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DE20102213U1 - Dichtungselement für ein Torblatt, Torblatt mit einem derartigen Dichtungselement und Tor - Google Patents

Dichtungselement für ein Torblatt, Torblatt mit einem derartigen Dichtungselement und Tor

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DE20102213U1
DE20102213U1 DE20102213U DE20102213U DE20102213U1 DE 20102213 U1 DE20102213 U1 DE 20102213U1 DE 20102213 U DE20102213 U DE 20102213U DE 20102213 U DE20102213 U DE 20102213U DE 20102213 U1 DE20102213 U1 DE 20102213U1
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DE
Germany
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Hoermann KG Brockhagen
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Hoermann KG Brockhagen
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Description

ft ft
,LEINWEBER & ZIMMERMANN
PATENTANWÄLTE
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS
Dipl.-Ing. H. Leinweber (t 1976) Dipl.-lng. Heinz Zimmermann Dipl.-Ing. A. Gf. v. Wengersky Dipl.-Phys. Dr. Jürgen Kraus Dipl.-lng. Thomas Busch Dipl.-Phys. Dr. Klaus Seranski
Rosental 7
D-80331 München
TEL+49-89-231124-0 FAX+49-89-231124-11
den 2. Februar 2001 ksar
Unser Zeichen
Hörmann KG Brockhagen
Horststr. 17, 33803 Steinhagen
Dichtungselement für ein Torblatt, Torblatt mit einem derartigen Dichtungselement
und Tor
Die Erfindung betrifft ein Dichtungselement für ein Torblatt eines Tores, insbesondere Sektionaltores mit mindestens einer von mindestens einer verformbaren Wand begrenzten Kammer, ein Torblatt mit einem derartigen Dichtungselement und ein ein solches Torblatt aufweisendes Tor.
Dichtungselemente der vorstehend beschriebenen Art werden beispielsweise zum dichten Verschließen einer Wandöffnung mit dem Torblatt eines sog. Sektionaltores eingesetzt. Bei einem derartigen Sektionaltor ist das Torblatt zwischen einer Öffnungssteilung, in der es etwa in einer Horizontalebene über Kopf angeordnet ist, und einer Schließstellung, in der es in einer Vertikalebene ausgerichtet mit einer im allgemeinen geradlinig verlaufenden Kante am Boden des damit zu verschließenden Raumes anliegt, bewegbar. Ein Torblatt für
ein derartiges Sektionaltor ist beispielsweise in der EP 0 370 376 B1 beschrieben. Der Offenbarungsgehalt dieser Schrift hinsichtlich der Ausführung eines Sektionaltorblattes wird hiermit durch ausdrückliche Inbezugnahme in diese Beschreibung aufgenommen.
Zum dichten Verschließen eines Raumes weisen derartige Torblätter im Bereich der in der Schließstellung unteren Kante, die auch als Hauptschließkante bezeichnet wird, ein Dichtungselement auf, das einerseits einen dichten Anschluß des Torblattes an den Boden sicherstellt und andererseits zum Ausgleichen kleinerer Bodenunebenheiten geeignet ist. Derartige Bodendichtungen sind üblicherweise aus einem Elastomermaterial gebildet und weisen mindestens eine von dem Elastomermaterial begrenzte und sich längs der Hauptschließkante erstreckende Hohlkammer auf.
Beim Einsatz derartiger Dichtungselemente können Verschmutzungen und Feuchtigkeit in diese Hohlkammer eindringen. Angesichts dieses Mangels ist man dazu übergegangen, die Hohlkammern des sich längs der Hauptschließkante erstreckenden Dichtungselementes zu verschließen, um so das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit in diese Hohlkammern zu verhindern.
Bei Einsatz von mit einem derartigen Dichtungselement ausgestatteten Torblättern wird jedoch häufig eine Beschädigung oder gar Zerstörung des Dichtungselementes beobachtet.
Angesichts der vorstehend beschriebenen Probleme im Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde ein Dichtungselement für ein Torblatt der eingangs beschriebenen Art zur Verfügung zu stellen, mit dem unter Sicherstellung einer hohen Betriebszuverlässigkeit zuverlässig das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit in die von der verformbaren Wand begrenzten Kammer verhindert werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Weiterbildung der bekannten Dich-" tungselemente gelöst, die im wesentlichen durch eine Druckausgleichseinrichtung zum Ausgleichen von Druckunterschieden zwischen dem Innen- und Außenraum der von der verformbaren Wand begrenzten Kammer gekennzeichnet ist.
Diese Erfindung geht auf die Erkenntnis zurück, daß die Beschädigungen der bekannten, an ihren axialen Enden verschlossenen Dichtungselemente in erster Linie darauf zurückzuführen sind, daß bei einer Schließbewegung des Torblattes insbesondere bei Auftreten von Bodenunebenheiten im Bereich der Hauptschließkante eine das Volumen der von der verformbaren Wand begrenzten Kammer stark verringernde Verformung dieser Kammer auftritt, die zu einem das Dichtungselement beschädigenden Überdruck in der Kammer führen kann. Mit der erfindungsgemäßen Weiterbildung der bekannten Dichtungselemente kann das Auftreten derartiger Drucke zuverlässig verhindert werden, um so eine Beschädigung des Dichtungselementes zu vermeiden. Darüber hinaus kann mit dieser Druckausgleichseinrichtung auch noch ein im Verlauf des Betriebs von Sektionaltoren möglicherweise auftretender Unterdruck in der von der verformbaren Wand begrenzten Kammer ausgeglichen werden. Dabei kann die Druckausgleichseinrichtung unabhängig von der sonstigen Form des Dichtungselement und/oder des damit ausgestatteten Torblattes gewählt werden, um so das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit in die von der verformbaren Wand begrenzte Kammer zu verhindern.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Druckausgleichseinrichtung mindestens ein das Austreten von Luft aus der Kammer ermöglichendes Ventil und/oder eine die Kammer mit der Umgebung verbindende Leitung in Form eines Schlauches und/oder Rohres auf, wobei diese Leitung zweckmäßigerweise luft- und/oder feuchtigkeitsdicht in die Kammer oder eine mit der Kammer in Verbindung stehende weitere Kammer eingesetzt ist. Dabei kann das der Kammer bzw. der weiteren Kammer abgewandte Ende der Leitung an einer besonders geschützten Stelle angeordnet werden, um so das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit in die Leitung und damit auch in die Kammer zu verhindern. Beispielsweise ist daran gedacht, an der Innenfläche des Torblattes einen geschützten Hohlraum, der beispielsweise durch eine Abzweigdose oder ähnliches gebildet sein kann, zur Verfügung zu stellen, in den die Leitung der Druckausgleichseinrichtung mündet. Zum dichtenden Einsetzen der Leitung in die Kammer und/oder die weitere Kammer kann bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine einerseits an einer äußeren Begrenzungsfläche der Leitung und andererseits an einer inneren Begrenzungsfläche der Kammer und/oder der weiteren Kammer anliegende Dichtmasse, insbesondere Vergußmasse eingesetzt werden.
Bei Toren, bei denen das Torblatt mit einer Antriebseinrichtung in Form eines Motors, insbesondere Elektromotors, zwischen der Öffnungsstellung und Schließstellung bewegbar ist, muß die Bodendichtung im Bereich der Hauptschließkante so abgesichert werden, daß die Schließbewegung automatisch gestoppt wird, wenn diese Bodendichtung in Anlage an einen Gegenstand oder eine Person im Bereich der mit dem Torblatt zu verschließenden Wandöffnung gelangt. Zu diesem Zweck werden Schaltleisten, druckluftgesteuerte Membranen oder aber auch Optosensoren eingesetzt. Dabei hat sich der Einsatz von Optosensoren aus Kostengründen und im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit als besonders günstig erwiesen. Derartige Optosensoren weisen einen Sender und einen Empfänger auf, die an einander entgegengesetzten Ende in die von der verformbaren Wand begrenzte Kammer des Dichtungselementes eingesetzt werden. Wenn das Dichtungselement im Verlauf der Torblattbewegung auf einen Gegenstand oder eine Person trifft, wird die verformbare Wand derartig verformt, daß sie den von dem Sender ausgehenden Strahl wie etwa einen Infrarotstrahl unterbricht. Diese Unterbrechung wird mit dem Empfänger erkannt und kann zur Steuerung des Antriebs bzw. zum Abstoppen der Torblattbewegung ausgenutzt werden.
Allerdings muß bei Einsatz derartiger Optosensoren das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit in die von der verformbaren Wand begrenzte Kammer besonders zuverlässig verhindert werden, weil ansonsten Funktionsstörungen des Senders und/oder Empfängers auftreten können. Wenn nun die von der verformbaren Wand begrenzte Kammer dicht verschlossen wird, treten in der Regel die eingangs beschriebenen Probleme auf. Daher kann die Erfindung mit besonderem Vorteil in Verbindung mit Dichtungselementen eingesetzt werden, die mit einem Optosensor der vorstehend beschriebenen Art ausgestattet sind. Dazu bildet die mit der Leitung in Verbindung stehende weitere Kammer zweckmäßigerweise einen Bestandteil eines dichtend in die Kammer eingesetzten Gehäuses, in dem ein ggf. zusammen mit einem oder mehreren weiteren Elementen zum Erfassen einer Verformung der Kammer betreibbares Sensorelement, insbesondere in Form eines Senders oder Empfängers eines Optosensors aufgenommen ist. Dabei ist zur Verwirklichung eines Druckausgleichs zweckmäßigerweise zwischen der äußeren Begrenzungsfläche des Sensorelementes und der inneren Begrenzungsfläche des Gehäuses und/oder in dem Gehäuse selbst und/oder in dem Sensorelement selbst ein ggf. über weitere Verbindungselemente einerseits mit der Kammer und andererseits mit der Leitung in Verbindung stehender Kanal
vorgesehen. Dieser Kanal wird zweckmäßigerweise von mindestens einem sich zwischen dem Gehäuse und dem Sensorelement erstreckenden Abstandhalter begrenzt. In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird der Kanal von mindestens einem vorzugsweise in eine entsprechende Ausnehmung in der äußeren Begrenzungsfläche eingreifenden Positionierungselement begrenzt. Dabei kann bei Einsatz eines im wesentlichen zylindermantelförmigen Gehäuses und eines kreiszylindrischen Sensorelementes mit Hilfe der Abstandhalter eine koaxiale Ausrichtung des Sensorelementes und des Gehäuses sichergestellt werden, während mit Hilfe des Positionierungselementes eine Verdrehung des Sensorelementes bezüglich dem Gehäuse verhindert werden kann.
Wenngleich auch an den Einsatz von batteriebetriebenen und drahtlos arbeitenden Sensorelementen gedacht ist, kann das Sensorelement auch mit mindestens einem dichtend in die Kammer und/oder das Gehäuse eingesetzten Versorgungs- und/oder Signalkabel ausgestattet sein. Dabei kann dieses Kabel völlig getrennt von der Leitung der Druckausgleichseinrichtung geführt sein. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bildet die Leitung jedoch eine Führung für das Versorgungs- und/oder Signalkabel.
Wie der vorstehenden Erläuterung eines erfindungsgemäßen Dichtungselementes zu entnehmen ist, weist eine zur Herstellung eines derartigen Dichtungselementes benutzbare Druckausgleichseinrichtung mindestens eine die Kammer des Dichtungselementes mit der Umgebung verbindende Leitung auf. Darüber hinaus kann diese Druckausgleichseinrichtung auch noch ein dichtend in die Kammer einsetzbares Gehäuse für ein Sensorelement umfassen, in das die mindestens eine Leitung mündet.
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Das mit einem erfindungsgemäßen Dichtungselement ausgestattete Torblatt umfaßt zweckmäßigerweise eine Halteeinrichtung für das der Kammer abgewandte Ende der Leitung der Druckausgleichseinrichtung, wobei diese Halteeinrichtung einen trocken gehaltenen und vor Spritzwasser geschützten Hohlraum umfassen kann, in den das der Kammer abgewandte Ende der Leitung mündet. Dieser Hohlraum kann beispielsweise in Form einer an der Torblattinnenseite festgelegten Abzweigdose verwirklicht sein.
Nachstehend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung, auf die hinsichtlich aller erfindungswesentlichen und in der Beschreibung nicht weiter herausgestellten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird, erläutert.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines mit einem erfindungsgemäßen Dichtungselement ausgestatteten Torblattes in der Öffnungs- und Schließstellung,
10
Fig. 2 eine explosionsartige Darstellung des Torblattes nach Fig. 1 mit darin eingesetzten Sensorelementen,
Fig. 3a) einen Längsschnitt durch eine Druckausgleichseinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 3b) eine längs der Schnittebene a-a in Fig. 3a) genommene Schnittdarstellung der in Fig. 3a) dargestellten Druckausgleichseinrichtung,
Fig. 4a) einen Längsschnitt durch eine Druckausgleichseinrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform der Erfindung und
Fig. 4b) eine Schnittdarstellung längs der Schnittebene a-a in Fig. 4a).
In der Zeichnung bezeichnet 1 das Torblatt in geöffneter Stellung, 2 das Torblatt in geschlossener Stellung, 3 ein Dichtungselement in Form einer Bodendichtung mit zwei übereinander angeordneten Hohlkammern, 4 die Torblattaußenseite, 5 die Torblattinnenseite, 6 einen in einem Gehäuse aufgenommenen Sender eines Optosensors, 7 einen in einem Gehäuse aufgenommenen Empfänger eines Optosensors, 8 einen an derTorblattinnenseite angebrachten Hohlraum in Form einer Abzweigdose, in den eine Leitung der Druckausgleichseinrichtung mündet, 9 ein Gehäuse für den Sender oder Empfänger des Optosensors, 10 den Sender oder Empfänger des Optosensors, 11 eine in dem Gehäuse angeordnete Trennscheibe, 12 eine Vergußmasse, 13 einen Luftkanal zwischen dem Ge-
häuse 9 und dem Sender bzw. Empfänger 10, 14 Positionierungselemente in Form von in den Sender oder Empfänger 10 eingreifenden Stegen, 15 Abstandhalter zwischen dem Sender bzw. Empfänger 10 und dem Gehäuse 9, 16 eine Leitung der erfindungsgemäßen Druckausgleichseinrichtung und 17 ein Versorgungs- bzw. Signalkabel des Senders bzw. Empfängers 10. In den Fig. 3a) und 3b) ist eine erste Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei der das Versorgungs- bzw. Signalkabel des Senders bzw. Empfängers 10 von der Leitung 16 getrennt geführt ist. Die Fig. 4a) und 4b) zeigen eine zweite Ausführungsform der Erfindung, bei der das Versorgungs- bzw. Signalkabel bzw. Empfängers 10 innerhalb der Leitung 16 geführt ist. Bei beiden Ausführungsformen ist die Leitung 16 mit Hilfe der Vergußmasse 12 dichtend in das Gehäuse 9 eingesetzt, wobei das Gehäuse 9 eine weitere, dichtend in die untere Kammer der Bodendichtung eingesetzte Kammer bildet. Wie besonders deutlich in Fig. 2 zu erkennen ist, ist das dem Gehäuse 9 abgewandte Ende der Leitung 16 in eine trocken gehaltene und vor Spritzwasser geschützte Abzweigdose 8 an der Torblattinnenseite 5 eingesetzt. Dadurch kann das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit in das Gehäuse 9 und die untere Hohlkammer der Bodendichtung verhindert werden.
Die Erfindung ist nicht auf die anhand der Zeichnung beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Vielmehr ist auch an den Einsatz erfindungsgemäßer Dichtungselemente in Verbindung mit sog. Seitensektionaltoren gedacht, bei denen sich das Dichtungselement etwa in Schwererichtung erstreckt. Ferner kann die erfindungsgemäße Druckausgleichseinrichtung auch dann mit Vorteil eingesetzt werden, wenn anstelle eines Optosensors ein andersartiger Sensor, wie etwa eine mit Druckluft gesteuerte Membran eingesetzt wird. Endlich ist auch an den Einsatz von Druckausgleichseinrichtungen mit zwei oder mehr die Kammer mit der Umgebung verbindenden Leitungen gedacht.

Claims (18)

1. Dichtungselement für ein Torblatt eines Tores, insbesondere Sektionaltores, mit mindestens einer von mindestens einer verformbaren Wand begrenzten Kammer, gekennzeichnet durch eine Druckausgleichseinrichtung zum Ausgleichen von Druckunterschieden, zwischen dem Innen- und Außenraum der Kammer.
2. Dichtungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckausgleichseinrichtung mindestens eine die Kammer mit der Umgebung verbindende Leitung aufweist.
3. Dichtungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung luft- und/oder feuchtigkeitsdicht in die Kammer und/oder eine mit der Kammer in Verbindung stehende weitere Kammer eingesetzt ist.
4. Dichtungselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung mit einer einerseits an einer äußeren Begrenzungsfläche der Leitung und andererseits an einer inneren Begrenzungsfläche der Kammer und/oder der weiteren Kammer anliegenden Dichtungsmasse, insbesondere Vergußmasse, dichtend in die Kammer und/oder die weitere Kammer eingesetzt ist.
5. Dichtungselement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Kammer Bestandteil eines dichtend in die Kammer eingesetzten Gehäuses ist.
6. Dichtungselement nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch ein in dem Gehäuse aufgenommenes und ggf. zusammen mit einem oder mehreren weiteren Elementen zum Erfassen einer Verformung der Kammer betreibbares Sensorelement, insbesondere in Form eines Senders oder Empfängers eines Optosensors.
7. Dichtungselement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der äußeren Begrenzungsfläche des Sensorelementes und der inneren Begrenzungsfläche des Gehäuses und/oder in dem Gehäuse selbst und/oder in dem Sensorelement selbst eine ggf. über ein oder mehr weitere Verbindungselemente einerseits mit der Kammer und andererseits mit der Leitung in Verbindung stehender Kanal vorgesehen ist.
8. Dichtungselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Kanal von mindestens einem sich zwischen dem Gehäuse mit dem Sensorelement erstreckenden Abstandhalter begrenzt wird.
9. Dichtungselement nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal von mindestens einem vorzugsweise in eine entsprechende Ausnehmung in der äußeren Begrenzungsfläche eingreifenden Positionierungselement, wie etwa einem von der inneren Begrenzungsfläche des Gehäuses nach innen ragenden Positionierungssteg begrenzt wird.
10. Dichtungselement nach einem der Ansprüche 6 bis 9, gekennzeichnet durch mindestens ein dichtend in die Kammer und/oder das Gehäuse eingesetztes Versorgungs- und/oder Signalkabel des Sensorelementes.
11. Dichtungselement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung eine Führung für das Versorgungs- und/oder Signalkabel bildet.
12. Dichtungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement zumindest teilweise aus einem Elastomer besteht und vorzugsweise in Form einer sich längs eines im wesentlichen geradlinig verlaufenden Randes des Torblattes erstreckenden Dichtungsleiste gebildet ist.
13. Druckausgleichseinrichtung für ein Dichtungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
14. Torblatt, insbesondere Sektionaltorblatt, mit einem Dichtungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
15. Torblatt nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eine Halteeinrichtung für das der Kammer abgewandte Ende der Leitung.
16. Torblatt nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung in einen vorzugsweise trocken gehaltenen Hohlraum, wie etwa eine an dem Torblatt befestigte Abzweigdose mündet.
17. Tor mit einem Torblatt nach einem der Ansprüche 14 bis 16.
18. Tor nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch eine zum Bewegen des Torblattes zwischen einer Öffnungsstellung und einer Schließstellung betreibbare Antriebseinrichtung, insbesondere in Form eines Elektromotors.
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