DE20102395U1 - Vorrichtung zum Backen von Flammkuchen u.dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum Backen von Flammkuchen u.dgl.Info
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Description
DIPL.-ING. F. W. MOLL*· DIPL.-YnG. H.'CH.TlTTERICH
ZUGELASSENE VERTRETER VOR DEM EUROPÄISCHEN PATENTAMT LANDAU/PFALZ
09.02.2001
Marin Schnorr, 76770 Hatzenbühl
Vorrichtung zum Backen von Flammkuchen und dergleichen
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Beschreibung:
Die Erfindung betrifft Vorrichtungen zum Backen von Flammkuchen, Pizza und dergleichen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Besucher von Volksfesten, Weinfesten und Werbeveranstaltungen, aber auch Großküchen bevorzugen vor Ort frisch gebackene Backwaren wie Flammkuchen oder Pizza. Neben den Großgeräten sind kleine, meist holzgefeuerte Backöfen sehr beliebt, weil speziell die Holzfeuerung den Flammkuchen und Pizzen einen besonderen Geschmack verleiht. Diese einfachen Öfen bestehen aus einem Gehäuse mit einem Schamotte-Einsatz. Im Ofen wird ein Holzfeuer entzündet, welches die Schamottesteine auf die Backtemperatur erhitzt. Der Teig, der wegen der besseren Qualität tiefgefroren ist, wird direkt auf die Schamotteplatten gelegt, worauf sich diese abkühlen und wieder aufgeheizt werden müssen, bevor der eigentliche Backprozess beginnt. Sobald Teig und Belag gar sind, wird das fertige Gebäck entnommen.
Aufgrund der Beliebtheit von Flammkuchen und Pizza bilden sich vor den Ausgabestellen immer längere Warteschlangen. Viele Kunden verlieren die Geduld und kaufen sich etwas anderes zu essen, so dass dem Pizza- bzw. Flammkuchenbäcker Kundschaft verloren geht. Da die derzeit handelsüblichen Backöfen keine kürzeren Backzeiten erlauben, müsste der Bäcker durch das Aufstellen eines zweiten Ofens die Backkapazität verdoppeln, hätte jedoch den doppelten Investitions- und Transportaufwand, müsste eine zweite Person zur Bedienung des zweiten Ofens anstellen usw. Dies ist alles unbefriedigend.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Backvorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die es erlaubt, mit geringem konstruktiven Mehraufwand den Ausstoß an fertigen Backwaren
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zu erhöhen, ohne dass dadurch Abstriche am Geschmack gemacht werden müssen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Backvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Die Erhöhung der Backkapazität wird erreicht durch eine Vielzahl von Schamotteplatten, die übereinander montiert werden, wobei zwischen den Schamottesteinen gerade so viel Abstand verbleibt, dass die ungebackene Ware eingeschossen und die gebackene Ware wieder herausgenommen werden kann. Gleichzeitig werden alle Schamotteplatten im Ofen langsam aber kontinuierlich bewegt, wodurch eine Vergleichmäßigung und eine Beschleunigung des Backvorgangs erreicht wird. Da nur ein Ofen zu bedienen ist, ist auch nur eine Bedienungsperson nötig.
Eine weitere Beschleunigung des Backprozesses wird dadurch erreicht, dass die Tragplatten Hitze auf das darunter liegende Backgut reflektieren, wodurch dieses auch von oben gebacken wird.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sitzt unterhalb des Gehäuses auf der zentralen Welle ein Antriebsrad, das von einem Reibradritzel angetrieben wird. Ein solcher Reibradantrieb ist für den praktischen Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung besonders geeignet.
Als Antrieb kommen alle Arten von bekannten Vorrichtungen in Betracht, vom Elektromotor bis zur Handkurbel. Mit einer derartigen Ausrüstung lassen sich alle denkbaren Einsatzfälle erfassen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Gehäuse wärmeisoliert. Dadurch kann eine deutliche Energieersparnis gegenüber den handelsüblichen Backöfen erzielt werden.
Als Wärmeerzeuger dient vorteilhafterweise ein Gasbrenner, insbesondere für Flüssiggas. Gasbrenner sind in verschiedenen Leistungsgrößen erhältlich und lassen sich fein regulieren.
Bevorzugt findet als Wärmeerzeuger jedoch ein mit Holz zu bestückender Rost Verwendung. Dadurch ist sichergestellt, dass die fertige Backware den vom Verbraucher gewünschten Geschmack erhält.
Auf Wunsch lassen sich Gasbrenner und Holzfeuer auch kombinieren.
Vorteilhafterweise ist die zentrale Welle auf einem Kugellager gelagert. Kugellager sind leichtgängig und langlebig.
Für die bewegte Anordnung der das Backgut tragenden Schamotteplatten im Gehäuseinneren gibt es zwei Alternativen.
Gemäß einer ersten Ausgestaltung trägt die Welle einen Teller bzw. ein Armkreuz, auf dem die Achsen der Tragbleche stehen.
Alternativ dazu sind an der Welle übereinander Arme befestigt und am Ende jedes Armes steht eine Achse für je ein Tragblech.
Vorteilhafterweise erstreckt die Welle sich dann über die gesamte Gehäusehöhe und ist oben in einem zusätzlichen Lager geführt.
Der Vorteil der ersten Variante besteht darin, dass der Durchmesser der Tragbleche und Schamotteplatten bis zu zwei Drittel des
Gehäuseinnendurchmessers haben kann. Allerdings ist die maximal mögliche Anzahl von Tragblechen und Schamotteplatten begrenzt. Die zweite Alternative hat den Vorteil, dass eine praktisch beliebige Anzahl von Tragblechen und Schamotteplatten übereinander angeordnet werden können. Allerdings ist der maximal mögliche Durchmesser der Tragbleche und Schamotteplatten auf knapp die Hälfte des Gehäuseinnendurchmesser begrenzt. Dadurch wird in der Praxis der Gehäusedurchmesser der zweiten Variante deutlich größer als der der erstgenannten Variante.
Um die Tragbleche und Schamotteplatten während des Backbetriebes auch um ihre eigene Achse rotieren zu lassen, gibt es eine Vielzahl von technischen Möglichkeiten. Eine besonders einfache und betriebssichere Konstruktion zeichnet sich dadurch aus, dass die Tragbleche am Rand eine Verzahnung tragen, die mit vorstehenden Leisten an der Innenseite des Gehäuses kämmen. Sobald ein Zahn des Tragblechs, welches kontinuierlich um die zentrale Welle gedreht wird, an eine solche Leiste stößt, wird es um einen bestimmten Winkel gedreht. Durch die Zahl der Zähne an den Tragblechen einerseits und die Zahl der Leisten im Gehäuseinneren andererseits kann die Drehgeschwindigkeit der Tragbleche beeinflusst werden.
Um den Transport der erfindungsgemäßen Backvorrichtung zu erleichtern, können an den Füßen Räder befestigt werden.
Anhand der Zeichnung soll die Erfindung in Form von zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen jeweils rein schematisch
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erste Backvorrichtung,
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Fig. 2 einen Querschnitt durch die Backvorrichtung der Fig. 1, Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine zweite Backvorrichtung und Fig. 4 einen Querschnitt durch die Backvorrichtung der Fig. 3.
Fig. 1 als Längsschnitt und Fig. 2 als Querschnitt zeigen eine erste Backvorrichtung. Man erkennt ein wärmeisoliertes Gehäuse 10, hier mit achteckigem Querschnitt, welches auf Füßen 11 steht. Im Inneren des Gehäuses 10 erkennt man zwei Wärmeerzeuger, und zwar einen als Schublade ausgebildeten Holzrost 12 und einen Gasbrenner 13, der beispielsweise mit Flüssiggas betrieben wird. Ein Abzug oder Kamin 15 ermöglicht den Abzug der Rauch- und Verbrennungsgase.
Im Zentrum des Gehäuses 10 steht auf einem Kugellager 18 eine zentrale Welle 17. Als Antrieb für die zentrale Welle 17 ist ein Motor 20 vorgesehen, dessen Reibradritzel auf ein Antriebsrad 19 arbeitet, welches mit der zentralen Welle 17 verbunden ist.
Im Inneren des Gehäuses 10 trägt die zentrale Welle 17 eine Vielzahl von Armen 21, auf deren freiem Ende je eine Achse 25 steht. An jeder Achse ist ein Tragblech 22 drehbar befestigt, welches je eine Schamotteplatte 24 trägt.
An der Innenseite des Gehäuses 10 ist eine Anzahl von senkrechten Leisten
16 befestigt. Die Tragbleche 22 sind ihrerseits am Rand mit einer Verzahnung 23 ausgerüstet. Wenn die Tragbleche 22 um die zentrale Achse
17 rotieren, kämmt jeweils ein Zahn der Verzahnung 23 mit einer der senkrechten Leisten 16, worauf Tragblech 22 und Schamotteplatte 24 jeweils ein Stück weiter gedreht werden. Auf diese Weise ist sichergestellt,
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dass das Backgut, welches auf den Schamotteplatten 24 liegt, gleichmäßig gebacken wird.
Zum Einschießen und wieder Entnehmen des Backgutes ist eine Tür 14 vorgesehen. Falls die zentrale Welle 17 zum Einschießen und Entnehmen des Backgutes angehalten werden muss, genügt es, das Reibrad des Antriebsmotors 20 kurzzeitig vom Antriebsrad 19 abzuheben.
Durch diese Tür 14 können die Tragbleche 22 und Schamotteplatten 24 auch entnommen werden, z. B. während des Transports.
Fig. 3 als Längsschnitt und Fig. 4 als Querschnitt zeigen eine zweite Ausführungsform einer Backvorrichtung. Auch hier ist ein in achteckiges, wärmeisoliertes Gehäuse 30 vorgesehen, in dem als Wärmeerzeuger ein als Schublade ausgebildeter Holzrost 32 und ein Flüssiggasbrenner 33 angeordnet sind. Im Zentrum des Gehäuses 10 steht auf einem Kugellager 38 eine zentrale Welle 37, die über ein Antriebsrad 39 durch einen Motor 40 mit Reibrad angetrieben wird.
Das Gehäuse 30 steht auf Füßen 31.
Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel die zentrale Welle 37 kurz und trägt an ihrem oberen Ende einen Teller 41 oder ein entsprechendes Armkreuz. Auf dem Teller 41 erheben sich drei senkrechte Achsen 45, an denen je ein Tragblech 42 mit einer Schamotteplatte 44 drehbar befestigt sind. Die Tragbleche 42 sind am Rand mit einer Verzahnung 43 ausgerüstet, die mit den an der Innenwand des Gehäuses 10 angeordneten senkrechten Leisten 36 kämmt.
Aufgrund der geänderten Achsen lassen sich die Tragbleche 42 und Schamotteplatten 44 deutlich näher zusammenrücken als beim ersten
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Ausführungsbeispiel, wodurch der Innendurchmesser des Gehäuses 30 wesentlich kleiner gehalten werden kann. Allerdings ist die Anzahl der maximal möglichen Tragbleche 42 und Schamotteplatten 44 begrenzt. Dadurch eignet sich diese Konstruktion speziell für Backvorrichtungen mit kleinerem Durchsatz. Gleichwohl wird auch hier das Backgut aufgrund der Drehbewegung und Rotation der Schamotteplatten und der Reflexion der Tragbleche 42 sehr gleichmäßig und schnell gebacken. Backzeiten von nur 1 Minute sind erreichbar.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Backen von Flammkuchen, Pizza und dergleichen, im wesentlichen umfassend gekennzeichnet durch die Merkmale:
- ein Gehäuse (10, 30) mit
- Füßen (11, 31),
- Wärmeerzeuger (12, 13; 32, 33),
- Tür (14)
- und Abzug (15, 35),
- und wenigstens eine Schamotteplatte (24, 44), die das Backgut trägt,
- im Zentrum des Gehäuses (10, 30) steht eine Welle (17, 37),
- ein Antrieb (20, 40) treibt die Welle (17, 37) an,
- an der Welle (17, 37) ist mit Abstand übereinander eine Mehrzahl von Tragblechen (22, 42) befestigt,
- die Tragbleche (22, 42)
- tragen die Schamotteplatten (24, 44),
- sind auf einer Achse (25, 45) drehbar gelagert
- und rotieren während des Backens um ihre Achse (25, 45).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Merkmale:
- auf der zentralen Welle (17, 37) sitzt ein Antriebsrad (19, 39),
- ein Reibradritzel treibt das Antriebsrad (19, 39) an.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- der Antrieb ist ein Motor (20, 40).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- der Antrieb ist eine Handkurbel.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- das Gehäuse (20, 30) ist wärmeisoliert.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- der Wärmeerzeuger ist ein mit Holz zu bestückender Rost (12, 32).
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- der Wärmeerzeuger ist ein Gasbrenner (13, 33).
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- die Welle (17, 37) ist auf Kugeln (18, 38) gelagert.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch die Merkmale:
- die Welle (37) trägt einen Teller (41) bzw. ein Armkreuz,
- auf dem Teller (41) bzw. Armkreuz stehen die Achsen (45) der Tragbleche (42).
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch die Merkmale:
- an der Welle (17) sind übereinander Arme (21) befestigt,
- an jedem Arm (21) steht eine Achse (25) eines Tragblechs (22).
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch die Merkmale:
- die Welle (17)
- erstreckt sich über die ganze Gehäusehöhe
- und ist oben in einem Lager (26) geführt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch die Merkmale:
- die Tragbleche (22, 42) tragen am Rand eine Verzahnung (23, 43),
- die Verzahnung (23, 43) kämmt mit senkrechten Leisten (16, 36) an der Innenseite des Gehäuses (10, 30).
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- an den Füßen (11) sind Räder befestigt.
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Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
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| DE20102395U Expired - Lifetime DE20102395U1 (de) | 2001-02-10 | 2001-02-10 | Vorrichtung zum Backen von Flammkuchen u.dgl. |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20102395U1 (de) |
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