DE20103937U1 - Verschluß in Form eines Deckels oder einer Kappe für Behälter - Google Patents
Verschluß in Form eines Deckels oder einer Kappe für BehälterInfo
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Description
Verschluß in Form eines Deckels oder einer Kappe für Behälter
Die Erfindung betrifft einen Verschluß in Form eines Deckels oder einer Kappe für Behälter nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Verschlüsse sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen im Stand der Technik bekannt. Es sei deshalb lediglich beispielsweise auf die DE-A-2 459 683 und DE-A-2 624 753 hingewiesen. Die vorbekannten Verschlüsse sind aufgrund ihrer aufwendigen Konstruktion in ihrer Herstellung anspruchsvoll. Auch kann ihre Handhabung nicht immer als einfach, schnell und sicher bezeichnet werden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, den eingangs genannten Verschluß derart zu verbessern, daß er die geschilderten Nachteile nicht mehr aufweist, sondern bei einfachem Aufbau preiswert herzustellen ist und trotzdem bei leichter und schneller Öffnung des Behälters unter Einsatz manuellen Druckes die Freigabe des im Reservoir gelagerten Inhalts sicher ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Reservoir an seiner Unterseite eine Folie besitzt, und daß die Oberseite oder ein Teil davon des das Reservoir bildenden Deckels oder der Kappe aus einem weichen, nachgiebigen Material besteht, und daß nach Druck auf dasselbe der Inhalt des Reservoirs als Sprengglied für die Folie wirkt. Die Er-
findung geht also von einem nachgiebigen oder flexiblen Dekkel oder einer Druckvorrichtung (Knopf) aus, der mittels eines Daumens oder anderen Finger des Benutzers heruntergedrückt werden kann, und zwar derart, daß er auf den als Sprengglied dienenden Inhalt im Reservoir einwirkt, bei dem es sich um ein Pulver oder eine Tablette und dgl. handeln kann, so daß die Unterseite des Verschlusses, die durch eine Folie gebildet wird, die durch Stoßen, Druck oder sonstwie zerrissen wird. Vorteilhafterweise kann die Folie hierzu eine oder mehrere Perforationen aufweisen, die das Durchstoßen der Folie erleichtern. Es versteht sich, daß die erfindungsgemäß eingesetzte Folie vor dem Gebrauch jedoch flüssigkeitsundurchlässig ist.
Als Behälter sind insbesondere Flaschen und andere Füllkörper anzusehen, die mit Hilfe des neuartigen Verschlusses ausgestattet werden. Der Verschluß hat dabei eine Doppelfunktion: zum einen schützt er den Inhalt der Flasche oder des Füllkörpers vor äußerlichen Einflüssen, zum anderen erlaubt der Verschluß durch seine besondere Eigenart die Aufbewahrung von z.B. einer Tablette im Reservoir, einem innen gelegenen Hohlkörper. Diese Tablette wird vor dem Öffnen durch Druck von oben durch die vorteilhafterweise perforierte Folie in das Getränk gegeben und verbindet sich so vor dem Genuß mit diesem zu einer flüssigen Trinkeinheit.
Erfindungsgemäße Verschlüsse eignen sich für verschiedenste Anwendungsmöglichkeiten. Zum einen kann der Verschluß bei pharmazeutischen Produkten zum Einsatz kommen, bei welchen sich der in Tablettenform im Verschluß befindliche Wirkstoff mit einer flüssigen Substanz im Füllkörper vor dem Öffnen vermischen soll. Eine weitere Verwendungsmöglichkeit liegt in der Abgabe von Wirkstoffen in die Flüssigkeit bei sogenannten Lifestyle-Produkten, wo die Tablette verschiedenste Wirkstoffe enthalten kann, die entweder einen konkreten Nutzen für das Getränk haben, oder aber lediglich einen zusätzlichen Kaufanreiz geben.
In beiden Fällen kommt es besonders darauf an, die Tablette bis zu dem Moment der Verbindung mit der sich im Füllkörper befindlichen Substanz vor Feuchtigkeit zu schützen, um die Wirksamkeit, die Funktionalität und letztlich auch die Ästhetik nicht zu beeinträchtigen.
Hierzu bildet der Deckel ein Reservoir mit zwei unterschiedlichen Ebenen und ggf. unterschiedlichen Materialien. Der Hals des vorteilhafterweise abschraubbaren Verschlusses besteht aus hartem Kunststoff, während der innere Kern des Deckels aus einem weichen, drückbaren Kunststoff besteht. Die Oberseite des Deckels am Rand und die umlaufende Begrenzung des Verschlusses können durch den Einsatz von Hartkunststoff gehärtet werden, so daß leichter Druck von oben die unten liegende Tablette oder das Pulver und die sich im Füllkörper befindliche Substanz oder Flüssigkeit nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig erlaubt eine umlaufende, vorteilhafte Perforierung im unten liegenden Abschluß des Deckels durch konzentrierten Druck ein Durchdrücken der Folie und damit eine Weitergabe des Drucks nach unten auf die Tablette oder das Pulver. Da der untere Teil des Deckels lediglich durch eine perforierte Folie abgeschlossen wird, wirkt die Kraft nach unten und erlaubt so durch die sich öffnende Perforierung eine Abgabe der Tablette oder des Pulvers in den Füllköper.
Weitere Vorteile und Merkmale gehen aus den Unteransprüchen hervor, die auch gemeinsam mit dem Hauptanspruch von erfinderischer Bedeutung sein können.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung näher erläutert, die zum besseren Verständnis der Erfindung dienen soll, dieselbe jedoch nicht beschränkt. Es wird hierzu auf die Ansprüche verwiesen.
Es zeigt:
Fig. 1 vier schematische Querschnittsansichten eines Behälters mit einem erfindungsgemäßen Verschluß in den einzelnen Phasen vor und nach Drücken, Abgabe und
Eintauchen des Inhaltes, sowie Entfernen des Verschlusses.
In sämtlichen Abbildungen der Fig. 1 ist der Behälter allgemein mit 12 bezeichnet, der in den drei linksseitigen Abbildungen mit einem erfindungsgemäßen Verschluß 10 verschlossen ist, welcher in der rechtsseitigen Abbildung vom Behälter 12 abgeschraubt worden ist. Es dürfte einleuchten, daß dieser Behälter unterschiedliche Formen und Größen aufweisen und aus den unterschiedlichsten Materialien hergestellt werden kann. Der Behälter 12, der in seinem oberen Teil eine Öffnung aufweist, die von dem erfindungsgemäßen Verschluß abgeschlossen wird, könnte so z.B. aus einem transparenten PET-Material bestehen. Die Größe und Höhe des runden Behälters 12 beträgt beispielsweise 13 0 mm bei einem Bodendurchmesser von 55 mm, der sich zum erfindungsgemäßen Verschluß 10 hin verjüngt. So kann der Behälter z.B. eine Flüssigkeit von 0,2 Liter fassen. Kleinere oder größere Volumina sind ohne weiteres denkbar. Auch sind für den Verschluß in Form eines Deckels oder einer Kappe ebenfalls verschiedenartige Materialien denkbar. So könnte er aus einem Hartplastikring bestehen, der durch einen inneren Kern aus Weichplastik gekennzeichnet ist, der als Sprengglied 16 wirkt, und zwar durch eine Druckausübung nach unten und somit eine Übertragung des manuell ausgeübten Druckes auf den darunter liegenden Inhalt 20 im Reservoir 18, bei dem es sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel um eine Tablette 2 0 handelt.
Die zweite Abbildung von links zeigt, wie durch Ausübung von Druck auf das Sprengglied 16 derselbe auf die Tablette 20 weitergegeben wird, welche die Folie 22 durchbricht und so schließlich in die Flüssigkeit 26 gelangt, in der sich die Tablette auflösen oder eine Emulsion oder Suspension ausbilden kann. Die dritte Abbildung von links zeigt, daß zu diesem Zeitpunkt der Verschluß 10 immer noch auf dem Hals 14 des Behälters 12 sitzt.
Üblicherweise kann nun der erfindungsgemäße Verschluß 10 vom Behälter 12 abgeschraubt bzw. abgenommen und entfernt wer-
den. Andere Befestigungssysteme anstelle des Schraubverschlusses sind hier für den Fachmann wiederum denkbar.
Die unterhalb der sich im erfindungsgemäßen Verschluß 10 befindlichen Tablette 20 angebrachte Folie 22, die die Tablette 20 von der sich im Behälter 12 befindlichen Flüssigkeit 26 trennt und vor dieser schützt, könnte aus einer, ähnlich wie bei handelsüblichen Blister-Packungen verwendeten (nicht gezeigt), undurchlässigen Aluminiumfolie bestehen. Einzige Voraussetzung ist hier, daß sie durch den manuell ausgeübten Fingerdruck über die Tablette 20 zerreißbar ist, wozu beispielsweise nicht gezeigte Perforationen vorgesehen sein können.
Der erfindungsgemäße Verschluß 10 in Form eines Deckels oder einer Kappe könnte beispielsweise einen Durchmesser von 45 mm haben. Der innen liegende Weichplastikkern als Sprengglied 16 könnte beispielsweise einen Durchmesser dann von 3 0 mm besitzen. Diese 3 0 mm entsprechen dann auch dem Durchmesser des Reservoirs 18 indem sich die Tablette 2 0 befinden und daß unten durch eine über das Reservoir 18 gespannte Folie 22 abgeschlossen wird. Auch hier sind andere Maße natürlich denkbar.
Schließlich sei noch erwähnt, daß anstelle der Tablette 20 natürlich auch Dragees, Kapseln oder Pulver vom Reservoir 18 aufgenommen werden können. Bei einem Einsatz von Pulver müßte das Reservoir 18 dann vollständig mit diesem ausgefüllt sein, um den Druck weitergeben zu können.
Auch läßt sich die Erfindung nicht nur für pharmazeutische Stoffe, sondern auch im üblichen Lebensmittelbereich einsetzen, wo beispielsweise den Geschmack hervorrufende Stoffe erst zum Zeitpunkt der Anwendung ins Wasser abgegeben werden.
Claims (8)
1. Verschluß (10) in Form eines Deckels oder einer Kappe für Behälter (12), mit einem in den Hals (14) des Behälters (12) einführbaren, durch den Druck eines Sprenggliedes (16) zerstörbaren Reservoir (18) zur Abgabe des Inhaltes (20) aus dem Reservoir (18) in den Behälter (22) zum Zeitpunkt der Anwendung, dadurch gekennzeichnet, daß das Reservoir (18) an seiner Unterseite eine Folie (22) besitzt, und daß die Oberseite oder ein Teil davon des das Reservoir (18) bildenden Deckels oder der Kappe aus einem weichen, nachgiebigen Material oder einer Druckvorrichtung besteht, und daß nach Druck auf dasselbe der Inhalt (20) des Reservoirs (18) als Sprengglied für die Folie (22) wirkt.
2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (22) feuchtigkeitsundurchlässig ist und eine Perforation aufweist, die so ausgelegt ist, daß sie durch Druck einreißt aber nicht abreißt.
3. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hals (14) des Deckels oder der Kappe aus einem härteren Material besteht als seine Oberseite.
4. Verschluß nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß er aus zwei oder mehreren verschiedenen Kunststoffen besteht, wobei die Folie (22) aus Aluminium besteht.
5. Verschluß nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Inhalt (20) durch eine Tablette, insbesondere einen Arzneimittelwirkstoff enthaltend, gebildet wird.
6. Verschluß nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (22) die innere Öffnung des Deckels oder der Kappe überspannt und die Perforation an ihrem Außenrand teilweise oder vollständig umlaufend ausgebildet ist.
7. Verschluß nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser oder die Länge der Tablette, Dragee, Kapsel oder dgl. dem Durchmesser der inneren Öffnung des Deckels oder der Kappe entspricht.
8. Verschluß nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel auf den Hals (14) des Behälters (12) aufschraubbar oder die Kappe auf demselben aufsteckbar ist, und daß das aus Weichplastik bestehende Sprengglied einen daumenartigen Abdruck oder Zeichnung besitzt, um die Stelle zu markieren, auf die der Druck auszuüben ist.
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Cited By (2)
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| DE102009038890A1 (de) * | 2009-08-26 | 2011-03-10 | Siemens Aktiengesellschaft | Verpackung für eine Endoskopiekapsel |
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2001
- 2001-03-05 DE DE20103937U patent/DE20103937U1/de not_active Expired - Lifetime
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