielsweise in Form eines Stützfußes oder dergleichen, angeordnet oder ausgeformt sein, die in der Sperrstellung des Rollenhalters zur Abstützung von Gewichtskräften, die auf die Rollvorrichtung, insbesondere auf das Trägerbauteil, einwirken, am befahrenen Untergrund vorgesehen ist.
  • Der Rollenhalter kann beispielsweise aus einem Blech oder aus einem Kunststoff ausgebildet sein. Der Rollenhalter nimmt die Rolle der Rollvorrichtung um eine horizontale Radachse verdrehbar auf. Die Rolle ermöglicht es, den verfahrbaren Gegenstand über den Untergrund möglichst widerstandsarm zu bewegen. Der Rollenhalter kann in Form einer ein- oder mehrschenkligen Gabel ausgebildet sein.
  • Die Rolle ist ein am Rollenhalter um die Radachse drehbar angeordnetes Objekt mit einer im Wesentlichen zylindrischen Außengeometrie. Über die Rolle wird wenigstens ein Teil des Eigengewichts des verfahrbaren Gegenstandes, eine auf den Gegenstand wirkende Nutzlast sowie das Eigengewicht der Rollvorrichtung am Untergrund abgestützt. Die Rolle kann als Rad oder dergleichen ausgebildet sein, die an einer am Rollenhalter angeordneten Achse drehbar gelagert ist.
  • Das Verriegelungselement der Rollvorrichtung ist am Trägerbauteil federvorgespannt und drehbar angeordnet. Vorzugsweise ist das Verriegelungselement um eine horizontale Achse drehbar am Trägerbauteil verschwenkbar angeordnet. Das Verriegelungselement ist dazu eingerichtet, in einer Arbeitsstellung des Rollenhalters in Wirkverbindung, vorzugsweise in Formschluss, mit dem Rollenhalter gebracht zu werden, um eine Bewegung des Rollenhalters relativ zum Trägerbauteil in Richtung der Sperrstellung zu unterbinden. Das Verriegelungselement ist also Teil eines Feststellmechanismus.
  • Das Verriegelungselement ist zwischen einer inaktiven Position, bei der keine Wirkverbindung mit dem Rollenhalter vorliegt, und einer aktiven Position, bei der eine Wirkverbindung mit dem Rollenhalter vorliegt, betätigbar. Der Zustand, in dem das Verriegelungselement nicht in Wirkverbindung mit dem Rollenhalter gebracht ist, ist als inaktive Position des Verriegelungselements zu verstehen. In der inaktiven Position des Verriegelungselements ist eine Bewegung des Rollenhalters relativ zum Trägerbauteil im Bewegungsbereich zwischen der Entriegelungsstellung des Rollenhalters und der Sperrstellung des Rollenhalters ungehindert freigegeben. Sowohl in der Entriegelungsstellung als auch in der Sperrstellung ist das Verriegelungselement inaktiv bzw. liegt in der inaktiven Position vor.
  • Der Zustand, in dem das Verriegelungselement in Wirkverbindung mit dem Rollenhalter vorliegt, ist als aktive Position des Verriegelungselements zu verstehen. In der aktiven Position des Verriegelungselements ist eine Bewegung des Rollenhalters relativ zum Trägerbauteil zwischen der Entriegelungsstellung und der Sperrstellung in Richtung der Sperrstellung blockiert. Mithin kann der Rollenhalter, wenn das Verriegelungselement in der aktiven Position vorliegt, nur in einem Bewegungsbereich zwischen der Arbeitsstellung der Entriegelungsstellung bewegt werden, und zwar so weit, bis der Rollenhalter die Entriegelungsstellung erreicht, die die Arbeitsstellung löst bzw. deaktiviert. Das Verriegelungselement kann durch Federkraft, Reibungskräfte und/oder Schwerkräfte in der aktiven Position gehalten werden, bis es zumindest mittelbar zurück in die inaktive Position betätigt wird, insbesondere durch den Rollenhalter.
  • In der aktiven Position des Verriegelungselements wird also eine Arbeitsstellung des Rollenhalters realisiert, wobei eine in Folge von Eigengewicht des verfahrbaren Gegenstandes oder zusätzlichen Lasten wirkende Kraft, die vom verfahrbaren Gegenstand auf das Trägerbauteil einwirkt, über das Verriegelungselement am Rollenhalter abgestützt wird. Die Rolle stützt die Kraft entsprechend am Untergrund wirksam ab und bleibt gleichzeitig verdrehbar. Lediglich in der Arbeitsstellung des Rollenhalters ist das Verriegelungselement aktiv bzw. liegt in der aktiven Position vor, um eine ungewollte Bewegung des Rollenhalters in die Sperrstellung zu vermeiden und so ein Verfahren des Gegenstandes über einen Untergrund zu ermöglichen.
  • In der Entriegelungsstellung ist der Abstand zwischen der Radachse der Rolle und dem Trägerbauteil, insbesondere einem Anschlusspunkt des Trägerbauteils an den verfahrbaren Gegenstand, vorzugsweise maximal. Wenn der Rollenhalter ausgehend von der Sperrstellung in Richtung der Entriegelungsstellung verlagert wird, wird ein Abstand zwischen dem Rollenhalter und dem Trägerbauteil vergrößert. Die Entriegelungsstellung ist als Neutralstellung, Ausgangsstellung oder Referenzstellung des Rollenhalters zu verstehen. Mithin realisiert die Entriegelungsstellung einen Ausgangszustand der Rollvorrichtung, in dem die Arbeitsstellung deaktiviert ist.
  • In der Sperrstellung des Rollenhalters ist der Abstand zwischen der Radachse der Rolle und dem Trägerbauteil, insbesondere einem Anschlusspunkt des Trägerbauteils an den verfahrbaren Gegenstand, bevorzugt minimal. Wenn der Rollenhalter ausgehend von der Entriegelungsstellung in die Sperrstellung verlagert wird, wird ein Abstand zwischen dem Rollenhalter und dem Trägerbauteil verkleinert.
  • Wenn der Rollenhalter in die Sperrstellung gebracht wurde bzw. angeordnet ist, ist ein Verfahren des Gegenstandes über den befahrbaren Untergrund nicht möglich bzw. verhindert. Dabei kann die Rolle entweder an einer Rotation um die Radachse gehindert sein, oder den befahrbaren Untergrund nicht berühren, während der verfahrbare Gegenstand über eine Stütze oder dergleichen am Boden abgestützt ist. Die Feststellfunktion der Rolle erfolgt also entweder bei Erreichen eines Punkts, bei dem die Rolle durch den Kontakt zu anderen Bauteilen der Rollvorrichtung in ihrer Rollbewegung gehindert wird oder durch Überschreiten eines Punkts, nach welchem das Gewicht des Gegenstands primär durch andere Elemente, insbesondere am Trägerbauteil befestigte Elemente, getragen wird.
  • Die Sperrstellung des Rollenhalters liegt bevorzugt vor, wenn die Rolle zumindest mittelbar an einer Rotation um die horizontale Radachse gehindert ist. Dies kann reib- und/oder formschlüssig erfolgen. Beispielsweise kann die Rolle in der Sperrstellung des Rollenhalters zumindest mittelbar am Trägerbauteil oder am Rollenhalter zur Anlage kommen, sodass ein Reibschluss zwischen der Rolle und dem Trägerbauteil bzw. dem Rollenhalter erzeugt wird, der eine Verdrehung der Rolle relativ zu den restlichen Bauteilen der Rollvorrichtung blockiert.
  • Alternativ oder ergänzend kann in der Sperrstellung des Rollenhalters zwischen einem mit der Rolle verbundenen ersten Formschlusselement und einem zweiten Formschlusselement am Rollenhalter oder am Trägerbauteil ein Formschluss erzeugt werden, der eine Verdrehung der Rolle in der Sperrstellung des Rollenhalters blockiert.
  • In diesem Sinn ist die Rolle in der Sperrstellung des Rollenhalters zumindest mittelbar reib- und/oder formschlüssig mit dem Trägerbauteil verbunden. In einer ersten Variante ist die Rolle in der Sperrstellung des Rollenhalters zumindest mittelbar reibschlüssig mit dem Trägerbauteil verbunden. In einer zweiten Variante ist die Rolle in der Sperrstellung des Rollenhalters zumindest mittelbar formschlüssig mit dem Trägerbauteil verbunden. In einer dritten Variante ist die Rolle in der Sperrstellung des Rollenhalters zumindest mittelbar form- und reibschlüssig mit dem Trägerbauteil verbunden.
  • Die Blockade der Rollenrotation in der Sperrstellung des Rollenhalters ist lösbar, indem der Rollenhalter, beispielsweise durch manuelles Anheben des Trägerbauteils, also des verfahrbaren Gegenstandes, durch einen Nutzer ausgehend von der Sperrstellung in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt wird.
  • Aus der Sperrstellung ist der Rollenhalter, bevor er in die Entriegelungsstellung gelangt, in eine Arbeitsstellung bringbar. Die Arbeitsstellung liegt somit im Bewegungsbereich zwischen der Sperrstellung und der Entriegelungsstellung. Die Arbeitsstellung ist nur ansteuerbar, wenn der Rollenhalter ausgehend von der Sperrstellung in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt wird.
  • Die Arbeitsstellung des Rollenhalters wird in einer bestimmten relativen Position des Rollenhalters zum Trägerbauteil realisiert, in der das federvorgespannte Verriegelungselement von der inaktiven Position in die aktive Position geschaltet wird und dadurch eine Bewegung des Rollenhalters zurück in Richtung der Sperrstellung verhindert ist. In der Arbeitsstellung des Rollenhalters, bzw. wenn das Verriegelungselement in der aktiven Position vorliegt, werden einerseits Lasten aus dem verfahrbaren Gegenstand von der Rollvorrichtung getragen und andererseits ist ein Verfahren des Gegenstandes über den befahrbaren Untergrund möglich, da eine Rotation der Rolle um die Radachse freigegeben ist.
  • Die Arbeitsstellung des Rollenhalters wird erreicht, wenn der Rollenhalter ausgehend von der Sperrstellung relativ zum Trägerbauteil in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt wird, beispielsweise durch manuelles Anheben des Trägerbauteils bzw. des verfahrbaren Gegenstandes durch den Nutzer. An einer die Arbeitsstellung definierenden Relativposition zwischen Trägerbauteil und Rollenhalter im Bewegungsbereich zwischen der Entriegelungsstellung und der Sperrstellung wird das Verriegelungselement in Folge einer Federvorspannkraft von der inaktiven Position in die aktive Position geschaltet, so dass das Verriegelungselement in Wirkverbindung mit dem Rollenhalter kommt. Die Wirkverbindung zwischen dem Verriegelungselement und dem Rollenhalter bewirkt, dass eine erneute Bewegung des Rollenhalters in die entgegengesetzte Bewegungsrichtung, also hin zur Sperrstellung, blockiert ist. In der Arbeitsstellung des Rollenhalters wird somit, wenn das federvorgespannte Verriegelungselement in die aktive Position gebracht wurde, eine Verringerung des Abstands zwischen der Radachse und dem Trägerbauteil bzw. der Anschlussstelle des Trägerbauteils an den Körper des verfahrbaren Gegenstandes verhindert. Infolgedessen verbleibt die Rolle im unblockierten Zustand und kann demnach um die Radachse rotieren.
  • Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass kein manuell zu betätigendes Betätigungselement für die Feststellung der Rolle erforderlich ist. Das Schalten zwischen der inaktiven Position und der aktiven Position des Verriegelungselements erfolgt vielmehr durch eine Veränderung des Abstands zwischen dem verfahrbaren Gegenstand und dem befahrbaren Untergrund. Das Gewicht des Gegenstands spielt hierbei keine Rolle. Durch den Wegfall der Notwendigkeit für manuelle Betätigungselemente erübrigen sich zudem die Probleme der Zugänglichkeit der Betätigungselemente. Der Gegenstand kann somit auch in einer Ecke abgestellt werden, wobei auch dann eine der Ecke zugewandte Rollvorrichtung durch Veränderung des Abstands zwischen dem verfahrbaren Gegenstand und dem Untergrund, beispielsweise durch Anheben des Gegenstandes betätigbar ist. Mit der Veränderung des Abstands zwischen dem Gegenstand und dem Untergrund können zudem die Verriegelungselemente beliebig vieler Rollvorrichtungen gleichzeitig aktiviert oder deaktiviert werden. Die Anzahl der Rollen hat hierbei keinen Einfluss auf den Aufwand einer Schaltung der Verriegelungselemente. Die Rollen können mithin auch an Orten des Gegenstandes positioniert sein, die für den Nutzer unzugänglich und nicht erreichbar sind. Hierdurch können unter anderem auch inhärente Quetschgefahren, die von Rollen unter schweren Gegenständen ausgehen, vermieden werden.
  • Das Schalten der Rollvorrichtung zwischen den genannten Stellungen erfolgt einzig durch externe Kräfte, die der Nutzer auf den Mechanismus der Rollvorrichtung ausübt. Mithin wird die jeweilige Funktion der Rollvorrichtung nur durch die vom Nutzer eingebrachten externen Kräfte auf den Mechanismus der Rollvorrichtung gesteuert.
  • Der Rollenhalter kann relativ zum Trägerbauteil rotatorisch oder translatorisch beweglich ausgeführt sein. Nach einem ersten Ausführungsbeispiel ist der Rollenhalter um eine Rotationsachse, insbesondere eine horizontale Rotationsachse, verschwenkbar am am verfahrbaren Gegenstand befestigten Trägerbauteil angeordnet. In dieser Variante sind das Trägerbauteil und der Rollenhalter scherenförmig zueinander angeordnet.
  • Nach einem zweiten Ausführungsbeispiel ist der Rollenhalter longitudinal zum Trägerbauteil verschieblich angeordnet. Demnach bilden der Rollenhalter und das Trägerbauteil eine Art Kolben-Zylinder-Anordnung, bei dem das Trägerbauteil bevorzugt eine zylindrische Form aufweist und der Rollenhalter innerhalb des Trägerbauteils im Bewegungsbereich zwischen der Sperrstellung und der Entriegelungsstellung, oder umgekehrt, längsverschieblich geführt ist.
  • Vorzugsweise ist am Rollenhalter ein Hinterschnitt ausgebildet, wobei am Verriegelungselement ein Verriegelungsschenkel ausgebildet, und wobei die aktive Position des Verriegelungselements vorliegt, wenn der Verriegelungsschenkel im Hinterschnitt zur Anlage kommt. Anders gesagt wird in der aktiven Position des Verriegelungselements, wenn der Rollenhalter von der Sperrstellung in Richtung der Entriegelungsstellung verlagert wurde und die Position der Arbeitsstellung erreicht hat, ein Formschluss zwischen dem Rollenhalter und dem Verriegelungselement erzeugt, wobei der Hinterschnitt derart mit dem Verriegelungsschenkel wirkverbunden ist, dass eine Bewegung des Rollenhalters zurück in Richtung der Sperrstellung blockiert ist. Eine weitere Bewegung des Rollenhalters in Richtung der Entriegelungsstellung ist jedoch weiterhin möglich.
  • Am Rollenhalter ist vorzugsweise ein Formelement angeordnet, das dazu eingerichtet ist, das Verriegelungselement, insbesondere einen Betätigungsabschnitt des Verriegelungselements, je nach Bewegungsrichtung des Rollenhalters relativ zum Trägerteil entweder von der aktiven Position in die inaktive Position oder von der inaktiven Position in die aktive Position zu betätigen. Das Formelement kann einteilig mit dem Rollenhalter verbunden sein. Alternativ kann das Formelement am Rollenhalter befestigt sein. Das Formelement kommt während der Bewegung des Rollenhalters in die jeweilige Bewegungsrichtung in Wirkverbindung mit dem Verriegelungselement und betätigt es so, dass das Verriegelungselement von der inaktiven in die aktive Position, oder umgekehrt, geschaltet wird. Das Formelement kann eine Schulter, ein Vorsprung, oder dergleichen sein. Das Formelement kann sowohl am Betätigungsabschnitt als auch am Verriegelungsschenkel zur Anlage kommen und das verdrehbar angeordnete Verriegelungselement entsprechend betätigen.
  • Das Formelement ist zum einen dazu eingerichtet, das Verriegelungselement von der aktiven Position in die inaktive Position zu bewegen, wenn der Rollenhalter ausgehend von der Arbeitsstellung, in der das Verriegelungselement in der aktiven Position vorliegt, in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt wird. Anders gesagt ist das Formelement dazu eingerichtet, das Verriegelungselement von der aktiven Position zurück in die inaktive Position zu schalten, indem der Rollenhalter ausgehend von der Arbeitsstellung, vorzugsweise manuell, also durch Anheben des Gegenstandes relativ zum befahrenen Untergrund, in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt wird. Dabei kommt das Formelement am Verriegelungsschenkel zur Anlage und drückt diesen bei Betätigung des Verriegelungsschenkels und Verdrehung des Verriegelungselements um dessen Drehachse aus dem Hinterschnitt des Rollenhalters heraus. Dies ist als Deaktivierung der Arbeitsstellung zu verstehen.
  • Das Formelement am Rollenhalter ist derart ausgebildet, dass, wenn der Rollenhalter von der Entriegelungsstellung in die Sperrstellung bewegt wird, keine Aktivierung des Verriegelungselements, also kein Schalten von der inaktiven Position in die aktive Position, erfolgt, auch dann nicht, wenn der Rollenhalter die Position der Arbeitsstellung passiert. Das Formelement ist stattdessen dazu eingerichtet, das Verriegelungselement von der inaktiven Position in die aktive Position zu schalten, indem der Rollenhalter ausgehend von der Sperrstellung, vorzugsweise manuell, also durch Anheben des Gegenstandes relativ zum befahrenen Untergrund, in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt. Dabei kommt das Formelement am Betätigungsabschnitt des Verriegelungselements zur Anlage und drückt durch Betätigung des Betätigungsabschnitts und Verdrehung des Verriegelungselements um dessen Drehachse den Verriegelungsschenkel in den Hinterschnitt.
  • Eine Aktivierung des Verriegelungselements kann nur dann erfolgen, wenn der Rollenhalter von der Sperrstellung in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt wird und dabei zur Arbeitsstellung des Rollenhalters gelangt. In diesem Sinn ist das Formelement des Weiteren dazu eingerichtet, das Verriegelungselement nur dann von der inaktiven Position in die aktive Position schalten zu können, wenn der Rollenhalter ausgehend von der Sperrstellung in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt wird. In umgekehrter Bewegungsrichtung des Rollenhalters ist das Verriegelungselements nicht aktivierbar und entsprechend die Arbeitsstellung nicht ansteuerbar.
  • Unabhängig davon, ob das Verriegelungselement in der aktiven Position oder inaktiven Position vorliegt, wird das Verriegelungselement stets durch wenigstens ein erstes Federelement in diese Position gedrückt bzw. in dieser Position gehalten. Ein Umschalten der Verriegelungsposition des Verriegelungselements erfolgt dabei vorzugsweise durch das oben genannte Formelement des Rollenhalters. In diesem Sinn ist das Verriegelungselement durch wenigstens ein erstes Federelement federvorgespannt. Das wenigstens eine erste Federelement ist einerseits am Trägerbauteil und andererseits am Verriegelungselement angeordnet. Es können mehrere erste Federelemente parallel und/oder in Reihe geschaltet sein. Das wenigstens eine erste Federelement kann je nach Anordnung am Verriegelungselement und am Trägerbauteil als Zug- oder Druckfeder ausgeführt sein.
  • Bevorzugt ist das Verriegelungselement zwischen einer ersten Endlage, die der inaktiven Position des Verriegelungselements entspricht, und einer zweiten Endlage, die der aktiven Position des Verriegelungselements entspricht, verlagerbar, wobei das wenigstens eine erste Federelement so am Rollenhalter angeordnet und vorgespannt ist, dass im Bewegungsbereich des Verriegelungselements zwischen der ersten und zweiten Endlage eine Schaltschwelle angeordnet ist, wobei das Verriegelungselement durch das Formelement des Rollenhalters so betätigbar ist, dass das Verriegelungselement, wenn es die Schaltschwelle überwindet, aufgrund der Federvorspannkraft des wenigstens ersten Federelements in Richtung der ersten Endlage oder in Richtung der zweiten Endlage bewegt wird. Die Schaltschwelle ist im Bewegungsbereich des Verriegelungselements zwischen den Endlagen angeordnet.
  • Durch das wenigstens eine Federelement kann die Position des Verriegelungselements bistabil, also in der ersten Endlage stabil als auch in der zweiten Endlage stabil, ausgeführt werden. Neben der robusten Funktionsweise kann bei Erreichen einer der Endlagen des Verriegelungselements ein vom Nutzer wahrnehmbares Klickgeräusch erzeugt werden, dass den Nutzer über die Zustandsänderung, das heißt die Aktivierung bzw. Deaktivierung, des Verriegelungselements akustisch informiert.
  • Anstelle eines durch das erste Federelement federvorgespannten Verriegelungselements kann ein magnetisierbares oder magnetisches Verriegelungselement vorgesehen sein, das in Abhängigkeit der Bewegungsrichtung des Rollenhalters so betätigbar ist, dass das Verriegelungselement magnetisch in die erste bzw. die zweite Endlage magnetisch gedrückt oder magnetisch angezogen wird. Entsprechend können am Trägerbauteil und am Rollenhalter Magnete angeordnet sein, die entsprechend mit dem Verriegelungselement wechselwirken können.
  • Das Verriegelungselement weist bevorzugt einen Verriegelungsschenkel und einen einteilig damit verbundenen Betätigungsabschnitt auf. Vorzugsweise sind der Verriegelungsschenkel und der Betätigungsabschnitt im rechten Winkel zueinander angeordnet. Der Verriegelungsschenkel ist dazu eingerichtet, in der aktiven Position des Verriegelungselements in den Hinterschnitt des Rollenhalters einzugreifen. Der Verriegelungsschenkel ist dazu eingerichtet, von dem Formelement des Rollenhalters betätigt zu werden, so dass das Verriegelungselement von der aktiven Position in die inaktive Position geschaltet wird. Der Betätigungsabschnitt ist dazu eingerichtet, von dem Formelement des Rollenhalters betätigt zu werden, so dass das Verriegelungselement von der inaktiven Position in die aktive Position geschaltet wird. Das Verriegelungselement mit dem Verriegelungsschenkel und dem Betätigungsabschnitt sind um die Drehachse schwenkbar angeordnet.
  • Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass der Rollenhalter durch wenigstens ein zweites Federelement am Trägerbauteil vorgespannt ist. Das wenigstens eine zweite Federelement ist dazu vorgesehen, den Rollenhalter so vorzuspannen, dass er stets zu einer Bewegung in Richtung der Entriegelungsstellung neigt bzw. dass der Rollenhalter in Richtung der Entriegelungsstellung gedrückt wird. Vorzugsweise ist das wenigstens eine zweite Federelement dazu eingerichtet, den Rollenhalter so vorzuspannen, dass sich der Abstand zwischen der Radachse und dem Anschlusspunkt des Trägerbauteils an den verfahrbaren Gegenstand vergrößert. Alternativ kann die Rolle ein solches Gewicht aufweisen, dass sich der Abstand zwischen der Radachse und dem Anschlusspunkt des Trägerbauteils am Körper des verfahrbaren Gegenstandes selbsttätig zu vergrößern neigt. Das zweite Federelement kann je nach Anordnung als Zug-, Druck- oder Torsionsfeder ausgebildet sein. Vorteilhaft ist der Einsatz eines als Torsionsfeder ausgebildeten zweite Federelements.
  • Das Trägerbauteil kann Mittel aufweisen, womit es an einem Körper des Gegenstandes angeordnet sein kann. Das Trägerbauteil kann Stifte oder Gewindebolzen aufweisen, die in komplementäre Ausnehmungen am Körper des Gegenstandes hineinragen bzw. in komplementäre Gewinde einschraubbar sind. Alternativ kann das Trägerbauteil Mittel zur Aufnahme von am Körper des Gegenstandes angeordneten Stiften oder Gewindebolzen aufweisen.
  • In einer Alternative ist das Trägerbauteil dazu ausgebildet, starr am Körper des Gegenstandes befestigt zu sein. In diesem Sinn ist das Trägerbauteil über den Anschlusspunkt oder eine Anschlussfläche nicht schwenkbar am Körper des Gegenstandes angeordnet. Entsprechend ist die Rolle eine nicht lenkbare Rolle.
  • In einer weiteren Gestaltungsmöglichkeit ist das Trägerbauteil dazu ausgebildet, um eine vertikale Schwenkachse verschwenkbar an einem Körper eines verfahrbaren Gegenstandes oder am Gegenstand angeordnet zu sein. Die Schwenkachse ist bevorzugt vertikal angeordnet. Ferner bevorzugt ist das Trägerbauteil um 360° schwenkbar angeordnet. Entsprechend ist die Rolle der Rollvorrichtung als Lenkrolle zu verstehen.
  • Die erfindungsgemäße Rollvorrichtung ist in einem verfahrbaren Gegenstand gemäß einem zweiten Erfindungsaspekt einsetzbar, wobei der Gegenstand wenigstens eine Rollvorrichtung gemäß den vorherigen Ausführungen umfasst, und wobei die wenigstens eine Rollvorrichtung an einem Körper des Gegenstandes angeordnet ist.
  • Als Körper des Gegenstandes kann beispielsweise ein Gestell, eine Rahmenstruktur oder ein Fahrwerk des Gegenstandes verstanden werden. Die Art des Körpers hängt im Wesentlichen davon ab, für welches Anwendungsgebiet der Gegenstand eingesetzt werden soll. Bei einem Möbelstück kann der Körper des Gegenstandes ein Holz- oder Metallrahmen sein. Bei einem Montagegerüst kann der Körper des Gegenstandes ein Leichtbaurahmen, beispielsweise ein Aluminiumrahmen in Skelettbauweise, sein. Bei einem Wagen, insbesondere Einkaufswagen, oder verfahrbaren medizintechnischen Geräten kann der Körper des Gegenstandes eine Blechstruktur oder dergleichen sein oder umfassen. Der verfahrbare Gegenstand kann demnach unter anderem ein Möbelstück, insbesondere ein Sitzmöbel oder ein Tisch, ein Rahmengestell, insbesondere ein Montagegerüst, ein Einkaufs- oder Cateringwagen, ein industrielles oder ein medizintechnisches Transportgerät sein. Es sind derartige Gegenstände als verfahrbare Gegenstände im Sinn der Erfindung zu verstehen, die vom Nutzer manuell anhebbar sind. Der Gegenstand weist ein entsprechendes Eigengewicht auf.
  • Das Trägerbauteil ist bevorzugt um eine Schwenkachse verschwenkbar am Körper des verfahrbaren Gegenstandes angeordnet. Am Trägerbauteil oder am Körper des Gegenstandes können Lagerelemente, insbesondere Gleitlager oder Wälzlager, angeordnet sein, um das Trägerbauteil entsprechend drehbar aufzunehmen.
  • In der Sperrstellung des Rollenhalters kann es ferner vorgesehen sein, dass die Rolle reib- und/oder formschlüssig mit dem Körper des Gegenstandes oder mit dem Gegenstand selbst in Wirkverbindung gebracht wird, um eine Rotation der Rolle zu unterbinden. Die Feststellfunktion der Rolle kann demnach alternativ bei Erreichen eines Punkts, bei dem die Rolle durch den Kontakt zu dem Körper des Gegenstandes, an dem die Rollvorrichtung angeordnet ist, oder direkt am Gegenstand realisiert werden. Ferner alternativ kann die Feststellfunktion der Rolle durch Überschreiten eines Punkts erfolgen, nach welchem das Gewicht des Gegenstands direkt am Boden abgestützt wird.
  • Die Feststellfunktion der Rolle kann also ferner bei Erreichen eines Punkts, bei dem die Rolle durch den Kontakt zu anderen Bauteilen der Rollvorrichtung oder dem Gegenstand, an dem die Rollvorrichtung angeordnet ist, in ihrer Rollbewegung gehindert wird oder durch Überschreiten eines Punkts, nach welchem das Gewicht des Gegenstands primär durch andere Elemente, insbesondere am Trägerbauteil befestigte Elemente, getragen wird.
  • Die obigen Definitionen sowie Ausführungen zu technischen Effekten, Vorteilen und vorteilhaften Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß dem ersten Erfindungsaspekt gelten sinngemäß ebenfalls für den erfindungsgemäßen verfahrbaren Gegenstand gemäß dem zweiten Erfindungsaspekt, und umgekehrt.
  • Weitere Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Abbildungen.
  • Im Folgenden werden drei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der schematischen Zeichnungen näher erläutert, wobei gleiche oder ähnliche Bauteile mit demselben Bezugszeichen versehen sind. Hierbei zeigt
    • 1 eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen verfahrbaren Gegenstandes in Form eines Tisches, umfassend mehrere erfindungsgemäße Rollvorrichtungen,
    • 2 eine schematische Perspektivdarstellung einer exemplarischen erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 1 in einer Entriegelungsstellung,
    • 3 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 1 und 2 in der Entriegelungsstellung,
    • 4 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 1 bis 3 in einem ersten Umschaltpunkt zum Umschalten eines Verriegelungselements von einer inaktiven Position in eine aktive Position,
    • 5 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 1 bis 4 in einer Sperrstellung,
    • 6 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 1 bis 5 in einer Arbeitsstellung,
    • 7 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 1 bis 6 in einem zweiten Umschaltpunkt zum Umschalten des Verriegelungselements von der aktiven Position zurück in die inaktive Position,
    • 8 eine schematische Perspektivdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform,
    • 9 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 8 in der Sperrstellung,
    • 10 eine schematische Perspektivdarstellung einer exemplarischen erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform in einer Entriegelungsstellung,
    • 11 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 10 in der Entriegelungsstellung,
    • 12 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 10 und 11 in einem ersten Umschaltpunkt zum Umschalten des Verriegelungselements von der inaktiven Position in die aktive Position,
    • 13 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 10 bis 12 in einer Sperrstellung,
    • 14 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 10 bis 13 in einer Arbeitsstellung, und
    • 15 eine schematische Längsschnittdarstellung der erfindungsgemäßen Rollvorrichtung gemäß 10 bis 14 in einem zweiten Umschaltpunkt zum Umschalten des Verriegelungselements von der aktiven Position zurück in die inaktive Position.
  • Gemäß 1 ist ein erfindungsgemäßer verfahrbarer Gegenstand 12, hier in Form eines Tisches, in einer Perspektivdarstellung gezeigt. Ein Körper 11 des Tisches wird gebildet durch eine Tischplatte 11a und vier Tischbeine 11b, wobei an jedem der Tischplatte 11a abgewandten Ende des jeweiligen Tischbeins 11b eine erfindungsgemäße Rollvorrichtung 1 angeordnet ist. Mithin ist die jeweilige Rollvorrichtung 1 einem - hier nicht gezeigten - befahrbaren Untergrund zugewandt. Unabhängig der Art und Ausgestaltung des Gegenstandes 12 wird das Gewicht und eine ggfs. auf den Gegenstand wirkende Nutzlast von den vier Rollvorrichtungen 1 getragen bzw. am Untergrund abgestützt. Vorliegend sind nur drei Tischbeine 11b zu sehen, wobei eines der Tischbeine 11b durch die Tischplatte 11a verdeckt ist.
  • Nach einer ersten Ausführungsform gemäß 2 bis 7 ist eine der in 1 gezeigten erfindungsgemäßen Rollvorrichtungen 1 exemplarisch dargestellt. Die anderen drei Rollvorrichtungen 1 sind analog ausgebildet. Die Rollvorrichtung 1 umfasst demnach ein Trägerbauteil 2, das mittels eines Lagerelements 23 um eine vertikale Schwenkachse 10 um 360° frei verschwenkbar bzw. drehbar an einem am Tischbein 11b befestigten Anschlussflansch 22 gelagert ist. Das Lagerelement 23 ist exemplarisch in 9 gezeigt. Der Anschlussflansch 22 und das Lagerelement 23 sind hier als Bestandteil des Trägerbauteils 2 zu sehen. Der Anschlussflansch 22 kommt nach 3 in Verbindung mit 1 mit einer Anschlussfläche 21 am Tischbein 11b zur Anlage und ist daran befestigt, beispielsweise verschraubt.
  • Die Rollvorrichtung 1 umfasst ferner einen relativ dazu beweglichen Rollenhalter 3, eine Rolle 6, wobei die Rolle 6 um eine horizontale Radachse 13 verdrehbar am Rollenhalter 3 angeordnet ist. Ein mittels einem ersten Federelement 9 federvorgespanntes Verriegelungselement 5 eines Feststellmechanismus ist um eine Drehachse 14 verschwenkbar am Trägerbauteil 2 angeordnet. Das Verriegelungselement 5 ist in der Ansicht L-förmig ausgebildet, wobei der längere Schenkel des Verriegelungselements 5 als Verriegelungsschenkel 15 ist und der kürzere und rechtwinklig dazu angeordnete Schenkel des Verriegelungselements 5 als Betätigungsabschnitt 19 ausgebildet ist. Das Verriegelungselement 5 ist zwischen einer inaktiven Position und einer aktiven Position schaltbar und um die Drehachse 14 zwischen zwei Endlagen verschwenkbar.
  • Der Rollenhalter 3 weist nach 3 bis 7 ein Formelement 18 in Form eines Vorsprungs auf, das dazu eingerichtet ist, je nach Bewegungsrichtung des Rollenhalters 3 relativ zum Trägerbauteil 2 entweder den Betätigungsabschnitt 19 oder den Verriegelungsschenkel 15 des Verriegelungselements 5 zu betätigen. Der Rollenhalter 3 ist zudem durch ein zweites Federelement 17 vorgespannt, dass den Rollenhalter 3 stets in Richtung einer Entriegelungsstellung nach 3 vorspannt. Das zweite Federelement 17 stützt sich in Umfangsrichtung einerseits über den Bolzen 25 am Trägerbauteil 2 und andererseits sowie in die entgegengesetzte Umfangsrichtung am Rollenhalter 3 ab. In der Entriegelungsstellung des Rollenhalters 3 ist der vertikale Abstand zwischen der Radachse 13 und der Anschlussfläche 21 des Anschlussflansches 22 an das Tischbein 11b möglichst groß.
  • Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel nach 1 bis 7 und dem zweiten Ausführungsbeispiel nach 8 und 9 ist der Rollenhalter 3 um eine Rotationsachse 7 verschwenkbar am Trägerbauteil 2 angeordnet.
  • Der Rollenhalter 3 ist relativ zum Trägerbauteil 2 in einem Bewegungsbereich zwischen der genannten Entriegelungsstellung nach 3 sowie einer Sperrstellung nach 5 verschwenkbar angeordnet. Das Verriegelungselement 5 liegt sowohl in der Entriegelungsstellung als auch in der Sperrstellung in der inaktiven Position vor.
  • Lediglich in einer Arbeitsstellung des Rollenhalters 3 nach 6, die an einem Punkt innerhalb des Bewegungsbereichs zwischen der Entriegelungsstellung und der Sperrstellung realisiert ist, liegt das Verriegelungselement 5 in der aktiven Position vor.
  • Das erste Federelement 9 ist hier als Zugfeder ausgebildet und ist einerseits an einem am Trägerbauteil 2 befestigten ersten Bolzen 25 und andererseits an einem am Verriegelungselement 5 befestigten zweiten Bolzen 26 angeordnet, wobei das Verriegelungselement 5 mittels des ersten Federelements 9 um die Drehachse 14 herum zwischen der ersten und zweiten Endlage verdrehbar ist. Das erste Federelement 9 ist jeweils mittig am ersten Bolzen 25 und am zweiten Bolzen 26 angeordnet, wobei das Verriegelungselement 5 entsprechende - hier nicht gezeigte - Aussparungen aufweist, um eine ungehinderte Funktionsweise des ersten Federelements 9 zu gewährleisten. Das erste Federelement 9 ist derart angeordnet, dass es eine bistabile Positionierung des Verriegelungselements 5 ermöglicht, und zwar in der ersten Endlage, die der inaktiven Position des Verriegelungselements 5 entspricht, und in der zweiten Endlage, die der aktiven Position des Verriegelungselements 5 entspricht.
  • Das zweite Federelement 17 ist hier als Torsionsfeder ausgebildet, die im Bereich der Rotationsachse 7 des Rollenhalters 3 angeordnet ist.
  • Ausgehend von der in 2 und 3 gezeigten Entriegelungsstellung des Rollenhalters 3, die gleichermaßen als Neutral- oder Ausgangsstellung der Rollvorrichtung 1 zu verstehen ist, kann der Rollenhalter 3 relativ zum Trägerbauteil 2 so verschwenkt werden, dass sich der Abstand zwischen der Radachse 13 und der Anschlussfläche 22 verkleinert. Das System ist so ausgelegt, dass das Gewicht des Tisches ausreicht, um die Rollvorrichtung 1 bzw. den Rollenhalter 3 selbsttägig in die Sperrstellung zu bewegen. Dabei wird am zweiten Federelement 17 eine Federvorspannkraft erhöht. Während der Bewegung des Rollenhalters 3 von der Entriegelungsstellung in die Sperrstellung durchläuft der Rollenhalter 3 einen ersten Umschaltpunkt, an dem das Formelement 18 des Rollenhalters 3 den Betätigungsabschnitt 19 des Verriegelungselements 5 so betätigt, dass das Verriegelungselement 5 nach 3 in Kombination mit 4 und 5 im Uhrzeigersinn verdreht, wobei das erste Federelement 9 so ausgelegt ist, dass es das Verriegelungselement 5 in die zweite Endlage führt und in diese Richtung vorspannt.
  • Am Ende des Bewegungsbereichs gelangt der Rollenhalter 3 zur Sperrstellung, die gemäß 5 so gestaltet ist, dass die Rolle 6 in Reibschluss mit einem senkrechten Schenkel 24 des Trägerbauteils 2 kommt, wodurch die Rolle 6 an einer weiteren Rotation gehindert wird. In der Sperrstellung des Rollenhalters 3 verbleibt der Tisch an seiner Position.
  • Das zweite Ausführungsbeispiel nach 8 und 9 zeigt eine alternative Ausgestaltung der Sperrstellung. Demnach ist am Trägerbauteil 2 ein Stützfuß 20 mit zwei spiegelsymmetrischen Schenkeln befestigt. Der Stützfuß 20 bewirkt, dass der Tisch nicht in seiner Position verändert werden kann, denn die Last, die vom Gegenstand 12 vorher über die Rolle 6 abgestützt wird, wird nun über den Stützfuß abgestützt. Zwar kann die Rolle 6 theoretisch weiterhin verdrehen, jedoch kommt die Rolle 6 nicht oder nicht ausreichend in Kontakt mit dem befahrbaren Untergrund, um eine Rollen des Tisches über den Untergrund zu ermöglichen.
  • Nachfolgendes betrifft beide zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele gleichermaßen. Der Nutzer kann die Tischplatte 11a manuell anheben, wodurch sich der Rollenhalter 3, unterstützt durch die Federvorspannkraft des zweiten Federelements 17, ausgehend von der Sperrstellung relativ zum Trägerbauteil 2 in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt. Während sich der Rollenhalter 3 hin zur Entriegelungsstellung bewegt, gleitet der Verriegelungsschenkel 15 am Rollenhalter 3 ab, bis er zu einem am Rollenhalter 3 ausgebildeten Hinterschnitt 16 gelangt. Der durch das erste Federelement 9 vorgespannte Verriegelungsschenkel 15 schnappt bei Erreichen der Arbeitsstellung ein und kommt im Hinterschnitt 16 zur Anlage. Damit ist die erste Endlage des Verriegelungselements 5 erreicht, wobei das Verriegelungselement 5 mithin von der inaktiven Position in die aktive Position geschaltet ist. In der Arbeitsstellung des Rollenhalters 3 bzw. in der aktiven Position des Verriegelungselements 5 ist eine Bewegung des Rollenhalters 3 zurück in Richtung der Sperrstellung blockiert. Das Einschnappen des Verriegelungsschenkels 15 in den Hinterschnitt 16 ist vom Nutzer als Erreichen der Arbeitsstellung akustisch wahrnehmbar.
  • Nach Erreichen der Arbeitsstellung kann der Nutzer das manuelle Anheben der Tischplatte 11b beenden, wobei die Last des Tisches über den Formschluss zwischen dem Verriegelungselements 5 und dem Rollenhalter 3 auf der Rolle 6 abgestützt ist. In der Arbeitsstellung ist eine Rotation der Rolle 6 freigegeben, sodass der Tisch beliebig über den Untergrund bewegt und an eine gewünschte Position gefahren werden kann.
  • Wenn eine gewünschte Position des Gegenstandes 12 erreicht ist, kann die Arbeitsstellung abgebrochen bzw. deaktiviert und die Entriegelungsstellung des Rollenhalters 3 angesteuert werden, indem der Nutzer den Tisch erneut manuell anhebt, sodass der Rollenhalter 3 ausgehend von der Arbeitsstellung in Richtung der Entriegelungsstellung verlagert. Die Entriegelungsstellung bewirkt ein Entriegeln des System bzw. eine Rückführung der Rollvorrichtung 1 in einen Ausgangszustand.
  • Indem der Rollenhalter 3 ausgehend von der Arbeitsstellung in Richtung der Entriegelungsstellung verlagert wird, wird der Rollenhalter 3, unterstützt durch die Federvorspannung des zweiten Federelements 17, um dessen Rotationsachse 7 im Uhrzeigersinn verdreht, und zwar so, dass das Formelement 18 den Verriegelungsschenkel 15 aus dem Hinterschnitt 16 herausdrückt. Das Verriegelungselement 5 wird durch das Formelement 18 dabei so weit entgegen dem Uhrzeigersinn verlagert, dass eine Schaltschwelle des ersten Federelements 9 überwunden wird, wobei das Verriegelungselement 5 durch die Federvorspannkraft des ersten Federelements 9 in Richtung der ersten Endlage gedrückt wird, nach 7 in Verbindung mit 3 entgegen dem Uhrzeigersinn. Dies ist als zweiter Umschaltpunkt zu verstehen. Nach der Deaktivierung der Arbeitsstellung liegen die Rollvorrichtung 1 bzw. der Rollenhalter 3 in der Entriegelungsstellung nach 3 und das Verriegelungselement 5 in der inaktiven Position vor.
  • Gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel nach 10 bis 15 ist der Rollenhalter 3 longitudinal zum Trägerbauteil 2 verschieblich angeordnet. Die Funktionsweise der Rollvorrichtung 1 bleibt dabei identisch zum zweiten Ausführungsbeispiel nach 8 und 9. Zur Vereinfachung wird in dem Ausführungsbeispiel nach 10 bis 15 auf eine Darstellung der Anschlussstelle des Trägerbauteils 2, über die die Anbindung am Tischbein 11b erfolgt, verzichtet. Diese kann analog zu 2 bis 9 ausgeführt sein.
  • Nach 10 bis 15 ist der Rollenhalter 3 relativ zum Trägerbauteil 2 in einem Bewegungsbereich zwischen der Entriegelungsstellung und der Sperrstellung längsverschieblich angeordnet.
  • Das erste Federelement 9 ist analog zu 9 als Zugfeder ausgebildet. Das zweite Federelement 17 ist hier als Druckfeder ausgebildet, die koaxial zum Rollenhalter 3 angeordnet und in einer Aussparung 27 am Rollenhalter 3 aufgenommen ist. Das zweite Federelement 17 stützt sich einerseits an einem Boden 4 einer den Rollenhalter 3 axial führenden Hülse 28 und andererseits in der Aussparung 27 am Rollenhalter 3 axial ab.
  • Ausgehend von der in 11 gezeigten Entriegelungsstellung kann der Rollenhalter 3 relativ zum Trägerbauteil 2 so axial verlagert werden, dass sich der Abstand zwischen dem Trägerbauteil 2 und dem Boden 4 verkleinert. Das System ist so ausgelegt, dass das Gewicht des Tisches ausreicht, um die Rollvorrichtung 1 bzw. den Rollenhalter 3 selbsttägig in die Sperrstellung zu bewegen. Dabei wird am zweiten Federelement 17 eine Federvorspannkraft erhöht. Während der Bewegung des Rollenhalters 3 von der Entriegelungsstellung in die Sperrstellung durchläuft der Rollenhalter 3 den ersten Umschaltpunkt, an dem das Formelement 18 des Rollenhalters 3 den Betätigungsabschnitt 19 des Verriegelungselements 5 so betätigt, dass das Verriegelungselement 5 nach 11 in Kombination mit 12 und 13 gegen den Uhrzeigersinn verdreht, wobei das erste Federelement 9 so ausgelegt ist, dass es das Verriegelungselement 5 in die zweite Endlage führt und in diese Richtung vorspannt.
  • Am Ende des Bewegungsbereichs gelangt der Rollenhalter 3 zur Sperrstellung, die gemäß 13 so gestaltet ist, dass sich der Stützfuß 20 auf dem Untergrund abstützt, sodass die Rolle 6 nicht mehr in Kontakt mit dem Untergrund ist. In der Sperrstellung des Rollenhalters 3 verbleibt der Tisch an seiner Position.
  • Ausgehend von der Sperrstellung kann der Nutzer die Tischplatte 11a manuell anheben, wodurch sich der Rollenhalter 3, unterstützt durch die Federvorspannkraft des zweiten Federelements 17, ausgehend von der Sperrstellung relativ zum Trägerbauteil 2 in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt. Während sich der Rollenhalter 3 hin zur Entriegelungsstellung bewegt, gleitet der Verriegelungsschenkel 15 am Rollenhalter 3 ab, bis er zum Hinterschnitt 16 des Rollenhalters 3 gelangt. Der durch das erste Federelement 9 vorgespannte Verriegelungsschenkel 15 schnappt bei Erreichen der Arbeitsstellung ein und kommt im Hinterschnitt 16 zur Anlage. Damit ist die erste Endlage des Verriegelungselements 5 erreicht und das Verriegelungselement 5 liegt in der aktiven Position vor. Das Einschnappen des Verriegelungsschenkels 15 in den Hinterschnitt 16 ist auch hier vom Nutzer als Erreichen der Arbeitsstellung akustisch wahrnehmbar.
  • In der Arbeitsstellung wird die Last des Tisches über den Formschluss zwischen dem Verriegelungselements 5 und dem Rollenhalter 3 auf die Rolle 6 abgestützt, wobei die Rolle 6 frei drehbar ist, sodass der Tisch beliebig über den Untergrund bewegt und an eine gewünschte Position gefahren werden kann.
  • Wenn eine gewünschte Position des Gegenstandes 12 erreicht ist, kann die Arbeitsstellung gelöst und die Entriegelungsstellung des Rollenhalters 3 erneut angesteuert werden, indem der Nutzer den Tisch erneut manuell anhebt, sodass der Rollenhalter 3 ausgehend von der Arbeitsstellung in Richtung der Entriegelungsstellung verlagert.
  • Indem der Rollenhalter 3 ausgehend von der Arbeitsstellung in Richtung der Entriegelungsstellung verlagert wird, wird der Rollenhalter 3, unterstützt durch die Federvorspannung des zweiten Federelements 17, hier nach unten aus dem Trägerbauteil herausgeschoben, und zwar so, dass das Formelement 18 den Verriegelungsschenkel 15 aus dem Hinterschnitt 16 herausdrückt. Das Verriegelungselement 5 wird durch das Formelement 18 so weit verlagert, dass eine Schaltschwelle des ersten Federelements 9 überwunden wird, wobei das Verriegelungselement 5 durch die Federvorspannkraft des ersten Federelements 9 in Richtung der ersten Endlage gedrückt wird, und zwar gemäß 15 in Verbindung mit 11 nach unten. Dies ist als zweiter Umschaltpunkt zu verstehen. Nach der Deaktivierung der Arbeitsstellung liegen die Rollvorrichtung 1 bzw. der Rollenhalter 3 wieder in der Entriegelungsstellung nach 11 und das Verriegelungselement 5 in der inaktiven Position vor.
  • Die hier gezeigten Ausführungsformen stellen nur Beispiele für die vorliegende Erfindung dar und dürfen daher nicht quantitativ oder einschränkend verstanden werden. Alternative durch den Fachmann in Erwägung gezogene Ausführungsformen sind gleichermaßen vom Schutzbereich der vorliegenden Erfindung umfasst. Beispielsweise kann das Verriegelungselement in einer weiteren - hier nicht gezeigten - Ausführung zusätzlich so gestaltet sein, dass es manuell betätigbar ist. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Mechanismus durch Verschmutzung, Korrosion oder Beschädigung in seiner freien Bewegung eingeschränkt ist.
  • Die Entriegelungsstellung kann außerdem eine bestimmte relative Position des Rollenhalters 3 relativ zum Trägerbauteil 2 sein. Alternativ kann die Entriegelungsstellung auch ein definierter Bewegungsbereich des Rollenhalters 3 relativ zum Trägerbauteil 2 sein, wobei die Entriegelungsstellung in dem Punkt aktiviert wird, in dem das Verriegelungselement 5 aus der aktiven Position in die inaktive Position geschaltet wird und so eine Bewegung des Rollenhalters 3 relativ zum Trägerbauteil 2 über den gesamten Bewegungsbereich zwischen der Entriegelungsstellung und der Sperrstellung freigegeben ist.
  • Bezugszeichen
  • 1
    Rollvorrichtung
    2
    Trägerbauteil
    3
    Rollenhalter
    4
    Boden
    5
    Verriegelungselement
    6
    Rolle
    7
    Rotationsachse des Rollenhalters
    8
    Schwenkachse Erstes Federelement
    9 10
    Schwenkachse
    11
    Körper des verfahrbaren Gegenstandes
    11a
    Tischplatte
    11b
    Tischbein
    12
    Verfahrbarer Gegenstand
    13
    Radachse
    14
    Drehachse des Verriegelungselements
    15
    Verriegelungsschenkel
    16
    Hinterschnitt des Rollenhalters
    17
    Zweites Federelement
    18
    Formelement
    19
    Betätigungsabschnitt
    20
    Stützfuß
    21
    Anschlussfläche
    22
    Anschlussflansch
    23
    Lagerelement
    24
    Senkrechter Schenkel des Trägerbauteils
    25
    Erster Bolzen
    26
    Zweiter Bolzen
    27
    Aussparung
    28
    Hülse

Claims (11)

  1. Rollvorrichtung (1) für einen verfahrbaren Gegenstand (12), umfassend - ein Trägerbauteil (2), - einen relativ dazu beweglich angeordneten Rollenhalter (3), - eine Rolle (6), die um eine horizontale Radachse (13) verdrehbar am Rollenhalter (3) angeordnet ist, und - ein federvorgespanntes Verriegelungselement (5), das um eine Drehachse (14) verschwenkbar am Trägerbauteil (2) angeordnet ist und das zwischen einer inaktiven Position und einer aktiven Position schaltbar ist, wobei der Rollenhalter (3) relativ zum Trägerbauteil (2) zwischen einer Entriegelungsstellung und einer Sperrstellung beweglich angeordnet ist, wobei das Verriegelungselement (5) sowohl in der Entriegelungsstellung als auch in der Sperrstellung in der inaktiven Position vorliegt, und wobei, wenn sich der Rollenhalter (3) ausgehend von der Sperrstellung relativ zum Trägerbauteil (2) in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt, das Verriegelungselement (5) von der inaktiven Position in die aktive Position schaltbar ist, sodass eine Bewegung des Rollenhalters (3) zurück in Richtung der Sperrstellung blockiert ist.
  2. Rollvorrichtung (1) nach Anspruch 1, wobei der Rollenhalter (3) um eine Rotationsachse (7) verschwenkbar am Trägerbauteil (2) angeordnet ist.
  3. Rollvorrichtung (1) nach Anspruch 1, wobei der Rollenhalter (3) longitudinal zum Trägerbauteil (2) verschieblich angeordnet ist.
  4. Rollvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei am Rollenhalter (3) ein Hinterschnitt (16) ausgebildet ist, wobei am Verriegelungselement (5) wenigstens ein Verriegelungsschenkel (15) ausgebildet ist, und wobei die aktive Position des Verriegelungselements (5) vorliegt, wenn der wenigstens eine Verriegelungsschenkel (15) im Hinterschnitt (16) zur Anlage kommt.
  5. Rollvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei am Rollenhalter (3) ein Formelement (18) angeordnet ist, das dazu eingerichtet ist, das Verriegelungselement (5) je nach Bewegungsrichtung des Rollenhalters (3) relativ zum Trägerteil (2) entweder von der aktiven Position in die inaktive Position oder von der inaktiven Position in die aktive Position zu betätigen.
  6. Rollvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Verriegelungselement (5) durch wenigstens ein erstes Federelement (9) federvorgespannt ist.
  7. Rollvorrichtung (1) nach Anspruch 6 in Verbindung mit Anspruch 5, wobei das Verriegelungselement (5) zwischen einer ersten Endlage, die der inaktiven Position des Verriegelungselements (5) entspricht, und einer zweiten Endlage, die der aktiven Position des Verriegelungselements (5) entspricht, verlagerbar ist, wobei das wenigstens eine erste Federelement (9) so am Rollenhalter (3) angeordnet und vorgespannt ist, dass im Bewegungsbereich des Verriegelungselements (5) zwischen der ersten und zweiten Endlage eine Schaltschwelle angeordnet ist, wobei das Verriegelungselement (5) durch das Formelement (18) des Rollenhalters (3) so betätigbar ist, dass das Verriegelungselement (5), wenn es die Schaltschwelle überwindet, aufgrund der Federvorspannkraft des wenigstens ersten Federelements (9) in Richtung der ersten Endlage oder in Richtung der zweiten Endlage bewegt wird.
  8. Rollvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Rollenhalter (3) durch wenigstens ein zweites Federelement (17) am Trägerbauteil (2) vorgespannt ist.
  9. Rollvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Rolle (6) in der Sperrstellung des Rollenhalters (3) zumindest mittelbar reib- und/oder formschlüssig mit dem Trägerbauteil (2) verbunden ist.
  10. Rollvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Trägerbauteil (2) dazu ausgebildet ist, um eine vertikale Schwenkachse (10) verschwenkbar an einem Körper (11) eines verfahrbaren Gegenstandes (12) oder am Gegenstand (12) angeordnet zu sein.
  11. Verfahrbarer Gegenstand (12), umfassend wenigstens eine Rollvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die wenigstens eine Rollvorrichtung (1) an einem Körper (11) des Gegenstandes (12) angeordnet ist.
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Citations (6)

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