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DE20102241U1 - Trittbrett für Rollbretter und Tretroller oder ähnliche besondere Fortbewegungsmittel - Google Patents

Trittbrett für Rollbretter und Tretroller oder ähnliche besondere Fortbewegungsmittel

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Publication number
DE20102241U1
DE20102241U1 DE20102241U DE20102241U DE20102241U1 DE 20102241 U1 DE20102241 U1 DE 20102241U1 DE 20102241 U DE20102241 U DE 20102241U DE 20102241 U DE20102241 U DE 20102241U DE 20102241 U1 DE20102241 U1 DE 20102241U1
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Germany
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scooters
support beam
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DE20102241U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C17/00Roller skates; Skate-boards
    • A63C17/01Skateboards
    • A63C17/011Skateboards with steering mechanisms
    • A63C17/013Skateboards with steering mechanisms with parallelograms, follow up wheels or direct steering action
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
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    • A63C17/26Roller skates; Skate-boards with special auxiliary arrangements, e.g. illuminating, marking, or push-off devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62KCYCLES; CYCLE FRAMES; CYCLE STEERING DEVICES; RIDER-OPERATED TERMINAL CONTROLS SPECIALLY ADAPTED FOR CYCLES; CYCLE AXLE SUSPENSIONS; CYCLE SIDE-CARS, FORECARS, OR THE LIKE
    • B62K3/00Bicycles
    • B62K3/002Bicycles without a seat, i.e. the rider operating the vehicle in a standing position, e.g. non-motorized scooters; non-motorized scooters with skis or runners
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C2203/00Special features of skates, skis, roller-skates, snowboards and courts
    • A63C2203/42Details of chassis of ice or roller skates, of decks of skateboards

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)

Description

Trittbrett für Rollbretter und Tretroller oder ähnliche besondere Fortbewegungsmittel
Die Erfindung betrifft ein Trittbrett gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Rollbretter, allgemein auch unter dem Begriff Skateboard bekannt, weisen in der Regel ein Trittbrett auf, das selbsttragend ist, d.h. ohne Unterstützung eines Rahmens auskommt. Bei heute gebräuchlichen Tretrollern übernimmt das Trittbrett häufig gleichzeitig Funktion eines Rahmens. Es ist meist starr ausgeführt und bietet daher in der Regel keinen Federungskomfort.
Selbsttragende Trittbretter können steif oder flexibel ausgeführt sein. Flexible Trittbretter werden häufig bei längeren Rollbrettern mit kleinen, harten Rädern verwendet, um ein Mindestmaß an Fahrkomfort zu erzielen. Größter Nachteil der bekannten flexiblen Trittbretter ist, daß eine Abstimmung des Brettes auf das Körpergewicht des Benutzers nicht möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bekannte Trittbretter so weiterzubilden, daß bei einfacher Herstellung eine selbsttragende und flexible Konstruktion gewährleistet ist, die auch Zusatzfunktionen übernehmen kann.
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebenen, kennzeichnenden Merkmale gelöst worden. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Das erfindungsgemäße Trittbrett gemäß Anspruch 1 hat den Vorteil, daß durch einen Unterzug die Standfläche vorgespannt und damit die Belastbarkeit eingestellt werden kann.
Die Ausbildung gemäß Anspruch 2 gibt eine einfache Ausführung einer Einstellvorrichtung an, mit der die Vorspannung der Standfläche über die Veränderung des Abstandes zum Unterzug eingestellt werden kann.
Anspruch 4 gibt eine besonders einfache Ausführung eines Trittbrettes an, bei der aus der Standfläche eine Radaufnahme in Form einer Gabel herausgebildet ist.
Die Ausbildung gemäß Anspruch 5 gibt eine Lösung an, bei der mit nicht biegesteifen Unterzügen eine Veränderung der Vorspannung der Standfläche erreicht wird.
Anspruch 6 gibt eine besonders vorteilhafte Konstruktion für die einteilige Ausbildung des Unterzuges mit Bremsbetätigung an.
Anspruch 9 gibt eine einfache Lösung für die Anordnung einer lenkbaren Starrachse an dem Trittbrett an, die mit besonders wenig Teilen auskommt.
Die Vorteile der übrigen Ansprüche ergeben sich beim Studium der Zeichnungen im Zusammenhang mit der Beschreibung der Ausführungsbeispiele der Erfindung.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Trittbrett mit einstellbarem Abstand zum Unterzug
Fig. 2 ein Trittbrett mit spannbarem Unterzug
Fig. 3 ein Trittbrett mit integriertem Bremspedal und
Hinterradgabel
Fig. 4 ein Trittbrett mit einer Parallelogrammachse
Fig. 5 ein Trittbrett mit einer gelagerten Starrachse und
Lenkstange
ohne dass die Erfindung auf diese Ausgestaltungen begrenzt ist. Vielmehr sind weitere Ausgestaltungen möglich und vom Schutz erfasst.
Das in Figur 1 dargestellte Trittbrett 1 besteht aus einer Standfläche 2 und einem Unterzug 3. Standfläche 2 und Unterzug 3 sind an den jeweiligen Enden durch Befestigungselemente 4 und 5 miteinander verbunden. An der Standfläche 2 ist auf halber Länge zwischen den Befestigungselementen 4 und 5 eine Schraube 8 befestigt, auf die Einstellmutter 6 aufgeschraubt ist. Auf Einstellmutter 6 ist ein Dämpfungselement 7 gesteckt. Einstellmutter 6 und Dämpfungselement 7 halten Standfläche 2 und Unterzug 3 auf Abstand.
Die Wirkungsweise ist folgende:
Bei der in Fig. 1 dargestellten Anordnung werden an die Standfläche 2 (z.B. beim Einsatz an einem Rollbrett) an den jeweiligen Enden Achsen mit Rädern angeschraubt. Die Standfläche liegt in der Mitte wie eine Brücke frei zwischen den Auflagern. Unter Last drückt Standfläche 2 über Einstellmutter 6 und Dämpfungselement 7 auf den Unterzug 3. Die Steifigkeit der Konstruktion kann durch Veränderung des Abstands zwischen Standfläche 2 und Unterzug 3 beeinflußt werden. Hierbei wird die Einstellmutter 6 auf Schraube 8 verdreht. Wird der Abstand von Standfläche 2 zum Unterzug 3 vergrößert, erhöht sich die Zugspannung im Unterzug. Da Standfläche 2 mit Unterzug 3 an den Enden mit den Befestigungselementen 4 und 5 fest verbunden ist, kann eine Veränderung des Abstandes nur zu einer Veränderung der Krümmung der Standfläche führen. Ein stärkere Krümmung hat eine höhere Belastbarkeit des Trittbretts zur Folge. Dämpfungselement 7 hat die Aufgaben, die Anordnung komfortabler zu machen, bei schlagartiger Verformung der Standfläche die Scherwirkung auf die Befestigungselemente 4 und 5 abzumildern und zusätzlich das Auftreten von Bewegungsgeräuschen oder Schwingungen der einzelnen Teile zu verhindern.
Figur 2 zeigt die Ausführung eines Trittbretts 1 mit einem in der Länge einstellbaren Unterzug 3.
Mit dem Befestigungselement 4 ist eine Schraube 10 an die Standfläche 2 angeschraubt. Auf Schraube 10 ist Spannhülse 9 aufgedreht. In die Spannhülse 9 ist eine mit dem Unterzug 3 verbundene zweite Schraube 11 eingedreht, die ein zu Schraube 10 gegenläufiges Gewinde aufweist. Das andere Ende von Unterzug 2 ist mittels Befestigungselemerit: 5 .mit: Stetndflache 2 verbunden.
j^tftls Befestiguncfselemjerit: 5 .mit: Stan
Zwischen Standfläche und Unterzug ist ein Abstandhalter 12 angeordnet.
Aufgrund der gegenläufigen Gewinde der Schrauben 10 und 11 kann durch Verdrehen der Spannhülse 9 in eine Richtung die Gesamtlänge verändert werden. Mit der Veränderung dieser Länge ändert sich auch die Krümmung und damit die Belastbarkeit der Standfläche 2.
Diese Lösung bietet sich bei Verwendung von nur auf Zug belastbaren Materialien, wie Gurten oder Seilen als Unterzug an.
Abstandhalter 12 dient zur Dämpfung von Schwingungsbewegungen.
In Figur 3 ist ein Ende des Unterzuges 3 als einteilige Bremsbetätigung, bestehend aus Bremsfeder 13 und Bremspedal 14 ausgeführt. Das Ende von Standfläche 2 ist als Achsgabeln 15 ausgebildet. An den Achsgabeln 15 ist Rad 16 auf Achse 17 drehbar gelagert.
Die Achsgabeln 15 entstehen mittels Drehung oder Biegung des Endes von Standfläche 2 um 90 Grad aus der Fläche heraus.
Durch Wahl eines federnden Werkstoffes für den beispielsweise aus Flachmaterial hergestellten Unterzug 3 kann dieser gleichzeitig die Funktionen einer Blattfeder 13 und eines Bremspedals 14 übernehmen. Das Ende des Unterzuges ist in der Form dem Rad 16 angepaßt und hat im unbelasteten Zustand Abstand zum Rad. Tritt der Benutzer auf das Bremspedal 14, so drückt dieses gegen das Rad 16. Aufgrund der Reibung zwischen Bremspedal und Rad wird eine Bremswirkung erzielt. Nach Entlastung des Bremspedals 14 geht es in die gezeigte Ausgangsstellung zurück.
Gemäß einer nicht dargestellten Ausführung kann Blattfeder 13 und Bremspedal 14 auch einteilig aus Standfläche 2 herausgeformt sein.
In der Darstellung in Figur 4 dienen Standfläche 2 und Unterzug 3 als Aufnahme für den Achskörper 18 einer Parallelogrammlenkung. Achskörper 18 ist mit Befestigungselementen 23 zwischen Standfläche 2 und Unterzug 3 verschraubt, wobei diese mit Befestigungselement 4 miteinander verbundenen sind. Jeweils an den Enden von Achskörper 18 sind Achsschenkel 19 über Welle 20 drehbar gelagert. Achsschenkel 19 nehmen die Räder 24 drehbar auf. Dia.Achsschenkel.·!9.«£iinä.mit .einer: auf Bolzen 21 drehbaren
Spurstange 22 verbunden, so daß aus den Teilen Achskörper 18, rechtem und linkem Achsschenkel 19 und Spurstange 21 ein Parallelogramm entsteht. Der Achskörper 18 ist um den Winkel A gekippt eingebaut. Winkel A liegt in der Ebene, die aus der Richtung der Mittellinie von Welle 20 und Fahrtrichtung X gebildet wird.
Die Wirkungsweise der Parallelogrammlenkung ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 295 14 920.5 bekannt.
In ähnlicher, nicht dargestellter Weise kann statt des Achskörpers 18 ein Steuerrohr einer vom Fahrrad her bekannten Lenkeinrichtung befestigt werden.
Figur 5 zeigt die Ansicht einer Ausführung eines Trittbretts mit einer an diesem befestigten Starrachse. Achse 25 wird zwischen Standfläche 2 und Unterzug 3, auf einem unter dem Winkel B stehenden Bolzen 26 drehbar gelagert. Winkel B liegt in der Ebene, die aus der Richtung der Mittellinie von Bolzen 26 und der Fahrtrichtung X gebildet wird. Befestigungselement 4 verbindet Unterzug 3 und Standfläche 2 mit einer Haltestange 27. Bei der von Skateboards her bekannten Lenkung schlagen die Räder bei Neigung des Trittbrettes um die Längsachse sinngemäß ein. Die Empfindlichkeit der Lenkung wird durch den Wert des Winkels B bestimmt.
Die dargestellte Befestigung der Haltestange mittels Befestigungselement 4 kann bei allen in den anderen Figuren beschriebenen Ausführungen vorgenommen werden. Gemäß einer nicht dargestellten Ausführung kann die Haltestange auch mit einer Vorrichtung versehen sein, die die Lenkstange abnehmbar oder umlegbar macht.

Claims (10)

1. Trittbrett für Rollbretter und Tretroller oder ähnliche besondere Fortbewegungsmittel, dadurch gekennzeichnet, daß die Standfläche (2) mit einem auf Abstand gehaltenen Unterzug (3) verbundenen ist.
2. Trittbrett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Standfläche (2) und Unterzug (3) eine Einstellvorrichtung (6, 8) angeordnet ist.
3. Trittbrett nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Einstellmutter (6) und dem Unterzug (3) ein Dämpfungselement (7) angeordnet ist.
4. Trittbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Standfläche (2) an einem Ende zu einer Gabel (15) geformt ist, an der ein Rad (16) befestigt ist.
5. Trittbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterzug 3 durch eine Spannvorrichtung (9, 10, 11) in der Länge veränderbar ist.
6. Trittbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende von Unterzug 3 als Bremsbetätigung (13, 14) ausgebildet ist.
7. Trittbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende von Standfläche 2 als Bremsbetätigung (13, 14) ausgebildet ist.
8. Trittbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Enden von Standfläche (2) und Unterzug (3) eine Parallelogrammlenkung (18, 19, 20, 21, 22) befestigt ist.
9. Trittbrett nach der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Enden von Standfläche (2) und Unterzug (3) eine Starrachse (25, 26) drehbar gelagert ist.
10. Trittbrett nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Standfläche (2) eine Haltestange (27) befestigt ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2009141819A1 (en) * 2008-05-20 2009-11-26 Toymonster Intellectual Property Limited Scooter having resilient board
DE102019121921A1 (de) * 2019-08-14 2021-02-18 Tamara Bobst Scooter

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WO2009141819A1 (en) * 2008-05-20 2009-11-26 Toymonster Intellectual Property Limited Scooter having resilient board
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