DE19816301A1 - Verpackung aus Karton für Flaschen mit in einer Reihe angeordneten Aufnahmen - Google Patents
Verpackung aus Karton für Flaschen mit in einer Reihe angeordneten AufnahmenInfo
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- B65D71/40—Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material comprising a plurality of articles held together only partially by packaging elements formed by folding a blank or several blanks
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Verpackung aus Karton für Flanschen (16) mit in einer Reihe angeordneten Aufnahmen (3) mit zentraler Öffnung (9) und durch Schlitze abgegrenzten Laschen (11, 12, 13, 14) zur Halterung von mit Verschlüssen versehenen Flaschenhälsen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Aufnahmen (3) im Boden (2) eines räumlichen geschlossenen Faltkartons angeordnet sind und daß mindestens eine Aufreißkante (6) über die Länge der Verpackung (15, 15', 15'') vorgesehen ist, bei deren Entfernung der Faltkarton derart geöffnet wird, daß die Flaschen (16) seitlich aus den Aufnahmen (3) entnehmbar sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung aus Karton für Flaschen mit in einer
Reihe angeordneten Aufnahmen mit zentraler Öffnung und durch Schlitze
abgegrenzten Laschen zur Halterung von mit Verschlüssen versehenen
Flaschen.
Derartige Verpackungen sind als Neckpack bekannt. Sie bestehen aus einem
doppellagigen Karton, wobei die Aufnahmen nur in einer Lage des Kartons in
einer Reihe nebeneinander angeordnet sind. Sie weisen um eine rechteckige
zentrale Öffnung vier symmetrisch angeordnete durch Schnitte voneinander
getrennte Laschen auf, wobei sich jeweils paarweise zwei gleichgestaltete
Laschen gegenüberliegen. Die zweite Lage des Kartons weist im Bereich der
Aufnahmen eine Aussparung auf. Dieser plane doppellagige steife Karton weist
an einer Kante eine Haltelasche und im Bereich der gegenüberliegenden Kante
eine Perforationslinie auf. Diese Perforationslinie grenzt einen entlang der
Aufnahmen verlaufenden Rand bereich ab und findet in der jeweils am
Randbereich angrenzenden Rillkante der einzelnen benachbarten Laschen ihre
Fortsetzung. Beim Entfernen dieses Randbereichs soll die damit über die
Rillkante verbundene Lasche jeder Aufnahme mitentfernt werden, so daß die
Flasche seitlich aus der zentralen Öffnung entnommen werden kann. Wegen
der Ausbildung als steifer Karton ist dieses Abtrennen des Randbereichs
praktisch nicht, allenfalls nur unter erheblichem Kraftaufwand, möglich, so daß
in der Regel die Flaschen ebenso entnommen werden, wie sie eingeführt
wurden, nämlich durch Einbringen der Flaschenhälse durch die zentrale
Öffnung von unten bzw. Herausziehen nach unten, bis die, gegebenenfalls
dabei vollständig voneinander getrennten, um die Rillkante verschwenkenden
Laschen der Aufnahmen sich mit ihren freien Kanten im Halsbereich der
Flasche abstützen und so deren sichere Halterung gewährleisten bzw. aus
dieser Halterung herausgezogen werden, wobei zur Entnahme die Flasche
erfaßt und mit einem Ruck aus der Halternng entfernt wird. Diese Entnahmeart
ist bei Schraubverschlüssen problemlos. Sie erfordert lediglich das Festhalten
der Verpackung als auch einer Flasche, die dann einzeln ruckweise entfernt
werden muß. Diese Art der Verpackung bringt jedoch dann Probleme mit sich,
wenn statt Schraubverschlüssen sogenannte Scharnierverschlüsse verwendet
werden, die bei einer derartigen Behandlung sich ungewollt öffnen können.
Außerdem liegen die Verschlüsse offen, so daß die Gefahr der Beschädigung
besteht.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Verpackung der eingangs genannten
Art dahingehend zu verbessern, daß eine einfache leichte und unbeschädigte
Entnahme der verpackten Flaschen auch mit Filmscharnierverschlüssen
möglich ist, als auch Verschlüsse vor einer Beschädigung zu schützen.
Diese Aufgabe wird durch eine Verpackung aus Karton für Flaschen mit in einer
Reihe angeordneten Aufnahmen mit zentraler Öffnung und durch Schlitze
abgegrenzten Laschen zur Halterung von mit Verschlüssen versehenen
Flaschenhälsen dadurch gelöst, daß die Aufnahmen im Boden eines
Faltkartons angeordnet sind und daß in einer Wand des Kartons mindestens
eine Aufreißkante über seine Länge derart vorgesehen ist, daß bei deren
Entfernung der Faltkarton so geöffnet wird, daß die Flaschen seitlich aus den
Aufnahmen entnehmbar sind.
Vorzugsweise Ausführungen der Verpackung sind den Unteransprüchen zu
entnehmen.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von drei Ausführungsbeispielen unter
Bezug auf Zeichnungen und unter Hinweis auf Varianten näher erläutert. Es
zeigt:
Fig. 1 einen planen Zuschnitt einer Verpackung;
Fig. 2 eine aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 1 hergestellte Verpackung,
teilweise geöffnet;
Fig. 3 einen planen Zuschnitt einer zweiten Variante;
Fig. 4 eine aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 3 hergestellte Verpackung,
teilweise geöffnet;
Fig. 5 einen planen Zuschnitt einer dritten Variante einer Verpackung;
Fig. 6 eine aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 5 hergestellte Verpackung,
teilweise geöffnet.
In den Figuren sind Schnittkanten durch geschlossene Striche, RilI- oder
Biegekanten durch gestrichelte Linien und Aufreißkanten durch Strichlinien mit
Schrägstrichen dargestellt.
Der in Fig. 1 dargestellte Zuschnitt 1 weist einen Boden 2 mit Aufnahmen 3 auf.
Mit dem Boden 2 ist an einer Längsseite eine Seitenwand 4 und auf der
gegenüberliegenden Längsseite eine als Aufreißlasche 5 dienende Seitenwand
mit einer darin ausgeführten Aufreißkante 6 jeweils über eine Rill- oder
Biegekante 7 angeschlossen. An der freien Längsseite der Aufreißlasche 5 ist
über eine Rill- oder Biegekante 7 ein Deckel 8 und über eine weitere Rill- oder
Biegekante 7 ein Kleberand 9 angeschlossen. Die erste Seitenwand 4 weist
ebenfalls einen Kleberand 10 auf.
Die im Boden 2 angeordneten Aufnahmen 3 bilden im Ausführungsbeispiel
zwei etwas voneinander beabstandete Gruppen aus je drei Aufnahmen 3,
wobei die Anzahl der Aufnahmen beliebig größer oder kleiner gewählt werden
kann. Jede Aufnahme 3 weist eine zentrale Öffnung 9 und vier die zentrale
Öffnung 9 umgebende bzw. begrenzender Laschen 11, 12, 13, 14 auf. Zwei der
sich gegenüberliegenden Laschen 11,13 sind so angeordnet, daß die jeweils
benachbarte Rillkante 7 als Gelenk dient. Die Lasche 13 der Aufnahme 3 an
der Rillkante 7 zur Aufreißlasche 5 mit Aufreißkante 6 ist etwa rechteckig
gestaltet. Die zur Seitenwand 4 ohne Aufreißkante gerichtete Lasche 11 weist
ein etwa trapezförmiges Aussehen auf, wobei die größere Basisfläche zur
zentralen Öffnung 9 weist. Durch die Gestaltung und Anordnung der Laschen
13 ergeben sich zwischen ihnen entlang der Rillkante 7 zur Aufreißlasche 5 mit
Aufreißkante 6 geringe Zwischenabstände, die leicht von der Aufreißlasche
abtrennbar sind.
Um die in Fig. 2 dargestellte räumliche Verpackung 15 herzustellen, wird der
Zuschnitt 1 entlang sämtlicher Rillkanten 7 jeweils um 90° abgewinkelt, wobei
die dann aufeinanderliegenden Kleberänder 9, 10 mittels einer vorher oder
gleichzeitig aufgebrachten beliebigen Klebverbindung miteinander fest
verbunden werden. Dann wird die Verpackung 15 mit den Flaschen 16 gefüllt,
wobei diese von unten durch die Aufnahmen 3 hindurchgestoßen werden, so
daß die Laschen 11, 12, 13, 14 ausweichen (entlang der Rillkanten 7 bzw. der
vorgeprägten Rillen bei den Laschen 12 und 14 abbiegen) und sich mittels ihrer
Vorsprünge an den Flaschen 16 an Vorsprüngen oder den Verschlüssen
abstützen und so eine sichere feste Halterung gewährleisten. Bei dem n Fig. 1
und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine aus dem Zuschnitt 1
vorragende Grifflasche 17 vorgesehen. Zum Öffnen der Verpackung 15 wird die
Grifflasche 17 etwa senkrecht zur Längserstreckung der Verpackung
aufgerissen, wobei die im kurzen Abstand (s. o.) voneinander angeordneten
Laschen 13 entlang der Rillkante 7 mit der Aufreißlasche 5 abgerissen werden.
Dadurch liegen die Verschlußköpfe und damit auch die Flaschen 16 frei und
können einfach ohne jeglichen Kraftaufwand aus der Verpackung 15
herausgenommen werden, ohne daß auch nur irgendeine Gefahr besteht, den
Verschluß zu beschädigen. Eine derartige Verpackung 15 hat auch den Vorteil,
daß die Verschlüsse in der Originalverpackung vor einem direktem Zugriff
geschützt sind, so daß auch eventuelle Manipulationen sofort erkennbar sind.
Durch die schützende Verpackung werden auch Beschädigungen der
Verschlüsse ausgeschlossen.
Bei dem in Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Zuschnitts 1'
und einer räumlichen Verpackung 15' schließt sich an den Boden 2 auch direkt
die als Seitenwand dienende Aufreißlasche 5 mit Aufreißkante 6 an, während
auf der gegenüberliegenden Seite sich die zweite Seitenwand 4 mit dem
Deckel 8 mit dem Kleberand 10' anschließen. Der zweite Kleberand 9' ist hier
an der Seitenwand 5 mit Aufreißkante 6 vorgesehen. Bei dem hier dargestellten
Ausführungsbeispiel ist keine vorragende Grifflasche vorgesehen, wobei
keilförmige Einschnitte im Bereich der Rillkante 7 am Boden 2 und im Bereich
der Aufreißkante 6 ein Hintergreifen der Aufreißlasche 5 und deren Abreissen
erleichtern sollen. Durch diese Lösung wird auch Material eingespart.
Bei dem in Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Zuschnitts 1''
ist die Aufreißkante 6'' an der Seitenwand benachbart zum Boden 2 mit nur
geringem Abstand zum Boden angeordnet, so daß ein streifenförmiger Bereich
zwischen der Aufreißkante 6'' und der Rillkante 7 des Bodens 2 als
Abreißstreifen 19 dienen kann. Der Abreißstreifen 19 bildet hier mit einem
Wandteil 20 eine Seitenwand Der Abreißstreifen 19 kann auch eine Einlage
oder Verstärkung aus einem anderen Material, z. B. einen Abreißfaden
aufweisen. Wie in Fig. 5 dargestellt kann eine aus der Verpackung vorstehende
Grifflasche 17'' gemäß Beispiel 1 oder aber nur ein kurz oder gar nicht
vorstehender Aufreißstreifen mit Einkerbungen gemäß Beispiel 2 vorgesehen
sein.
Alle dargestellten Varianten lassen sich entsprechend dem im Beispiel 1
beschriebenen Verfahren öffnen, wobei jeweils mit dem Fortschritt des
Abreißens der Aufreißkante 6, 6'' die jeweils anliegenden Laschen 13 aller
Aufnahmen 3 sukzessive entfernt. Beim Beispiel 3 muß noch das Wandteil 20
etwas angehoben werden, um den ungehinderten Zugriff zu den Flaschen 16
zu gewährleisten.
Die dargestellten Ausführungsbeispiele weisen alle einen rechteckigen
Querschnitt auf, wobei jedoch auch drei- oder mehreckige, insbesondere
trapezförmige, Querschnitte möglich sind. Es ist auch möglich, Zuschnitte zu
wählen, bei denen auch die hier immer offen gezeigten Enden durch Deckel
verschließbar sind, hierdurch läßt sich im Bedarfsfall auch die Steifigkeit der
Verpackung erhöhen, ohne daß stärkerer Karton eingesetzt werden muß.
Claims (8)
1. Verpackung aus Karton für Flaschen (16) mit in einer Reihe
angeordneten Aufnahmen (3) mit zentraler Öffnung (9) und durch Schlitze
abgegrenzten Laschen (11, 12, 13, 14) zur Halterung von mit Verschlüssen
versehenen Flaschenhälsen, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmen (3)
im Boden (2) eines räumlichen geschlossenen Faltkartons angeordnet sind und
daß mindestens eine Aufreißkante (6) über die Länge der Verpackung (15, 15',
15'') vorgesehen ist, bei deren Entfernung der Faltkarton derart geöffnet wird,
daß die Flaschen (16) seitlich aus den Aufnahmen (3) entnehmbar sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die von der
zentralen Öffnung 9 sich zur Aufreißkante 6 erstreckenden benachbarten
Laschen (13) benachbarten Aufnahmen in geringem Abstand voneinander an
einer Rillkante (7) münden.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufreißkante (6) eine Grifflasche (17) aufweist.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Faltkarton einen drei-, vier- oder vieleckigen
Querschnitt aufweist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Faltkarton aus einem planen Zuschnitt (1, 1', 1'')
durch Falten an Rillkanten (7) und durch eine Klebverbindung (9, 10) hergestellt
ist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Aufreißkante (6) ein Aufreißstreifen (19) zugeordnet
ist.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufreißkante (6) benachbart zum Boden angeordnet
ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufreißkante (6) benachbart zum Deckel (8)
angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998116301 DE19816301B4 (de) | 1998-04-11 | 1998-04-11 | Verpackung aus Karton für Flaschen mit in einer Reihe angeordneten Aufnahmen |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE1998116301 DE19816301B4 (de) | 1998-04-11 | 1998-04-11 | Verpackung aus Karton für Flaschen mit in einer Reihe angeordneten Aufnahmen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19816301A1 true DE19816301A1 (de) | 1999-10-14 |
| DE19816301B4 DE19816301B4 (de) | 2004-04-08 |
Family
ID=7864355
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE1998116301 Expired - Fee Related DE19816301B4 (de) | 1998-04-11 | 1998-04-11 | Verpackung aus Karton für Flaschen mit in einer Reihe angeordneten Aufnahmen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19816301B4 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20103903U1 (de) | 2001-03-06 | 2001-05-17 | Brakemann Verpackungen GmbH & Co. KG, 32257 Bünde | Verpackungshülle |
| FR2825074A1 (fr) * | 2001-05-25 | 2002-11-29 | Smurfit Socar Sa | Conditionnement portable pour bouteilles equipe d'au moins un organe de verrouillage en position de ces bouteilles |
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| DE202021104528U1 (de) | 2020-08-21 | 2021-12-17 | Werner Achilles GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Glanzfolien-Kaschieranstalt | Verpackung für eine Flasche oder ein einer Flasche ähnliches Objekt |
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1998
- 1998-04-11 DE DE1998116301 patent/DE19816301B4/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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|---|---|
| DE19816301B4 (de) | 2004-04-08 |
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