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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verschlusskappe für einen
Behälter
und insbesondere eine mit einer versiegelten Abgabekammer versehene
Schraubverschlusskappe für
Flaschen.
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Getränkezusatzmittel,
die erst unmittelbar vor dem Verbrauch in ein Getränk eingebracht
werden, sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Damit
ist auch der Bedarf nach Verschlusskappen für Getränkeflaschen gewachsen, die
eine Abgabekammer mit einem darin versiegelten Getränkezusatzmittel
aufweisen und dem Verbraucher die Möglichkeit bieten, erst unmittelbar
vor dem Verbrauch das Getränkezusatzmittel
in das Getränk,
beispielsweise Mineralwasser, einzubringen.
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Die
WO 03/002 422 A1 beschreibt
eine Verschlusskappe für
Getränkeflaschen,
die eine Abgabekammer für
Getränkezusatzmittel,
insbesondere für
probiotische Kulturen, für
das Einbringen in das Getränk
vor dem Verbrauch aufweist. Die Verschlusskappe ist einstückig mit
einem verschwenkbaren, gelenkig angebrachten Deckel ausgestaltet, der
die Abgabekammer im geschlossenen Zustand abdeckt. Wird der Deckel
geöffnet,
so kann der Verbraucher, indem er mittels seines Daumens Druck auf
die flexible, verformbare Oberseite der Abgabekammer ausübt, bewirken,
dass durch den auf das in der Abgabekammer befindliche Getränkezusatzmittel
ausgeübten
Druck dieser auf die Unterseite der Abgabekammer übertragen
wird und die Unterseite der Abgabekammer zerreißt, wodurch das Getränkezusatzmittel
in die sich unter der Abgabekammer befindliche Getränkeflasche
bzw. das darin enthaltene Getränk
eingebracht wird.
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Als
nachteilig hat sich bei derartigen Verschlusskappen unter anderem
erwiesen, dass der verschwenkbar angebrachte Deckel abreißen kann. Ferner
ist eine exakte reproduzierbare Druckaufbringung schwierig und bei
geschlossenem Deckel ist es für
den Verbraucher nicht ersichtlich, ob das Getränkezusatzmittel aus einer Abga bekammer
bereits in die Getränkeflasche
eingebracht worden ist, d. h. ob die Verschlusskappe bereits benutzt
worden ist.
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Die
EP 1 710 169 A1 zeigt
ebenfalls eine Verschlusskappe für
eine Flasche mit einer versiegelten Abgabekammer für ein Getränkezusatzmittel, wobei
die Abgabekammer eine flexible, verformbare, halbkugelförmige Deckenwand
und einen zerreißbaren,
kreisförmigen
Boden aufweist. Die Verschlusskappe nach der
EP 1 710 169 A1 zeigt dazu
noch einen zentralen Stift, der mit dem Deckel gleitend verschiebbar
ist, um die Abgabekammer zu zerstören.
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Eine
Verbesserung gegenüber
den vorstehenden Verschlusskappen wird in der
DE 10 2006 055 083 B3 beschrieben.
Dort wird eine Verschlusskappe mit einer Abgabekammer in einem Basiskörper offenbart,
die eine flexible, verformbare Deckenwand und einen zerreißbaren Boden
aus einem Blistermaterial aufweist, sowie einem Deckel mit einem zentralen
Stift. Dabei ist der Deckel gleitend verschiebbar in dem Basiskörper angeordnet,
so dass der Deckel relativ zu diesem verschoben werden kann, um
mittels des Stiftes die Deckenwand der Abgabekammer derart einzudrücken, dass
der Boden der Abgabekammer aus einem Blistermaterial zerreißt und das
versiegelte Getränkezusatzmittel
freigegeben wird.
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Jedoch
weisen auch diese Verschlusskappen wie die aus der
WO 03/002 422 A1 bekannte Verschlusskappe
den Nachteil auf, dass derartige Verschlusskappen nicht mit den
in Abfüllanlagen
vorhandenen Maschinen für
herkömmliche
Verschlusskappen für
Flaschen verwendet werden können,
da die vorstehend beschriebenen Verschlusskappen inklusive ihrer
Abgabekammern eine Höhe
aufweisen, die deren Verarbeitung mittels Maschinen für herkömmliche
Verschlusskappen für
Flaschen ohne Abgabekammern unmöglich
macht.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, Verschlusskappen
mit Abgabekammern für
Getränkezusatzmittel
bereitzustellen, die mittels den in bestehenden Abfüllanlagen
vorhandenen Maschinen für
herkömmliche
Verschlusskammern ohne Abgabekammern verarbeitet werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch die Verschlusskappe gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben. Zwei
bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert. Dabei
zeigt
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1a eine
eine Schnittdarstellung einer Verschlusskappe gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
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1b eine
Schnittdarstellung der Verschlusskappe gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung von 1a mit einem darin angebrachten
Blister.
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1c eine
eine Schnittdarstellung des Blisters von 1b ohne
die Verschlusskappe.
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2 zwei
perspektivische Ansichten des Blisters von 1c.
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3 zwei
perspektivische Ansichten der Verschlusskappe gemäß der ersten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung von 1a mit Blister.
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4a eine
Schnittdarstellung einer Verschlusskappe gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
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4b eine
Schnittdarstellung der Verschlusskappe gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung von 4a mit einem darin angebrachten
Blister.
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4c eine
Schnittdarstellung des Blisters von 4b ohne
die Verschlusskappe.
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5 zwei
perspektivische Ansichten des Blisters von 4c.
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6 zwei
perspektivische Ansichten der Verschlusskappe gemäß der zweiten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung von 4a ohne Blister.
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Die 1a, 1b, 1c und 2, 3 zeigen
in Schnittdarstellung bzw. perspektivischer Darstellung eine Verschlusskappe 10 für eine Flasche
(nicht dargestellt) sowie ei nen dazugehörigen Blister 18 gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
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In 1a ist
die Verschlusskappe 10 ohne den Blister 18 dargestellt.
Die Verschlusskappe 10 besteht im Wesentlichen aus einem
zylindrischen Mantel 12 und einer Deckenwand 14.
Der zylindrische Mantel 12 definiert eine Mittelachse bzw.
Symmetrieachse A (in 1b dargestellt) der Verschlusskappe 10 und
weist ein oberes und ein unteres, freies Ende auf. Unter den Begriffen
oberes bzw. unteres Ende ist jeweils das Ende des zylindrischen Mantels 12 zu
verstehen, das beim Aufschrauben der Verschlusskappe 10 auf
eine Flasche von dieser abgewandt bzw. dieser zugewandt ist. Auf
seiner Innenseite ist der zylindrische Mantel 12 der Verschlusskappe 10 mit
einem Innengewinde 13 versehen, das in bekannter Weise
mit einem an dem Hals einer Flasche angeordneten Außengewinde
zusammenwirken kann.
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Die
Verschlusskappe 10 gemäß der ersten Ausführungsform
der Erfindung weist ferner auf der Außenseite des Mantels 12 eine
flächige
Riffelung 19 auf (siehe insbesondere 3),
welche das Aufbringen eines Drehmoments beim Ergreifen der Verschlusskappe 10 mit
den Fingern erleichtern soll. In den Zeichnungen von 3 bedeckt
die Riffelung 19 im Wesentlichen die gesamte Außenseite
des zylindrischen Mantels 12 der Verschlusskappe 10.
Alternativ kann die Riffelung 19 auch nur einen Teil der
Außenseite
des Mantels 12 überdecken.
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An
dem der Flasche zugewandten Ende des Mantels 12 der Verschlusskappe 10,
d. h. dem unteren Ende des Mantels 12, setzt einstückig ein
ringförmig
umlaufendes Garantie- bzw. Abreißband 15 an, welches
bekanntermaßen
durch Losdrehen der Verschlusskappe 10 von einer Flasche
aufreißt
oder von dem unteren Ende des Mantels 12 der Verschlusskappe 10 abreißt und damit
eine einmal geöffnete Flasche
als solche kennzeichnet. Hierzu kann das Abreißband 15 beispielsweise über mehrere
zerbrechliche Verbindungsstege 17 mit dem unteren Ende
des Mantels 12 der Verschlusskappe 10 verbunden
sein, die beim Losdrehen der Verschlusskappe 10 durchreißen.
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An
dem der Flasche abgewandten Ende des Mantels 12, d. h.
dem oberen Ende des Mantels 12, der Verschlusskappe 10 setzt
einstückig
der erste Abschnitt 14a der Deckenwand 14 mit
seinem äußeren Ende
an. Wie sich dies insbesondere den 1a und 1b entnehmen
lässt,
weist der erste Abschnitt 14a der Deckenwand 14 die
Form eines umlaufenden Kreisrings auf, der im Wesentlichen radial angeordnet
ist. Mit anderen Worten, das äußere Ende
und das innere Ende des ersten Abschnitts 14a der Deckenwand 14 bilden
zwei konzentrische Kreise mit unterschiedlichen Radien um die Symmetrieachse
A der Verschlusskappe 10.
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An
dem inneren Ende des ersten Abschnitts 14a der Deckenwand 14 setzt
mit seinem oberen Ende ein zweiter Abschnitt 14b der Deckenwand 14 an,
der im Wesentlichen die Form eines umlaufenden Zylinders aufweist,
dessen Mittelachse mit der Symmetrieachse A der Verschlusskappe 10 zusammenfällt. Dieser
zweite Abschnitt 14b der Deckenwand 14 verläuft somit
im Wesentlichen parallel zu dem Mantel 12 der Verschlusskappe 10.
Wie sich dies den 1a und 1b entnehmen
lässt,
ist dabei der Abstand zwischen dem oberen Ende und dem unteren Ende
des zweiten Abschnitts 14b der Deckenwand 14,
d. h. dessen Höhe,
ein wenig kleiner als der Abstand zwischen dem oberen Ende und dem
unteren Ende des Mantels 12.
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Die
Breite des ersten Abschnitts 14a der Deckenwand 14,
d. h. der radiale Abstand zwischen dem äußeren und dem inneren Ende
des ersten Abschnitts 14a der Deckenwand 14, sowie
die Höhe
des zweite Abschnitts 14b der Deckenwand 14, d.
h. der Abstand zwischen dem oberen und dem unteren Ende des zweiten
Abschnitts 14b der Deckenwand 14, sind dabei so
gewählt,
dass einerseits der von dem Mantel 12, dem ersten Abschnitt 14a und
dem zweiten Abschnitt 14b der Deckenwand 14 umschlossene
Innenraum 17 groß genug
ist, um den Rand eines Flaschenhalses aufzunehmen, und dass andererseits
dieser Raum nicht zu groß ist,
dass immer noch ausreichend Volumen innerhalb der Verschlusskappe 10 zur
Verfügung
steht, um eine flexible Abgabekammer 16 für ein Getränkezusatzmittel bereitzustellen,
wie dies nachstehend detaillierter beschrieben wird.
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Wie
sich dies nun immer noch den 1a und 1b entnehmen
lässt,
setzt an dem unteren Ende des zweiten Abschnitts 14b der
Deckenwand 14 ein dritter Abschnitt 14c der Deckenwand 14 mit seinem äußeren Ende
an, der wie der erste Abschnitt 14a der Deckenwand 14 die
Form eines umlaufenden Kreisrings aufweist, der im Wesentlichen
radial angeordnet ist. Mit anderen Worten, das äußere Ende und das innere Ende
des dritten Abschnitts 14c der Deckenwand 14 bilden
zwei konzentrische Kreise mit unterschiedlichen Radien um die Symmetrieachse
A der Verschlusskappe 10.
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An
dem inneren Ende des dritten Abschnitts 14c der Deckenwand 14 setzt
ein vierter Abschnitt 14d der Deckenwand 14 mit
seinem unteren Ende an. Der vierte Abschnitt 14d der Deckenwand 14 weist
im Wesentlichen die Form einer Halbkugel auf, deren Scheitelpunkt
bzw. Meridian auf der Symmetrieachse A der Verschlusskappe 10 liegt.
Aufgrund dieser Ausgestaltung des vierten Abschnitts 14d der Deckenwand 14 wird
ein Innenraum bzw. eine "Kavität" 16 (siehe 1a)
innerhalb der Verschlusskappe 10 ausgebildet der bzw. die
dazu dient, eine flexible Abgabekammer für ein Getränkezusatzmittel bereitzustellen.
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Wie
sich dies 1b entnehmen lässt, füllt bei
der Verschlusskappe 10 gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ein versiegelter mit Getränkezusatzmittel gefüllter Blister 18 den Raum 16 aus,
der durch den vierten Abschnitt 14d der Deckenwand 14 im
Innern der Verschlusskappe 10 gebildet wird. Den 1c und 2 lässt sich entnehmen,
dass der versiegelte Blister 18 aus einem Kammerabschnitt 18a,
in dem das Getränkezusatzmittel
untergebracht ist, und einem Befestigungsabschnitt bzw. Flanschabschnitt 18b besteht.
Die Form der Oberseite des Kammerabschnitts 18a des Blisters 18 entspricht
im Wesentlichen der Form des vierten Abschnitts 14d der
Deckenwand 14. Mit anderen Worten, die Oberseite des Kammerabschnitts 18a des
Blisters 18 ist halbkugelförmig. Der Befestigungsabschnitt
bzw. Flanschabschnitt 18b des Blisters 18 verläuft kreisringförmig um
den Umfang der Unterseite des Kammerabschnitts 18a des
Blisters 18 und kann, wie sich dies 1b entnehmen
lässt, an
der Unterseite des dritten kreisringförmigen Abschnitts 14c der
Deckenwand 14, beispielsweise mittels Klebstoff, angebracht
sein. Ein derartiger Blister 18 kann beispielsweise aus
zwei Lagen bestehen, nämlich
einer ersten teilweise halbkugelförmigen Lage mit einem kreisringförmigen Flansch
sowie einer zweiten ebenen, kreisförmigen Lage, deren Radius dem
Außenradius
des kreisringförmigen
Flansches entspricht, wobei die zwei Lagen entlang des Flansches
miteinander verbunden, beispielsweise verklebt, sind.
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Nachdem
vorstehend die wesentlichen strukturellen Elemente der Verschlusskappe 10 gemäß der ersten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung beschrieben worden sind, wird nachstehend die Funktionsweise
dieser Elemente sowie deren Zusammenwirken beschrieben. Wenn die
Verschlusskappe 10 auf einer Flasche aufgeschraubt ist, dann
wird der Innenraum 17 von dem oberen Rand des Flaschenhalses
ausgefüllt.
Ferner füllt
der über seinen
Befestigungsabschnitt 18b an der Unterseite des dritten
Abschnitts 14c der Deckenwand 14 befestigte Blister 18 den
durch den vierten Abschnitt 14d der Deckenwand 14 definierten
Innenraum 16 mit seinem Kammerabschnitt 18a aus.
In dem Kammerabschnitt 18a des versiegelten Blisters 18 befindet
sich ein Getränkezusatzmittel,
das beispielsweise als Pulver, Tablette oder Flüssigkeit vorliegen kann.
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Um
das Getränkezusatzmittel
aus dem Kammerabschnitt 18a des versiegelten Blisters 18 in
das sich in der Flasche befindliche Getränk einzubringen, drückt der
Verbraucher, beispielsweise mittels seines Daumens, auf die Oberseite
des flexiblen vierten Abschnitts 14d der Deckenwand 14.
Wie sich dies den in den 1a und 1b dargestellten
Schnittzeichnungen entnehmen lässt,
ist die Dicke des flexiblen vierten Abschnitts 14d der
Deckenwand 14 geringer als die Dicke beispielsweise des
Mantels 12 sowie des ersten 14a, zweiten 14b und
dritten 14c Abschnitts der Deckenwand 14. Mittels
dieser unterschiedlichen Ausgestaltung der Wanddicken lässt sich
erreichen, dass aufgrund einer geringen Kraftaufwendung der flexible
vierte Abschnitt 14d der Deckenwand 14 elastisch
verformt werden kann, indem dieser in die Verschlusskappe 10 gedrückt wird,
wohingegen die Elemente der Verschlusskappe 10 mit einer
größeren Dicke
aufgrund einer solchen Krafteinwirkung praktisch nicht verformt
werden.
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Bewirkt
der Verbraucher mittels seines Daumens ein derartiges Verformen
des flexiblen vierten Abschnitts 14d der Deckenwand 14 in
die Verschlusskappe 10 hinein, so wird der flexible vierte
Abschnitt 14d der Deckenwand 14 gegen die Oberseite des
Kammerabschnitts 18a des versiegelten Blisters 18 gedrückt. Da
der Kammerabschnitt 18a des Blisters 18 ebenfalls
aus einem verformbaren Material besteht und dieser mit einem Getränkezusatzmittel gefüllt ist,
wird somit ein Druck in dem Kammerabschnitt 18a aufgebaut,
der umso größer ist,
je mehr Druck von dem Verbraucher aufgebracht wird, d. h. je weiter
der flexible vierte Abschnitt 14d der Deckenwand 14 in
das Innere der Verschlusskappe 10 und somit in den Blister 18 gedrückt wird.
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Wenn
der hierdurch in dem Kammerabschnitt 18a des versiegelten
Blisters 18 erzeugte Druck einen bestimmen Wert übersteigt,
der insbesondere von der Beschaffenheit des Getränkezusatzmittels und dem Material
der Unterseite des Kammerabschnitts 18a des Blisters 18 abhängt, dann
wird die Unterseite des Kammerabschnitts 18a des Blisters 18 zerreißen bzw.
aufreißen
und das in dem Kammerabschnitt 18a des Blisters 18 enthaltene
Getränkezusatzmittel
freigesetzt, so dass dieses aufgrund der Schwerkraft in die Flasche
bzw. das darin befindliche Getränk
fällt.
Der Fachmann wird erkennen, dass bei dieser Druckbeaufschlagung
des Blisters 18 die Befestigung des Befestigungsabschnitts 18b des
Blisters 18 am dritten Abschnitt 14c der Deckenwand 14 derart
ausgestaltet sein muss, dass sich der Befestigungsabschnitt 18b des
Blisters nicht vom dritten Abschnitt 14c der Deckenwand 14 löst.
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Sobald
das in dem Blister 18 der erfindungsgemäßen Verschlusskappe 10 befindliche
Getränkezusatzmittel
in die Flasche eingebracht worden ist, kann der Verbraucher nun
beispielsweise durch ein Schütteln
der Flasche mit der darauf aufgeschraubten Verschlusskappe 10 eine
bessere Durchmischung des Getränkezusatzmittels
mit dem in der Flasche befindlichen Getränk herbeiführen. Sofern die Verschlusskappe 10 richtig
auf die Flasche aufgeschraubt ist, was bei einem intakten Abreißband 15 der
Fall sein sollte, muss er hierbei nicht befürchten, dass das Gemisch aus
Getränk
und Getränkezusatzmittel
aus der Flasche bzw. der Verschlusskappe 10 entweichen
könnte,
da trotz der aufgerissenen Unterseite der Blisterkammer 18a die
Verschlusskappe 10 eine fluiddichte Barriere darstellt.
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Optional
kann die Oberseite der Verschlusskappe 10, d. h. der Teil,
der bei herkömmlichen
Verschlusskappen ohne Abgabekammern aus einer ebenen Deckenwand
bzw. Kopfplatte besteht, mit einer Abreißfolie (nicht dargestellt)
versehen sein, die der Verbraucher vor dem Benutzen der Verschlusskappe 10 entfernen
muss. Diese Abreißfolie
soll ähnlich
wie das Abreißband 15 dazu
dienen, eine einmal benutzte Verschlusskappe als solche zu kennzeichnen.
Auf der Abreißfolie
können
ferner Anweisungen zur Verwendung der Verschlusskappe 10 und
zum Einbringen des in dieser enthaltenen Getränkezusatzmittels in die Flasche
angegeben sein.
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Bevorzugte
Abmessungen der Verschlusskappe 10 und des Blisters 18 gemäß der ersten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung betragen, wie sich dies auch aus den 1a und 1c ergibt: Breite
des ersten Abschnitts 14a der Deckenwand 14 ca.
5,5 mm; Dicke des zweiten Abschnitts 14b der Deckenwand 14 ca.
1 mm; Höhe
des zweiten Abschnitts 14b der Deckenwand 14 ca.
11 mm; Dicke des flexiblen vierten Abschnitts 14d der Deckenwand 14 ca.
0,4 bis 0,6 mm; Höhe
des Kammerabschnitts 18a des Blisters 18 ca. 9,6
mm; Durchmesser der Unterseite des Kammerabschnitts 18a des
Blisters 18 ca. 14,6 mm; Durchmesser des Flanschabschnitts 18b des
Blisters 18 ca. 20,2 mm. Bei derartigen Abmessungen kann
der Blister 18 im versiegelten Zustand beispielsweise ein
Volumen von ungefähr
2 ml aufweisen.
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Die 4a, 4b und 4c sowie 5 und 6 zeigen
in Schnittdarstellung bzw. perspektivischer Darstellung eine Verschlusskappe 20 für eine Flasche
(nicht dargestellt) sowie einen dazugehörigen Blister 28 gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Nachstehend werden lediglich die Unterschiede der
Verschlusskappe 20 gegenüber der vorstehend beschriebenen
Verschlusskappe 10 gemäß der ersten
bevorzugten Ausführungsform
detaillierter beschrieben.
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Im
Wesentlichen unterscheidet sich die Verschlusskappe 20 gemäß der zweiten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung von der vorstehend beschriebenen Verschlusskappe 10 durch
die Form des flexiblen vierten Abschnitts 24d der Deckenwand 24 und
somit auch durch die Form des Blisters 28 bzw. der Blisterkammer 28a.
Wie sich dies den 4a und 4b entnehmen
lässt,
weist der flexible vierte Abschnitt 24d der Deckenwand 24 im
Wesentlichen die Form eines Kegelstumpfes auf, dessen Symmetrieachse
mit der Symmetrieachse A der Verschlusskappe 10 zusammenfällt. Entsprechend dieser
kegelstumpfförmigen
Ausgestaltung des flexiblen vierten Abschnitts 24d der
Deckenwand 24 ist auch die Blisterkammer 28a im
Wesentlichen kegelstumpfförmig
ausgestaltet (siehe 4b, 4c und 5).
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Das
Verwenden der Verschlusskappe 20 gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform,
d. h. insbesondere das Eindrücken
des flexiblen vierten Abschnitts 24d der Deckenwand 24,
das dadurch bewirkte Öffnen
bzw. Aufreißen
der Unterseite der Blisterkammer 28a sowie das Freisetzen
des Getränkezusatzmittels,
erfolgt genauso wie bei der vorstehend beschriebenen ersten bevorzugten
Ausführungsform der
Erfindung und wird daher nicht detaillierter beschrieben.
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Bevorzugte
Abmessungen der Verschlusskappe 20 und des Blisters 28 gemäß der zweiten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung betragen, wie sich dies auch aus den 4a und 4c ergibt: Breite
des ersten Abschnitts 24a der Deckenwand 24 ca.
5,5 mm; Dicke des zweiten Abschnitts 24b der Deckenwand 24 ca.
1 mm; Höhe
des zweiten Abschnitts 24b der Deckenwand 24 ca.
11 mm; Dicke des flexiblen vierten Abschnitts 24d der Deckenwand 24 ca.
0,4 bis 0,6 mm; Höhe
des Kammerabschnitts 28a des Blisters 28 ca. 9,6
mm; Durchmesser der Unterseite des Kammerabschnitts 28a des
Blisters 28 ca. 14,5 mm; Durchmesser des Flanschabschnitts 28b des
Blisters 28 ca. 20,2 mm. Bei derartigen Abmessungen kann
der Blister 28 im versiegelten Zustand beispielsweise ein
Volumen von ungefähr
2 ml aufweisen.
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Der
Fachmann wird erkennen, dass die Verschlusskappen 10, 20 gemäß der vorliegenden
Erfindung aus einer Vielzahl von geeigneten Materialien, insbesondere
Kunststoffen, hergestellt werden können. Bei der Auswahl geeigneter
Materialien und Wanddicken ist im Wesentlichen lediglich darauf
zu achten, dass, wie vorstehend bereits ausgeführt, der Mantel 12, 22,
der erste 14a, 24a, der zweite 14b, 24b und
der dritte 14c, 24c Abschnitt der Deckenwand 14, 24 weniger
verformbar als deren flexibler vierter Abschnitt 14d, 24d sind.
Ferner sollte die Unterseite bzw. der Boden des Kammerabschnitts 18a, 28a des
Blisters 18, 28 ab einem bestimmten Druck in diesem
aufreißen,
um das in dem Blister 18, 28 enthaltene Getränkezusatzmittel
freizugeben. Selbstverständlich
sollten die verwendeten Materialien lebensmittelecht sein, d. h.
nicht chemisch mit dem in dem Kammerabschnitt 18a, 28a des
Blisters 18, 28 vorhandenen Getränkezusatzmittel
Wechselwirken. Als besonders geeignete Materialen haben sich erwiesen:
HDPE Bormed HE7541 PH oder PP Exxon Mobil PP1043H1 für die Verschlusskappe 10, 20 und
PVC, Thermoplast PP oder eine dünne
Aluminiumfolie für
den Blister 18, 28.
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Geeignete
Getränkezusatzmittel,
die in dem Kammerabschnitt 18a, 28a des Blisters 18, 28 der
erfindungsgemäßen Verschlusskappen 10, 20 z.
B. in Tablettenform, als Flüssigkeit
oder in Form eines Pulvers versiegelt aufbewahrt werden können, um
unmittelbar vor dem Verbrauch mit dem Getränk vermischt zu werden, umfassen
beispielsweise: Vitamine; Spurenelemente; Mineralstoffe, wie Calcium
oder Magnesium; sekundäre
Pflanzenstoffe, wie Carotinoide, Phytoöstrogene oder Flavonoide; Fettsäuren, wie
Omega-3-Fettsäuren;
Aminosäuren
sowie Probiotika oder Prebiotika, wie Inulin.
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Anhand
der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen erkennt der Fachmann,
dass auf der Basis der erfindungsgemäßen Verschlusskappen weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen verwirklicht werden können. Insbesondere
erkennt der Fachmann, dass die Verschlusskappe und der Blister getrennt
hergestellt werden können
und erst bei der Abfüllung
miteinander in Verbindung gebracht werden können. Beispielsweise kann die
Verschlusskappe mittels herkömmlicher
Spritzgussverfahren von einem Verschlusskappenhersteller hergestellt
werden, während
der Blister separat von dem Hersteller des Getränkezusatzmittels hergestellt
werden kann. Ferner wird der Fachmann erkennen, dass die hierin
verwendeten Begriffe, wie "oben" bzw. "unten", "außen" bzw. "innen" und dergleichen,
nicht dazu gedacht sind, die Orientierung der dadurch näher gekennzeichneten
erfindungsgemäßen Elemente
in irgendeiner Weise zu beschränken,
sondern lediglich dazu dienen, diese Elemente von einander zu unterscheiden.
Die nachstehende Bezugszeichenliste ist Bestandteil der Offenbarung.
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- 10,
20
- Verschlusskappe
- 12,
22
- Kappenmantel
- 13,
23
- Innengewinde
- 14,
24
- Deckenwand
- 14a,
24a
- erster
Abschnitt der Deckenwand
- 14b,
24b
- zweiter
Abschnitt der Deckenwand
- 14c,
24c
- dritter
Abschnitt der Deckenwand
- 14d,
24d
- vierter
Abschnitt der Deckenwand
- 15,
25
- Abreißband
- 16,
26
- Blister-Innenraum
- 17,
27
- Flaschenhals-Innenraum
- 18,
28
- Blister
- 18a,
28a,
- Kammerabschnitt
des Blisters
- 18b,
28b
- Befestigungsabschnitt
des Blisters
- 19,
29
- Riffelung
- A
- Symmetrieachse